RST Ingenieurbau GmbH
Selbe AdresseIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Anne Kristin Funck seit 13.8.2013 | Geschäftsführer |
Wolfgang Finck seit 13.8.2013 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 77.00% | |
| 17.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Thale Grund GmbHThaleJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsverzeichnis Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang Anlagenspiegel Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Anlage Allgemeine Auftragsbedingungen AKTIVA
PASSIVA
Gewinn-
und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom
|
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| 2023 | 2022 | |
| € | € | |
| 1. Umsatzerlöse | 285.422,91 | 269.908,41 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 2.497,59 | 337,89 |
| 3. Abschreibungen | ||
| a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -38.787,70 | -38.787,70 |
| 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -171.321,40 | -153.651,85 |
| 5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 742,18 | 1.964,88 |
| 6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -17.655,43 | -30.904,85 |
| 7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -6.348,10 | -6.798,75 |
| 8. Ergebnis nach Steuern | 54.550,05 | 42.068,03 |
| 9. Sonstige Steuern | -5.529,28 | -5.529,28 |
| 10. Jahresüberschuss | 49.020,77 | 36.538,75 |
Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss
1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Thale Grund GmbH mit Sitz in Thale, wurde mit Vertrag vom 2. August 2013 errichtet und am 13. August 2013 in das Handelsregister Stendal unter der Nummer HRB 19720 eingetragen.
Die Gesellschaft hat als Kleinstkapitalgesellschaft i. S. von § 267a HGB ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches i.V.m. § 42 GmbHG aufgestellt und die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden planmäßig nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode vorgenommen. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren Wert am Abschlussstichtag werden vorgenommen. Geringwertige Anlagegegenstände mit Einzelanschaffungskosten bis € 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Forderungen werden zum Nominalbetrag angesetzt. Ausfallrisiken bei den Forderungen werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Unter den Rückstellungen sind die am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung ausgewiesen und mit ihrem notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet.
2. Erläuterungen zur Bilanz
Der Anlagespiegel wird in einer gesonderten Anlage dargestellt, die Teil des Anhangs ist.
Von den Forderungen haben T € 17 (i. Vj. T € 14) eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.
Rückstellungen:
Die sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen für Abschlussprüfungs- und Steuerberatungskosten mit T € 5.
Verbindlichkeiten:
Die Verbindlichkeiten haben grundsätzlich eine Laufzeit bis zu einem Jahr; eine Ausnahme besteht bei den Bankverbindlichkeiten. Hier haben € 373.848,00 eine Laufzeit von einem bis fünf Jahren und € 121.020,22 eine Laufzeit von über 5 Jahren.
Die Bankverbindlichkeiten sind durch eine Grundschuld sowie eine Bürgschaft der Firma RST Recycling und Sanierung Thale GmbH, Thale, gesichert.
3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse aus Vermietungen resultieren insbesondere aus Grundmieten inkl. Nebenkosten an gewerbliche Mieter in Höhe T € 160 sowie an Privatpersonen in Höhe von T€118.
4. Sonstige Angaben
Die Gesellschaft beschäftigte in 2023 keine Arbeitnehmer.
Geschäftsführerin war im Geschäftsjahr 2023 Frau Anne Kristin Funck, Hamburg.
Thale, den 28. November 2024
Thale Grund GmbH,
(Anne Kristin Funck)
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | |||||
| Stand 01.01.2023 | Zugänge | Umbuchungen | Abgänge | Stand 31.12.2023 | |
| € | € | € | € | € | |
| Sachanlagen | |||||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken | 1.187.665,50 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.187.665,50 |
| 1.187.665,50 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.187.665,50 | |
| Abschreibungen | ||||||
| Vortrag 01.01.2023 | Abschreibungen des Geschäftsjahres | Rücknahmen | Umbuchungen | Abgänge | Stand 31.12.2023 | |
| € | € | € | € | € | € | |
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken | 348.226,43 | 38.787,70 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 387.014,13 |
| 348.226,43 | 38.787,70 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 387.014,13 | |
| Buchwert | ||
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| € | € | |
| Sachanlagen | ||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken | 800.651,37 | 839.439,07 |
| 800.651,37 | 839.439,07 | |
An die Thale Grund GmbH
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Thale Grund GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz I HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit $ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt 'Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses ' unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthält unter https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/bestaetigungsvermerk/hgb-ja-non-pie eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Bestätigungsvermerks. "
Den vorstehenden Bericht haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen erstattet.
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es unserer erneuten Stellungnahme, sofern unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen
Hannover, 28. November 2024
INNO
AUDIT Dr. Janssen GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Dr.
H. Jassen
Wirtschaftsprüfer
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