KDM Management GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Klaus-Dinkar Dr. Mapara seit 7.6.2013 | Vorstandsmitglied |
Alfred Steimer seit 28.9.2010 | Prokura |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
iWelt AGEibelstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018BILANZ zum 31. Dezember 2018iWelt AG, EibelstadtAKTIVSEITE
Anhang für das Geschäftsjahr 2018iWelt AG, Eibelstadt1. Allgemeine ErläuterungenSitz der iWelt AG ist Eibelstadt. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HR B 6972 im Register des Amtsgerichts Würzburg eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 ist nach den generellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie unter Berücksichtigung der besonderen Vorschriften für Kapitalgesellschaften unter Beibehaltung der Form der Darstellung insbesondere der Gliederung der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs aufgestellt worden. Der Jahresabschluss 2018 eröffnet mit den Werten zum 1. Januar 2018. Im Interesse einer größeren Klarheit und Übersichtlichkeit sind die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder Anhang anzubringen sind, grundsätzlich im Anhang aufgeführt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr beibehalten worden. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden bei Zugang mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die geleisteten Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände sowie für Sachanlagen im Anlagevermögen sind einzeln mit Anschaffungskosten bewertet. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Aufwendungen für Forschung und Entwicklung wurden nicht aktiviert. Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu den historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen. Die Abschreibung erfolgt linear über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu einem Betrag von 800,00 € werden im Jahr der Beschaffung direkt im Aufwand erfasst. Finanzanlagen Die Beteiligung ist mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Umlaufvermögen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten unter Abzug von notwendiger Wertberichtigung ausgewiesen. Die Kassenbestände und die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert ausgewiesen. Rechnungsabgrenzungsposten Die Rechnungsabgrenzungen werden linear aufgelöst. Rückstellungen Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Langfristige Rückstellungen werden mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Erläuterungen zur Bilanz3.1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren zum 31. Dezember 2018 aus Lieferungen und Leistungen und beinhalten Forderungen gegenüber der Aktionärin in Höhe von EUR 3.165,15 (Vj. EUR 6.153,95). In den sonstigen Vermögensgegenständen sind langfristige Forderungen in Höhe von EUR 12.939,54 (Vj. EUR 12.304,05) enthalten. 3.2. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital betrifft 300.000 auf den Namen lautende Stückaktien (Stammaktien). Die Übertragung der Namensaktien ist an die Zustimmung der Gesellschaft gebunden. Als Ausgabebetrag wurde in der Satzung für jede einzelne Stückaktie ein Euro festgesetzt. Die gesetzliche Rücklage ist mit ihrem Höchstwert gemäß § 150 Abs. 3 AktG dotiert. 3.3. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr auch, Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren zum 31. Dezember 2018 aus Lieferungen und Leistungen und beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber der Aktionärin in Höhe von EUR 1.160,25 (Vj. EUR 29.687,41). 4. Sonstige Angaben und Erläuterungen4.1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen branchenübliche Leasing- und Wartungsverträge mit einer Laufzeit von 3 bis 4 Jahren. Der Mietvertrag ist mit einer unbefristeten Laufzeit abgeschlossen worden. Sämtliche Verträge können innerhalb eines Jahres gekündigt werden. Aus den zum 31. Dezember 2018 abgeschlossenen Verträgen bestehen die folgenden jährlichen Verpflichtungen:
davon gegenüber verbundenen Unternehmen TEUR 86,7 (Folgejahre: TEUR 0,0). 4.2. Personalentwicklung Die Zahl der durchschnittlich bei der Gesellschaft beschäftigten Angestellten beträgt im Geschäftsjahr 2018 52 Mitarbeiter (i. Vj. 47). 4.3. Schlussbemerkung zum Abhängigkeitsbericht Der Vorstand der iWelt AG hat dem Aufsichtsrat nach § 312 Abs. 1 AktG einen Abhängigkeitsbericht vorgelegt. Er schließt mit der Erklärung ab, dass die Gesellschaft bei den im Abhängigkeitsbericht aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden ist.
Eibelstadt, den 11. Juni 2019 Dr. Klaus-Dinkar Mapara Mitteilung des FeststellungsbeschlussesDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde am 16. September 2019 gebilligt und somit festgestellt. |
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