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BauNetz Media GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Bilanz zum 31. Dezember 2917Aktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2017BauNetz Media GmbH, Berlin; Amtsgericht Charlottenburg HR B 63934 B1. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der BauNetz Media GmbH zum 31. Dezember 2017 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und den ergänzenden Vorschriften des GmbHG für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt worden. Größenabhängige Erleichterungen gemäß § 288 Abs. 1 HGB werden in Anspruch genommen. Die BauNetz Media GmbH hat einen Gewinnabführungsvertrag mit der Gesellschafterin Heinze GmbH, Delle, als Organträgerin geschlossen. 2. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie entgeltlich von Dritten erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sowie die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten aktiviert und werden über den Zeitraum der Nutzung planmäßig linear abgeschrieben. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten angesetzt worden. Spezifischen Risiken sowie dem allgemeinen Ausfallrisiko wird durch entsprechende Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Für Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen aus Pensionszusagen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind (Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB), erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Erträge und Aufwendungen aus diesen Vermögensgegenständen mit dem Aufwand aus der Aufzinsung der entsprechenden Verpflichtungen saldiert und der Saldo im Zinsergebnis ausgewiesen. In der Bilanz werden diese Vermögensgegenstände mit der jeweils zugrunde-liegenden Verpflichtung verrechnet. Der sich ergebende Verpflichtungsüberhang wird unter den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (Verpflichtungen aus Pensionszusagen) ausgewiesen. Der Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen und Jubiläumsverpflichtungen wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Project-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wird von dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht. Die Pensionsverpflichtungen werden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre für eine Restlaufzeit von 15 Jahren, also 3,68 % (Vorjahr: 4,03 %) p.a. abgezinst. Infolge des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften werden die Pensionsrückstellungen zum 31. Dezember 2017 mit dem 10-Jahres-Durchschnittszins (bis 31. Dezember 2015: 7-Jahres-Durchschnittszins) abgezinst. Bei Anwendung des 7-Jahres-Durchschnittszinssatzes von 2,80 % hätte sich zum 31. Dezember 2017 eine um EUR 47.109,00 höhere Rückstellung ergeben. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt. Der Berechnung liegt die Annahme eines Gehaltstrends von 2,0 % p.a. (Vorjahr: 2,0 % p.a.) sowie ein Rententrend zwischen 1,00 % bis 1,50 % p.a. (Vorjahr: 1,00 % und 1,50 %) - in Abhängigkeit von der Pensionszusage - zugrunde. Der Berechnung der Pensionsverpflichtungen liegen die Wahrscheinlichkeitswerte nach den "Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Sonstige Rückstellungen werden für alle ungewissen Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Auf der Passivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Aufwendungen und Erträge werden periodengerecht erfasst. 3. Erläuterungen zum JahresabschlussDie sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von EUR 4.650,00 (Vorjahr: EUR 14.050,00} eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Rückstellungen für Pensionen Im Rahmen des Bilanzausweises werden Pensionsrückstellungen mit Vermögensgegenständen, die dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Pensionsverpflichtungen dienen, verrechnet.
Das Deckungsvermögen umfasst ausschließlich eine Rückdeckungsversicherung. Der beizulegende Zeitwert der Rückdeckungsversicherung wurde anhand des geschäftsplanmäßigen Deckungskapitals zuzüglich eines ggf. vorhandenen Guthabens aus Überschussbeteiligung ermittelt. Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens betragen EUR 5.020,00 (Vorjahr: EUR 4.880,00). Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von EUR 1.175.526,70 (Vorjahr: EUR 913.510,59) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen in Höhe von EUR 1.134.675,74 (Vorjahr: EUR 812.894,88) die Gesellschafterin Heinze GmbH. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten EUR 181.956,34 Einmalerträge aus einer Produktveräußerung. Diese Erträge sind von außergewöhnlicher Größenordnung und Bedeutung. Im Zinsaufwand sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von insgesamt EUR 22.154,00 (Vorjahr: EUR 4.427,00) enthalten. Der Zinsaufwand aus den Pensionsverpflichtungen (EUR 21.989,00; Vorjahr: EUR 2.393,00) ist dabei mit Erträgen aus dem Deckungsvermögen (EUR 140,00; Vorjahr: EUR 135,00) verrechnet worden. 4. Sonstige AngabenMitarbeiter Die BauNetz Media GmbH beschäftige in 2017 durchschnittlich 17 (Vorjahr: 15) Mitarbeiter. Geschäftsführung
Es wurde von § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht, wonach die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführungsorgane entfallen kann, wenn durch diese Angabe direkt auf die Bezüge eines Mitglieds dieses Organs geschlossen werden kann. Einbeziehung in Konzernabschluss Die BauNetz Media GmbH wird sowohl in den Konzernabschluss der Docu Group (Lux 1) S.à.r.l., Luxemburg (kleinster Konsolidierungskreis), als auch in den Konzernabschluss der Docu Group (Lux 3) S.à.r.l., Luxemburg (größter Konsolidierungskreis), einbezogen. Der Konzernabschluss der Docu Group (Lux 3) S.a.r.l. wird im Registre de Commerce et des Sociétés, Luxembourg, unter der Nummer RCS B106711 veröffentlicht. 5. NachtragsberichtEs sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres eingetreten.
Berlin, den 4. Mai 2018 Die Geschäftsführung Dirk Schöning |
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