Stammdaten

Register
Amtsgericht Hannover HRB 222424
Eingetragen
16.9.2021
Branche
Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauBau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten im Hochbau a. n. g.
Gegenstand
Die Durchführung von Trockenbau- und Abrissarbeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Wladyslaw Sirenko
seit 2.1.2025
Prokura
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Dariusz Budek
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Dariusz Budek
Tollenbrink 18, 30659 Hannover
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Budek GmbH

Hannover

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
1.1.2021
EUR
A. Anlagevermögen 6.210,00  
I. Sachanlagen 6.210,00  
B. Umlaufvermögen 142.232,50 25.000,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 127.074,58 25.000,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 15.157,92  
C. Rechnungsabgrenzungsposten 697,81  
Aktiva 149.140,31 25.000,00

Passiva

31.12.2021
EUR
1.1.2021
EUR
A. Eigenkapital 54.988,02 25.000,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Jahresüberschuss 29.988,02  
B. Rückstellungen 22.589,26  
C. Verbindlichkeiten 71.563,03  
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 71.563,03  
Passiva 149.140,31 25.000,00

Anhang zum Jahresabschluss per 31.12.2021

für die
Firma Budek GmbH

Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze:

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§238 ff HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§264 ff HGB) aufgestellt worden.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des §267 Abs. 1 HGB.

Gemäß §§264, 284 ff HGB i. V. m. §288 werden folgende Angaben zum Jahresabschluss vorgenommen:

§284 Abs. 1 HGB
keine Angabe
§284 Abs. 2 Nr. 1 HGB
Die Wertansätze erfolgten nach den Grundsätzen ordnungs-gemäßer Bilanzierung unter Beachtung des Realisations- und des Imparitätsprinzips. Die Wertansätze der Aktiva erfolgten nach den Anschaffungskosten, die der Passiva nach dem Nominalprinzip.
§284 Abs. 2 Nr. 2 HGB
entfällt
§284 Abs. 2 Nr. 3 HGB
entfällt gem. §288 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. §267 Abs. 1 HGB (größenabhängige Erleichterungen)
§284 Abs. 2 Nr. 4 HGB
Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten eingeflossen
§284 Abs. 3 HGB
entfällt gem. §288 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. §267 Abs. 1 HGB (größenabhängige Erleichterungen) 
§285 S.1 Nr. 1 a) HGB
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren liegen nicht vor.
§285 S. 1 Nr. 1 b) HGB
entfällt
§285 S.1 Nr. 2-4) HGB
entfällt gem. §288 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. §267 Abs. 1 HGB (größenabhängige Erleichterungen)
§285 S.1 Nr. 5-6) HGB
aufgehoben
§285 S.1 Nr. 7) HGB
Es sind durchschnittlich 3 Arbeitnehmer beschäftigt Eine Aufteilung nach Gruppen entfällt gem. §288 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. §267 Abs. 1 HGB

                          - 2 -

                          - 2 -
§285 S.1 Nr. 8-9 b) HGB
entfällt gem. §288 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. §267 Abs. 1 HGB (größenabhängige Erleichterungen)
§285 S.1 Nr. 8-9 c) HGB
entfällt
§285 S.1 Nr. 10-12) HGB
entfällt gem. §288 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. §267 Abs. 1 HGB (größenabhängige Erleichterungen)
§285 S.1 Nr. 13) HGB
entfällt
§285 S.1 Nr. 14-15a) HGB
entfällt gem. §288 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. §267 Abs. 1 HGB (größenabhängige Erleichterungen)
§285 S.1 Nr. 16) HGB
entfällt
§285 S.1 Nr. 17-19) HGB
entfällt gem. §288 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. §267 Abs. 1 HGB (größenabhängige Erleichterungen)
§285 S.1 Nr. 20) HGB
entfällt
§285 S.1 Nr. 21-22) HGB
entfällt gem. §288 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. §267 Abs. 1 HGB (größenabhängige Erleichterungen)
§285 S.1 Nr. 23) HGB
entfällt
§285 S.1 Nr. 24) HGB
entfällt gem. §288 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. §267 Abs. 1 HGB (größenabhängige Erleichterungen)
§285 S.1 Nr. 25) HGB
entfällt
§285 S.1 Nr. 26-30) HGB
entfällt gem. §288 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. §267 Abs. 1 HGB (größenabhängige Erleichterungen)
§285 S.1 Nr. 31) HGB
entfällt
§285 S.1 Nr. 32-34) HGB
entfällt gem. §288 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. §267 Abs. 1 HGB (größenabhängige Erleichterungen)



Für das Geschäftsjahr 2021 wurde keine Gewinnausschüttung beschlossen.

Hannover, den 21.12.2022

 ----------------------------------     
Herr Miroslaw Kulesza           
        - Geschäftsführer -    

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2022 festgestellt.

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