Beteiligungsgesellschaften
SCF Production GmbH
Franklinstraße 61, 60486 Frankfurt am Main, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alain Dr. Robbe-Grillet seit 23.12.2025 | Prokura |
Michael Wellbrock seit 3.11.2025 | Prokura |
Karolin Kirkpatrick seit 3.11.2025 | Prokura |
Dennis Buhl seit 3.11.2025 | Prokura |
Matthias Englert seit 3.11.2025 | Prokura |
Andreas Wetter seit 3.11.2025 | Prokura |
Lars Magnus Dr. Ekerot seit 4.6.2025 | Geschäftsführer |
Angelika Georg seit 4.6.2025 | Prokura |
Doris Mayer seit 4.6.2025 | Prokura |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Everest Lux Holdco SARL | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Everest Capital Holding GmbHFrankfurt am MainKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020Everest Capital Holding GmbH, FrankfurtI. Geschäft und RahmenbedingungenGeschäft und Organisation Die Everest Capital Holding GmbH hält 100% der Anteile an der E3 World GmbH (vormals E3 Capital Holding GmbH). Die von der E3 World GmbH gehaltenen Gesellschaften bilden die E3 Group. Die E3 Group ist eine sektorfokussierte Unternehmensgruppe mit Schwerpunkt in den Bereichen Exhibitions, Events und Environments. Im Bereich der Services Live Marketing Solutions bietet sie ein breites Spektrum an Consulting- und Execution-Brands, die für Bluechip Kunden und führende mittelständische Unternehmen Kreativleistung in Bezug auf Kommunikation, Digitalisierung und Realisierung erbringen. Zur E3 Group gehören unter anderem die Angebotsmarken ET GLOBAL, KECK, EXCITE, Electra und Reception Plus. Die E3 Group ist global aufgestellt und mit 10 Standorten in den Wirtschaftsregionen AMERICAS (Nord- und Südamerika), EMEA (Europa & Naher Osten & Afrika) und APAC (Asia-Pazifik) vertreten. Der Hauptsitz der Gruppe ist in Frankfurt am Main, die globale Leitung lag im Geschäftsjahr 2020 beim CEO. Die Portfoliounternehmen betreiben derzeit weltweit insgesamt 9 Offices für den Kundendialog und die Projektsteuerung direkt vor Ort, 6 Hubs mit Schwerpunktaufgaben im Bereich Consulting und Execution mit Projektplanung und Querschnittsfunktionen sowie Logistikzentren mit einer Gesamtfläche von ca. 120.000 m 2 . Schwerpunkt der Tätigkeit der E3 Group ist die Entwicklung und Realisierung von 3-dimensionalen Markeninszenierungen für die Bereiche Messen, Events und permanente Installationen wie Showrooms und Foyers (Environments). Das Portfolio umfasst neben dem Systembau auch individuell gefertigte Messestände. Um langfristig erfolgreich zu sein, verfügt die E3 Group über flexible Messebausysteme, eine diversifizierte Kundenbasis, eine globale Aufstellung mit regionaler Flexibilität sowie eine unternehmerisch geprägte Managementstruktur. Die E3 Group erbringt Dienstleistungen weltweit für mehrere hundert Kunden in über 30 Ländern auf allen fünf Kontinenten. Führende Unternehmen der jeweiligen Abnehmerbranchen wie z.B. Abbott, Astra Zeneca, Bosch Rexroth, Chanel, Daimler, Deutsche Lufthansa, Fraunhofer Institut, Hermés, John Deere, Phoenix Contact, Rational, SEW-Eurodrive oder Siemens zählen zum festen Kundenstamm. In sämtlichen Vertriebsregionen verfügen wir über langjährige Kundenbeziehungen. Die SCF Corporate Services agiert als Dienstleister in den Bereichen Einkauf, Finanzen, Engineering und Lagerhaltung, Personal und IT für die deutschen Gesellschaften der E3 Group. SCF entwickelt und standardisiert Prozesse und Tools für die gesamte Unternehmensgruppe, um individuell ausgerichtete Dienstleistungen effizient und kostengünstig zu erbringen. Steuerungsgröße Sämtliche Gesellschaften innerhalb der E3 Group werden auf Basis der Leistungsindikatoren Umsatz sowie bereinigte EBITDA-Marge gesteuert. Dieser Leistungsindikator stellt auf das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen im Verhältnis zum Umsatz ab. Investitionsstrategie Die E3 Group strebt an, die internationale Wettbewerbsfähigkeit durch Investitionen mit dem Fokus auf attraktiven Wachstumschancen in profitablen Märkten zu steigern. Investitionen in Sachanlagevermögen sind vorgesehen soweit dies zur Differenzierung vom Wettbewerb dienlich ist. Austauschbare Güter werden bedarfsorientiert für unsere Projekte am Mietmarkt bezogen. Die Investitionen im Geschäftsjahr waren stark reduziert und betrafen im Wesentlichen notwendige Ersatzinvestitionen, um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten. II. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Entwicklung Angewiesen auf die Marketings- und Kommunikationsbudgets der Aussteller, ist die Messebranche stark abhängig von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung. Die Weltwirtschaftsleistung ging laut Angaben des IWF im Berichtsjahr um 3,2% zurück. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt in Deutschland, dem Hauptabsatzmarkt der E3 Group, sank nach Angaben des Statistischen Bundesamtes um 4,6% gegenüber dem Vorjahr. Im Verlauf der COVID-19 Pandemie wurde ab März 2020 die Durchführung von Großveranstaltungen in Deutschland bis auf weiteres behördlich untersagt. Zuvor kam es bereits zu Schließungsanordnungen in Asien, in der Folge auch in Europa und Nordamerika. Damit entfiel in diesen Regionen weitgehend die Geschäftsbasis der E3 Group. Lediglich im Mittleren Osten waren die Folgen der Pandemie weniger stark ausgeprägt und die Durchführung von Veranstaltungen in beschränktem Umfang unter Auflagen zeitweise möglich. Das weltweite Marktvolumen der Messebranche ist in 2020 um 61 % zurückgegangen; eine Erholung auf das Vorkrisenniveau wird nicht vor 2024 erwartet. Das Wachstum hängt jedoch stark von der Lockerung des Verbots von Großveranstaltungen und der allgemeinen Wirtschaftslage ab. Das Marktumfeld wird aufgrund der Kürzung der Marketing- und Reisebudgets der Unternehmen sowie der Beschleunigung des Trends zu digitalen und hybriden Messealternativen herausfordernd bleiben. 2. Geschäftsentwicklung Das Geschäftsjahr wurde durch wesentliche Ereignisse und Ihre Folgen geprägt: Die weltweiten Beschränkungen in der Durchführung von Veranstaltungen führten zu einem signifikanten Umsatzrückgang i.H.v. 55,2% von EUR 141,0 Mio. im Vorjahr auf EUR 63,3 Mio. im Berichtsjahr. Parallel dazu sank der Rohertrag (Umsatzerlöse minus Materialaufwand und Bestandveränderung) um 51,2% von EUR 58,1 Mio. im Vorjahr auf EUR 24,6 Mio. im Berichtsjahr. Das EBITDA im Geschäftsjahr beläuft sich auf EUR -27,3 Mio. (i. V. EUR -9,6 Mio), was aufgrund der Corona-Pandemie noch deutlicher zurückging. Bereinigt um die Einmalaufwendungen für Neustrukturierungen ergab sich eine bereinigte EBITDA-Marge von -52,4%. In Umsetzung des erarbeiteten Restrukturierungskonzeptes wurden umfangreiche Maßnahmen zur kurzfristigen Kostensenkung und mittelfristigen Effizienzerhöhung umgesetzt, in deren Wirkung die betrieblichen Kosten um 21,1% von EUR 71,8 Mio. im Vorjahr auf EUR 56,7 Mio. im Geschäftsjahr sanken. Darin enthalten sind Einmalaufwendungen aus der Neustrukturierung der Unternehmensgruppe i.H.v. EUR 5,9 Mio., die im Wesentlichen für Beratungsleistungen anfielen. Trotz deutlich geringerer Abschreibungen und Zinsaufwendungen bilanziert die E3 Group einen Jahresfehlbetrag i.H.v. EUR 43,1 Mio. (i.V. EUR 57,2 Mio.) und weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag i.H.v. EUR 90,0 Mio. (i.V. EUR 67,4 Mio.) aus. Die Gesellschaft hat im ersten Halbjahr 2020 ein Restrukturierungskonzept bis 2024 entwickelt. Es sieht im Kern vor, in einer global tätigen Vertriebsorganisation mit verschiedenen Marken und Plattformen kundenorientiert zu akquirieren, über eine Middle- und Back-Office-Struktur mit einem neuen Logistik- und Lagerhaus-Konzept in skalierbarer Weise die Aufträge abzuwickeln und hierdurch optimale Auslastungs- und Synergiepotenziale zu generieren. Unter Berücksichtigung der von der Pandemie geprägten Marktentwicklung wurde das Restrukturierungskonzept im ersten Halbjahr 2021 überarbeitet und bis 2025 fortgeschrieben. Die Einschätzung der Geschäftsführung über die Fortentwicklung der Unternehmensgruppe wird durch externe Berater bestätigt und fortlaufend regelmäßig überprüft. Am 6. Mai 2020 hat die Everest Lux Holdco Sàrl, Luxemburg, sämtliche Anteile der Everest Capital Holding GmbH übernommen und eine Einzahlung in die Kapitalrücklage der Muttergesellschaft in Höhe von EUR 21,9 Mio. vorgenommen. Die Everest Lux Holdco Sàrl, Luxemburg wird wiederrum von Debt Fonds gehalten, welche die wesentliche Finanzierung der Gruppe zur Verfügung stellen. Mit Ausscheiden des Altgesellschafters aus der Geschäftsführung wurde Joern Trierweiler zum CEO der Gruppe ernannt. Weiterhin haben der Gesellschafter und die Fremdkapitalgeber neue Darlehen in Höhe von insgesamt EUR 18,5 Mio. im Berichtsjahr zur Verfügung gestellt. Davon sind EUR 7,5 Mio. sowie weitere 2021 gewährte Darlehen in Höhe von insgesamt EUR 15 Mio. mit einem qualifizierten Rangrückrücktritt versehen. Zudem wurde ein qualifizierter Rangrücktritt in Höhe von EUR 80,0 Mio. verbunden mit einer deutlichen Zinssatzminderung für bereits ausgegebene Darlehen vereinbart. Mit Wirkung zum 30.4.2021 hat der Gesellschafter beschlossen, ausgereichte Darlehen i.H.v. EUR 122,2 Mio. in verzinsliche Genussrechtsanteile umzuwandeln. Dadurch wurde der zum Bilanzstichtag 31.12.2020 ausgewiesene nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag ausgeglichen und das Eigenkapital wiederhergestellt. In der Zwischenbilanz zum 30.6.2021 (nicht geprüft) weist die E3 Group eine Eigenkapitalquote von ca. 28% aus. Die zuständigen Finanzbehörden haben in einer verbindlichen Auskunft die Steuerneutralität dieser Kapitalmaßnahme bestätigt. Die E3 Group hat im Mai 2021 Bewilligungsbescheide für die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Bundes in Form von außerordentlichen Corona Wirtschaftshilfen für November 2020 ("Novemberhilfe") und Dezember 2020 ("Dezemberhilfe") erhalten. Die Leistungen für die Everest Capital Holding GmbH i.H.v. 11,9 Mio. EUR haben das Ergebnis des Geschäftsjahres 2021 sowie die Liquidität der Gesellschaft stärken. Sie erfolgten vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung im Rahmen der Schlussabrechnung. Weitere Wirtschaftshilfen sind in der Beantragung. Einhergehend mit der sukzessiven Aufhebung der pandemiebedingten Beschränkungen verzeichnet die E3 Group im 3. Quartal 2021 wieder einen Anstieg im Umsatz um 60% gegenüber dem Vorjahresquartal. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 ist unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt worden. III. Erläuterungsteil1. Ertragslage Im Einzelnen haben sich die Positionen der Ertragslage wir folgt entwickelt: Im Berichtsjahr erwirtschaftete der Konzern Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 63.250 (i. V. TEUR 141.041). Die Umsatzerlöse wurden in Deutschland TEUR 27.110 (i. V. TEUR 85.568), im übrigen Europa TEUR 450 (i. V. TEUR 4.430), in Nordamerika TEUR 6.047 (i. V. TEUR 13.123), im arabischen Raum TEUR 26.491 (i. V. TEUR 32.217) und im übrigen Asien TEUR 217 (i. V. TEUR 771) und Kanada TEUR 1.948 (i. V. TEUR 2.334) erwirtschaftet. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 4.782 (i. V. TEUR 3.011) haben sich im Wesentlichen aufgrund der Auflösung von Rückstellungen und Abgrenzungen in Höhe von TEUR 2.578 (i. V. TEUR 474) erhöht. Die Materialaufwandsquote stieg aufgrund des gesunkenen operativen Geschäftes und Preissteigerungen von 57,2 % auf 59,6%. Die Personalaufwandsquote stieg von 29,3% auf 43,3 %, da aufgrund der Umsatzausfälle und trotz Kurzarbeitergeld die Aufwendungen nicht so variabel angepasst werden konnten. Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 840 (i. V. 1.088) Mitarbeiter beschäftigt, wovon sich 377 (i. V. 538) in einem Anstellungsverhältnis und 463 (i. V. 550) Mitarbeiter in einem gewerblichen Beschäftigungsverhältnis befanden. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 29.320 (i. V. TEUR 30.497) beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für externe Dienstleistungen insbesondere Rechts- und Beratungskosten, die teilweise nicht wiederkehrend sind in Höhe von TEUR 11.773 (i. V. TEUR 11.486), Raum- und Gebäudemieten sowie dazugehörige Nebenkosten in Höhe von TEUR 9.263 (i. V. TEUR 9.548), Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen in Höhe von 785 (i. V. TEUR 570) Aufwendungen für den Fuhrpark in Höhe von TEUR 891 (i. V. TEUR 1.076), Reisekosten in Höhe von TEUR 350 (i. V. TEUR 1.427) sowie Werbungskosten der Gruppe in Höhe von TEUR 316 (i. V. TEUR 1.162). Insbesondere die Beratungskosten für Wachstums- und Veränderungsprojekte waren notwendig. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres betragen TEUR 9.263 (i. V. TEUR 48.238). Im Vorjahr wurden Firmenwerte und andere immaterielle Vermögensgegenstände unter Berücksichtigung der pandemiebedingten niedrigeren Ertragserwartungen neu bewertet und einmalig um einen Betrag von EUR 32,4 Mio. abgeschrieben. Das Finanzergebnis 2020 hat sich auf TEUR -8.787 (i.V. TEUR -11.155) aufgrund der Vereinbarung zur Reduktion der Zinsen auf die Darlehen reduziert. Die Ertragsteuern sind mit TEUR 2.665 (i.V. TEUR 12.685) positiv und betreffen im Wesentlichen latente Steuern in Höhe von TEUR 2.383 (i.V. TEUR 13.147). Zudem erhalten die Ertragsteuern Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für Steuern aus Einkommen und Ertrag in Höhe von TEUR 297 (i.V. TEUR 0). 2. Finanzlage Die Finanzierung der E3 Group basiert auf einem 2018 abgeschlossenen, langjährigen Kreditvertrag. Kreditgeber sind neben der Deutschen Bank mehrere von Pemberton Capital Advisors LLP., London, geführte Fondgesellschaften.
Der stark negative Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit aufgrund der Einschränkungen im Rahmen der COVID 19 Pandemie konnten nur durch Mittelzuflüsse aus der Finanzierungstätigkeit in Form von zusätzlichen Darlehen kompensiert werden. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit war durch Veräußerungen von Vermögenswerten leicht positiv. Der Finanzmittelfonds beinhaltet neben Kassenbeständen ausschließlich Bankguthaben. Die E3 Group verfügt zum Aufstellungszeitpunkt über liquide Mittel in Höhe von EUR über ungenutzte offene Kreditlinien in Höhe von TEUR 400. Das Eigenkapital zum 31. 12.2020 ist negativ und beträgt TEUR -90.009 (i. V. TEUR -67.408). Die Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag setzten sich aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 10.020 (i. V. TEUR 134), erhalten Anzahlungen in Höhe von TEUR 1.578 (i. V. 2.259), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 11.266 (i. V. TEUR 25.671), Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 9.556 (i. V. TEUR 749) sowie sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 130.297 (i. V. TEUR 125.773) zusammen. Mit dem Gesellschafterwechsel wurden auch zusätzlich Darlehen begeben. Die Darlehensverbindlichkeiten ausgewiesen unter den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 121.452 (i. V. TEUR 114.123) gegenüber Pemberton Capital Advisors LLP, London, geführten Debt Funds und TEUR 7.500 Gesellschafterdarlehen haben Laufzeiten bis 2024 bzw. 2025. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten marktübliche Covenants. 3. Vermögenslage Der Rückgang der Bilanzsumme im Berichtsjahr auf TEUR 171.913 (i. V. TEUR 177.871) resultiert im Wesentlichen aus der Covid-bedingten Reduktion des Geschäftes und dem Rückgang des Working Capitals sowie aus den planmäßigen Abschreibungen auf die immateriellen Vermögensgegenstände. Im Gegenzug stieg der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag. Die Rückstellungen in Höhe von TEUR 8.423 (i. V. TEUR 18.571) setzten sich überwiegend aus den sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 7.967 (i. V. TEUR 17.424) zusammen, welche Rückstellungen für offene Rechnungen, Personalkosten sowie Abschluss- und Prüfkosten enthalten. 4. Gesamtaussage Der unerwartete und drastische Umsatzeinbruch in Folge der COVID-19 Pandemie konnte in seiner Ergebniswirkung durch die umfangreichen Restrukturierungsmaßnahmen nur teilweise kompensiert werden. Die Kapitalmaßnahmen des neuen Gesellschafters in Verbindung mit staatlichen Wirtschaftshilfen stellen das Eigenkapital der Gesellschaft wieder her und sichern ausreichende Liquidität für die kurzfristige Geschäftstätigkeit der Unternehmensgruppe. Die Fortführung der Geschäftstätigkeit ist auf mittlere Sicht in starkem Maße abhängig vom weiteren Verlauf der COVID-19 Pandemie und damit einhergehenden möglichen Beschränkungen. IV. Risiko- und ChancenberichtDie Gesellschaften der E3 Group sind auch aufgrund der anhaltenden Strukturänderungen innerhalb der Live-Communication-Branche (Individualisierung und Verstärkung der Preissensibilität sowie zunehmender Wettbewerb der Zulieferer aus dem Ausland), der zunehmenden Internationalisierung der Gruppe sowie der konjunkturellen und politischen Gegebenheiten in den einzelnen regionalen Märkten einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Risiko verbunden sind. Die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie wirken verstärkend auf diese Risiken. Zur frühzeitigen Erkennung, zur Beurteilung und zum richtigen Umgang mit diesen Risiken werden regelmäßige Management-Meetings abgehalten. Es lassen sich die folgenden wesentlichen Risikokategorien nach absteigender Bedeutung für den Konzern unterscheiden: Bestandsgefährdendes Risiko Die COVID-19 Pandemie und die damit verbundenen Beschränkungen stellen für die Unternehmensgruppe ein erhebliches Absatz- und Liquiditätsrisiko dar. Die aktuelle Markterholung sowie die Prognosen zum weltweiten Wirtschaftswachstum deuten auf ein nachlassendes Risiko hin. Eine erneute Verschärfung der Pandemie ist aber nicht auszuschließen. Insofern sieht die Geschäftsführung in der COVID-19 Pandemie weiterhin ein potenziell bestandsgefährdendes Risiko, wenn die Erholung des Messegeschäftes und damit die verbundene Steigerung der Umsatzerlöse nicht wie geplant stattfindet und die finanzielle Unterstützung durch die Gesellschafter bzw. externe Kreditgeber nicht aufrechterhalten wird. Dennoch besteht aus Sicht der Geschäftsführung eine positive Fortbestehensprognose, welche regelmäßig aktualisiert und von externen Gutachtern überprüft wird. Allgemeine Marktrisiken Die E3 Group ist vor allem Marktrisiken auf der Absatzseite ausgesetzt. Angesichts der anhaltenden Unsicherheit der Konjunkturentwicklung in einzelnen Märkten ist mit einer erkennbaren Volatilität der Märkte zu rechnen. Unternehmen könnten im nächsten Jahr zurückhaltender und vorsichtiger bei ihren Marketingausgaben sein. So ist bei einer Verschlechterung der Wirtschaftslage damit zu rechnen, dass viele Unternehmen "auf Sicht fahren" und nur noch kurzfristig ihre Marketing-Investments tätigen, was das Schließen von langfristig angelegten Rahmenverträgen erschwert. Allerdings haben hier erfahrungsgemäß die Messen aufgrund der langen Vorlaufzeiten und Bindungsfristen einen erheblichen Vorteil gegenüber anderen Marketinginstrumenten, deren Buchungen auch kurzfristig ausgesetzt werden können. Sollte es zu Budgetkürzungen kommen, ist damit zu rechnen, dass eher bei den "teuren" und "flexibel einsetzbaren" Instrumenten (wie TV und Print) gespart wird als bei den Messeauftritten. Hier profitieren wir vor allem von dem aktuellen Paradigmenwechsel im Marketing: So gehen seit mehreren Jahren immer mehr Unternehmen dazu über, ihre Marketingbudgets von der traditionellen "above-the-line" Kommunikation (klassische Werbung) hin zur "below-the-line" Kommunikation umzugliedern (Messen, Events, Internet). Die Bündelung der Entscheidungsgewalt in der Einkaufsabteilung der Kunden hat eine rigidere Kostenpolitik bei der Auftragsvergabe zur Folge, wodurch die Positionierung als Premiumanbieter unter Druck gerät. Der interne Kostendruck wird ungebrochen an die Lieferanten weitergegeben und schmälert somit die mögliche Marge. Dennoch legen sich Unternehmen mittels Ausschreibung auf wenige "preferred partner" fest. Aufgrund der hohen Marktbedeutung bestehen für die Marken der E3 Group gute Chancen, als Rahmenvertragspartner gelistet zu werden und ganze Auftragspakete zu erhalten. Trotz der Tendenz, mit festen Realisierungspartnern zusammen zu arbeiten, darf nicht vernachlässigt werden, dass nach wie vor das Einzelprojektgeschäft die Branche dominiert. Die E3 Group verfolgt die Strategie, dass ein Kunde nicht mehr als 5 % des Gesamtumsatzes ausmachen soll, um die Abhängigkeit von Kunden zu reduzieren. So ist im Falle eines Wegfalls eines Großkunden kein existenzielles Risiko gegeben. Liquiditätsrisiken Die Finanzierung der E3 Group basiert neben der Eigenkapitalausstattung insbesondere auf einer Kreditvereinbarung mit der Deutschen Bank und von Pemberton Capital Advisors LLP., London, geführten Debt Funds, die seit dem 6. 5.2020 auch mittelbar die Anteile an der E3 Group halten. Die Einhaltung der in der Kreditvereinbarung vorgesehenen Covenantregeln und der laufenden Berichterstattung wird eine hohe Aufmerksamkeit zugemessen, um negative Auswirkungen wie z. Bsp. höhere Zinssätze zu vermeiden. Die E3 World betreibt ein zentrales Cash Management. Sie stellt den Gruppenunternehmen die notwendigen Linien und Liquidität innerhalb des Planungshorizontes zur Verfügung. Weitere Maßnahmen zur Steuerung des Liquiditätsrisikos im Konzern beinhalten die tägliche Überwachung der Liquiditätssituation, die Ermittlung des zukünftigen Liquiditätsbedarfs anhand von Liquiditätsplanungen und ein striktes Working Capital Management. Die Liquiditätssteuerung ist aufgrund der COVID-19-bedingten Einschränkungen des Geschäftsbetriebes von hoher Bedeutung und stellt daher ein mittleres Risiko dar. Kreditrisiken Es bestehen Kreditrisiken aus Kunden- und Bankenbeziehungen, die sich im Falle ihres Eintritts negativ auf die Ertragslage auswirken würden. Den Kreditrisiken aus Kundenbeziehungen wird durch Bonitätsprüfungen und eine Vergabe von Zahlungszielen begegnet. Das Zahlungsverhalten der Kunden wird regelmäßig überwacht. Für drohende Ausfallrisiken bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden im angemessenen Umfang Wertberichtigungen vorgenommen. Betriebsrisiken Die E3 Group schützt ihr Eigentum durch zahlreiche Maßnahmen. Dazu gehört vor allem die Begrenzung von Schadens- und Haftungsrisiken, die durch entsprechende Haftpflichtversicherungen sowie Geschäfts- und Sachversicherungen realisiert wird. Dem Risiko einer ungeplanten Betriebsunterbrechung begegnen wir präventiv durch Brandschutz- und andere sicherheitstechnische Maßnahmen sowie durch einen adäquaten Versicherungsschutz im Schadensfall. Zins- und Währungsrisiken In der Gruppe werden zinstragende Verbindlichkeiten überwiegend hochverzinslich variabel verzinst. Die Vielzahl der Zahlungsströme in unterschiedlichen Währungen birgt zwischen Entstehung und Zahlung fortlaufende Transaktionsrisiken. Das Transaktionsrisiko ist im operativen Bereich ist jedoch begrenzt, da die internationalen Gesellschaften im Wesentlichen in ihrer Währung tätig sind. Jedoch bestehen Transaktionsrisiken durch die vermehrte grenzüberschreitende Zusammenarbeit der verschiedenen Konzerngesellschaften und die interne Finanzierung dieser durch die E3. Translationsrisiken ergeben sich zudem aus der Umrechnung der Einzelabschlüsse von Tochtergesellschaften in Nicht-Euro-Ländern (insb. USA, Dubai, China) für den Konzernabschluss und stellt ein geringes Risiko dar. Rechtliche Risiken In de E3 Group ergeben sich länderspezifische Risiken aus Rechts-, Steuer- und Zollregelungen. Soweit verschiedene Gerichtsverfahren gegen Unternehmen der E3 Group anhängig sind, handelt es sich bei diesen Verfahren nach unserer Ansicht um routinemäßige und in Zusammenhang mit dem Geschäft des Konzerns stehende Rechtsstreitigkeiten, aus denen keine wesentlichen Risiken erwachsen. Für einzelne wesentliche nicht routinemäßigen Risiken schätzt die Geschäftsführung auf Grundlage der Einschätzung ihrer rechtlichen Berater die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme im Ganzen oder in Teilen als gering ein. Die internationale Geschäftstätigkeit der Gruppe unterliegt ertragsteuerlichen und sonstigen steuerlichen Risiken. Die Gruppe betreut zentral die wesentlichen steuerlichen Sachverhalte und Betriebsprüfungen, insbesondere bei den Gesellschaften, die Bestandteil der steuerlichen Organschaft der E3 World GmbH sind. Weiterhin werden externe steuerliche Berater hinzugezogen. Politische Risiken Wie bei jedem global wirtschaftenden Unternehmen unterliegt die Tätigkeit der E3 Group auch politischen Risiken und damit deren Auswirkungen auf die Vermögens- und Finanzlage. Akute Risiken bestehen nach unserer Einschätzung derzeit nicht. Chancen Für die E3 Group bestehen neben den Risiken im Markt vor allem Chancen für die zukünftige Geschäftsentwicklung. Mit den zum Konzern gehörenden Marken ET GLOBAL, EXCITE und KECK können Kunden zielgruppenspezifischer adressiert werden, ohne die Einzel-Marken zu verwässern. Während unter den Marken ET GLOBAL und KECK auch Beratungskompetenz und Design neben der Realisierung eine bedeutende Rolle spielen, konzentriert sich EXCITE auf die schnelle und kompetente Ausführung von Konzepten. Dieser Markenzuschnitt soll weiter geschärft werden. Anhaltende Potenziale bietet die Erschließung des arabischen Marktes mit der Tochtergesellschaft Electra. Die in das Jahr 2021 verschobene Expo in Dubai bietet erhebliche Chancen, ebenso wie künftige Sport-Großereignisse in der Region. Aufgrund der nach Erwerb der KECK noch stärkeren Marktstellung der E3 Group insbesondere in Deutschland erwartet die Unternehmensführung in den kommenden Jahren ein substanzielles Wachstum. Der Markt signalisiert weiterhin, dass das Bestreben der Kunden, einen Dienstleister für alle Anforderungen der Repräsentation zu beauftragen, zunimmt. Mit der Stärkung der Beratungskompetenz sowie ständigen Produktweiterentwicklungen und der flexiblen Ausrichtung der Produktpalette ist die E3 Group sehr gut auf diesen Wandel der Marktnachfrage vorbereitet und kann den ganzheitlichen Anforderungen des Marktes gerecht werden. Aufgrund der eingangs erwähnten Trends im Markt hat die E3 Group neben der intensiven Betreuung der Bestandskunden auch den Aufbau von Kundenbeziehungen zu Unternehmen im Fokus, die sich im mittelgroßen bis großen Umsatzbereich bewegen. Die weltweit andauernde COVID-19-Pandemie und die damit einhergehenden Umsatzverluste der Marktteilnehmer lassen Verwerfungen im Wettbewerbsumfeld erwarten. Nach Einschätzung der Geschäftsführung erhöht sich damit für die Kunden das Bedürfnis, ihre Aufträge und Budgets bei verlässlichen Partnern zu platzieren. Durch die neue Aufstellung ab dem 6.5.2020 kann die E3 Group mit ihrem neuen Gesellschafter ein solcher bevorzugter Partner sein. Folglich ergeben sich für die E3 Group Möglichkeiten, den eigenen Marktanteil durch eine Verbreiterung der Kundenbasis zu erhöhen. Ebenso bestehen Chancen, dass die E3 Group entlang ihrer Wertschöpfungskette sowie zur Steigerung des Unternehmenswertes geeignete Akquisitionen bei Erhalt notwendiger weitere Finanzierungen tätigt, die zu einer Stärkung der eigenen Wettbewerbsposition beitragen. Mit der laufenden konzerninternen Umstrukturierung werden bereits die ersten Grundlagen gelegt und Voraussetzungen geschaffen, um weitere Unternehmen unter Fortsetzung des buy-and-build-Ansatzes zu integrieren. V. PrognoseberichtDie Geschäftsentwicklung im Berichtszeitraum war geprägt durch die pandemiebedingte rückläufige Marktentwicklung sowie die Maßnahmen zur Neuausrichtung der Unternehmensgruppe. In seinem World Economic Outlook vom Juli 2021 erwartet der Internationale Währungsfonds ein Wirtschaftswachstum von 6% für das Jahr 2021 und 4,9% für das Jahr 2022. Während der Sachverständigenrat der deutschen Wirtschaft in seiner Prognose im März 2021 von einem Wachstum von 3,1% ausging, schätzt das Deutsche Institut der Wirtschaft (DIW) im September 2021 das Wachstum im laufenden Jahr in Deutschland auf lediglich 2,1%. Die Konjunkturforscher erwarten für 2022 eine Erholung der Märkte um 4,9%. Im Markt für Messen und Ausstellungen ist ein Trend weg von großen, internationalen hin zu kleineren, regionalen Formaten zu erkennen. Hybride Veranstaltungskonzepte gewinnen an Bedeutung und sind zukünftig wesentlicher Bestandteil großer Formate. Mit ihrer Neuausrichtung hat die E3 Group die wesentlichen Weichen gestellt, um diesen veränderten Anforderungen des Marktes mit passenden Konzepten zu begegnen. Im Hinblick auf die pandemische Lage herrscht bei allen Marktteilnehmern weiter eine große Unsicherheit über die weitere Entwicklung. Das drückt sich in einer Zurückhaltung bzw. kurzfristigen Beauftragung aktuell stattfindender Messen aus. Bei weiterhin verbessertem Pandemieverlauf erwartet die Geschäftsführung im Laufe des Geschäftsjahres 2024 eine Rückkehr auf Vorkrisenniveau. Für das Geschäftsjahr 2021 wird ein Umsatz auf Niveau vom Geschäftsjahr 2020 und eine niedrige positive bereinigten EBITDA-Marge erwartet. Ab dem Jahr 2022 und in der Folgezeit erwartet die E3 Group eine weitere Erholung des Marktes. Der Umsatz und das EBITDA sollen sich im Jahr 2022 gegenüber 2021 wieder merklich verbessern. Der Umsatz wird 2022 voraussichtlich gegenüber 2021 stark steigen und die bereinigte EBITDA-Marge wird in einem Bereich zwischen 4-8% erwartet. Dieser Lagebericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen zur Everest Capital Holding GmbH und zu ihren Tochterunternehmen sowie zum wirtschaftlichen Umfeld. Alle diese Aussagen basieren auf Annahmen, welche die Geschäftsführung anhand der ihr zum Berichtszeitpunkt vorliegenden Kenntnisse und Informationen getroffen hat. Sofern diese Annahmen nicht oder nur teilweise eintreffen oder zusätzliche Risiken eintreten, kann die tatsächliche von der erwarteten Geschäftsentwicklung abweichen.
Frankfurt, den 15.10.2021 Joern Trierweiler Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020Aktiva
Konzerngewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
Konzern-Eigenkapitalspiegel vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020I. Allgemeine AngabenDie Everest Capital Holding GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main - im Folgenden auch Everest, Muttergesellschaft oder Mutterunternehmen genannt - ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main (Reg. Nr. B 11 02 89). Der Konzernabschluss - bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzernanhang, Konzernkapitalflussrechnung und Konzerneigenkapitalspiegel - sowie Konzernlagebericht wurde in Übereinstimmung mit den Vorschriften des deutschen Handelsrechts (§§ 290 ff. HGB) aufgestellt. Den Jahresabschlüssen der einbezogenen Unternehmen liegen dabei grundsätzlich einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze (§ 308 HGB) zugrunde. Die Regelungen des DRS werden mit Ausnahme der Überleitungsrechnung des DRS 18.67 angewandt. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Everest für das Geschäftsjahr 2020 werden im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt aufgrund der positiven Unternehmensprognose der Geschäftsführung unter der Prämisse der Unternehmensfortführung. Wir verweisen bezüglich der Ereignisse und Gegebenheiten, die auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona Krise auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaften, die unter Umständen insgesamt bedeutsame Zweifel an der Fortführung einzelner Gesellschaften aufwerfen auf das Kapitel IV. des Konzernlageberichts ("Risiko- und Chancenbericht - Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Liquiditätsrisiken"). Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Im Interesse einer klareren und übersichtlicheren Darstellung werden Beträge in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung in TEUR angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist. Vorjahreswerte sind in Klammern angegeben. Es können sich Abweichungen zu den ungerundeten Beträgen ergeben. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. II. KonsolidierungskreisDer Konsolidierungskreis wird nach den Bestimmungen des HGB festgelegt. Die in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen ergeben sich aus der Aufstellung des Anteilsbesitzes, die gesondert dem Konzernanhang (Anlage 2 zum Konzernanhang) beigefügt ist. Im Konsolidierungskreis ergaben sich im Geschäftsjahr folgende Änderungen: ET Global Custom GmbH & Co. KG wurden durch Anwachsung mit ET Global Holding GmbH & Co. KG vereint. Die E3 Capital Holding GmbH firmiert um in E3 World GmbH. III. KonsolidierungsgrundsätzeKonsolidierungsstichtag Die Abschlussstichtage der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind mit dem des Mutterunternehmens identisch. Kapitalkonsolidierung Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Neubewertungsmethode. Zum Bilanzstichtag bestehen Geschäfts- oder Firmenwerte von TEUR 10.876 (Vorjahr TEUR 14.319). Die Abschreibung der aktiven Unterschiedsbeträge erfolgt planmäßig linear über 10 Jahre, die branchenbezogene Nutzungsdauer. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung ist der Wertansatz des Geschäfts- oder Firmenwerts, um außerplanmäßige Abschreibungen zu mindern. Dies ist der Fall, wenn der Buchwert über dem beizulegenden Wert des Geschäfts- oder Firmenwerts liegt (§ 309 Abs. 1 HGB i.V.m. § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB). Die Höhe der außerplanmäßigen Abschreibung ergibt sich aus dem Vergleich des Buchwerts des am Abschlussstichtag ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerts eines Tochterunternehmens, mit dem zu diesem Zeitpunkt ermittelten beizulegenden Wert des Geschäfts- oder Firmenwerts des Tochterunternehmens. Auf wesentliche Konsolidierungsmaßnahmen werden latente Steuern abgegrenzt. Ein sich aus der Saldierung aktiver und passiver Abgrenzungen ergebender Posten wird in der Konzernbilanz gesondert ausgewiesen. Konsolidierung von Schulden sowie Erträgen und Aufwendungen, Eliminierung von Zwischengewinnen Bei der Schuldenkonsolidierung werden Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den vollkonsolidierten Gesellschaften aufgerechnet. Die daraus resultierenden Währungsdifferenzen werden erfolgswirksam berücksichtigt. Zur Aufwands- und Ertragskonsolidierung werden Erträge und Aufwendungen aus Transaktionen zwischen den einbezogenen Tochterunternehmen mit den entsprechenden Aufwendungen und Erträgen verrechnet. Dabei auftretende Währungsdifferenzen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als sonstige betriebliche Erträge bzw. Aufwendungen dargestellt. Zwischengewinne aus konzerninternen Leistungsbeziehungen, wie dem Erwerb von Anlagevermögen oder Vorräten, werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert und mit den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten ausgewiesen. IV. WährungsumrechnungDie Posten der Bilanz werden grundsätzlich zu den am Konzernbilanzstichtag gültigen Devisenkassamittelkursen umgerechnet, nicht jedoch die Eigenkapitalpositionen, die - mit Ausnahme des laufenden Jahresergebnisses (s. unten) - mit den historischen Kursen umgerechnet werden. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden alle Aufwendungen und Erträge zu Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Auch das Jahresergebnis wird zum Jahresdurchschnittskurs umgerechnet, sowohl in der Gewinn- und Verlustrechnung als auch im Eigenkapital. Der Unterschiedsbetrag aus der differenzierten Umrechnung der Bilanzpositionen in Euro wurde innerhalb des Konzerneigenkapitals unter dem Posten "Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung" ausgewiesen. V. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen sind grundsätzlich nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Dabei wurden die vom Mutterunternehmen angewandten Ansatz- und Bewertungsregeln auch von den Tochtergesellschaften beachtet. Sofern ausländische Tochtergesellschaften ihre Abschlüsse nach abweichenden Landesvorschriften erstellen, werden diese, mit Ausnahme unwesentlicher Fälle, für die Erstellung des Konzernabschlusses angepasst. Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, Sachanlagen inkl. aktivierter Eigenleistungen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger und, falls erforderlich, außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten umfassen sowohl notwendige Einzel- als auch Gemeinkosten. Es wurden keine Fremdkapitalzinsen in die Herstellkosten einbezogen. Die Wahlrechtbestandteile des § 255 Abs. 2 S. 3 HGB wurden nicht als Herstellungskosten angesetzt. Die Nutzungsdauern orientieren sich grundsätzlich an der betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauer.
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte enthalten im Wesentlichen Markenrechte und Kundenbeziehungen. Die Markenrechte werden planmäßig linear zwischen 10 und 15 Jahren abgeschrieben. Die Kundenbeziehungen werden planmäßig linear zwischen 2 und 7 Jahre abgeschrieben
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von bis zu EUR 250,00 wurden im Zugangsjahr in voller Höhe aufwandswirksam abgeschrieben. Daneben wurde ein Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter über EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 gebildet und im Jahr der Bildung und den vier Folgejahren mit je 1/5 abgeschrieben. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zum Nennwert. Die sonstigen Ausleihungen enthalten Mieterdarlehen mit Daueranlagecharakter, die in Höhe der gezahlten Beträge bewertet werden und bei Vorliegen einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt werden. Die Genossenschaftsanteile werden innerhalb der Finanzanlagen zu Anschaffungskosten angesetzt. Die aus dem Erwerb der Keck-Gruppe resultierende 20%-ige Beteiligung an der Nan Tong Bo Tong Ltd., Shanghai/China, wird zum 31. Dezember 2020 aufgrund untergeordneter Bedeutung der Gesellschaft für den Konzernabschluss in Höhe der Anschaffungskosten der Beteiligung von TEUR 266 ausgewiesen und nicht nach der Equity Methode bewertet. Innerhalb des Vorratsvermögens erfolgt die Bewertung der Roh, Hilfs und Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die regelmäßig ersetzt werden und deren Gesamtwert für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist, wurden mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert angesetzt. Geleistete Anzahlungen auf Vorräte werden zum Nennwert bilanziert. Unfertige Leistungen werden zu Herstellungskosten bewertet. Die in den unfertigen Leistungen enthaltenen, im Bau befindlichen Messestände wurden jeweils mit den Anschaffungskosten des Materials und den durch die Be- und Verarbeitung entstandenen Lohnkosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert bzw. zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen bilanziert. Für das allgemeine Kreditrisiko sowie für zu erwartende Rechnungskürzung wird eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zum Umrechnungskurs des Entstehungsmonats erfasst. Kursdifferenzen werden beim Eingang der Valutaforderungen berücksichtigt. Zum Abschlussstichtag erfolgt die Umrechnung gemäß § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Kassenbestand und Bankguthaben werden zu Nennwerten angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, abgegrenzt. Die Rückstellungen für Pensionen wurden gutachterlich unter Verwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens bewertet und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wurde der von der Deutschen Bundesbank für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren zum 31. Dezember 2020 veröffentlichte Zinssatz von 2,30% verwendet. Als Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen wurde der von der Deutschen Bundesbank ermittelte und veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre verwendet. Zukünftige Anpassungen der Versorgungsleistungen werden durch einen Rententrend von 2,0% p.a. sowie einem Anwartschaftstrend von 0,0% p.a. berücksichtigt. Die Differenz der Erfüllungsbeträge zwischen dem 10-Jahres-Zins (Ermittlung des Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 2 HGB alte Fassung) und dem 7-Jahres-Zins beträgt TEUR 129 und ist ausschüttungsgesperrt. Die Rückdeckungsversicherung wird mit dem Rückkaufswert angesetzt und gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den Pensionsverpflichtungen verrechnet. Die übrigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Langfristige Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in fremder Währung werden gemäß § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Einnahmen vor dem Abschlussstichtag gebildet, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem darstellen. Passive latente Steuern Gemäß den §§ 274,306 HGB werden aktive und passive latente Steuern im Konzernabschluss angesetzt und saldiert unter den passiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 688 (i. V. TEUR 2.906) ausgewiesen. Die Ermittlung resultiert aus temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen handels- und steuerlichen Wertansätzen oder aus steuerlichen Verlustvorträgen. Die Ermittlung der latenten Steuern wurde auf Basis der zukünftigen Steuerbelastungen mit dem Steuersatz der zuordnenden Gesellschaft vorgenommen. VI. Erläuterungen zur KonzernbilanzImmaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen Die Entwicklung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie der kumulierten Abschreibungen aller Positionen des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2020 ist aus dem beigefügten Anlagespiegel (Anlage 1 zum Konzernanhang) ersichtlich. Finanzanlagen Die sonstigen Ausleihungen enthalten im Wesentlichen Mieterdarlehen mit Daueranlagecharakter in Höhe von TEUR 3.569 (i. V. TEUR 5.296) sowie gezahlte Kautionen in Höhe von TEUR 411 (i. V. TEUR 411). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von insgesamt TEUR 7.540 (i. V. TEUR 22.129) haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 4.383 (i. V. TEUR 3.461) beinhalten hauptsächlich Forderungen aus Steuerüberzahlungen in Höhe von TEUR 891 (i. V. TEUR 1.405). Sämtliche Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 3.517 (i.V. TEUR 3.661) enthält abgegrenzte Finanzierungskosten von TEUR 2.203 (i.V. TEUR 2.778), sowie Vorauszahlungen für Wartungen, Mieten, Versicherungen und anderen Aufwendungen in Höhe von TEUR 1.314 (i. V. TEUR 883). Eigenkapital Das Eigenkapital betrug zum 31. Dezember 2020 TEUR -90.009 (i. V. TEUR -67.408). Hierin enthalten sind Verlustvorträge in Höhe von TEUR 70.707 (i. V. TEUR 13.659). Minderheitsgesellschaftern stehen Anteile am Eigenkapital in Höhe von TEUR -140 (i. V. TEUR 67) zu. Auf den Eigenkapitalspiegel des Konzerns wird verwiesen. Die Kapitalrücklage hat sich gegenüber dem Vorjahr durch die Zuzahlung des Gesellschafters in Höhe von TEUR 21.888 erhöht. Rückstellungen Die Pensionsrückstellung resultiert aus der Tochtergesellschaft ET Global GmbH, Frankfurt am Main, und der Keck GmbH, Weil der Stadt. Die Pensionsrückstellung wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Dabei wird die Übergangsvorschrift gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB angewandt, die eine Verteilung des durch die Neuregelungen des BilMoG verursachten Erhöhungsbetrags der Pensionsrückstellung über 15 Jahre vorsieht. Der am 31. Dezember 2020 noch bestehende, bis zum 31. Dezember 2024 zu verteilende Betrag beläuft sich auf TEUR 28 (i. V. TEUR 36). Der Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 2020 beträgt TEUR 1.648 (i. V. TEUR 1.631). Der Wert der Rückdeckungsversicherung beläuft sich auf TEUR 1.297 (i. V. TEUR 1.338) und wird auf Grund der Vorschriften § 246 Abs. 2 Satz HGB mit dem Rückstellungsbetrag saldiert ausgewiesen. Die mit den Erträgen saldierten Aufwendungen aus der Rückdeckungsversicherung belaufen sich auf TEUR 11 (i. V. TEUR 11). Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 7.967 (i. V. TEUR 17.424) wurden für ausstehende Lieferantenrechnungen TEUR 3.977 (i. V. TEUR 9.789), Personalkosten wie Boni, Erfolgsbeteiligungen, Überstunden sowie Abfindungszahlungen TEUR 1.709 (i. V. TEUR 2.264) Rückstellungen für Abschlusskosten TEUR 377 (i. V. TEUR 393) sowie eine Rückstellung für unterlassene Instandhaltung in Höhe von TEUR 2 (i.V. TEUR 2) gebildet. Für zukünftige Ansprüche der Altgesellschafter der Keck GmbH wurde eine Rückstellung für Earn-out in Höhe von TEUR 1.902 (i. V. TEUR 3.859) bilanziert. Steuerrückstellungen wurden in Höhe von TEUR 854 (i. V. 104) gebildet. Verbindlichkeiten
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr handelt es sich um kurzfristige Kreditlinien. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Darlehensverbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von TEUR 9.556 (i.V. TEUR 749). Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von TEUR 121.452 (i.V. TEUR 114.123 gegenüber mehreren von Pemberton Capital Advisors LLP, London, geführten Fondgesellschaften. Die Pemberton Group ist seit Mai 2020 mittelbar an der Everest Capital Holding beteiligt und stellt ein nahestehendes Unternehmen dar. Für die Finanzierungsverbindlichkeiten gegenüber den europäischen Debt Funds haftet die Muttergesellschaft, die E3 Capital Holding GmbH und die wesentlichen Tochterunternehmen gesamtschuldnerisch. Weiterhin sehen Verträge die Einhaltung verschiedenen Covenantregeln, eine laufende Berichterstattung sowie eine Besicherung von Teilen des Sachanlagevermögens vor. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige künftige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 49.633, welche im Wesentlichen aus den folgenden Zahlungsverpflichtungen bestehen.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen enthalten keine Verpflichtungen, welche die Altersversorgung betreffen und keine mit verbundenen Unternehmen. Die Verpflichtungen betreffen überwiegend Mietverträge. Bei den Mietobjekten ist die Anmietung einem Erwerb vorzuziehen, um im Falle der Beendigung von Leistungsverträgen einzelner Objekte nicht das Verwertungsrisiko der jeweiligen Immobilie tragen zu müssen. Ein weiterer Vorteil liegt in der geringeren Kapitalbindung. Risiken können sich aus der jeweiligen Vertragsbindung ergeben, sofern einzelne Objekte nicht mehr wirtschaftlich genutzt werden können. Verhandlungen über Vertragslaufzeitverlängerungen beinhalten Chancen sowie Risiken für die Preisgestaltung. VII. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöse Die Umsatzerlöse beinhalten Erlöse aus mietweiser Gestellung von Messeständen und Messemobiliar, der Erbringung von Lager- und Logistikdienstleistungen für Messematerial in Kundeneigentum, Verkaufserlöse für System-Messestandmaterial sowie Erlöse aus sonstigen Lieferungen. Sie werden vermindert um Skonti, Preisnachlässe, Kundenboni und Rabatte ausgewiesen. Im Berichtsjahr erwirtschaftete der Konzern Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 63.250 (i. V. TEUR 141.041). Die Umsatzerlöse wurden in Deutschland TEUR 27.110 (i. V. TEUR 85.568), im übrigen Europa TEUR 450 (i. V. TEUR 4.430), in Nordamerika TEUR 6.047 (i. V. TEUR 13.123), im arabischen Raum TEUR 26.491 (i. V. TEUR 32.217) und im übrigen Asien TEUR 217 (i. V. TEUR 771) und Kanada TEUR 1.948 (i. V. TEUR 2.334) erwirtschaftet. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 4.782 (i. V. TEUR 3.012) beinhalten periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 2.806 (i. V. TEUR 474) welche im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Abgrenzungen in Höhe von TEUR 2.576 beinhaltet. Zudem sind in diesem Posten weiterberechnete Sachbezüge in Höhe von TEUR 444 (i. V. TEUR 568) sowie Währungskursgewinne in Höhe von TEUR 140 (i. V. TEUR 275) enthalten. Materialaufwand Der Materialaufwand beinhaltet Kosten für bezogene Waren sowie zugekaufte Dienstleistungen. Sie beinhalten direkt zurechenbare Material- und Fertigungseinzelkosten. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf TEUR 29.320 (i. V. TEUR 30.496) und beinhalten insbesondere die Aufwendungen für Raum- und Gebäudemieten sowie dazugehörige Nebenkosten des Geschäftsjahres, Rechts- und Beratungskosten, Aufwendungen für den Fuhrpark sowie Werbeaufwendungen. Ferner sind hierin Aufwendungen aus Währungskursverlusten von TEUR 296 (i. V. TEUR 192) enthalten. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen resultieren im Wesentlichen aus der Verzinsung von Verbindlichkeiten im Rahmen der Finanzierung der Gruppe. In den Zinsaufwendungen sind darüber hinaus Aufwendungen aus der Aufzinsung für Pensionen i. H. v. TEUR 40 (i.V. TEUR 46) enthalten. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Erträge aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag i. H. v. TEUR 2.665 (i. V. TEUR 12.685) setzen sich aus latentem Steuerertrag in Höhe von TEUR 2.383 (i. V. TEUR 13.147) und aus Steuererträgen in Höhe von TEUR 283 (i. V. Aufwand TEUR 462) zusammen. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung (Anlage zum Konzernanhang) wurde nach DRS 21 nach der indirekten Methode aufgestellt. Als Fondsmittel werden dabei ausschließlich der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten berücksichtigt. Darüber hinaus sind keine Aktiva oder Passiva zu verzeichnen, die dem Finanzmittelfonds zuzurechnen wären. Die Zahlungsströme wurden in den Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit, aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit unterteilt. Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen Die E3 Capital Holding GmbH hatte seit dem 2. Januar 2018 einen Dienstleistungsvertrag über die Stellung eines Geschäftsführers mit der POS GmbH & Co. KG, deren Gesellschafter Patrick O. Soschinski ist, abgeschlossen. Der Vertrag hatte ursprünglich eine Laufzeit bis zum 29. Juni 2025. Im Zusammenhang mit dem Gesellschafterwechsel im Mai 2020 wurde der Dienstleistungsvertrag aufgehoben. Die Zahlungsverpflichtung endet vereinbarungsgemäß zum 30. Juni 2020. Ab dem 28. Dezember 2018 wurde der Everest Capital Holding GmbH ein Darlehen in Höhe von TEUR 1.000 von der POS GmbH & Co. KG, deren Gesellschafter Patrick O. Soschinski ist, gewährt. Der zum 31. Dezember 2019 unverändert valutierende Darlehensbetrag wurde mit Wirkung zum 1. Mai 2020 von der Everest Lux Holdco SARL, Luxembourg/Luxembourg, als neuer Darlehensgeber übernommen. Ab dem 26. August 2019 wurde der Everest Capital Holding GmbH ein Darlehen in Höhe von TEUR 1.000 von Markus Futterer, Gerlingen, Geschäftsführer der Keck GmbH, gewährt. Die Rückzahlung erfolgte im Mai 2020. IX. Sonstige AngabenDas berechnete Gesamthonorar des Konzernabschlussprüfers betrug für:
Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten betrug:
Die Everest Capital Holding GmbH, Frankfurt, stellt als oberste Muttergesellschaft einen Konzernabschluss für den größten Kreis von diversen Unternehmen, welche aus Anlage 2 ersichtlich sind, auf. Dieser befreiende Konzernabschluss wird nach den Vorschriften des HGB aufgestellt und im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. Die Everest Capital Holding GmbH erklärte im Berichtsjahr die Einstandspflicht gegenüber Ihren Tochterunternehmen und verzichtet gemäß § 264 Abs. 3 HGB auf die Veröffentlichung der Einzelabschlüsse der Tochterunternehmen. Wir verweisen hierzu auf die Anteilsbesitzliste. Die Geschäftsführung der Muttergesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2020 vertreten durch ihren Geschäftsführer:
Die Mitglieder der Geschäftsführung haben im Geschäftsjahr keine Bezüge von der Gesellschaft bezogen. IX. Nachtragsberichta) IT Security Vorfall Anfang April 2021 wurden die IT -Systeme mehrerer Unternehmen der E3 Gruppe von einer international agierenden Organisation angegriffen und Daten verschlüsselt. Der Geschäftsbetrieb war für mehrere Tage erheblich eingeschränkt. Unter Mitwirkung externer IT-Spezialisten wurde die Sicherheitslücke identifiziert und geschlossen. Die IT-Systeme wurden neu aufgebaut und die nicht kompromittierte Datensicherung eingespielt. Den zuständigen Behörden wurde der Vorfall zur Anzeige gebracht. Die laufenden Kundenbeziehungen in Deutschland wurden durch den Vorfall nicht beeinträchtigt. Hinweise auf einen Diebstahl sensibler Daten in Deutschland liegen dem Unternehmen bis zum heutigen Zeitpunkt nicht vor. Grundsätzlich kann ein Datendiebstahl aber nicht ausgeschlossen werden. Für den entstanden Schaden besteht eine Deckung bei einem großen europäischen Versicherungskonzern. b) Restrukturierung der Everest Gruppe Die Geschäftsführung ist der Auffassung, dass das Geschäftsmodell der Unternehmensgruppe nach erfolgter Reorganisation und mit neuer Ausrichtung künftig nachhaltige positive Cashflows generieren wird. Die Maßnahmen des Restrukturierungskonzeptes wurden im Berichtsjahr umgesetzt. Der Erfolg der Maßnahmen wird regelmäßig durch externe Berater begutachtet und bestätigt. Die Bilanzierung und die Bewertung der zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt deshalb unter der Prämisse der Unternehmensfortführung. Zur Sicherstellung ausreichender Liquidität hat der Gesellschafter der Unternehmensgruppe am 28.01.2021, am 24.03.2021 und am 25.05.2021 Darlehen i.H.v. jeweils 5 Mio. € zur Verfügung gestellt. Mit Wirkung zum 30.4.2021 hat der Gesellschafter beschlossen, ausgereichte Darlehen i.H.v. 122,2 Mio. € in verzinsliche Genussrechtsanteile umzuwandeln und in die Kapitalrücklage einzustellen. Dadurch wurde der zum Bilanzstichtag 31.12.2020 ausgewiesene nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag mehr als ausgeglichen. In der Zwischenbilanz zum 30.6.21 (nicht geprüft) weist die Unternehmensgruppe eine Eigenkapitalquote von ca. 28% aus. Die zuständigen Finanzbehörden haben in einer verbindlichen Auskunft die Steuerneutralität dieser Kapitalmaßnahme bestätigt. c) Wirtschaftshilfen Die E3 Gruppe hat im Mai 2021 Bewilligungsbescheide für die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Bundes in Form von außerordentlichen Corona Wirtschaftshilfen für November 2020 ("Novemberhilfe") und Dezember 2020 ("Dezemberhilfe") erhalten. Die Leistungen für die Everest Capital Holding GmbH i.H.v. 11,9 Mio. EUR werden das Ergebnis des Geschäftsjahres 2021 sowie die Liquidität der Gesellschaft stärken. Sie erfolgten vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung im Rahmen der Schlussabrechnung. Weitere Anträge sind gestellt.
Frankfurt, den 15. Oktober 2021 Joern Trierweiler Entwicklung des Anlagevermögens (Anlage zum Anhang)
AnteilsbesitzlisteEverest Capital Holding GmbH, Frankfurt am Main
1) Die gekennzeichneten deutschen Tochtergesellschaften in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft beziehungsweise Personengesellschaft machen von der Befreiungsmöglichkeit des § 264 Abs. 3 HGB beziehungsweise § 264b HGB Gebrauch 2) Keine Konsolidierung aufgrund unwesentlicher Bedeutung; Bilanzierung erfolgt zu Anschaffungskosten BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Everest Capital Holding GmbH, Frankfurt am Main Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Everest Capital Holding GmbH, Frankfurt am Main, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Everest Capital Holding GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Angaben in Abschnitt "I. Allgemeine Angaben" im Konzernanhang sowie die Angaben in Abschnitt "IV. Risiko- und Chancenbericht" des Konzernlageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass der Fortbestand des Konzerns vor dem Hintergrund der anhaltenden Auswirkungen der Corona-Krise gefährdet ist, wenn die Erholung des Messegeschäftes und damit die verbundene Steigerung der Umsatzerlöse nicht wie geplant stattfindet und die finanzielle Unterstützung durch die Gesellschafter bzw. externe Kreditgeber nicht aufrecht erhalten wird. Wie in Abschnitt "I. Allgemeine Angaben" und Abschnitt "IV. Risiko- und Chancenbericht" dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 15. Oktober 2021 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Daniel Spengemann, Wirtschaftsprüfer ppa. Richard Gudd, Wirtschaftsprüfer Der Konzernabschluss zum 31.12.2020 wurde am 10.11.2021 gebilligt. |
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