Kegelmann
Technik GmbH
Rodgau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.221.515,00 |
1.352.607,08 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
113.989,50 |
133.896,50 |
| II.
Sachanlagen |
1.107.525,50 |
1.150.843,08 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
67.867,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.403.316,42 |
2.164.263,99 |
| I.
Vorräte |
703.134,75 |
622.210,18 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.687.027,31 |
1.499.309,61 |
| davon
gegen Gesellschafter |
46.514,99 |
11.084,52 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.154,36 |
42.744,20 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
66.908,90 |
71.448,75 |
| D.
Aktive latente Steuern |
387.072,87 |
558.805,50 |
| Aktiva |
4.078.813,19 |
4.147.125,32 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.929.154,68 |
1.511.348,56 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
1.800.000,00 |
2.500.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
99.154,68 |
-1.018.651,44 |
| davon
Verlustvortrag |
1.018.651,44 |
847.053,00 |
| B.
Rückstellungen |
707.226,08 |
931.199,15 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.442.432,43 |
1.704.577,61 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
657.678,95 |
1.060.733,40 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
784.753,48 |
643.844,21 |
| Passiva |
4.078.813,19 |
4.147.125,32 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 der
Kegelmann Technik GmbH, Gutenbergstr. 15, 63110
Rodgau-Jügesheim (Amtsgericht Offenbach am Main, HRB
23061) vermittelt gemäß § 264
Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Umstände,
die dem entgegenstehen, waren zum Aufstellungszeitpunkt
nicht bekannt.
Veränderungen und Abweichungen
hinsichtlich der Gliederung der Bilanz bzw. der Gewinn- und
Verlustrechnung, der Vergleichbarkeit und der
angewendeten Bewertungs- bzw. Bilanzierungsmethoden haben
sich nicht ergeben.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275
Abs. 2 HGB gegliedert.
B. Angaben zu den angewendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgte unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Abs.1 Nr.2 HGB).
Auf die Posten der vorliegenden Bilanz wurden
folgende Bilanzierungs- bzw. Bewertungsmethoden
angewendet:
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen wurde zu Herstellungskosten
oder Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten
(gem. § 255 Abs. 2 bis 3 HGB)
bilanziert.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear
entsprechend ihrer voraussichtlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige,
nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen des
Sachanlagevermögens wurden linear berechnet.
Außerplanmäßige Abschreibungen
wurden zusätzlich vorgenommen, wenn eine Wertminderung
voraussichtlich von Dauer war.
Der Ansatz der Rückdeckungsansprüche aus
Lebensversicherungen entspricht der Aktivwertmitteilung der
Versicherungsgesellschaft, es sei denn, es
handelt sich um ausschließlich der Besicherung von
Pensionszusagen dienendes Planvermögen.
Planvermögen wurde mit der entsprechenden
Pensionsrückstellung saldiert, so dass sich ein
Aktivposten in der Bilanz nur bei einem positiv
übersteigenden Betrag der
Rückdeckungsansprüche über die
Pensionszusagen ergibt.
Umlaufvermögen
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren,
wurden diese angesetzt.
Die Erfassung der Vorräte erfolgte durch
körperliche Bestandsaufnahme zum Bilanzstichtag.
Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse erfolgte zu
Herstellungskosten, soweit nicht zur Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips ein niedrigerer Wertansatz geboten
war. Die Herstellungskosten entsprechen den nach § 255
Abs.2 S.2 HGB aktivierungsfähigen Herstellungskosten.
Fremdkapitalzinsen sind nicht in die
Herstellungkosten einbezogen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
ihrem Nominalwert bewertet worden.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
bewertet.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des HGB gebildet.
Aktive latente Steuern
Aktive latente Steuern - soweit ein
Aktivüberhang über passive latente Steuern
besteht - wurden in Ausübung des
Aktivierungswahlrechts nicht ausgewiesen. Die sich
ergebenden Steuerbe- und Steuerentlastungen werden
verrechnet angesetzt (§274 Abs. 1 HGB).
Rückstellungen
Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung entsprechend der
handelsrechtlichen Vorschriften zum
Erfüllungsbetrag gebildet und in den gesetzlich
vorgesehenen Fällen abgezinst.
Für Pensionsverpflichtungen wurde eine
Rückstellung auf der Basis versicherungsmathematischer
Berechnungen entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen
zum Erfüllungsbetrag gebildet. Als biometrische
Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018G"
von Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Für die
Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche
Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und dafür der
von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag
ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen
Jahre von 1,78% bzw. 1,21% angesetzt.
Soweit ausschließlich der Besicherung von
Pensionszusagen dienendes Planvermögen vorhanden ist,
wurde dies mit der Rückstellung für
Pensionsverpflichtungen saldiert.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen
Rückzahlungsbeträgen (Erfüllungsbetrag)
passiviert.
C. Erläuterungen zu einzelnen Positionen der
Bilanz
Anlagevermögen
Der aktivierte Firmenwert wird über einen
Zeitraum von zehn Jahren planmäßig
abgeschrieben, da eine verlässliche Schätzung der
Nutzungsdauer nicht möglich war. Er resultiert aus der
Anwachsung der Kegelmann Manufacturing GmbH & Co. KG.
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gliedern sich nach Art und
Restlaufzeit wie folgt:
Art der Forderung zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2022
|
|
kleiner 1 Jahr
|
größer 1 Jahr
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
1.039,1
|
1.039,1
|
0,0
|
gegenüber
Gesellschaftern
|
46,5
|
46,5
|
0,0
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
601,5
|
601,5
|
0,0
|
Summe
|
1.687,1
|
1.687,1
|
0,0
|
Eigenkapital
Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter
Berücksichtigung des Ergebnisverwendungsvorschlags der
Geschäftsleitung aufgestellt.
Im Bilanzgewinn in Höhe von 99.154,68 Euro
ist ein Verlustvortrag in Höhe von
1.018.651,44 Euro enthalten.
Die Ausschüttungssperre für den
Differenzbetrag aus der Abzinsung der
Altersvorsorgeaufwendungen zwischen den
Rückstellungsansätzen mit dem
Durchschnittszinssatz der letzten zehn bzw. sieben Jahre
beträgt 4.764 Euro.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
Gemäß § 246 Abs. 2 HGB
wurden die Ansprüche aus Vermögen, das der
Rückdeckung von Altersvorsorgezusagen dient, in
Höhe von 253.340,11 Euro mit den
Pensionsrückstellungen in Höhe von
862.560,00 Euro verrechnet und der Saldo von
609.219,89 Euro auf der Passivseite ausgewiesen.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der
Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen
nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben
Geschäftsjahren beträgt 4.764,00 Euro. Die
Berechnung des Unterschiedsbetrags bezieht sich auf die
Differenz zwischen der Bewertung der Pensionsverpflichtung
nach § 253 Abs. 2 HGB und der
Bewertung nach § 253 Abs. 6 HGB
jeweils ohne Verrechnung mit dem Deckungsvermögen nach
§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach Art und
Restlaufzeit wie folgt:
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2022
|
|
kleiner 1 J.
|
größer 1 Jahr
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
890,4
|
105,6
|
784,8
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
338,6
|
338,6
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
213,4
|
213,4
|
0,0
|
Summe
|
1.442,4
|
657,6
|
784,8
|
D. Erläuterungen zu einzelnen Positionen der
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Zinsaufwand
Aufgrund der Vorschriften des BilMoG wurde der
Aufwand aus der Anpassung der Pensionsrückstellung und
der Zinsertrag aus der Anpassung der
Rückdeckungsversicherung saldiert und in der Position
als Aufwand ausgewiesen.
Außergewöhnliche Erträge
Innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge
sind Erträge in Höhe von 240,5 TEuro enthalten.
Sie stehen im Zusammenhang mit der
Überbrückungshilfe ÜH III+ (213,4 Teuro) und
einer Bundesförderung Energieeffizienz für die
Maschine Oni (27,1 TEuro).
Die Position Abschreibungen auf Finanzanlagen
enthält außerplanmäßige
Abschreibungen in Höhe von 16,1 TEuro auf die
Beteiligung an der Kegelmann Manufacturing GmbH & Co.
KG.
Firmenübernahme
Die KM Beteiligungs mbH wurde per 01.01.2022 zum
Buchwert auf die Kegelmann Technik GmbH verschmolzen.
Sodann wuchs die Kegelmann Manufacturing GmbH & Co. KG
per 01.07.2022 der Kegelmann Technik GmbH an, dies
verursachte einen Übernahmeverlust i.H. v. ca. 40,5
TEuro zzgl. einer Teilwert-AfA auf Finanzanlagen i.H. von
ca. 16,1 TEuro.
Weiterer Erläuterungsbedarf ergibt sich nicht.
E. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse / sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Weitere nicht in der Bilanz enthaltenden sonstige
finanzielle Verpflichtungen i.S. des § 285
Nr. 3a HGB:
· Es bestehen finanzielle
Verpflichtungen aus mehrjährigen Leasing- und
Mietverträgen mit einem jährlichen Gesamtaufwand
in Höhe von etwa 612,1 TEuro.
Arbeitnehmer
Während des Geschäftsjahres waren
durchschnittlich 83 Arbeitnehmer beschäftigt.
Geschäftsführung
Dem Geschäftsführer wurde ein
Kontokorrentrahmen gewährt. Der jeweiligen Saldo ist
mit einem Zinssatz von 1,00 % zu verzinsen. Die Forderung
ist nicht besichert.
F. Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung der Gesellschaft
schlägt folgende Ergebnisverwendung vor:
· Der Jahresüberschuss des
laufenden Jahres wird mit dem Verlustvortrag aus dem
Vorjahr zusammengefasst.
· Der verbleibende Bilanzverlust
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
63110 Rodgau-Jügesheim, den 09.02.2023
Stephan Kegelmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.02.2023
festgestellt.
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