Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 24344
Eingetragen
11.9.2008
Branche
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und WohnungenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte
Gegenstand
Besitz, Verwaltung, Vermietung und Verpachtung eigener Immobilien.

Historie

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Management

NameRolle
Mandy Eichstaedt
seit 23.8.2016
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
i-pro AGEigenbeteiligung
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
i-pro AG
Germany
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

IPV GmbH

Leipzig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

52.701,35

55.710,43

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

30.389,39

24.578,44

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

83.090,47

80.288,87



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Verlustvortrag

-21.473,31

-20.172,94

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

8.949,46

-1.300,37

B. Rückstellungen

1.000,00

1.000,00

C. Verbindlichkeiten

69.614,59

75.762,18

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

83.090,74

80.288,87

ANHANG

Allgemeines

Der Jahresabschluss der IPV GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen GmbHG zu beachten.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form dder Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

Angaben und Erläuterungen zu Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Die Zugänge zum Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, wurden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die Möglichkeit der degressiven Abschreibung wurden nicht in Anspruch genommen. Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG wurde kein Gebrauch gemacht. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,00 Euro wurden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben.

Mögliche Ausfallrisiken bei den Forderungen wurden geprüft. Die Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen war nicht erforderlich.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Angaben zu Positionen der Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 4 HGB) haben nicht bestanden.

Eine Rückstellung für latente Steuern wurde nicht gebildet, weil die Bewertungsmethoden den ertragssteuerlichen Vorschriften entsprechen.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB) nicht.

Sonstige Pflichtangaben gem. § 285 i.V.m. § 288 HGB und Erläuterungen zum Jahresergebnis und zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Mitglied des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 10 HGB) ist Matthias Momberg

Verwendung des Jahresüberschusses

Der Jahresüberschuss von 8.949,46 Euro soll nach dem Vorschlag der Geschäftsführung auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Leipzig, 01.06.2011

Geschäftsführung

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.05.2011

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