Vallite GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Prof. Paul seit 30.10.2014 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Conergy AGHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr 2012Zusammengefasster
Bericht über die Lage der Gesellschaft und des
Konzerns für den Zeitraum
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| 2012 | 2011 * | ||
| Absatz | MWp | 369,5 | 393,2 |
| Umsatzerlöse | Mio. EUR | 473,5 | 754,1 |
| Europa | Mio. EUR | 333,6 | 543,7 |
| Asia Pacific und Americas | Mio. EUR | 139,9 | 210,4 |
| Rohertrag | Mio. EUR | 68,6 | 127,3 |
| Rohertragsmarge | in Prozent | 14,5 | 16,9 |
| EBITDA | Mio. EUR | -69,0 | -80,3 |
| EBITDA-Marge | in Prozent | -14,6 | -10,6 |
| EBIT | Mio. EUR | -83,8 | -179,0 |
| EBIT-Marge | in Prozent | -17,7 | -23,7 |
* Vorjahreswerte angepasst, siehe Anhang
Durch Bindung der jährlichen variablen Vergütung der Führungskräfte für das Geschäftsjahr 2012 an die zuvor genannten ergebnisorientierten Kennzahlen, insbesondere an das EBITDA, kommt dem Steuerungssystem des Conergy Konzerns eine besondere Bedeutung zu.
Zusätzlich zu den erfolgsbasierten Kenngrößen steht bei Conergy die Kapitalbindung als Steuerungsgröße im Fokus. Im Geschäftsjahr 2012 konnte Conergy die Kapitalbindung durch ein effizienteres Working Capital Management verbessern. So wurde die Kapitalbindung in den Forderungen, Verbindlichkeiten und Vorräten weiter optimiert, so dass am Ende des Geschäftsjahres 2012 ein negatives Working Capital von 6,3 Mio. EUR erreicht werden konnte. Dies ist nach Einschätzung des Vorstands eine wesentliche Voraussetzung, um in der zurzeit schwierigen Situation des weltweiten Photovoltaikmarktes bestehen zu können. Das Working Capital wird dabei als Summe der Vorräte und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ermittelt und als weitere Kenngröße im Verhältnis zum Umsatz der Vergleichsperiode dargestellt.
| 31.12.2012 | 31.12.2011 | ||
| Vorräte | Mio. EUR | 61,3 | 86,4 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Mio. EUR | 62,6 | 83,2 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | Mio. EUR | 130,2 | 88,2 |
| Net Working Capital | Mio. EUR | -6,3 | 81,4 |
Als weitere zentrale Steuerungsgröße für die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens wird der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit im fortzuführenden Geschäft verwendet. Im Geschäftsjahr 2012 konnte dieser unter anderem aufgrund des weiter optimierten Working Capitals erheblich verbessert werden.
| 31.12.2012 | 31.12.2011 * | ||
| Operatives Ergebnis aus fortzuführendem Geschäft (EBIT) | Mio. EUR | -83,8 | -179,0 |
| Veränderung des Working Capitals | Mio. EUR | 86,2 | -7,4 |
| Veränderung des übrigen Nettoumlaufvermögens / Sonstige nicht zahlungswirksame Vorgänge | Mio. EUR | 1,5 | 143,1 |
| Aus laufender Geschäftstätigkeit erwirtschaftete Zahlungsmittel | |||
| -im fortzuführenden Geschäft | Mio. EUR | 3,9 | -43,3 |
| -im nicht fortzuführenden Geschäft | Mio. EUR | 4,3 | 1,9 |
| Aus laufender Geschäftstätigkeit erwirtschaftete Nettozahlungsmittel (Netto-Cashflow) | Mio. EUR | 8,2 | -41,4 |
* Vorjahreswerte angepasst, siehe Anhang
Vorrangiges wirtschaftliches Ziel bleibt auch im Geschäftsjahr 2013 eine Verbesserung des EBITDA sowie des Cashflows.
Der Vorstand der Conergy AG ist verantwortlich für die Erstellung des Konzernabschlusses, der in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt wird, und des zusammengefassten Lageberichts sowie für die Erstellung der Quartals- und Halbjahresabschlüsse. Um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in der externen Berichterstattung einschließlich der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung zu gewährleisten, hat der Vorstand ein angemessenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem eingerichtet.
Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem soll eine zeitnahe, einheitliche und korrekte buchhalterische Erfassung aller geschäftlichen Prozesse bzw. Transaktionen gewährleisten. Es stellt die Einhaltung der gesetzlichen Normen, der Rechnungslegungsvorschriften und der internen Konzernrichtlinie zur Rechnungslegung sicher, die für alle in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen verbindlich sind. Änderungen der Gesetze, Rechnungslegungsstandards und andere Verlautbarungen werden fortlaufend bezüglich ihrer Relevanz und Auswirkungen auf den Konzernabschluss analysiert und die daraus resultierenden Änderungen in den konzerninternen Richtlinien angepasst. Durch eindeutige Vorgaben soll der Ermessensspielraum der Mitarbeiter bei Ansatz, Bewertung und Ausweis von Vermögenswerten und Schulden eingeschränkt und somit das Risiko konzernuneinheitlicher Rechnungslegungspraktiken verringert werden. Über das konzernweite Intranet sind diese Richtlinien allen in den Rechnungslegungsprozess eingebundenen Mitarbeitern jederzeit zugänglich.
Das interne Kontrollsystem basiert ferner auf einer Reihe von prozessintegrierten Überwachungsmaßnahmen. Diese prozessintegrierten Überwachungsmaßnahmen beinhalten organisatorische Sicherungsmaßnahmen wie Funktionstrennungen, Zugriffsbeschränkungen, Organisationsanweisungen sowie Kontrollen, die in die Arbeitsabläufe integriert sind. Die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems wird darüber hinaus durch prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen, wie beispielsweise über das monatliche Management Reporting und die Interne Revision, sichergestellt. Im Rahmen der Abschlussprüfung zum Jahresende überprüft der externe Abschlussprüfer bestimmte interne Kontrollen und beurteilt deren Effektivität. Darüber hinaus werden ausgewählte Aspekte der eingesetzten IT-Systeme geprüft. Mögliche Schwächen des internen Kontrollsystems werden dabei an die verantwortlichen Kontrollgremien kommuniziert. Eine absolute Sicherheit kann jedoch auch mit angemessenen und funktionsfähigen Systemen nicht gewährleistet werden.
Die Steuerung des Prozesses der Konzernrechnungslegung erfolgt bei der Conergy AG durch den Zentralbereich Corporate Accounting & Controlling. Zusätzlich werden die Bereiche Corporate Tax, Corporate Treasury und Corporate Legal nach dem Prinzip der Funktionstrennung der verschiedenen Teilprozesse zur Identifikation, Bewertung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation von Risiken hinsichtlich der Finanzberichterstattung eng eingebunden.
Die Tochtergesellschaften erstellen ihre Abschlüsse lokal. In Deutschland wird jedoch ein konzerneigenes Shared Service Center genutzt, welches diese Leistung für die Conergy AG und für weitere deutsche Tochtergesellschaften erbringt. Die eingesetzten EDV-Systeme basieren für die wesentlichen Gesellschaften in Deutschland auf SAP. Bei der Mehrzahl der anderen Tochtergesellschaften kommt eine ERP-Software auf Navision-Basis zum Einsatz. Alle eingesetzten Finanzsysteme sind durch entsprechende Berechtigungskonzepte und Zugangsbeschränkungen vor Missbrauch geschützt. Durch die zentrale Steuerung und Überwachung nahezu sämtlicher IT-Systeme, durch die Begleitung von Veränderungsprozessen durch das zentrale Management sowie durch regelmäßige Systemsicherungen wird seitens der Konzern-IT sowohl das Risiko eines Datenverlusts als auch des Ausfalls rechnungslegungsrelevanter IT-Systeme minimiert.
Sämtliche im Konzernabschluss der Conergy AG konsolidierten Gesellschaften übermitteln ihre Abschlüsse monatlich über ein konzernweit einheitlich definiertes Datenmodell, das der Konzernbilanzierungsrichtlinie nach IFRS unterliegt. Die Konzerngesellschaften sind für die Einhaltung der konzernweit gültigen Richtlinien und Verfahren sowie den ordnungsgemäßen und zeitgerechten Ablauf ihrer rechnungslegungsbezogenen Prozesse verantwortlich. Die in den Konzernrechnungslegungsprozess involvierten Mitarbeiter werden dazu regelmäßig geschult. Im gesamten Rechnungslegungsprozess werden die lokalen Gesellschaften durch zentrale Ansprechpartner der Conergy AG unterstützt, die vor allem für spezielle fachliche Fragestellungen und komplexe Sachverhalte von den Tochtergesellschaften zu Rate gezogen werden.
Auf Basis der Abschlüsse der in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen werden die konsolidierten Rechenwerke zentral erstellt. Die Konsolidierungsmaßnahmen, bestimmte Abstimmarbeiten sowie die Überwachung der zeitlichen und prozessualen Vorgaben erfolgen im Zentralbereich Corporate Accounting & Controlling, welcher die Einhaltung der Berichtspflichten und -fristen kontrolliert. Zusätzlich werden zur Überwachung systemtechnische Kontrollen durch die Mitarbeiter durchgeführt und durch manuelle Prüfungen ergänzt. Eventuelle Mängel werden korrigiert und an die Tochtergesellschaften kommuniziert. Darüber hinaus verfügt Conergy über ein konzernweites Reporting- und Controllingsystem, welches es ermöglicht, Abweichungen von Planwerten und rechnungslegungsbezogene Inkonsistenzen regelmäßig und frühzeitig zu erkennen.
Dem Bilanzausschuss des Aufsichtsrats der Conergy AG obliegt die Überwachung der Wirksamkeit der Steuerungs- und Überwachungssysteme. Er lässt sich regelmäßig vom Vorstand und den Wirtschaftsprüfern darüber unterrichten.
Zu den Merkmalen des Risikomanagementsystems verweisen wir auf die Ausführungen im "Chancen- und Risikobericht" des zusammengefassten Lageberichts.
Vier Jahre nach dem Ausbruch der Staatsschulden- und Bankenkrise hat sich die wirtschaftliche Erholung im Geschäftsjahr 2012 wieder abgeschwächt. Dabei zeigten sich die Industrienationen von dieser Entwicklung überproportional betroffen. Während das Bruttoinlandsprodukt weltweit im abgelaufenen Geschäftsjahr voraussichtlich um rund 3 Prozent anstieg, war das Wachstum in den Industrieländern mit 1,3 Prozent deutlich geringer.
Diese Entwicklung geht insbesondere auf den Euroraum zurück, der nach einer leichten wirtschaftlichen Erholung 2012 wieder in die Rezession rutschte. Besonders betroffen davon waren die südeuropäischen Länder, die aufgrund der hohen Staatsverschuldung und der damit einhergehenden staatlichen Ausgabenkürzungen die wirtschaftliche Entwicklung des Euroraums negativ beeinflussten. Dagegen konnte die deutsche Wirtschaft erneut zulegen, wenn auch deutlich schwächer als 2011. Mit einem Plus von 0,7 Prozent stieg die Gesamtleistung gegenüber dem Vorjahr, in dem allerdings noch ein Zuwachs von 1,5 Prozent erzielt werden konnte.
In den USA konnte durch steigende Unternehmensinvestitionen und durch eine erhöhte Staatsnachfrage das Bruttoinlandsprodukt moderat zulegen. Mit einem Plus von 2,2 Prozent stieg die Wirtschaftsleistung erneut, auch wenn dabei wenige Impulse vom privaten Konsum ausgingen. Eine gegenteilige Entwicklung zeigte die japanische Wirtschaft, die im Jahresverlauf erneut in die Rezession rutschte. Zwar blieb am Ende des Jahres ein Anstieg des Bruttosozialproduktes von 1,6 Prozent, was aber einem äußerst starken 1. Quartal 2012 zu verdanken ist, während im 3. Quartal 2012 die Wirtschaftsleistung erneut um 3,5 Prozent zurückging.
Bedeutend erfreulicher verlief die wirtschaftliche Entwicklung in den Schwellenländern, auch wenn hier die Geschwindigkeit aufgrund der hohen Exportabhängigkeit der Regionen etwas abnahm. Trotzdem konnte insgesamt ein Anstieg von 5,4 Prozent erzielt werden. Besonders dynamisch zeigten sich die südostasiatischen Länder, die mit einem Zuwachs von 6,2 Prozent ihr Wachstum nochmals beschleunigen konnten. Ebenfalls robust, allerdings mit einem rückläufigen Wachstum zeigte sich China, wo die Wirtschaftsleistung um 7,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr zunahm. In Indien ging das Wachstum von 7,0 Prozent in 2011 auf 3,7 Prozent im vergangenen Jahr zurück.
Der weltweite Energieverbrauch wird heute in großem Umfang noch durch fossile Brennstoffe wie Kohle, Öl und Gas abgedeckt. Gleichzeitig haben die erneuerbaren Energieträger in den letzten Jahren ein deutliches Wachstum erfahren und werden auch in Zukunft an Bedeutung gewinnen. Gründe hierfür sind vor allem die Endlichkeit der fossilen Energieträger und der damit verbundene Preisanstieg sowie der zunehmende Einfluss von Treibhausgasen auf den Klimawandel. Anders als die tendenziell steigenden Kosten für fossile Energieträger nehmen die Produktions- und damit die Investitionskosten für Erneuerbare Energien kontinuierlich ab, so dass sich sukzessive die Preislücke zwischen erneuerbaren und konventionellen Energieträgern schließt. Förderprogramme in zahlreichen Ländern haben sich positiv auf die Nachfrage ausgewirkt. Sie sind heute noch wesentlicher Wachstumstreiber für die Erneuerbaren Energien. Allerdings zeigt sich nach dem starken Preisverfall für Solarmodule in den vergangenen Jahren, dass Solarstrom schon heute in vielen Regionen der Welt mit Netzstrom wirtschaftlich konkurrieren kann, was sich positiv auf die Nachfrage auswirkt.
Schätzungen gehen davon aus, dass im Jahr 2012 weltweit Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 31.000 Megawatt neu installiert wurden. Dies entspricht einem Wachstum gegenüber 2011 von 16 Prozent. Wie auch schon in den vergangenen Jahren war Deutschland dabei der größte Photovoltaikmarkt: Mit 7.604 MWp neu installierter Photovoltaikleistung war 2012 nach den vorläufigen Zahlen der Bundesnetzagentur erneut ein Rekordjahr (2011: 7.485 MWp). Dabei war das Jahr durch starke regulatorische Veränderungen geprägt, was sowohl zu einer Sonderkonjunktur und Vorzieheffekten als auch zu einer Absenkung der Nachfrage nach der Umsetzung der Förderänderungen geführt hat. Dadurch blieb der normale Anstieg der Installationstätigkeiten im 4. Quartal 2012 aus. Mit nur 1.377 MWp neu installierter Leistung war es das schwächste 4. Quartal seit vielen Jahren.
Anders als in Deutschland ging in anderen europäischen Märkten die Nachfrage mitunter deutlich zurück: So reduzierte sich die neu installierte PV-Leistung in den beiden anderen großen Märkten Italien und Frankreich um 40-50 Prozent. In beiden Ländern wurden die Möglichkeiten zum Bau großer Kraftwerke stark eingeschränkt mit der Folge eines spürbaren Marktrückgangs. Experten machen darüber hinaus die zunehmend vorsichtige Kreditvergabe der Banken angesichts der europäischen Staatsschulden- und Bankenkrise für den Rückgang verantwortlich. Dagegen konnte sich in Griechenland, dem Vereinigten Königreich und Bulgarien die Nachfrage beleben, ohne allerdings den Rückgang in den anderen Märkten kompensieren zu können. In Summe musste erstmals in Europa eine Reduzierung der Nachfrage beobachtet werden.
Während Europa bei nachlassender Nachfrage noch die Hälfte des gesamten Weltmarktes stellt, gewinnen die Regionen Nordamerika und Asien-Pazifik zunehmend an Bedeutung. In Nordamerika befinden sich insbesondere die USA in einem anhaltenden Aufwärtstrend. So konnte die neu installierte PV-Leistung in 2012 um über 70 Prozent gesteigert werden. Damit dürften die USA zum viertgrößten Solarmarkt weltweit aufgestiegen sein. Zwar zeigte sich auch in den südamerikanischen Märkten ein prozentual starkes Wachstum, allerdings geschieht dies aktuell noch von einem niedrigen Niveau.
Die Märkte in Asien konnten in den vergangenen Jahren ebenfalls weiter wachsen. Die neu installierte Photovoltaikleistung in China dominierte mit Abstand die asiatischen Länder. Laut Schätzungen konnte sich der chinesische Photovoltaikmarkt in 2012 mehr als verdoppeln und damit vor Japan die stärkste Position in Asien einnehmen. Neben den beiden großen Märkten ist die Entwicklung in Thailand und Indien besonders hervorzuheben: Im Jahresvergleich wurde die neu installierte Photovoltaikleistung jeweils mehr als verdoppelt.
Ungeachtet der weltweit insgesamt erfreulichen Nachfrageentwicklung im abgelaufenen Jahr, ist der Preis für Solaranlagen weiter stark gefallen. Vorläufigen Schätzungen zufolge musste erneut ein Rückgang um rund 40 Prozent im Gesamtjahresvergleich beobachtet werden. Bei einem Nachfragewachstum von nur 16 Prozent bedeutet dies einen realen Umsatzrückgang innerhalb der Solarindustrie, was viele Unternehmen vor große Herausforderungen gestellt hat und noch heute stellt. In diesem Zusammenhang sind die Gewinnmargen auf breiter Front zurückgegangen.
| Mio. EUR | 2012 | 2011 * | Q4 2012 | Q4 2011 * |
| Absatz in MWp | 369,5 | 393,2 | 105,3 | 104,3 |
| Umsatzerlöse | 473,5 | 754,1 | 121,8 | 183,2 |
| Rohertrag | 68,6 | 127,3 | 10,7 | 14,9 |
| Rohertragsmarge | 14,5% | 16,9% | 8,8% | 8,1% |
| Operatives Ergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) | -69,0 | -80,3 | -30,2 | -36,0 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | -83,8 | -179,0 | -34,1 | -45,5 |
| Finanzergebnis | -13,5 | 50,0 | -5,1 | -3,9 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | -97,3 | -129,0 | -39,2 | -49,4 |
| Ertragsteuern | -1,7 | -35,5 | -1,7 | -11,9 |
| Ergebnis nach Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen | -99,0 | -164,5 | -40,9 | -61,3 |
| Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen | - | 2,4 | - | 2,4 |
| Ergebnis nach Steuern | -99,0 | -162,1 | -40,9 | -58,9 |
| davon zustehend | ||||
| Aktionären der Conergy AG (Konzernergebnis) | -99,0 | -162,3 | -40,9 | -58,9 |
| Minderheitsgesellschaftern | 0,0 | 0,2 | 0,0 | 0,0 |
* Vorjahreswerte angepasst, siehe Anhang
Viele der von Conergy bearbeiteten Photovoltaikmärkte befanden sich im abgelaufenen Geschäftsjahr nach wie vor in einer schwierigen Situation. Bedingt durch unterschiedliche Faktoren musste Conergy in einigen Photovoltaikmärkten Nachfrageschwächen hinnehmen. In vielen Ländern, so zum Beispiel Deutschland, Spanien, Italien und Kanada, war dies vor allem auf anhaltende Diskussionen über Veränderungen der regulatorischen Bedingungen für Photovoltaik zurückzuführen. Zudem hat die Staatsschulden- und Bankenkrise durch erschwerte Finanzierungsbedingungen weltweit die Realisierung von Photovoltaikprojekten negativ beeinflusst. Dennoch betrug das vom Conergy Konzern verkaufte Volumen für Photovoltaikmodule im Geschäftsjahr 2012 369,5 Megawatt (Vorjahr: 393,2 Megawatt). Das verkaufte Volumen reduzierte sich damit gegenüber dem Vorjahr um 6,0 Prozent. Hingegen belief sich der Umsatz des Conergy Konzerns im Geschäftsjahr 2012 auf 473,5 Mio. EUR (Vorjahr: 754,1 Mio. EUR) und lag um 37,2 Prozent bzw. um 280,6 Mio. EUR deutlich unter Vorjahresniveau. Ursächlich für die rückläufige Umsatzentwicklung war neben dem leichten Volumenrückgang im Wesentlichen der weiterhin starke Preisverfall für Photovoltaiksysteme sowie alle Photovoltaikkomponenten. Im Geschäftsjahr 2012 ist der Preis für Photovoltaikmodule nach rund 40 Prozent im Geschäftsjahr 2011 erneut um rund 40 Prozent gesunken.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr lag der Auslandsanteil des Konzernumsatzes bei 72,5 Prozent (Vorjahr: 73,6 Prozent). Der Anteil des deutschen Marktes am Gesamtumsatz der Conergy betrug in diesem Zeitraum entsprechend 27,5 Prozent (Vorjahr: 26,4 Prozent). Dies unterstreicht die gute internationale Aufstellung des Conergy Vertriebs. Jedoch musste im Ausland aufgrund des anhaltenden Preisdrucks ein Umsatzrückgang von 211,8 Mio. EUR bzw. 38,2 Prozent auf 343,3 Mio. EUR (Vorjahr: 555,1 Mio. EUR) hingenommen werden. Zu den wichtigsten Auslandsmärkten des Conergy Konzerns zählten im Geschäftsjahr 2012 Italien und Griechenland, die eine absatzseitige Volumensteigerung von 11,0 bzw. 36,2 Prozent verzeichnen konnten. Weiterhin waren im Geschäftsjahr 2012 Australien, Spanien, der aus Singapur heraus bearbeitete thailändische Markt und die USA die größten ausländischen Märkte für Conergy. Vor allem in den USA wurde das Volumen mit einem Plus von 37,0 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum deutlich gesteigert. Jedoch konnten diese Märkte die Entwicklung der anderen Photovoltaikmärkte nicht ausreichend kompensieren. So lag beispielsweise der Absatz im deutschen Markt im Geschäftsjahr 2012 mit 13,8 Prozent bedingt durch Nachfrageschwächen aufgrund der anhaltenden Förderdiskussion unter dem Vorjahreswert.
Der Rohertrag des Conergy Konzerns belief sich im Geschäftsjahr 2012 auf 68,6 Mio. EUR im Vergleich zu 127,3 Mio. EUR im Vorjahr. Die Rohertragsmarge lag mit 14,5 Prozent unter der des Vorjahres (Vorjahr: 16,9 Prozent). Die Verschlechterung der Rohertragsmarge im Verlauf des Geschäftsjahres 2012 ist im Wesentlichen auf den weiterhin anhaltenden Preisverfall bei Photovoltaikmodulen sowie den steigenden Wettbewerbsdruck in einem nach wie vor von Überkapazitäten und Nachfrageschwächen gekennzeichneten Markt zurückzuführen.
Darüber hinaus haben verschiedene Sondereffekte die Entwicklung der Rohertragsmarge im Laufe des Geschäftsjahres 2012 beeinflusst. In Australien hat sich der Preisdruck im Verlauf des Jahres durch den Einstieg neuer Wettbewerber stetig erhöht und zu einer sehr deutlichen, weit über dem Weltmarkt liegenden Absenkung der Margen für Photovoltaikprodukte geführt. Zudem entwickelten sich im 2. Halbjahr 2012 bedingt durch die Einführung von Einfuhrzöllen in den USA die Preise für hochqualitative Zellen stabiler als für Produkte chinesischer Hersteller. Im 3. Quartal 2012 wurden außerdem in Deutschland einige Photovoltaik-Großprojekte auf Freiflächen realisiert, die durch die außerplanmäßige Kürzung der Solarförderung für Großprojekte zum 30. September 2012 einem besonderen Margendruck ausgesetzt waren.
Neben den genannten Faktoren haben viele der weltweiten Wettbewerber zum Jahresende versucht, hohe Lagerbestände, die sich im Laufe des Jahres durch Nachfrageschwächen aufgebaut hatten, abzubauen. Diesem besonderen Druck auf Absatzpreise und Margen im 4. Quartal 2012 konnte sich Conergy nicht vollständig entziehen bzw. diesen nicht in vollem Umfang durch reduzierte Einkaufspreise sowie sonstige Kosteneinsparungen kompensieren. Jedoch hat auch Conergy im 4. Quartal 2012 seine Lagerbestände weiter reduziert und startet so mit einem niedrigen Bestandsniveau in das Geschäftsjahr 2013.
Bei der Beurteilung der Entwicklung der Rohertragsmarge im Vergleich zum Geschäftsjahr 2011 muss auch berücksichtigt werden, dass im Geschäftsjahr 2011 die Rohertragsmarge nur den Materialanteil der Solarwafer und -zellen als Vorprodukte der von Conergy in der eigenen Solarfabrik in Frankfurt (Oder) produzierten Photovoltaikmodule abgebildet hat. Zum Ende des Geschäftsjahres 2011 hat Conergy die Fertigungstiefe in der Solarfabrik reduziert und bis auf weiteres auf die Modulproduktion konzentriert. Im Geschäftsjahr 2012 wurden die benötigten Solarzellen vollständig zugekauft und belasten daher in diesem Jahr nicht nur mit ihrem Materialanteil, sondern mit den vollständigen Bezugskosten den Rohertrag und die Rohertragsmarge des Conergy Konzerns. Die wettbewerbsfähigeren Einkaufskonditionen im Vergleich zur eigenen Herstellung von Solarwafern und -zellen führen jedoch in Summe zu einem positiven Effekt auf das EBIT des Conergy Konzerns.
Das Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) betrug im Geschäftsjahr 2012 -69,0 Mio. EUR und konnte trotz einiger wesentlicher Sondereffekte um 11,3 Mio. EUR bzw. 14,1 Prozent gegenüber dem Geschäftsjahr 2011 verbessert werden (Vorjahr: -80,3 Mio. EUR).
Den größten Einfluss auf die Entwicklung des EBITDA im Geschäftsjahr 2012 hatte die Entwicklung des Rohertrages, der vor allem aufgrund des beschriebenen anhaltend starken Preis- und Margendrucks mit 68,6 Mio. EUR um 58,7 Mio. EUR unter dem Vorjahr lag. Zusätzlich wurde das EBITDA durch einen Sondereffekt in Höhe von ca. 18,0 Mio. EUR belastet. Dieser resultierte aus der vorzeitigen Beendigung des bis Ende Juni 2018 geltenden Waferliefervertrages mit dem US-amerikanischen Waferhersteller MEMC Electronic Materials, Inc. Durch die vorzeitige Aufhebung des Vertrages im September 2012 entfällt die Verpflichtung, in den nächsten Jahren ein Volumen an Siliziumwafern von rd. 600 Mio. USD abzunehmen. Dies ermöglicht Conergy für die Zukunft, Produktionsmaterialien flexibler und zu besseren Preisen frei am Markt zu beziehen. Im Gegenzug hat Conergy auf eine hinterlegte Bar-Sicherheit verzichtet, was zu der außerordentlichen Ergebnisbelastung geführt hat.
Gestützt wurde das EBITDA im Geschäftsjahr 2012 jedoch neben sonstigen betrieblichen Erträgen vor allem durch geringere sonstige betriebliche Aufwendungen. Die im Geschäftsjahr 2011 eingeleiteten Kostensenkungsmaßnahmen zeigten im Geschäftsjahr 2012 deutliche Erfolge. Durch die umgesetzten Verbesserungsmaßnahmen konnte der sonstige betriebliche Aufwand in Höhe von 110,7 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr um 38,2 Mio. EUR wesentlich reduziert werden (Vorjahr: 148,9 Mio. EUR). Auch verringerten sich die Personalaufwendungen um 17,5 Mio. EUR auf 68,8 Mio. EUR (Vorjahr: 86,3 Mio. EUR). Allerdings wurde das EBITDA durch Abschreibungen auf Forderungen von 6,3 Mio. EUR (Vorjahr: 10,4 Mio. EUR) beeinflusst. Diese resultieren mit 2,7 Mio. EUR vor allem aus dem sich im Umschwung befindenden australischen Markt. Darüber hinaus belasteten Währungsverluste von per saldo 1,7 Mio. EUR das Ergebnis (Vorjahr: 3,1 Mio. EUR).
Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen mit 41,7 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2012 um 14,3 Mio. EUR über dem Geschäftsjahr 2011 (Vorjahr: 27,4 Mio. EUR). Darin enthalten waren Erträge in Höhe von 25,5 Mio. EUR, die überwiegend aus nicht in Anspruch genommenen Rückstellungen resultierten (Vorjahr: 7,4 Mio. EUR). Diese Rückstellungen waren ursprünglich für Gewährleistungsrisiken, Restrukturierungskosten, Drohverluste und Rechtsstreitigkeiten gebildet worden, die jedoch aufgrund der Entwicklung im Geschäftsjahr 2012 nicht mehr beansprucht werden. Der Verkauf der voltwerk electronics GmbH an den Bosch-Konzern zum 30. März 2012 führte zudem zu einem Ertrag in Höhe von 1,4 Mio. EUR. Im Vorjahr wurden Gewinne aus der Veräußerung von Tochtergesellschaften in Höhe von 6,3 Mio. EUR erzielt.
Durch die aktuelle Fokussierung der Produktion in der Solarfabrik in Frankfurt (Oder) auf die Modulfertigung und die damit erreichte Verringerung der eigenen Fertigungstiefe reduzierten sich die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen auf 14,8 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2012. Im Vorjahreszeitraum belief sich der Wert auf 98,7 Mio. EUR. Dieser war beeinflusst durch Sonderabschreibungen auf die Wafer- und Zellfertigung von 69,6 Mio. EUR. Dementsprechend verbesserte sich das EBIT im Geschäftsjahr 2012 auf -83,8 Mio. EUR und lag damit um 95,2 Mio. EUR über dem Vergleichswert des Geschäftsjahres 2011 (Vorjahr: -179,0 Mio. EUR).
Im Zusammenhang mit der verstärkten Nutzung von Lieferantenkrediten hat Conergy zum Halbjahresabschluss 2012 die Verwendung ihrer unter anderem im Rahmen des Syndizierten Kreditvertrages gewährten Avallinien überprüft. Hierbei wurde festgestellt, dass diese mittlerweile überwiegend zur Absicherung von Lieferantenkrediten genutzt werden, während ansonsten Risiken aus der Konzeption und Realisierung von Projekten besichert wurden. Aufgrund der überwiegenden Finanzierungsfunktion wurden die im laufenden Geschäftsjahr 2012 erfassten Avalgebühren in Höhe von 3,5 Mio. EUR nicht unter den "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen", sondern als "Finanzielle Aufwendungen" ausgewiesen. Der Ausweis für die im Vorjahr gezahlten Avalprovisionen in Höhe von 3,8 Mio. EUR wurde entsprechend retrospektiv angepasst.
Das Finanzergebnis des Conergy Konzerns belief sich somit im Geschäftsjahr 2012 auf -13,5 Mio. EUR. Im Geschäftsjahr 2011 war das Finanzergebnis hingegen mit 50,0 Mio. EUR positiv, da es finanzielle Erträge von 69,1 Mio. EUR enthielt, die vor allem aus einem Ertrag aus der im Juli 2011 erfolgten Kapitalerhöhung und dem damit verbundenen Forderungsverzicht seitens der Kreditgeber von 67,7 Mio. EUR resultierten. Im Geschäftsjahr 2012 beliefen sich die finanziellen Erträge nur auf 0,5 Mio. EUR. Die finanziellen Aufwendungen in Höhe von 14,0 Mio. EUR (Vorjahr: 19,1 Mio. EUR) stellen neben den Avalgebühren im Wesentlichen Zinsaufwendungen für Finanzschulden dar, die sich sowohl aus Zinszahlungen als auch aus Zinsabgrenzungen zusammensetzen. Die Abnahme der Zinsbelastung ist insbesondere auf die im Geschäftsjahr 2011 erfolgreich umgesetzte Neustrukturierung der Fremdfinanzierung zurückzuführen. Unter Berücksichtigung des Finanzergebnisses ergibt sich für das Geschäftsjahr 2012 ein EBT von -97,3 Mio. EUR (Vorjahr: -129,0 Mio. EUR).
Das Ergebnis nach Steuern der fortzuführenden Geschäftsbereiche belief sich im Geschäftsjahr 2012, nach Berücksichtigung eines Steueraufwands in Höhe von 1,7 Mio. EUR (Vorjahr: 35,5 Mio. EUR), auf -99,0 Mio. EUR (Vorjahr: -164,5 Mio. EUR).
Im Geschäftsjahr 2012 wurden keine Geschäftsbereiche als aufgegebene Geschäftsbereiche geführt. Im Vorjahr erzielten die aufgegebenen Geschäftsbereiche (Discontinued Operations) des Segments EPURON ein Ergebnis nach Steuern von 2,4 Mio. EUR. Somit belief sich das Ergebnis nach Steuern im Vorjahr auf -162,1 Mio. EUR. Im Geschäftsjahr 2012 konnte das Ergebnis nach Steuern um 63,1 Mio. EUR auf -99,0 Mio. EUR verbessert werden.
Das Ergebnis je Aktie des fortzuführenden Geschäfts betrug im Geschäftsjahr 2012 -0,62 EUR (Vorjahr: -1,67 EUR).
Die Segmentstruktur steht im Einklang mit den internen Steuerungs- und Berichtssystemen des Geschäftsjahres 2012. Zur weiteren Erläuterung der Segmentberichterstattung verweisen wir auf das Kapitel "Organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen".
| Mio. EUR | 2012 | 2011 | Q4 2012 | Q4 2011 |
| Europa | 333,6 | 543,7 | 75,6 | 143,4 |
| Asia Pacific und Americas | 139,9 | 210,4 | 46,2 | 39,8 |
| Holding | - | - | - | - |
| Überleitung | - | - | - | - |
| Fortzuführendes Geschäft | 473,5 | 754,1 | 121,8 | 183,2 |
In dem Segment Europa ging der Umsatz im Geschäftsjahr 2012 um 210,1 Mio. EUR bzw. 38,6 Prozent auf 333,6 Mio. EUR im Wesentlichen aufgrund des hohen Preisverfalls für Photovoltaikmodule zurück (Vorjahr: 543,7 Mio. EUR). Preisbereinigt verringerte sich der Umsatz aus dem Verkauf von Photovoltaikmodulen im Segment Europa trotz der schwierigen Marktsituation jedoch mit 5,1 Prozent nur leicht.
Durch die gute Stellung auf den südeuropäischen Märkten konnte im Geschäftsjahr 2012 das Volumen aus dem Verkauf von Photovoltaikmodulen beispielsweise in Griechenland und Italien deutlich um 36,2 Prozent sowie 11,0 Prozent gesteigert werden. Durch den starken Preisverfall spiegelt sich diese positive Volumenentwicklung allerdings nicht in den Umsätzen wider. So reduzierte sich in Griechenland der Umsatz von 55,2 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2011 auf 39,2 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2012. In Italien sank der Umsatz von 124,4 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2011 bedingt durch Verschiebungen im Produkt- und Absatzmix sogar um 47,2 Mio. EUR bzw. 37,9 Prozent auf 77,2 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2012. In Spanien führte das unsichere Marktumfeld zu einer Umsatzreduzierung von 25,8 Mio. EUR auf 28,2 Mio. EUR (Vorjahr: 54,0 Mio. EUR). Besonders im ersten Dreivierteljahr 2012 lagen die verkauften Volumina der spanischen Gesellschaft deutlich unter dem Vorjahr. Zum Jahresende 2012 konnte diese Entwicklung auf dem Heimatmarkt durch Exportgeschäft teilweise kompensiert werden, so dass im 4. Quartal 2012 ein Volumen erzielt wurde, das 20,0 Prozent über dem des Vorjahres lag.
In Deutschland hat die Ankündigung der regulatorischen Veränderungen zwar zu erhöhter Nachfrage und Vorzieheffekten vor der Förderkürzung geführt, allerdings wurden diese Vorzieheffekte durch Nachfrageschwächen nach Absenkung der Vergütung kompensiert. Daher blieb das verkaufte Volumen im Geschäftsjahr 2012 insgesamt um 23,7 Prozent hinter dem des Vorjahreszeitraums zurück. Der Umsatz im Geschäftsjahr 2012 verringerte sich um 109,5 Mio. EUR auf 166,8 Mio. EUR (Vorjahr: 276,6 Mio. EUR). Darin enthalten ist auch das Exportgeschäft der Conergy Deutschland GmbH und der Mounting Systems GmbH. Die Umsatzreduzierung ist neben dem anhaltenden Preisverfall für Photovoltaikmodule außerdem auf die Einstellung der Lohnfertigung für Dritte bei der Solarmodulfabrik in Frankfurt (Oder) zurückzuführen. Hier wurden im Geschäftsjahr 2011 noch Umsätze von 8,6 Mio. EUR erzielt.
In der Region Asia Pacific und Americas (APAM) verringerte sich der Umsatz im Geschäftsjahr 2012 um 70,5 Mio. EUR auf 139,9 Mio. EUR (Vorjahr: 210,4 Mio. EUR). In Australien halbierte sich der Umsatz von 83,1 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2011 auf 41,8 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2012. Neben der Kürzung der Solarförderung zur Mitte des Jahres 2011 erklärt sich dieser Umsatzrückgang durch die gestiegene Wettbewerbsintensität. Im Verlauf des Jahres 2012 sind vermehrt neue Wettbewerber in den australischen Markt eingetreten, was zu einem hohen Preisdruck auf der Absatzseite geführt hat, der nicht durch eine entsprechende Steigerung des Volumens kompensiert werden konnte.
Die Gesellschaft in Singapur, die im Wesentlichen den thailändischen Markt bedient, verzeichnete ebenfalls einen Umsatzrückgang im Geschäftsjahr 2012 um 14,0 Mio. EUR bzw. 31,2 Prozent auf 30,9 Mio. EUR (Vorjahr: 44,9 Mio. EUR). Allerdings konnte hier das Volumen im Geschäftsjahr 2012 mit nur 1,2 Prozent unter Vorjahresniveau konstant gehalten werden. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass die Gesellschaft in Singapur nahezu ausschließlich in der Entwicklung und Umsetzung von Photovoltaik-Großprojekten engagiert ist, die einer größeren zeitlichen Volatilität unterliegen. Im Geschäftsjahr 2011 wurden durch Singapur im gesamten Jahresverlauf Projekte realisiert. Im Geschäftsjahr 2012 wurde im 1. Quartal ein großes Solarkraftwerk umgesetzt, auf das erst zum Ende des 3. Quartals Anschlussprojekte folgten. Derzeit arbeitet Singapur an der Realisierung mehrerer großer Freiflächenanlagen von in Summe rund 50 Megawatt, deren Fertigstellung sich jedoch in das Jahr 2013 erstreckt.
In den USA stieg der Umsatz mit 45,8 Mio. EUR gegenüber dem Geschäftsjahr 2011 erfreulich an (Vorjahr: 42,6 Mio. EUR). Durch die positive Entwicklung des Marktes in den USA konnten die Volumina deutlich um 37,0 Prozent gesteigert werden. Hingegen hat die anhaltende Verschiebung der Bekanntgabe der neuen Förderbedingungen in Ontario, der wichtigsten Region Kanadas für die Photovoltaikbranche, die Absatzvolumina seit Jahresbeginn 2012 deutlich negativ beeinflusst. Kanada konnte daher im Geschäftsjahr 2012 nur einen Umsatz von 13,4 Mio. EUR erzielen und blieb damit unterhalb des Niveaus des Geschäftsjahres 2011 (Vorjahr: 27,4 Mio. EUR).
| Mio. EUR | 2012 | 2011 * | Q4 2012 | Q4 2011 * |
| Europa | -29,3 | -48,4 | -12,9 | -18,2 |
| Asia Pacific und Americas | -27,0 | -25,8 | -11,4 | -16,7 |
| Holding | -11,6 | -6,8 | -5,5 | -2,3 |
| Überleitung | -1,1 | 0,7 | -0,4 | 1,2 |
| EBITDA | -69,0 | -80,3 | -30,2 | -36,0 |
| Abschreibungen | -14,8 | -98,7 | -3,9 | -9,5 |
| EBIT | -83,8 | -179,0 | -34,1 | -45,5 |
| Finanzergebnis | -13,5 | 50,0 | -5,1 | -3,9 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | -97,3 | -129,0 | -39,2 | -49,4 |
| Ertragsteuern | -1,7 | -35,5 | -1,7 | -11,9 |
| Ergebnis nach Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen | -99,0 | -164,5 | -40,9 | -61,3 |
| Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen | - | 2,4 | - | 2,4 |
| Ergebnis nach Steuern | -99,0 | -162,1 | -40,9 | -58,9 |
* Vorjahreswerte angepasst; siehe Anhang
Im Segment Europa wurde im Geschäftsjahr 2012 ein EBITDA von -29,3 Mio. EUR im Vergleich zu -48,4 Mio. EUR im Vorjahr erreicht. In beiden Geschäftsjahren haben Sondereffekte das Segment Europa belastet. Jedoch lagen diese mit der Restrukturierung der Solarfabrik in Frankfurt (Oder) im Geschäftsjahr 2011 sowie mit der Auflösung des Waferliefervertrages mit MEMC im Geschäftsjahr 2012 in ähnlicher Größenordnung. Die Ergebnisverbesserung von 19,1 Mio. EUR bzw. 39,5 Prozent im Segment Europa ist daher wesentlich darauf zurückzuführen, dass weitere operative Kostenreduzierungen realisiert wurden. So sanken die Personalaufwendungen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 15,0 Mio. EUR auf 47,0 Mio. EUR (Vorjahr: 62,0 Mio. EUR). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich trotz der Sonderbelastungen sogar um 47,6 Mio. EUR auf 76,2 Mio. EUR (Vorjahr: 123,8 Mio. EUR). Darüber hinaus fielen die sonstigen betrieblichen Erträge des Geschäftsjahres 2012 mit 37,8 Mio. EUR vor allem im Segment Europa an und lagen leicht über dem Vergleichszeitraum des Geschäftsjahres 2011 (Vorjahr: 33,7 Mio. EUR). Demgegenüber stand die Entwicklung der Rohertragsmarge im Geschäftsjahr 2012, die mit 15,7 Prozent um 1,6 Prozentpunkte unter der des Vorjahres lag (Vorjahr: 17,3 Prozent).
Im Segment Asia Pacific und Americas wurde im Geschäftsjahr 2012 ein EBITDA von -27,0 Mio. EUR erzielt, welches damit in etwa auf dem Niveau des Vorjahres lag (Vorjahr: -25,8 Mio. EUR). Aufgrund des Aufbaus von Geschäft in sich entwickelnden Märkten der Region Asia Pacific und Americas wurden die Aufwendungen im Vergleich zum Vorjahr nur leicht reduziert. Der Personalaufwand konnte leicht um 0,8 Mio. EUR auf 12,7 Mio. EUR verringert werden (Vorjahr: 13,5 Mio. EUR). Allerdings konnten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 8,9 Mio. EUR auf 30,3 Mio. EUR (Vorjahr: 39,2 Mio. EUR) gesenkt werden. Zudem verschlechterte sich die Rohertragsmarge durch den weiterhin anhaltenden Preisdruck im Geschäftsjahr 2012 um 1,8 Prozentpunkte auf 9,5 Prozent (Vorjahr: 11,3 Prozent).
| 31.12.2012 | 31.12.2011 | ||
| Europa | 847 | 1.103 | |
| Asia Pacific and Americas | 211 | 255 | |
| Holding | 86 | 103 | |
| Überleitung | - | - | |
| Gesamtzahl Beschäftigte | 1.144 | 1.461 | |
| davon Angestellte | in Prozent | 66 | 65 |
| davon gewerbliche Mitarbeiter | in Prozent | 34 | 35 |
Zum 31. Dezember 2012 beschäftigte der Conergy Konzern im fortzuführenden Geschäft insgesamt 1.144 Mitarbeiter (alle Angaben beziehen sich auf Full Time Equivalents). Das sind 317 Mitarbeiter weniger als zum 31. Dezember 2011. Die Reduzierung der Mitarbeiter lässt sich im Wesentlichen auf den Verkauf der voltwerk electronics GmbH an den Bosch-Konzern Ende März 2012 sowie auf die Reduzierung der Fertigungstiefe der Produktion in Frankfurt (Oder) zurückführen. Von den Mitarbeitern im fortzuführenden Geschäft waren 695 Mitarbeiter bei den deutschen Tochtergesellschaften, 363 Mitarbeiter in den ausländischen Tochtergesellschaften und 86 Mitarbeiter bei der Holding beschäftigt. Von den 1.144 Mitarbeitern des Conergy Konzerns waren zum 31. Dezember 2012 66 Prozent Angestellte und 34 Prozent gewerbliche Mitarbeiter. Die Mitarbeiterzahl betrug im Geschäftsjahr 2012 durchschnittlich 1.244 (Vorjahr: 1.517 Mitarbeiter).
Der Personalaufwand in Höhe von 68,8 Mio. EUR lag im Geschäftsjahr 2012 um 17,5 Mio. EUR unter Vorjahresniveau (Vorjahr: 86,3 Mio. EUR).
| Mio. EUR | 2012 | 2011 * | Q4 2012 | Q4 2011 * |
| Operatives Ergebnis aus fortzuführendem Geschäft (EBIT) | -83,8 | -179,0 | -34,1 | -45,5 |
| Veränderung des Working Capitals: | 86,2 | -7,4 | 32,7 | 26,7 |
| - Veränderung der Vorräte | 29,0 | 50,3 | 20,8 | 57,6 |
| - Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 15,4 | 10,1 | 6,8 | 0,8 |
| - Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 41,8 | -67,8 | 5,1 | -31,7 |
| Veränderung des übrigen Nettoumlaufvermögens / Sonstige nicht zahlungswirksame Vorgänge | 1,5 | 143,1 | 11,3 | 23,9 |
| Aus laufender Geschäftstätigkeit erwirtschaftete Zahlungsmittel | ||||
| -im fortzuführenden Geschäft | 3,9 | -43,3 | 9,9 | 5,1 |
| -im nicht fortzuführenden Geschäft | 4,3 | 1,9 | 0,2 | 3,0 |
| Aus laufender Geschäftstätigkeit erwirtschaftete Nettozahlungsmittel (Netto-Cashflow) | 8,2 | -41,4 | 10,1 | 8,1 |
| Aus der Investitionstätigkeit erwirtschaftete Nettozahlungsmittel | 1,9 | 15,6 | -0,2 | -2,6 |
| davon | ||||
| Einzahlungen aus Abgängen von Sachanlagevermögen und anderen Vermögenswerten | 0,1 | 1,6 | 0,0 | 1,4 |
| Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte | -3,3 | -14,6 | -0,7 | -5,4 |
| Einzahlungen aus dem Verkauf von Tochterunternehmen | 4,8 | 25,3 | - | 0,5 |
| Veränderung der langfristigen finanziellen Vermögenswerte | -0,2 | 2,4 | 0,4 | 0,7 |
| Erhaltene Zinsen | 0,5 | 0,9 | 0,1 | 0,2 |
| Cashflow vor Finanzierungstätigkeit (Free Cashflow) | 10,1 | -25,8 | 9,9 | 5,5 |
| Aus der Finanzierungstätigkeit erwirtschaftete Nettozahlungsmittel | -15,0 | 11,6 | -2,9 | -0,7 |
| davon | ||||
| Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen | - | 13,9 | - | - |
| Auszahlungen im Zusammenhang mit Eigenkapitalbeschaffung | - | -3,6 | - | - |
| Veränderung der Finanzschulden | -3,4 | 124,3 | 1,6 | 2,6 |
| Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzschulden | -1,6 | -105,0 | -1,6 | - |
| Gezahlte Zinsen und zinsähnliche Zahlungen | -10,0 | -18,0 | -2,9 | -3,3 |
| Zahlungswirksame Veränderung aus Geschäftstätigkeit (Gesamt) | -4,9 | -14,2 | 7,0 | 4,8 |
* Vorjahreswerte angepasst; siehe Anhang
Die Kapitalflussrechnung beschreibt die Herkunft und die Verwendung der Geldströme in der Berichtsperiode. Ihr kommt damit eine zentrale Bedeutung für die Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft zu.
Aus laufender Geschäftstätigkeit im fortzuführenden Geschäft kam es im Geschäftsjahr 2012 zu einem Zahlungsmittelzufluss von 3,9 Mio. EUR, während es im Geschäftsjahr 2011 noch zu einem Mittelabfluss von 43,3 Mio. EUR kam. Somit konnte der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit im fortzuführenden Geschäft im Vergleich zum Vorjahr um 47,2 Mio. EUR verbessert werden. Gestützt wurde diese Gesamtjahresentwicklung durch das 4. Quartal 2012, in dem ein Zahlungsmittelzufluss von 9,9 Mio. EUR realisiert wurde. Die Entwicklung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit ist wesentlich auf die Veränderung des Working Capitals zurückzuführen. Hieraus konnte ein Zahlungsmittelzufluss im Geschäftsjahr 2012 von 86,2 Mio. EUR erzielt werden. Im Vorjahr war noch ein Mittelabfluss von 7,4 Mio. EUR zu verzeichnen. Zu dieser Entwicklung trugen unter anderem die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit 15,4 Mio. EUR bei, die im Geschäftsjahr 2012 abgebaut wurden (Vorjahr: Mittelzufluss 10,1 Mio. EUR).
Zusätzliche Verbesserungen in den Zahlungsströmen aus Vorräten und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen konnten im Geschäftsjahr 2012 gegenüber dem Vergleichszeitraum 2011 vor allem durch die Umstellung der Fertigungsstrategie in der Solarfabrik in Frankfurt (Oder) sowie die Veränderung der Zulieferkonzepte mit verschiedenen Lieferanten erreicht werden. So ergab sich im Geschäftsjahr 2012 ein Mittelzufluss durch die Verringerung der Vorräte um 29,0 Mio. EUR (Vorjahr: Mittelzufluss 50,3 Mio. EUR). Alleine im 4. Quartal 2012 konnte ein Mittelzufluss aus der Reduzierung der Vorräte von 20,8 Mio. EUR realisiert werden, der sich zum einen durch den guten Geschäftsverlauf, zum anderen aber auch durch die bewusste Entscheidung begründet, die Lagerbestände im aktuellen Marktumfeld zum Jahresende auf ein Minimum zu reduzieren. Der Mittelzufluss aus der Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betrug durch Optimierungen in der Zulieferstrategie im Geschäftsjahr 2012 41,8 Mio. EUR. Demgegenüber stand im Vorjahreszeitraum eine zahlungswirksame Reduzierung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 67,8 Mio. EUR.
Die Veränderung des übrigen Nettoumlaufvermögens und der sonstigen nicht zahlungswirksamen Sachverhalte wirkte sich im Geschäftsjahr 2012 mit 1,5 Mio. EUR aus (Vorjahr: 143,1 Mio. EUR). Diese Veränderung des übrigen Nettoumlaufvermögens und der sonstigen nicht zahlungswirksamen Sachverhalte im Geschäftsjahr 2012 ist unter anderem auf die Reduzierung von Restrukturierungsrückstellungen sowie auf geleistete Anzahlungen zurückzuführen. Dem gegenüber steht der Effekt aus dem Verzicht auf die von Conergy in 2007 bei MEMC Electronic Materials, Inc. hinterlegte Bar-Sicherheit im Rahmen der vorzeitigen Beendigung des Waferliefervertrages.
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit im nicht fortzuführenden Geschäft enthält im Geschäftsjahr 2012 Zahlungseingänge von 4,3 Mio. EUR, die im Zusammenhang mit dem Verkauf des Windprojektgeschäfts in Australien im Geschäftsjahr 2011 stehen und den aufgegebenen Geschäftsbereichen zugeordnet wurden. Im Geschäftsjahr 2011 belief sich der Cashflow der aufgegebenen Geschäftsbereiche Biomasse, Biogas, Windenergieprojekte und CSP der EPURON auf 1,9 Mio. EUR. Insgesamt ergab sich somit ein positiver Netto-Cashflow im Geschäftsjahr 2012 von 8,2 Mio. EUR, der zu einem Mittelzufluss führte (Vorjahr: Mittelabfluss 41,4 Mio. EUR).
Der Nettozahlungsmittelzufluss aus Investitionstätigkeit belief sich im Geschäftsjahr 2012 auf 1,9 Mio. EUR (Vorjahr: Mittelzufluss 15,6 Mio. EUR). Dieser Mittelzufluss ist insbesondere auf Erlöse aus dem Verkauf von Tochterunternehmen in Höhe von 4,8 Mio. EUR zurückzuführen (Vorjahr: Mittelzufluss 25,3 Mio. EUR). Aus Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte ergab sich ein Mittelabfluss von 3,3 Mio. EUR (Vorjahr: Mittelabfluss 14,6 Mio. EUR). Der Mittelabfluss aus finanziellen Vermögenswerten belief sich auf 0,2 Mio. EUR (Vorjahr: Mittelzufluss 2,4 Mio. EUR). Demgegenüber standen im Geschäftsjahr 2012 erhaltene Zinsen von 0,5 Mio. EUR (Vorjahr: 0,9 Mio. EUR).
Für das Geschäftsjahr 2012 ergab sich somit ein positiver Cashflow vor Finanzierungstätigkeit von 10,1 Mio. EUR, der sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 35,9 Mio. EUR verbesserte (Vorjahr: -25,8 Mio. EUR).
Aus der Finanzierungstätigkeit ergab sich für den Conergy Konzern im Geschäftsjahr 2012 ein Mittelabfluss in Höhe von 15,0 Mio. EUR (Vorjahr: Mittelzufluss 11,6 Mio. EUR). Dieser Mittelabfluss ergab sich zum einen aus dem Verkauf von Projekten im 3. Quartal 2012 in Höhe von 3,4 Mio. EUR und beinhaltet im 4. Quartal 2012 eine Teilrückführung des Verkaufserlöses aus dem Verkauf der voltwerk electronics GmbH in Höhe von 1,6 Mio. EUR an die Banken des Syndizierten Kreditvertrages. Darüber hinaus führten gezahlte Zinsen und zinsähnliche Zahlungen von 10,0 Mio. EUR zu einem Mittelabfluss, der im Geschäftsjahr 2011 mit 18,0 Mio. EUR jedoch um 8,0 Mio. EUR höher ausfiel. Die Abnahme der Zinszahlungen ist insbesondere auf die Neustrukturierung der Fremdfinanzierung zurückzuführen, die im Wesentlichen durch die Refinanzierung der Verbindlichkeiten und damit die im Geschäftsjahr 2011 erfolgten Kapitalmaßnahmen gekennzeichnet war. Für weitere Einzelheiten verweisen wir auf die weiterführenden Erläuterungen im Abschnitt "Flüssige Mittel und Nettoverschuldung".
Die zahlungswirksame Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente betrug somit im Geschäftsjahr 2012 -4,9 Mio. EUR (Vorjahr: -14,2 Mio. EUR).
| 31.12.2012 | 31.12.2011 | ||
| Langfristige Finanzschulden | Mio. EUR | 81,3 | 87,7 |
| Kurzfristige Finanzschulden | Mio. EUR | 55,0 | 53,6 |
| Finanzverschuldung | Mio. EUR | 136,3 | 141,3 |
| - Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | Mio. EUR | 18,9 | 23,8 |
| Nettoverschuldung im fortzuführenden Geschäft | Mio. EUR | 117,4 | 117,5 |
Der Conergy Konzern verfügte zum 31. Dezember 2012 über Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 18,9 Mio. EUR (Vorjahr: 23,8 Mio. EUR).
Gleichzeitig beliefen sich die Finanzschulden zum 31. Dezember 2012 auf 136,3 Mio. EUR (Vorjahr: 141,3 Mio. EUR). Somit verringerte sich die Finanzverschuldung im Geschäftsjahr 2012 im Vergleich zum Bilanzstichtag 2011 um 5,0 Mio. EUR. Dies ist zum einen auf den Verkauf von Projekten im 3. Quartal 2012 zurückzuführen, zum anderen auf eine Teilrückführung des Verkaufserlöses an die Banken des Syndizierten Kreditvertrages aus dem Verkauf der voltwerk electronics GmbH im 4. Quartal 2012 in Höhe von 1,6 Mio. EUR. Die Nettoverschuldung des Konzerns blieb zum 31. Dezember 2012 mit 117,4 Mio. EUR im Vergleich zum 31. Dezember 2011 (Vorjahr: 117,5 Mio. EUR) nahezu unverändert.
Zur Sicherung einer ausreichenden Liquidität trat nach Rückführung des Syndizierten Kreditvertrages 2007 mit Eintragung der Kapitalerhöhung ins Handelsregister der Conergy AG am 21. Juli 2011 der neue Kreditvertrag (Syndizierter Kreditvertrag 2011) in Kraft. Die Conergy AG und die Conergy Solar-Module GmbH & Co. KG als Darlehensnehmerinnen sowie weitere wesentliche Gesellschaften des Conergy Konzerns als Garanten und zehn Banken unter Führung der Commerzbank International S.A., Luxembourg, haben diesen neuen Kreditvertrag am 8. Juli 2011 mit einem derzeitigen Gesamtvolumen von 261,5 Mio. EUR abgeschlossen.
Der in drei Tranchen eingeteilte Syndizierte Kreditvertrag 2011 dient mit seiner Tranche A in Höhe von 70,2 Mio. EUR der Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten unter dem Syndizierten Kreditvertrag 2007, mit seiner Tranche B, einer revolvierenden Kreditlinie in Höhe von 50,0 Mio. EUR, der Deckung des Betriebsmittelbedarfs und sonstiger definierter operativer Zwecke des Conergy Konzerns und schließlich mit seiner Tranche C in Höhe von bis zu 141,3 Mio. EUR der Refinanzierung bestehender Avale sowie der Deckung weiteren Avalbedarfs. Sämtliche Tranchen sind grundsätzlich vier Jahre nach erster Inanspruchnahme in voller Höhe zur Rückzahlung fällig, wobei jedoch revolvierende Darlehen, die unter Tranche B in Anspruch genommen worden sind, am Ende ihrer jeweiligen Zinsperiode zurückzuzahlen bzw. ohne tatsächliche Rückzahlung und Neuausreichung in eine neue Zinsperiode zu überführen sind und bis einen Monat vor dem Endfälligkeitstag in Anspruch genommen werden können. Der Kreditvertrag enthält umfangreiche Informationspflichten zugunsten der finanzierenden Banken. Jedoch ist die Gesellschaft erst ab 2014 verpflichtet, bestimmte Finanzkennzahlen -sogenannte Financial Covenants -einzuhalten.
Bezüglich der Einzelheiten zum neuen Kreditvertrag (Syndizierter Kreditvertrag 2011) verweisen wir auf die Darstellung der Vertragsbedingungen des Syndizierten Kreditvertrages im "Chancen- und Risikobericht" des Geschäftsberichts 2012.
| Mio. EUR | 31.12.2012 | 31.12.2011 |
| Langfristige Vermögenswerte | ||
| Geschäfts- oder Firmenwerte | - | - |
| Immaterielle Vermögenswerte | 1,8 | 4,2 |
| Sachanlagen | 74,8 | 81,3 |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 1,5 | 1,5 |
| Übrige langfristige Vermögenswerte | 0,8 | 1,2 |
| Latente Steuerforderungen | 0,7 | 3,1 |
| 79,6 | 91,3 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||
| Vorräte | 61,3 | 86,4 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 62,6 | 83,2 |
| Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 4,4 | 8,4 |
| Übrige kurzfristige Vermögenswerte | 14,8 | 26,9 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 18,9 | 23,8 |
| Als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | - | 22,4 |
| 162,0 | 251,1 | |
| Gesamtvermögen | 241,6 | 342,4 |
| Eigenkapital | -76,6 | 20,9 |
| Langfristige Schulden | ||
| Langfristige Rückstellungen | 25,3 | 39,3 |
| Langfristige Finanzschulden | 81,3 | 87,7 |
| Übrige langfristige Schulden | 1,3 | 1,8 |
| Latente Steuerschulden | 0,0 | 0,1 |
| 107,9 | 128,9 | |
| Kurzfristige Schulden | ||
| Kurzfristige Rückstellungen | 7,3 | 18,8 |
| Kurzfristige Finanzschulden | 55,0 | 53,6 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 130,2 | 88,2 |
| Übrige kurzfristige Schulden | 17,4 | 20,9 |
| Tatsächliche Ertragsteuerschulden | 0,4 | 1,7 |
| Schulden für als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | - | 9,4 |
| 210,3 | 192,6 | |
| Gesamtkapital | 241,6 | 342,4 |
Die Bilanzsumme des Conergy Konzerns in Höhe von 241,6 Mio. EUR verringerte sich zum 31. Dezember 2012 um 100,8 Mio. EUR im Vergleich zum Ende des Geschäftsjahres 2011 (Vorjahr: 342,4 Mio. EUR). Dies ist vor allem auf die Verringerung des Working Capitals sowie den Verkauf der voltwerk electronics GmbH an den Bosch-Konzern im Verlauf des Geschäftsjahres 2012 zurückzuführen.
Zum 31. Dezember 2012 wurden keine Vermögenswerte und Schulden sowie aufgegebene Geschäftsbereiche als "zur Veräußerung" klassifiziert. Zum 31. Dezember 2011 wurden unter den als "zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten" bzw. "Schulden" ausschließlich die Vermögenswerte und Schulden der voltwerk electronics GmbH erfasst. Die voltwerk electronics GmbH wurde Ende März 2012 an den Bosch-Konzern übertragen.
Die langfristigen Vermögenswerte des fortzuführenden Geschäfts sanken im Vergleich zum Ende des Geschäftsjahres 2011 um 11,7 Mio. EUR auf 79,6 Mio. EUR zum 31. Dezember 2012 (Vorjahr: 91,3 Mio. EUR). Hierzu hat vor allem die Abnahme der Sachanlagen um 6,5 Mio. EUR im Wesentlichen durch planmäßige Abschreibungen auf 74,8 Mio. EUR (Vorjahr: 81,3 Mio. EUR) beigetragen. Weiterhin haben sich die latenten Steuerforderungen um 2,4 Mio. EUR auf 0,7 Mio. EUR reduziert (Vorjahr: 3,1 Mio. EUR). Diese Abnahme resultiert aus einem konservativen Wertansatz bei Aktivüberhängen.
Die kurzfristigen Vermögenswerte aus dem fortzuführenden Geschäft verringerten sich zum 31. Dezember 2012 insgesamt um 66,7 Mio. EUR auf 162,0 Mio. EUR (Vorjahr: 228,7 Mio. EUR). Wesentlich dazu beigetragen hat die Reduktion des Vorratsvermögens um 25,1 Mio. EUR auf 61,3 Mio. EUR (Vorjahr: 86,4 Mio. EUR). Diese Entwicklung der Lagerbestände resultiert zum einen aus dem weiteren Preisverfall von Photovoltaikkomponenten, zum anderen jedoch auch aus der Umstellung der Konzepte mit verschiedenen Zulieferern sowie der bewussten Entscheidung, die dem aktuellen Marktumfeld geschuldet ist, die Lagerbestände zum Jahresende auf ein Minimum zu reduzieren. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich zudem um 20,6 Mio. EUR auf 62,6 Mio. EUR (Vorjahr: 83,2 Mio. EUR). Die Entwicklung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen begründet sich neben dem reduzierten Umsatz im Geschäftsjahr 2012 aufgrund des anhaltenden Preisverfalls auch durch eine weitere Stärkung des konzernweiten Forderungsmanagements. Auch die übrigen kurzfristigen Vermögenswerte sanken um 12,1 Mio. EUR auf 14,8 Mio. EUR (Vorjahr: 26,9 Mio. EUR). Diese Reduzierung enthält unter anderem den Verzicht auf die von Conergy bei MEMC Electronic Materials, Inc. hinterlegte Bar-Sicherheit im Rahmen der vorzeitigen Beendigung des bis Ende Juni 2018 geltenden Waferliefervertrages im September 2012.
Das konsolidierte Eigenkapital nach IFRS des Conergy Konzerns verringerte sich zum 31. Dezember 2012 um 97,5 Mio. EUR auf -76,6 Mio. EUR (Vorjahr: 20,9 Mio. EUR). Dies resultierte im Wesentlichen aus dem negativen Konzernergebnis des Geschäftsjahres 2012 in Höhe von -99,0 Mio. EUR.
Die langfristigen Schulden in Höhe von 107,9 Mio. EUR sind zum 31. Dezember 2012 im Vergleich zum Ende des Berichtszeitraums 2011 um 21,0 Mio. EUR gesunken (Vorjahr: 128,9 Mio. EUR). Dies ist neben der Rückführung der langfristigen Finanzverbindlichkeiten von 6,4 Mio. EUR durch den Verkauf von Projekten und einer Teilrückführung des Verkaufserlöses aus dem Verkauf der voltwerk electronics GmbH an die Banken des Syndizierten Kreditvertrages auf die hier enthaltenen langfristigen Rückstellungen zurückzuführen. Die langfristigen Rückstellungen reduzierten sich um 14,0 Mio. EUR auf 25,3 Mio. EUR (Vorjahr: 39.3 Mio. EUR), da diese teilweise durch die Entwicklung im Geschäftsjahr 2012 nicht mehr beansprucht werden.
Die kurzfristigen Schulden aus dem fortzuführenden Geschäft beliefen sich zum 31. Dezember 2012 auf insgesamt 210,3 Mio. EUR (Vorjahr: 183,2 Mio. EUR) und erhöhten sich damit um 27,1 Mio. EUR im Vergleich zum Ende des Geschäftsjahres 2011. Erheblich dazu beigetragen hat die Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 42,0 Mio. EUR auf 130,2 Mio. EUR (Vorjahr: 88,2 Mio. EUR). Dies ist vor allem auf die Veränderung der Zulieferkonzepte mit verschiedenen Lieferanten zurückzuführen. Demgegenüber standen die Abnahme der kurzfristigen Rückstellungen um 11,5 Mio. EUR auf 7,3 Mio. EUR (Vorjahr: 18,8 Mio. EUR), die durch die Entwicklung im Geschäftsjahr 2012 nicht mehr beansprucht werden, sowie die Reduktion der übrigen kurzfristigen Schulden um 3,5 Mio. EUR auf 17,4 Mio. EUR (Vorjahr: 20,9 Mio. EUR).
Die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren haben einen großen Anteil am nachhaltigen Erfolg eines Unternehmens. Im Zuge der Neuausrichtung der vergangenen Jahre hat Conergy nichtfinanzielle Leistungsindikatoren festgelegt und ausgebaut, die als Hebel verstanden werden, um das Unternehmen effizienter und attraktiver zu gestalten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Conergy Konzerns bilden den Grundstock des Unternehmens. Mit ihrer Identifikation für das Unternehmen und ihrem Engagement für die definierten Ziele leisten sie einen entscheidenden Beitrag zum Unternehmenserfolg. Neben gezielten Trainings- und Weiterbildungsmaßnahmen werden die Potenziale der Mitarbeiter unter anderem durch ein hohes Maß an Eigenverantwortung gefördert. Interne Personalprogramme sowie jährliche Mitarbeiterentwicklungsgespräche unterstützen diesen Prozess. Zusätzlich rekrutieren wir, dort wo erforderlich, hochqualifiziertes und erfahrenes Fachpersonal. Die Mitarbeitermotivation wird durch eine Entlohnungsregelung unterstützt, die die individuellen Leistungen bei der Zielerreichung durch variable, erfolgsabhängige Einkommensbestandteile honoriert.
Dieser für alle Mitarbeiter bindende Kodex bildet die ethische Grundlage des unternehmerischen Handelns und beschreibt die Werte, Grundsätze und Handlungsweisen des Conergy Konzerns. Daneben werden die grundlegenden ethischen und rechtlichen Pflichten der Mitarbeiter und Organe des Conergy Konzerns bei ihren geschäftlichen Aktivitäten beschrieben. Die Einhaltung dieser Normen wird durch ein Compliance Committee überwacht. Das Compliance Committee setzt sich dafür ein, dass im Unternehmen überall nach den gleichen hohen ethischen und rechtlichen Standards gearbeitet wird, und fungiert auch als Ansprechpartner für die Mitarbeiter.
Conergy hat die eigene Produktion sowie das Lieferantenportfolio so aufgestellt, dass sie in der Lage ist, auf die derzeit gängigen unterschiedlichen Technologien in der Photovoltaik zuzugreifen. Dies ermöglicht eine größtmögliche Technologieunabhängigkeit und macht das Produktportfolio gleichzeitig attraktiv für die verschiedenen Kundengruppen. Conergy ist von einer bestimmten Photovoltaiktechnologie unabhängig und kann so auf Innovationen im Photovoltaiksektor grundsätzlich reagieren. Aufgrund der Unabhängigkeit von bestimmten Technologien können zudem Engpässe in Verfügbarkeiten bei Basiskomponenten abgefedert werden.
Mit dem Bau einer Vielzahl von Photovoltaikanlagen im In- und Ausland in den vergangenen 13 Jahren verfügt Conergy über einen großen Erfahrungshintergrund. Das Leistungsspektrum und die gesammelte Expertise reichen von der Planung und dem Bau kleinerer Anlagen zur Elektrifizierung netzferner Regionen bis hin zur Projektentwicklung und Umsetzung von Multimegawatt-Photovoltaikparks. Über ein weit verzweigtes Installations- und Servicenetz sorgt Conergy für einen optimalen Bau und Betrieb der Anlagen während der gesamten Laufzeit.
Aufgrund von langjähriger Erfahrung mit allen Systemkomponenten ist Conergy in der Lage, optimal aufeinander eingestellte Systeme zu entwickeln und umzusetzen. Selbst kleinste Effizienzverbesserungen pro System können über lange Laufzeiten zu spürbaren Vorteilen für Kunden auf der Ertragsseite führen und einen Mehrwert für diese generieren. Conergy hat in seiner Geschichte eine Vielzahl wichtiger Pilotprojekte realisiert und konnte dabei regelmäßig auch in neuen Märkten durch gute Ingenieurarbeit überzeugen.
Solche Pilotprojekte sowie die umfangreiche Historie von Referenzprojekten sind beim Verkauf von Großprojekten sowie von Einzelsystemen ein wichtiger Faktor für die Akquisition von neuen Kunden. Da die Investitionssummen im Photovoltaikbereich mitunter erheblich sind, ist aus Kunden- und Investorensicht die Erfahrung und Referenz der Anbieter von großer Bedeutung. Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der Gesellschaft ein zentraler Erfolgsfaktor, dass Conergy über eine für die junge Industrie lange Historie sowie nach eigener Einschätzung im Hinblick auf die Qualität ihrer Produkte über eine gute Reputation verfügt.
Conergy hat in der Vergangenheit die Verbreiterung und Internationalisierung der Kundenbasis konsequent vorangetrieben, um etwaige Abhängigkeiten von einzelnen nationalen Märkten, Fördermodellen oder einzelnen Kundengruppen zu verringern. Conergy ist durch Akquisitionen, Partnerschaften und durch lokale Präsenz auf den wichtigsten Kernmärkten für Photovoltaik vertreten und plant, sich zukünftig noch stärker im Rahmen der fortlaufenden Internationalisierung auf attraktive etablierte Wachstumsmärkte sowie neu entstehende Photovoltaikmärkte zu fokussieren.
Die seit Jahren bestehende Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Kunden und die besondere Kenntnis der zentralen Kundengruppen und ihrer jeweiligen Erwartungen und Bedürfnisse in ihren Rollen als Großhändler oder Installateur im B2B-Geschäft, als Projektentwickler sowie als Finanzinvestor sind ein zentraler Baustein für den wirtschaftlichen Erfolg im Photovoltaikmarkt.
Die Kenntnis und die Verbindung zu den relevanten Kunden stellen für Conergy einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen oder neuen Wettbewerbern dar, die selbst Kundennetzwerke aufbauen bzw. sich vom reinen Hersteller zum integrierten Anbieter und Händler weiterentwickeln wollen.
Durch die langjährige Erfahrung im weltweiten, sich zunehmend dynamisierenden Photovoltaikmarkt hat Conergy die Fähigkeit entwickelt, Opportunitäten in Märkten frühzeitig zu erkennen und den Marktzugang rechtzeitig sicherzustellen. Eine flexible Marktbearbeitung, die im ersten Schritt über einen Exportansatz ohne eine lokale Organisation oder Gesellschaft sichergestellt wird, ermöglicht Conergy frühzeitig, sich in entwickelnden Märkten als Anbieter für Photovoltaik zu etablieren. Erweist sich der Markt hinsichtlich der Förderbedingungen für Photovoltaik als nachhaltig attraktiv, baut Conergy in einem zweiten Schritt eine lokale Gesellschaft zur weiteren Ausweitung der Marktbearbeitung auf. Dieser flexible Marktzugang ermöglicht, die Attraktivität und Nachhaltigkeit eines Marktes ohne signifikante Investitionen zu prüfen, und hält die Option offen, einen Markt ohne entsprechende Verluste wieder zu verlassen.
Seit 2009 setzt Conergy an ihrem Produktionsstandort für Solarmodule in Frankfurt (Oder) auf Forschung und Entwicklung -in hauseigenen Laboren und in Kooperationsprojekten mit Forschungseinrichtungen und Partnern aus der Photovoltaikindustrie. Zielsetzungen der Forschungsaktivitäten sind neben Produktinnovationen die Erhöhung der Modulleistung und Qualität der Conergy PowerPlus Module sowie geringere Herstellkosten und effizientere Produktionsprozesse.
Eine Produktinnovation 2012 ist das Complete 200 Solarlaminat, das entwickelt wurde, um unter anderem den italienischen Markt als größten Abnehmer adressieren zu können. Das rahmenlose Laminat hebt sich insbesondere durch seine Ästhetik und Leichtigkeit hervor und ist daher als Aufdachanlage für Privatkunden sehr attraktiv. Die schindelartige Konstruktion der hochleistungsstarken Solarlaminate in Hoch- und Quermontage ermöglicht eine optimale Nutzung der Dachfläche und sorgt für ein einheitliches Gesamtbild des Daches.
Neben Innovationen am Produktdesign und der Leistungsfähigkeit ist die stetige Verbesserung der Qualität der Module eine tragende Säule der Aktivitäten der Conergy. Um den hohen Qualitätsansprüchen gerecht zu werden, durchlaufen die Conergy PowerPlus Module inklusive deren Materialien nicht nur in den hauseigenen Laboren, Reinräumen und Klimakammern strenge Qualitätsprüfungen. Darüber hinaus werden sie von neutralen Prüforganisationen, wie dem TÜV, geprüft. Die Qualitätszertifikate der Module sprechen nachweislich für den Standard der Produkte: Die Conergy PowerPlus Premiummodule überzeugen insbesondere durch ihr exzellentes Schwachlichtverhalten und eine hervorragende Beständigkeit gegen Klimaschwankungen, Korrosion und Hagel sowie Ammoniak- und Salznebel. Die hohen Qualitätsstandards der Conergy, der Einsatz hochwertigster Materialien und der voll automatisierte Produktionsprozess in der Solarfabrik gewährleisten, dass Verarbeitungs- oder Materialfehler und dadurch entstehende Moduldefekte nahezu ausgeschlossen werden können. Dafür stehen nicht nur die Auszeichnungen, die Conergy erhalten hat, sondern auch die minimale Reklamationsquote von 0,0042 Prozent. Ein Ergebnis, mit dem Conergy im Branchenschnitt weit vorne liegt.
Ebenso trägt das Werk selbst Prüfsiegel: Die Conergy Solar-Module ist seit 2010 nach der Norm ISO 9001:2008 und ISO 14001:2004 des TÜV Rheinland zertifiziert und bestand 2012 das jährliche Wiederholungsaudit ohne Abweichungen. Damit verfügt die Solarfabrik in Frankfurt (Oder) über ein für alle Abteilungen dokumentiertes Qualitäts- und Umweltmanagementsystem, das für Produkte und Leistungen eine stets gleich bleibende Qualität auf höchstem Niveau sicherstellt. Seit dem Frühjahr 2012 verfügt die Fabrik zudem als eine der ersten in der Branche über ein integriertes Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem, das nach einem der bedeutsamsten internationalen Standards zertifiziert ist, der OHSAS 18001:2007.
Die Mounting Systems GmbH zählt zu den größten internationalen Herstellern von Gestellen und Modulrahmen für Photovoltaik- und Solarthermieanlagen. In Rangsdorf bei Berlin optimieren Bau- und Maschinenbauingenieure die Gestellsysteme entsprechend den geltenden Normen und ganz nach Kundenwunsch. Oberste Priorität dabei: keine Kompromisse bei der Qualität der Produkte. Alle in Rangsdorf gefertigten Gestellsysteme bieten maximale Sicherheit, denn in dem nach ISO 9001 zertifizierten Werk kommen ausschließlich hochwertige Materialien wie Aluminium zum Einsatz. Im Jahr 2007 zertifizierte der Germanische Lloyd den Standort in Rangsdorf entsprechend der Qualitätsmanagement-Norm. Stabilität und Statik der Gestelle entsprechen den technischen Richtlinien und länderspezifischen Normen und bieten deshalb auch über zehn Jahre Garantie.
Im Rahmen der Entwicklung und Optimierung der Gestellsysteme kümmern sich die Mitarbeiter aus dem Engineering auch um die für Bauprodukte üblichen länderspezifischen Zulassungen und Zertifizierungen, wie zum Beispiel über das Deutsche Institut für Bautechnik oder das Centre Scientifique et Technique du Bâtiment (CSTB) aus Frankreich.
In 2012 stand die weitere Optimierung der Freilandproduktpalette im Fokus der Entwicklung, beispielsweise für das Gestellsystem Sigma I. Ebenso wurden die Konfigurationsmöglichkeiten des Sigma II-Systems erweitert. Das Freilandsystem wird in 2013 ebenfalls in einer einpfostigen Variante erhältlich sein. Die schraubenlose Modulbefestigung durch Halterklipse bleibt dabei erhalten. Ebenfalls aus der Entwicklungsabteilung kommt das PoleTop-System, welches von den Ingenieuren als Inselsystem konzipiert wurde, beispielsweise für strukturschwache Regionen in Afrika oder Lateinamerika, aber auch andere Märkte, in denen eine dezentrale und autarke Stromversorgung eine hohe Rolle spielt.
Auch das bereits seit 1996 erhältliche Indachsystem Kappa für rahmenlose Module wurde überarbeitet. Einer der Hauptzielmärkte für das Kappa ist Italien. Die italienische Netzbehörde Gestore Servizi Energetici (GSE) hat das Indachsystem in 2012 als innovative Spezialkomponente anerkannt. Damit erhält das Kappa die höchste Förderung im Rahmen der italienischen Einspeisevergütung.
Die Gestellsysteme der Conergy Tochter gehen von Brandenburg aus in die ganze Welt. 2010 eröffnete Mounting Systems deshalb ein eigenes Repräsentationsbüro in Lyon, Frankreich und startete 2011 eine eigene Produktion in West Sacramento, USA. Auf einer Produktions- und Lagerfläche von 5.500 m 2 werden im Schichtbetrieb Gestellsysteme für den amerikanischen und asiatischen Markt hergestellt. Seit März 2012 steht den Kunden ein weiteres Repräsentationsbüro in Milton Keynes, Großbritannien, zur Verfügung.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Potsdam hat die Mounting Systems für ihre Leistungen im Oktober 2010 mit dem CAI ausgezeichnet -dem Unternehmenspreis in der Kategorie "Wachstum". 2011 gewann das Unternehmen den Quality Award, die Qualitätsauszeichnung der Berlin-Brandenburg IHK. Zusätzlich erhielt Mounting Systems Inc. 2011 den Patriotic Employer Award (US).
Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die übernahmerechtlichen Angaben gemäß der §§ 315 Abs. 4, 289 Abs. 4 HGB:
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der Conergy AG beträgt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2012 159.795.307 EUR. Es ist eingeteilt in 159.795.307 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EUR je Stückaktie. Jede Aktie gewährt gleiche Rechte und in der Hauptversammlung je eine Stimme. Neue Aktien werden als Inhaberaktien ausgegeben, sofern die Hauptversammlung nicht etwas anderes beschließt.
Es bestanden bzw. bestehen folgende direkte und indirekte Beteiligungen am Kapital der Conergy AG, die 10,0 Prozent der Stimmrechte überschreiten:
Die Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, hat der Conergy AG gemäß § 41 Abs. 4d WpHG am 13. März 2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Conergy AG zum 1. Februar 2012 13,06 Prozent (dies entspricht 20.872.360 Stimmrechten) betragen hat. Nach Ende des Berichtszeitraumes hat die Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, der Conergy AG gemäß § 21 Abs. 1 WpHG und gemäß § 25a Abs. 1 WpHG am 22. Januar 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Conergy AG am 21. Januar 2013 die Schwelle von 10,0 Prozent der Stimmrechte unterschritten und an diesem Tag 9,86 Prozent (das entspricht 15.761.582 Stimmrechten) betragen hat.
Die York Global Finance BDH, LLC, New York, York Global Finance Manager, LLC, New York, York Capital Management Global Advisors, LLC, New York und James G. Dinan, USA haben der Conergy AG gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 25. Juli 2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Conergy AG am 21. Juli 2011 die Schwelle von 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent und 20 Prozent der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 20,15 Prozent (dies entspricht 32.196.514 Stimmrechten) betragen hat. Dieser Stimmrechtsanteil hatte im Berichtszeitraum unverändert Bestand.
Der Vorstand besteht nach § 6 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Regelungen zur Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands der Conergy AG ergeben sich aus den §§ 84, 85 Aktiengesetz (AktG) in Verbindung mit § 6 Abs. 1 der Satzung. Danach bestellt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands, bestimmt deren Zahl sowie über deren Abberufung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Ein solcher Grund ist namentlich grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung, es sei denn, dass das Vertrauen aus offenbar unsachlichen Gründen entzogen worden ist.
Über Änderungen der Satzung beschließt gemäß §§ 119 Abs. 1 Nr. 5, 179 ff. AktG die Hauptversammlung. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden, soweit nicht Gesetz oder Satzung zwingend etwas anderes vorschreiben, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit nach dem Gesetz eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, gemäß § 19 der Satzung der Gesellschaft mit einfacher Mehrheit des vertretenen Grundkapitals gefasst. Zwingende Mehrheiten von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals schreibt das Gesetz etwa für bestimmte Satzungsänderungen (z.B. Änderung des Unternehmensgegenstands) und für Maßnahmen der Kapitalbeschaffung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre sowie bestimmte weitere Beschlussgegenstände von besonderer Bedeutung vor.
Nach § 22 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Satzungsänderungen zu beschließen, die nur die Fassung betreffen. Der Aufsichtsrat ist ferner ermächtigt, die Fassung des § 5 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2012 und, falls das Genehmigte Kapital 2012 bis zum 4. Juni 2017 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt sein sollte, nach Fristablauf der Ermächtigung anzupassen.
Ferner ist der Aufsichtsrat nach § 5 Abs. 8 der Satzung ermächtigt, im Falle der Ausgabe neuer Aktien aus dem bedingten Kapital gemäß § 5 Abs. 8 der Satzung die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausgabe der neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien anzupassen sowie alle sonstigen damit in Zusammenhang stehenden Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. Entsprechendes gilt im Falle der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen nach Ablauf des Ermächtigungszeitraums sowie im Falle der Nichtausnutzung des bedingten Kapitals nach Ablauf der Fristen für die Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. für die Erfüllung von Wandlungs- bzw. Optionspflichten.
Gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ist der Vorstand auf der Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung vom 5. Juni 2012, eingetragen in das Handelsregister der Gesellschaft am 24. Oktober 2012, ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 4. Juni 2017 um insgesamt bis zu 79.897.653,00 EUR (Maximalbetrag) durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 79.897.653 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012).
Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder nach § 53 Abs. 1 S. 1 oder § 53 b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein- oder mehrmalig auszuschließen,
a) soweit es erforderlich ist, um etwaige Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;
b) soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten aus Schuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder der Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustünde;
c) soweit die neuen Aktien gegen Bareinlagen ausgegeben werden und der auf die neu auszugebenden Aktien insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals den Betrag von insgesamt 15.979.530,00 EUR oder, sollte dieser Betrag niedriger sein, von insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens und zum Zeitpunkt der erstmaligen Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreitet ("Höchstbetrag") und der Ausgabepreis der neu auszugebenden Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet;
d) soweit die neuen Aktien gegen Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen, Teilen von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Forderungen, ausgegeben werden.
Auf den Höchstbetrag nach § 5.3 lit. c) der Satzung ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf neue oder auf zuvor erworbene eigene Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden, sowie der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht ausgegeben werden bzw. auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Eine Anrechnung, die nach der Regelung des vorstehenden Satzes wegen der Ausübung von Ermächtigungen (i) zur Ausgabe von neuen Aktien gemäß § 203 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG und/oder (ii) zur Veräußerung von eigenen Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG und/oder (iii) zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erfolgt ist, entfällt mit Wirkung für die Zukunft, wenn und soweit die jeweilige(n) Ermächtigung(en), deren Ausübung die Anrechnung bewirkte, von der Hauptversammlung unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften erneut erteilt wird bzw. werden.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.
Das Grundkapital ist gemäß § 5 Abs. 8 der Satzung der Gesellschaft in der Fassung der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 5. Oktober 2010, eingetragen in das Handelsregister am 23. Februar 2011, um bis zu 199.044.464,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 199.044.464 neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 5. Oktober 2010 unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossenen Ermächtigung von der Gesellschaft oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungsgesellschaften gegen Barleistung begeben werden und ein Wandlungs- bzw. Optionsrecht auf neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft gewähren bzw. eine Wandlungspflicht begründen. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch gemacht wird oder wie die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen und soweit nicht eigene Aktien oder neue Aktien aus einer Ausnutzung eines genehmigten Kapitals zur Bedienung eingesetzt werden.
Die neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder durch die Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Der Vorstand ist gemäß § 71 Abs. 1 AktG berechtigt, in den folgenden Fällen eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben: (a) wenn der Erwerb notwendig ist, um einen schweren, unmittelbar bevorstehenden Schaden von der Gesellschaft abzuwenden, (b) wenn die Aktien Personen, die im Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, zum Erwerb angeboten werden sollen, (c) wenn der Erwerb geschieht, um Aktionäre in bestimmten, gesetzlich vorgesehenen Fällen in Aktien abzufinden, (d) wenn der Erwerb unentgeltlich geschieht, (e) durch Gesamtrechtsnachfolge und (f) aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung zur Einziehung nach den Vorschriften über die Herabsetzung des Grundkapitals. In den Fällen der Buchstaben (a) bis (c) dürfen auf die zu diesen Zwecken erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, nicht mehr als 10 Prozent des Grundkapitals entfallen.
Die Conergy AG verfügt derzeit über keine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien aufgrund eines Hauptversammlungsbeschlusses nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG.
Die wesentlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels bei der Conergy AG stehen, betreffen den im Juli 2011 abgeschlossenen, bestehenden syndizierten Kreditvertrag 2011 in Höhe von 273,2 Mio. EUR. Die finanzierenden Banken haben sich nach Maßgabe der jeweiligen Bestimmungen des Vertrags ein Kündigungsrecht für den Fall vorbehalten, dass eine Person oder eine Gruppe von abgestimmt handelnden Personen (Drittinvestor) durch Vertrag oder sonstige Weise mehr als 50 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft erlangt. Drittinvestor sind alle Investoren, die nicht als existierende Hauptgesellschafter im Sinne des syndizierten Kreditvertrags bekannt sind.
Der Anstellungsvertrag eines Mitglieds des Vorstands sieht für den Fall des definierten Eigentümerwechsels der Conergy AG ein Sonderkündigungsrecht durch das unter diese Regelung fallende Vorstandsmitglied vor.
Die globalen Aktienmärkte waren im Geschäftsjahr 2012 stark von der expansiven Geldpolitik der Notenbanken beeinflusst. In diesem Zuge konnten die Indices weltweit deutlich zulegen: So gewann der deutsche Leitindex DAX im Jahresverlauf 29,1 Prozent und schloss bei 7.612 Punkten. Auch der Euro Stoxx 50 (+13,8 Prozent), der S&P 500 (+13,4 Prozent) und der MSCI World (+13,2 Prozent) konnten zweistellige Zuwachsraten erzielen und ließen das Jahr insgesamt freundlich ausklingen. Allein das 2. Quartal 2012 verzeichnete beim DAX einen Rückgang um 7,6 Prozent. Hier wirkten sich der drohende Austritt Griechenlands aus dem Euro, Sorgen um den spanischen Bankensektor, enttäuschende Konjunkturdaten im Euroraum und das sich abschwächende Wachstum in den USA und China belastend aus. Nicht zuletzt durch die politischen Unterstützungsmaßnahmen der EZB und der Fed konnten die Aktienmärkte im 3. Quartal 2012 aber wieder an Fahrt gewinnen.
Der Technologieindex TecDAX folgte im Wesentlichen der Entwicklung des Leitindexes und schloss zum 28. Dezember 2012 bei 828 Punkten, 20,9 Prozent über dem Wert ein Jahr zuvor.
Durch die anhaltend schwierige Marktsituation im Bereich der Erneuerbaren Energien konnten sich viele Werte nicht von den negativen Trends des Vorjahres absetzen. Dies gilt insbesondere für Solarwerte. Hier belasteten weiterhin existierende Überkapazitäten und der daraus resultierende Preisdruck die Kursentwicklung. So schloss der ÖkoDAX als Auswahlindex für die zehn liquidesten deutschen Werte aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien 54,4 Prozent tiefer als im Vorjahr. Auch die Aktie der Conergy AG konnte sich den Entwicklungen nicht entziehen. Mit einem Schlusskurs von 0,28 EUR und einem Rückgang von 12,5 Prozent war die Entwicklung allerdings besser als der Index. Die Marktkapitalisierung der Conergy betrug zum Jahresende 44,7 Mio. EUR.
| 2012 | ||
| Grundkapital | in EUR | 159.795.307 |
| Gesamtzahl der Aktien (zum 31.12.) | in Stück | 159.795.307 |
| Marktkapitalisierung (zum 31.12.) | in EUR | 44.742.686 |
| Schlusskurs in EUR * (zum 31.12.) | 0,28 | |
| Höchstkurs in EUR * | 0,59 | |
| Tiefstkurs in EUR * | 0,27 | |
| Durchschnittlicher Tagesumsatz * | in Stück | 747.885 |
| Wertpapierkennnummer WKN | A1KRCK |
| International Securities Identification Number ISIN | DE000A1KRCK4 |
| Börsenkürzel | CGYK |
| Handelsplätze | Xetra |
| Frankfurt am Main | |
| Stuttgart | |
| Düsseldorf | |
| Hamburg | |
| München | |
| Hannover | |
| Berlin-Bremen |
Durch die Kapitalmaßnahmen, die die Conergy AG im Juli 2011 durchgeführt hat, hat sich nicht nur die Anzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien geändert, auch die Aktionärsstruktur des Unternehmens erhielt eine neue Aufteilung. Diese hat sich im Laufe des Geschäftsjahres 2012 kaum verändert. Zum Ende des Berichtszeitraums betrug die Gesamtzahl der Aktien der Conergy AG 159.795.307 Stück. Hiervon hielten York Global Finance 20,15 Prozent, die Deutsche Bank 13,06 Prozent und Värde Partners werden 7,50 Prozent zugeschrieben. Weitere Beteiligungen, die über der Meldeschwelle von 3 Prozent liegen, sind der Gesellschaft nicht bekannt. Der Streubesitz liegt somit bei 59,29 Prozent.
Einer offenen und kontinuierlichen Kommunikation mit den Investoren, Privatanlegern und Analysten kam auch im Geschäftsjahr 2012 eine große Bedeutung zu. Sowohl die Mitarbeiter der Abteilung Investor Relations als auch der Vorstand der Conergy AG standen für Investorengespräche zur Verfügung und erläuterten im Dialog Strategie und Zukunftsaussichten des Konzerns. Alle Präsentationen, sowie Ad-Hoc und Pressemeldungen und weitere Informationen zur Aktie stehen unseren Aktionären auf der Conergy Group Website zur Verfügung.
Im Laufe des Jahres 2012 hat die Conergy eine ordentliche sowie eine außerordentliche Hauptversammlung durchgeführt. Die ordentliche Hauptversammlung fand am 5. Juni 2012 in der Handwerkskammer in Hamburg statt. Wie auch schon in den letzten Jahren folgten zahlreiche Aktionäre der Einladung. Im Rahmen der Hauptversammlung wurden die Aktionäre über das Geschäftsjahr 2011 und die Strategie des Unternehmens informiert. Die Generaldebatte wurde genutzt, um gezielte Fragen an Vorstand und Aufsichtsrat zu richten. Anschließend haben die Anteilseigner mit großer Mehrheit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zugestimmt.
Die außerordentliche Hauptversammlung fand am 18. Dezember 2012 ebenfalls in der Handwerkskammer in Hamburg statt. Sie wurde nötig, da im Laufe des Jahres nicht zuletzt durch die Aufhebung eines wirtschaftlich nachteiligen Liefervertrages ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals eingetreten war. Auf der Hauptversammlung hat der Vorstand über die Gründe berichtet und stand Aktionären für Fragen zur Verfügung. Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Der nachfolgende Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Er erläutert die Struktur und Höhe der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung der Conergy AG im Berichtsjahr. Der Vergütungsbericht richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und umfasst alle Angaben, die nach den Erfordernissen des deutschen Handelsrechts, erweitert durch das Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütung (VorstOG), Bestandteil des Anhangs nach §§ 285 Nr. 9, 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB bzw. des (Konzern-)Lageberichts nach §§ 289 Abs. 2 Nr. 5, 315 Abs. 2 Nr. 4 HGB sind. Angaben über den Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat werden ebenfalls in dem Vergütungsbericht dargestellt.
Im Folgenden werden die Prinzipien der Vorstandsvergütung dargelegt und, den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex folgend, die gesamte Vorstandsvergütung sowie die individualisierte Vorstandsvergütung offengelegt.
Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex aus fixen und variablen Bestandteilen zusammen. Das Anfang 2010 bei der Gesellschaft eingeführte Vergütungssystem gewährleistet nicht nur das Erfordernis einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage, sondern trägt auch der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex Rechnung, wonach auch negative Entwicklungen Auswirkungen auf die variable Vergütung haben sollen.
Der Aufsichtsrat ist für die Festsetzung der Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder zuständig. Grundlage seiner Festsetzung in angemessener Höhe ist eine Leistungsbeurteilung; etwaige Konzernbezüge werden einbezogen. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden insbesondere die Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die gesamte Leistung des Vorstands sowie die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens unter Berücksichtigung seines Vergleichsumfelds.
Die Vergütung des Vorstands beinhaltet als Elemente feste und variable Bezüge.
Alle Vorstandsmitglieder erhalten eine erfolgsunabhängige Grundvergütung, die monatlich als Gehalt ausgezahlt wird. Zusätzlich erhalten alle Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen wie der privaten Nutzungsmöglichkeit des Dienstwagens, Zuschüssen zur Altersvorsorge und Aufwendungen für Versicherungsverträge. Diese Nebenleistungen werden an alle Vorstandsmitglieder prinzipiell in gleicher Weise erbracht, wobei die Höhe aufgrund der persönlichen Lebensumstände variiert. Einzelne Mitglieder des Vorstands erhalten zudem Ersatz ihrer Auslagen, z.B. für Unterkunft, Heimfahrten/-flüge oder Umzüge. Alle Sachbezüge sind als Vergütungsbestandteil von den einzelnen Vorstandsmitgliedern zu versteuern. Über die erwähnten Zuschüsse zur Altersvorsorge hinaus gibt es keine weiteren Zusagen des Unternehmens für arbeitgeberseitig finanzierte Altersvorsorgeleistungen.
Die Conergy AG hat im Jahr 2010 eine neue Vergütungsstruktur für den Abschluss von Neuverträgen mit Vorstandsmitgliedern eingeführt. Danach erhalten die Vorstandsmitglieder bei 100-prozentigem Erreichen von im Vorfeld vom Aufsichtsrat nach billigem Ermessen zu bestimmenden Zielen eine im Anstellungsvertrag individuell festgelegte variable Vergütung. Sollte das gesetzte Ziel überschritten werden, erhöht sich die variable Vergütung auf maximal 150 Prozent; im Falle von Zielunterschreitungen verringert sie sich. Die variable Vergütung besteht aus einem Barwert, der ausgezahlt wird, und einem Teil, der in fiktive Aktien umgewandelt wird. Der Barwert der variablen Vergütung wird individuell vereinbart und beläuft sich auf höchstens 45 Prozent. Er ist nach Ablauf der Hauptversammlung fällig, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr beschließt, für das die variable Vergütung geschuldet wird. Der übrige und damit überwiegende Teil der variablen Vergütung wird jährlich in fiktive Aktien umgewandelt. Die Anzahl der fiktiven Aktien wird zum Zeitpunkt der Festlegung der Höhe der variablen Vergütung bestimmt, basierend auf dem gewichteten Durchschnittskurs der letzten 30 Börsenhandelstage des Geschäftsjahres, für das die Vergütung geschuldet wird. Die Auszahlung der fiktiven Aktien erfolgt nach Ablauf einer mehrjährigen Periode von bis zu vier Jahren beginnend ab Festlegung der Anzahl der Aktien im Rahmen der Umwandlung der variablen Vergütung. Der Wert der nach Ablauf der Wartezeit zur Auszahlung gelangenden fiktiven Aktien im Berichtsjahr ist der Höhe nach begrenzt auf einen individuell festgelegten Prozentsatz von maximal 250 Prozent der in fiktive Aktien umgewandelten variablen Vergütung. Die Wertermittlung der fiktiven Aktien erfolgt auf Basis des gewichteten Durchschnittskurses der letzten 30 Börsenhandelstage vor dem Auszahlungsdatum.
Eine Ausnahme von dieser für Neuverträge seit dem Jahr 2010 geltenden variablen Vergütungsstruktur galt im Berichtsjahr für das Vorstandsmitglied Dr. Philip Comberg während seiner Entsendung aus dem Aufsichtsrat in den Vorstand, also für den Zeitraum vom 12. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012. Zu den weiteren Einzelheiten wird auf die Ausführungen zur individuellen Vergütung verwiesen.
Unabhängig von der vertraglich geschuldeten Vergütung sehen die Anstellungsverträge die Möglichkeit vor, den einzelnen Vorstandsmitgliedern nach freiem Ermessen des Aufsichtsrats auf der Grundlage einer zuvor abgeschlossenen Zielvereinbarung einen Sonderbonus oder im Nachhinein einen Anerkennungsbonus für besondere Leistungen zu gewähren.
Herr Dr. Philip Comberg, der vom 26. August 2011 bis zum Ende des Berichtsjahres Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft war, wurde im Januar 2012 durch Beschluss des Aufsichtsrats nach § 105 Abs. 2 AktG bis zum 31. Dezember 2012 in den Vorstand der Gesellschaft bestellt. Davor war Dr. Philip Comberg hauptberuflich selbstständig als Finanzinvestor und strategischer Berater für Krisen- und M&A-Situationen tätig. Vor dem Hintergrund seiner Bestellung als Vorstand wurde mit Dr. Philip Comberg zu Beginn des Berichtsjahres ein Vorstandsanstellungsvertrag abgeschlossen. Wegen der besonderen Umstände seiner Bestellung orientiert sich seine Vergütung nicht an dem im Jahre 2010 eingeführten variablen Vergütungssystem. Vielmehr sind für Dr. Philip Comberg ein jährliches Festgehalt in Höhe von 540 TEUR, eine pauschale Entschädigung für die Beendigung laufender Beratungsmandate in Höhe von 50 TEUR, eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 540 TEUR, die unter bestimmten Voraussetzungen fällig wird, sowie eine zusätzliche variable Vergütung in Höhe von 180 TEUR vorgesehen, die sich nach finanziellen Zielvorgaben richtet. Die variable Vergütung erhöht sich bei Zielüberschreitung auf maximal 270 TEUR und verringert sich bei Zielunterschreitungen entsprechend. Die für das Berichtsjahr vereinbarten Voraussetzungen der einmaligen Sonderzahlung und die finanziellen Zielvorgaben wurden allerdings nicht erreicht, so dass hieraus kein Anspruch auf variable Vergütung entstanden ist. Der Aufsichtsrat hat jedoch auf der Grundlage der vertraglich vorgesehenen Ermessenstantieme durch Beschluss vom 7. März 2013 einen Anerkennungsbonus in Höhe von 270 TEUR für die besonderen Leistungen von Dr. Philip Comberg im Berichtsjahr vor allem im Hinblick auf seinen großen Einsatz für neue Kooperationen und Absatzfinanzierungen unter starker Einschränkung seines vorher ausgeübten Beratungsgeschäfts ausgelobt. Dieser Anerkennungsbonus wird in Anlehnung an die Struktur der variablen Vergütung zu 45 Prozent als Jahresbonus, der im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung 2013 auszuzahlen ist, und zu 55 Prozent in fiktive Aktien mit einer Wartezeit bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 umgewandelt. Zum 31. Dezember 2012 beträgt der Wert einer fiktiven Aktie 0,29 EUR und die Anzahl der zeitanteilig gewährten fiktiven Aktien 512.068 Stück. Zum Zeitpunkt der Gewährung am 7. März 2013 betrug der Zeitwert der aktienbasierten Vergütung 131 TEUR. Es wurde daher zum Bilanzstichtag eine Rückstellung hierfür erfasst.
Schließlich hat Dr. Philip Comberg im Zusammenhang mit dem Abschluss des Anstellungsvertrags für den Zeitraum nach Ablauf seiner Entsendung eine Sondervergütung in Höhe von 265 TEUR erhalten. Die Gesellschaft hat die Möglichkeit, diese Abschlussvergütung mit etwaigen Ansprüchen auf eine Sonderzahlung oder variable Vergütung, erstmals jedoch im Jahr 2014 mit der variablen Vergütung für 2013 zu verrechnen. Dieser neue Vertrag sieht ebenfalls eine feste Vergütung vor und wendet darüber hinaus das oben beschriebene, im Jahr 2010 eingeführte variable Vergütungssystem an.
Das seit Mai 2011 amtierende Vorstandsmitglied Alexander Gorski erhält für seine Tätigkeit im Berichtsjahr ein jährliches Festgehalt in Höhe von 300 TEUR sowie eine variable Vergütung, die sich nach seinen persönlichen Leistungen und dem Grad des Erreichens von finanziellen Zielvorgaben richtet. Bei 100-prozentiger Zielerreichung hat Herr Alexander Gorski Anspruch auf eine variable Vergütung in Höhe von 300 TEUR brutto. Die variable Vergütung erhöht sich bei Zielüberschreitung auf maximal 450 TEUR und verringert sich bei Zielunterschreitungen. Der variable Teil der Vergütung wird in Höhe von 45 Prozent als Jahresbonus in bar ausgeschüttet und in Höhe von 55 Prozent in fiktive Aktien mit einer Haltefrist von vier Jahren umgewandelt. Für das Berichtsjahr wurden finanzielle Zielvorgaben vereinbart, die allerdings nicht erreicht wurden, so dass hieraus kein Anspruch auf variable Vergütung entstanden ist. Der Aufsichtsrat hat jedoch auf der Grundlage der ausschließlich vertraglich vorgesehenen Ermessenstantieme durch Beschluss vom 7. März 2013 einen Anerkennungsbonus in Höhe von 200 TEUR für die besonderen Leistungen von Herrn Alexander Gorski im Berichtsjahr vor allem im Hinblick auf den erfolgreichen Vergleich mit MEMC, die verbesserte Beziehung zu einem Lieferanten sowie den Verkauf der voltwerk electronics GmbH ausgelobt. Dieser Anerkennungsbonus wird in Anlehnung an die Struktur der variablen Vergütung zu 45 Prozent als Jahresbonus, der im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung 2013 auszuzahlen ist, und zu 55 Prozent in fiktive Aktien mit einer Wartezeit bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 umgewandelt. Zum 31. Dezember 2012 beträgt der Wert einer fiktiven Aktie 0,29 EUR und die Anzahl der bislang im Geschäftsjahr 2011 zeitanteilig gewährten fiktiven Aktien 214.286 Stück (1. Tranche 2011). Es wurde daher eine Rückstellung in Höhe von 46 TEUR zum Bilanzstichtag erfasst. Zum Zeitpunkt der Gewährung der fiktiven Aktien aufgrund des Anerkennungsbonus am 7. März 2013 betrug der Zeitwert dieser aktienbasierten Vergütung 100 TEUR und die Anzahl der zeitanteilig gewährten fiktiven Aktien 379.310 Stück. Hierfür wurde zum Bilanzstichtag eine Rückstellung erfasst. Für das Jahr 2013 wurde mit Alexander Gorski ein Vorstandsvertrag zu verbesserten Bezügen abgeschlossen.
Der Anstellungsvertrag mit Marc Lohoff begann am 12. Januar 2012. Marc Lohoff erhält für seine Tätigkeit im Berichtsjahr zusätzlich zu seinem jährlichen Festgehalt in Höhe von 270 TEUR eine variable Vergütung, die sich nach seinen persönlichen Leistungen und dem Grad des Erreichens von finanziellen Zielvorgaben richtet. Bei 100-prozentiger Zielerreichung hat Herr Marc Lohoff im Berichtsjahr Anspruch auf eine variable Vergütung in Höhe von 270 TEUR brutto. Die variable Vergütung erhöht sich bei Zielüberschreitung auf maximal 405 TEUR und verringert sich bei Zielunterschreitungen. Der variable Teil der Vergütung wird in Höhe von 45 Prozent in bar ausgeschüttet und in Höhe von 55 Prozent in fiktive Aktien mit einer Haltefrist von drei Jahren umgewandelt. Für das Berichtsjahr wurden finanzielle Zielvorgaben vereinbart, die allerdings nicht erreicht wurden, so dass hieraus kein Anspruch auf variable Vergütung entstanden ist. Der Aufsichtsrat hat jedoch auf der Grundlage der ausschließlich vertraglich vorgesehenen Ermessenstantieme durch Beschluss vom 7. März 2013 einen Anerkennungsbonus in Höhe von 90 TEUR für die besonderen Leistungen von Herrn Marc Lohoff im Berichtsjahr vor allem im Hinblick auf den erfolgreichen Ausbau des Projektgeschäfts in Thailand ausgelobt. Dieser Anerkennungsbonus wird in Anlehnung an die Struktur der variablen Vergütung zu 45 Prozent als Jahresbonus, der im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung 2013 auszuzahlen ist, und zu 55 Prozent in fiktive Aktien mit einer Wartezeit bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 umgewandelt. Zum 31. Dezember 2012 beträgt der Wert einer fiktiven Aktie 0,29 EUR und die Anzahl der zeitanteilig gewährten fiktiven Aktien 170.689 Stück. Zum Zeitpunkt der Gewährung am 7. März 2013 betrug der Zeitwert der aktienbasierten Vergütung 44 TEUR. Hierfür wurde zum Bilanzstichtag eine Rückstellung erfasst.
Der Anstellungsvertrag mit Jan Vannerum begann am 12. Januar 2012. Jan Vannerum erhält für seine Tätigkeit im Berichtsjahr ein jährliches Festgehalt in Höhe von 240 TEUR und eine variable Vergütung, die sich nach seinen persönlichen Leistungen und dem Grad des Erreichens von finanziellen Zielvorgaben richtet. Bei 100-prozentiger Zielerreichung hat Jan Vannerum im Berichtsjahr Anspruch auf eine variable Vergütung in Höhe von 240 TEUR brutto. Die variable Vergütung erhöht sich bei Zielüberschreitung auf maximal 360 TEUR und verringert sich bei Zielunterschreitungen. Der variable Teil der Vergütung wird in Höhe von 45 Prozent in bar ausgeschüttet und in Höhe von 55 Prozent in fiktive Aktien mit einer Haltefrist von vier Jahren umgewandelt. Für das Berichtsjahr wurden finanzielle Zielvorgaben vereinbart, die allerdings nicht erreicht wurden, so dass hieraus kein Anspruch auf variable Vergütung entstanden ist. Der Aufsichtsrat hat jedoch auf der Grundlage der ausschließlich vertraglich vorgesehenen Ermessenstantieme durch Beschluss vom 7. März 2013 einen Anerkennungsbonus in Höhe von 120 TEUR für die besonderen Leistungen von Herrn Jan Vannerum im Berichtsjahr vor allem im Hinblick auf die erfolgreiche und stabile Liquiditätssteuerung ausgelobt. Dieser Anerkennungsbonus wird in Anlehnung an die Struktur der variablen Vergütung zu 45 Prozent als Jahresbonus, der im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung 2013 auszuzahlen ist, und zu 55 Prozent in fiktive Aktien mit einer Wartezeit bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 umgewandelt. Zum 31. Dezember 2012 betrug der Wert einer fiktiven Aktie 0,29 EUR und die Anzahl der zeitanteilig gewährten fiktiven Aktien 227.586 Stück. Zum Zeitpunkt der Gewährung am 7. März 2013 betrug der Zeitwert der aktienbasierten Vergütung 58 TEUR. Hierfür wurde zum Bilanzstichtag eine Rückstellung erfasst. Für das Jahr 2013 wurde mit Herrn Jan Vannerum ein Vorstandsvertrag zu verbesserten Bezügen abgeschlossen.
Der zu Beginn des Berichtsjahres amtierende Vorstand Dr. Sebastian Biedenkopf hat mit Wirkung zum Ablauf des Februar 2012 von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Daraufhin haben die Gesellschaft und Dr. Sebastian Biedenkopf eine Abfindungsvereinbarung abgeschlossen. Diese sieht eine pauschale Abfindung von Herrn Dr. Sebastian Biedenkopf in Höhe von 550 TEUR brutto vor. Hiermit sind alle Ansprüche von Herrn Dr. Sebastian Biedenkopf gegen die Gesellschaft, insbesondere auf fixe oder variable Vergütung sowie auf Auszahlung von in der Vergangenheit zugeteilten fiktiven Aktien, abgegolten mit Ausnahme des bereits im Anstellungsvertrag vereinbarten Restrukturierungsbonus in Höhe von 205 TEUR und der im Januar und Februar 2012 bereits an Herrn Dr. Sebastian Biedenkopf geleisteten fixen Vergütung.
Den Vorstandsmitgliedern wurden im Berichtsjahr weder Kredite oder Vorschüsse gewährt noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen. Auch hat kein Mitglied des Vorstands im Berichtsjahr Leistungen oder entsprechende Zusagen von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied erhalten.
Die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder haben grundsätzlich eine Dauer von drei Jahren. Die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder Alexander Gorski, Marc Lohoff und Jan Vannerum haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2014. Mit Dr. Philip Comberg wurde kurz nach Beginn des Berichtsjahres ein auf die Dauer der Entsendung befristeter Anstellungsvertrag geschlossen. Für den Zeitraum nach Abschluss des Berichtsjahres wurde mit Dr. Philip Comberg ein neuer Anstellungsvertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren bis zum 31. Dezember 2015 geschlossen.
Der Anstellungsvertrag des zu Beginn des Berichtsjahres ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds Dr. Sebastian Biedenkopf hatte ebenfalls eine Laufzeit von drei Jahren.
Die Anstellungsverträge enden jeweils spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Vorstandsmitglied das 65. Lebensjahr vollendet. Ein ordentliches Kündigungsrecht besteht aufgrund der Befristung nicht. Die Anstellungsverträge können jedoch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von beiden Seiten außerordentlich fristlos gekündigt werden, wobei außer in den genannten Fällen keinem Vorstandsmitglied weitere Leistungen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit zugesagt wurden.
Für die Dauer eines einjährigen nachvertraglichen Wettbewerbsverbots erhalten die Vorstandsmitglieder jeweils Karenzentschädigungen in Höhe von 50 Prozent der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen. Die Gesellschaft kann auf die Einhaltung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots verzichten. Wegen der oben beschriebenen besonderen Umstände seiner Tätigkeit aufgrund der Entsendung in den Vorstand sah der Anstellungsvertrag mit Dr. Philip Comberg kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot und mithin auch keine Karenzentschädigung vor.
Alle Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder sehen für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit vor, dass gegebenenfalls zu vereinbarende Zahlungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungscap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten.
Der Anstellungsvertrag für die Dauer der Entsendung von Herrn Dr. Philip Comberg enthielt wegen der Befristung keine Regelung zur Altersgrenze und zur Begrenzung der Abfindung bei vorzeitigem Ausscheiden.
| TEUR | Dr. Philip Comberg | Alexander Gorski | Marc Lohoff | Jan Vannerum | Summe |
| Feste Jahresvergütung | 524 | 298 | 262 | 233 | 1.317 |
| Sachbezüge / Sonstige Leistungen 1) | 319 | 13 | 110 | 6 | 448 |
| Erfolgsunabhängige Vergütungen | 843 | 311 | 372 | 239 | 1.765 |
| Kurzfristige variable Vergütung | 121 | 90 | 40 | 54 | 305 |
| Direkt geleistete Vergütungen | 964 | 401 | 412 | 293 | 2.070 |
| Zeitwert neu gewährter aktienbasierter Vergütung | 149 | 110 | 50 | 66 | 375 |
| Gesamtbezüge nach HGB | 1.113 | 511 | 462 | 359 | 2.445 |
| Aktienbasierte variable Vergütung (im Berichtsjahr erdiente Ansprüche) | 131 | 100 | 44 | 58 | 333 |
| Wertänderung bisheriger Ansprüche (langfristige variable Vergütung) | - | 2 | - | - | 2 |
| Aktienbasierte Vergütung | 131 | 102 | 44 | 58 | 335 |
| Summe direkt geleisteter Vergütung | 964 | 401 | 412 | 293 | 2.070 |
| Langfristige variable Vergütung (im laufenden Jahr erdiente Ansprüche) | 131 | 100 | 44 | 58 | 333 |
| Wertänderung bisheriger Ansprüche | - | 2 | - | - | 2 |
| Gesamtvergütung nach IFRS | 1.095 | 503 | 456 | 351 | 2.405 |
Die Grundsätze der Vergütung des Aufsichtsrats wurden durch die Hauptversammlung im Jahr 2011 auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat neu festgelegt. Die Vergütung des Aufsichtsrats orientiert sich an der Verantwortung, dem Aufgabenbereich und der Arbeitsbelastung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder, an den Marktbedingungen zur Gewinnung von qualifizierten Aufsichtsratsmitgliedern sowie an der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft. Aufsichtsratsmitglieder erhalten danach seit dem Geschäftsjahr 2012 eine feste Vergütung in Höhe von 40.000 EUR pro Jahr. Neben diesem Fixum enthält die Vergütung auch eine ergebnisabhängige Komponente. So erhalten Mitglieder des Aufsichtsrats zusätzlich 500 EUR pro volle 1 Mio. EUR Jahresüberschuss, maximal jedoch 30.000 EUR als ergebnisabhängige Vergütung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 2,5-Fache der festen Vergütung, der stellvertretende Vorsitzende das 1,5-Fache. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält zusätzlich ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 EUR für jede Aufsichtsratssitzung, an der das Mitglied teilnimmt. Jedes Mitglied eines Ausschusses des Aufsichtsrats erhält außerdem eine feste Vergütung von 12.000 EUR pro Jahr und Ausschussmitgliedschaft. Der Vorsitzende eines Ausschusses erhält die 2,5-Fache Vergütung, wenn ihm der Vorsitz nicht kraft Satzung oder Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat zugewiesen ist. Ergänzend werden den Ausschussmitgliedern jeweils 1.000 EUR pro Teilnahme an einer Ausschusssitzung vergütet.
Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Aufsichtsratsmitglieder wurden auf der ordentlichen Hauptversammlung der Conergy AG am 26. August 2011 gewählt. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder setzt sich wie folgt zusammen:
| Aufsichtsrat | Bilanzausschuss | Präsidialausschuss | Projektkontrollausschuss | Variable Vergütung | Gesamt | |||||
| TEUR | Fixum | Sitzungsgeld | Fixum | Sitzungsgeld | Fixum | Sitzungsgeld | Fixum | Sitzungsgeld | ||
| Dr. Philip Comberg | 3 | 1 | 0 | - | 0 | - | - | - | - | 4 |
| Dr. Andreas Pleßke | 60 | 14 | 12 | 4 | 12 | 4 | 27 | 2 | - | 135 |
| Jeremy Blank | 40 | 10 | 12 | 3 | 12 | 3 | - | - | - | 80 |
| Pepyn Dinandt | 40 | 11 | - | - | 12 | 4 | 11 | 1 | - | 79 |
| Werner P. Paschke | 40 | 14 | 30 | 4 | 11 | 4 | - | - | - | 103 |
| Dr. Klaus-Dieter Rasch | 40 | 10 | - | - | - | - | 11 | 1 | - | 62 |
| Gesamt | 223 | 60 | 54 | 11 | 47 | 15 | 49 | 4 | - | 463 |
Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden im Berichtsjahr zusätzlich zu ihrer Vergütung Bar-Auslagen (insbesondere Reisekosten) in Höhe von gesamt 35 TEUR erstattet.
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats hielten zum Stichtag 31. Dezember 2012 keine Aktien.
Seit dem 31. Dezember 2012 sind keine Geschäftsvorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, von denen wir einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Conergy Konzerns erwarten.
Der Jahresabschluss der Conergy AG ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt und wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Für das Geschäftsjahr 2012 wurde erstmals der Lagebericht der Conergy AG nach § 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 3 HGB mit dem Lagebericht des Conergy Konzerns zusammengefasst.
Die Conergy AG nimmt als Mutterunternehmen des Conergy Konzerns vor allem Holding-Aufgaben wahr und ist für die strategische Ausrichtung und Steuerung des Konzerns zuständig. Dies umfasst bei der Conergy AG neben den klassischen Zentralfunktionen auch die zentrale Beschaffung und Bereitstellung der Produkte. Wesentlich bestimmt wird die Lage der Conergy AG jedoch durch den wirtschaftlichen Erfolg des Conergy Konzerns.
| Mio. EUR | 2012 | 2011 |
| Umsatzerlöse | 251,2 | 429,5 |
| Rohertrag | -41,2 | -64,2 |
| Operatives Ergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) | -50,7 | -80,1 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | -56,8 | -96,1 |
| Finanzergebnis | -38,4 | 64,1 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | -95,2 | -32,0 |
| Ertragsteuern | 0,2 | -0,1 |
| Jahresfehlbetrag | -95,0 | -32,1 |
Die Conergy AG erzielte im Geschäftsjahr 2012 einen Umsatz von 251,2 Mio. EUR (Vorjahr: 429,5 Mio. EUR). Dies entspricht einem Umsatzrückgang von 178,3 Mio. EUR bzw. 41,5 Prozent. Die Umsätze der Conergy AG wurden fast ausschließlich mit verbundenen Unternehmen erzielt. Der Umsatzrückgang im Vergleich zum Vorjahr ist wesentlich durch den anhaltend starken Preisverfall für Photovoltaikprodukte im Geschäftsjahr 2012 geprägt, der sich auch in den Verkäufen der Conergy AG an ihre Konzerngesellschaften widerspiegelt.
Der nach wie vor hohe Preis- und Margendruck verstärkt die Anforderung an die Conergy AG, die von den Kunden geforderten Preisreduzierungen auch auf der Beschaffungsseite umzusetzen. Zudem führte der hohe Preisverfall zum Jahresende 2012 erneut zu einer Wertberichtigung auf das Vorratsvermögen im Rahmen der verlustfreien Bewertung unter Berücksichtigung der doppelten Maßgeblichkeit von 4,9 Mio. EUR (Vorjahr: 3,2 Mio. EUR).
Das operative Ergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) der Conergy AG belief sich im Geschäftsjahr 2012 auf -50,7 Mio. EUR und verbesserte sich damit im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 29,4 Mio. EUR (Vorjahr: -80,1 Mio. EUR). Diese Verbesserung ist neben einem verbesserten Rohergebnis vor allem auf reduzierte Personal- und Sachkosten zurückzuführen.
Der Personalaufwand konnte im Geschäftsjahr 2012 von 18,9 Mio. EUR auf 17,1 Mio. EUR reduziert werden. Dies begründet sich vor allem in einer Verringerung des durchschnittlichen Personalbestands um 24 auf 200 Vollzeitäquivalente. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken im Geschäftsjahr 2012 durch bereits im Vorjahr eingeleitete Kostensenkungsmaßnahmen deutlich von 78,1 Mio. EUR auf 62,3 Mio. EUR. Hierbei muss beachtet werden, dass die Aufwendungen im Berichtsjahr eine Sonderbelastung von ca. 16,4 Mio. EUR aus der vorzeitigen Beendigung des Waferliefervertrages mit dem US-amerikanischen Waferhersteller MEMC Electronic Materials, Inc. beinhalten.
Die sonstigen betrieblichen Erträge sanken von 81,1 Mio. EUR im Vorjahr auf 69,9 Mio. EUR im abgelaufenen Geschäftsjahr. Die sonstigen betrieblichen Erträge des Geschäftsjahres 2012 setzen sich unter anderem aus Weiterbelastungen an Tochtergesellschaften von 24,4 Mio. EUR zusammen (Vorjahr: 32,0 Mio. EUR). Darüber hinaus resultierten die Erträge wesentlich aus der Zuschreibung auf in Vorjahren wertberichtigte Beteiligungsbuchwerte an Tochtergesellschaften von 23,0 Mio. EUR (Vorjahr: 16,9 Mio. EUR), der Rücknahme von Einzelwertberichtigungen auf Darlehensforderungen gegenüber Tochtergesellschaften von 11,6 Mio. EUR (Vorjahr: 12,7 Mio. EUR) sowie aus der Fremdwährungsbewertung mit 2,7 Mio. EUR (Vorjahr: 11,4 Mio. EUR).
Im Geschäftsjahr 2012 lagen die Abschreibungen bei 6,1 Mio. EUR (Vorjahr: 16,0 Mio. EUR). Darin enthalten sind planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen in Höhe von 2,0 Mio. EUR (Vorjahr: 2,2 Mio. EUR) sowie Abschreibungen auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 4,1 Mio. EUR (Vorjahr: 13,8 Mio. EUR). Die Beurteilung der Werthaltigkeit der Forderungen gegenüber Tochtergesellschaften erfolgte dabei mit Hilfe der Discounted Cashflow-Methode auf Basis geplanter zukünftiger Cashflows vor Zinsen, die mit einem Kapitalisierungszinssatz diskontiert wurden. Das operative Ergebnis (EBIT) verbesserte sich dementsprechend im abgelaufenen Geschäftsjahr von -96,1 Mio. EUR auf -56,8 Mio. EUR.
Das Finanzergebnis der Conergy AG betrug im Geschäftsjahr 2012 -38,4 Mio. EUR. Es enthält neben dem Zinsergebnis von -3,1 Mio. EUR (Vorjahr: 2,3 Mio. EUR) vor allem Wertberichtigungen auf die Beteiligungsbuchwerte der Tochtergesellschaften von 62,4 Mio. EUR (Vorjahr: 10,4 Mio. EUR), die jedoch durch Ergebnisabführungsverträge von Tochtergesellschaften teilweise kompensiert wurden. Im Geschäftsjahr 2012 betrifft die Wertberichtigung ausschließlich die Conergy Solar-Module GmbH & Co. KG, deren Beteiligungsbuchwert um 62,4 Mio. EUR angepasst wurde. Im Vorjahr hatte das Finanzergebnis bei 64,1 Mio. EUR gelegen und wurde dabei mit 67,7 Mio. EUR maßgeblich durch die Einbringung von Darlehensforderungen in das Eigenkapital positiv geprägt.
Das Ergebnis vor Steuern (EBT) der Conergy AG betrug daher im Geschäftsjahr 2012 -95,2 Mio. EUR (Vorjahr: -32,0 Mio. EUR). Das Steuerergebnis lag im abgelaufenen Geschäftsjahr bei 0,2 Mio. EUR (Vorjahr: -0,1 Mio. EUR), so dass sich ein Jahresfehlbetrag von -95,0 Mio. EUR (Vorjahr: -32,0 Mio. EUR) ergab. Der Bilanzverlust erhöhte sich damit im abgelaufenen Geschäftsjahr auf -130,5 Mio. EUR.
| Mio. EUR | 31.12.2012 | 31.12.2011 |
| AKTIVA | ||
| Anlagevermögen | ||
| Immaterielle Vermögenswerte | 1,8 | 3,0 |
| Sachanlagen | 2,5 | 3,0 |
| Finanzanlagen | 105,7 | 88,3 |
| Umlaufvermögen | 110,0 | 94,3 |
| Vorräte | 21,9 | 17,4 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 125,0 | 198,6 |
| Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände | 7,3 | 26,2 |
| Kassenbestand, Guthaben und Wertpapiere | 10,4 | 17,0 |
| 164,6 | 259,2 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 0,6 | 0,3 |
| Gesamtvermögen | 275,2 | 353,8 |
| PASSIVA | ||
| Eigenkapital | 39,7 | 134,7 |
| Rückstellungen | 14,7 | 19,3 |
| Verbindlichkeiten | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 97,1 | 98,7 |
| Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen | 62,9 | 86,6 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 60,8 | 14,3 |
| 220,8 | 199,6 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 0,0 | 0,2 |
| Gesamtkapital | 275,2 | 353,8 |
Die Bilanzsumme der Conergy AG verringerte sich zum Jahresende 2012 von 353,8 Mio. EUR am 31. Dezember 2011 um 78,6 Mio. EUR auf 275,2 Mio. EUR.
Das Anlagevermögen der Conergy AG erhöhte sich im Geschäftsjahr 2012 um 15,7 Mio. EUR auf 110,0 Mio. EUR (Vorjahr: 94,3 Mio. EUR). Ursächlich hierfür waren Kapitalerhöhungen bei Tochtergesellschaften sowie Rücknahmen von in Vorjahren vorgenommenen Wertberichtigungen. Gegenläufig wirkten sich weitere Wertberichtigungen bei der Conergy Solar-Module GmbH & Co. KG im Geschäftsjahr 2012 aus.
Das Umlaufvermögen reduzierte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr von 259,2 Mio. EUR um 94,6 Mio. EUR auf 164,6 Mio. EUR, was vor allem auf eine Verringerung der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen zurückzuführen ist. Im Geschäftsjahr 2012 reduzierten sich die an Tochterunternehmen ausgereichten Nachrangdarlehen von 100,3 Mio. EUR um 88,2 Mio. EUR auf 12,1 Mio. EUR. Gleichzeitig nahmen im Berichtszeitraum jedoch die gewährten Darlehen gegenüber verbundenen Unternehmen um 25,9 Mio. EUR zu. Zudem reduzierten sich die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände unter anderem aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Waferliefervertrages mit MEMC Electronic Materials, Inc. um 18,9 Mio. EUR auf 7,3 Mio. EUR. Gegenläufig wirkte sich im Berichtszeitraum eine Erhöhung der Vorräte von 17,4 Mio. EUR auf 21,9 Mio. EUR aus.
Das Eigenkapital der Conergy AG verringerte sich im Geschäftsjahr 2012 durch den Jahresfehlbetrag um 95,0 Mio. EUR auf 39,7 Mio. EUR (Vorjahr: 134,7 Mio. EUR). Das Grundkapital der Conergy AG betrug im Berichtsjahr unverändert 159,8 Mio. EUR. Nicht zuletzt durch die Aufhebung des Liefervertrages mit MEMC war jedoch zum 30. September 2012 der Verlust der Hälfte des Grundkapitals eingetreten. Auf der dadurch nach § 92 Abs. 1 AktG notwendig gewordenen außerordentlichen Hauptversammlung am 18. Dezember 2012 berichtete der Vorstand über die Gründe und stand Aktionären für Fragen zur Verfügung. Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Die Verbindlichkeiten der Conergy AG erhöhten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um 21,2 Mio. EUR auf 220,8 Mio. EUR (Vorjahr: 199,6 Mio. EUR). Bedingt war diese Erhöhung vor allem durch einen Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen als Teil der sonstigen Verbindlichkeiten um 46,9 Mio. EUR auf 60,2 Mio. EUR durch Veränderung der Zulieferkonzepte mit verschiedenen Lieferanten. Gegenläufig wirkte sich neben der Reduzierung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 23,7 Mio. EUR auf 62,9 Mio. EUR die Verringerung der Rückstellungen um 4,6 Mio. EUR auf 14,7 Mio. EUR aus.
Der Finanzmittelfonds der Conergy AG setzte sich am 31. Dezember 2012 wie folgt zusammen:
| Mio. EUR | 2012 | 2011 |
| Liquide Mittel | 10,4 | 16,9 |
| Wertpapiere des Umlaufvermögens | 0,0 | 0,1 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 10,4 | 17,0 |
Die Conergy AG verfügte zum 31. Dezember 2012 über Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 10,4 Mio. EUR (Vorjahr: 17,0 Mio. EUR). Die Nettoverschuldung belief sich am Bilanzstichtag auf 86,7 Mio. EUR (Vorjahr: 81,7 Mio. EUR).
| Mio. EUR | 2012 | 2011 |
| Langfristige Finanzschulden | 47,1 | 48,7 |
| Kurzfristige Finanzschulden | 50,0 | 50,0 |
| Finanzverschuldung | 97,1 | 98,7 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 10,4 | 17,0 |
| Nettoverschuldung | 86,7 | 81,7 |
Für weitere Erläuterungen der Finanzlage der Conergy AG wird zudem auf die Ausführungen zur Finanzlage des Conergy Konzerns in diesem zusammengefassten Lagebericht verwiesen.
Jedes unternehmerische Handeln ist untrennbar mit Chancen und Risiken verbunden. Auch Conergy ist in seinem operativen Geschäft vielfältigen Risiken ausgesetzt, die die Unternehmensentwicklung negativ beeinflussen und im Extremfall den Bestand des Unternehmens gefährden können. Zurzeit sind keine solcher bestandsgefährdenden Risiken erkennbar, deren Eintritt überwiegend wahrscheinlich ist. Der Vorstand geht daher von der Unternehmensfortführung aus. Jedoch steht Conergy lediglich eine sehr geringe Liquiditätsdecke zur Verfügung, die stark vom operativen Geschäft beeinflusst wird. Zudem agiert Conergy mit dem weltweiten Photovoltaikmarkt in einem Umfeld, das durch eine hohe Dynamik und sich stetig verändernde Wettbewerbsbedingungen geprägt ist. Dies zeigt sich auch in der jüngst von der Europäischen Kommission angestoßenen Untersuchung zu möglichen Anti-Dumping-Zöllen auf Importe von Solarmodulen und ihren Schlüsselkomponenten mit Ursprung in China, deren Umfang und Auswirkungen auf die Photovoltaikbranche bzw. die Gesellschaft derzeit noch nicht abzuschätzen sind.
Auch wenn Conergy sich strategisch gut aufgestellt und auf den wichtigsten Photovoltaikmärkten gut etabliert sieht, können durch unternehmensexterne oder unternehmensinterne Faktoren bedingte Nachfrageschwächen nicht ausgeschlossen werden. Ein nicht nur unwesentliches Unterschreiten der Umsatz- und Ertragserwartungen sowie der erwarteten Zahlungsmittelzuflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit würde die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage negativ beeinflussen und die Zahlungsfähigkeit gefährden bzw. sogar zunichtemachen. In diesem Falle könnte sich das Risiko der Bestandsgefährdung realisieren, wenn und soweit fehlende operative Zahlungsmittelzuflüsse nicht durch anderweitige Maßnahmen, insbesondere auch durch Liquiditätszuschüsse von Eigen- und Fremdkapitalgebern, kompensiert werden können. Ob die Eigen- oder Fremdkapitalgeber gegebenenfalls dazu bereit wären, vermag der Vorstand derzeit nicht zu beurteilen.
Im Conergy Konzern ist die Überwachung und Steuerung von Chancen und Risiken integraler Bestandteil des konzernweiten Systems der Unternehmensführung und wird vor allem durch das Risikomanagement sowie das interne Kontrollsystem abgebildet.
Conergy versteht Risikomanagement als kontinuierlichen Prozess, der permanent der Aufbau- und Ablauforganisation des Unternehmens sowie der aktuellen Markt- und Unternehmensentwicklung angepasst und verbessert wird. Daher wird das Risikomanagement von der Funktion Corporate Risk Management kontinuierlich weiterentwickelt. Darüber hinaus wird die Wirksamkeit des Risikomanagements vom Bilanzausschuss des Aufsichtsrats sowie durch interne Prüfungen überwacht.
Das Risikomanagement wird durch das zentrale Corporate Risk Management wahrgenommen, welches seine Arbeit mit Hilfe eines konzerneinheitlichen Risikomanagementhandbuchs, des Risikomanagementsystems, einer regelmäßigen Risikoberichterstattung auf Geschäftsbereichsebene sowie des regelmäßigen Risk Committees durchführt.
Neben dem Risikomanagement ist das interne Kontrollsystem (IKS) ein weiteres Mittel der Unternehmensführung zur Überwachung und Steuerung von Chancen und Risiken. Das IKS besteht einerseits aus prozessintegrierten Kontrollmaßnahmen, wie beispielsweise dem Vier-Augen-Prinzip, Funktionstrennungen oder IT-Prozesskontrollen. Andererseits umfasst es prozessunabhängige Kontrollmaßnahmen, wie beispielsweise regelmäßige interne Prüfungshandlungen, welche die Einhaltung interner Richtlinien und Rechnungslegungsvorschriften, die Zuverlässigkeit der Daten für die Konzernabschlusserstellung und interne Berichterstattung sowie die Sicherung der Einhaltung wesentlicher rechtlicher Vorschriften gewährleisten sollen. Neben diesen internen Prüfungshandlungen wird die Unternehmensführung zusätzlich durch den Bereich Corporate Compliance unterstützt, um die Steuerung von Chancen und Risiken umfänglich durchzuführen.
Der Vorstand der Conergy AG hat zur frühzeitigen Erkennung, Bewertung und Steuerung von relevanten Risiken und zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften ein Steuerungs- und Kontrollsystem durch ein konzerneinheitliches Corporate Risk Management festgelegt. Somit ist das Risikomanagement Bestandteil der konzernweiten Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesse. Es zielt darauf ab, Risiken systematisch zu identifizieren, zu beurteilen, zu kontrollieren und zu dokumentieren. Die grundsätzliche Eignung des Risikomanagements der Conergy AG zur frühzeitigen Identifizierung wesentlicher Risiken mit direktem Einfluss auf die Finanzberichterstattung ist zusätzlich Gegenstand der jährlichen Abschlussprüfung.
Das konzernweite Risikomanagementkonzept wird im Risikomanagementhandbuch beschrieben. Das Handbuch legt zudem Funktionen, Prozesse und Verantwortlichkeiten fest, die für Mitarbeiter und Geschäftsbereiche von Conergy verbindlich sind. Dieses Konzept ist an der Unternehmensstruktur von Conergy ausgerichtet und soll gewährleisten, dass auftretende Risiken rechtzeitig erkannt und ihnen umgehend und adäquat begegnet werden kann. Dabei sind die einzelnen Organisationseinheiten von Conergy für die Risikoidentifizierung verantwortlich und melden diese an das Corporate Risk Management. Das Corporate Risk Management koordiniert die konzernweite Risikoerfassung und die systematische Bewertung nach einheitlichen quantitativen und qualitativen Maßstäben in einem Risikomanagementsystem. Unter Berücksichtigung definierter Risikokategorien werden die Risiken nach ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe, insbesondere nach der möglichen Auswirkung des Risikos auf das EBIT und den Cashflow, bewertet. Die Risikoeinschätzung erfolgt zunächst für einen einjährigen Planungszeitraum. Das Corporate Controlling analysiert zudem die Abweichungen der tatsächlichen von der geplanten Geschäftsentwicklung und identifiziert so zusätzliche Risiken, die den Unternehmenserfolg gefährden könnten.
Zur Risikovermeidung, -reduzierung oder -absicherung werden im Anschluss an die Identifikation und Bewertung der Risiken und in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Bereichen individuell angepasste Strategien und Maßnahmen eingeleitet. Diese Gegenmaßnahmen werden im Risikomanagementsystem dokumentiert, ihre Umsetzung durch das Corporate Risk Management überwacht und durch das Risk Committee kontrolliert.
Risiken, die eine bestimmte Wertgrenze überschreiten, werden an das Risk Committee kommuniziert, welches die wesentlichen Risiken des Konzerns überwacht und gegebenenfalls geeignete Gegenmaßnahmen einleitet.
Neben der Verpflichtung zur unverzüglichen Meldung neuer, relevanter Risiken erfolgt regelmäßig eine zusätzliche Überprüfung und Anpassung der Risikolage durch das Corporate Risk Management und das Risk Committee in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Bereichen im Konzern. Das Corporate Risk Management und das Risk Committee berichten über die bestehenden wesentlichen Risiken an den Vorstand. Zudem informiert der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig über die wesentlichen Risiken und deren Entwicklung. Unter wesentlichen Risiken werden dabei Risiken verstanden, deren Auswirkungen schwerwiegend genug sind, den Fortbestand des Conergy Konzerns zu gefährden.
Das Risikomanagementsystem von Conergy unterstützt die vollständige Erfassung und Aufbereitung unternehmensbezogener Sachverhalte. Dennoch können persönliche Ermessensentscheidungen, fehlerhafte Kontrollen oder kriminelle Handlungen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Demzufolge kann auch das eingesetzte Risikomanagementsystem keine absolute Sicherheit hinsichtlich der richtigen, vollständigen und zeitgerechten Abbildung von Sachverhalten in den operativen Bereichen und der Konzernrechnungslegung gewährleisten.
Nachfolgend werden die Risiken beschrieben, die erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Conergy Konzerns, den Aktienpreis und die Reputation des Conergy Konzerns haben können. Dies sind nicht notwendigerweise die einzigen Risiken, denen Conergy ausgesetzt ist. Risiken, die Conergy derzeit noch nicht bekannt sind, oder Risiken, die Conergy jetzt noch als unwesentlich einschätzt, könnten die Geschäftsaktivitäten der Conergy ebenfalls beeinträchtigen.
Aufgrund der internationalen Ausrichtung der Geschäftsaktivitäten sowie der damit verbundenen Finanzierungsnotwendigkeiten ist der Conergy Konzern verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt, insbesondere Markt-, Kredit- und Liquiditätsrisiken. Darüber hinaus ist das übergreifende finanzwirtschaftliche Risikomanagement des Konzerns auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen an den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren.
Das Risikomanagement der finanziellen Risiken erfolgt durch Corporate Treasury nach den vom Vorstand verabschiedeten konzernweiten Verfahrensrichtlinien. Corporate Treasury identifiziert, bewertet und sichert finanzielle Risiken in enger Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten des Konzerns ab. Dabei greifen die Mitarbeiter auf ein Front-Office-System zurück, das eine tagesgenaue Bewertung aller offenen Zins- und Währungsrisiken ermöglicht. Im Rahmen des Zins- und Währungsmanagements sind Höchstbeträge definiert, die die Risiken aus den für die Absicherung zugrunde liegenden Grund-/Projektgeschäften stark begrenzen sollen. Der Vorstand gibt sowohl Richtlinien für das Risikomanagement vor als auch Prinzipien für bestimmte Bereiche, wie z.B. für den Umgang mit Fremdwährungs-, Zins- und Kreditrisiken und den Einsatz derivativer Finanzinstrumente. Zur Absicherung werden darüber hinaus ausschließlich derivative Finanzinstrumente eingesetzt, die sich im Risikomanagementsystem abbilden und bewerten lassen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden regelmäßig über die Finanzrisikofaktoren der Gruppe unterrichtet.
Zur zukünftigen Sicherung von ausreichender Liquidität für den Conergy Konzern wurde mit der Eintragung der Kapitalerhöhung am 21. Juli 2011 der neue Kreditvertrag (Syndizierter Kreditvertrag 2011) wirksam und trat nach Rückführung des Syndizierten Kreditvertrages 2007 an dessen Stelle. Die Conergy AG und die Conergy Solar-Module GmbH & Co. KG als Darlehensnehmerinnen sowie weitere wesentliche Gesellschaften des Conergy Konzerns als Garanten und 10 Banken unter Führung der Commerzbank International S.A., Luxembourg, haben diesen neuen Kreditvertrag am 8. Juli 2011 mit einem Gesamtvolumen von 261,5 Mio. EUR abgeschlossen.
Der Syndizierte Kreditvertrag 2011 ist im Wesentlichen in gleichem Umfang besichert wie der Syndizierte Kreditvertrag 2007. Wie bei derartigen Refinanzierungen üblich, wurden die für den Syndizierten Kreditvertrag 2007 gewährten Sicherheiten freigegeben und neue Sicherheiten für den Darlehensvertrag vom 8. Juli 2011 bestellt. So ist der Syndizierte Kreditvertrag 2011 damit insbesondere durch die Verpfändung sämtlicher Geschäftsanteile an der Conergy Deutschland GmbH, Mounting Systems GmbH, Conergy Solar-Module GmbH & Co. KG, Conergy Solar-Module Verwaltungs GmbH, Conergy Services GmbH, Conergy Real Estate Verwaltungs GmbH, Conergy Real Estate GmbH & Co. KG, Momentum Renewables GmbH (bislang: Epuron GmbH), Conergy Inc. (USA) und Conergy Projects Inc. (USA) sowie an der Conergy Pty. Ltd (Australien) besichert. Daneben hat Conergy grundsätzlich erstrangige Sicherheiten an allen wesentlichen Vermögenswerten zugunsten der Kreditgeber bestellt bzw. an einen Sicherheitentreuhänder übereignet, verpfändet oder abgetreten.
Der in drei Tranchen eingeteilte Syndizierte Kreditvertrag 2011 dient mit seiner Tranche A in Höhe von 70,2 Mio. EUR der Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten unter dem Syndizierten Kreditvertrag 2007, mit seiner Tranche B, einer revolvierenden Kreditlinie in Höhe von 50,0 Mio. EUR, der Deckung des Betriebsmittelbedarfs und sonstiger definierter operativer Zwecke des Conergy Konzerns und schließlich mit seiner Tranche C in Höhe von bis zu 141,3 Mio. EUR der Refinanzierung bestehender Avale sowie der Deckung weiteren Avalbedarfs. Sämtliche Tranchen sind grundsätzlich vier Jahre nach erster Inanspruchnahme in voller Höhe zur Rückzahlung fällig, wobei jedoch revolvierende Darlehen, die unter Tranche B in Anspruch genommen worden sind, am Ende ihrer jeweiligen Zinsperiode zurückzuzahlen bzw. ohne tatsächliche Rückzahlung und Neuausreichung in eine neue Zinsperiode zu überführen sind und bis einen Monat vor dem Endfälligkeitstag in Anspruch genommen werden können.
Die einzelnen Tranchen des Syndizierten Kreditvertrages 2011 werden zu einem variablen Satz verzinst, der der Summe aus der anwendbaren Marge, dem EURIBOR (bzw. im Fall einer Fremdwährung dem LIBOR) für die gewählte Zinsperiode und den regulatorischen Kosten (jeweils wie im Kreditvertrag definiert) entspricht. Falls die Conergy AG, die Conergy Solar-Module GmbH & Co. KG oder ein Garant unter dem Syndizierten Kreditvertrag 2011 einen fälligen und zahlbaren Betrag nicht rechtzeitig zahlt, sieht der Syndizierte Kreditvertrag 2011 einen Margenaufschlag von 1 Prozent p.a. vor.
Im Fall von Kapitalaufnahmen am Kapitalmarkt, des Verkaufs von Vermögensgegenständen sowie bei der Erlangung von Versicherungsansprüchen ist Conergy verpflichtet, soweit keiner der im Syndizierten Kreditvertrag 2011 aufgeführten Ausnahmetatbestände eingreift, die Nettoerlöse zunächst zur vorzeitigen Rückführung rückständiger Zinsen und Kosten zu verwenden; sollten keine Zinsen oder Kosten ausstehen, sind Nettoerlöse zur Tilgung von Tranche A bzw. (nach vollständiger Rückführung von Tranche A) Tranche B zu verwenden. Darüber hinaus enthält der Syndizierte Kreditvertrag 2011 weitere marktübliche Bestimmungen zu freiwilligen Sondertilgungen sowie zu Pflichtsondertilgungen.
Aufgrund der Veräußerung der voltwerk electronics GmbH an den Bosch-Konzern im Verlauf des Jahres 2012 war die Conergy AG im Dezember 2012 verpflichtet, eine solche Sondertilgung aus dem Verkaufserlös der voltwerk electronics GmbH entsprechend den Regelungen des Kreditvertrages an die Banken zu leisten.
Die Tranche C, die zur Refinanzierung von Avalen zur Verfügung steht, blieb über das Jahr 2012 in gleicher Höhe bestehen.
Der Syndizierte Kreditvertrag 2011 enthält Auflagen, die auf den operativen Gestaltungsspielraum des Conergy Konzerns Einfluss haben. So gelten während der gesamten Vertragslaufzeit bestimmte Auflagen, die unter anderem die Möglichkeiten des Conergy Konzerns einschränken, Sicherheiten an Vermögensgegenständen zu bestellen, Vermögensgegenstände zu veräußern, sich an Joint Ventures zu beteiligen, weitere Unternehmen oder Geschäftsbereiche zu erwerben, weitere Finanzverbindlichkeiten einzugehen, Kredite auszureichen, Garantien zu gewähren, Leasingverbindlichkeiten einzugehen oder bestimmte Umstrukturierungsmaßnahmen vorzunehmen. Jede Verletzung der eingegangenen Verhaltenspflichten löst (teilweise nach Ablauf einer Heilungsfrist) ein außerordentliches Kündigungsrecht der Kreditgeber aus, die in diesem Fall zur sofortigen Fälligstellung berechtigt sind.
Daneben bestehen sonstige Kündigungsrechte der Kreditgeber, etwa wenn Zusicherungen unter dem Syndizierten Kreditvertrag 2011 nicht wahrheitsgemäß abgegeben werden (können), ein Insolvenzfall bei einer deutschen oder einer anderweitig wesentlichen Tochtergesellschaft auftritt, Gläubiger wegen einer Forderung in Höhe von mehr als 5,0 Mio. EUR eine Einzelzwangsvollstreckung gegen Conergy betreiben, wenn gruppenangehörige Gesellschaften mit Finanzverbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 5,0 Mio. EUR oder mehr in Zahlungsverzug geraten oder Gläubiger derartiger Finanzverbindlichkeiten berechtigt sind, diese aufgrund des Eintritts eines Kündigungsgrundes vorzeitig fällig zu stellen. Die Conergy AG oder eine der anderen Konzerngesellschaften dürfen Gewinne/Dividenden nur ausschütten, sofern ein vordefinierter Verschuldensgrad in dem der vorgesehenen Ausschüttung unmittelbar vorhergehenden Kalenderquartal erfüllt wurde. Zudem ist kein Darlehensgeber ab dem Zeitpunkt eines Kontrollwechsels verpflichtet, ein Zahlungsverlangen eines Darlehensnehmers zu erfüllen. Außerdem besteht unter Umständen ein durch jede Bank einzeln ausübbares außerordentliches Kündigungsrecht der Kreditgeber. Innerhalb der ersten drei Jahre nach der ersten Ziehung unter dem Darlehensvertrag stehen die vorbezeichneten Rechte allerdings nur Darlehensgebern zu, die aufgrund ihrer gesellschaftsinternen Bestimmungen oder aufgrund aufsichtsrechtlicher Vorgaben wegen des Kontrollwechsels nicht mehr Darlehensgeber sein dürfen.
Der Kreditvertrag enthält umfangreiche Informationspflichten zugunsten der finanzierenden Banken. Zudem ist die Gesellschaft verpflichtet, ab 2014 bestimmte Finanzkennzahlen (sog. Financial Covenants) einzuhalten. Die Festlegung der einzuhaltenden Finanzkennzahlen soll im Dezember 2013 zwischen der Gesellschaft und den Kreditgebern einvernehmlich erfolgen. Bei fehlender Einigung basieren die Finanzkennzahlen auf der Planung der Gesellschaft bis 2014, jeweils mit Risikoabschlägen. Eine Verletzung der dann ab 2014 geltenden Finanzkennzahlen kann ein Recht der Banken zur vorzeitigen Kündigung der Kredittranchen begründen.
Das Liquiditätsrisiko, d.h. das Risiko, aufgrund einer unzureichenden Verfügbarkeit von Zahlungsmitteln bestehende und zukünftig fällig werdende Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen zu können, wird im Conergy Konzern zentral gesteuert. Basierend auf den durch konzernweite Finanzplanungsinstrumente gewonnenen Erkenntnissen über die Liquiditätssituation erfolgt eine wöchentlich rollierende Liquiditätsplanung für einen Planungszeitraum von 13 Wochen. Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit werden liquide Mittel bereitgehalten, um konzernweit geplante Zahlungsverpflichtungen zur jeweiligen Fälligkeit erfüllen zu können. Diese bestehen sowohl in operativen Zahlungsströmen als auch in der Veränderung kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten. Darüber hinaus wird eine Reserve für ungeplante Mindereingänge oder Mehrausgänge vorgehalten.
Conergy stehen finanzielle Mittel aus dem am 8. Juli 2011 zwischen der Conergy AG und der Conergy Solar-Module GmbH & Co. KG als Darlehensnehmerinnen sowie weiteren wesentlichen Gesellschaften des Conergy Konzerns als Garanten und 10 Banken unter Führung der Commerzbank International S.A., Luxembourg, geschlossenen Kreditvertrag (Syndizierter Kreditvertrag 2011) mit einem Gesamtvolumen von 261,5 Mio. EUR zur Verfügung. Eine ausreichende Liquidität der Conergy AG und des Konzerns ist nach der Unternehmensplanung aus der laufenden Geschäftstätigkeit unter Berücksichtigung der vorhandenen Kreditlinien und Avale grundsätzlich kurz- bis mittelfristig gegeben. Conergy steht dennoch unverändert nur eine sehr geringe Liquiditätsdecke zur Verfügung, die ausschließlich vom Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit beeinflusst wird. Aus diesem Grund würde ein nicht nur unwesentliches Unterschreiten der Umsatz- und Ertragserwartungen sowie der erwarteten Zahlungsmittelzuflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit die Zahlungsfähigkeit gefährden bzw. sogar zunichtemachen. In diesem Falle könnte sich das Risiko der Bestandsgefährdung realisieren, wenn und soweit fehlende operative Zahlungsmittelzuflüsse nicht durch anderweitige Maßnahmen, insbesondere auch durch Liquiditätszuschüsse von Eigen- und Fremdkapitalgebern, kompensiert werden können. Ob die Eigen- oder Fremdkapitalgeber gegebenenfalls dazu bereit wären, vermag der Vorstand derzeit nicht zu beurteilen.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind jedoch keine solcher bestandsgefährdenden Risiken erkennbar, deren Eintritt überwiegend wahrscheinlich ist. Der Vorstand geht daher von der Unternehmensfortführung aus.
Der Konzern ist durch seine internationale Tätigkeit einem Fremdwährungsrisiko ausgesetzt. Währungsrisiken ergeben sich einerseits daraus, dass eine Reihe der im Konzern konsolidierten Beteiligungsgesellschaften in anderen Währungen als in Euro bilanzieren, so dass die entsprechenden Positionen in Euro umgerechnet werden müssen (Translationsrisiko). Andererseits können sich Währungsschwankungen bei Conergy dann auswirken, wenn Umsatzerlöse einer Gesellschaft des Conergy Konzerns in anderen Währungen realisiert werden als die entsprechenden Kosten (Transaktionsrisiko).
Ein nicht unerheblicher Teil der Transaktionen wird in US-Dollar (USD) abgewickelt. Die USD-Risiken resultieren in erster Linie aus Einkaufsverträgen in der betreffenden Währung, bei denen der Conergy Konzern die Verpflichtung eingegangen ist, Waren gegen Zahlung von USD abzunehmen. Veränderungen in den jeweiligen Währungsrelationen können Schwankungen der Einkaufspreise verstärken oder entgegenwirken. Eine Abwertung des Euro gegenüber dem USD kann die Rohertragsmarge von Conergy negativ beeinflussen. In ungünstigen Situationen (insbesondere steigende Einkaufspreise bei steigendem USD) könnte sich ein kurzfristiger Mehraufwand für Beschaffungen ergeben, der zu erheblichen nachteiligen Ergebnis- und Liquiditätseffekten für Conergy führen würde.
Zinsänderungsrisiken treten durch marktbedingte Schwankungen der Zinssätze auf. Sie führen bei variabel verzinslichen Verbindlichkeiten zu Änderungen des Zinsaufwands und bei festverzinslichen Verbindlichkeiten zu einer Änderung des beizulegenden Zeitwertes. Ziel ist es, das Risiko zukünftiger schwankender Zinsaufwendungen zu minimieren.
Aktuell werden alle aufgenommenen Finanzschulden aus dem syndizierten Kredit variabel verzinslich gehalten. Außerdem wurden im Geschäftsjahr 2012 grundsätzlich Finanzschulden in Euro gehalten. Weitere Zinsrisiken entstehen bei dem Conergy Konzern im Rahmen von Projektgeschäften. Corporate Treasury hat dabei die Aufgabe, die aktuellen Zinsentwicklungen zu beobachten und gegebenenfalls Anpassungen innerhalb des Zinsportfolios vorzunehmen. Dabei werden alle wichtigen Zinsstrukturkurven überwacht, um auch auf kurzfristige Veränderungen bzw. Verschiebungen der Zinskurve reagieren zu können. Der Fokus liegt dabei auf den USA und Europa. Corporate Treasury entwickelt dabei zusätzlich kurz-, mittel- und langfristige Zinsprognosen und richtet danach die jeweiligen Hedging-Strategien aus.
Das Ausfallrisiko aus Lieferungen und Leistungen oder aus finanziellen Forderungen umfasst die Gefahr, dass offene Forderungen verspätet und/oder unvollständig beglichen werden bzw. vollständig ausfallen.
Daher werden Kunden, die mit dem Conergy Konzern Geschäfte abschließen möchten, unterschiedlichen Bonitätsprüfungen unterzogen. Zur Unterstützung eines effektiven Forderungsmanagements findet eine zentral vorgegebene und lokal implementierte Richtlinie zum Forderungsmanagement konzernweit Anwendung. Sie beinhaltet Vorgaben und Richtlinien, die sowohl beim erstmaligen Kontakt mit einem Kunden als auch dem kontinuierlichen Kundenmanagement greifen, z.B. durch die Festlegung von Kreditlimits. In regelmäßigen Abständen führt Conergy Anpassungen und Ergänzungen des Regelwerks sowie Prozessoptimierungen durch und achtet so auf eine stetige weitere Minimierung möglicher Risiken.
Daneben werden die weltweiten Forderungsbestände bezüglich ihrer Altersstruktur laufend durch das zentrale Forderungsmanagement als Teildisziplin des Working Capital Managements überwacht. Gemeinsam mit den dezentralen Einheiten werden Maßnahmen zur Realisierung von Außenständen festgelegt, z.B. durch ein ERP-basiertes Mahnwesen. Als zusätzliches Absicherungsinstrument bedient sich Conergy der Deckung der Forderungen durch Kreditversicherer. Da sich die Möglichkeiten zur Nutzung von Kreditversicherungen in der Photovoltaikbranche zunehmend verschlechtern, arbeitet Conergy fortlaufend an der Optimierung dieses Prozesses. In der momentanen schwierigen Branchensituation ist Conergy zudem bemüht, weitere flexible Formen der Sicherung mit ihren Kunden direkt zu finden, um sich selber bestmöglich gegen eventuelle Forderungsausfälle abzusichern.
Trotz dieser Maßnahmen kann insbesondere vor dem Hintergrund der Situation an den Kapital- und Absatzmärkten nicht garantiert werden, dass Forderungen tatsächlich eingetrieben werden können.
Potenzielle Umbrüche im politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Umfeld stellen ein grundsätzliches Risiko dar, dem Conergy ausgesetzt ist. Ebenso besteht in Form von möglichen terroristischen Handlungen oder Naturkatastrophen eine theoretische Gefahr für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens.
Es ist noch nicht klar einzuschätzen, welche mittel- und langfristigen Auswirkungen die Staatsschuldenkrise der Eurostaaten auf die Weltwirtschaft haben wird. Ein Anstieg der öffentlichen Verschuldung und der daraus induzierten Haushaltskonsolidierung führte in 2012 jedoch bereits in einigen Ländern Europas wie Spanien und Griechenland zu Kürzungen der Förderung für Photovoltaik. Es ist nicht ausgeschlossen, dass derartige Kürzungen in Zukunft auch in anderen Ländern vollzogen werden. Zudem könnten Steuererhöhungen im Zuge der verordneten Sparmaßnahmen in Europa die bei privaten und gewerblichen Kunden für Photovoltaikanlagen zur Verfügung stehenden Investitionsmittel verringern.
Auch könnte sich die Staatsschulden- und Bankenkrise noch stärker als bisher an den europäischen und außereuropäischen Finanzmärkten bemerkbar machen und so Finanzierungsengpässe hervorrufen. Dies würde auch die Kreditvergabe für Erneuerbare Energien treffen und insbesondere die Finanzierung von Photovoltaik-Großprojekten beeinflussen.
Ein weiteres potenzielles Risiko könnte in der Zukunft entstehen, wenn sich die Schuldenkrise in einem Euro-Mitgliedstaat dahingehend zuspitzt, dass das Land aus der Währungsgemeinschaft des Euro austritt. Da Conergy ihre Produkte in vielen europäischen Märkten vertreibt, könnte dies zu Forderungsausfällen gegenüber Kunden aus dem Land führen und darüber hinaus das operative Geschäft vor Ort negativ beeinflussen.
Conergy kauft ihre Produkte auf dem Weltmarkt ein, vertreibt diese weltweit und ist dadurch den lokal vorherrschenden Rahmenbedingungen unterworfen. Conergy muss sich auf die jeweiligen wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Gegebenheiten einstellen und sich Änderungen in diesen Bereichen anpassen. So könnte Conergy in einigen Staaten Währungskontrollbestimmungen, unzureichender wirtschaftlicher, logistischer oder sozialer Infrastruktur, bestehenden oder drohenden Handelsbeschränkungen, unzureichend entwickelten Rechts- und Verwaltungssystemen oder kriegerischen Auseinandersetzungen und Terrorismus ausgesetzt sein. Jeder dieser Faktoren kann sich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit und die Wachstumschancen von Conergy in den betroffenen Ländern mit negativen Folgen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Conergy Konzerns auswirken.
Die Photovoltaik steht im Wettbewerb mit anderen Erneuerbaren Energien, wie etwa Windkraft, Bioenergie, Geothermie und Concentrated Solar Power, sowie auch klassischen Energiequellen, beispielsweise durch fossile Brennstoffe oder Atomkraft. Diese könnten sich aus verschiedenen Gründen besser entwickeln als die Photovoltaik und dadurch deren weiteren Ausbau beeinträchtigen. Förderungen und Investitionen im Bereich Photovoltaik könnten dadurch ganz oder teilweise ausbleiben, was zu einer Stagnation der Nachfrage nach den von Conergy angebotenen Produkten und Dienstleistungen führen kann. Zudem könnte sich der in vielen Regionen der Welt eingeschlagene Weg der Energiewende von fossilen Brennstoffen und Atomkraft hin zu Erneuerbaren Energiequellen durch politische Einflüsse verlangsamen, was sich ebenfalls in der Geschäftstätigkeit der Conergy widerspiegeln könnte.
Grundsätzlich geht Conergy jedoch davon aus, dass der Bedarf an sauberen, Erneuerbaren Energien langfristig weiter wachsen wird und bei konventionellen Energiequellen die Verknappung der Ressourcen zu einer weiteren Verteuerung führen wird. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass sich die Preise für konventionelle Energien kurzfristig verbilligen und deshalb die Nachfrage nach Erneuerbaren Energien temporär zurückgehen könnte.
Der in den letzten Jahren zunehmende Wettbewerb in der Photovoltaikindustrie über alle Wertschöpfungsstufen hinweg wird sich auch weiterhin bemerkbar machen und wahrscheinlich zu einer sich fortsetzenden Konsolidierung in der Branche führen. Der mit dem hohen Wettbewerb einhergehende Preisdruck wird sich auch in 2013 weiter fortsetzen und in geringer wachsenden Umsatzerlösen auswirken. Allerdings wird bedingt durch die weiter steigende Zunahme der Nachfrage aus den aufstrebenden Photovoltaikmärkten sowie dem gleichzeitig weniger stark wachsenden Kapazitätszubau von einer zunehmenden Stabilisierung der Preise ausgegangen.
Wie alle Industrien wird auch die Solarindustrie durch die allgemeine konjunkturelle Lage beeinflusst. Daher könnte eine sich abschwächende Gesamtkonjunktur ebenfalls eine schwächere Ertragslage der Solarindustrie mit sich bringen und den Druck auf mögliche Konsolidierungsaktivitäten erhöhen. Auch Conergy unterliegt insoweit in allen Märkten, in denen sie tätig ist, konjunkturellen Einflüssen und ist in erheblichem Maße von der Bereitschaft von Unternehmen, Investoren und privaten Haushalten abhängig, in Photovoltaikanlagen zu investieren. Voraussetzung ist ebenfalls die Bereitschaft der Banken, diese Investitionen weiterhin zu finanzieren. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es aufgrund einer nachlassenden Gesamtkonjunktur zu einem Rückgang der Nachfrage nach Produkten von Conergy kommen kann.
Darüber hinaus könnten Imageschäden oder veränderte Bedarfe an Photovoltaikprodukten oder Dienstleistungen eine Margen- und Ergebnisverschlechterung nach sich ziehen. Zudem ist die Branche relativ wetterabhängig, so dass Unwetter oder Naturkatastrophen zu erheblichen Verzögerungen führen können. Daher ist auch Conergy bei der Errichtung und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen von den in der jeweiligen Region herrschenden Klima- und Witterungsverhältnissen abhängig. Ungünstige Wetterverhältnisse können die termingerechte Auslieferung von Aufträgen bzw. den Bau von Anlagen stark verzögern, dazu führen, dass Anlagen nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt fertig gestellt werden und dadurch erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Conergy haben.
Auch in 2012 wies der weltweite Photovoltaikmarkt eine positive Wachstumsrate von ca. 16 Prozent aus, allerdings zeigt sich nun deutlich der Wandel vom rückläufigen Marktumfeld in Europa hin zu den expandierenden Regionen in Nordamerika und Asien-Pazifik. Die wichtigsten zukünftigen Photovoltaikmärkte werden entsprechend in aufstrebenden Industrienationen wie Indien sowie in hoch energieintensiven Ländern wie den USA und China gesehen.
Europa weist in 2012 nur noch einen Anteil von etwa der Hälfte am weltweiten Zubau von Photovoltaik aus, während die Region Asien-Pazifik in den letzten Jahren auf ein Drittel des Weltmarktes angewachsen ist. Es ist damit zu rechnen, dass Deutschland in naher Zukunft seinen ersten Platz der Rangliste der jährlichen Neuinstallationen an China abgeben wird. Diese Marktkontraktion in Deutschland und Europa kann sich trotz einer breiten Vertriebsaufstellung ebenfalls erheblich auf die Geschäftstätigkeit der Conergy auswirken.
Deutliche Veränderungen der Förderbedingungen und zusätzliche Restriktionen wie zum Beispiel die Einführung von Steuern und Abgaben prägten das Bild in den Kernmärkten in 2012. So wurden beispielsweise in Deutschland kurzfristige Kürzungen und in Spanien ein Moratorium der Solarförderung vorgenommen. In den USA hingegen hat die Einführung von Strafzöllen die Wettbewerbslandschaft beeinflusst. In wieder anderen Ländern wie Kanada war die Branche im gesamten Verlauf des Jahres 2012 durch uneinheitliche Aussagen zur Fördersituation gehemmt.
In diesem Zusammenhang wurde Anfang März 2013 eine Verordnung des Rates der Europäischen Union veröffentlicht, wonach die Einfuhren aus China einer zollamtlichen Erfassung unterliegen. Im Rahmen des weiteren Verfahrensgangs wird bis Anfang Juni 2013 über die etwaige Verhängung vorläufiger Strafzölle entschieden. Zu welchem Ergebnis diese Untersuchung kommen wird, welche konkreten regulatorischen Maßnahmen dies nach sich ziehen wird und welchen Auswirkungen diese auf die Wettbewerbssituation der Photovoltaikbranche in Europa und in den außereuropäischen Märkten haben können, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zu beurteilen.
Aufgrund der Unvorhersehbarkeit der regulatorischen Bedingungen und des damit einhergehenden unsicheren Ausblick auf die Marktentwicklung wird es schwierig bleiben Trends und Entwicklungen präzise und korrekt vorherzusehen. Dies kann zu kurzfristigen und kaum vorhersagbaren Nachfragerückgängen führen, die dann die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage deutlich beeinflussen können.
Auf den sich abzeichnenden Rückgang der Märkte in Europa reagiert Conergy in seiner Geschäftstätigkeit bereits seit einiger Zeit. Auf der einen Seite verlagert sich Conergys Tätigkeitsschwerpunkt zunehmend in die Wachstumsregionen in Asien und Nordamerika. Auf der anderen Seite entwickelt Conergy laufend neue, auf die veränderten Marktbedingungen ausgerichtete Geschäftsmodelle.
Die Entwicklung der Photovoltaik hin zu einem Massenmarkt birgt auch noch weitere Risiken bedingt durch sich ändernde Anforderungen an die Unternehmensaufstellung. So werden weitere Professionalisierung, eine schlanke Aufstellung sowie äußerste Flexibilität gefordert. Durch die stetige Fokussierung und Abgrenzung zu den Zulieferern ist Conergy in der Lage, schnell und flexibel auf Kundenwünsche einzugehen und kann sich, dem politischen Wandel in den alten Kernmärkten zum Trotz, gut positionieren.
Conergy ist auf die Versorgung mit verschiedenen Rohstoffen wie Aluminium und qualitativ hochwertigen Komponenten wie Solarmodulen, Wechselrichtern, Zellen, Glas und Folien in den von ihr benötigten Mengen und zu den von ihr vorgegebenen Zeitpunkten durch ihre Zulieferer angewiesen. Die Bezugskonditionen für Materialien und Dienstleistungen konnten in der Vergangenheit deutlich positiv geändert werden. Für die Komponenten und Rohstoffe bestehen größtenteils Rahmenvereinbarungen mit zum Teil mehreren Zulieferern. Auch bei Lieferverpflichtungen der Zulieferer ist jedoch nicht gewährleistet, dass die vereinbarten Lieferungen in vollem Umfang, rechtzeitig, in der vereinbarten Qualität und zu den dann marktüblichen Preisen erfolgen. Kommen Zulieferer ihren Lieferverpflichtungen nicht, nur teilweise oder nicht rechtzeitig nach oder entsprechen die gelieferten Komponenten und Rohstoffe nicht der vertraglich geschuldeten Qualität, so ist nicht garantiert, dass Conergy kurzfristig von anderen Zulieferern die benötigten Materialien zu entsprechenden Konditionen beziehen kann. Eine unzureichende Belieferung mit den für ihren eigenen Produktionsprozess erforderlichen Materialien hätte zur Folge, dass die eigene Lieferfähigkeit von Conergy beeinträchtigt werden könnte. Steigende Materialpreise hätten -sofern es Conergy nicht gelingt, diese an ihre Abnehmer weiterzureichen -ebenfalls negative Auswirkungen. Die Verfügbarkeit der Materialien und Komponenten zu angemessenen Preisen ist daher für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Conergy von erheblicher Bedeutung.
Durch die Restrukturierung der Solarfabrik in Frankfurt (Oder) und der damit einhergehenden Verringerung der Fertigungstiefe hat sich Conergy seit Ende 2011 auf die Modulproduktion fokussiert. In diesem neuen Geschäftsmodell wird das Werk mit hochwertigen und leistungsfähigen Siliziumzellen zu marktüblichen Preisen beliefert. Die Versorgung wird über bereits bestehende und neu qualifizierte Hersteller sichergestellt. Eine unzureichende Belieferung mit Siliziumzellen hätte zur Folge, dass die Produktionskapazitäten in Frankfurt (Oder) nicht oder nicht ausreichend ausgelastet werden können und dadurch nicht die geplanten und notwendigen Skaleneffekte zu erreichen sind, um die Herstellkosten wettbewerbsfähig zu halten.
Um die Wettbewerbsfähigkeit der eigenen Modulproduktion weiter zu erhöhen wurde im September 2012 der langfristige Waferliefervertrag mit der Firma MEMC Electronic Materials, Inc. aufgelöst. Durch die vorzeitige Beendigung unterliegt Conergy nicht mehr Abnahmeverpflichtungen für Wafer in einer Größenordnung von rund 600 Mio. USD und kann seinen Bedarf an Vorprodukten nun flexibel zu Marktpreisen einkaufen. Ebenfalls konnte Conergy in 2012 einen langfristigen Liefervertrag mit der Firma First Solar Inc. erfolgreich beenden und kann damit auch ihren möglichen Bedarf an Dünnschichtmodulen flexibel und zu besseren Konditionen am Markt beziehen.
Neben der Herstellung der eigenen Produkte könnte eine unzureichende Belieferung von Handelsware von Lieferanten an Conergy die Lieferfähigkeit von Conergy gegenüber ihren Kunden beeinträchtigen. Diesem Risiko begegnet Conergy durch eine weitere Reduzierung der Lieferantenabhängigkeit im Bereich der Photovoltaikmodule durch den Aufbau langfristiger Partnerschaften und der Qualifizierung von weiteren zuverlässigen strategischen Lieferanten.
Durch die Fokussierung der Fertigungstiefe in der Solarfabrik in Frankfurt (Oder) auf die Modulproduktion Ende 2011 ist Conergy jetzt in der Lage, sich durch den Bezug von Solarzellen flexibel und schnell den Marktschwankungen anzupassen. Gleichwohl besteht mit dem Betrieb der Produktionsanlage weiterhin die Möglichkeit, dass verschiedene Sachverhalte sich gegebenenfalls zu einem Risiko entwickeln.
Im Rahmen von kontinuierlichen Verbesserungsprogrammen werden die Produktionskosten der eigenen Fertigung stetig reduziert. Eine marktbedingte Unterauslastung der bestehenden Kapazitäten könnte dazu führen, dass Kostenreduzierungen nicht wie geplant erreicht werden. Ebenso besteht bei Lieferverträgen das Risiko, dass es zu Kostensteigerungen infolge von Mindermengenzuschlägen kommt. Derzeit beliefert die Solarfabrik nur die Conergy AG und ist damit vollständig von der Marktbearbeitung der Conergy AG abhängig.
Der Ausgang der derzeit bei der EU anhängigen Klagen aufgrund von Dumpingpreisen und wettbewerbsverzerrenden Subventionen von chinesischen Photovoltaikprodukten könnte auch Auswirkungen auf die Produktionskosten und sogar den Produktionsablauf haben. Sollten Strafzölle auf asiatische Importe verhängt werden oder ein europäischer Wertschöpfungsmindestanteil eingeführt werden, müssten die Vorprodukte und Materialien für die Fertigung teilweise oder vollständig von anderen Bezugsquellen erworben werden, was wiederum Einfluss auf die Einkaufskonditionen haben kann. Zudem kann jegliche Prozessanpassung zu Störungen im Produktionsbetrieb der Anlagen führen und so Minderleistungen zur Folge haben.
Trotz hoher Technik- und Sicherheitsstandards für den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung der Produktionsanlagen von Conergy sind Betriebsunterbrechungen nicht auszuschließen. Es besteht zudem das Risiko, dass Menschen, fremdes Eigentum und/oder die Umwelt geschädigt werden, was zu erheblichen finanziellen Belastungen führen würde und auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann.
Conergy beantragt jährlich für ihre Produktionen die Bestätigung der Zertifizierung des Qualitäts- und Managementsystems nach ISO 9001 und 14001. Dies ist vor allem deshalb sehr bedeutsam, weil Conergy einer Vielzahl sich ständig fortentwickelnder und in der Regel anspruchsvoller werdender Vorschriften im Umwelt- und Gesundheitsschutz unterliegt. Diese Vorgaben haben bereits in der Vergangenheit Investitionsbedarf ausgelöst und es ist nicht ausgeschlossen, dass weitere Finanzmittel in der Zukunft erforderlich würden, sollten Vorgaben diese erfordern.
Es besteht die Möglichkeit, dass immaterielle und materielle Vermögenswerte wie z.B. die Produktionsanlagen entsprechend den zu beachtenden Vorschriften der internationalen bzw. nationalen Rechnungslegung wertberichtigt werden müssen. Dieser Fall tritt ein, wenn die beizulegenden Werte zukünftig geringer ausfallen als die Buchwerte. Eine solche Situation kann sich ergeben, wenn beispielsweise aufgrund regulatorischer Einschnitte geringere Nutzungszuflüsse als geplant eintreten. Ein Abwertungsbedarf könnte sich darüber hinaus aus einer Änderung der Produktionstiefe ergeben.
Ein Großteil des Buchwerts des Sachanlagevermögens von Conergy betrifft die Produktionsstandorte Frankfurt (Oder) und Rangsdorf. Sollte es hier etwa aufgrund von Naturkatastrophen oder Fehlern im Betriebsablauf zu Beschädigung oder Zerstörung wesentlicher Gebäude oder Fertigungsanlagen kommen, so könnte dies zu einer erheblichen Abwertung des Sachanlagevermögens von Conergy führen, ungeachtet entsprechender Ersatzleistungen von Versicherungen.
In allen diesen Fällen besteht das Risiko, dass durch bilanzielle Abwertungen auf das Anlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte die Vermögens- und Ertragslage von Conergy erheblich belastet wird.
Conergy vertreibt Photovoltaikorodukte aus Eigen- und Auftragsfertigung sowie zugekaufte Produkte anderer Hersteller. Der überwiegende Teil der Produkte wird unter der Marke Conergy in den Markt gebracht. Mit Conergys Premiumanspruch müssen alle angebotenen Produkte höchsten Qualitätsanforderungen genügen. Trotz aller Vorkehrungen lassen sich jedoch Qualitätsmängel nicht vollständig ausschließen. Falls die von Conergy vertriebenen Produkte nicht den mit den Kunden vereinbarten Spezifikationen und Qualitätsanforderungen genügen, kann dies zu Kundenverlusten und Imageschäden und damit zu Umsatzausfällen führen. Ebenso können solche Ansprüche aus den Garantieversprechen resultieren, die Conergy ihren Kunden gegenüber geleistet hat. Darüber hinaus können sich bei den von Conergy angebotenen langfristigen Dienstleistungs- und Serviceverträgen, insbesondere für Großanlagen, Risiken für die Wirtschaftlichkeit der Dienstleistungserbringung ergeben.
Diese potenziellen Produktrisiken sind bei eigen- und auftragsgefertigten Produkten durch ein in die Produktionen integriertes umfangreiches Qualitätsmanagement abgesichert. Darüber hinaus sind die konzerneigenen Produktionsstandorte der Conergy Solar-Module GmbH & Co. KG und der Mounting Systems GmbH sowie ebenfalls alle unter Vertrag stehenden Auftragsfertiger ISO 9001 zertifiziert.
Die Qualität der von Conergy vertriebenen Produkte aus Eigen- und Auftragsfertigung wird wesentlich durch die Qualität der verwendeten Vorprodukte und deren Verarbeitung bestimmt. Fehlerhafte Vorprodukte oder der Vertrieb von Plagiaten durch Zulieferer können dazu führen, dass Conergy außerstande ist, die eigene Leistung vertragsgemäß zu erbringen. Dies führt zu Ansprüchen aus Garantien, Leistungszusagen oder Produkthaftung. Conergy ist daher von der Qualität der zugelieferten Vorprodukte abhängig. Das gilt auch für Komponenten, die von den Zulieferern gemeinsam mit Conergy entwickelt bzw. in Auftragsfertigung für Conergy hergestellt werden. In Fällen von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen ihrer Kunden aufgrund mangelhafter Vorprodukte und Produkte, die Conergy von anderen Herstellern kauft, hat die Gesellschaft grundsätzlich Regress- oder Rückabwicklungsansprüche gegen ihre Zulieferer, die jedoch nicht in jedem Fall durchgesetzt werden können.
Für Produkte anderer Hersteller, die Conergy unter der eigenen Marke vertreibt, gelten anspruchsvolle Kriterien, die durch intensive Lieferantenqualifizierungen, eigene Produkttests und Qualitätsaudits der Produktionsanlagen vor Ort sichergestellt werden. Conergy nutzt dabei die an den eigenen Produktionsstandorten vorhandenen Experten sowie Testlabore und Testverfahren. Conergy bedient sich dabei standardisierter Einkaufs- und Produktkontrollprozesse, durch die Leistungs- und Qualitätsmerkmale überprüft werden. Bei diesen Produkten werden in der Regel die Garantieleistungen an Conergy Kunden weitergegeben, die Conergy durch die Hersteller selbst absichern kann, und somit die eigenen Garantierisiken eingegrenzt.
Zur Erfüllung von zukünftigen und bekannten Garantie- und Gewährleistungsansprüchen werden branchenübliche Rückstellungen gebildet. Sollten Kunden von Conergy Gewährleistungsansprüche, die über die marktüblichen Rückstellungen hinausgehen, geltend machen, könnte dies entsprechende nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.
Aus Conergys Projektgeschäft resultierende Risiken ergeben sich insbesondere aus dem Vorfinanzierungsbedarf sowie der operativen Abwicklung von Photovoltaikprojekten.
Netzgekoppelte Anlagen werden häufig zu einem erheblichen Teil durch Fremdkapital finanziert. Dies gilt sowohl für kleinere und mittelgroße Anlagen, die von Privatpersonen, mittelständischen Unternehmen oder der öffentlichen Hand erworben werden, als auch für Großanlagen, deren Erwerb durch Investoren erfolgt. Die aktuelle Staatsschulden- und Bankenkrise hat die Vergabe von Krediten grundsätzlich eingeschränkt und die Finanzierungsbedingungen von Photovoltaikprojekten erschwert. Es besteht daher das Risiko, dass Fremdkapital, aber auch von Kunden zugesagtes Eigenkapital nicht wie in der Projektrealisierung geplant zur Verfügung steht. Gründe können neben den zunehmenden Auflagen für Fremdkapitalfinanzierungen zum Beispiel unrealistische Renditeerwartungen sein. Erhöhte Fremdkapitalkosten, beispielsweise durch einen Anstieg des Zinsniveaus, könnten die Rentabilität von Photovoltaikanlagen reduzieren und somit zusätzlich die Nachfrage nach diesen beeinträchtigen.
Trotz ausreichender vertraglicher Regelungen kann nicht sichergestellt werden, dass Finanzierungsvereinbarungen auch tatsächlich zustande kommen. Dadurch können sich geplante und vertraglich vereinbarte Projekte verändern, verschieben oder vollständig ausfallen, was sich abhängig von den bis dahin von Conergy erbrachten Vorleistungen negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Conergy auswirken könnte.
Weiterhin kann das Risiko bestehen, dass von Conergy eigenfinanzierte und gebaute Photovoltaikanlagen nicht zum geplanten Zeitpunkt verkauft werden können und dadurch die Liquiditätssituation und die Ertragslage des Unternehmens temporär negativ beeinflussen.
Operative Schwierigkeiten und Verzögerungen in der Abwicklung der Projekte können zu Ersatzverpflichtungen sowie Ertragsausfällen und Liquiditätslücken gegenüber den Auftraggebern führen. Außerdem kann dies die Reputation von Conergy beschädigen und sich negativ auf zukünftiges Projektgeschäft und damit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens auswirken.
Im Rahmen der Durchführung des Projektgeschäfts ist Conergy ferner den üblichen Risiken eines Generalunternehmers ausgesetzt. Conergy vereinbart bei Projektgeschäften regelmäßig feste Preise bei festgelegtem Leistungsumfang. Falls es bei einem Projekt zu Fehlern in der Planung, Fehlkalkulationen, mangelhafter oder verspäteter Ausführung kommt, könnte dies dazu führen, dass das betroffene Projekt nicht gewinnbringend oder kostendeckend durchgeführt werden kann. Im Rahmen der Projektentwicklung könnte Conergy zudem Vorleistungen erbringen, die im Falle eines Scheiterns der Projektrealisierung unvergütet blieben.
Um sicherzustellen, dass im Projektauswahlprozess relevante Erfolgsparameter berücksichtigt werden, durchläuft jedes Projekt einen festgelegten Planungs-, Entscheidungs-, Management- und schließlich auch Controllingprozess. Bestehende Richtlinien und Prozesse werden dabei kontinuierlich an Veränderungen im Leistungsumfang angepasst bzw. ergänzt.
So wurde beispielsweise im abgelaufenen Geschäftsjahr der Bewertungsprozess für internationale Großprojekte angepasst, um den komplexer werdenden Finanzierungs- und Vergütungsmodellen in den neuen Märkten Rechnung zu tragen.
Conergy hat einen rollierenden, alle Einheiten umfassenden Absatzplanungsprozess, auf dessen Basis Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe für die eigene Produktion, Photovoltaikmodule sowie Gestellsysteme und Wechselrichter auf Lager genommen werden, um den geplanten Absatz zu bedienen und den Umsatz zu realisieren. Sollte das Handels- und Projektgeschäft hinter den Erwartungen zurückbleiben -etwa aufgrund konjunktureller Einflüsse, regulatorischer Einschnitte oder eines sich verschärfenden Wettbewerbs, könnten die gelagerten Vermögenswerte nicht planmäßig oder nur zu nicht kostendeckenden Verkaufspreisen abgesetzt werden. Dadurch kann es zu einem Anwachsen der mengenmäßigen Lagerbestände als Teil des Working Capitals kommen, was erhöhte Kosten für die Lagerung zur Folge hat. Sollten die Lagerbestände aufgrund des hohen Preisverfalls bei Photovoltaikprodukten negativen Wertentwicklungen unterliegen, so könnte es zudem zu Wertberichtigungen auf diese kommen.
Um das Risiko von Lagerbeständen und damit möglicherweise einhergehenden Wertminderungen zu reduzieren, hat die Gesellschaft neben dem implementierten konzernweiten Absatzplanungsprozess im Laufe des Geschäftsjahres 2012 ihre Lieferantenkonzepte weiter optimiert und vermehrt auf Konsignationsläger umgestellt. Durch diese Konsignationsläger teilt Conergy das Risiko des Preisverfalls und der dynamischen Marktentwicklung mit dem Lieferanten und begrenzt so das Eigenrisiko aus der Vorratshaltung.
Der Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere von Erfindungen sowie des systemtechnischen und prozessualen Know-hows, ist für Conergy von großer Bedeutung. Ein mangelnder Schutz ihrer Erfindungen oder ein Know-how-Verlust kann die Fähigkeit von Conergy einschränken, innovative Entwicklungen von Technologien, Systemen, Verfahren und Produkten gewinnbringend zu nutzen. Zudem kann ein unzureichender Schutz ihrer Erfindungen oder ihres Know-hows zu einer Minderung zukünftiger Erträge führen, wenn auch andere Hersteller Produkte vermarkten oder mit Verfahren herstellen können, die denjenigen, die von Conergy entwickelt wurden, ähnlich sind. Hierdurch könnte die Wettbewerbsposition von Conergy beeinträchtigt werden.
Viele Entwicklungen und Produkte von Conergy sind von vornherein nicht schutzfähig. Insoweit versucht Conergy, solche nicht schutzrechtsfähigen Leistungsergebnisse durch Geheimhaltungsvereinbarungen und sonstige vertragliche Vereinbarungen über deren Nutzung zu schützen, wenn und soweit sie dies als angemessen bewertet. Soweit Schutzfähigkeit besteht, versucht Conergy ihre Rechte an geistigem Eigentum durch die Eintragung von Patenten, Marken und anderen Schutzrechten in ausgewählten Ländern sowie ebenfalls durch Geheimhaltungsvereinbarungen und sonstige vertragliche Vereinbarungen über die Nutzung des geistigen Eigentums an ihren Produkten und Dienstleistungen zu schützen, sofern ihr dies wirtschaftlich sinnvoll erscheint. Versäumnisse von Conergy bei der Ergreifung der erforderlichen Maßnahmen zum Schutz ihrer Rechte an geistigem Eigentum und Leistungsergebnissen können ihre Wettbewerbsfähigkeit erheblich beeinträchtigen.
Trotz der Bemühungen von Conergy zum Schutz ihrer Rechte an geistigem Eigentum kann nicht ausgeschlossen werden, dass Unbefugte Produkte und/oder Dienstleistungen des Conergy Konzerns kopieren oder verwenden. Gleiches gilt für Fälle, in denen Conergy das Ziel von Industriespionage wird. Zudem besteht ein gewisses Risiko, dass die gegenwärtigen oder künftigen Patent- und Urheberrechte der Gesellschaft oder deren sonstige Rechte an geistigem Eigentum angefochten, für ungültig erklärt oder umgangen werden. Außerdem können Dritte ähnliche Produkte und Dienstleistungen entwickeln, ohne Rechte an geistigem Eigentum des Conergy Konzerns zu verletzen. Des Weiteren könnte auch Conergy selbst geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen und sich insoweit möglicherweise schadensersatzpflichtig machen bzw. zum Erwerb von Lizenzen gezwungen sein.
Kompetenz, Engagement und Motivation der Mitarbeiter bestimmen maßgeblich den Erfolg und die Wettbewerbschancen des Conergy Konzerns. Eine Voraussetzung für die Realisierung der strategischen Ziele sind qualifizierte Fach- und Führungskräfte. Diese Mitarbeiter zu gewinnen und zu binden, ist eine kontinuierliche Herausforderung, vor allem vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs um die besten Kräfte und der dynamischen Branchenentwicklung. Die Implementierung standardisierter und transparenter Prozesse sowie der gezielte, bedarfsorientierte Einsatz von Qualifizierungsmaßnahmen (Entwicklungsmaßnahmen) spielen insoweit eine wichtige Rolle.
Es kann auch für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund sozialer Einschränkungen Streiks zu einer Gefährdung des Produktionsbetriebs in Frankfurt (Oder) und in Rangsdorf führen könnten, auch wenn es bislang an den in- und ausländischen Standorten von Conergy weder Arbeitsniederlegungen noch sonstige die Geschäftstätigkeit beeinflussende Streitigkeiten mit Arbeitnehmern gegeben hat. Sollten Arbeitsunruhen den Geschäftsbetrieb von Conergy für eine längere Zeit behindern oder unterbrechen, so könnte dies erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben.
Im Conergy Konzern haben sich seit Mitte 2008 verschiedene Betriebsräte konstituiert. Derzeit bestehen Betriebsräte in der Conergy AG und der Conergy Deutschland GmbH jeweils an den Standorten in Hamburg und Zweibrücken. In beiden Gesellschaften haben sich außerdem Gesamtbetriebsräte gebildet. Des Weiteren wurde ein Betriebsrat in der Conergy Solar-Module GmbH & Co. KG gewählt. Die Conergy AG verfügt zudem über einen Konzernbetriebsrat. Die einzelnen Gesellschaften haben insoweit die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte des jeweiligen Betriebsrats zu beachten, was insbesondere bei Betriebsänderungen zu einer Verzögerung in der Umsetzung und damit zu erhöhten Kosten für die betroffene Gesellschaft führen kann.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Conergy AG werden von den Anteilseignern gestellt. Die Conergy AG beschäftigt in der Regel weniger als 500 Mitarbeiter, weshalb ihr Aufsichtsrat keiner drittelparitätischen Besetzung unterliegt.
Conergy ist weltweit in den wichtigsten Solarmärkten tätig. Das Geschäft wird in der Regel über Tochtergesellschaften betrieben, in denen die Geschäftsführer über weitgehende Entscheidungskompetenzen verfügen, um marktnah und eigenverantwortlich agieren zu können. Diese leitenden Mitarbeiter sind der verantwortungsvollen Unternehmensführung verpflichtet. Dennoch kann bei der hohen unternehmerischen Verantwortung, trotz ausgebauter und mehrstufiger Prüfungs- und Controllingmechanismen, die Gefahr des Missbrauchs nicht vollständig ausgeschlossen werden. Zur Sicherung des Risikos von Haftpflichtansprüchen gegenüber der Unternehmensleitung bestehen Directors & Officers-Versicherungen (D&O-Versicherung) für Vorstände, Aufsichtsräte und Führungskräfte der Konzerngesellschaften, die einen Selbstbehalt im Sinne des deutschen Corporate Governance Kodex vorsehen.
Der Geschäftsbetrieb der Conergy wird weltweit größtenteils rechnergestützt abgewickelt. Dies gilt vor allem für Produktion, Vertrieb, Logistik, Rechnungswesen und Controlling. Der effiziente und möglichst unterbrechungsfreie Betrieb der relevanten Datenverarbeitungssysteme und die Gewährleistung der Datensicherheit sind Voraussetzung für die Aufrechterhaltung eines einwandfreien Geschäftsablaufs. Anhaltender Ausfall bestehender Systeme kann zur Unterbrechung von Produktions- und Arbeitsabläufen führen. Zudem kann die mutwillige Verbreitung, Löschung oder Manipulation von Daten zu erheblichen Beeinträchtigungen führen. Beides könnte die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Conergy negativ beeinflussen. Zur Minimierung der Ausfallrisiken hat Conergy den Betrieb des Rechenzentrums an einen externen Dienstleister vergeben. Damit ist auch sichergestellt, dass die IT-Systeme in einer zertifizierten Umgebung laufen, regelmäßig gewartet werden und die Verfügbarkeit permanent auf einem hohen Standard gehalten wird. Die Anforderungen an die Datensicherheit werden durch klar definierte Vorschriften und Prozessabläufe, aktuelle Virenschutzprogramme sowie Firewalls sichergestellt. Regelmäßige Investitionen in Updates der Hardwaresysteme und der Softwareapplikationen sorgen für einen der Risikosituation angemessenen Stand der Technik.
Da der Vertrag mit dem derzeitigen Betreiber des Rechenzentrums turnusgemäß im 4. Quartal 2013 ausläuft, hat Conergy einen Ausschreibungsprozess für den Betrieb des Rechenzentrums durchgeführt. Die gegebenenfalls mit einer Transition einhergehenden Risiken werden aufgrund der hohen Standardisierung der Conergy IT und durch Anwendung eines professionellen Projektmanagements als gering eingeschätzt.
Sofern Conergy außerhalb Deutschlands tätig ist, ist sie Faktoren ausgesetzt, die ein erhöhtes Risiko darstellen können. Dazu zählen insbesondere ausländische Währungskontrollbestimmungen, Handelsbeschränkungen, unzureichend entwickelte und/oder ausdifferenzierte Rechts- und Verwaltungssysteme, kriegerische Auseinandersetzungen oder Terrorismus.
Ferner besteht im Rahmen der Geschäftstätigkeit des Conergy Konzerns das generelle Risiko von Klagen von Kunden aufgrund von nicht ausreichender Leistung der Produkte, Anlagen oder Dienstleistungen, sei es der Anlagen im Ganzen oder einzelner Komponenten.
Die Conergy AG und einzelne Tochtergesellschaften sind derzeit Partei einer Reihe von zivil- und öffentlich-rechtlichen Verfahren, von denen folgende explizit zu nennen sind:
Die Conergy Solar-Module GmbH & Co. KG und die Roth & Rau AG haben im Juni 2006 einen Vertrag über die Lieferung und Installation von vier Zellfertigungslinien für die Fertigungsstätte in Frankfurt (Oder) geschlossen. Nach Auffassung der Conergy Solar-Module GmbH & Co. KG wurden die vereinbarten Leistungen durch die Roth & Rau AG verspätet und nicht entsprechend den vertraglich geschuldeten Spezifikationen erbracht, weshalb die Conergy Solar-Module GmbH & Co. KG einen Teil des restlichen Kaufpreises/Werklohnes in Höhe eines einstelligen Millionenbetrages zurückbehalten hat. Nachdem von Mitte 2008 bis Juni 2010 geführte Einigungsgespräche mit der Roth & Rau AG sowie anschließende Aufforderungen zur Vertragserfüllung trotz Vorlage eines umfangreichen Gutachtens eines renommierten Instituts ohne Erfolg blieben, hat die Conergy Solar-Module GmbH & Co. KG im Februar 2011 Schadensersatzklage in Bezug auf den Verzögerungsschaden sowie die Schlechtleistung nebst darauf beruhenden Mindererträgen verbunden mit einem Feststellungsantrag in Bezug auf weitere Schäden im Jahre 2010 beim Landgericht Hamburg eingereicht. Die Klagesumme beläuft sich auf einen unteren dreistelligen Millionenbetrag.
Die Roth & Rau AG hat in ihrer Klageerwiderung die geltend gemachten Ansprüche in voller Höhe bestritten und u.a. Zahlung des restlichen Kaufpreises/Werklohnes nebst Zinsen in Höhe eines knapp zweistelligen Millionenbetrages sowie die Feststellung verlangt, dass die Conergy Solar-Module GmbH & Co. KG angeblich mit der Klageeinreichung verbundene Schäden ersetzen soll.
Die Conergy Solar-Module GmbH & Co. KG hält die von Roth & Rau AG erhobenen Widerklagen für unbegründet und die vorgebrachten Behauptungen und Argumente im Übrigen nicht für geeignet, ihre Ansprüche zu erschüttern. Vor diesem Hintergrund hat die Conergy Solar-Module GmbH & Co. KG im abgelaufenen Geschäftsjahr umfangreich zur Klageerwiderung Stellung genommen, die Klage u.a. um den im ersten Halbjahr 2010 aufgelaufenen weiteren Schaden aus Schlechtleistung in Höhe eines mittleren einstelligen Millionenbetrages erweitert und hilfsweise die Aufrechnung mit eigenen Schadenspositionen erklärt. Das Gericht hat bislang keinen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Aufgrund der Höhe des von ihr geltend gemachten Anspruchs und allgemeiner Prozessrisiken geht die Conergy Solar-Module GmbH & Co. KG nicht davon aus, ihre Klageforderung in voller Höhe beitreiben zu können. Jedoch wird ihrerseits nicht damit gerechnet, dass ihr aus diesem Vorgang zukünftig finanzielle Nachteile entstehen, da schon der ggf. einbringbare Anspruch möglicherweise zugesprochene Gegenforderungen der Roth & Rau AG bei Weitem übersteigt. Ein Restrisiko für die Conergy Solar-Module GmbH & Co. KG aus diesem Vorgang ist aufgrund allgemeiner Prozessrisiken aber nicht gänzlich auszuschließen.
Mit derzeit insgesamt 19 Klagen machen verschiedene Kläger Schadensersatzansprüche aus eigenem bzw. abgetretenem Recht gegen die Gesellschaft in Höhe von insgesamt 3,5 Mio. EUR wegen angeblich fehlerhafter bzw. Unterlassung der Verbreitung rechtzeitiger Kapitalmarktinformationen im Zusammenhang mit der Korrektur der Umsatz- und Gewinnprognosen für 2007 am 25. Oktober 2007 durch die Gesellschaft geltend. Die Gesellschaft bestreitet im Wesentlichen die Vorträge der Kläger. 19 dieser Klagen aus dem Zeitraum Oktober bis Dezember 2008 sind derzeit beim Landgericht Hamburg anhängig, allerdings sind diese derzeit nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) ausgesetzt. Das Gericht hatte im Geschäftsjahr 2010 in einem dieser Verfahren einen Vorlagebeschluss nach KapMuG erlassen, wonach nunmehr durch das Hanseatische Oberlandesgericht zu bestimmten Fragen betreffend die Schadensersatzansprüche ein Musterentscheid herbeigeführt werden soll. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat nunmehr im November 2011 einen Musterkläger bestimmt. In dem Musterverfahren haben im Berichtszeitraum zwei mündliche Verhandlungen stattgefunden. Zudem hat das Gericht im vierten Quartal einen Auflagenbeschluss erlassen, mit dem Conergy zu gewissen Anträgen auferlegt wurde, ergänzend Sachverhalt vorzutragen. Conergy hat unter Verwahrung gegen die Darlegungs- und Beweislast zu diesem Auflagenbeschluss Stellung genommen. Den weiteren Verfahrensbeteiligten wurde bis Ende März 2013 die Frist zur Stellungnahme gewährt. Weitere Verfahrensleitende Verfügungen wurden noch nicht getroffen.
Neben den 19 Verfahren am Landgericht Hamburg ist ein weiteres Verfahren am Hanseatischen Oberlandesgericht anhängig. Die entsprechende Anlegerklage mit einem Streitwert von 61.912,73 EUR war erstinstanzlich abgewiesen worden. Der dortige Kläger hat Berufung eingelegt. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat mitgeteilt, dass es beabsichtigt, dieses Verfahren in das vorgenannte Musterverfahren einzubeziehen.
Im Juni 2009 wurden von der Staatsanwaltschaft Hamburg die Geschäftsräume der Conergy durchsucht. Die Ermittlungen richten sich gegen mehrere Personen, wobei seinerzeit im Amt befindlichen Organmitgliedern Verstöße gegen das Handelsgesetzbuch und das Wertpapierhandelsgesetz im Zeitraum November 2006 bis April 2007 vorgeworfen werden. Sollten sich die erhobenen Vorwürfe bestätigen, ist nicht auszuschließen, dass dies zu Ansprüchen Dritter gegen die Gesellschaft führen könnte.
Die Conergy AG verlangt von sechs ehemaligen Vorstandsmitgliedern Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen. Die vorgeworfenen Pflichtverletzungen stehen im Zusammenhang mit der Ertrags- und Liquiditätskrise der Gesellschaft im Jahr 2007 und betreffen Einzelgeschäfte, an welchen die ehemaligen Vorstandsmitglieder in ihrer Funktion als Vorstandsmitglieder der Gesellschaft beteiligt waren. Die Gesellschaft hatte Vergleichsgespräche aufgenommen. Nachdem diese Gespräche zum Teil ergebnislos verlaufen sind, hat die Gesellschaft gegen vier der ehemaligen Vorstandsmitglieder im August 2011 Klage vor dem Landgericht Hamburg erhoben. Der Ausgang des Verfahrens lässt sich zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen, da die Klage zum Teil rechtlich komplexe Sachverhalte betrifft, für die keine höchstrichterlichen Entscheidungen in vergleichbaren Sachverhalten vorliegen. Es ist daher nicht auszuschließen, dass die Gesellschaft im Falle eines vollständigen oder teilweisen Unterliegens ganz oder zum Teil die gerichtlichen und anwaltlichen Prozesskosten in Höhe von circa 1,5 Mio. EUR zu tragen hat. Das Gericht hat derzeit die Frist für die Klageerwiderung auf Ende März 2013 gesetzt.
Conergy schließt für die von ihr verkauften Produkte unterschiedliche Versicherungen ab, die zu weiten Teilen die von ihr möglicherweise zu vertretenden Fehler abdecken. Weiterhin hat Conergy u.a. eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung sowie eine All-Gefahren-Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen.
In den Versicherungen sind jedoch bestimmte Risiken vom Versicherungsschutz ausgenommen, und insbesondere mögliche Gewährleistungsverpflichtungen (etwa für Serienfehler) werden nicht vollständig vom Versicherungsschutz abgedeckt. Zudem sind teilweise Selbstbehalte und Haftungsobergrenzen vereinbart. Sollten Schäden auftreten, die im Rahmen der bestehenden Versicherungen nicht vollständig geltend gemacht werden können, sollten bestehende Versicherungsansprüche von der betroffenen Versicherungsgesellschaft bestritten und deshalb nicht erfüllt werden oder sollten die von Conergy zu entrichtenden Versicherungsprämien zukünftig steigen, so könnte dies erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Conergy haben.
Die Conergy Solar-Module GmbH & Co. KG mit Produktionsstandort in Frankfurt (Oder) hat als Unternehmen des Conergy Konzerns in der Vergangenheit Fördermittel der öffentlichen Hand erhalten, von denen nach teilweiser Erstattung rd. 35 Mio. EUR bei der Conergy Solar-Module GmbH & Co. KG verblieben sind. Diese Fördermittel sind mit Auflagen verbunden und basieren auf gesetzlichen Bestimmungen. Sie können zurückgefordert werden, wenn die Fördervoraussetzungen bzw. -auflagen nicht oder nicht mehr erfüllt werden.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass zukünftig seitens der öffentlichen Hand Rückzahlungsansprüche gegenüber der Conergy AG und/oder Konzernunternehmen geltend gemacht werden. Insbesondere kann eine solche Geltendmachung angesichts der im 4. Quartal 2011 durchgeführten Verringerung der Wertschöpfungstiefe in der Solarfabrik in Frankfurt (Oder) nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Die Conergy AG und ihre inländischen Tochtergesellschaften unterliegen laufenden steuerlichen Außenprüfungen. Auch die ausländischen Unternehmen des Conergy Konzerns unterliegen entsprechenden steuerlichen Prüfungen.
Die letzte körperschaft-, gewerbe- und umsatzsteuerrechtliche Außenprüfung der Gesellschaften in Deutschland bezog sich auf die Veranlagungszeiträume 2004 bis 2008. Die Außenprüfung ist mittlerweile abgeschlossen. Die Conergy AG und deren inländische Tochtergesellschaften haben die Steuerforderungen, die die Finanzämter wegen der in der Außenprüfung festgestellten Sachverhalte nachträglich geltend gemacht haben, beglichen.
Die Steuerfestsetzungen für die Folgejahre unterliegen dem Vorbehalt der Nachprüfung. Aufgrund der komplexen Steuergesetzgebung, z.B. im Bereich der Verrechnungspreise, der Besteuerung von Auslandsinvestitionen oder der Umsatzsteuer, können laufende oder zukünftige Betriebsprüfungen -auch im Ausland -zu Nachforderungen führen. Insbesondere kann der Wegfall von vortragsfähigen negativen Einkünften und Zinsvorträgen die Steuersituation der Gesellschaften des Conergy Konzerns verschlechtern.
Die steuerlichen Verlustvorträge der Gesellschaften des Conergy Konzerns belaufen sich zum 31. Dezember 2012 auf 416,0 Mio. EUR Körperschaftsteuer und auf 311,3 Mio. EUR Gewerbesteuer. Ferner wurden zum 31. Dezember 2012 aktive latente Steuern in Höhe von 0,7 Mio. EUR zum Ansatz gebracht. Die aktiven latenten Steuern beruhen auf temporären Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz. Es wurden keine latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge gebildet.
Durch die veränderte Aktionärsstruktur nach Abschluss der Kapitalerhöhung im Dezember 2008 sowie die Fusion der Dresdner Bank AG mit der Commerzbank AG (Mai 2009) sind nach § 8c Abs. 1 KStG anteilig steuerliche Verlustvorträge untergegangen. Für die Jahre 2008 bis 2010 hat die Finanzverwaltung bereits Änderungsbescheide erlassen. Es ergaben sich aufgrund der Änderungsbescheide keine unmittelbaren Zahlungsauswirkungen.
Conergy überprüft derzeit, ob die im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetz-Krankenversicherung vom 16. Juli 2009 eingeführte Sanierungsklausel im § 8c Abs. 1a KStG auf die Kapitalerhöhung im Dezember 2008 und auf die mittelbaren Veränderungen der Aktionärsstruktur in 2009 anwendbar ist und inwieweit die restlichen bestehenden Verluste vortragsfähig sind. Mit Beschluss vom 26. Januar 2011 hat die Europäische Kommission in einem förmlichen Prüfungsverfahren entschieden, dass die Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG eine unzulässige staatliche Beihilfe darstellt. Auf Basis des BMF-Schreibens vom 30. April 2010 war die Sanierungsklausel bereits nicht mehr anzuwenden. Die Bundesregierung ist -entgegen der Auffassung der Europäischen Kommission -der Ansicht, dass es sich bei der Sanierungsklausel nicht um eine schädliche Beihilfe handelt. Die Nichtigkeitsklage, die die Bundesregierung am 7. April 2011 gegen die Entscheidung der EU-Kommission beim europäischen Gericht eingereicht hatte, hat das Gericht mittlerweile als unzulässig zurückgewiesen. Gleichwohl sind noch weitere Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig, die eine vergleichbare Rechtsfrage zum Streitgegenstand haben. Für die Anwendung des Sanierungsprivilegs würde es ausreichen, wenn nur eine der vor dem Europäischen Gerichtshof anhängigen Klagen Erfolg hat.
Darüber hinaus haben u.a. das Finanzgericht Hamburg sowie das Finanzgericht Münster Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verlustabzugsbeschränkung des § 8c Abs. 1 KStG insgesamt geäußert. Das Finanzgericht Hamburg hat die Vorschrift des § 8c KStG dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus. Vor diesem Hintergrund hat Conergy gegen die Änderungsbescheide betreffend die Veranlagungszeiträume 2008 bis 2010 Rechtsbehelfe eingelegt.
Bei einer endgültigen Anwendbarkeit der Verlustabzugsbeschränkung des § 8c KStG können steuerliche Verlustvorträge der Gesellschaft sowie inländischer Tochtergesellschaften nicht mehr nutzbar sein. Sollten die steuerlichen Verlustvorträge nicht mehr nutzbar sein, so hätte dies erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Conergy. Rückforderungsansprüche aufgrund der Entscheidungen der Gerichte ergeben sich nicht. Bei der Ermittlung der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge wurde dem möglichen Wegfall von Verlustvorträgen bereits Rechnung getragen, so dass sich hieraus keine Auswirkung ergeben würde.
Im Jahr 2011 erfolgten umfassende Entschuldungsmaßnahmen der Conergy Gesellschaften. In diesem Zusammenhang haben Gesellschafter der Conergy AG ihre Darlehensforderungen im Wege von Sacheinlagen gegen Gewährung von neuen Aktien in die Conergy AG eingebracht. Da die eingebrachten Darlehensforderungen unter dem Nennwert bewertet wurden, entstand ein steuerpflichtiger Konfusionsgewinn in Höhe von rund 67 Mio. EUR. Nach von den Finanzbehörden und den erhebungsberechtigten Gemeinden erteilten verbindlichen Auskünften findet auf diesen Konfusionsgewinn der Sanierungserlass Anwendung, das heißt, auf den Konfusionsgewinn im Jahr 2011 eventuell entfallende Steuern werden -nach einer Verrechnung mit bestehenden Verlustvorträgen -erlassen.
Im Zuge der Entschuldungsmaßnahmen haben sich weiterhin die Anteilsverhältnisse an der Conergy AG geändert. Nach der seitens der Finanzbehörde erteilten verbindlichen Auskunft führt dieser Sachverhalt jedoch nicht zu einem weiteren Wegfall der Verlustvorträge nach § 8c Abs. 1 KStG.
Die verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung entfaltet sowohl bezüglich der Anwendung des Sanierungserlasses als auch hinsichtlich des Wegfalls der Verlustvorträge nur dann Bindungswirkung, wenn der verwirklichte Sachverhalt mit dem in dem Antrag auf verbindliche Auskunft dargestellten Sachverhalt in allen wesentlichen Punkten übereinstimmt.
Nach dem Bilanzstichtag kann es durch mittelbare oder unmittelbare Anteilserwerbe am Grundkapital der Conergy AG zur Anwendung des § 8c KStG und damit zum weiteren Wegfall von angesetzten und nicht angesetzten steuerlichen Verlusten kommen.
Steuernachforderungen für die Vergangenheit oder der Wegfall des Verlustabzugs können die zukünftige Steuerlast von Conergy erheblich erhöhen. Ferner können Steueränderungen wie etwa die im Jahr 2008 eingeführte Zinsschranke, die die Abzugsfähigkeit von Zinszahlungen bei der Besteuerung empfindlich einschränkt, zu einer höheren Steuerlast führen.
Conergy arbeitet eng mit internen und externen Experten zusammen, um eine -soweit möglich -verlässliche Planbarkeit steuerlicher Risiken zu erreichen und mögliche Steuerlasten durch geeignete Maßnahmen und Entscheidungen zu senken.
Conergy unterliegt einer Vielzahl sich ständig fortentwickelnder Vorschriften im Umwelt- und Gesundheitsschutz. Diese Vorgaben haben bereits in der Vergangenheit Investitionsbedarf ausgelöst und es kann auch in der Zukunft nicht ausgeschlossen werden, dass weitere gesetzliche Bestimmungen den Einsatz zusätzlicher Finanzmittel erforderlich machen.
Im Vergleich zum internationalen Wettbewerb unterliegen die Produktionsstandorte von Conergy in Deutschland strengeren Umweltauflagen. Dieser Standortfaktor kann in einem Mehraufwand für Conergy resultieren und Auswirkungen auf die Ertragslage des Unternehmens haben.
Es ist darüber hinaus nicht auszuschließen, dass sich auf den von Conergy angemieteten oder ihr gehörenden Grundstücken bisher unbekannte Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen befinden oder diese durch die Tätigkeit von Conergy künftig entstehen werden. In einem solchen Fall könnten die Behörden Conergy für die Untersuchung oder Sanierung derartiger Schäden heranziehen, was neben einem Imageschaden auch erhebliche Kosten verursachen könnte und entsprechend nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Conergy hätte.
Neben den oben beschriebenen Risiken können sich als gegenläufige Effekte ebenso Chancen ergeben. Als eines der umsatzstärksten Solarunternehmen mit europäischem Ursprung sieht sich Conergy in all seinen Bereichen gut positioniert. Conergys innovative Produkte, gute Geschäftsbeziehungen zu den wichtigsten Lieferanten, ein etabliertes Netzwerk von Industriepartnern sowie vor allem eine breite internationale Kundenbasis und eine starke Premiummarke bieten gute Aussichten für die Zukunft. In den kommenden Jahren wird Conergy seine Markenpositionierung weiter stärken, seine Systeme weiter optimieren, sein Serviceportfolio vergrößern, sein Produktions- und Partnernetzwerk am Markt erweitern sowie vor allem seine Kundenbeziehung zu großen Installateuren, Großhändlern, strategischen Vertriebspartnern und Finanzinvestoren weiter ausbauen.
Als führender Anbieter von Photovoltaik-Systemlösungen und Services verfügt Conergy dank jahrelanger Systemerfahrung über extensiv entwickeltes Know-how. Conergy offeriert seinen Kunden qualitativ hochwertige, synchronisierte Systeme und ergänzt diese entsprechend den Kundenwünschen durch ein umfangreiches Service-Angebot. Darüber hinaus ist Conergy eines der führenden Unternehmen für die Projektentwicklung und Durchführung von Photovoltaik-Großprojekten und unterstützt dabei auch in der Strukturierung der Finanzierung dieser Projekte. Somit bietet Conergy seinen Kunden bestens aufeinander abgestimmte Photovoltaiklösungen samt dazugehörigen Services aus einer Hand an.
Durch die konsequente Anpassung der eigenen Fertigungstiefe und die damit einhergehende Ausrichtung als Systemanbieter ist Conergy in der Lage flexibel auf ein sich änderndes Marktumfeld zu reagieren und kann sowohl die Märkte mit Fördermechanismen als auch die neu entstehenden Bedarfe in Märkten mit Netzparität bedienen. Zusätzlich zu der strategischen Ausrichtung als Systemanbieter ermöglicht die Verringerung der eigenen Fertigungstiefe eine klare Abgrenzung von den Zulieferern. Dies lässt neue Formen der Zusammenarbeit wie strategische Partnerschaften zu und eröffnet die Möglichkeit für darüber hinausgehende Geschäftsbeziehungen.
Auch in Zukunft wird Conergy seine Kompetenzen als Systemanbieter fortführen und weiterentwickeln. Aus dieser strategischen Positionierung heraus können sich Chancen mit einem positiven Einfluss auf die Umsatz-, Ergebnis- oder Liquiditätsentwicklung von Conergy ergeben, von denen einige nun erläutert werden. Es muss darauf hingewiesen werden, dass die nachstehenden Chancen nicht oder nicht in vollem Umfang eintreten müssen und das Eintreten eines oder mehrerer der vorgenannten Risiken positive Effekte aus diesen Chancen teilweise oder vollständig unmöglich machen kann.
Sinkende Preise für Solarmodule und sonstige Systemkomponenten führen zu einer spürbaren Reduktion der Investitionskosten pro installierter kWp-Leistung bei Photovoltaikanlagen. Sollte in bestimmten Märkten die Verringerung der Systempreise schneller erfolgen als eine erneute Anpassung der Förderung, kann dies zu einer spürbaren Verbesserung der Profitabilität von Photovoltaikanlagen und damit zu einem Anstieg der Nachfrage führen. Ebenso führen günstigere Systeme zur Verringerung der Stromerzeugungskosten, was die Entwicklung hin zur Netzparität direkt positiv beeinflusst. Diese durch Photovoltaikanlagen generierten günstigeren Strompreise und die damit verbundenen direkten Kosteneinsparungen beim Verbraucher erhöhen ebenfalls die Rentabilität des Photovoltaikstroms.
Zusätzlich trägt die Situation von stetig steigenden Strompreisen in fast allen Märkten zur fortwährenden Verbesserung der Rentabilität von Erneuerbaren Energien bei. Zunehmende Steuern und Abgaben führen vor allem in den Staaten, die keine staatlich subventionierten Öl-/Kohle- und/oder Gaspreise aufweisen, zu steigenden Preisen für Endverbraucher. Aus diesem Grund werden Alternativen zu den herkömmlichen Stromlieferanten sowie die Eigenversorgung mit Strom aus z.B. Photovoltaik und anderen Erneuerbaren Energien an Attraktivität zunehmen.
Wie in anderen Industrien unterliegt die Nachfrage nach Photovoltaiksystemen im privaten, gewerblichen wie institutionellen Endkundenbereich einer Nachfrageelastizität. Diese ist bisher für Photovoltaiksysteme jedoch nicht ausreichend erforscht. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich eine Reduktion des Systempreises in einem erheblichen Umfang auf die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen auswirkt. Eine große Preiselastizität könnte bei weiter fallenden Systempreisen zu einer bedeutenden Stimulation der Nachfrage führen, was zugleich das Angebot wieder verknappen könnte. Durch deutlich niedrigere Investitionskosten pro kWp würden Kundengruppen mit einem geringeren Verfügungsrahmen für Investitionen angesprochen. Diese Entwicklung hin zur Netzparität eröffnet neue Perspektiven für die Verbreitung und Anwendung von Photovoltaiksystemen. Darüber hinaus wird durch die Einführung von Speicherlösungen für Photovoltaiksysteme die Anwendbarkeit für Verbraucher diversifiziert, was sich ebenfalls positiv auf die Nachfrage auswirken kann.
Voraussetzung für diese deutliche Erhöhung der Nachfrage nach Photovoltaikanlagen sind jedoch günstige Refinanzierungsmöglichkeiten und eine attraktive Zinslage. Sollte diese Entwicklung gepaart sein mit der Verfügbarkeit ausreichender finanzieller Mittel, kann das positive Auswirkungen auf die Attraktivität von Photovoltaikanlagen als interessante und sichere Investitionsmöglichkeiten für Endkunden und Investoren haben.
Beeinflusst durch politische Priorisierungen zur Erreichung erneuerbarer Energieziele und deren politisch induzierte Umsetzung sind in den weltweiten Photovoltaikmärkten unterschiedliche Anreizsysteme vorherrschend. Aus diesem Grund sind nicht nur die Industrien für Erneuerbare Energien, sondern auch das Bewusstsein für die Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten in den einzelnen Staaten unterschiedlich weit entwickelt.
Der Ausblick zeigt ein moderates Wachstum des weltweiten Photovoltaikmarktes in den kommenden Jahren. Bedingt durch den Trend des Marktrückgangs in den etablierten europäischen Märkten sowie das erhöhte Wachstum in den aufstrebenden Märkten in den Regionen Asien-Pazifik und Nordamerika lässt sich der weltweite Photovoltaikmarkt mit seinen Zukunftsaussichten und Potenzialen in zwei Gruppen einteilen: Etablierte Regionen und Aufstrebende Regionen.
Beide Regionen verfügen über gemeinsame Mechanismen, die jeweils mehr oder weniger direkt von der Politik beeinflusst werden, aber sie lassen sich auch durch jeweils unterschiedliche Schwerpunkte und Anreize charakterisieren, die interessante Chancen für die kommenden Jahre eröffnen.
Zu den Regionen mit einem etablierten Photovoltaikmarkt zählen alle Märkte, die durch einen langjährigen von der staatlichen Förderpolitik regulierten Erneuerbaren Energiemarkt geprägt sind. Hierzu zählen vor allem die bisherigen Kernmärkte Europas.
Durch den in den meisten dieser Länder bereits eingetretenen Rückgang der öffentlichen Förderung befinden sich viele dieser Märkte schon in einer Stagnation oder einem Rückgang der jährlichen neu installierten Photovoltaikleistung, was sich in den kommenden Jahren weiter fortsetzen soll. Die wesentliche Herausforderung in diesen Märkten wird es sein, die Photovoltaik aus der Abhängigkeit der Fördermechanismen zu lösen und stattdessen auf eine eigenständige wirtschaftlich tragfähige Grundlage zu stellen. In absehbarer Zeit wird dies für alle Märkte und Marktsegmente umzusetzen sein. In den letzten Jahren waren in vielen dieser Märkte enorme Zuwächse im geförderten Großprojektbereich zu verzeichnen. Bis zum Erreichen von Netzparität und völlig neuen Marktmechanismen wird sich dieser Trend voraussichtlich relativieren bzw. in einigen Ländern stark zurückgehen. Stattdessen wird der Fokus sich kurz- bis mittelfristig hin zu kleineren kommerziellen Projekten im gewerblichen Umfeld sowie zu Anlagen für Privathaushalte verschieben.
Aus diesem Grunde kann man eine Abkehr der Photovoltaik von einem rein renditemotivierten Investitionsobjekt und damit einen sich langsam bemerkbar machenden Paradigmenwechsel des Solarmarktes feststellen. Durch die vermehrte Erreichung der Netzparität von Photovoltaikstrom rückt die Kosteneinsparung der sauber erzeugten Strommenge und damit die Reduzierung der Kosten pro Kilowattstunde Stromverbrauch in den Mittelpunkt der Endkunden. Nicht die Erzeugung und renditeorientierte Vermarktung, sondern der Verbrauch des erzeugten Stroms und die daraus resultierende Einsparung im Vergleich zum Bezug von Netzstrom werden in Zukunft den Anreiz für Solarstrom darstellen. Dieser Umschwung des Marktes ist überwiegend noch nicht etabliert und benötigt erst noch eine gewisse Anpassungszeit -vor allem die Umstellung des Kundenbewusstseins zum energiekostensparenden Konsumverhalten. Obwohl die faktische Netzparität bereits in einigen Ländern erreicht ist, zieht die Nachfrage noch nicht in gleichem Maße nach.
Jedoch besteht die Möglichkeit, dass die weiter steigenden Strompreise einen zusätzlichen kurzfristigen Treiber für die Umorientierung des Marktes darstellen und es zügiger zu einem verstärkten Nachfrageschub kommt.
So ist es derzeit in Spanien zu beobachten, dass durch die hohe Sonneneinstrahlung sowohl im privaten als auch im kommerziellen Bereich die Netzparität für viele Verbrauchsmuster bereits gegeben ist. Erste Pilotanlagen vollständig ohne Unterstützung durch einen geförderten Stromeinspeisetarif befinden sich bereits im Betrieb. Conergy konnte im Geschäftsjahr 2012 ebenfalls erste Projekte zur maximalen Deckung des Eigenverbrauchs erfolgreich in Spanien umsetzen und verfolgt den Ausbau dieses Geschäftes mit hohem Fokus weiter.
Auch Italien hat bereits in vielen Regionen und Marktsegmenten die Netzparität erreicht. Sobald das 5. Conto Energia und damit jegliche Einspeisevergütung für den Betrieb von Photovoltaikanlagen aufgebraucht ist, wird sich zeigen, wie aktiv und mit welcher Geschwindigkeit sich der Markt zur Förderunabhängigkeit weiterentwickelt.
Die aktuell in Deutschland wieder aufgenommene Diskussion über die grundsätzliche staatliche Förderung von Erneuerbaren Energien sowie den Änderungsbedarf des EEGs zeigt, dass es auch in Deutschland möglicherweise einen kurzfristigen Rückzug aus der Förderung geben kann. Somit wird auch im größten Solarmarkt das Bewusstsein für sich ändernde Rahmenbedingungen für Photovoltaik gestärkt.
Sollte es in den kommenden Jahren zu einer deutlichen Beschleunigung der Attraktivität für selbstgenutzten Solarstrom kommen, kann Conergy hiervon profitieren. Conergy hat diese Entwicklung mit Weitblick bereits vor einiger Zeit erfasst und seither verschiedene Initiativen ergriffen, um den veränderten Markt- und Kundenanforderungen zu entsprechen. Durch die konsequente Angebotsschärfung als führender Anbieter von Photovoltaik-Systemlösungen und Services wird es zukünftig möglich, unter den neuen Marktmechanismen ganz neue Kundengruppen anzusprechen und zu bedienen. Viel mehr als bisher wird für die Wettbewerbsfähigkeit in den nächsten Jahren nicht nur der Preis der Komponenten wichtig sein, sondern die Bereitstellung einer synchronisierten Gesamtlösung inklusive der Abdeckung verschiedenster Dienstleistungen zum entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Das Conergy Serviceportfolio umfasst Leistungen für gewerbliche Anlagenbetreiber, Investoren, aber auch private Endverbraucher und bietet so Gesamtlösungen von der Anlagenplanung und Finanzierung über die Installation bis hin zur Überwachung, Wartung, Betriebsführung und Versicherung.
Der durch die Netzparität erhöhte Fokus auf den Eigenverbrauch rückt tendenziell vermehrt Privatpersonen und Eigenheimbesitzer sowie Gewerbetreibende, die ihren Strom selber verbrauchen wollen, in den Zielgruppenfokus. Insbesondere wird dadurch der weitere Ausbau der Hausdachanlagen erwartet und in diesem Segment mit starken Wachstumspotenzialen gerechnet.
Zusätzlich werden sich in der Zukunft durch die Netzparität gänzlich neue Geschäftsmodelle für den Vertrieb von Solarstrom über neue Kundengruppen entwickeln. Conergy befindet sich bereits heute in der Erarbeitung von Angeboten für diese neuen Geschäftsfelder. Es ist davon auszugehen, dass in diesen Entwicklungen die Bereitstellung von unterschiedlichen Finanzierungslösungen eine zunehmend wichtige Rolle spielen wird.
Die Länder in Asien-Pazifik sowie Nordamerika, dem Mittleren Osten, Afrika, Osteuropa und Südamerika zählen zu den aufstrebenden Regionen für die weltweite Solarindustrie, wobei die jeweiligen Entwicklungsstadien des Solarstrommarktes noch sehr unterschiedlich ausgeprägt sind. Einige dieser Länder wie Indien und Japan, entwickeln sich zurzeit erst in die Gigawattmarktgröße und weisen daher ein kurzfristig hohes Wachstumspotenzial auf. Andere Märkte wie die USA steigern erst jetzt -nach hinreichenden Kostenreduzierungen durch die Preisverfälle der letzten Jahre sowie durch politische Zielsetzungen -ihre Nachfrage auf ein der Landesgröße angemessenes Niveau, indem vermehrt große Infrastrukturprojekte realisiert werden, sich aber daneben Marktsegmente wie gewerbliche Anwendungen und Privathaushalte entwickeln.
Allerdings ist auch in diesen aufstrebenden Regionen die Etablierung der Photovoltaik als feste Säule im Energiemix maßgeblich vom Einfluss und vom Willen der Politik bestimmt. In einigen Ländern finden sich noch recht junge Fördersysteme, wie zum Beispiel in Thailand und Jordanien. In anderen Ländern werden diese gerade neu eingeführt, so beispielsweise auf den Philippinen. In diesen Regionen besteht ein großes Anschubpotenzial mit entsprechenden Chancen für einen etablierten Marktteilnehmer wie Conergy. Vor allem, da Conergy schon mehrfach die Entwicklung neuer Märkte mit begleitet hat und daher auf Erfahrungen zurückgreifen kann, wie sich Kundensegmente, Finanzierungsoptionen und Vergabeverfahren in anderen Ländern entwickelt haben. Dieses Wissen ermöglicht es Conergy, in neuen Märkten schnell eine gute Marktpositionierung zu erreichen und seine Kunden in der Strukturierung von Photovoltaikprojekten zu unterstützen.
Allerdings kann die aktuelle konjunkturelle Abkühlung als Folge der Staatsschulden- und Bankenkrise selbst in den aufstrebenden Photovoltaikregionen das Wachstum einbremsen. Jedoch ist ein erheblicher Druck seitens der energiehungrigen Regionen zu spüren, ihren Energiedarf eigenständig und kostenoptimiert für die Zukunft zu decken. Zurückgehende Staatssubventionen anderer Energielieferanten -wie Diesel, Kohle und Gas -tragen auch in diesen Märkten zur steigenden Wettbewerbsfähigkeit der Solarbranche bei.
Aufgrund der unterschiedlichen nationalen Begebenheiten kann nicht von einer einheitlichen Segmentierung der emporstrebenden Solarmärkte ausgegangen werden. Allerdings zeichnet sich aufgrund der starken Energienachfrage in schnell wachsenden Industrieregionen ein gemeinsamer Trend hin zu infrastrukturell orientierten Großprojekten ab. Dies erklärt auch, warum in diesen Regionen so starke Wachstumsraten von neu installierter Photovoltaikleistung zu verzeichnen sind.
Es ist zu beobachten, dass die Megawattvolumina der einzelnen Projekte von Conergy ebenfalls diesem allgemeinen Trend folgen und deutlich größer werden als in der Vergangenheit. So bewegen sich vermehrt realisierte Projekte im zweistelligen Megawattbereich. Auch in der Projektpipeline von Conergy finden sich stetig mehr Projektopportunitäten im mittleren zweistelligen Megawattbereich, was den positiven Ausblick von Conergy auf das Volumen im Projektgeschäft unterstützt und zudem hilft, die Effekte aus dem Preis- und Umsatzverfall abzumildern.
Aus der zunehmenden Projektgröße leitet sich zum einen ein höherer Finanzierungsbedarf ab. Zum anderen befindet sich Conergy für diese Projekte jedoch in einer sehr guten Wettbewerbssituation, da Conergy auf erhebliche Erfahrung in der Konzeptionierung und Umsetzung von Photovoltaik-Großprojekten zurückblicken kann. Wird Conergy weiterhin erfolgreich Finanzierungs- und Zwischenfinanzierungslösungen für Großprojektpipelines sicherstellen können, sollten sich zusätzliche Projektopportunitäten in den aufstrebenden Märkten ergeben und umsetzen lassen und die Ertrags,- Finanz- und Vermögenslage von Conergy positiv beeinflussen.
Durch die rasante Marktentwicklung bekommen stetig neue Märkte Relevanz für die weltweite Photovoltaikbranche. Einige von ihnen haben eine hohe Energienachfrage und entsprechend großes Wachstumspotenzial. Laufend analysiert und verfolgt Conergy die Entwicklungen aufstrebender neuer Märkte, in denen das Unternehmen bisher nicht aktiv ist. Aus diesen Ergebnissen werden sich weitere Potenziale für die Erschließung von neuen Absatzchancen für verschiedene Marktsegmente ergeben. So zum Beispiel in Osteuropa, Afrika und Lateinamerika.
Um die Komplexität gering und die Flexibilität möglichst hoch zu halten, erschließt Conergy neue Märkte mit einem Exportansatz aus ihren bestehenden und breit aufgestellten Tochtergesellschaften heraus. So kann Conergy die Marktentwicklung mit begleiten, ihre Marktpositionierung ausbauen und eine stabile Geschäftsbasis aufbauen, bevor in eine lokale Organisation investiert wird. In der Dynamik der weltweiten Photovoltaikbranche hat sich dieser Ansatz in der Vergangenheit als erfolgreich erwiesen. Conergy sieht durch diese Markteintrittsstrategie auch für die Zukunft die Möglichkeit, bestmöglich von der Entwicklung in den aufstrebenden Regionen der Photovoltaikbranche zu profitieren und so die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns positiv zu unterstützen.
Trotz der anhaltenden Konsolidierungsanstrengungen im privaten und öffentlichen Sektor der Industrienationen dürfte sich das weltweite Wirtschaftswachstum im laufenden Jahr wieder leicht beschleunigen. Dabei wird für die Industrieländer nur ein leichter Anstieg von 1,1 Prozent prognostiziert, während die größte Dynamik weiter aus den Schwellenländern kommen wird.
Mit einem Rückgang der Wirtschaftsleistung um 0,1 Prozent wird für den Euroraum weiter mit einer Rezession gerechnet, wobei sich das Bild in den einzelnen Ländern kaum verändern wird. Deutschland wird auch in 2013 ein leichter Anstieg der Wirtschaftsleistung zugetraut, während die südeuropäischen Länder mit einem Rückgang rechnen müssen -wenn auch auf verbessertem Niveau.
Demgegenüber wird erwartet, dass die Wirtschaft in den USA an Wachstumsdynamik verliert. Trotz zahlreicher geldpolitischer Maßnahmen wird die Konjunktur weiter von den Überkapazitäten im Immobilienmarkt sowie der hohen Verschuldung der privaten Haushalte belastet, so dass lediglich mit einem Zuwachs von 1,6 Prozent gerechnet wird. Für Japan wird für 2013 erneut nur von einem schwachen Wachstum um 0,5 Prozent ausgegangen.
Mit einem Anstieg der Wirtschaftsleistung von 6,2 Prozent werden die Schwellenländer wieder an Dynamik gewinnen. Dabei wird der größte Zuwachs von China ausgehen, dessen Wirtschaft um 9,0 Prozent zulegen soll. Aber auch Indien sollte am Wachstumskurs festhalten und seine Wirtschaftskraft um 4,6 Prozent erhöhen.
Die Wachstumsperspektiven des Solarenergiemarktes werden unverändert als sehr positiv eingeschätzt. Gestützt durch ein wachsendes Bewusstsein für die Endlichkeit der fossilen Energieträger und die damit verbundene politische Unterstützung zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in weiten Teilen der Welt, ist die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen kontinuierlich angestiegen. Auch für die kommenden Jahre wird mit einem dynamischen Wachstum gerechnet. Durch den starken Preisverfall der vergangenen Jahre haben sich die Stromgestehungskosten für Solarstrom so weit reduziert, dass er in einigen Märkten bereits mit konventionellem Strom konkurrieren kann. Dies eröffnet für die Attraktivität und die Vermarktung von Solaranlagen vielversprechende Chancen.
Experten erwarten, dass sich das Marktvolumen in 2013 auf bis zu 35 Gigawatt weltweit steigern wird. Dabei wird sich die Entwicklung in den einzelnen Märkten sehr unterschiedlich gestalten: Während die etablierten Märkte in Europa in 2013 weiter zurückgehen werden, zeigen sich insbesondere die USA und Asien als anhaltende Wachstumsregionen.
Der größte Nachfragerückgang wird für den deutschen Markt erwartet: Nachdem die Bundesregierung zahlreiche Veränderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgenommen hat, erwarten Experten einen Rückgang um über 40 Prozent. Damit wäre Deutschland zwar immer noch der drittgrößte Markt weltweit, das Volumen würde allerdings nur noch leicht über dem Wert von 2009 liegen. Eine ähnliche Entwicklung wird für Italien erwartet, dem ehemals zweitgrößten Markt der Welt. Auch hier ist durch regulatorische Einschnitte mit einem empfindlichen Rückgang der Nachfrage zu rechnen.
Dass dem globalen Markt dennoch ein Wachstum zugetraut wird, hängt im Wesentlichen mit dem starken Anstieg in Asien zusammen. Hier ist es insbesondere die chinesische Regierung, die sich zum Ziel gesetzt hat, Neuinstallationen von rund 10 Gigawatt in 2013 zu erreichen. Dies würde rund einem Drittel des Weltmarktes entsprechen. Als größtes Herstellerland ist der Aufbau eines Heimatmarktes dabei von besonderer Bedeutung. Ungebrochen zeigen sich auch in Japan die Bemühungen, nach dem verheerenden Reaktorunglück in Fukushima den Energiemix deutlich zugunsten der Erneuerbaren Energien zu verschieben. In diesem Zusammenhang wird ein erneuter Anstieg des Marktes erwartet, der sich auch in den nächsten Jahren fortsetzen sollte.
Als eines der Länder mit dem höchsten Energieverbrauch wird in den USA mit einem anhaltenden Anstieg der Nachfrage gerechnet. Experten erwarten, dass sich das Land über das weitere Wachstum als zweitgrößter Markt in den kommenden Jahren hinter China etablieren könnte.
Trotz des erneuten weltweiten Anstiegs der Nachfrage insgesamt wird sich der Angebotsüberhang, der in den letzten Jahren unter anderem für den starken Preisverfall verantwortlich war, aber nicht vollständig auflösen. Es wird daher erwartet, dass die Preise für Solarmodule weiter sinken werden, wenn auch bei deutlich schwächerem Tempo.
Darüber hinaus könnte sich eine Entscheidung des Europarates für Strafzölle auf Solarmodule und -komponenten aus China auf die zukünftige Preis- und Volumenentwicklung auswirken: Anfang März 2013 wurde seitens der EU eine Verordnung veröffentlicht, nach der Einfuhren aus China einer zollamtlichen Erfassung unterliegen. Im Rahmen des weiteren Verfahrensgangs wird bis Anfang Juni 2013 über die etwaige Verhängung vorläufiger Strafzölle für die Europäische Union entschieden. Zu welchem Ergebnis diese Untersuchung kommen wird, welche konkreten regulatorischen Maßnahmen dies nach sich ziehen wird und welche Auswirkungen diese auf die Wettbewerbssituation der Photovoltaikbranche in Europa und in den außereuropäischen Märkten haben können, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zu beurteilen.
Die weltweite Nachfrage nach Solarstromanlagen wird im Wesentlichen durch die Preisentwicklung bei den wichtigsten Komponenten einer Solarstromanlage und aktuell noch durch die politischen Förderstrukturen in den einzelnen Märkten bestimmt. Wie bereits in den vergangenen Jahren besteht bezüglich beider Einflussfaktoren eine gewisse Unsicherheit, so dass die Planung des Konzerns dies nur teilweise berücksichtigen kann. Dies gilt ebenfalls bezüglich möglicher Auswirkungen einer Anti-Dumping-Untersuchung der Europäischen Kommission bei Importen von Solarmodulen und ihrer Schlüsselkomponenten mit Ursprung in China.
Nachdem der Conergy Konzern im vergangenen Jahr die Verluste im Vergleich zum Vorjahr verringern konnte, strebt das Unternehmen die weitere Verbesserung wesentlicher Kennzahlen an. So wird für das laufende Geschäftsjahr erstmals wieder von einem steigenden Umsatz ausgegangen. Einen deutlich schwächeren Preisverfall zugrunde gelegt, soll über die Ausweitung des Modulabsatzes ein Umsatz zwischen 650 und 750 Mio. EUR erreicht werden. Dabei wird insbesondere eine Steigerung des Großprojektgeschäfts in Asien, Nordamerika und den neuen Exportmärkten, wie zum Beispiel in Osteuropa, zu dieser Entwicklung beitragen.
Das Ergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) war in den zurückliegenden Jahren vielfach durch Sondereffekte aus der Restrukturierung belastet. Für 2013 geht der Vorstand davon aus, dass die strategische Neuausrichtung im Wesentlichen abgeschlossen ist und sich bei steigendem Umsatz auch das Ergebnis wieder verbessern wird. Die Planung geht daher bei dem angenommenen Preisverfall für die wesentlichen Komponenten einer Photovoltaikanlage von einem leicht positiven EBITDA aus.
Wie schon in der Vergangenheit liegt ein weiterer Schwerpunkt auf der Erwirtschaftung eines positiven operativen Cashflows. Durch die Reduzierung der eigenen Fertigungstiefe wird der Finanzmittelbedarf für die Investitionstätigkeit als gering angesehen. Die Gesellschaft geht daher davon aus, dass die Unternehmensfinanzierung zu einem großen Teil über den operativen Cashflow gewährleistet ist.
Für die kommenden Jahre erwartet der Vorstand, dass sich der Umsatz weiter positiv entwickelt und insbesondere die Ertragsseite kontinuierlich gestärkt wird. Voraussetzung hierfür sind allerdings weitgehend stabile politische Rahmenbedingungen für die Solarindustrie sowie eine moderate Preisentwicklung bei den zentralen Komponenten einer Solarstromanlage.
Die Geschäftsentwicklung der Conergy AG wird wesentlich durch die Geschäftsentwicklung des Conergy Konzerns geprägt. Daher gilt der ausgeführte Ausblick auf die weltwirtschaftliche Entwicklung und die Branchenentwicklung in gleicher Weise für die Conergy AG. Die dadurch zu erwartende positive Geschäftsentwicklung des Conergy Konzerns wird sich entsprechend auch auf das Ergebnis der Conergy AG auswirken. Für das Ergebnis im Einzelabschluss wird daher ebenfalls von einer Verbesserung ausgegangen, wobei für 2013 und das Folgejahr derzeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein weiterer Jahresfehlbetrag entstehen könnte.
Hamburg, den 19. März 2013
Conergy AG
Der Vorstand
Dr. Philip Comberg
Alexander Gorski
Marc Lohoff
Jan Vannerum
AKTIVA
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
TEUR |
|
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.492.176,00 | 2.990 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 327.609,11 | 0 |
| 1.819.785,11 | 2.990 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Technische Anlagen und Maschinen | 127.840,00 | 99 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.957.924,00 | 2.386 |
| 3. Geringwertige Wirtschaftsgüter | 177.691,00 | 237 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 261.170,38 | 261 |
| 2.524.625,38 | 2.983 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 105.649.914,94 | 88.315 |
| 2. Genossenschaftsanteile | 255,65 | 0 |
| 3. Wertpapiere des Anlagevermögens | 0,00 | 1 |
| 105.650.170,59 | 88.316 | |
| 109.994.581,08 | 94.289 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Vorräte | ||
| 1. Fertige Erzeugnisse und Waren | 21.838.632,56 | 17.298 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 39.508,00 | 52 |
| 21.878.140,56 | 17.350 | |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 621.761,66 | 1.004 |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 125.021.173,01 | 198.568 |
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 6.719.155,52 | 25.225 |
| 132.362.090,19 | 224.797 | |
| III. Wertpapiere | ||
| Sonstige Wertpapiere | 0,00 | 77 |
| IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 10.381.533,19 | 16.945 |
| 164.621.763,94 | 259.169 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 552.142,73 | 283 |
| 275.168.487,75 | 353.741 | |
|
Passiva |
||
| 31.12.2012
EUR |
31.12.2011
TEUR |
|
| A. Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 159.795.307,00 | 159.795 |
| II. Kapitalrücklage | 10.477.820,69 | 10.478 |
| III. Bilanzverlust | -130.545.204,06 | -35.524 |
| 39.727.923,63 | 134.749 | |
| B. Rückstellungen | ||
| 1. Steuerrückstellungen | 0,00 | 262 |
| 2. Sonstige Rückstellungen | 14.687.120,06 | 19.005 |
| 14.687.120,06 | 19.267 | |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 97.080.108,53 | 98.656 |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 60.231.145,58 | 13.372 |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 62.881.218,97 | 86.620 |
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 559.506,98 | 913 |
| 220.751.980,06 | 199.561 | |
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 1.464,00 | 164 |
| 275.168.487,75 | 353.741 |
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
TEUR |
|
| 1. Umsatzerlöse | 251.230.893,82 | 429.493 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | ||
| davon aus Währungsumrechnung EUR 2.725.133,54 (Vj.: TEUR 11.360) | 69.909.948,67 | 81.065 |
| 3. Materialaufwand | ||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | -292.365.795,72 | -493.638 |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -41.255,56 | -17 |
| -292.407.051,28 | -493.655 | |
| 4. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | -15.447.546,51 | -17.005 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | ||
| davon für Altersversorgung EUR 5.655,62 (Vj.: TEUR 7) | -1.685.938,14 | -1.850 |
| -17.133.484,65 | -18.856 | |
| 5. Abschreibungen | ||
| a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -2.049.258,09 | -2.213 |
| b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten | -4.093.558,00 | -13.823 |
| -6.142.816,09 | -16.036 | |
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | ||
| davon aus Währungsumrechnung EUR 2.294.890,94 (Vj.: TEUR 13.898) | -62.314.174,60 | -78.122 |
| 7. Erträge aus Beteiligungen, | ||
| davon aus verbundenen Unternehmen EUR 244.100,00 (Vj.: TEUR 0) | 244.100,00 | 4 |
| 8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 1,57 | 0 |
| 9. Ertrag aus Ergebnisabführungsverträgen | 26.951.062,14 | 13.215 |
| 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | ||
| davon aus verbundenen Unternehmen EUR 6.468.885,62 (Vj.: TEUR 12.677) | 6.591.210,99 | 13.185 |
| 11. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | -62.448.652,75 | -10.403 |
| 12. Aufwendungen aus Verlustübernahme | 0,00 | -8.732 |
| 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | ||
| davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen EUR 501.367,11 (Vj.: TEUR 600) | ||
| und an verbundene Unternehmen EUR 849.361,58 (Vj: TEUR 1.745) | -9.724.408,17 | -10.879 |
| 14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | -95.243.370,35 | -99.721 |
| 15. Außerordentlicher Ertrag / Außerordentliches Ergebnis | 0,00 | 67.765 |
| 16. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | ||
| davon latenter Steueraufwand EUR 0,00 (Vj.: TEUR 0) | 222.126,29 | -110 |
| 17. Jahresfehlbetrag | -95.021.244,06 | -32.066 |
| 18. Verlustvortrag | -35.523.960,00 | -689.222 |
| 19. Entnahmen aus der Kapitalrücklage | 0,00 | 297.130 |
| 20. Entnahmen aus Gewinnrücklagen | ||
| a) aus der gesetzlichen Rücklage | 0,00 | 232 |
| b) aus anderen Gewinnrücklagen | 0,00 | 40.074 |
| 21. Ertrag aus der Kapitalherabsetzung | 0,00 | 348.328 |
| 22. Bilanzverlust | -130.545.204,06 | -35.524 |
Der vorliegende Jahresabschluss der Conergy AG, Hamburg ist nach der Satzung der Gesellschaft und den §§ 242 ff. und 264 ff. HGB aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird gemäß § 275 Abs. 2 HGB das Gesamtkostenverfahren angewendet. Die Conergy AG erfüllt zum Stichtag die Merkmale einer großen Kapitalgesellschaft. Des Weiteren werden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses die ergänzenden Bestimmungen der §§ 150 ff. AktG berücksichtigt. Zudem gelten die Vorschriften für börsennotierte Kapitalgesellschaften; die Gesellschaft nimmt an einem organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 5 WpHG teil.
Das Berichtsjahr ist das Geschäftsjahr, es umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2012. Alle Vorjahreswerte beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2011. Sofern nicht anders angegeben, sind alle Werte in diesem Anhang in tausend EUR (TEUR) ausgewiesen und kaufmännisch gerundet. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, werden einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus dem gleichen Grunde werden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerke ebenfalls an dieser Stelle gemacht.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:
Erworbene und selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 150,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wird das steuerliche Sammelpostenverfahren aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz angewandt. Der Sammelposten wird pauschalierend jeweils mit 20 Prozent p.a. im Zugangsjahr und in den vier darauf folgenden Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen.
Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte und Wertpapiere zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei Wertminderungen vorgenommen.
Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bzw. zu den niedrigeren Marktpreisen angesetzt. Die Werte werden mithilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelt. Alle erkennbaren Risiken, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet.
An Lieferanten geleistete Anzahlungen werden mit dem Nennwert angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt.
Die sonstigen Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden zu Anschaffungskosten oder gegebenenfalls nach § 253 Abs. 4 HGB zu den niedrigeren Werten, die sich aus den Börsen- oder Marktpreisen am Stichtag ergeben, angesetzt.
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennbetrag angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Latente Steuern lassen sich aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge ermitteln. Die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung werden mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet, die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel (Anlage 1.4/2) dargestellt.
Auf Finanzanlagen erfolgten im Berichtsjahr außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 62.405 (Vorjahr: TEUR 10.403), die sich wie folgt aufgliedern:
| TEUR | 2012 | 2011 |
| Conergy Solar-Module GmbH & Co. KG, Frankfurt I Oder | 62.405 | - |
| Conergy Pty. Ltd., Sydney (Australien) | - | 6.578 |
| voltwerk electronics GmbH, Hamburg | - | 3.800 |
| Übrige | - | 25 |
| Gesamt | 62.405 | 10.403 |
Die außerplanmäßigen Abschreibungen auf den Beteiligungsbuchwert der Conergy Solar-Module GmbH & Co. KG resultieren vor allem aus dem hohen Preisverfall für Photovoltaikmodule. Sie sind jedoch im Zusammenhang mit einer im Geschäftsjahr 2012 durchgeführten Erhöhung der Beteiligung der Conergy AG an der Conergy Solar-Module GmbH & Co. KG durch Einbringung einer Forderung als Sacheinlage und Zuführung zur Kapitalrücklage zu sehen. Die Abschreibung des Beteiligungsbuchwertes der Conergy Solar-Module GmbH & Co. KG wurde teilweise durch eine Zuschreibung des Beteiligungsbuchwertes der Conergy Deutschland GmbH in Höhe von TEUR 23.003 im abgelaufenen Geschäftsjahr kompensiert.
Der Anteilsbesitz ist als Anlage zum Anhang (Anlage 1.4/3) dargestellt. Die Umrechnung der Angaben zum Eigenkapital und zum Jahresergebnis von in Fremdwährung bilanzierenden Auslandsgesellschaften erfolgt zum Devisenkassamittelkurs des Abschlussstichtags.
In den Vorräten wurden aufgrund der verlustfreien Bewertung der Bestände Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 4.903 (Vorjahr: TEUR 3.245) berücksichtigt.
Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu zwölf Monaten. Die Pauschalwertberichtigung wurde unverändert auf 0,5 Prozent der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen festgesetzt, was einem Korrekturposten in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 38) entspricht.
Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:
| TEUR | 2012 | 2011 |
| Forderungen aus dem Management Buy Out der EPURON Pty Ltd., Sydney (Australien) | 3.789 | 7.992 |
| Forderungen gegen das Finanzamt | 1.887 | 610 |
| Forderungen aus Vergleichsvereinbarungen | 840 | - |
| Debitorische Kreditoren | 56 | 86 |
| Forderungen aus Sicherheitsleistungen an Lieferanten | - | 16.532 |
| Übrige | 147 | 5 |
| Gesamt | 6.719 | 25.225 |
Im Zusammenhang mit dem Verkauf des Windprojektgeschäftes der Conergy AG bzw. seiner Tochtergesellschaften besteht zum 31. Dezember 2012 eine Forderung in Höhe von TEUR 3.789 (Vorjahr: TEUR 7.992) gegenüber dem Erwerber des australischen Windprojektgeschäftes.
Die Forderungen gegen das Finanzamt beinhalten mit TEUR 1.226 (Vorjahr: Verbindlichkeiten von TEUR 184) Forderungen aus noch nicht als Vorsteuer geltend gemachter und entrichteter Einfuhrumsatzsteuer sowie mit TEUR 661 (Vorjahr: TEUR 610) Ertragsteuerforderungen.
Die Restlaufzeiten der sonstigen Vermögensgegenstände teilen sich wie folgt auf:
| TEUR | Innerhalb eines Jahres | Zwischen einem und fünf Jahren | Länger als fünf Jahre |
| Forderungen aus dem Management Buy Out der EPURON Pty Ltd., Sydney (Australien) | 3.789 | 0 | 0 |
| Forderungen gegen das Finanzamt | 1.887 | 0 | 0 |
| Forderungen aus Vergleichsvereinbarungen | 840 | 0 | 0 |
| Debitorische Kreditoren | 56 | 0 | 0 |
| Übrige | 132 | 15 | 0 |
| Gesamt | 6.704 | 15 | 0 |
Im Vorjahr hatten sämtliche sonstigen Vermögensgegenstände eine Laufzeit von bis zu zwölf Monaten.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 125.021 (Vorjahr: TEUR 198.568) resultieren in Höhe von TEUR 31.676 (Vorjahr: TEUR 40.978) aus Lieferungs- und Leistungsbeziehungen.
Die restlichen Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 93.345 (Vorjahr: TEUR 157.590) setzen sich wie folgt zusammen:
| TEUR | 2012 | 2011 |
| Forderungen aus Kontokorrentdarlehen | 92.094 | 154.428 |
| Umsatzsteuerforderungen | 1.251 | 3.162 |
| Gesamt | 93.345 | 157.590 |
Mit Ausnahme der an Tochtergesellschaften gewährten Nachrangdarlehen, die sich nach Berücksichtigung von Wertberichtigungen auf TEUR 12.104 (Vorjahr: TEUR 100.300) beliefen, haben alle Verbundforderungen eine Restlaufzeit von bis zu zwölf Monaten.
Auf die Forderungen gegen verbundene Unternehmen wurden im Geschäftsjahr 2012 TEUR 4.094 Abschreibungen vorgenommen (Vorjahr: TEUR 13.823). Die außerplanmäßigen Abschreibungen setzen sich dabei wie folgt zusammen:
| TEUR | 2012 | 2011 |
| Momentum Renewables GmbH, Hamburg | 3.196 | - |
| Conergy Inc., Alberta (Kanada) | 898 | - |
| Conergy Pty. Ltd., Sydney (Australien) | - | 7.800 |
| voltwerk electronics GmbH, Hamburg | - | 4.000 |
| Conergy Cyprus Limited, Limassol (Zypern) | - | 1.868 |
| Übrige | - | 155 |
| Gesamt | 4.094 | 13.823 |
Im Zusammenhang mit der Absicherung von Währungsrisiken sind Barmittel von TEUR 426 als Sicherheit bei Bankinstituten hinterlegt (Vorjahr: TEUR 2.030).
Zum 30. September 2012 bestand ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals. Aus diesem Grund wurde am 9. November 2012 eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, die am 18. Dezember 2012 stattfand. Im Rahmen dieser außerordentlichen Hauptversammlung wurden neben der Anzeige des Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals entsprechend § 92 Abs. 1 AktG keinerlei Beschlüsse gefasst.
Das gezeichnete Kapital der Conergy AG beträgt somit zum Vorjahr unverändert EUR 159.795.307,00 und ist in 159.795.307 auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stammaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie (Stückaktie) eingeteilt.
Für weitere Erläuterungen wird auch auf die Ausführungen im Abschnitt "Übernahmerechtliche Angaben im zusammengefassten Lagebericht verwiesen.
Gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ist der Vorstand auf der Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung vom 5. Juni 2012, eingetragen in das Handelsregister der Gesellschaft am 24. Oktober 2012, ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 4. Juni 2017 um insgesamt bis zu EUR 79.897.653,00 (Maximalbetrag) durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 79.897.653 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012).
Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder nach § 53 Abs. 1 S. 1 oder § 53 b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein- oder mehrmalig auszuschließen,
a) soweit es erforderlich ist, um etwaige Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;
b) soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten aus Schuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder der Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustünde;
c) soweit die neuen Aktien gegen Bareinlagen ausgegeben werden und der auf die neu auszugebenden Aktien insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals den Betrag von insgesamt EUR 15.979.530,00 oder, sollte dieser Betrag niedriger sein, von insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens und zum Zeitpunkt der erstmaligen Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreitet ("Höchstbetrag") und der Ausgabepreis der neu auszugebenden Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet;
d) soweit die neuen Aktien gegen Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen, Teilen von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Forderungen, ausgegeben werden.
Für weitere Erläuterungen wird auf die Ausführungen im Abschnitt "Übernahmerechtliche Angaben" des zusammengefassten Lageberichts verwiesen.
Das bedingte Kapital beläuft sich zum Stichtag unverändert auf EUR 199.044.464,00.
Für weitere Erläuterungen wird auf die Ausführungen im Abschnitt "Übernahmerechtliche Angaben" des zusammengefassten Lageberichts verwiesen.
Die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 HGB beläuft sich nach Durchführung des Kapitalschnitts im Geschäftsjahr 2011 unverändert auf EUR 10.477.820,69.
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
| TEUR | 2012 | 2011 |
| Gewährleistungsrückstellungen | 8.519 | 12.425 |
| Personalrückstellungen | 2.581 | 2.538 |
| Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen | 822 | 469 |
| Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten und Prozesskosten | 780 | 1.144 |
| Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen | 767 | 0 |
| Drohverlustrückstellungen | 0 | 925 |
| Übrige | 1.218 | 1.504 |
| Gesamt | 14.687 | 19.005 |
Die übrigen sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Avalgebühren in Höhe von TEUR 567 (Vorjahr: TEUR 257) sowie interne und externe Jahresabschlusskosten in Höhe von TEUR 504 (Vorjahr: TEUR 631). Im Vorjahr betrafen die übrigen sonstigen Rückstellungen zudem mögliche Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten von TEUR 620.
Mit Ausnahme der Gewährleistungsrückstellungen haben alle sonstigen Rückstellungen eine Restlaufzeit von bis zu zwölf Monaten.
Die zum Stichtag bestehenden Darlehensverpflichtungen gegenüber Kreditinstituten belaufen sich auf TEUR 97.080 (Vorjahr: TEUR 98.656) und resultieren ausschließlich aus dem im Vorjahr abgeschlossenen syndizierten Kreditvertrag. Zur weiteren Erläuterung wird auf den Abschnitt "Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage" im zusammengefassten Lagebericht verwiesen.
Die Fälligkeiten der Bankverbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
| TEUR | 2012 | 2011 |
| Innerhalb eines Jahres | 50.000 | 50.000 |
| Zwischen einem Jahr und fünf Jahren | 47.080 | 48.656 |
| Länger als fünf Jahre | 0 | 0 |
| Gesamt | 97.080 | 98.656 |
Sämtliche Bankverbindlichkeiten sind grundsätzlich vier Jahre nach erster Inanspruchnahme in voller Höhe zur Rückzahlung fällig, wobei jedoch das revolvierende Darlehen in Höhe von TEUR 50.000 am Ende der jeweiligen Zinsperiode zurückzuzahlen bzw. ohne tatsächliche Rückzahlung und Neuausreichung in eine neue Zinsperiode zu überführen ist und bis einen Monat vor dem Endfälligkeitstag in Anspruch genommen werden kann.
Für weitere Erläuterungen zur Besicherung der Bankverbindlichkeiten wird auf die Ausführungen zu den Haftungsverhältnissen und den sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Abschnitt "Sonstige Angaben" verwiesen.
Sämtliche Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu zwölf Monaten. Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um TEUR 46.859 auf TEUR 60.231 war durch Veränderungen der Zulieferkonzepte mit verschiedenen Lieferanten bedingt.
Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
| TEUR | 2012 | 2011 |
| Verpflichtungen aus Zinsabgrenzungen | 230 | 326 |
| Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt | 330 | 451 |
| Kreditorische Debitoren | 0 | 3 |
| Übrige | 0 | 133 |
| Gesamt | 560 | 913 |
Wie im Vorjahr haben sämtliche sonstigen Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 62.881 (Vorjahr: TEUR 86.620) resultieren in Höhe von TEUR 10.020 (Vorjahr: TEUR 24.160) aus Lieferungs- und Leistungsbeziehungen.
Die restlichen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 52.861 (Vorjahr: TEUR 62.460) setzen sich wie folgt zusammen:
| TEUR | 2012 | 2011 |
| Verbindlichkeiten aus Kontokorrentdarlehen | 52.853 | 62.460 |
| Übrige | 8 | 0 |
| Gesamt | 52.861 | 62.460 |
Wie im Vorjahr haben sämtliche Verbundverbindlichkeiten eine Restlaufzeit von bis zu zwölf Monaten.
Zum 31. Dezember 2012 betragen die bilanzierten aktiven latenten Steuern TEUR 6.143 (Vorjahr: TEUR 7.292) und die bilanzierten passiven latenten Steuern TEUR 6.143 (Vorjahr: TEUR 7.292). Die Bilanzierung erfolgt jedoch saldiert, so dass ein Ausweis von aktiven und passiven latenten Steuern in der Bilanz nicht erfolgt. Die aktiven und passiven latenten Steuern der Conergy AG entfallen auf folgende temporäre Differenzen:
| TEUR | Aktive latente Steuer | Passive latente Steuer |
| Finanzanlagen | 5.643 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 6.143 |
| Rückstellungen | 3.009 | 0 |
| Zwischensumme | 8.652 | 6.143 |
| Nichtansatz Aktivüberhang | -2.509 | 0 |
| Gesamt | 6.143 | 6.143 |
Bei den Organgesellschaften ergeben sich zum 31. Dezember 2012 ausschließlich aktive latente Steuern, die in Übereinstimmung mit dem Wahlrecht aus § 274 HGB nicht bilanziert wurden.
Zum 31. Dezember 2012 wurden auf körperschaft- und gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 270.655 (Vorjahr: TEUR 169.984) bzw. TEUR 210.471 (Vorjahr: TEUR 124.727) keine aktiven latenten Steuern gebildet, da derzeit davon auszugehen ist, dass die steuerlichen Verlustvorträge im Rahmen der mittelfristigen steuerlichen Ergebnisplanung nicht ausreichend wahrscheinlich genutzt werden können. Diese Verlustvorträge sind zeitlich unbefristet nutzbar.
Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der Conergy AG von unverändert 32,28 Prozent. Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Bei Beteiligungen an Personengesellschaften umfasst der kombinierte Ertragsteuersatz lediglich Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag und beträgt unverändert 15,83 Prozent.
Die Umsatzerlöse betreffen mit TEUR 249.269 (Vorjahr: vollumfänglich) Umsätze mit verbundenen Unternehmen sowie mit TEUR 1.962 Umsätze mit Dritten. Nach geographisch bestimmten Märkten verteilen sich die Umsatzerlöse wie folgt:
| TEUR | 2012 | 2011 |
| Restliche EU | 148.040 | 225.813 |
| Deutschland | 88.564 | 156.122 |
| Übrige | 14.627 | 47.558 |
| Gesamt | 251.231 | 429.493 |
Die sonstigen betrieblichen Erträge teilen sich wie folgt auf:
| TEUR | 2012 | 2011 |
| Verbundene Unternehmen | 59.030 | 61.602 |
| Auflösung von Rückstellungen | 5.002 | 1.750 |
| Fremdwährungsbewertung | 2.725 | 11.360 |
| Wertaufholungen | 50 | 645 |
| Abgang langfristiger Vermögenswerte | 7 | 3.835 |
| Übrige | 3.096 | 1.873 |
| Gesamt | 69.910 | 81.065 |
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich vor allem aus Erträgen gegenüber verbundenen Unternehmen zusammen. Diese resultieren zum einen aus Weiterbelastungen an Tochtergesellschaften in Höhe von TEUR 24.453 (Vorjahr: TEUR 31.985). Darüber hinaus sind darin Erträge aus der Aufholung von in Vorjahren vorgenommenen Wertberichtigungen auf Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens von TEUR 23.003 (Vorjahr: TEUR 16.900) enthalten. Einen weiteren Beitrag leisten Erträge aus der Rücknahme von Einzelwertberichtigungen auf an Tochtergesellschaften gewährte Darlehen in Höhe von TEUR 11.575 (Vorjahr: TEUR 12.700).
Bei den Auflösungen von Rückstellungen handelt es sich vollumfänglich um periodenfremde Erträge. Diese betreffen mit TEUR 3.903 (Vorjahr: TEUR 641) vor allem die Gewährleistungsrückstellungen, die aufgrund des hohen Preisverfalls und der dadurch gesunkenen Umsatzerlöse sowie aufgrund des hohen Qualitätsstandards der vergangenen Jahre in deutlich geringerem Umfang als geplant in Anspruch genommen wurden.
Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge enthalten in Höhe von TEUR 1.076 (Vorjahr: TEUR 1.388) periodenfremde Erträge, die insbesondere aus Erstattungsansprüchen gegen Dritte (TEUR 866) resultieren.
Seit dem Geschäftsjahr 2012 werden bestimmte Weiterbelastungen gegenüber Tochterunternehmen (sogenannte Supply Chain Management Fees) erstmalig unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen (TEUR 3.645). Im Vorjahr erfolgt ein Ausweis unter den Umsatzerlösen (TEUR 5.828). Dieser geänderte Ausweis ist auf die nunmehr einheitliche Erfassung aller Weiterbelastungen aus Management und Shared Service Fees gegenüber verbundenen Unternehmen unter den sonstigen betrieblichen Erträgen zurückzuführen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen teilen sich wie folgt auf:
| TEUR | 2012 | 2011 |
| Aufwendungen aus vorzeitiger Vertragsbeendigung | 18.073 | 0 |
| Verkaufsförderung und Vertrieb | 9.563 | 9.414 |
| Nutzungsentgelte und Erhaltungsaufwendungen | 8.156 | 13.903 |
| Prüfungs-, Beratungs- und Rechtsaufwendungen | 6.608 | 6.965 |
| Abgang langfristiger Vermögenswerte | 4.504 | 16 |
| Gewährleistung und Vertragsstrafen | 3.766 | 7.891 |
| Verbundene Unternehmen | 2.409 | 342 |
| Fremdwährungsbewertung | 2.295 | 13.898 |
| Wertberichtigungen | 146 | 7.843 |
| Eigenkapitalbeschaffung | 0 | 6.441 |
| Übrige | 6.794 | 11.409 |
| Gesamt | 62.314 | 78.122 |
Die Aufwendungen aus vorzeitiger Vertragsbeendigung betreffen Einmalaufwendungen die zum überwiegenden Teil in Zusammenhang mit der Vertragsaufhebung des Waferliefervertrages mit dem US-amerikanischen Waferhersteller MEMC Electronic Materials, Inc. und dem damit verbundenen Verzicht auf eine geleistete Bar-Sicherheit stehen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten in Höhe von TEUR 2.236 (Vorjahr: TEUR 91) periodenfremde Aufwendungen. Diese resultieren mit TEUR 2.154 nahezu vollumfänglich aus einer Weiterbelastung im Rahmen der Regulierung eines Schadenfalls.
Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich insbesondere aus Kosten für Versicherungsprämien (TEUR 1.155; Vorjahr: TEUR 1.435), aus den Zuführungen zu Rückstellungen (TEUR 1.085; Vorjahr: TEUR 1.114) und aus Kosten für Fremd- und Zeitarbeit (TEUR 922; Vorjahr: TEUR 1.185) zusammen. Im Geschäftsjahr 2011 enthielten die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen zudem Avalgebühren von TEUR 3.568. Im Geschäftsjahr 2012 hat Conergy die Verwendung ihrer gewährten Avallinien überprüft und festgestellt, dass diese mittlerweile überwiegend zur Absicherung von Lieferantenkrediten genutzt werden, während ansonsten Risiken aus der Konzeption und Realisierung von Projekten besichert wurden. Aufgrund der überwiegenden Finanzierungsfunktion wurden die im Berichtsjahr erfassten Avalgebühren in Höhe von TEUR 3.162 nicht unter den "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen", sondern als "Finanzielle Aufwendungen" ausgewiesen.
Wegen Geringfügigkeit werden Kfz-Steuern in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 0) als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst.
Der außerordentliche Ertrag des Geschäftsjahrs 2011 in Höhe vor TEUR 67.765 resultiert ausschließlich aus der Einbringung von Darlehensforderungen der Kreditgeber im Rahmen der ordentlichen Kapitalerhöhung, wobei die eingebrachten Forderungen mit einem Abschlag von 40 Prozent auf den Nominalbetrag bewertet wurden. Der Abschlag von 40 Prozent auf den Nominalbetrag wurde ergebniswirksam als außerordentlicher Ertrag berücksichtigt.
Innerhalb der Steuern vom Einkommen und Ertrag wird ein Einmalertrag von TEUR 167 erfasst, der die Auflösung von in Vorjahren gebildeten Steuerrückstellungen im Zuge abgeschlossener Betriebsprüfungen betrifft.
Die Entnahmen aus der Kapitalrücklage des Vorjahres erfolgten im Rahmen der vereinfachten Kapitalherabsetzung im Sinne der §§ 229 ff. AktG und dienten ausschließlich der Deckung von Verlusten.
Die Entnahmen aus den Gewinnrücklagen des Vorjahres erfolgten im Rahmen der vereinfachten Kapitalherabsetzung im Sinne der §§ 229 ff. AktG und dienten ausschließlich der Deckung von Verlusten.
Der Ertrag aus der Kapitalherabsetzung des Vorjahres wurde im Rahmen der vereinfachten Kapitalherabsetzung im Sinne der §§ 229 ff. AktG realisiert und diente ausschließlich der Deckung von Verlusten.
Die Conergy AG haftet gesamtschuldnerisch für Kreditlinien in Höhe von TEUR 281.517 (Vorjahr: TEUR 315.282). Davon entfallen TEUR 261.523 auf die syndizierte Kreditfazilität vom 8. Juli 2011, die von mehreren Konzerngesellschaften in Anspruch genommen werden kann. Der neue Kreditvertrag trat am 21. Juli 2011 mit Eintragung der Kapitalerhöhung in Kraft und nach Rückführung des "Syndizierten Kreditvertrags 2007" an dessen Stelle. Am Stichtag waren TEUR 120.273 (Vorjahr: TEUR 121.849) an Barmitteln und TEUR 137.468 (Vorjahr: TEUR 109.686) an Aval- und Akkreditivlinien im Rahmen der syndizierten Kreditfazilität in Anspruch genommen. Des Weiteren entfallen TEUR 12.784 auf Aval- und Akkreditivlinien bei der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland, Köln, von denen TEUR 12.784 zum Stichtag in Anspruch genommen waren. Die Avallinie wurde von Seiten der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland, Köln, im Geschäftsjahr 2012 gekündigt. Die noch ausgereichten Avale bleiben bis zur Fälligkeit bestehen, d.h. die Avallinie sowie die entsprechende Ausnutzung reduzieren sich kontinuierlich.
Zur Sicherung der Verbindlichkeiten und Kreditlinien aus dem Syndizierten Kredit wurden die Anteile an folgenden direkt von der Conergy AG gehaltenen Tochtergesellschaften an ein Bankenkonsortium verpfändet:
| ― |
Conergy Deutschland GmbH, Hamburg |
| ― |
Conergy Real Estate GmbH & Co. KG, Hamburg |
| ― |
Conergy Real Estate Verwaltungs GmbH, Hamburg |
| ― |
Conergy Services GmbH, Hamburg |
| ― |
Conergy Solar-Module GmbH & Co. KG, Frankfurt (Oder) |
| ― |
Conergy Solar-Module Verwaltungs GmbH, Frankfurt (Oder) |
| ― |
Momentum Renewables GmbH, Hamburg |
| ― |
Mounting Systems GmbH, Rangsdorf |
Des Weiteren wurde der größte Teil der restlichen Vermögenswerte der Conergy AG im Zusammenhang mit dem Syndizierten Kreditvertrag 2011 sicherungsübereignet bzw. verpfändet.
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen ergibt sich des Weiteren aus Zahlungsverpflichtungen aus Kooperationsverträgen, sonstigem Bestellobligo sowie aus Miet- und Leasingverträgen für Büroräume und Kraftfahrzeuge sowie aus Versicherungsprämien.
Die Fälligkeiten der sonstigen finanziellen Verpflichtungen gliedern sich wie folgt:
| TEUR | 2012 | 2011 |
| Innerhalb eines Jahres | 75.610 | 177.445 |
| Zwischen einem Jahr und fünf Jahren | 43.747 | 341.203 |
| Länger als fünf Jahre | 0 | 239.157 |
| Gesamt | 119.357 | 757.805 |
Der Conergy-Konzern hatte im Oktober 2007 zur Absicherung des Bedarfs an Siliziumwafern für die Modulproduktion in der Solarfabrik in Frankfurt (Oder) mit dem Waferhersteller MEMC Electronic Materials, Inc. einen langfristigen Liefervertrag abgeschlossen. Dieser ursprünglich bis Ende 2018 laufende Liefervertrag wurde mit Vereinbarung vom 25. September 2012 vorzeitig beendet. Diese Vereinbarung enthielt unter anderem den Verzicht auf die von Conergy bei der MEMC Electronic Materials, Inc. hinterlegte Bar-Sicherheit.
Im Rahmen von Eventualverbindlichkeiten bestehen zum Bilanzstichtag Verpflichtungen in Höhe von maximal TEUR 151.381 (Vorjahr: TEUR 248.549), die sich wie folgt zusammensetzen:
| TEUR | 2012 | 2011 |
| Bürgschaften für Dritte | 14.363 | 89.598 |
| Bürgschaften für Tochterunternehmen | 126.009 | 145.621 |
| Patronatserklärungen gegenüber Dritten | 2.009 | 4.330 |
| Patronatserklärungen gegenüber Tochtergesellschaften | 9.000 | 9.000 |
| Gesamt | 151.381 | 248.549 |
Eventualverbindlichkeiten mit einem Jahresbetrag von TEUR 1.510 (Vorjahr: TEUR 1.472) und einer Laufzeit von 99 Jahren betreffen die Erbbaurechte der Betriebsgrundstücke der Produktionsstandorte Rangsdorf und Frankfurt (Oder), da die Conergy AG für diese Verpflichtungen jeweils eine Patronatserklärung abgegeben hat.
Zusätzlich wurden gegenüber einem Dritten eine Vertragserfüllungsgarantie, die Gewährleistungsansprüche aus Bau- und Serviceverträgen abdeckt, zugunsten einer spanischen Tochtergesellschaft abgegeben.
Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der aus den für Tochterunternehmen abgegebenen Patronatserklärungen und Bürgschaften resultierenden Eventualverbindlichkeiten wird aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung der Tochterunternehmen als gering eingeschätzt.
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer (Full Time Equivalents ohne Vorstand, Auszubildende und Praktikanten) belief sich im Geschäftsjahr 2012 auf 200 (Vorjahr: 224), die sich wie folgt aufteilen lassen:
| 2012 | 2011 | |
| Angestellte | 184 | 208 |
| Arbeiter | 16 | 16 |
| Gesamt | 200 | 224 |
Als Vorstände waren im Geschäftsjahr 2012 folgende Personen bestellt:
| Name | Zuständigkeitsbereich | Tätigkeiten außerhalb der Gesellschaft |
| Dr. Philip Comberg (seit 12. Januar 2012) | Corporate Business Development Corporate Legal Corporate Human Resources & Compliance Corporate Communication | |
| Alexander Gorski | Geschäftsbereich Europa Global Purchasing & Supply Chain (inkl. Supply Chain Planning, Global Logistics und Corporate Aftersales Operations) Quality Management Sales Excellence Global Engineering & Services Mounting Systems Conergy Solar-Module | |
| Marc Lohoff (seit 12. Januar 2012) | Geschäftsbereich Asien-Pazifik Geschäftsbereich Nordamerika | |
| Jan Vannerum (seit 12. Januar 2012) | Corporate Accounting & Controlling Corporate Tax Corporate Treasury & Project Finance Corporate IT & Processes Internal Audit Investor Relations | |
| Dr. Sebastian Biedenkopf (bis 12. Januar 2012) | Corporate Finance Corporate Treasury & Project Finance Corporate Tax Investor Relations Corporate Legal Corporate Human Resources & Compliance Corporate IT & Processes Corporate Communications Corporate Audit Corporate Business Development Components | Präsident des Verwaltungsrats der iploit AG, Zürich (Schweiz) |
Vom Geschäftsjahr 2011 an war Dr. Philip Comberg Vorsitzender des Aufsichtsrates der Conergy AG. Mit Wirkung zum 12. Januar 2012 war er zunächst bis zum Ende des Geschäftsjahres 2012 als Vorstandsvorsitzender aus dem Aufsichtsrat in den Vorstand entsandt. Mit Wirkung zum 1. Januar 2013 hat der Aufsichtsrat Dr. Philip Comberg für drei Jahre zum Vorstandsvorsitzenden bestellt. Dr. Philip Comberg verantwortet die Geschäftsbereiche Corporate Business Development, Corporate Legal, Corporate Human Resources & Compliance und Corporate Communications.
Dr. Sebastian Biedenkopf hat sein Vorstandsmandat am 12. Januar 2012 niedergelegt. In diesem Zusammenhang hat Dr. Sebastian Biedenkopf am 24. Oktober 2011 von einem im Zusammenhang mit dem im Juli 2011 vollzogenen Wechsel des Aktionärskreises eingeräumten Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und das Unternehmen im Februar 2012 verlassen.
Mit Wirkung zum 04. Mai 2011 wurde Alexander Gorski zum Vorstandsmitglied für den Bereich Operations und Services ernannt. Seit dem 1. August 2011 verantwortet er als Chief Operating Officer (COO) neben der Mounting Systems und der Conergy Solar-Module die Geschäftsbereiche Europe sowie Global Purchasing & Supply Chain (inklusive Supply Chain Planning, Global Logistics, Corporate Aftersales Operations), Quality Management, Sales Excellence und Global Engineering & Services.
Mit Wirkung zum 12. Januar 2012 wurde Marc Lohoff zum Vorstandsmitglied berufen und zeichnet sich als Chief Sales Officer (CSO) für die Geschäftsbereiche Asia Pacific und United States and Canada verantwortlich.
Mit Wirkung zum 12. Januar 2012 wurde Jan Vannerum zum Vorstandsmitglied ernannt und leitet die Geschäftsbereiche Corporate Accounting & Controlling, Corporate Tax, Corporate Treasury & Project Finance, Corporate IT & Processes, Internal Audit und Investor Relations.
Für weitere Erläuterungen wird auf die Ausführungen im Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" des zusammengefassten Lageberichts verwiesen.
Die Gesamtvergütungen des Vorstands betrugen im Berichtsjahr TEUR 3.067 (Vorjahr: TEUR 1.195). Darin enthalten ist auch die Vergütung von Herrn Dr. Sebastian Biedenkopf für das Geschäftsjahr 2012 von 622 TEUR, die sich wesentlich aus einer Abfindungszahlung von 550 TEUR zusammensetzt. Die Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder gliedern sich wie folgt auf:
| TEUR | Dr. Philip Comberg | Alexander Gorski | Marc Lohoff | Jan Vannerum | Summe |
| Feste Jahresvergütung | 524 | 298 | 262 | 233 | 1.317 |
| Sachbezüge / Sonstige Leistungen 1) | 319 | 13 | 110 | 6 | 448 |
| Erfolgsunabhängige Vergütungen | 843 | 311 | 372 | 239 | 1.765 |
| Kurzfristige variable Vergütung | 121 | 90 | 40 | 54 | 305 |
| Direkt geleistete Vergütungen | 964 | 401 | 412 | 293 | 2.070 |
| Zeitwert neu gewährter aktienbasierter Vergütung | 149 | 110 | 50 | 66 | 375 |
| Gesamtbezüge nach HGB | 1.113| | 511 | 462 | 359 | 2.445 |
Für die detaillierte Darstellung der Vorstandsvergütungen verweisen wir auf den Vergütungsbericht im Rahmen des zusammengefassten Lageberichts.
Die Vergütung des Vorstands beinhaltet als Elemente feste und variable Bezüge.
Alle Vorstandsmitglieder erhalten eine erfolgsunabhängige Grundvergütung. Zusätzlich erhalten alle Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen wie der privaten Nutzungsmöglichkeit des Dienstwagens, Zuschüssen zur Altersvorsorge und Aufwendungen für Versicherungsverträge. Einzelne Mitglieder des Vorstands erhalten zudem Ersatz ihrer Auslagen, z.B. für Unterkunft oder Heimfahrten/-flüge.
Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder eine individuell festgelegte variable Vergütung, die sich auf maximal 150 Prozent des festgelegten Zielwertes erhöhen kann. Im Falle von Zielunterschreitungen verringert sie sich. Die variable Vergütung besteht aus einem Barwert, der ausgezahlt wird, und einem Teil, der in fiktive Aktien umgewandelt wird. Der Barwert der variablen Vergütung wird individuell vereinbart und beläuft sich auf höchstens 45 Prozent. Der übrige Teil der variablen Vergütung wird jährlich in fiktive Aktien umgewandelt. Die Anzahl der fiktiven Aktien wird zum Zeitpunkt der Festlegung der Höhe der variablen Vergütung bestimmt, basierend auf dem gewichteten Durchschnittskurs der letzten 30 Börsenhandelstage des Geschäftsjahres, für das die Vergütung geschuldet wird. Die Auszahlung der fiktiven Aktien erfolgt nach Ablauf einer mehrjährigen Periode von bis zu vier Jahren beginnend ab Festlegung der Anzahl der Aktien im Rahmen der Umwandlung der variablen Vergütung. Der Wert der nach Ablauf der Wartezeit zur Auszahlung gelangenden fiktiven Aktien im Berichtsjahr ist der Höhe nach begrenzt auf einen individuell festgelegten Prozentsatz von maximal 250 Prozent der in fiktive Aktien umgewandelten variablen Vergütung. Die Wertermittlung der fiktiven Aktien erfolgt auf Basis des gewichteten Durchschnittskurses der letzten 30 Börsenhandelstage vor dem Auszahlungsdatum.
Unabhängig von der vertraglich geschuldeten Vergütung sehen die Anstellungsverträge die Möglichkeit vor, den Vorstandsmitgliedern nach freiem Ermessen des Aufsichtsrats auf der Grundlage einer zuvor abgeschlossenen Zielvereinbarung einen Sonderbonus oder im Nachhinein einen Anerkennungsbonus für besondere Leistungen zu gewähren.
Da die für das Geschäftsjahr 2012 vereinbarten finanziellen Zielvorgaben nicht erreicht wurden und daraus kein Anspruch auf variable Vergütung entstand, hat der Aufsichtsrat mit Beschluss von 7. März 2013 für alle Vorstandsmitglieder einen Anerkennungsbonus ausgelobt.
Für die weiteren Erläuterungen zu den Vergütungen der derzeitigen Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2012 verweisen wir auf den Vergütungsbericht im Rahmen des zusammengefassten Lageberichts.
Dr. Sebastian Biedenkopf hat mit Wirkung zum Ablauf des Februar 2012 von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Daraufhin haben die Gesellschaft und Dr. Sebastian Biedenkopf nach Ende des Berichtsjahres eine Abfindungsvereinbarung abgeschlossen. Diese sieht eine pauschale Abfindung in Höhe von TEUR 550 (brutto) vor. Hiermit sind alle Ansprüche von Dr. Sebastian Biedenkopf gegen die Gesellschaft, insbesondere auf fixe oder variable Vergütung sowie auf Auszahlung von in der Vergangenheit zugeteilten fiktiven Aktien, abgegolten.
Zu den Angaben gemäß § 285 Nr. 9a Sätze 5 bis 8 HGB wird auf den Abschnitt "Vergütungsbericht für den Vorstand und den Aufsichtsrat der Conergy AG" im zusammengefassten Lagebericht verwiesen.
Im Berichtsjahr waren folgende Personen Mitglieder des Aufsichtsrats:
| Name | Mitglied seit | Tätigkeiten außerhalb der Gesellschaft |
| Dr. Philip Comberg | 2011 | Selbständiger Unternehmer |
| (Aufsichtsratsvorsitzender, ruhend nach § 105 Abs. 2 AktG seit 12. Januar 2012) | Geschäftsführer und Partner der Alcosa Capital GmbH & Co. KG, Frankfurt/Main | |
| Dr. Andreas Pleßke | 2011 | Selbständiger Unternehmensberater |
| (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) | Aufsichtsratsvorsitzender der m.a.x. Informationstechnololgie AG, München Aufsichtsratsvorsitzender der smart One Consulting AG, Berg | |
| Jeremy Blank | 2011 | Angestellter der YCMIL Ltd., Tel Aviv (Israel) |
| Leiter Internationale Kredite und Partner der York Capital Management, New York (USA) | ||
| Pepyn Dinandt | 2011 | Vorsitzender der Geschäftsführung der Monier Group SARL, Luxemburg (Luxemburg) und CEO der Monier Group |
| Vorsitzender des Aufsichtsrats der Monier Braas GmbH, Oberursel Vorsitzender des Beirats der Bramac Dachsysteme International GmbH, Pöchlarn (Österreich) | ||
| Werner P. Paschke | 2011 | Selbständiger Unternehmensberater |
| Aufsichtsratsmitglied der Coperion GmbH, Stuttgart Aufsichtsratsmitglied der Monier Holdings GP S.A., Luxemburg (Luxemburg) | ||
| Dr. Klaus-Dieter Rasch | 2011 | Geschäftsführer (CEO) der AZUR SPACE Solar Power GmbH, Heilbronn |
Mit Wirkung zum 12. Januar 2012 ist Dr. Philip Comberg zunächst bis zum Ende des Geschäftsjahres 2012 als Vorstandsvorsitzender aus dem Aufsichtsrat in den Vorstand entsandt worden. Mit Wirkung zum 1. Januar 2013 hat der Aufsichtsrat Dr. Philip Comberg für drei Jahre zum Vorstandsvorsitzenden bestellt. In diesem Zusammenhang hat Dr. Philip Comberg sein Amt als Aufsichtsratsvorsitzender niedergelegt.
Zu Beginn des Berichtszeitraums war Dr. Philip Comberg Vorsitzender des Aufsichtsrats und Dr. Andreas Pleßke sein Stellvertreter. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 6. November 2012 wurden jeweils mit Wirkung zum 1. Januar 2013 Dr. Andreas Pleßke zum Aufsichtsratsvorsitzenden und Werner P. Paschke zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt.
Zum Stichtag 01. Januar 2013 waren daher folgende Personen Mitglieder des Aufsichtsrats:
| Name | Mitglied seit | Tätigkeiten außerhalb der Gesellschaft |
| Dr. Andreas Pleßke | 2011 | Selbständiger Unternehmensberater |
| (Aufsichtsratsvorsitzender) | Aufsichtsratsvorsitzender der m.a.x. Informationstechnololgie AG, München Aufsichtsratsvorsitzender der smart One Consulting AG, Berg | |
| Werner P. Paschke | 2011 | Selbständiger Unternehmensberater |
| (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) | Aufsichtsratsmitglied der Coperion GmbH, Stuttgart Aufsichtsratsmitglied der Monier Holdings GP S.A., Luxemburg (Luxemburg) | |
| Jeremy Blank | 2011 | Angestellter der YCMIL Ltd., Tel Aviv (Israel) |
| Leiter Internationale Kredite und Partner der York Capital Management, New York (USA) | ||
| Pepyn Dinandt | 2011 | Vorsitzender der Geschäftsführung der Monier Group SARL, Luxemburg (Luxemburg) und CEO der Monier Group |
| Vorsitzender des Aufsichtsrats der Monier Braas GmbH, Oberursel Vorsitzender des Beirats der Bramac Dachsysteme International GmbH, Pöchlarn (Österreich) | ||
| Dr. Klaus-Dieter Rasch | 2011 | Geschäftsführer (CEO) der AZUR SPACE Solar Power GmbH, Heilbronn |
Der ausgeübte Beruf außerhalb der Gesellschaft besteht bei den Aufsichtsratsmitgliedern in der hervorgehobenen Tätigkeit.
Die für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2012 gewährten Gesamtbezüge des Aufsichtsrates belaufen sich gemäß § 285 Nr. 9a Sätze 1 bis 4 HGB auf TEUR 463 (Vorjahr: TEUR 406). Die Vergütungszahlungen verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats:
| Aufsichtsrat | Bilanzausschuss | Präsidialausschuss | ||||
| TEUR | Fixum | Sitzungsgeld | Fixum | Sitzungsgeld | Fixum | Sitzungsgeld |
| Dr. Philip Cornberg 1) | 3 | 1 | 0 | - | 0 | - |
| Dr. Andreas Pleßke | 60 | 14 | 12 | 4 | 12 | 4 |
| Jeremy Blank | 40 | 10 | 12 | 3 | 12 | 3 |
| Pepyn Dinandt | 40 | 11 | - | - | 12 | 4 |
| Werner P. Paschke | 40 | 14 | 30 | 4 | 11 | 4 |
| Dr. Klaus-Dieter Rasch | 40 | 10 | - | - | - | - |
| Gesamt | 223 | 60 | 54 | 11 | 47 | 15 |
| Projektkontrollausschuss | Variable Vergütung | Gesamt | ||
| TEUR | Fixum | Sitzungsgeld | ||
| Dr. Philip Cornberg 1) | - | - | - | 4 |
| Dr. Andreas Pleßke | 27 | 2 | - | 135 |
| Jeremy Blank | - | - | - | 80 |
| Pepyn Dinandt | 11 | 1 | - | 79 |
| Werner P. Paschke | - | - | - | 103 |
| Dr. Klaus-Dieter Rasch | 11 | 1 | - | 62 |
| Gesamt | 49 | 4 | - | 463 |
1) Aufsichtsratsvorsitzender bis 11. Januar
2012; ruhend nach § 105 Abs. 2 AktG seit 12. Januar
2012
Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden im Berichtsjahr zusätzlich zu ihrer Vergütung Barauslagen (insbesondere Reisekosten) von insgesamt TEUR 35 erstattet.
Zu den der Conergy AG nahe stehenden Personen zählen einerseits die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Organmitglieder von Tochtergesellschaften, sofern sie eine Schlüsselposition einnehmen, jeweils einschließlich deren naher Familienangehöriger, sowie andererseits diejenigen Unternehmen, auf die Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft bzw. deren nahe Familienangehörige einen maßgeblichen Einfluss ausüben können oder an denen sie einen wesentlichen Stimmrechtsanteil halten. Darüber hinaus zählen zu den nahe stehenden Personen diejenigen nicht-konsolidierten Unternehmen, mit denen die Gesellschaft einen Konzernverbund bildet oder an denen sie eine Beteiligung hält, die ihr eine maßgebliche Einflussnahme auf die Geschäftspolitik des Beteiligungsunternehmens ermöglicht, sowie die Hauptaktionäre der Gesellschaft einschließlich deren konzernverbundener Unternehmen.
Die Conergy AG unterhielt zum Stichtag 31. Dezember 2012 keine Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen. Zudem bestanden zum 31. Dezember 2012 keine Kredite zugunsten von Mitgliedern des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats.
Die Conergy AG stellt zum 31. Dezember 2012 als Muttergesellschaft einen Konzernabschluss gemäß § 315a HGB nach den Vorschriften der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, auf. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Vorstand und Aufsichtsrat haben am 17. Dezember 2012 die Erklärung über die Einhaltung des Corporate Governance Kodex im Sinne des § 161 AktG abgegeben und auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.conergy-group.com dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.
Das vom Abschlussprüfer nach § 285 Nr. 17 HGB für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar betrug TEUR 446 (Vorjahr: TEUR 287). Die Aufteilung des Honorars auf einzelne Dienstleistungen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
| TEUR | 2012 | 2011 |
| Abschlussprüfungsleistungen | 187 | 150 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 149 | 98 |
| Steuerberatungsleistungen | 10 | 1 |
| Sonstige Leistungen | 100 | 38 |
| Gesamt | 446 | 287 |
Zur Absicherung von Wareneinkäufen in Fremdwährung bestanden zum Bilanzstichtag keine Devisenoptionsgeschäfte (Vorjahr: TUSD 5.000 bzw. TEUR 3.864). Es bestanden wie im Vorjahr überdies keine Devisentermingeschäfte und keine Zinssicherungsgeschäfte zur Absicherung von variablen Kreditinanspruchnahmen.
Laut Gesetzeslage sind Investoren, deren Stimmrechtsanteil an börsenorientierten Gesellschaften bestimmte Schwellenwerte erreicht, zu einer Mitteilung an die Gesellschaft verpflichtet.
Gemäß § 21 WpHG sind der Conergy AG folgende Stimmrechtsmitteilungen im abgelaufenen Geschäftsjahr zugegangen:
| ― |
Die Sothic Capital Management (Cayman) Ltd, Grand Cayman, Cayman Islands hat uns am 10.08.2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Conergy AG, Hamburg, Deutschland, am 06.08.2012 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,63% (das entspricht 4.202.853 Stimmrechten) betragen hat. Davon waren der Sothic Capital Management (Cayman) Ltd 2,63% (4.202.853 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. |
| ― |
Die Sothic Capital Management LLP, London, UK hat uns am 10.08.2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Conergy AG, Hamburg, Deutschland, am 06.08.2012 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,63% (das entspricht 4.202.853 Stimmrechten) betragen hat. Davon waren der Sothic Capital Management LLP 2,63% (4.202.853 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. |
| ― |
Die Sothic Capital Management (UK) Ltd, London, UK hat uns am 10.08.2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Conergy AG, Hamburg, Deutschland, am 06.08.2012 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,63% (das entspricht 4.202.853 Stimmrechten) betragen hat. Davon waren der Sothic Capital Management (UK) Ltd 2,63% (4.202.853 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. |
| ― |
Gertjan Koomen, UK hat uns am 10.08.2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Conergy AG, Hamburg, Deutschland, am 06.08.2012 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,63% (das entspricht 4.202.853 Stimmrechten) betragen hat. Davon waren Gertjan Koomen 2,63% (4.202.853 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. |
| ― |
Die Sothic Capital European Opportunities Fund Ltd, Grand Cayman, Cayman Islands hat uns am 10.08.2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Conergy AG, Hamburg, Deutschland, am 06.08.2012 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,63% (das entspricht 4.202.853 Stimmrechten) betragen hat. Davon waren der Sothic Capital European Opportunities Fund Ltd 2,63% (4.202.853 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. |
Im Geschäftsjahr 2011 waren der Conergy AG folgende Veränderungen zugegangen:
| ― |
Die Coco Beteiligungs GmbH & Co. KG, Greven, Deutschland, hat uns am 18. Januar 2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Conergy AG am 14. Januar 2011 die Schwelle von 3% unterschritten hat und zu diesem Tag 2,93% (11.656.551 Stimmrechte) beträgt. |
| ― |
Die CoCo Verwaltungs GmbH, Greven, Deutschland, hat uns am 18. Januar 2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Conergy AG am 14. Januar 2011 die Schwelle von 3% unterschritten hat und zu diesem Tag 2,93% (11.656.551 Stimmrechte) beträgt. 2,93% der Stimmrechte (11.656.551 Stimmrechte) sind ihr nach §22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. |
| ― |
Dieter Ammer, Deutschland, hat uns am 18. Januar 2011 gemäß §21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Conergy AG am 18. Januar 2011 die Schwelle von 3% unterschritten hat und zu diesem Tag 2,98% (11.860.450 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm 2,66% der Stimmrechte (10.576.000 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. |
| ― |
Die Athos Service GmbH, München, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22. März 2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Conergy AG am 15. März 2011 die Schwelle von 10% der Stimmrechtsanteile unterschritten hat und zu diesem Tag noch 9,42%, entsprechend 37.514.296 von insgesamt 398.088.928 Stimmrechtsanteilen an der Conergy AG betrug. Die Athos Service GmbH, München, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22. März 2011 ferner mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Conergy AG am 18. März 2011 die Schwellen von 5% und 3% der Stimmrechtsanteile unterschritten hat und zu diesem Tag noch 2,91%, entsprechend 11.588.096 von insgesamt 398.088.928 Stimmrechtsanteilen an der Conergy AG betrug. |
| ― |
Des Weiteren hat uns die Außengesellschaft bürgerlichen Rechts Dr. Andreas und Susan Strüngmann, Tegernsee, Deutschland, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22. März 2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Conergy AG am 15. März 2011 die Schwelle von 3% der Stimmrechtsanteile unterschritten hat und zu diesem Tag noch 2,36%, entsprechend 9.378.574 von insgesamt 398.088.928 Stimmrechten an der Conergy AG betrug. Die Stimmrechtsanteile werden ihr vollständig von der Athos Service GmbH, München, Deutschland, gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG aufgrund eines Treuhandverhältnisses zugerechnet. |
| ― |
Des Weiteren hat uns die Außengesellschaft bürgerlichen Rechts Dr. Thomas und Cornelia Strüngmann, Rottach-Egern, Deutschland gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22. März 2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Conergy AG am 15. März 2011 die Schwelle von 3% der Stimmrechtsanteile unterschritten hat und zu diesem Tag noch 2,36%, entsprechend 9.378.574 von insgesamt 398.088.928 Stimmrechtsanteilen an der Conergy AG betrug. Die Stimmrechtsanteile werden ihr vollständig von der Athos Service GmbH, München, Deutschland, gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG aufgrund eines Treuhandverhältnisses zugerechnet. |
| ― |
Des Weiteren hat uns die Außengesellschaft bürgerlichen Rechts Nicole und Florian Strüngmann, Tegernsee, Deutschland gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22. März 2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Conergy AG am 15. März 2011 die Schwelle von 3% der Stimmrechtsanteile unterschritten hat und zu diesem Tag noch 2,36%, entsprechend 9.378.574 von insgesamt 398.088.928 Stimmrechten an der Conergy AG betrug. Die Stimmrechtsanteile werden ihr vollständig von der Athos Service GmbH, München, Deutschland, gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG aufgrund eines Treuhandverhältnisses zugerechnet. |
| ― |
Des Weiteren hat uns die Außengesellschaft bürgerlichen Rechts Janina, Fiona, Felix und Fabian Strüngmann, Rottach-Egern, Deutschland, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22. März 2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Conergy AG am 15. März 2011 die Schwelle von 3% der Stimmrechtsanteile unterschritten hat und zu diesem Tag noch 2,36%, entsprechend 9.378.574 von insgesamt 398.088.928 Stimmrechtsanteilen an der Conergy AG betrug. Die Stimmrechtsanteile werden ihr vollständig von der Athos Service GmbH, München, Deutschland, gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG aufgrund eines Treuhandverhältnisses zugerechnet. |
| ― |
Des Weiteren hat uns Herr Dr. Andreas Strüngmann, Deutschland, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22. März 2011 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Conergy AG am 15. März 2011 die Schwelle von 3% der Stimmrechtsanteile unterschritten hat und zu diesem Tag noch 2,36%, entsprechend 9.378.574 von insgesamt 398.088.928 Stimmrechtsanteilen an der Conergy AG betrug. Die Stimmrechtsanteile werden ihm gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, S. 2 WpHG vollständig über die von ihm kontrollierte Außengesellschaft bürgerlichen Rechts Dr. Andreas und Susan Strüngmann, Tegernsee, Deutschland, aus Aktien zugerechnet, der sie aufgrund eines Treuhandverhältnisses von der Athos Service GmbH, München, Deutschland, zugerechnet werden. |
| ― |
Des Weiteren hat uns Herr Dr. Thomas Strüngmann, Deutschland, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22. März 2011 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Conergy AG am 15. März 2011 die Schwelle von 3% der Stimmrechtsanteile unterschritten hat und zu diesem Tag noch 2,36%, entsprechend 9.378.574 von insgesamt 398.088.928 Stimmrechtsanteilen an der Conergy AG betrug. Die Stimmrechtsanteile werden ihm gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, S. 2 WpHG vollständig über die von ihm kontrollierte Außengesellschaft bürgerlichen Rechts Dr. Thomas und Corneila Strüngmann, Rottach-Egern, Deutschland, aus Aktien zugerechnet, der sie aufgrund eines Treuhandverhältnisses von der Athos Service GmbH, München, Deutschland zugerechnet werden. |
| ― |
On 21 July 2011 the holding in voting rights of York Global Finance BDH, LLC, New York, United States of America, in Conergy AG, Hamburg, Germany, exceeded the thresholds of 3%, 5%, 10%, 15% and 20% of the voting rights in Conergy AG and on that day amounted to 20.15% of the voting rights in Conergy AG, corresponding to 32,196,514 of a total number of 159,795,307 voting rights in Conergy AG. |
| ― |
On 21 July 2011 the holding in voting rights of York Global Finance Manager, LLC, New York, United States of America, in Conergy AG, Hamburg, Germany, exceeded the thresholds of 3%, 5%, 10%, 15% and 20% of the voting rights in Conergy AG and on that day amounted to 20.15% of the voting rights in Conergy AG, corresponding to 32,196,514 of a total number of 159,795,307 voting rights in Conergy AG. All of these voting rights were attributed to York Global Finance Manager, LLC pursuant to section 22 sub-sec. 1 sentence 1 no. 6 of the German Securities Trading Act and were attached to shares held by York Global Finance BDH, LLC, New York, United States. |
| ― |
On 21 July 2011 the holding in voting rights of York Capital Management Global Advisors, LLC, New York, United States of America, in Conergy AG, Hamburg, Germany, exceeded the thresholds of 3%, 5%, 10%, 15% and 20% of the voting rights in Conergy AG and on that day amounted to 20.15% of the voting rights in Conergy AG, corresponding to 32,196,514 of a total number of 159,795,307 voting rights in Conergy AG. All of these voting rights were attributed to York Capital Management Global Advisors, LLC pursuant to section 22 sub-sec. 1 sentence 1 no. 6 in conjunction with sentence 2 of the German Securities Trading Act through York Global Finance Manager, LLC, New York, United States, and were attached to shares held by York Global Finance BDH, LLC, New York, United States. |
| ― |
On 21 July 2011 the holding in voting rights of James G. Dinan, United States of America, in Conergy AG, Hamburg, Germany, exceeded the thresholds of 3%, 5%, 10%, 15% and 20% of the voting rights in Conergy AG and on that day amounted to 20.15% of the voting rights in Conergy AG, corresponding to 32,196,514 of a total number of 159,795,307 voting rights in Conergy AG. All of these voting rights were attributed to James G. Dinan, pursuant to section 22 sub-sec. 1 sentence 1 no. 6 in conjunction with sentence 2 of the German Securities Trading Act through York Capital Management Global Advisors, LLC, New York, United States, and York Global Finance Manager, LLC, New York, United States and were attached to shares held by York Global Finance BDH, LLC, New York, United States. |
| ― |
Die M.M.Warburg & CO KGaA, Hamburg, Deutschland, hat uns am 26. Juli 2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Conergy AG am 25. Juli 2011 die Schwellen von 5% und 3% unterschritten hat und nunmehr 0,74% (1.175.138 Stimmrechte) beträgt. |
| ― |
Darüber hinaus hat uns die M.M.Warburg & CO Gruppe (GmbH & Co.) KGaA, Hamburg, Deutschland, am 26. Juli 2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Conergy AG am 25. Juli 2011 die Schwellen von 5% und 3% unterschritten hat und nunmehr 0,74% (1.175.138 Stimmrechte) beträgt. Sämtliche dieser Stimmrechte sind der M.M.Warburg & CO Gruppe (GmbH & Co.) KGaA nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die M.M.Warburg & Co KGaA zuzurechnen. Name des kontrollierten Unternehmens ist die M.M.Warburg & CO KGaA. |
| ― |
On July 21 2011 the percentage of voting rights of Deutsche Bank AG, Frankfurt, Germany, in Conergy AG, Hamburg, Germany, crossed above the thresholds of 3%, 5% and 10% and amounts to 13.072% (corresponding to 20,888,726 voting rights) as per this date. |
| ― |
On July 27 2011 the holding in voting rights of Värde Fund IX G.P., LLC, Minneapolis, United States of America, in Conergy AG, Hamburg, Germany, exceeded the threshold of 3% of the voting rights in Conergy AG, and on that day amounted to 4.06 % of the voting rights in Conergy AG, corresponding to 6,491,462 of a total number of 159,795,307 voting rights in Conergy AG. All these rights were attributed to Värde Investment Partners G.P., LLC pursuant to section 22 sub-sec. 1 sentence 1 no.1 of the German Securities Trading Act, 5,734,483 voting rights through The Värde Fund IX, L.P., Minneapolis, United States, which is controlled by Värde Fund IX G.P., LLC. |
| ― |
On July 27 2011 the holding in voting rights of The Värde Fund IX, L.P., Minneapolis, United States of America, in Conergy AG, Hamburg, Germany, exceeded the threshold of 3% of the voting rights in Conergy AG, and on that day amounted to 3.59 % of the voting rights in Conergy AG, corresponding to 5,734,483 of a total number of 159,795,307 voting rights in Conergy AG. On July 27 2011 the holding in voting rights of Värde Investment Partners G.P., LLC, Minneapolis, United States of America, in Conergy AG, Hamburg, Germany, fell below the threshold of 5% and 3% of the voting rights in Conergy AG, and on that day amounted to 1.44 % of the voting rights in Conergy AG, corresponding to 2,299,172 of a total number of 159,795,307 voting rights in Conergy AG. All these rights were attributed to Värde Investment Partners G.P., LLC pursuant to section 22 sub-sec. 1 sentence 1 no.1 of the German Securities Trading Act. |
| ― |
On July 27 2011 the holding in voting rights of Värde Investment Partners L.P., Minneapolis, United States of America, in Conergy AG, Hamburg, Germany, fell below the threshold of 5% and 3% of the voting rights in Conergy AG, and on that day amounted to 0.98 % of the voting rights in Conergy AG, corresponding to 1,567,739 of a total number of 159,795,307 voting rights in Conergy AG. |
| ― |
Die Commerzbank AG, Frankfurt am Main, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Conergy AG, Hamburg, Deutschland am 22.09.2011 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,94% (das entspricht 4702745 Stimmrechten) betragen hat. 0,003% der Stimmrechte (das entspricht 5420 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen. |
| ― |
Die Sothic Capital Management (UK) Ltd, London, UK hat uns am 8.11.2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Conergy AG, Hamburg, Deutschland, am 07.11.2011 die Schwelle von 5% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,43 % (das entspricht 7.073.453 Stimmrechten) betragen hat. Davon waren der Sothic Capital Management (UK) Ltd 4,43 % (7.073.453 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Der Sothic Capital Management (UK) Ltd zugerechnete Stimmrechte wurden dabei über folgenden Dritten, dessen zugerechneter Stimmrechtsanteil an der Conergy AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: - Sothic Capital European Opportunities Master Fund Ltd. |
| ― |
Die Sothic Capital Management LLP, London, UK hat uns am 8.11.2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Conergy AG, Hamburg, Deutschland, am 07.11.2011 die Schwelle von 5% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,43 % (das entspricht 7.073.453 Stimmrechten) betragen hat. Davon waren der Sothic Capital Management LLP 4,43 % (7.073.453 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Der Sothic Capital Management (UK) Ltd zugerechnete Stimmrechte wurden dabei über folgenden Dritten, dessen zugerechneter Stimmrechtsanteil an der Conergy AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: - Sothic Capital European Opportunities Master Fund Ltd. |
| ― |
Die Sothic Capital European Opportunities Master Fund Ltd, London, UK hat uns am 8.11.2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Conergy AG, Hamburg, Deutschland, am 07.11.2011 die Schwelle von 5% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,43 % (das entspricht 7.073.453 Stimmrechten) betragen hat. |
| ― |
Gertjan Koomen, UK hat uns am 8.11.2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Conergy AG, Hamburg, Deutschland, am 07.11.2011 die Schwelle von 5% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,43 % (das entspricht 7.073.453 Stimmrechten) betragen hat. Davon waren Gertjan Koomen 4,43 % (7.073.453 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Der Gertjan Koomen zugerechnete Stimmrechte wurden dabei über folgenden Dritten, dessen zugerechneter Stimmrechtsanteil an der Conergy AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: -Sothic Capital European Opportunities Master Fund Ltd. |
| ― |
Die Sothic Capital European Opportunities Fund Ltd, Cayman Islands, Grand Cayman hat uns am 8.11.2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Conergy AG, Hamburg, Deutschland, am 07.11.2011 die Schwelle von 5% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,43 % (das entspricht 7.073.453 Stimmrechten) betragen hat. Davon waren der Sothic Capital European Opportunities Fund Ltd 4,43 % (7.073.453 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Der Sothic Capital European Opportunities Fund Ltd zugerechnete Stimmrechte werden dabei über das folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der Conergy AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: -Sothic Capital European Opportunities Master Fund Ltd. |
| ― |
Die Sothic Capital Management
(Cayman) Ltd, Cayman Islands, Grand Cayman hat uns am
8.11.2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Conergy
AG, Hamburg, Deutschland, am 07.11.2011 die Schwelle
von 5% der Stimmrechte unterschritten hat und an
diesem Tag 4,43 % (das entspricht 7.073.453
Stimmrechten) betragen hat. Davon waren der Sothic
Capital Management (Cayman) Ltd 4,43 % (7.073.453
Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in
Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.
|
| ― |
Die BNP Paribas SA, Paris, Frankreich hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 09.11.2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Conergy AG, Hamburg, Deutschland am 07.11.2011 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,69% (das entspricht 4.291.159 Stimmrechten) betragen hat. 2,69% der Stimmrechte (das entspricht 4.291.159 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Der BNP Paribas SA zugerechnete Stimmen werden dabei über das folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Conergy AG 3% oder mehr beträgt, gehalten: - Fortis Bank SA/NV. |
| ― |
Die Fortis Bank SA/NV, Brüssel, Belgien hat uns gemäß §21 Abs. 1 WpHG am 9.11.2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Conergy AG, Hamburg, Deutschland am 07.11.2011 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,69% (das entspricht 4.291.159 Stimmrechten) betragen hat. |
Nach dem 31. Dezember 2012 sind der Conergy AG noch folgende Veränderungen mitgeteilt worden:
| ― |
Die Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.01.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Conergy AG, Hamburg, Deutschland am 21.01.2013 die Schwelle von 10% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 9,86% (das entspricht 15749612 Stimmrechten) betragen hat. |
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem 31. Dezember 2012 haben sich nicht ereignet.
Hamburg, 19. März 2013
Conergy AG
Der Vorstand
Dr. Philip Comberg
Alexander Gorski
Marc Lohoff
Jan Vannerum
| Anschaffungskosten | ||||
|
Stand am 1.1.2012
TEUR |
Zugänge
TEUR |
Abgänge
TEUR |
Stand am 31.12.2012
TEUR |
|
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 9.925 | 12 | 0 | 9.937 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0 | 328 | 0 | 328 |
| 9.925 | 340 | 0 | 10.265 | |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Technische Anlagen und Maschinen | 634 | 45 | 0 | 679 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5.303 | 25 | -36 | 5.292 |
| 3. Geringwertige Wirtschaftsgüter | 374 | 19 | -82 | 311 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 261 | 0 | 0 | 261 |
| 6.572 | 89 | -118 | 6.543 | |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 145.713 | 58.537 | -6.192 | 198.058 |
| 2. Genossenschaftsanteile | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3. Wertpapiere des Anlagevermögens | 4 | 0 | -4 | 0 |
| 145.717 | 58.537 | -6.196 | 198.058 | |
| 162.214 | 58.966 | -6.314 | 214.866 | |
| kumulierte Abschreibungen | kumulierte Abschreibungen | |||
|
Stand am 1.1.2012
TEUR |
Zugänge
TEUR |
Abgänge
TEUR |
Stand am 31.12.2012
TEUR |
|
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | -6.935 | -1.509 | 0 | -8.444 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| -6.935 | -1.509 | 0 | -8.444 | |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Technische Anlagen und Maschinen | -535 | -17 | 0 | -552 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | -2.917 | -445 | 28 | -3.334 |
| 3. Geringwertige Wirtschaftsgüter | -137 | -78 | 82 | -133 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 | 0 | 0 |
| -3.589 | -540 | 110 | -4.019 | |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | -57.398 | -62.405 | 4.392 | -92.408 |
| 2. Genossenschaftsanteile | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3. Wertpapiere des Anlagevermögens | -3 | 0 | 3 | 0 |
| -57.401 | -62.405 | 4.395 | -92.408 | |
| -67.925 | -64.454 | 4.505 | -104.871 | |
| Buchwerte | ||
|
Stand am 31.12.2012
TEUR |
Vorjahr
TEUR |
|
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.493 | 2.990 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 328 | 0 |
| 1.821 | 2.990 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Technische Anlagen und Maschinen | 127 | 99 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.958 | 2.386 |
| 3. Geringwertige Wirtschaftsgüter | 178 | 237 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 261 | 261 |
| 2.524 | 2.983 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 105.650 | 88.315 |
| 2. Genossenschaftsanteile | 0 | 0 |
| 3. Wertpapiere des Anlagevermögens | 0 | 1 |
| 105.650 | 88.316 | |
| 109.995 | 94.289 | |
| Unternehmen | Sitz | Beteiligungsquote zum 31.12.2012 |
Eigenkapital
EUR |
Jahresergebnis
EUR |
| 1 Cap-Aus Pty Ltd. | Waterloo (Australien) | 100% 4 | -118.629,53 | 0,00 |
| 2 Conergy (Shanghai) Trading Co., Ltd. | Shanghai (China) | 100% | 19.842,50 | -42.023,90 |
| 3 Conergy (Thailand) Ltd. | Bangkok (Thailand) | 99,98% 7 | -589.910,75 IFRS | -103.725,99 IFRS |
| 4 Conergy 1. Management GmbH (vormals: EPURON Management GmbH) | Leipzig (Deutschland) | 100% 1 | 223.807,41 | 20.663,08 |
| 5 Conergy 2. Management GmbH (vormals: EPURON Achte Management GmbH) | Hamburg (Deutschland) | 100% 1 | 25.574,72 | -774,56 |
| 6 Conergy Austria GmbH (vormals: SunTechnics Solartechnik GmbH) | Salzburg (Österreich) | 100% 1 | -181.286,00 | -10.264,00 |
| 7 Conergy Ceská Republika s.r.o. | Prag (Tschechien) | 100% 1 , 12 | 522.129,34 IFRS | -67.256,16 IFRS |
| 8 Conergy Deutschland GmbH (vormals: SunTechnics GmbH) | Hamburg (Deutschland) | 100% EAV | 55.815.723,68 IFRS | -177.491,11 IFRS |
| 9 Conergy Energia Solar Ltda. | Sao Paulo (Brasilien) | 100% | -3.842.619,47 | -366.961,00 |
| 10 Conergy Holding Inc. (vormals SunTechnics Energy Systems Holding Inc.) | Denver (USA) | 100% 1 | 29.056.861,81 IFRS | 193,47 IFRS |
| 11 Conergy Inc. | Alberta (Kanada) | 100% | -3.091.178,03 IFRS | -2.192.455,17 IFRS |
| 12 Conergy Inc. | Denver (USA) | 100% 6 | -11.119.904,15 IFRS | -2.010.051,36 IFRS |
| 13 Conergy Italia S.p.A. (vormals: SunTechnics Impianti Energetici S.R.L.) | Vicenza (Italien) | 100% 1 | 1.506.169,69 IFRS | -298.837,72 IFRS |
| 14 Conergy M.E.P.E. (vormals SunTechnics Energy Systems E.P.E.) | Athen (Griechenland) | 100% 1 | 768.845,78 IFRS | -554.774,22 IFRS |
| 15 Conergy Projects Inc. (vormals: SunTechnics Energy Systems Inc.) | Denver (USA) | 100% 6 | -7.986.110,42 IFRS | -1.817.420,32 IFRS |
| 16 Conergy Pty Ltd. | Sydney (Australien) | 100% | -3.773.140,92 IFRS | -9.973.253,13 IFRS |
| 17 Conergy Real Estate GmbH S Co. KG | Hamburg (Deutschland) | 100% | -752.809,11 IFRS | 45.834,38 IFRS |
| 18 Conergy Real Estate Verwaltungs GmbH | Hamburg (Deutschland) | 100% | 187.886,97 | 6.440,80 |
| 19 Conergy Asia S Me Pte. Ltd. (vormals: Conergy Renewable Energy Singapore Pte. Ltd., SunTechnics Energy Systems Pte. Ltd.) | Singapur (Singapur) | 100% 1 | 143.554,93 IFRS | -271.141,77 IFRS |
| 20 Conergy S.A.S. | Brignoles (Frankreich) | 100% 1 | 332.761,89 IFRS | -237.018,15 IFRS |
| 21 Conergy Services GmbH | Hamburg (Deutschland) | 100% EAV | 30.508,14 IFRS | -688.719,05 IFRS |
| 22 Conergy Solar- Module GmbH S Co. KG | Frankfurt / Oder (Deutschland) | 100% | 7.101.665,94 IFRS | 11.506.266,91 IFRS |
| 23 Conergy Solar- Module Verwaltungs GmbH | Frankfurt / Oder (Deutschland) | 100% | 89.262,27 | -922,85 |
| 24 Conergy Solarpark Wilkau Haßlau GmbH (vormals: KKSB Solar GmbH und RA Solar GmbH) | Deutschland | 100% 1 | 379.369,52 | 58.642,05 |
| 25 Momentum Renewables GmbH (vormals: EPURON GmbH) | Hamburg (Deutschland) | 100% | -44.655.414,19 IFRS | 1.523.986,99 IFRS |
| 26 EPURON Pte. Ltd. | Singapur (Singapur) | 100% 2 | -3.496.351,03 | -46.227,36 |
| 27 EPURON Renewable Energy Private Limited | Bangalore (Indien) | 99,99% 2 | -1.961.922,56 | -779.151,80 |
| 28 EPURON Yenilenebilir Enerji Projeleri Limited Sirketi | Istanbul (Türkei) | 100% 2 , 13 | -621.914,46 | 1.221,21 |
| 29 Mounting Systems GmbH (vormals: Conergy Vertriebs Verwaltungs GmbH) | Rangsdorf (Deutschland) | 100% EAV | 7.772.170,38 IFRS | -8.968.205,44 IFRS |
| 30 Panergia SL | Madrid (Spanien) | 100% 8 | 1.529.448,81 | 15.115,47 |
| 31 SunTechnics (China) Limited | Shanghai (China) | 100% 1 | 119,42 | -13.350,60 |
| 32 SunTechnics AG | Luzern (Schweiz) | 100% 1 | -1.464.333,51 | -1.676.942,13 |
| 33 Conergy Energy Systems (India) Private Limited (vormals: SunTechnics Energy Systems Private Limited) | Bangalore (Indien) | 100% 1 | -12.987.126,11 IFRS | -8.857.423,77 IFRS |
| 34 Conergy Espana S.L.U. (vormals SunTechnics Sistemas de Energia S.L.U.) | Madrid (Spanien) | 100% 1 | 4.306.423,96 IFRS | 869.958,27 IFRS |
| 35 VoltSol SL | Madrid (Spanien) | 100% 8 | -20075,13 | -3,68 |
| 36 EPURON Energy Park 65 GmbH S Co. KG | Deutschland | - 3 | -511,29 | 0,00 |
| 37 EPURON Energy Park 66 GmbH S Co. KG | Deutschland | - 3 | -1.203,84 | 430,00 |
| 38 EPURON Energy Park 75 GmbH S Co. KG | Deutschland | - 3 | -7.091,04 | 0,00 |
| 39 voltwerk Energy Park 5 GmbH S Co. KG | Deutschland | - 3 | -1.214,24 | 430,00 |
| 40 EPURON 1 S.R.L. | Italien | 100% 10 | 17.592,20 | -643,93 |
| 41 EPURON 3 S.R.L. | Italien | 100% 10 | 13.417,58 | -481,71 |
| 42 EPURON 4 S.R.L. | Italien | 100% 10 | 15.096,50 | -7.427,29 |
| 43 EPURON 5 S.R.L. | Italien | 100% 10 | 17.046,51 | -989,93 |
| 44 EPURON 6 S.R.L. | Italien | 100% 10 | 14.781,77 | -7.427,04 |
| 45 EPURON 9 S.R.L. | Italien | 100% 10 | 94.208,60 | -4.029,90 |
| 46 Epuron Italia S.R.L. (vormals: EPURON 14 S.R.L.) | Italien | 100% 2 | 3.776,00 | -3.749,00 |
| 47 Parco Energia Epu 1 S.R.L. (vormals: PV Puglia 1 S.R.L.) | Italien | 100% 9 | 3.778,00 | -3.747,00 |
| 48 Parco Energia Epu 2 S.R.L. (vormals: PV Puglia 2 S.R.L.) | Italien | 100% 9 | 3.778,00 | -3.747,00 |
| 49 Calentamiento Solar SL | Spanien | 100% 11 | 453,34 | -204,02 |
| 50 Energia Solar Renovable Central 1 | Spanien | 100% 11 | 648,39 | -191,44 |
| 51 Energia Solar Renovable Central 3 | Spanien | 100% 11 | 2.176,79 | -74,63 |
| 52 FLUJO SOLAR FOTV SL | Spanien | 100% 8 | 1.450,80 | -106,02 |
| 53 IJO RENOVABLES SL | Spanien | 100% 11 | 1.471,06 | -106,02 |
| 54 INTEGRADOS SOLARES | Spanien | 100% 8 | 1.423,21 | -106,02 |
| 55 LUZ SOLAR INTEGRADA SL | Spanien | 100% 11 | 1.486,09 | -106,02 |
| 56 NEW SUN GENERATION SL | Spanien | 100% 8 | 1.432,42 | -142,16 |
| 57 PV ANLAGE SL | Spanien | 100% 8 | 1.498,10 | -106,02 |
| 58 SOL LIMPIO Y DURADEROS | Spanien | 100% 11 | 1.424,87 | -106,02 |
| 59 SOLAR FUTURE TODAY SL | Spanien | 100% 11 | 1.471,88 | -106,02 |
| 60 VOLT ENERGIAS RENOVABLES SL | Spanien | 100% 8 | 1.471,32 | -106,02 |
| 61 WORKING SUN SL | Spanien | 100% 8 | 1.460,28 | -106,02 |
| 62 Mounting Systems Inc. | Sacramento (USA) | 100% 14 | -5.098.032,76 IFRS | -3.295.584,65 IFRS |
| 63 Conergy Cyprus Limited | Cyprus | 100% | -209.838,44 IFRS | -210.838,14 IFRS |
| 64 Conergy UK Limited | England | 100% | -291.226,97 IFRS | -294.338,56 IFRS |
| 65 EPURON Energy Park 111 GmbH & Co. KG | Deutschland | - 2 | -500,00 | 0,00 |
1 über Conergy Deutschland GmbH
2 über Momentum Renewables GmbH
3 über Conergy 2. Management GmbH, die
nicht am Gesellschaftskapital beteiligt ist. Gesellschaft
ist von untergeordneter Bedeutung.
4 über Conergy Pty Ltd.
5 über EPURON Pte. Ltd.
6 über Conergy Holding Inc.
7 über Conergy Asia & Me Pte. Ltd.
8 über Conergy Espana SLU
9 über Epuron Italia S.r.l.
10 über Conergy Italia S.p.A.
11 über VoltSol SL
12 über Conergy Services GmbH
13 über Momentum Renewables Invest GmbH
14 über Mounting Systems GmbH
EAV Ergebnisabführungsvertrag mit der
Conergy AG
IFRS nach IFRS Rechnungslegungsvorschriften
K Konsolidiert
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens beschrieben sind.
Hamburg, 19. März 2013
Conergy AG
Der Vorstand
Dr. Philip Comberg
Alexander Gorski
Marc Lohoff
Jan Vannerum
"Wir haben den Jahresabschluss -bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang -unter Einbeziehung der Buchführung und de n Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, der Conergy AG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) fest gestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Da nach ist die Prüfung so zu planen und durch zuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir darauf hin, dass der Bestand der Conergy AG, Hamburg, durch Risiken bedroht ist. Im Lagebericht im Abschnitt "Chancen- und Risikobericht" in der Einleitung sowie unter "Liquiditätsrisiken" wird dargestellt, dass der Fortbestand der Gesellschaft aufgrund der unverändert sehr geringen Liquiditätsausstattung weiter gefährdet ist, da ungewiss ist, ob bei einem nicht nur unwesentlichen Unterschreiten der Umsatz- und Ertragserwartungen sowie der erwarteten Zahlungsmittelzuflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit die Auswirkungen durch andere Maßnahmen, insbesondere auch durch Liquiditätszuschüsse von Eigen- und Fremdkapitalgebern, kompensiert werden können. Ob gegebenenfalls die Eigen- oder Fremdkapitalgeber dazu bereit sein würden, vermag der Vorstand derzeit nicht zu beurteilen."
Hamburg, 20. März 2013
Ernst
& Young GmbH
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