Marien Service GmbH
Selbe AdresseErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Wörster seit 7.8.2018 | Geschäftsführer |
Hans-Jürgen Winkelmann seit 7.8.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Marion Gesellschaft Siegen gGmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Marien Aktiv gGmbHSiegenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023A K T I V S E I T E
P A S S I V S E I T E
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeines Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Marien Aktiv gGmbH, Siegen, Handelsregister Amtsgericht Siegen, HRB Nr. 11653, ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Es werden die Erleichterungsvorschriften nach § 288 Abs.1 HGB in Anspruch genommen. Die Marien Aktiv gGmbH, Siegen, ist gemäß § 5 Abs. 1 Ziffer 9 KStG sowie § 3 Nr. 6 GewStG wegen der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit. Bei der Bewertung wurde von der Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs-bzw. Herstellungskosten, vermindert um nutzungsbedingte planmäßige Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Für geringwertige Anlagegüter wird im Jahr des Zugangs ein Sammelposten gebildet. Beginnend im Jahr der Anschaffung wird der Sammelposten über fünf Jahre aufgelöst. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Bei den unfertigen Leistungen handelt es sich um die Abgrenzung von Leistungen an Patienten, die vor dem Bilanzstichtag beginnen und erst im Folgejahr abgeschlossen werden. Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgt zu handelsrechtlich aktivierungspflichtigen Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Alle Forderungen werden mit dem Nominalbetrag angesetzt. Ausfallrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind durch Pauschalwertberichtigungen und Einzelwertberichtigungen in angemessener Höhe berücksichtigt. Die sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nennbeträgen angesetzt. Der Ansatz des Kassenbestandes und der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt ebenfalls zu Nominalbeträgen. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Langfristige Rückstellungen werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, auf den Barwert abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. 3. Erläuterungen zur Bilanz Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Der Rückstellung für Altersteilzeit liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten zugrunde. Die Berechnung erfolgte nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit-Methode) sowie unter Anwendung der Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Der zugrunde gelegte Rechnungszins beträgt 0,52 %. Es wurde ein Gehaltstrend von 2,20 % berücksichtigt. Der Aufstockungsbetrag wurde entsprechend seines Abfindungscharakters in voller Höhe angesetzt. 4. Sonstige Angabe Arbeitnehmer Im Durchschnitt waren während des Geschäftsjahres 80 Arbeitnehmer (Köpfe) bzw. 47,64 Vollkräfte beschäftigt. Für die derzeit Beschäftigten bestehen tarifliche Altersversorgungszusagen (Zusatzversorgung), die über die Kirchliche Zusatzversorgungskasse (KZVK) im Umlageverfahren abgewickelt werden. Hierbei handelt es sich um 88 anspruchsberechtigte Arbeitnehmer. Bei den Versorgungszusagen handelt es sich um eine mittelbare Verpflichtung der Gesellschaft, da die Versorgungszahlungen zwar unmittelbar von der KZVK erfüllt werden, jedoch für den Fall, dass das Vermögen der KZVK zur Erfüllung der Verpflichtungen nicht ausreicht, der Begünstigte einen unmittelbaren Anspruch gegenüber dem Träger erwirbt (Subsidiärhaftung gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG). Aufgrund des Wahlrechts nach Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB muss für mittelbare Altersversorgungszusagen auch dann keine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden, wenn das bei der Versorgungseinrichtung vorhandene Vermögen zur Deckung der Versorgungsverpflichtungen nicht ausreicht. Die bestehenden Rentenansprüche und Anwartschaften auf Zusatzversorgung sind nach wie vor nicht ausfinanziert. Die von der KZVK mitgeteilte Deckungslücke beträgt zum 31. Dezember 2023 TEUR 237. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus langfristigen Mietverträgen mit der Gesellschafterin resultieren finanzielle Verpflichtungen in Höhe von jährlich TEUR 242. 5. Konzernabschluss Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Marien Gesellschaft Siegen gGmbH mit Sitz in Siegen einbezogen.
Siegen, den 9. August 2024 Hans-Jürgen
Winkelmann
Michael
Wörster
Hinweis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2023 Der Jahresabschluss ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 2. Oktober 2024 festgestellt worden. |
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