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Reinert Verwaltungs GmbHGöppingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Reinert Verwaltungs GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungs- gesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden, sofern erforderlich, insgesamt angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht vor. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungs- gesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. 2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen 2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden aus Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbare Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden: Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken, die durch Abschreibungen auf diese Forderungen zu berücksichtigen wären, sind nicht vorhanden. Die Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. Die Rückstellungenberücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden entsprechend § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 2.2 Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss sind die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen worden. 3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Erläuterungen zur Bilanz Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. 4. Sonstige Pflichtangaben 4.1 Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von Euro 2.149,25 (Vj. Euro 2.149,25). 4.2 Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Die Geschäftsführer sind stets einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 4.3 Sonstige Angaben nach § 285 Nr. 11a HGB Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Reinert GmbH & Co. KG, Göppingen.
Göppingen, den 17. August 2011 Reinert Verwaltungs GmbH Geschäftsführung gez. Helmut Reinert gez. Gerhard Reinert sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 12.09.2011 festgestellt. |
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