Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 140690
Eingetragen
14.1.2014
Branche
Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels CarsharingTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind Marketing-, Service- und Beratungsdienstleistungen für Autohäuser, Flotten und Fuhrparks.

Finanzübersicht

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Carolin Ochsendorf
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Carolin Ochsendorf
Hamburg
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Carseo GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

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Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 7.527,00 14.124,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.840,00 7.680,00
II. Sachanlagen 3.687,00 6.444,00
B. Umlaufvermögen 185.416,22 109.843,79
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 135.109,16 109.096,42
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 50.307,06 747,37
Summe Aktiva 192.943,22 123.967,79
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Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 93.769,91 4.815,11
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -375,00 -375,00
2. eingefordertes Kapital 24.625,00 24.625,00
II. Verlustvortrag 19.809,89 50.957,56
III. Jahresüberschuss 88.954,80 31.147,67
B. Rückstellungen 21.951,16 16.816,77
C. Verbindlichkeiten 77.222,15 102.335,91
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 77.222,15 102.335,91
Summe Passiva 192.943,22 123.967,79

Anhang

a) Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

(1) Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

(2) Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

(3) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontenform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

(4) In Bilanz und G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorherigen Geschäftsjahres angegeben.

(5) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

(6) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

(7) Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

(8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.

(9) Der Jahresabschluss soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln. Der Geschäftsführung sind keine gegenstehenden Umstände bekannt.

b) Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

(1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

(2) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

(3) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

(4) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen, nach Auffassung der Geschäftsführung, weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

(5) Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen.

(6) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

(7) Die auf den Vorjahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

Anlagevermögen

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Die Zugänge sind mit den Anschaffungs- bzw. zu Herstellungskosten bewertet.

Die planmäßigen Abschreibungen sind ausschließlich linear, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erfolgt (§ 253 Abs. 3 S. 1 HGB). Zur Ermittlung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer wurden die von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen verwendet und betriebsübliche Erfahrungswerte berücksichtigt.

Geringwertige Anlagegüter mit Einzelanschaffungspreis bis zu 800,00 Euro sind im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben worden (Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 2 EStG).

Außerplanmäßige Abschreibungen sind laut Angaben der Geschäftsleitung im Berichtsjahr nicht erforderlich gewesen.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden beachtet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen werden grundsätzlich mit ihrem Nominalbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen werden durchgeführt:

• Bei un- oder niedrigverzinslichen Forderungen erfolgt ein Ansatz zum Barwert (Zinsfuß 5 v. H.), sofern ihre Restlaufzeit am Abschlussstichtag 12 Monate überschreitet

• Forderungen, die aufgrund spezieller Kreditrisiken zweifelhaft sind, sind mit ihrem wahrscheinlichen Wert angesetzt (indirekte Abschreibung auf den Nettobetrag), uneinbringliche hingegen werden voll abgeschrieben.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit ihrem Nominalwert bewertet.

Guthaben bei Kreditinstituten

Die Euro-Bestände werden grundsätzlich mit ihrem Nominalbetrag bewertet.

Rückstellungen

Rückstellungen sind Verpflichtungen, die dem Grunde, der Höhe bzw. dem Zeitpunkt nach noch nicht sicher feststehen. Sie nehmen künftige Risiken vorweg bzw. decken Schulden ab, die wirtschaftlich im laufenden Berichtsjahr verursacht worden sind und bezüglich derer wahrscheinlich von einer Inanspruchnahme des Unternehmens auszugehen ist.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs.1 HGB gebildet. Die Berechnung ist im Wege der Einzelermittlung erfolgt, so dass die Rückstellungen mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt sind. Die in den Vorjahren gebildeten Rückstellungen sind bei tatsächlichem Anfall der zurückgestellten Aufwendungen verbraucht worden. Zuviel zurückgestellte Beträge wurden ergebniswirksam aufgelöst.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Dieser stimmt grundsätzlich mit ihrem Ausgabebetrag, d.h. dem Betrag zu dem sie eingegangen wurden, überein.

c) Angaben zu Bilanzposten

Vermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Fremdkapital

Die Verbindlichkeiten haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

d) Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Allgemeines zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

e) Sonstige Angaben

Firma, Sitz, Registergericht

Die Carseo GmbH, Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg, hat Ihren Sitz in Hamburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Registernummer HRB 140690.

Name und Beruf des Geschäftsführers

Dr. Frank Ochsendorf, Rechtsanwalt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind teilweise - in Höhe von 11.684,61 Euro - ausgereichte (kurzfristige) Kredite an die Geschäftsführung; die Verzinsung beträgt 2,5% p.a. bei einer Laufzeit von einem Jahr. Tilgungen sind jederzeit möglich, Sicherheiten wurden nicht gestellt.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

• Mieten für Büro- und Büronebenflächnn, jährlicher Erfüllungsbetrag: 82.521,84 Euro.

• Mieten für Stellplätze, jährlicher Erfüllungsbetrag: 8.143,08 Euro.

Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer

Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl i.S.v. §285 Nr. 7 HGB: 9.

sonstige Berichtsbestandteile

Hamburg, den 30. April 2026

gez. Dr. Frank Ochsendorf, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung

Der Jahresabschluss wurde am 30.04.2026 festgestellt.

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