OHP
Automation Systems GmbH
Rodgau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
21.814,00 |
29.921,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.920,00 |
8.247,00 |
| II.
Sachanlagen |
18.894,00 |
21.674,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
628.744,54 |
715.598,92 |
| I.
Vorräte |
150.326,39 |
167.104,14 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
193.756,39 |
172.493,07 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
284.661,76 |
376.001,71 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.227,56 |
7.862,21 |
| Summe
Aktiva |
656.786,10 |
753.382,13 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
312.544,17 |
283.743,14 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
25.000,00 |
12.500,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
262.544,17 |
246.243,14 |
| B.
Rückstellungen |
56.249,30 |
60.158,90 |
| C.
Verbindlichkeiten |
286.182,94 |
409.480,09 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.809,69 |
|
| Summe
Passiva |
656.786,10 |
753.382,13 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Firma OHP Automation Systems GmbH ist im
Handelsregister beim Amtsgericht Offenbach am Main unter
der Nummer HRB 43924 eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft
ist in Rodgau (§264 Abs. 1a Satz 1 HGB).
Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva
erfolgten nach den für alle Kaufleute geltenden
Grundsätze der §§ 238 bis 256a HGB sowie den
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 bis
315a HGB. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne
dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft
einzustufen.
Die Gliederung der Bilanz entspricht den Bestimmungen
des § 266 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform
aufgestellt.
In der Bilanz ist für jeden Posten der
entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres
angegeben. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und die
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem
Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet,
die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet
und bestimmt sind.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264
Abs. 2 Satz 1 HGB). Die auf den Jahresabschluss
angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten
worden (§ 265 Abs. 1 Satz 1 HGB). Hinsichtlich der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten sowie Beträge
des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sei gem.
§ 265 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 HGB folgendes
erläutert: mit notariellem Vertrag vom 22.08.2023
erfolgte die Verschmelzung der AX-Automation GmbH auf
die Gesellschaft rückwirkend zum 01.01.2023. Die
Verschmelzung erfolgte zu Buchwerten.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der OHP Automation Systems GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Erstellung des
Jahresabschlusses waren die nachfolgenden gegenüber
dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen (§ 252 Abs. 1
Nr. 2 HGB). Dem stehen weder tatsächliche noch
rechtliche Gründe entgegen.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände und Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten enthalten, soweit gesetzlich
nichts anders bestimmt ist. Die
Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln
bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren (§ 252 Abs.
1 Nr. 4 HGB).
Die Bilanzierungsverbote und -wahlrechte nach §
248 HGB wurden beachtet.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum
Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie
werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt,
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Angaben zu Bilanzposten
Zu den Forderungen werden gemäß § 268
Abs. 4 Satz 1 HGB folgende Angaben gemacht (Vorjahr in
Klammern):
Bezeichnung der Forderungsposition |
Gesamt |
bis zu
einem Jahr |
über
einem Jahr |
|
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
1. |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
183
(367) |
183
(367) |
0
(0) |
2. |
Sonstige Forderungen |
11
(49) |
10
(49) |
1
(0) |
|
Summe |
194
(416) |
193
(416) |
1
(0) |
Die Gesellschaft hatte gegenüber der
Gesellschafterin zum 31.12.2023 Verbindlichkeiten in
Höhe von 151.679,56 Euro. Sie sind in den "
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" bzw.
"Sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten (§ 42 Abs. 3
GmbHG).
Die Bilanz wurde nach Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt. Der Bilanzgewinn zum
31.12.2023 in Höhe von 262.544,17 Euro beinhaltet
einen Gewinnvortrag zum 31.12.2022 in Höhe von
246.243,14 Euro (§ 268 Abs. 1 HGB).
Zu den Verbindlichkeiten werden gemäß
§ 268 Abs. 5 Satz 1 und § 285 Nr. 1 HGB folgende
Angaben gemacht (Vorjahr in Klammern):
Bezeichnung der Verbindlichkeitsposition |
Gesamt |
bis zu
einem Jahr |
über einem Jahr |
über fünf Jahre |
|
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
1. |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen |
226
(323) |
226
(323) |
0
(0) |
0
(0) |
2. |
Sonstige Verbindlichkeiten |
60
(86) |
60
(86) |
0
(0) |
0
(0) |
|
davon aus Steuern |
21
(13) |
21
(13) |
0
(0) |
0
(0) |
|
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit |
18
(3) |
18
(3) |
0
(0) |
0
(0) |
|
Summe |
286
(409) |
286
(409) |
0
(0) |
0
(0) |
IV. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die
Geschäftsführung der Gesellschaft durch Herrn
Steffen Ott, Diplom-Ingenieur und Herrn Dr. Thorsten
Fiedler, Doktor-Ingenieur (§285 Nr. 10 HGB). Herr
Steffen Ott ist von den Beschränkungen des §181
BGB befreit.
Die Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4
HGB wird in Anspruch genommen.
Nach § 285 Nr. 3a HGB bestehen finanzielle
Verpflichtungen aus Mietverträgen und belaufen sich
auf 396.984,00 Euro (Vorjahr 396.984,00 Euro).
Im Jahr 2023 waren durchschnittlich 18 Arbeitnehmer
(Vorjahr: 11) beschäftigt (§ 285 Nr. 7 HGB).
Auszuweisende Haftungsverhältnisse i. S. d.
§ 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Rodgau, den 18.12.2024
gez.
Steffen Ott und Dr. Thorsten Fiedler,
Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 20.12.2024.
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