Euregio-Reha-Zentrum gGmbH
Selbe AdresseErbringung von ergotherapeutischen Dienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Brenner seit 17.6.2021 | Prokura |
Nicole Katharina Wolff seit 11.10.2018 | Prokura |
Elmar Theodor Wagenbach seit 10.8.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stiftung Katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul Eschweiler in Eschweiler | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
St.-Antonius-Hospital gGmbHEschweilerJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023ANHANG für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Gesellschaft ist für Bereiche außerhalb der betriebenen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe gemäß Anlage zum zuletzt erteilten Körperschaftsteuerbescheid gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit, da sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO verfolgt. II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt. Da der Tätigkeitsschwerpunkt der Gesellschaft der Betrieb eines Krankenhauses ist, wurden die Bilanz nach Anlage 1, die Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 und der Anlagennachweis nach Anlage 3 der Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern (Krankenhaus-Buchführungsverordnung - KHBV) gegliedert. III. Angabe der auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände, die Gegenstände des Sachanlagevermögens und die Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten oder zu Herstellungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens erfolgen nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Es wird linear abgeschrieben. Die Abschreibungen erfolgen im Anschaffungsjahr mit den zeitanteiligen Jahresbeträgen. Selbstständig nutzungsfähige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu EUR 250,00 wurden sofort als Betriebsausgaben abgesetzt. Für selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten (ohne USt) mehr als EUR 250,00, aber nicht mehr als EUR 1.000,00 betragen, wurde bis zum 31. Dezember 2022 ein Sammelposten gebildet, der über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst wird. Seit dem 1. Januar 2023 werden selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter (Geringwertige Wirtschaftsgüter), deren Anschaffungs- und Herstellungskosten (ohne USt) nicht mehr als EUR 800,00 betragen, sofort abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder zu den um Abschreibungen verminderten Werten angesetzt. Umlaufvermögen/Rechnungsabgrenzungsposten Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind unter Wahrung des Niederstwertprinzips zu Anschaffungskosten bewertet. Unter den unfertigen Leistungen werden DRG-Fallpauschalleistungen ausgewiesen, die erst nach Entlassung bzw. Abschluss der Behandlung des Behandlungsfalles abgerechnet werden. Somit sind solche Patientenfälle, die im Berichtsjahr aufgenommen, jedoch erst im Folgejahr entlassen wurden, im DRG-Abrechnungssystem als unfertige und damit nicht voll erbrachte Leistungen zu aktivieren. Die Bewertung der unfertigen/nicht voll erbrachten Leistungen erfolgte gemäß §§ 253 Abs. 1 S. 1, 255 HGB insofern mit den Herstellungskosten, als diese fiktiv und retrograd über die Erlöse ermittelt wurden; auf die Berücksichtigung von Gewinnabschlägen bei der retrograden Herstellungskostenermittlung wurde verzichtet, da generell von einer Selbstkostendeckung der Erlöse auszugehen ist. Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Ausfallrisiken wird durch Pauschal- und Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen im Berichtsjahr ausschließlich Ausgaben i.S.v. § 250 Abs. 1 HGB. Ausgleichsposten nach dem KHG, Sonderposten Die Bildung und Bewertung des Ausgleichspostens für Eigenmittelförderung sowie aus Darlehensförderung und die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens erfolgen nach Maßgabe der Vorschriften der Krankenhausfinanzierungsgesetzgebung des Bundes und des Landes NRW sowie der Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV). Rückstellungen Unter den Pensionsrückstellungen werden unmittelbare Verpflichtungen (Chefärzte) und mittelbare Verpflichtungen (Verpflichtungen gegenüber ehemaligen KZVK-Versicherten und ehemaligen Caritas-Versicherten) ausgewiesen. Pensionen Chefärzte Der Bewertung der unmittelbaren Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Chefärzten liegt das Gutachten des Versicherungsmathematikers "Kenston Services GmbH", Köln, vom 2. Januar 2024 zugrunde. Die Bewertung entspricht handels- und steuerrechtlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes. Sie erfolgte nach den "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck (Verlag Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln). Der Rückstellungsbetrag ist unter Einbeziehung von Trendannahmen hinsichtlich der zukünftigen Rentenentwicklung ermittelt (keine Fluktuationsraten). Es wurde ein Rechnungszinssatz von 1,82 Prozent p.a., sowie ein Rententrend von 2 Prozent p.a. angenommen. Der ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,74 Prozent) beträgt EUR 1.324,00. Pensionen ehemalige KZVK-Versicherte Es handelt sich um mittelbare Pensionsverpflichtungen gemäß dem geltenden Tarifvertrag für die Arbeitnehmer bei dem Versorgungswerk Kirchliche ZusatzVersorgungsKasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands, Köln, (= K ZVK), gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB. Zurückgestellt wurden Verpflichtungen für Arbeitnehmer, die bis zum 1. Januar 2002 ein Dienstverhältnis bei der Gesellschaft hatten und danach nicht zu einem anderen K ZVK-pflichtigen Arbeitgeber wechselten. Die Bewertung erfolgte auf Grundlage der bis zum Jahr 2026 durch die KZVK zu erhebenden Angleichungsbeiträge. Ab dem Jahr 2027 erfolgt die Finanzierung durch einen einheitlichen Pflichtbeitragssatz. Die Rückstellung wurde mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Zinssatz abgezinst. Pensionen bei der Pensionskasse der Caritas VVAG Es handelt sich um mittelbare Pensionsverpflichtungen für solche Arbeitnehmer, die bei der Pensionskasse der Caritas VVAG Versorgungsanwartschaften und -ansprüche haben. Die Bewertung erfolgte auf Grundlage der voraussichtlichen Lebenserwartung der versicherten Arbeitnehmer und deren Versorgungsanwartschaften und -ansprüche. Die Rückstellung wurde mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abgezinst. Die übrigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen ausschließlich Einnahmen i.S.v. § 250 Abs. 2 HGB. IV. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Auf den nachfolgenden Anlagennachweis wird hingewiesen. AnlagenspiegelBilanz-Position
Die Gesellschaft ist an folgenden Kapitalgesellschaften beteiligt:
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus sonstigen Zuwendungen enthalten Billigkeitsleistungen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe in Höhe von TEUR 56.540 (Vorjahr: TEUR 70.000). Auf den nachfolgenden Forderungenspiegel wird hingewiesen. Mitzugehörigkeiten zu anderen Bilanzposten:
Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus sonstigen Zuwendungen enthalten Verbindlichkeiten aus Billigkeitsleistungen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe in Höhe von TEUR 54.027 (Vorjahr: TEUR 67.418). Wie im Vorjahr wurden die Verbindlichkeiten aus Kostenzuschüssen §§ 23 und 44 LHhO NRW im Berichtsjahr unter Verbindlichkeiten aus sonstigen Zuwendungen ausgewiesen. Auf den nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel wird hingewiesen. Mitzugehörigkeiten zu anderen Bilanzposten:
Rückstellungen Die Sonstigen Rückstellungen enthalten im Einzelnen (in EUR):
Forderungsspiegel
Verbindlichkeitenspiegel
Nicht passivierte mittelbare Verpflichtung (Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB) Auch für die übrigen Mitarbeiter der Gesellschaft, deren mittelbare Pensionszusagen nicht unter den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfasst wurden, bestehen gemäß dem geltenden Tarifvertrag bei der KZVK mittelbare Pensionszusagen. Eine Rückstellung für diese mittelbaren Pensionszusagen wurde nicht gebildet. Betreffend die mittelbaren Pensionszusagen bei der KZVK werden folgende Daten angegeben:
V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse
Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand In der Position 7. Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand sind TEUR 2.515 Zuschuss Pauschaler Ausgleich Anstieg Energiepreis enthalten. Sonstige betriebliche Erträge Betreffend die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes NRW im Rahmen der Förderrichtlinie Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 sind in dieser Position Erträge in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 332) enthalten. In dieser Position sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 490 (Vorjahr: TEUR: 821) enthalten. Materialaufwand Wie im Vorjahr wurden die Personalaufwendungen der ERZ GmbH unter Aufwendungen für bezogene Leistungen ausgewiesen (TEUR 262; Vorjahr: TEUR 259). Hochwasserbedingte Mehraufwendungen (Diesel / Notstrom; zusätzlicher Wirtschaftsbedarf) sind in Höhe von TEUR 45 (Vorjahr: TEUR 327) enthalten. Erträge aus Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen In der Position 11. Erträge aus Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen sind bedingt durch die Hochwasserkatastrophe vom 14. Juli 2021 Billigkeitsleistungen gemäß § 53 LHO in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 74.448) enthalten. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/Verbindlichkeiten nach dem KHG und auf Grund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens In der Position 13. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/Verbindlichkeiten nach dem KHG sind Verwendungen aus erhaltenden Billigkeitsleistungen (Hochwasser) in Höhe von TEUR 11.901 (Vorjahr: TEUR 13.796) enthalten. Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/Verbindlichkeiten nach dem KHG und auf Grund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens In der Position 15. Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/Verbindlichkeiten nach dem KHG sind bedingt durch die Hochwasserkatastrophe vom 14. Juli 2021 Zuführungen aus Billigkeitsleistungen gemäß § 53 LHO in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 74.448) enthalten. Sonstige betriebliche Aufwendungen In der Position 21. Sonstige betriebliche Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen mit TEUR 206 (Vorjahr: TEUR 508), periodenfremde Aufwendungen Ambulanz mit TEUR 218 (Vorjahr: TEUR 91) enthalten. In den Aufwendungen für Instandhaltung und Wartung sind Aufwendungen zur Beseitigung der durch die Hochwasserkatastrophe entstandenen Schäden in Höhe von TEUR 11.472 (Vorjahr: TEUR 12.357) enthalten. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen zum 31. Dezember 2023 Verpflichtungen aus Leasing und Mietgeschäften in Höhe von insgesamt TEUR 2.617, wobei davon TEUR 498 eine Restlaufzeit von einem Jahr, TEUR 1.594 von einem bis fünf Jahren und TEUR 525 von mehr als fünf Jahren haben. VI. Sonstige Angaben Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 1.380 (Vorjahr: 1.340) Arbeitnehmer.
Geschäftsleitung Geschäftsführer ist Herr Dipl.-Betriebswirt Elmar Wagenbach, Eschweiler. Kuratorium Stimmberechtigte Mitglieder des Kuratoriums waren am 31. Dezember 2023: Herr Dipl.-Kfm. Dr. Paul Pütz, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Vorsitzender des Kuratoriums, Herr Pfarrer Michael Datené, stellvertretender Vorsitzender, Frau Corinna Franken, Architektin, Herr Carl Pistor, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht i.R., Herr Peter Stommel, Ingenieur, Herr Bernd Telschow, Schreiner und Geschäftsführer, Herr Tim Hammer, Unternehmer. Die Mitglieder des Kuratoriums erhielten für ihre Tätigkeit EUR 28.552,80 (Vorjahr: EUR 30.609,60).
Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten. Das Sturmtief BERND hat im Zeitraum vom 13. bis 15. Juli 2021 Teile Nordrhein-Westfalens verwüstet mit teils katastrophalen Ausmaßen. Infolge des Starkregens ist in Eschweiler die Inde, die eigentlich ein kleiner Fluss ist, über die Ufer getreten. Innerhalb kurzer Zeit hat das Wasser unser etwa 100 Meter entfernt stehendes Krankenhaus erreicht. Gemäß dem Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021 gewährt das Land Nordrhein-Westfalen den von Hochwasser betroffenen Unternehmen, Gewerbetreibenden, freiberuflich und selbständig Tätigen sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben eine Billigkeitsleistung zur Finanzierung von Maßnahmen. Gemäß Nummer 6 des Runderlasses erstreckt sich diese Förderung ebenfalls auf die Ausbauhilfe der kommunalen Infrastruktur. Dem ermittelten Schaden in Höhe von rund 120,1 Mio. Euro werden nach derzeitige Erkenntnissen Kompensationen in Form von Spenden, Versicherungsleistungen sowie Billigkeitsleistungen in gleicher Höhe entgegenstehen. Der Angriffskrieg der russischen Föderation auf die souveräne Ukraine und die scharfen Sanktionen der demokratischen Staaten haben die Weltwirtschaft durch negative Einflüsse auf Lieferketten, Energiemärkte und Kapitalmärkte beeinträchtigt. Unmittelbare Auswirkungen für die Gesellschaft ergaben sich daraus im Geschäftsjahr nicht. Durch die bis zum Frühjahr 2023 fortwährende Corona-Pandemie entstanden keine negativen wirtschaftlichen Auswirkungen. Ergebnisverwendung Der Geschäftsführer wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Eschweiler, den 17. April 2024 gezeichnet Dipl.-Betriebswirt Elmar Wagenbach, Geschäftsführer Feststellung des Jahresabschlusses Dieser Jahresabschluss wurde in der Gesellschafterversammlung am festgestellt. |
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