Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 127745
Vorher
PETORIUS Consult GmbH
Eingetragen
6.6.2013
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenAlle anderen Finanzdienstleistungen a. n. g.
Gegenstand
(a) Beratungs-, Strukturierungs- und Unterstützungsleistungen für private und institutionelle Investoren hinsichtlich Investitionen, insbesondere in geschlossene Private Equity Fonds, Debt Fonds und andere geschlossene Fonds sowie in Direktinvestitionen in Unternehmen, einschließlich Evaluierung und Unterstützung bei Veränderungen von Investitionsstrukturen sowie einschließlich Anlageberatung und Vermittlung von Anlagemöglichkeiten; (b) Erbringen der Finanzportfolioverwaltung für private und institutionelle Kunden, insbesondere Erbringen von Finanzportfolioverwaltung und Risikomanagement im Wege der Auslagerung für in- oder ausländische Fondsverwaltungsgesellschaften, insbesondere hinsichtlich Investitionen in geschlossene Private Equity Fonds, Debt Fonds und anderer geschlossener Fonds sowie einschließlich damit zusammenhängender Leistungen; (c) die Beratung und Unterstützung von Produktinitiatoren bei der Strukturierung von Private Equity- und Debt-Anlagemöglichkeiten sowie geschlossener Fonds generell, einschließlich Vermittlung von entsprechenden Anlagemöglichkeiten; (d) Vertrieb von Fonds und sonstigen Anlagemöglichkeiten im Wege der Anlageberatung bzw. Anlagevermittlung; (e) der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von eigenen Beteiligungen an anderen Unternehmen, einschließlich der Gründung von Tochtergesellschaften und Übernahme von Gründungseinlagen sowie der Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere auch die allgemeine wirtschaftliche Beratung der Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist, sowie die Erbringung von Dienstleistungen jeder Art gegenüber den Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist; (f) die Erbringung von Strukturierungs- und Vertriebsleistungen, einschließlich der Haftungsdachfunktion für Vermittler gem. § 2 Abs. 10 KWG; (g) die allgemeine wirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Beratung von Privatpersonen, Unternehmen, Pensionskassen und Versorgungswerken, Stiftungen sowie öffentlichen Einrichtungen; (h) die allgemeine wirtschaftliche und persönliche Beratung (Coaching) von Privatpersonen; (i) die Übernahme von Treuhandfunktionen als Treuhandkommanditist im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds, sofern die Tätigkeit ausschließlich als Dienstleistung für Anbieter oder Emittenten von Vermögensanlagen oder geschlossenen AIF erbracht wird sowie (j) Erbringung und Vermittlung von Interimsmanagementdienstleistungen.

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Georg Remshagen
seit 13.1.2017
Geschäftsführer
Julien Zornig
seit 22.7.2014
Geschäftsführer
Frank Rohwedder
seit 6.6.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
33.34%
33.33%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Remshagen Beteiligungs GmbH
Germany
10.834 €
33.34%
Rohwedder Invest GmbH
Germany
10.833 €
33.33%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Astorius Consult GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024

I. Grundlagen des Unternehmens

Die Astorius Consult GmbH ist ein unabhängiges, partnergeführtes Unternehmen in Hamburg. Die Gesellschaft ist im Handelsregister Hamburg unter der Registernummer HRB 127 745 eingetragen. Alle Gesellschaftsanteile werden von den Partnern über deren jeweiligen Investment GmbH gehalten.

In Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 66, wird ein weiteres Büro als Zweigniederlassung unterhalten.

Zentrale Geschäftsfelder und Strategie

Die Astorius Consult GmbH hat ihr Kerngeschäft in der Beratung, Vermittlung und Strukturierung von Investitionen in Fonds, insbesondere in der Assetklasse Private Equity. Die Astorius Consult GmbH war vom 1. Januar 2017 bis zum 25. Juni 2021 ein Finanzdienstleistungsinstitut und ist seit dem Inkrafttreten des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) am 26. Juni 2021 ein Wertpapierinstitut, das die Größenvoraussetzung nach § 2 Abs. 16 WpIG (kleines Wertpapierinstitut, Klasse 3) erfüllt. Ferner evaluiert und unterstützt sie Mandanten bei strukturellen Veränderungen bestehender Private Equity Investments.

Darüber hinaus bietet sie sowohl im Rahmen einer Beratung als auch im Wege der Auslagerung von der jeweiligen Kapitalgesellschaft die Übernahme der Portfolioverwaltung und des Risikomanagements von Fonds an.

Die Astorius Consult GmbH versteht sich insgesamt als Private Equity Spezialist, der aufgrund der Erfahrung seiner Geschäftsführer zum einen Zugang zum Private Equity Markt hat und zum anderen das Knowhow im Rahmen einer Due Diligence einbringt.

Das Angebot richtet sich vornehmlich an Family Offices sowie an semiprofessionelle und professionelle Investoren, die im weitesten Sinne Anlagemöglichkeiten in der Assetklasse Private Equity suchen. Die Kunden sind im ganzen Bundesgebiet ansässig.

Die Vergütung der Astorius Consult GmbH wird für ihre Beratungstätigkeiten im Rahmen des jeweiligen Beratungsvertrages in der Regel auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis abgegolten. Die Vergütung für den Vertrieb, die Beratung oder Übernahme der Portfolioverwaltung bzw. des Risikomanagements erfolgt in der Regel in Abhängigkeit des betreuten Volumens.

Des Weiteren wurde im Jahr 2017 eine Kooperation mit einem Luxemburger AIFM abgeschlossen, die eine strategische Bedeutung für die Gesellschaft hat. Der AIFM ist der Manager eines Luxemburger Umbrella-Fonds in Form einer S.C.A. SICAV RAIF-Struktur („Plattform“). Unter dieser Plattform wurden seit Auflage bis zum Bilanzstichtag zehn Teilfonds aufgesetzt und Investorengelder eingeworben.

Im Jahr 2018 wurde eine strategische Erweiterung des Geschäftsfeldes beschlossen und im Jahr 2019 umgesetzt. Neben den Dachfonds mit Ausrichtung auf Investitionen in europäische Private Equity Fonds werden seit dem Geschäftsjahr 2019 auch Dachfonds mit Fokus auf Investments in USamerikanischer Private Equity Fonds vertrieben. Hierzu wurde eine Kooperationsvereinbarung mit einem US-amerikanischen Fund-of-Funds-Anbieter abgeschlossen. Im Berichtsjahr ist neben der europäischen Fondsserie damit auch die US-amerikanische Fondsserie vertrieben worden. Für die Investoren besteht damit analog zur europäischen Serie die Möglichkeit, in den nordamerikanischen Mittelstand zu investieren.

Organisatorisch ist die Gesellschaft über den Gesellschafterkreis mit der Schwestergesellschaft Astorius Capital GmbH, Hamburg, verbunden. Zwischen den beiden Gesellschaften bestehen Leistungsaustausche.

Operativ wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführung geleitet, strategisch durch den Gesellschafterkreis.

Die Gesellschaft bewegt sich mit ihren Aktivitäten in einem regulierten Umfeld. Dies beinhaltet formelle und materielle Auflagen durch die Regulierungsbehörden und den Gesetzgeber, deren Erfüllung laufend überwacht werden.

Die Geschäftsführer sind in ihrem Bereich erfahren und im Markt vernetzt. Sie setzen bei der Kundenakquise vornehmlich auf ihre persönlichen Kontakte. Strukturvertrieb oder umfangreiche Werbemaßnahmen werden nicht durchgeführt.

II. Wirtschaftsbericht

Geschäftsverlauf und Entwicklung

Mit Erteilung und Aufnahme der erlaubnispflichtigen Tätigkeit im Januar 2017 haben sich die Geschäftsfelder erweitert. Ab dem Jahr 2017 und den Folgejahren wurden insgesamt zehn Astorius Capital Teilfonds (ACF IV-XII und ACS) durch die Plattform aufgelegt, wobei fünf Teilfonds, ACF IV, ACF V, ACF VI, ACF VII und ACF VIII bereits am Markt ausplatziert wurden. Beim Teilfonds ACS handelt es sich um eine Evergreen Struktur ohne geplantes Platzierungsende. Die beiden Teilfonds ACF IX und ACF X befanden sich über den Bilanzstichtag hinweg weiterhin in der Platzierung. Das final closing ist für das erste Quartal 2025 geplant. Schwerpunkt der Tätigkeit im Jahr 2024 war die Ausplatzierung der Fonds ACF IX und ACF X sowie die Platzierung des Fonds ACS und des Starts der Platzierung des ACF XI und ACF XII. Ferner wurde der AIFM bei der Investition dieser Fonds im Rahmen der jeweils prospektierten Anlagestrategie beraten. Darüber hinaus wurde ein weiterer Zielfonds für den ACS- Fonds angebunden.

Die Kooperation mit dem Luxemburger AIFM wurde im Berichtsjahr inhaltlich weiter auf- und ausgebaut und ist langfristig angelegt. Inhaltlich besteht ein Beratungsvertrag zum Aufbau und zur Betreuung des jeweiligen Teilfondsportfolios sowie eine Strukturierungs- und Vertriebsrahmenvereinbarung. Bei der US-Fonds-Serie beschränkt sich die Tätigkeit auf die beiden letzten Verträge. Die Zusammenstellung des Portfolios wird vom US-Partner verantwortet. Hierzu wurde im Jahr 2019 eine Kooperationsvereinbarung mit einem US-Fund-of-Funds-Anbieter abgeschlossen.

Für die Anwerbung der Investoren der Teilfonds bedient sich die Astorius Consult GmbH mitunter des bestehenden Kundenstammes der Astorius Capital GmbH, mit der eine langfristige Vereinbarung über die Überlassung des Kundenstammes abgeschlossen wurde. Ferner wurde im Jahr 2024 die Zulassung für den Fondsvertreib des ACF IX und ACF X in Österreich veranlasst. Diese Zulassung ist auch für die die neu aufgelegten Fonds ACF XI und ACF XII geplant.

Mit Auflegung der Teilfonds erhält die Astorius Consult GmbH jeweils Einmalzahlungen sowie jährlich wiederkehrende Zahlungen über einen Zeitraum von jeweils mindestens 10 Jahren.

Die beiden Teilfonds ACF IX und ACF X wurden zum Bilanzstichtag mit einem jeweiligen Gesamtvolumen in Höhe von 37,6 Mio. USD (ACF XI) und 47,95 Mio. Euro (ACF X) platziert. Beim Teilfonds ACS (Evergreen Struktur) wurden ca. 5,05 Mio. Euro platziert. Für den ACF IX (USA) beträgt das maximal zu platzierende Volumen 100 Mio. USD, für den ACF X (Europa) 125 Mio. Euro. Die beiden Teilfonds ACF XI und ACF XII haben ein erstes closing mit jeweils 0,5 Mio. Euro gehabt.

Die Mitarbeiterzahl der Astorius Consult GmbH besteht zum Bilanzstichtag aus drei Geschäftsführern und 21 Mitarbeitern. Zwei Geschäftsführer beziehen ihr Gehalt von der Astorius Capital GmbH und ein Geschäftsführer stellt seine Rechnungen über die private Gesellschaft.

Neben den Mitarbeiterkosten werden auch die administrativen Kosten weitestgehend und verursachungsgerecht von der Astorius Consult GmbH direkt getragen, um den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen Rechnung zu tragen.

Wesentliche Aussagen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die folgende Darstellung zeigt die Entwicklung der wichtigsten Bilanz- und Ergebniskomponenten sowie finanziellen Leistungsindikatoren (Jahresüberschuss, AuM) der Gesellschaft im Mehrjahresvergleich:

2024 2023 2022
TEuro
AuM (Volumen Anlagevermittlung und -beratung) 581.191 577.447 530.704
Bilanzsumme 2.767 3.215 3.212
Bilanzielles Eigenkapital 2.138 2.185 2.342
Provisionsüberschuss 5.012 5.841 4.691
Jahresüberschuss 553 1.043 930

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden für die Steuerung der Gesellschaft nicht herangezogen.

Das Vermögen der Astorius Consult GmbH beträgt 2.767 TEuro (Vj.: 3.215 TEuro), das in Höhe von 2.553 TEuro (Vj.: 2.944 TEuro) auf das Umlaufvermögen und in Höhe von 214 TEuro (Vj.: 270 TEuro) auf das Anlagevermögen entfällt.

Dem Vermögen der Astorius Consult GmbH stehen als wesentliche Posten das Eigenkapital von 2.138 TEuro (Vj.: 2.185 TEuro), Rückstellungen in Höhe von 382 TEuro (Vj.: 694 TEuro), davon Steuerrückstellungen in Höhe von 0 Euro (Vj.: 0 Euro) sowie Verbindlichkeiten in Höhe von 212 TEuro (Vj.: 283 TEuro) gegenüber. Die Reduzierung des Eigenkapitals gegenüber dem Vorjahr geht auf die teilweise Gewinnausschüttung des Jahresüberschusses 2023 zurück.

Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss von 553 TEuro (Vj.: 1.043 TEuro) ab. Wesentlicher Einfluss auf das Jahresergebnis hat das Fondsgeschäft und das damit verbundene Umsatzvolumen bei leicht ansteigender Kostenbelastung. Die Provisionserträge reduzierten sich trotz steigenden AuM aufgrund geringerer Strukturierungsvergütung. Insgesamt reduzierte sich bei steigenden Verwaltungsaufwendungen der Jahresüberschuss auf 553 TEuro. Die letztjährige Prognose (Jahresüberschuss in Höhe von 200.000 Euro bis 250.000 Euro) wurde übertroffen.

Die Gesellschaft war im Jahr 2024 intensiv mit der Platzierung der Luxemburger Teilfonds ACF IX, X, XI und XII sowie des ACS befasst.

Die Astorius Consult GmbH zahlt der Schwestergesellschaft Astorius Capital GmbH monatlich eine Vergütung für die anteilige Nutzung des Kundenstammes.

Die Eigenmittel der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 betrugen unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Gewinnthesaurierung 2.138 TEuro. Die Einhaltung des Mindestkapitals von 75 TEuro sowie der Eigenmittel-Kosten-Relation werden im Zuge der monatlichen Buchführung laufend überwacht und wurden im Berichtsjahr eingehalten.

Die Gesellschaft finanziert sich aus den Einlagen der Gesellschafter sowie dem laufenden Cashflow. Das Geschäft erfordert keine kapitalintensiven Investitionen. Die Zahlungsfähigkeit war im Berichtsjahr jederzeit gegeben. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage war im Berichtszeitraum gut und jederzeit geordnet.

III. Chancen- und Risikenbericht

Die im Jahr 2017 begonnene Kooperationsvereinbarung mit dem Luxemburger AIFM hat im Jahr 2024 zu geringeren Erträgen der Gesellschaft im Vergleich zum Vorjahr geführt. Dies liegt an der geringeren Platzierung der Teilfonds (ACF IX, ACF X, ACF XI; ACF XII und des ACS). Für das Jahr 2025 werden der Ausbau und die Fortführung des Vertriebs sowie die Beratung des europäischen und US-amerikanischen Fondsgeschäfts geplant.

Die Gesellschaft ist gesetzlich und aufsichtsrechtlich verpflichtet, ein Kontroll- und Risikomanagementsystem zu implementieren. Dieses wird stetig auf Grundlage der Geschäftstätigkeiten weiterentwickelt und ausgebaut. Ziel des Risikomanagements ist es, für unerwartete Verluste aus wesentlichen Risiken ausreichend Risikodeckungsmasse vorzuhalten, ohne die gesellschaftsrechtlich und regulatorisch notwendigen Mindestkapitalanforderungen zu unterschreiten (Risikotragfähigkeit). Die unerwarteten Verluste werden mittels Expertenschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit und maximalen Schadenshöhe geschätzt, die Mindestkapitalanforderungen anhand der gesetzlichen Anforderungen quantifiziert und beide Beträge den bestehenden Risikodeckungsmassen (Kapitalbestandteile) gegenübergestellt. Die Geschäftsführung überwacht, die aus der Geschäftsstrategie abgeleiteten Risiken sowie die Risikotragfähigkeit im monatlichen Rhythmus. Die Risiken werden hinsichtlich möglicher Reduzierungen und Absicherungsmöglichkeiten regelmäßig geprüft und bewertet.

Die Risiken liegen, wie im Vorjahr, vor allem im Wegbrechen von Mandantensegmenten oder Mandaten infolge der Unzufriedenheit von Mandanten. Ferner können nationale und globale wirtschaftliche Krisen zum Einbrechen der Erträge führen. Am 24.2.2022 sind russische Truppen in die Ukraine einmarschiert. Ferner fand ein Terroranschlag am 7.10.2023 auf Israel statt. Hieraus ergaben sich jeweils internationale Konflikte, deren Auswirkungen nicht absehbar sind. Für die Astorius Consult GmbH lassen sich die aktuellen mittel- und unmittelbaren Risiken weiterhin nicht beurteilen. Die Astorius Consult GmbH hat die Anlageprogramme mit klarem Fokus auf Westeuropa und die USA konzipiert und ist entsprechend dort auch investiert, so dass sich hieraus aktuell keine offensichtlichen Risiken ergeben. Dies gilt auch für die Investorenseite der Fondsprogramme. Aktuell sind keine Investoren aus Osteuropa in den Fonds investiert, so dass beispielsweise aufgrund von Sanktionsmaßnahmen keine kurz- oder mittelfristigen Einzahlungsrisiken erwartet werden.

Ein weiteres Risiko liegt in der Einhaltung der regulatorischen Auflagen, insbesondere der Einhaltung der Kapitalanforderungen.

Für die Finanzbuchführung, Steuerberatung sowie Jahresabschlusserstellung wurde eine externe Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt. Die Rechnungslegung findet in enger Abstimmung mit der Gesellschaft statt. Ferner sind Compliance und Interne Revision weiterhin ausgelagert.

Grundsätzlich ist es ein wichtiger Faktor für das Geschäft, qualifizierte und motivierte Mitarbeiter zu finden und dauerhaft zu halten. Dieses Risiko wird dadurch abgemildert, dass die Geschäftsführer selbst im operativen Geschäft aktiv tätig sind und demnach auch kurzfristige Ausfälle von Mitarbeitern zumindest vorübergehend selbst kompensieren können.

Die Gesellschaft ist in Bezug auf ihr Geschäftsmodell und in Bezug auf ihre konzeptionelle Verfassung jedoch so aufgestellt, dass sie in der Lage ist, auf künftige negative Ertragsentwicklungen rechtzeitig und angemessen auf der Aufwandsseite so zu reagieren, dass auch unter einer pessimistischen Annahme der Geschäftsentwicklung weiterhin vom Ansatz- und Bewertungsgrundsatz der Unternehmensfortführung („Going Concern“) ausgegangen werden kann.

IV. Prognosebericht (Ausblick)

Die Astorius Consult GmbH wird im Jahr 2025 das Portfolioberatungs- und Vertriebsgeschäft mit dem Luxemburger AIFM fortführen. Aktuell ist die Weiterplatzierung des ACS-Teilfonds geplant, die Ausplatzierung der ACF IX (USA) und ACF X (Europa) Teilfonds sowie die Platzierung der Folgefonds ACF XI und ACF XII.

Die Geschäftsführung erwartet trotz anhaltender internationaler militärischer und politischer Konflikte, sofern keine weitergehenden Eskalationen erfolgen, eine positive Geschäftsentwicklung mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 200.000 Euro bis 250.000 Euro für das Jahr 2025 sowie einer Platzierung der Asset under Management und Erreichung der Provisionserträge auf Vorjahresniveau.

Die tatsächlichen Ergebnisse können allerdings wesentlich von den Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen.

 

Hamburg, den 30. Januar 2025

Astorius Consult GmbH

Georg Remshagen, Geschäftsführer

Frank Rohwedder, Geschäftsführer

Julien Zornig, Geschäftsführer

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2024

AKTIVA

31.12.2024 31.12.2023
1. Forderungen an Kreditinstitute täglich fällig 1.281.421,11 904.811,86
2. Forderungen an Kunden 894.858,93 1.704.043,84
3. Immaterielle Anlagewerte 64.783,00 101.802,00
4. Sachanlagen 149.596,00 168.586,00
5. Sonstige Vermögensgegenstände 323.512,16 262.404,58
6. Rechnungsabgrenzungsposten 53.192,04 73.212,20
Summe der Aktiva 2.767.363,24 3.214.860,48

PASSIVA

31.12.2024 31.12.2023
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten täglich fällig 0,00 0,00
2. Sonstige Verbindlichkeiten 212.388,70 282.904,91
3. Rechnungsabgrenzungsposten 3.793,12 3.793,12
3a. Passive latente Steuern 31.348,11 49.140,44
4. Rückstellungen
a) Steuerrückstellungen 0,00 0,00
b) Andere Rückstellungen 382.139,62 694.208,93
382.139,62 694.208,93
5. Eigenkapital
a) Gezeichnetes Kapital 32.500,00 32.500,00
b) Kapitalrücklage 101.800,00 101.800,00
c) Bilanzgewinn 2.003.393,69 2.050.513,08
2.137.693,69 2.184.813,08
Summe der Passiva 2.767.363,24 3.214.860,48

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024

2024 2023
1. Zinsaufwendungen 0,00 0,00
2. Provisionserträge 5.332.106,55 6.064.146,28
3. Provisionsaufwendungen 320.494,48 222.731,09
4. Sonstige betriebliche Erträge 302.764,63 102.437,24
5. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen 4.325.053,19 4.235.432,69
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 2.196.261,52 2.311.064,13
bb) Soziale Abgaben und Aufwendungen 311.031,49 275.245,47
für Altersversorgung und Unterstützung 2.507.293,01 2.586.309,60
darunter für Altersversorgung: € 8.146,80 (VJ € 7.804,46)
b) andere Verwaltungsaufwendungen 1.817.760,18 1.649.123,09
6. Abschreibungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 94.607,02 35.813,34
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 68.923,25 128.755,94
8. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 825.793,24 1.543.850,46
9 Steuern vom Einkommen und Ertrag 272.913,17 500.910,80
10. Jahresüberschuss 552.880,07 1.042.939,66
11. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 1.450.513,62 1.007.573,42
12. Bilanzgewinn 2.003.393,69 2.050.513,08

Anhang 2024

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), der RechKredV und des GmbH-Gesetzes (GmbHG) sowie den ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrags aufgestellt worden.

Für die Gesellschaft gelten zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer großen Kapitalgesellschaft (§ 267 HGB) in Verbindung mit § 340a Abs. 1 HGB.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern der RechKredV.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Astorius Consult GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Hamburg
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Register-Nr.: HRB 127745

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Gesellschaft galt vom 1. Januar 2017 bis zum 25. Juni 2021 als Finanzdienstleistungsinstitut. Seit dem Inkrafttreten des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) am 26. Juni 2021 gilt die Gesellschaft als Wertpapierinstitut. Die Gesellschaft ist weiterhin BaFin-reguliert. Demnach wurden Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach den Vorgaben der RechKredV erstellt.

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Forderungen an Kreditinstitute wurden zu Nennwerten bilanziert.

Forderungen an Kunden und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und mit dem Nominalwert bilanziert.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 800,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind ein Bestandteil des Grundsatzes der Periodenabgrenzung. Es handelt sich um Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für das Folgejahr darstellen.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die sonstigen Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten sind ein Bestandteil des Grundsatzes der Periodenabgrenzung. Es handelt sich um Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für das Folgejahr darstellen.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Bildung und Dotierung der Rückstellungen richtet sich nach §§ 249 und 252 HGB.

Für die anderen Rückstellungen wurde der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelte Erfüllungsbetrag als Bewertungsmaßstab berücksichtigt.

Zu erwartende Preis- und Kostensteigerungen wurden in die Bewertung einbezogen.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung wurden mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zur Bilanz

Forderungen an Kreditinstitute

lfd. Jahr Vorjahr
VR-Bank in Holstein 160 3770 782.198,45 282.102,11
VR-Bank in Holstein USD-Kto 182.360,54 6.581,84
VR-Bank in Holstein 160 3772 0,00 0,00
VR-Bank in Holstein 160 3774 304.313,49 301.457,17
VR-Bank in Holstein 160 3775 0,00 301.383,27
Deutsche Bank 50 71 00 600 12.548,63 13.287,47
1.281.421,11 904.811,86

Neben dem USD-Konto bei der VR-Bank in Holstein bestehen Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen.

Forderungen an Kunden

Restlaufzeitengliederung:

Die Forderungen an Kunden in Höhe von € 894.858,93 (Vorjahr: € 1.704.043,84) haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten.

Bei Forderungen in Fremdwährungen findet die Umrechnung mit dem Devisenkassamittelkurs Anwendung.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Die Zugänge der sonstigen Sachanlagen entfielen auf Büroeinrichtung sowie sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattungen. Im Übrigen verweisen wir auf den Anlagespiegel.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:

lfd. Jahr Vorjahr
Körperschaftsteuer 82.169,87 79.967,09
Gewerbesteuer 81.858,00 51.822,00
Umsatzsteuer 0,00 69.278,27
Vorsteuer im Folgejahr abziehbar 11.416,26 2.643,84
Kautionen 119.982,41 43.736,40
Forderungen aus Vermögensbildung 40,00 40,00
Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 50,34
Kreditorische Debitoren 27.795,62 14.616,64
Genossenschaftsanteile z.Ifr. Verbleib 250,00 250,00

Rechnungsabgrenzungsposten

lfd. Jahr Vorjahr
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 53.192,04 73.212,20

Der Posten betrifft im Wesentlichen eine Zahlung für eine betriebliche Versicherung in Höhe von € 15.172,50 (Vorjahr: € 15.172,50) sowie Lizenzzahlungen € 23.294,54 (Vorjahr: € 36.191,30) für das Folgejahr. Zudem sind die Umlagen der Kosten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen in Höhe von € 14.725,00 (Vorjahr: € 17.486,00) enthalten.

Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 170.427,93 (Vorjahr: € 246.145,44). Des Weiteren beinhalten diese Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer in Höhe von € 33.817,21 (Vorjahr: € 32.732,72) sowie gegenüber Krankenkassen in Höhe von € 7.181,30 (Vorjahr: € 4.026,75).

Rechnungsabgrenzungsposten

Im Einzelnen waren folgende antizipative Sachverhalte zu berücksichtigen:

lfd. Jahr Vorjahr
Passive Rechnungsabgrenzungsposten 3.793,12 3.793,12

Der Posten betraf eine für das Veranlagungsjahr vereinnahmte Weiterbelastung.

Passive latente Steuern

Die Bildung der passiven latenten Steuern erfolgte aufgrund der abweichenden Annahme der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Betriebs- und Geschäftsausstattung im Handels- und im Steuerrecht sowie des unterschiedlichen Ansatzes der Urlaubsrückstellung in den beiden Bereichen. Die Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von einem Jahr für sogenannte digitale Wirtschaftsgüter sowie die Berechnung der vorgenannten Rückstellung zogen die Rückstellung von passiven latenten Steuern in Höhe von € 31.348,11 (Vorjahr: € 49.140,44) nach sich.

Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit dem unternehmensindividuellen Gesamtsteuersatz in Höhe von 32,2265%.

Rückstellungen

Die anderen Rückstellungen enthalten ausstehende Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von € 60.180,04 (Vorjahr: € 66.160,04) sowie Gebühren der BaFin und des Sicherungsfonds in Höhe von € 22.797,80 (Vorjahr: € 35.786,49).

Des weiteren sind Urlaubsrückstellungen in Höhe von € 40.133,94 (Vorjahr: € 32.284,46) sowie Rückstellungen für Personalkosten in Höhe von € 275.427,84 (Vorjahr: € 533.977,94) berücksichtigt worden.

Eigenkapital

Das Eigenkapital der Gesellschaft setzt sich wie folgt zusammen:

lfd. Jahr Vorjahr
Eingefordertes Kapital: gezeichnetes Kapital 32.500,00 32.500,00
Kapitalrücklage 101.800,00 101.800,00
Bilanzgewinn 2.003.393,69 2.050.513,08

Angabe zu Restlaufzeitvermerken

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt € 212.388,70 (Vorjahr: € 282.904,91).

Bei Verbindlichkeiten in Fremdwährungen findet die Umrechnung mit dem Devisenkassamittelkurs Anwendung

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Provisionserträge

Provisionserträge nach geographisch bestimmten Märkten:

Von den Provisionserträgen entfallen auf Beratungsleistungen € 3.832.670,88 (Vorjahr: € 5.035.495,23) sowie auf Vermittlungsleistungen € 1.644.869,00 (Vorjahr: € 1.327.523,64) an Kunden im EU-Ausland (Luxemburg).

Zudem wurden gewährte Rabatte als Erlösschmälerungen abgezogen.

Provisionsaufwendungen

Die Provisionsaufwendungen bestehen im Wesentlichen aus Verkaufsprovisionen.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:

lfd. Jahr Vorjahr
Erträge aus Weiterbelastungen 122.112,14 32.344,85
Erträge aus der Währungsumrechnung 92.322,61 27.590,92
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 59.143,25 9.107,16
Erstattungen AufwendungsausgleichG 22.832,68 12.227,88
296.410,68 81.270,81

Allgemeine Verwaltungsaufwendungen

Die Allgemeinen Verwaltungsaufwendungen setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:

lfd. Jahr Vorjahr
Löhne und Gehälter (ohne Gehälter der Geschäftsführung) 2.196.261,52 2.311.064,13
Soziale Abgaben 311.031,49 275.245,47
Fremdleistungen und Fremdarbeiten 82.243,00 83.224,48
Miete unbewegliche Wirtschaftsgüter 439.523,41 198.575,04
Versicherungen 30.345,00 30.345,00
Werbekosten 95.375,85 170.134,74
Reisekosten 81.299,49 85.389,40
Weiterbelastungen 145.433,33 298.872,59
Rechts- und Beratungskosten 261.403,33 509.552,94
Nicht abziehbare Vorsteuer 189.779,09 42.540,59
Abschluss- und Prüfungskosten 60.280,04 73.081,29
Aufwendungen für Lizenzen und Konzessionen 215.417,52 96.793,49

Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Die immateriellen Anlagewerte sowie die Sachanlagen sind gem. § 253 Abs. 3 HGB mit den Anschaffungskosten aktiviert. Die Abschreibung in Höhe von € 84.563,36 (Vorjahr: € 30.902,39) erfolgt linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.

Gemäß § 6 Abs. 2 EStG wurden Wirtschaftsgüter mit Anschaffungswerten bis zu € 800,00 netto, sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe abgeschrieben.

Ifd. Jahr Vorjahr
Sofortabschreibung GWG 10.043,66 4.910,95

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bestehen im Wesentlichen aus periodenfremden Aufwendungen in Höhe von € 49.205,50 (Vorjahr: € 10.724,36) sowie Aufwendungen aus der Bewertung von Finanzmittelfonds in Höhe von € 10.400,05 (Vorjahr: € 88.381,48) und aus Währungsumrechnungen in Höhe von € 9.686,60 (Vorjahr: € 17.880,12) berücksichtigt worden.

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Der Posten enthält im Wesentlichen Körperschaftsteuer inkl. Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer für das Geschäftsjahr 2024.

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 20 (Vorjahr: 18) .

Namen der Mitglieder der Unternehmensorgane

Der Geschäftsführung gehörten im Zeitraum 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 an:

Frank Rohwedder Chief Financial Officer
Julien Zornig Chief Operating Officer
Georg Remshagen Chief Investment Officer

Honorar des Abschlussprüfers

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt € 48.000,00 und gliedert sich wie folgt:

Honorar des Abschlussprüfers
a) Abschlussprüfungsleistungen 25.500,00
b) andere Bestätigungsleistungen 22.500,00

Vorschlag bzw. Beschluss zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresüberschuss beträgt € 552.880,07.

Einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinnvortrags ergibt sich ein Betrag von € 2.003.393,69, der zu verwenden ist.

Auf neue Rechnung werden € 2.003.393,69 vorgetragen.

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben nicht vorgelegen.

Unterschrift der Geschäftsführung

 

Hamburg, 24. Januar 2025

Frank Rohwedder

Julien Zornig

Georg Remshagen

Entwicklung des Anlagevermögen

Anschaffungskosten 01.01.2024 Zugänge Abgänge Umbuchungen Anschaffungskosten 31.12.2024
Anlagevermögen
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechten und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 307.656,00 0,00 0,00 0,00 307.656,00
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
a) Sonstige 227.183,46 28.554,36 0,00 0,00 255.737,82
b) Geringwertige Wirtschaftsgüter 0,00 10.043,66 10.043,66 0,00 0,00
534.839,46 38.598,02 10.043,66 0,00 563.393,82
kumulierte Abschreibungen 01.01.2024 Abschreibung Geschäftsjahr Abgänge Umbuchungen kumulierte Abschreibung Zuschreibung Geschäftsjahr
Anlagevermögen
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechten und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 205.854,00 37.019,00 0,00 0,00 242.873,00 0,00
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
a) Sonstige 58.597,46 47.544,36 0,00 0,00 106.141,82 0,00
b) Geringwertige Wirtschaftsgüter 0,00 10.043,66 10.043,66 0,00 0,00 0,00
264.451,46 94.607,02 10.043,66 0,00 349.014,82 0,00
Buchwert 31.12.2024 Buchwert 31.12.2023
Anlagevermögen
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechten und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 64.783,00 101.802,00
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
a) Sonstige 149.596,00 168.586,00
b) Geringwertige Wirtschaftsgüter 0,00 0,00
214.379,00 270.388,00

51. Bedeutsame Vorgänge haben wir im Berichtsjahr nicht identifiziert. (§ 4 Abs. 3 WplPrüfbV).

52. Eine Prüfung der Meldepflichten und Verhaltensregeln nach § 89 Abs. 1 WpHG wird im dritten Quartal 2025 stattfinden. Wir verweisen insoweit auf unseren gesonderten Prüfungsbericht Nr. 20241101002 für den Vorjahres-Prüfungszeitraum.

e) Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation

53. Insgesamt verfügt die Astorius Consult damit über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation i. S. d. § 41 WpIG und über angemessene interne Sicherungsmaßnahmen i. S. d. § 33 WpIG.

4. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

54. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 7. März 2025 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

„Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Astorius Consult GmbH, Hamburg

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Astorius Consult GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Astorius Consult GmbH, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.“

M. Schlussbemerkung

493. Eine Verwendung des unter Abschnitt B.4. wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form, bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.

494. Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Astorius Consult GmbH, Hamburg, zum 31. Dezember 2024 sowie des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2024 erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450 n. F.).

495. Unsere grundsätzlichen Feststellungen einschließlich einer Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse haben wir in Abschnitt B. dargelegt (§ 8 WplPrüfbV).

496. Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist unter Abschnitt B.4. „Wiedergabe des Bestätigungsvermerks“ aufgeführt.

 

Hamburg, den 7. März 2025

CASIS Wirtschaftsprüfung
Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Heimo Heimann, Wirtschaftsprüfer

Jan Peter Buchholz, Wirtschaftsprüfer

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

99 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.