GAF Treuhand GmbHLiquidiert

63065 Offenbach am Main, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 48213
Vorher
Beteiligungsgesellschaft Cumberland Gardens mbH
Eingetragen
27.6.1991
Branche
Treuhandfonds, Nachlass- und TreuhandkontenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Beteiligungen an Gesellschaften in eigenem Namen und für eigene Rechnung oder als Treuhänder einschließlich als Treuhandgesellschafter.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Rolf Jürgen Glück
seit 27.1.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Rolf Jürgen GlückSquiba GmbH+1
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.565 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

GAF Treuhand GmbH

Offenbach am Main

Jahresabschluss zum 31.Dezember 2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva
31.12.2023 Vorjahr
EUR EUR EUR
A.  Anlagevermögen
Finanzanlagen 3.880,49 5.154,31
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige  343.911,28 181.191,15
Vermögensgegenstände
II. Guthaben bei Kreditinstituten 445.968,65 5.670.915,96
789.879,93 5.852.107,11
793.760,42 5.857.261,42
Treuhandvermögen: Beteiligungen 743.622.736,20 870.049.490,86
Passiva
31.12.2023 Vorjahr
EUR EUR EUR
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
Gewinnvortrag 200.150,90 147.965,94
Jahresüberschuss 37.685,62 52.184,96
263.401,11 225.715,49
Rückstellungen 22.743,00 26.966,15
Verbindlichkeiten 507.616,31 5.604.579,78
793.760,42 5.857.261,42
Treuhandverbindlichkeiten: Beteiligungen 743.622.736,20 870.049.490,86

Anhang für das Geschäftsjahr 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

A. Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss der GAF Treuhand GmbH (Gesellschaft) wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft hat teilweise von den Aufstellungserleichterungen für kleine Gesellschaften Gebrauch gemacht.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungs­methoden maßgebend:

-       Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizu­legenden Wert. Soweit die erhaltenen Ausschüttungen nicht aus Gewinn resultieren, werden diese mit dem Beteiligungsbuchwert der Personenhandelsgesellschaften verrechnet.

-       Forderungen werden zum Nennwert angesetzt.

-       Sonstige Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Nominalwerten angesetzt.

-       Rückstellungen werden in Höhe der voraussichtlichen Verpflichtungen und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

-       Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

-       Aufwendungen und Erträge werden periodengerecht abgegrenzt.

Die Umrechnung laufender, in fremder Währung vorgenommener Buchungen erfolgt zum amtlichen Umsatzsteuerumrechnungskurs. Die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden, die auf fremde Währung lauten, erfolgt entsprechend § 256a HGB.

C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlust-Rechnung

In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen und sonstige Ver­mögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 213.426,30 EUR (Vorjahr: 74.979,97 EUR) enthalten.

Verbindlichkeitenspiegel:

Restlaufzeit< 1 Jahr

Restlaufzeit> 1 Jahr

Restlaufzeit> 5 Jahre

in EUR

in EUR

in EUR

Besicherung

31. Dezember 2023

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

36.000,00

206.312,11

0,00

-

Sonstige Verbindlichkeiten

265.304,20

0,00

0,00

-

Davon gegenüber Gesellschaftern

0,00

0,00

0,00

-

Summe

301.304,20

206.312,11

0,00

-

Vorjahr

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

36.000,00

72.480,64

0,00

-

Sonstige Verbindlichkeiten

5.496.099,14

0,00

0,00

-

Davon gegenüber Gesellschaftern

0,00

0,00

0,00

-

Summe

5.532.099,14

72.480,64

0,00

-

In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 7.482,73 EUR (Vorjahr: 14.404,54 EUR) sind Erträge aus Währungsumrechnungen in Höhe von 5.442,73 EUR (Vorjahr: 12.599,76 EUR) enthalten. Weiterhin sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen im Wesentlichen Kostenerstattungen in Höhe von 1.800,00 EUR (Vorjahr: 1.800,00 EUR) als auch Erträge aus Auflösungen von Rückstellungen in Höhe von 240,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR) enthalten.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 740.890,97 EUR (Vorjahr: 854.837,14 EUR) sind Aufwendungen aus Währungsumrechnungen in Höhe von 11.789,88 EUR (Vorjahr: 11.075,53 EUR) enthalten. Weiterhin resultieren die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 716.858,99 EUR (Vorjahr: 832.814,52 EUR) im Wesentlichen aus Serviceverträgen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten folgende Positionen:

2023

Vorjahr

TEUR

TEUR

Serviceverträge

717

833

Währungsdifferenzen

12

11

Buchhaltungs- und JA Kosten

7

6

Sonstige Kosten

5

5

Gesamt

741

855

 

Offenbach am Main, den 15. November 2024

gez. Rolf Glück

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die GAF Treuhand GmbH, Offenbach am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der GAF Treuhand GmbH, Offenbach am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

·       identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

·       gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

·       beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

·       ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

·       beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 15. November 2024

Deloitte GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Heiko Vogel                                                                         Fabian Schmidt

Wirtschaftsprüfer                                                               Wirtschaftsprüfer

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