Siteseeing
Verwaltungs GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
41.926,08 |
36.958,91 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
41.926,08 |
36.958,91 |
| Summe
Aktiva |
41.926,08 |
36.958,91 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
38.091,32 |
34.441,98 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
9.441,98 |
7.018,99 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.649,34 |
2.422,99 |
| B.
Rückstellungen |
1.251,75 |
1.018,70 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.583,01 |
1.498,23 |
| Summe
Passiva |
41.926,08 |
36.958,91 |
Anhang
A. Gesetzliche Grundlagen für die Aufstellung
des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Firma Siteseeing Verwaltungs
GmbH, Hamburg, ist nach den Vorschriften der §§
242 ff und der §§ 264 ff HGB aufgestellt. Dabei
wurden die Vorschriften des
Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetzes (BilRuG) angewendet.
Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft im Sinne von
§ 267 Abs. 1 HGB und hat von den entsprechenden
Aufstellungs-erleichterungen vollständig und von den
Offenlegungserleichterungen teilweise Gebrauch gemacht.
B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung
ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des
vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsäch-lichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
C. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7
HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den handelsrecht-lichen Bestimmungen.
Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen
mitberücksichtigt.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schluss-bilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss erfasst.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Fremdwährungsforderungen bestanden nicht.
Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.
Die Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten bestanden nicht.
D. Angaben zur Bilanz
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
über einem Jahr belaufen sich auf EUR 0,00 (Vorjahr
EUR 0,00).
II. Verbindlichkeiten
Die Aufstellung eines Verbindlichkeitenspiegels
erübrigt sich wegen Geringfügigkeit. Bei den
ausgewiesenen Verbindlichkeiten handelt es sich um
Steuerverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von unter
einem Jahr.
III. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Die Gesellschaft hatte gegenüber den
Gesellschaftern keine Darlehensforderungen oder
-verbindlichkeiten.
Eine Forderung in Höhe von EUR 41.714,99 besteht
jedoch gegenüber der Kommanditgesellschaft in der die
Gesellschaft Komplementärin ist.
Ein gesonderter Ausweis dieses Postens erfolgte
nicht. Er ist in den "sonstigen
Vermögens-gegenständen" enthalten.
Die Verzinsung erfolgt vertragsgemäß mit
5,12% aus dem jeweiligen Darlehensstand.
IV. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
E. Angaben zu G.u.V.-Posten
I. Keine Angaben gem. 326 HGB
F. Sonstige Angaben
I. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft
Die Gesellschaft wurde am 18.12.2018 gegründet
und ist unter HRB 154796 beim Amtsgericht Hamburg in das
Handelsregister eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist
Hamburg.
II. Anzahl der Arbeitnehmer
Die Gesellschaft hat während des
Geschäftsjahres keine Arbeitnehmer beschäftigt.
Hamburg, den 24.02.2025
gez.
Peter Zepp
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