MEDICPROOF GmbH
Gustav-Heinemann-Ufer 74A, 50968 Köln, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Franziska Christiane Dr. Kuhlmann seit 21.5.2014 | Geschäftsführer |
Yasmin Hauk seit 25.5.2011 | Prokura |
Renate Dr. Richter seit 11.2.2011 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Medicproof GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023Medicproof GmbH, KÖLNI. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des Unternehmens Für die privaten Krankenversicherungsunternehmen, die eine Pflegepflichtversicherung (PPV) betreiben, sowie für die Pflegeversicherungen der Postbeamtenkrankenkasse und der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten nimmt die Medicproof GmbH, Tochtergesellschaft des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband), die Funktion eines medizinischen Dienstes wahr. Die Medicproof GmbH prüft als neutrale Institution Leistungsvoraussetzungen nach Maßgabe des SGB XI in Verbindung mit den allgemeinen Versicherungsbedingungen für die private Pflegepflichtversicherung. Das Unternehmen wird ausschließlich auftragsbezogen tätig und bedient sich zur Auftragsabwicklung eines bundesweiten Netzes freiberuflich tätiger Gutachterinnen und Gutachter. Die Feststellung von Leistungsvoraussetzungen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes bildet das Kerngeschäft der Medicproof GmbH. Für jeden Begutachtungsauftrag wird eine Organisationspauschale erhoben. Den Versicherungsunternehmen wird zusätzlich das Honorar für die gutachterliche Tätigkeit in Rechnung gestellt (Honorarpauschale VU). Die Organisations- und die Honorarpauschale VU ergeben den Umsatz des Unternehmens. Der Umsatz abzüglich des Materialaufwandes ergibt den Rohertrag. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Immer mehr Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Während im Jahr 1999 die Anzahl der Pflegebedürftigen 2 Millionen betrug, stieg diese Zahl im Jahr 2021 auf 5,0 Millionen. * 1 * 1 Quelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Pflege/_inhalt.html Stand 29.12.2023 Als Tochterunternehmen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) prüft die Medicproof GmbH die Leistungsvoraussetzungen in der privaten Pflegepflichtversicherung. Es wird begutachtet, ob bei Antragstellern eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und - falls ja - zu welchem Grad die Selbständigkeit oder die Fähigkeiten des Pflegebedürftigen beeinträchtigt sind (Pflegegrad). Aufgabe von Medicproof ist es, eine bundesweit und versicherungsübergreifend einheitliche Begutachtung sicherzustellen. Medicproof fungiert dabei als neutraler Dienstleister für alle privaten Krankenversicherungsunternehmen, koordiniert und sichert die Qualität der Begutachtung. Darüber hinaus berät Medicproof die Versicherungsunternehmen in Fragen der Medizin und Pflege. Begutachtungsaufträge erhält Medicproof von den privaten Krankenversicherungsunternehmen, die eine Pflegepflichtversicherung betreiben sowie von der Postbeamtenkrankenkasse und der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten. In geringem Umfang erstellt Medicproof auch Gutachten für Kunden, die nicht dem PKV-Verband angehören (u.a. Sozialämter und die Europäische Kommission). 2. Geschäftsverlauf Im ersten Quartal endeten die letzten Infektionsschutz-Maßnahmen im Kampf gegen Covid 19. Damit auch das im Jahr 2020 in enger Abstimmung mit dem Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS), GKV-Spitzenverband, PKV Verband und dem BMG entwickelte Schutz- und Hygienekonzept. Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG), das seit dem 15. März 2022 einen Immunitätsnachweis aller Gutachterinnen und Gutachter gegen COVID-19 (§ 20a Abs.1 Nr. 1 Buchstb. o) IfSG) verlangte, lief bereits zum Jahreswechsel 2022/2023 aus. Damit endete die Verantwortung von Medicproof für die entsprechende Erhebung, Überwachung und Meldung an das Gesundheitsamt. Die telefonische Begutachtung - ein "Pandemieprodukt" - bleibt erhalten. Der Gesetzgeber hat Anfang Juli 2023 mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) eine Übergangsregelung für die telefonische Begutachtung geschaffen (§ 142a PUEG). So soll der Medizinische Dienst Bund die Begutachtungsrichtlinien auf Basis von pflegewissenschaftlichen Studienergebnissen anpassen. Die Studie soll überprüfen, in welchen Fallkonstellationen und jeweils unter welchen Voraussetzungen eine telefonische Begutachtung oder eine Vor-Ort Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgen kann. Dies geschieht unter Beteiligung des PKV-Verbandes und Medicproof. Medicproof begrüßte die Entscheidung des Gesetzgebers. Nach vier Jahren Anwendung hat Medicproof das Instrument "digitale Begutachtung" schätzen gelernt. Bei unveränderter Qualität werden Ressourcen effizient eingesetzt und erhöhen die Flexibilität bei allen Beteiligten (versicherte Person, Angehörige, Heimpersonal, Versicherungen/Kassen, Gutachterinnen und Gutachtern). Zudem trifft diese umweltfreundliche Begutachtungsform auf eine hohe Versichertenakzeptanz. Im Jahr 2023 stiegen die Aufträge um 11,3% im Vergleich zum Vorjahr und damit deutlich stärker als erwartet (+5%). Auch die erledigten Gutachten stiegen im Vergleich zu 2022 kräftig (+8,9%). Neben den steigenden Auftragszahlen stieg auch der Anteil der Vor-Ort Begutachtungen (von 45,2% auf 71,6%), die ressourcenintensiver sind als telefonische Begutachtungen. Insgesamt erhöhte sich dadurch die durchschnittliche Bearbeitungszeit: Fristgutachten * 2 wurden im Jahr 2023 durchschnittlich in 13,4 Arbeitstagen * 3 erledigt (Vorjahr durchschnittlich 9,9 Arbeitstage). Gleichzeitig konnten weniger Gutachten in der mit den Versicherungsunternehmen vereinbarten Bearbeitungszeit von maximal 18 Arbeitstagen erledigt werden: Nach 3,0% verzögerten Gutachten im Jahr 2022 stieg dieser Anteil auf 14,4%. * 2 Für Erstgutachten und ambulante Änderungsaufträge hat der Gesetzgeber eine Frist von 25 Arbeitstagen vom Antrag bis zum Leistungsbescheid vorgegeben. Für die Gutachtenerstellung erhält Medicproof davon anteilig 18 Arbeitstage. Aufträge, die durch die versicherten Personen verzögert werden, gehen nicht in die Statistik ein. * 3 Berechnung erfolgt ganzjährig nach Logik vor PUEG, da finale Umsetzung bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokuments noch unklar ist - Entscheidung für PPV wird Ende Februar 2024 erwartet. Angesichts des anhaltend starken Auftragsanstiegs wurde der Ausbau des Gutachternetzes weiter ausgebaut (+5% im Vergleich zum Vorjahr). Gleichzeitig erweiterte Medicproof das Weiterbildungsprogramm für die Gutachterinnen und Gutachter. Neben dem umfangreichen Webinar-Angebot mit insgesamt knapp 2.000 Teilnahmen bot Medicproof erstmals das neue Format "Forum Pflegebegutachtung" an. Die Präsenzveranstaltung mit externer Fachexpertise erfreute sich einer großen Nachfrage: Das beschränkte Kartenkontingent für rd. 200 Gutachterinnen und Gutachter war schnell vergriffen. 3. Lage a) Ertragslage Im Geschäftsjahr 2023 stieg das Auftragsvolumen um insgesamt 11,3 % (Vorjahr: +2,0%) auf 298.166. Der Jahresfehlbetrag für das Jahr 2023 lag bei 29 T€ (Vorjahr: Jahresüberschuss 742 T€). Das Rohergebnis liegt im Jahre 2023 bei 10.239 T€ (Vorjahr 10.843 T€). Das Betriebsergebnis wird mit -71 T€ ausgewiesen (Vorjahr 1.065 T€). Das hierbei noch nicht berücksichtigte neutrale Ergebnis beträgt 36 T€ (Vorjahr +47 T€). Medicproof beschäftigte im Jahresdurchschnitt 72,2 Vollzeitkräfte (Vorjahr 70,0 Vollzeitkräfte). Im Geschäftsjahr sind Personalaufwendungen in Höhe von 5.898 T€ angefallen (Vorjahr 5.797 T€). Das deutlich sinkende Rohergebnis geht vor allem auf die im Zuge der branchenweiten Lohnentwicklungen - insbesondere bei den Pflegefachkräften- angehobenen Honorare für die Gutachterinnen und Gutachter zum 1. Juli 2022 zurück. Diese wirken in 2023 nun ganzjährig. Demgegenüber blieben die Preise gegenüber Kunden konstant. Im Berichtszeitraum stiegen die Abschreibungen um 62 % auf 616 T€. Ausschlaggebend hierfür sind die Investitionen in die Neuentwicklung der hausinternen Verwaltungssoftware. Die Verwaltungs- und sonstigen Aufwendungen sind um 200 T€ auf 3.837 T€ gestiegen, neben den allgemein gestiegenen Preise wurden insbesondere Investitionen in die abgeschriebene Gutachtersoftware direkt aufwandswirksam erfasst. b) Finanzlage Die Finanzlage des Unternehmens ist mit einem Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit von 160 T€ und einem Finanzmittelbestand von 1.631 T€ gesichert. Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit von 1.287 T€ resultiert insbesondere aus Zahlungen für die Programmierung von Software. Der Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit ist im Wesentlichen auf die Ausschüttung des Jahresüberschusses 2022 und Verbindlichkeiten gegenüber dem PKV-Verband zurückzuführen. Insgesamt ergibt sich eine Minderung des Finanzmittelbestandes gegenüber dem Vorjahr um 2.469 T€. c) Vermögenslage Die Vermögenslage der Gesellschaft ist als gut zu bezeichnen. Die Eigenkapitalquote liegt mit 49 % (Vorjahr 51 %) auf einem hohen Niveau. Das kurzfristige Fremdkapital von 4.249 T€ wird durch das kurzfristige Vermögen und liquide Mittel von 6.323 T€ zu 149 % abgedeckt, so dass die Forderung nach einer fristenkongruenten Deckung übererfüllt wird. Insgesamt kann die Lage der Gesellschaft als stabil und gesichert bezeichnet werden. 4. Finanzielle Leistungsindikatoren Für die interne Unternehmenssteuerung werden u. a. die Kennzahlen (i) Auftragseingang, (ii) erledigte Fallzahlen, (iii) Rohergebnis, (iv) Ergebnis vor Steuern und (v) die Verzugsquote bei Fristgutachten herangezogen. (i) Im Geschäftsjahr 2023 stiegen die eingegangenen Aufträge um 11,3% (Vorjahr: 2,0 %) auf 298.166. (ii) Im Geschäftsjahr 2023 stiegen die erledigten Fallzahlen um 8,9% (Vorjahr: 5,3 %) auf 259.133. (iii) Das Rohergebnis * 4 sank um 5,6% gegenüber dem Vorjahr (von 10.843 T€ auf 10.239 T€). (iv) Das Ergebnis vor Steuern sank um 1.146 T€ auf -34 T€ (Vorjahr 1.112 T€). (v) Die Verzugsquote bei Fristgutachten stieg in 2023 auf 14,4% (Vorjahr 3,0%). Das Ergebnis vor Steuern ist gegenüber dem Vorjahr gesunken (-103%) und entspricht der Prognose zu Beginn des Jahres. * 4 Rohergebnis=Umsatzerlöse + sonstige betriebliche Erträge + aktivierte Eigenleistung - Materialaufwand 5. Nicht-Finanzielle Leistungsindikatoren Im Hinblick auf die Wahrung der Kundenbelange und die Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden folgende Nicht-Finanziellen Leistungsindikatoren in der Unternehmenssteuerung verwendet: (i) Zufriedenheit der versicherten Personen, (ii) Versicherungsrückfragen, (iii) Beschwerdequote und (iv) durchschnittliche Betriebszugehörigkeit und Alter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. (i) Die Versichtertenzufriedenheit ist auf einem Allzeithoch. Sie liegt im Geschäftsjahr 2023 bei der Schulnote 1,73 und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbessert (1,84). (ii) Unverändert zum Vorjahr gab es erneut wenige Nachfragen der Versicherungen zu Gutachten (1,6% der Aufträge). (iii) Die Beschwerdequote hat sich auf niedrigem Niveau im Vergleich zum Vorjahr erhöht (0,58‰, Vorjahr 0,43‰). (iv) Im Durchschnitt sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rund 10,5 Jahre bei Medicproof angestellt. Das Durchschnittsalter liegt bei rund 46 Jahren (Vorjahr 45 Jahren). Bei der Steuerung des Unternehmens spielt auch die Nachhaltigkeit und Bekämpfung des Klimawandels eine Rolle. Medicproof hat seine Räumlichkeiten im Cologne Oval Office (COO), das erste in Köln gemäß der EU-Kommission ausgezeichnete "GreenBuilding" * 5. Die Anbindung an den öffentlichen Verkehrsmitteln ist gut. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten seit Jahren ein kostenloses monatliches Jobticket, seit Mai 2023 nun ein Deutschlandticket. Das neue Begutachtungsformat "digitale Begutachtung" ist nachhaltig und umweltfreundlich, da Fahrtwege der Gutachterinnen und Gutachter vollständig entfallen. * 5 Quelle: https://architekturfuehrer.koeln/objekt/cologne-oval-offices Stand 17.01.2024 III. Prognosebericht Nach dem auftragsstarken Jahr 2023 rechnen wir mit einem anhaltend hohen Auftragsanstieg von rund 10% im Vergleich zu 2023. Zur Bewältigung des aktuellen und zukünftigen Auftragsanstiegs wird das Gutachternetz 2024 noch deutlicher ausgebaut, d.h. weitere geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden gesucht, geschult und eingearbeitet. Gutachterinnern und Gutachter werden zudem durch kontinuierliche Weiterentwicklung der unternehmenseigenen Gutachter-Software unterstützt. Dabei stehen weiterhin Automatisierungen und Plausibilitäten zur Fehlervermeidung im Fokus. Weitere Optimierungspotentiale insbesondere in Hinblick auf die Ressourcen sowohl bei den Gutachterinnen und Gutachter als auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Medicproof werden durch die Neuentwicklung der hausinternen Verwaltungssoftware erwartet, die bereits angelaufen ist. Für das Jahr 2024 erwartet Medicproof ein moderates Ergebnis in der Größenordnung von rund 350 T€. Dabei wird von einem Gesamtumsatz von ca. 49 Mio. €, bezogenen Leistungen aus Honoraren von gut 37 Mio. € sowie einem Personalaufwand von rund 6 Mio. € ausgegangen. IV. Chancen- und Risikobericht Medicproof ist bundesweit zur Feststellung von Leistungsvoraussetzungen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes tätig und nimmt für die privaten Krankenversicherer die Aufgaben eines medizinischen Dienstes wahr. Daher wird die Entwicklung von Medicproof auch weiterhin von der Gesetzentwicklung sowie den Initiativen der privaten Krankenversicherer entscheidend mitgeprägt. Daraus entstehen sowohl Risiken als auch Chancen. Die Risiken werden in einem strukturierten Risikomanagementsystem regelmäßig überwacht. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass die Risiken des Unternehmens in einer Gesamtbewertung begrenzt und überschaubar sind. 1. Risikobericht Der bundesweit und branchenübergreifend erkennbare Mangel an Ärzten und Pflegefachkräften birgt im Zusammenhang mit steigenden Auftragszahlen potentielle Risiken für die Gutachterbasis der Medicproof GmbH. Hier gilt es regionale Ungleichgewichte zu beachten, frühzeitig und selektiv das Gutachternetz auszubauen, um den künftigen Anforderungen, inkl. der Einhaltung der Bearbeitungsfristen, gerecht werden zu können. Mittelfristig wird der Fachkräftemangel auch auf Medicproof zentrale Auswirkungen haben. Es werden geeignete Recruiting- und Personalentwicklungsmaßnahmen entwickelt, um frühzeitig gegenzusteuern und die Gesellschaft nachhaltig und zukunftsfähig aufzustellen. Der hohe Digitalisierungsgrad Medicproofs, der sich durch veränderte Geschäftsmodelle, automatisierte Unternehmensprozesse und umfangreichen Schnittstellen zu Kunden und Gutachterinnen und Gutachter auszeichnet, birgt dabei auch Risiken. Insbesondere unbefugte Zugriffe auf sensible Daten sowie mangelnde Verfügbarkeit der Systeme als Folge von Störungen gilt es zu vermeiden. Ein umfassendes Datenschutz- und Datensicherheitskonzept wurde entwickelt. Die Datensicherheit der Schnittstellen wird regelmäßig extern überprüft. Um die Zukunftsfähigkeit der IT-Landschaft sicherzustellen, wird sie kontinuierlich weiterentwickelt. Das Datenschutzkonzept unterlag auch in 2023 einer ständigen Kontrolle durch den externen Datenschutzbeauftragten, um sowohl Prozessänderungen als auch den Anforderungen eines modernen Datenschutzes Rechnung zu tragen. Neben diesen konkreten Risiken aus der Geschäftstätigkeit bestehen politische Risiken, die regelmäßig durch anhaltende Diskussionen um die Einführung einer Bürgerversicherung deutlich werden. Eine Aufhebung der Grenzen zwischen den gesetzlichen und den privaten Krankenversicherungen kann je nach Ausgestaltung einen erheblichen Einfluss auf die Gesellschaft haben. 2. Chancenbericht Die demographische Entwicklung und Effekte durch den seit dem 01.01.2017 weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriff lassen die Anzahl der Pflegebedürftigen weiter ansteigen. Diese Entwicklung wird auch für die Zukunft erwartet. Um langfristig alle Ressourcen im Begutachtungsprozess optimal und nachhaltig zu nutzen, setzt Medicproof weiter auf Digitalisierung. Die ausgeprägte Anwenderorientierung in der Entwicklung der Software für die Gutachtenerstellung war eine zentrale Voraussetzung für den reibungslosen Umstieg von der Vor-Ort Begutachtung auf digitale Begutachtung. Zudem wurden die Gutachterinnen und Gutachter von Medicproof in den vergangenen Jahren zunehmend an online-Schulungen herangeführt, so dass die Akzeptanz der Gutachterinnen und Gutachter für digitale Formate hoch ist. Die Erfahrungen der letzten drei Jahre sind wegweisend für die Zukunft. Mit Blick auf den demografischen Wandel wird Medicproof im Jahr 2024 - neben einer qualitätsgesicherten Begutachtung - weiterhin ein bedarfsgerechtes Präventionsangebot zur Unterstützung ehrenamtlich Pflegender anbieten. Denn von 5,0 Millionen Pflegebedürftigen werden heute rund 80% zu Hause versorgt * 6. Hierzu wird die praktische Expertise der Pflegefachkräfte im Medicproof Gutachternetz genutzt, die das Produkt "Pflegetraining" durchführen. Ziel ist es, möglichen körperlichen und seelischen Belastungen, die bei der täglichen Pflege aufkommen, präventiv entgegenzuwirken und Pflegende nachhaltig zu stärken. * 6 Quelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Pflege/_inhalt.html Stand 29.12.2023 Neben den Rahmenbedingungen, die der Bundesgesetzgeber setzt, trägt die Weiterentwicklung der Unternehmensstrategie entscheidend zur Positionierung von Medicproof bei. Im Angesicht der vielen, immer schnelleren Veränderungen ist die nachhaltige Aufstellung und die Anpassungsfähigkeit des Unternehmens eine zentrale Aufgabe der Geschäftsführung. Durch eine intensive Gremienarbeit auf Bundesebene hat sich die Medicproof GmbH gut vernetzt und ist in der Pflegepolitik entsprechend positioniert. 3. Gesamtaussage Medicproof ist zuversichtlich auch in der Zukunft an die Erfolge der Vorjahre anknüpfen zu können und aktuelle an das Unternehmen gestellte Herausforderungen bewältigen zu können. Die Gesellschaft wird ihre Prozesse und technischen Systeme weiter optimieren, um die Begutachtungsaufträge ihrer Kunden schnell und in guter Qualität zu bearbeiten. Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten, sind derzeit nicht erkennbar. Es sind keine wesentlichen Änderungen in der Geschäftspolitik zu erwarten. Der Aufsichtsrat ist in alle grundlegenden geschäftspolitischen Entscheidungen eingebunden. V. Risikoberichtserstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Zu den in der Gesellschaft bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Die Gesellschaft verfügt über einen solventen Kundenstamm. Forderungsausfälle aus Lieferungen und Leistungen sind nicht zu verzeichnen. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. Ziel des Finanz-Risikomanagements der Medicproof ist die Sicherung gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Finanzmanagement verfolgt die Gesellschaft eine konservative Risikopolitik. Ein wesentlicher Bestandteil des Finanz-Risikomanagements von Medicproof ist die Wirtschaftsplanung. Diese beinhaltet einen Personal- sowie einen Investitionsplan, ergänzt durch eine dreijährige Finanzplanung. Der quartalsweise Abgleich von Plan-Ansätzen und Ist-Zahlen dient dabei als Steuerungsinstrument. Ziel der regelmäßigen Kontrollen ist die kostenbewusste Verwendung der Finanzmittel im Rahmen des genehmigten Wirtschaftsplans. Zur Absicherung des Liquiditätsrisikos und zur Aufrechterhaltung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit wird ein fortlaufender Liquiditätsplan erstellt, der kontinuierlich an aktuelle Änderungen angepasst wird und als Basis für die Geldmitteldisposition dient. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt das Unternehmen über ein effizientes Mahnwesen. VI. Bericht über Zweigniederlassungen Zweigniederlassungen werden von der Gesellschaft nicht unterhalten.
Köln, 20. Februar 2024 Medicproof GmbH Die Geschäftsführung gez. Dr. Franziska Kuhlmann BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023MEDICPROOF GMBH, KÖLNAKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023Medicproof GmbH, KÖLNA. Allgemeine Angaben Die Medicproof GmbH, Köln, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 29297 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 2 HGB auf. Nach § 15 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages gelten für die Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts die Vorschriften des Dritten Buches des HGB für große Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unter Berücksichtigung der Unternehmensfortführung angewandt. Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungs-/Herstellungskosten inklusive Fertigungseinzelkosten (Lohneinzelkosten) abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer bewertet. Die Abschreibungsdauer entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer beträgt in der Regel 3 bis 5 Jahre. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen 2 und 13 Jahren) angesetzt. Die beweglichen Anlagegegenstände werden linear entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis € 250 werden im Anschaffungsjahr sofort aufwandswirksam erfasst. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen € 150 und € 1.000 wurde bis zum Geschäftsjahr 2017 im Jahr der Anschaffung ein Sammelposten gebildet, der gemäß den steuerlichen Regelungen über fünf Jahre abgeschrieben wird. Ab dem Geschäftsjahr 2018 werden geringwertige Anlagegüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nennbeträgen angesetzt. Zur Deckung des allgemeinen Ausfall- und Kreditrisikos ist eine angemessene Pauschalwertberichtigung angesetzt. Die liquiden Mittel sind zum Nennwert bewertet. Das gezeichnete Kapital wird gemäß § 272 Abs. 1 Satz 2 HGB mit seinem Nennbetrag angesetzt. Bei der Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Die Bewertung der Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen erfolgt unter Berücksichtigung zu erwartender künftiger Gehaltssteigerungen sowie eines Fluktuationsabschlages von 25%, wobei die Abzinsung für jede einzelne Rückstellung mit dem laufzeitadäquaten Zinssatz vorgenommen worden ist. Die zu erwartenden künftigen Gehaltssteigerungen blieben wie im Vorjahr bei 2,5%. Für die Bemessung der Urlaubs,- Überstunden- und Jubiläumsrückstellungen wurden 220 Arbeitstage (Vorjahr 223 Arbeitstage) zugrunde gelegt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Zusammensetzung und Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ergibt sich aus dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben sich ebenfalls aus dieser Anlage. Eigenkapital Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gemäß § 272 HGB unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrags. Die Bilanz wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. D. Angaben zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind neutrale Erträge in Höhe von € 2.262 (Vorjahr € 34.303) betreffend Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen enthalten. E. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB) Aufgrund des gemeinsamen Rahmenvertrags mit der ApoBank haften die Parteien PKV-Verband, compass, MEDCOM und Medicproof gegenüber der ApoBank für Kreditkarten aus einem Rahmenkreditvertrag hier bis zu € 1.300.000. Aus diesem Rahmenvertrag bestehen zum Bilanzstichtag keine Bankverbindlichkeiten.
Aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten schätzen wir die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der vorgenannten Haftungsverhältnisse als gering ein. Gesellschafter, Ergebnisverwendung und Konzernzugehörigkeit Alleiniger Gesellschafter des Unternehmens ist der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V., Köln (PKV-Verband). Der Aufsichtsrat empfiehlt gemäß § 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung, den Verlust auf neue Rechnung vorzutragen. Organe und Organbezüge Geschäftsführung Frau Dr. Franziska Kuhlmann, Dipl.-Volkswirtin - gesamtvertretungsberechtigt mit einem Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung unterbleibt mit Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB. Aufsichtsrat Herr Dr. Rainer Wilmink, - Vorsitzender - Münster, Vorstandsmitglied der LVM Krankenversicherungs-AG Herr Dr. Florian Reuther, Köln, Verbandsdirektor Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. Herr Christoph Klawunn, Köln, Vorstandsmitglied der ERGO Krankenversicherung AG Die Aufsichtsratsmitglieder haben im Jahr 2023 keine Bezüge erhalten. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus Mietverträgen mit einer Restlaufzeit von bis zu 100 Monaten bestehen finanzielle Verpflichtungen im Gesamtbetrag von € 2.744.241. Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2023 waren - nach Köpfen - durchschnittlich 86 Mitarbeiter (Vorjahr 83 Mitarbeiter) beschäftigt.
Köln, 20. Februar 2024 Medicproof GmbH Die Geschäftsführung gez. Dr. Franziska Kuhlmann
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers bezieht sich auf den Jahresabschluss in der aufgestellten Form. Die Offenlegung erfolgt in verkürzter Form gemäß §§ 325 ff. HGB. Bestätigungsvermerk "Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Medicproof GmbH, Köln: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Medicproof GmbH, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Medicproof GmbH, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreterin und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzliche Vertreterin ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist die gesetzliche Vertreterin verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die gesetzliche Vertreterin dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist die gesetzliche Vertreterin verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die gesetzliche Vertreterin verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; - beurteilen wir die Angemessenheit der von der gesetzlichen Vertreterin angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von der gesetzlichen Vertreterin dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von der gesetzlichen Vertreterin angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft; - führen wir Prüfungshandlungen zu den von der gesetzlichen Vertreterin dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von der gesetzlichen Vertreterin zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, den 29. Februar 2024 Rödl
& Partner GmbH
gez. Finsterer, Wirtschaftsprüfer gez. Hille, Wirtschaftsprüfer (An dieser Stelle endet die Wiedergabe des Bestätigungsvermerks.)" Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde am 17. April 2024 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt. ErgebnisverwendungsbeschlussDie Gesellschafterversammlung beschließt, den Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 29.308,43 auf neue Rechnung vorzutragen. |
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