CPF Sportswear GmbH
Wilhelm-Bergner-Straße 10, 21509 Glinde, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Björn Breiter seit 1.8.2016 | Geschäftsführer |
Jan Christoph Dr. Nickel seit 9.10.2012 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Michael Nickel | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CPF Sportswear GmbHGlindeKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023LageberichtI. Grundlagen des Konzerns Die Geschäftstätigkeiten der Konzernunternehmen umfassen den Import und den Vertrieb von Bekleidungsartikeln und Accessoires. Die Heinrich Nickel GmbH & Co. KG vertreibt Damen-, Herren- und Kinderoberbekleidung im Inland und im europäischen Ausland. Die Herold Einfuhr GmbH importiert und verkauft Accessoires wie z.B. Damenhandtaschen ebenfalls im In- und Ausland. Der Import der Bekleidungsartikel der Heinrich Nickel GmbH & Co. KG erfolgt durch die Paul Alfons Rehbein (GmbH & Co.) KG. Die seit dem 1. Januar 2022 zur Unternehmensgruppe gehörende DTX Aussenhandels GmbH importiert und vertreibt Damen- und Herrenbekleidung mit dem Schwerpunkt Freizeithosen. Alle Gesellschaften beziehen ihre Produkte aus Fernost. Die Importe werden mit geringen Ausnahmen in US-Dollar abgerechnet. Die Paul Alfons Rehbein (GmbH & Co.) KG übernimmt innerhalb des Konzerns neben der Warenbeschaffung für die Heinrich Nickel GmbH & Co. KG zentrale Dienstleistungsaufgaben. Sie ist Eigentümerin der Lager- und Büroräumlichkeiten am Firmensitz der Gesellschaften in Glinde und übernimmt mit eigenem Personal allgemeine administrative Aufgabenbereiche wie z.B. Buchhaltung, Personalwesen und EDV. II. Wirtschaftsbericht Im Geschäftsjahr 2022/2023 waren für die gesamte Bekleidungsbranche überwiegend negative Einflüsse auf die Geschäftsentwicklung spürbar. So wirkten sich zum Beispiel die hohe Inflationsrate, eine Abschwächung der Konjunktur sowie eine deutlich reduzierte Konsumlaune bei vielen Konsumenten negativ auf die Bereitschaft aus, Bekleidung einzukaufen. Ein etwaiger Post-Corona Konsum-Nachholeffekt wurde durch diese Faktoren, zumindest was weite Teile der Bekleidungsbranche betrifft, nachhaltig unterdrückt. Im Gegenteil hatten viele Bekleidungsunternehmen im Einzelhandel mit rückläufigen Umsätzen zu kämpfen, und es gab zahlreiche Insolvenzen in der Branche. Schließlich belasteten auch die erheblich gestiegenen Energiekosten die Bilanzen von vielen Unternehmen. Positiv entwickelte sich hingegen die Währungsrelation vom Euro zum US-Dollar, und auch die Lieferketten zeigten sich wieder stabiler als noch ein Jahr zuvor. Zudem normalisierten sich Bahn- und Seefrachtzeiten und waren somit verlässlicher planbar. Insgesamt lassen sich die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung und die des Konzerns nur eingeschränkt mit dem Vorjahr vergleichen, da die jeweiligen politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sich immer wieder innerhalb von geringen Zeitspannen grundlegend änderten. So war das Vorjahr noch von der auslaufenden Corona-Pandemie und gestörten Lieferketten geprägt, während das abgelaufene Geschäftsjahr stark unter dem Einfluss der gestiegenen Inflation und hoher Energiekosten sowie von Unternehmensinsolvenzen geprägt war. Schließlich erfolgte die erstmalige Einbeziehung der DTX Aussenhandels GmbH für einen vollen 12-Monats-Zeitraum (Vorjahr: 9 Monate) in den Konzernabschluss. Dies ist im folgenden Vergleich der wirtschaftlichen Entwicklungen zu berücksichtigen. Die Umsatzentwicklung des Konzerns zeigte einen leichten Anstieg. So nahmen die gesamten Umsatzerlöse um 1,3% zu. Diese Umsatzsteigerung ist auf das Wachstum im Taschen- und Accessoires-Geschäft zurückzuführen. Im Bekleidungsbereich hingegen sind die Umsätze gesunken, obwohl 2022 aufgrund der Seefracht-Schwierigkeiten noch ein größerer Anteil der Herbst-Umsätze in den Oktober geflossen ist als in 2023, wo anteilig deutlich mehr bereits im September realisiert werden konnte. Zu den Umsatzerlösen trug erneut ganz wesentlich der Bekleidungsbereich mit 95,3% bei, während der Accessoires-Umsatz bei 4,3% der gesamten Umsatzerlöse des Konzerns lag, die sonstigen Umsatzerlöse betrugen TEUR 37 (0,3%). Im Inland wurden dabei 73,1% der Erlöse erzielt, während die Umsätze mit ausländischen Kunden bei 26,9% lagen. Der Auftragsbestand des Konzerns für die Saison Frühjahr/Sommer 2024 liegt allerdings unter dem Vorjahreswert und bestätigt die vorsichtige Annahme des Konzerns aus dem Vorjahr. Die Abschwächung deutete sich in Folge der rasant angestiegenen Inflation und der massiv angewachsenen Energiekosten sowie der allgemein eingetrübten Konsumlaune aufgrund des Ukraine-Krieges an. Aus diesen Gründen erwartet der Konzern keine Steigerung der Umsatzerlöse im neuen Geschäftsjahr. Die Roherträge des Konzerns nahmen das zweite Jahr in Folge erneut zu, sie stiegen von TEUR 1.666 im Vorjahr auf TEUR 1.987 an. Dies ist auf eine verbesserte Rohertragsmarge sowie die ganzjährige Einbeziehung der DTX Aussenhandels GmbH zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalteten im Vorjahr Fixkostenerstattungen aus den im Zuge der Corona-Pandemie initiierten Überbrückungshilfe-Programmen des Bundes, die in Höhe von TEUR 300 vereinnahmt wurden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr entfielen diese. Der Personalaufwand erhöhte sich leicht auf TEUR 2.764 im Vergleich zum Vorjahr (TEUR 2.725). Auch hier sind erstmals Personalaufwendungen der DTX Aussenhandels GmbH für einen Zwölf-Monats-Zeitraum berücksichtigt. Die Abschreibungen für das Anlagevermögen betrugen TEUR 242 im Berichtsjahr nach TEUR 206 im Vorjahr. Hierin ist eine außerplanmäßige Abschreibung auf den Firmenwert aus der DTX Aussenhandels GmbH in Höhe von TEUR 75 enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich auf TEUR 1.554 (Vorjahr TEUR 1.293). Dabei stiegen insbesondere die Energie-, Gebäude- und Instandhaltungskosten an. Die übrigen Aufwandspositionen zeigten weitgehend konstante Entwicklungen. Die Zinslast des Konzerns als Saldo aus Zinserträgen und Zinsaufwendungen betrug im Berichtsjahr TEUR 250 nach TEUR 221 im Vorjahr. Der Anstieg war im Wesentlichen auf eine Stärkung der Liquiditätsbasis durch die Zuführung von liquiden Mitteln durch langfristige Gesellschafterdarlehen zurückzuführen. Das Gesamtergebnis im Konzern nahm auf TEUR -2.588 nach Steuern (Vorjahr: TEUR -2.333) ab und trägt damit den ausgelaufenen Fixkostenerstattungen des Bundes Rechnung. Trotz dieses Verlustes ist die Eigenkapitalquote unter Einschluss der Gesellschafterdarlehen mit 87% im Vergleich zum Vorjahr (84%) unverändert hoch geblieben, da der Gesellschafter des Konzerns zur langfristigen Stärkung der Kapitalbasis eine Rücklagenerhöhung um TEUR 2.650 vorgenommen hat. Die liquiden Mittel im Konzern zeigten sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 1.291 nahezu unverändert (Vorjahr: TEUR 1.280). Der Konzern ist damit in der Lage, sämtliche finanzielle Verpflichtungen fristgerecht zu erfüllen. Darüber hinaus stehen dem Konzern bei Bedarf Mittel aus dem Gesellschafterkreis zur Verfügung. Die Liquiditätssteuerung erfolgt im Konzern zentral durch die Paul Alfons Rehbein (GmbH & Co.) KG, die benötigte Mittel über verzinsliche Konten den anderen Gesellschaften zur Verfügung stellt. Das Vorratsvermögen ist zum Bilanzstichtag um TEUR 587 auf TEUR 1.632 gesunken, hierin spiegelt sich der Abbau des Warenüberhangs aus dem Vorjahr aufgrund früherer Auslieferungen wider. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen waren nahezu konstant (TEUR 2.285 zu TEUR 2.307 im Vorjahr). Bei den operativ am Markt tätigen Konzernunternehmen Heinrich Nickel GmbH & Co. KG, Herold Einfuhr GmbH und DTX Aussenhandels GmbH werden zentral durch die systematische Einholung von Kreditauskünften, durch automatisierte Fortschreibung des Zahlungsverhaltens des einzelnen Kunden sowie durch die Beobachtung der Marktentwicklung Ausfallrisiken soweit möglich vermieden und durch Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Kundenindividuell werden bei Bedarf Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Die sonstigen Rückstellungen lagen in etwa auf Vorjahresniveau. Sie betrugen TEUR 478 im Berichtsjahr zu TEUR 473 im Vorjahr. Der Konzerncashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit war im Berichtsjahr mit TEUR -1.853 erwartungsgemäß erneut deutlich negativ. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug TEUR -62 (Vorjahr: TEUR -732). Im Vorjahr beinhaltete er auch Auszahlungen aus der Übernahme der Anteile an der DTX Aussenhandels GmbH. Der Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit ergab TEUR +1.933 (Vorjahr: TEUR +3.068). Er spiegelt die deutliche Erhöhung der Liquiditätsmittel durch den Gesellschafter des Konzerns wider. III. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht Das Ordervolumen für die Frühjahr-/Sommersaison 2024 liegt aktuell unter dem Vorjahresniveau und weiterhin noch unter dem Vergleichszeitraum in 2019 ("Vor-Corona-Niveau"). Der Konzern erwartet aufgrund der unsicheren Situation in Bezug auf die angespannte weltpolitische Lage, Energiekosten, gesamtwirtschaftliche Entwicklung und den Verlauf der Inflationsrate eine weiterhin eingetrübte Konsumlaune in Deutschland und in anderen EU-Staaten und - wenn überhaupt - nur geringe Wachstumsimpulse für das neue Geschäftsjahr. Zudem ist die Währungsentwicklung Euro/US-Dollar nur schwer abschätzbar, was zu Ergebnisbelastungen führen könnte, da der US-Dollar die Haupteinkaufswährung für die aus Asien bezogenen Waren darstellt. Die Produktpaletten der jeweiligen Konzern-Gesellschaften werden permanent überprüft. Darüber hinaus werden alternative Vertriebsansätze wie der exklusive Vertrieb von Taschen und Accessoires mit namhaften Marken und der Online-Vertrieb weiter getestet, um Kundenkreise auch abseits des stationären Textil- und Accessoires-Einzelhandels und bei besonders preissensitiven Kunden zu erschließen und die Marktposition wieder auszubauen. Der Konzern wird ebenso auf ein sehr straffes Kostenmanagement achten. Etwaigen Kostensteigerungen wird durch Prozessoptimierung soweit als möglich begegnet. Ziel ist es, die Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Optimierungen im Bereich der Kosten zu flankieren. Die Kapitalausstattung des Konzerns mit Eigenkapital und Gesellschafterdarlehen versetzt den Konzern auch für das neue Geschäftsjahr in die Lage, die schwierige Situation des Gesamtmarktes zu meistern. Hierdurch ist die Existenz der Unternehmensgruppe gesichert.
Glinde, 08. Dezember 2023 Die Geschäftsführung KonzernbilanzAktiva
Angaben unter der BilanzBilligung des Konzernabschlusses zum 30. September 2023 Mit Beschluss vom 5. Juni 2024 hat die Gesellschafterversammlung der CPF Sportswear GmbH den Konzernabschluss zum 30. September 2023 gebilligt. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Konzernkapitalflussrechnung nach DRS 21
Konzerneigenkapitalspiegel
KonzernanhangI. Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss 1. Allgemeines Die CPF Sportswear GmbH ist als Mutterunternehmen im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter der Nummer HRB 1235 RE eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Glinde. Der Konzernabschluss der CPF Sportswear GmbH ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. 2. Befreiungstatbestände Die folgenden Tochterunternehmen der CPF Sportswear GmbH, Glinde, sind von der Pflicht zur Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse befreit, wenn die Voraussetzungen des § 264 b Nr. 1 bis 3 HGB erfüllt sind:
II. Konsolidierungskreis Die CPF Sportswear GmbH ist Mutterunternehmen folgender Tochterunternehmen i. S. d. § 290 HGB, die nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen wurden: Die Einbeziehung der Paul Alfons Rehbein (GmbH & Co.) KG sowie der Heinrich Nickel GmbH & Co. KG erfolgte gemäß § 290 Abs. 2 Nr. 2 HGB. In Folge des Erwerbs der DTX Aussenhandels GmbH zum 1. Januar 2022 und der damit verbundenen anteiligen Einbeziehung der Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 30. September 2022 ist eine Vergleichbarkeit der Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung des abgelaufenen Geschäftsjahres vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023 zu den Vorjahreszahlen nur eingeschränkt möglich. Nachfolgend werden daher die Auswirkungen der wesentlichen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung der DTX Aussenhandels GmbH für den Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2022 dargestellt:
III. Konsolidierungsgrundsätze Die Einzelabschlüsse der nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung einbezogenen Gesellschaften (Tochterunternehmen i. S. d. § 290 HGB) sind nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften unter Beachtung des Stetigkeitsgrundsatzes aufgestellt worden. Der Konzernabschlussstichtag stimmt mit den Stichtagen der Einzelabschlüsse des Mutterunternehmens sowie der Tochterunternehmen mit Ausnahme der DTX Aussenhandels GmbH überein. Für den vorliegenden Konzernabschluss wurde ein Zwischenabschluss für die DTX Aussenhandels GmbH mit Stichtag 30. September 2023 erstellt, da das Geschäftsjahr der Gesellschaft dem Kalenderjahr entspricht. Es sind alle Aufwendungen und Erträge sowie alle Verbindlichkeiten und Forderungen zwischen den vollkonsolidierten Gesellschaften eliminiert worden. Eliminierungspflichtige Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen bestehen nicht. Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung werden die Wertansätze der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile mit dem anteiligen Eigenkapital der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile verrechnet. Für Erwerbe bis zum 30. September 2010 erfolgt die Ermittlung des Eigenkapitals der Tochterunternehmen nach der Buchwertmethode. Für Erwerbe seit dem 1. Oktober 2010 sowie für ab diesem Zeitpunkt erstmals zu konsolidierende Tochterunternehmen erfolgt die Kapitalkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode. Nach Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte mit dem anteiligen Eigenkapital der Tochterunternehmen ergab sich ein positiver Unterschiedsbetrag in Höhe von € 100.000,00 aus der erstmaligen Konsolidierung der DTX Aussenhandels GmbH. Dieser wurde aufgrund der veränderlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf den Hauptabsatzmärkten der erworbenen Tochter abgeschrieben. IV. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögensgegenstände sind gemäß § 308 HGB einheitlich bewertet worden. Die Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich aufgelaufener nach der linearen Abschreibungsmethode verrechneter Abschreibungen bilanziert. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert angesetzt. Individuelle Risiken werden durch direkte Wertabschläge berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine 5 %-ige Pauschalwertberichtigung auf den einzelwertberichtigten Nettoforderungsbestand Rechnung getragen. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt und decken alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken, ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste ab. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt wird, abgezinst. Latente Steuern werden nach §§ 306, 274 Abs. 1 HGB für Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen gebildet, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Zur Ermittlung der latenten Steuern wurden die Steuersätze angewendet, die nach der derzeitigen Rechtslage für den Zeitpunkt gültig oder angekündigt sind, zu dem sich die temporären Differenzen wahrscheinlich abbauen werden. Die Bewertung der Differenzen erfolgte mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen 15% Körperschaftsteuer, 5,5% Solidaritätszuschlag sowie 14% Gewerbesteuer. Der Ausweis der latenten Steuern in der Bilanz erfolgt saldiert (§§ 306, 274 Abs. 1 Satz 3 HGB). Soweit sich insgesamt eine Steuerentlastung ergibt (Aktivüberhang), werden keine aktiven latenten Steuern nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Eine sich ergebende Steuerbelastung würde als passive latente Steuer in der Bilanz ausgewiesen. Wie im Vorjahr liegen nur steuerliche Verlustvorträge und abzugsfähige temporäre Differenzen aus sonstigen Rückstellungen vor, so dass keine aktiven latenten Steuern ausgewiesen werden. Die Gewährleistungsrückstellung wird aufgrund einer Analyse der Gutschriften des vorangegangenen Geschäftsjahres mit 1,00 bis 1,15 % (i. Vj. 0,79 bis 1,00 %) bezogen auf die Umsatzerlöse der Gesellschaften berechnet, bei denen pauschale Gewährleistungsrisiken statistisch ermittelt werden können. Die Auflösung erfolgt mit 60 % im 1. Jahr 10 % im 2. Jahr 10 % im 3. Jahr 10 % im 4. Jahr 10 % im 5. Jahr nach der Bildung. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Aus der Bewertung resultierende Gewinne werden nur berücksichtigt, soweit sie Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betreffen. V. Angaben zu einzelnen Posten der Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens einschließlich der Angabe der im Geschäftsjahr vorgenommenen Abschreibungen ist auf Seite 8 dargestellt. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. 3. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital beträgt DM 100.000,00 (€ 51.129,19). 4. Verbindlichkeiten Es bestehen wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. 5. Rückstellungen Rückdeckungsansprüche aus Wertguthaben für Zeitwertkonten (TEUR 409) wurden mit den entsprechenden Erfüllungsbeträgen (TEUR 409) verrechnet. Die für Zeitwertkonten miteinander verrechneten Erträge und Aufwendungen belaufen sich jeweils auf TEUR 8. 6. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt auf:
VI. Sonstige Angaben 1. Mitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer (ohne Geschäftsführer) belief sich im Berichtsjahr auf 44 , davon 36 Angestellte und 8 gewerbliche Arbeitnehmer. 2. Mitglieder der Geschäftsführung Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer des Mutterunternehmens im Geschäftsjahr 2022/2023 waren
3. Bezüge der Geschäftsführung Die Bezüge der Geschäftsführung betrugen im Berichtsjahr T€ 596. 4. Abschlussprüferhonorar Das von der Counsel Treuhand GmbH als Abschlussprüfer des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar in Höhe von T€ 97 gliedert sich wie folgt auf:
5. Unbeschränkt haftende Gesellschafterin Die CPF Sportswear GmbH ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin der Paul Alfons Rehbein (GmbH & Co.) KG, Glinde. Die Paul Alfons Rehbein (GmbH & Co.) KG, Glinde, ist ihrerseits unbeschränkt haftende Gesellschafterin der Heinrich Nickel GmbH & Co. KG, Glinde. 6. Ergänzende Angaben zur Kapitalflussrechnung Der Finanzmittelfonds setzt sich aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten zusammen. 7. Außergewöhnliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthielten im Vorjahr Erträge aus der Gewährung von Überbrückungshilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in Höhe von T€ 300 (aktuelles Jahr: T€ 0). 8. Nachtragsbericht Zu den weiteren Auswirkungen der weltpolitischen Lage auf die Geschäftsentwicklung im neuen Geschäftsjahr verweisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht des Konzerns, Abschnitt III "Prognose-, Risiko- und Chancenbericht". BestätigungsvermerkOffenlegung des Bestätigungsvermerks Prüfungsurteil Wir haben den Konzernabschluss der CPF Sportswear GmbH, Glinde, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. September 2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzern-Eigenkapitalspiegel und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der CPF Sportswear GmbH, Glinde, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 19. Dezember 2023 COUNSEL
TREUHANDGMBH
Kai Andersen, Wirtschaftsprüfer Dieter Biastoch, Wirtschaftsprüfer Für die Durchführung unseres Auftrages und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nach dem Stand vom 1. Januar 2017 (Anlage) maßgebend. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir verweisen in analoger Anwendung insbesondere auf § 328 HGB. |
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