VVH Vermögensverwaltungs- und Handels-GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Josef Bruckschlögl seit 23.12.2010 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
KWAK TELECOM LIMITED | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kwak Telecom Germany GmbHFreilassingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016BilanzAktiva
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die kwak Telecom Germany GmbH hat ihren Sitz in Freilassing. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter HRB 20641 eingetragen. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zur Darstellung im Jahresabschluss Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wird erstmals nach den Neuregelungen des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Hieraus ergaben sich für die Gesellschaft keine wesentlichen Anpassungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr. Die Vorjahreszahlen sind insofern mit den für das Geschäftsjahr ausgewiesenen Werten im Wesentlichen vergleichbar. Gemäß den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen für Kapitalgesellschaften erfolgt die Gliederung der Bilanz gemäß § 266 HGB nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus werden sämtliche größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften für die Erstellung und Offenlegung in Anspruch genommen. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde die Angabe im Anhang gewählt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an den ertragsteuerlichen Vorschriften unter Beachtung der Vorschriften des HGB ausgerichtet. Es sind insbesondere die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr sind in Euro umgerechnet und mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden zum Entstehungskurs bzw. zum niedrigeren Stichtagskurs bewertet. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden zum Entstehungskurs bzw. zum höheren Stichtagskurs bewertet. Die liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt. Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind. Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Die Bewertung erfolgt zum notwendigen Erfüllungsbetrag. Dabei werden Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bewertet. Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Gesetzliche Wahlrechte bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden wie folgt genutzt: Die planmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu Euro 410 werden sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit einem darüber liegenden Wert werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände abgeschrieben. Soweit handelsrechtlich zulässig, wird die Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände entsprechend den steuerlichen Vorschriften gewählt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden mit Ausnahme der erstmaligen Anwendung der durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz geänderten Vorschriften im Vergleich zum Vorjahr stetig angewandt. Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei der Darstellung des Jahresabschlusses Die Darstellung im Jahresabschluss erfolgt stetig im Vergleich zum Vorjahr. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten Vermögen und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wird darauf hingewiesen, dass von den unter dem Posten Forderungen aus Lieferungen und Leistungenn ausgewiesenen Beträgen Euro 43.100,10 ferner den Posten Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen. Alle Forderungen haben - wie auch im Vorjahr - eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Gegenüber Gesellschaftern bestehen folgende Forderungen und Ausleihungen:
Eigenkapital, Schuldposten und Passive Rechnungsabgrenzungsposten Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten zum 31.12.2016
Sonstige Angaben Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 7 Arbeitnehmer. Haftungsverhältnisse, die nach § 251 HGB und § 268 Abs. 7 HGB angegeben werden müssen, bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Freilassing, den 21. Dezember 2017 Geschäftsführer: gez. Josef Bruckschlögl sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde vor der Feststellung offengelegt. |
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