TAS-TelcomAirService GmbH
Haßfurt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
205.633,00 |
220.409,00 |
| I.
Sachanlagen |
205.633,00 |
220.409,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.131,55 |
2.869,62 |
| I.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.131,55 |
2.869,62 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
2.304,85 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
207.764,55 |
225.583,47 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
17.527,54 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
7.472,46 |
27.304,85 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
2.304,85 |
| B.
Rückstellungen |
2.400,00 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
187.837,01 |
223.583,47 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
187.837,01 |
223.583,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
207.764,55 |
225.583,47 |
Anhang
Rechtliche Verhältnisse
Firma: TAS-TelcomAirService GmbH
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter
Haftung
Sitz: Haßfurt
Anschrift: Flugplatzstraße 18, 97467
Haßfurt
Eintragung ins Handelsregister: Bamberg HRB 5283
Gegenstand des Unternehmens: Vermietung von
Luftfahrzeugen, Verkauf von Avionik und Motoren sowie
Serviceleistungen von Kommunikationssystemen
Geschäftsjahr: Kalenderjahr
Gesellschafter: Karl-Heinz Schramm
Stammkapital: 25.000,00 Euro
Geschäftsführer: Karl-Heinz Schramm
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die vorliegende Bilanz wurde auf der Grundlage der
steuerlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
unter Beachtung der Bestimmungen des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerlichen Vorschriften beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen. Das unbewegliche
Sachanlagevermögen - soweit abnutzbar - wurde linear
abgeschrieben.
Die Zugänge an geringwertigen
Wirtschaftsgütern wurden gemäß § 6
Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung in voller Höhe
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden zu den Anschaffungskosten
bzw. zum niedrigeren Teilwert angesetzt.
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet. Erkennbare Bestandsrisiken
wurden durch entsprechende Abschläge
berücksichtigt.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Erkennbare Risiken wurden durch Wertberichtigungen
berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung
erkennbare, Risiken gemäß § 249 HGB
gebildet.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Fremdwährungsposten wurden zum jeweiligen
Tageskurs bewertet.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden bei der Entwicklung des
Anlagevermögens mit den historischen Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen des § 288 Satz 1 HGB machte die Firma
gebrauch.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde
gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Der Bilanzgewinn beträgt 0,00 Euro.
Haßfurt, den 28.12.2012
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2012 festgestellt.
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