Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 759903
Eingetragen
15.2.2017
Branche
Vermittlung von ArbeitskräftenSonstige Überlassung von ArbeitskräftenBefristete Überlassung von Arbeitskräften
Gegenstand
Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung und Beratung.

Historie

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Management

NameRolle
Daniel Hohn
seit 15.2.2017
Geschäftsführer
Markus Hohn
seit 15.2.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
66.67%
33.33%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Markus Hohn
70794 Filderstadt
25.000 €
66.67%
Daniel Hohn
70435 Stuttgart
12.500 €
33.33%

Konzern- und Jahresabschlüsse

hohn Consulting GmbH

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 2.909,00 5.164,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.522,00 4.372,00
II. Sachanlagen 387,00 792,00
B. Umlaufvermögen 187.723,52 191.150,56
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 98.371,42 87.775,68
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 89.352,10 103.374,88
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 963,90
Bilanzsumme, Summe Aktiva 190.632,52 197.278,46

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 101.105,02 80.919,32
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 55.919,32 36.459,54
III. Jahresüberschuss 20.185,70 19.459,78
B. Rückstellungen 28.572,00 48.901,59
C. Verbindlichkeiten 60.955,50 67.457,55
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 60.955,50 67.457,55
Bilanzsumme, Summe Passiva 190.632,52 197.278,46

Anhang


für das Geschäftsjahr 2019
  

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.

Per 1.1.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) umgestellt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem BilMOG wurden die Vorjahresverlgeichszahlen aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
  

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

ANLAGEVERMÖGEN

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800 wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

UMLAUFVERMÖGEN

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

RÜCKSTELLUNGEN

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt ermittelt.

VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
  

III. Angaben zur Bilanz

1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist nach der Bilanz dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).

2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H. v.  0,00 Euro eine Restlaufzeit von über 1 Jahr.

3. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H. v. 0,00 Euro eine Restlaufzeit von über 1 Jahr.

4. Eigenkapital/Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführer schlagen von, den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr in Höhe von 20.185,70 Euro in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

4. Sonstige Rückstellungen
  

 
Euro
Die sonstigen Rückstellungen betragen
28.572,00



 Euro Euro

RS f. Jahresabschluss  2.000,00
RS f. AZK u. Resturlaub  26.572,00  28.572,00

5. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse.
  

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

Mitglieder der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB)

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
  

Name, Vorname
ausgeübter Beruf:
Hohn, Daniel
Geschäftsführer
Hohn, Markus
Geschäftsführer


  

VIII. Angaben gem § 42 III GmbHG

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 TEuro).

Stuttgart, den 16. Juni 2020

             
hohn Consulting GmbH
Daniel Hohn, Markus Hohn
Geschäftsführer

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.06.2020 festgestellt.

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