GigaBattery Jänschwalde 1000 GmbH & Co. KG
Selbe AdresseHerstellung von Batterien und Akkumulatoren
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
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| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PROPELL GmbHCottbusJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Inhaltsverzeichnis Lagebericht zum 31. Dezember 2022 Abschluss der Propell GmbH Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang LageberichtGeschäft und organisatorische Struktur Die Mitteldeutsche Pellet Vertrieb GmbH (Alt-Gesellschafter), mit Frau Kathrin Wiedmer als Gesellschafterin und Geschäftsführerin, hat zum 01. Oktober 2022 die Propell GmbH mit den Pelletwerken in Oranienbaum und Löbau verkauft. Neuer Gesellschafter der Propell GmbH ist nunmehr die Lausitz Energie Vorsorge- und Entwicklungsgesellschaft Brandenburg mbH & Co. KG (LEVEB), Cottbus. Zu den neuen Geschäftsführern der Propell GmbH sind Matthias Vette und Kai-Uwe Schmiedel bestellt worden. Die Propell GmbH produziert an beiden Standorten Holzpellets in Premiumqualität EN plus A1 für den Wärmemarkt und betreibt für den Betrieb der Anlagen jeweils eine Biomassekraftwerk zur Erzeugung von Wärme und Strom. Der Vertrieb erfolgt primär auf dem deutschen Markt und benachbarten EU-Ländern. Die Kunden sind im wesentlichen Gewerbekunden und der Handel. Steuerungsgrößen Die zentralen Steuerungsgrößen der Geschäftsführung sind der Absatz der Pellets in Tonnen, der Umsatz sowie das EBITDA. Auf Basis dieser Kennzahlen erfolgt die Steuerung des operativen Geschäftes sowie die Erstellungen der Planungen. Wirtschaftsbericht Politisches Umfeld Der Krieg in der Ukraine bremst nach wie vor den erhofften wirtschaftlichen Aufschwung und treibt die Inflation weiterhin. Das deutsche BIP wird laut KfW-Research nur noch geringfügig wachsen. Der russische Angriffskrieg hat weiterhin Auswirkungen auf die globalen Lieferketten, belässt die Preise auch weiterhin auf hohem Niveau und belastet damit die Kaufkraft der Verbraucher erheblich. Deutlich gestiegene Transportkosten sowie erheblich ansteigende Lohnkosten verteuern Industrieprodukte, Dienstleistungen und Lebensmittel erheblich. Wirtschaftsexperten gehen davon aus, dass die deutsche Inflationsrate 7,9 % betragen wird. Die anhaltend hohen Energiepreise sind Grundlage der Annahmen. Aufgrund der daraus resultierenden Anstrengungen zum Energiesparen im letzten Quartal, insbesondere im Bereich Heizen, kam es zu einer Reduktion des Brennstoffverbrauches und damit auch der Pelletnachfrage. Wirtschaftliches Umfeld Die durch den Krieg in der Ukraine verursachte Energiepreisexplosion bei Öl, Gas und Strom sowie die deutliche zu Tage getretene Abhängigkeit von Russischem Gas, an deren Stelle nunmehr teure Zukäufe aus anderen Staaten getreten sind, sind weitere Wachstumstreiber für Pelletfeuerungen, was zu einem Mehrbedarf an Holzpellets führt. Darüber hinaus wurden durch das Embargo mit Russland und Weißrussland und den Krieg in der Ukraine dem Europäischen Markt im Jahr 2022 ca. 2,5 Millionen Tonnen Pellets entzogen. Diese Situation bedingte ebenfalls eine ansteigende Nachfrage bei Holzpellets. Als Folge der Energiekrise stiegen jedoch auch die europäischen Pelletpreise und erreichten mit einem Endverbraucherpreis (DEPV-Index) von ca. 760 €/Tonne ein Allzeithoch im September 2022. Neben den gesamtwirtschaftlichen und geopolitischen Veränderungen sind wichtige ordnungs- und klimapolitische Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Propell GmbH entscheidend. Im November 2022 trat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Ziel des GEG ist ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden einschließlich einer zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme und Strom für den Gebäudebereich. Diese Strategien können den Pelletmarkt weiter stimulieren. Wettbewerbsumfeld In Bezug auf den Einfluss konkurrierender Technologien oder Anbieter auf die eigene wirtschaftliche Entwicklung ist der Pelletmarkt stark von verschiedenen Faktoren geprägt. Einerseits konkurriert der Pelletmarkt mit anderen Heizungstechnologien wie Gas-, Öl- und Wärmepumpensystemen. Diese Technologien bieten alternative Möglichkeiten zur Beheizung von Wohnungen und Gebäuden und stehen daher im Wettbewerb mit Pellets. In Deutschland werden jährlich etwa 3,3 Millionen Tonnen Pellets produziert, wovon etwa 2,7 Millionen Tonnen hauptsächlich für den Gebrauch im Bereich des Großhandels und Hausbrand abgesetzt werden. Das Heizen mit Pellets wird durch über 90.000 kleine, mittlere und gegebenenfalls industrielle Anlagen unterstützt, die ein Investitionsvolumen von mehr als 1 Milliarde Euro aufweisen. Im industriellen Sektor Deutschlands gibt es ein Volumen von 29,5 Milliarden Kilowattstunden an biogenen Festbrennstoffen. Dies entspricht etwa 6,1 Millionen Tonnen Pellets oder 7,4 Millionen Tonnen Hackschnitzeln. Lage des Unternehmens Geschäftsverlauf Die LEAG-Gruppe hat zum 01.10.2022 die Propell GmbH zu 100 % von der MPV (Mitteldeutsche Pellet Vertrieb GmbH) erworben. Bis 31.12.2022 erfolgte die Abwicklung des operativen Geschäftes per Dienstleistungsvertrag weiterhin über die MPV. Das Geschäftsjahr bildet im Vergleich zu den Vorjahren eine absolute Ausnahme ab. Der Ukrainekrieg sowie die damit verbundenen Energiekostensteigerungen führten zu einer Paniksituation im Markt, was deutlich ansteigende Preise mit sich brachte. Kunden lagerten überdurchschnittlich große Mengen ein, wobei die Verfügbarkeit noch vor dem Preis stand. Die Produktion im Jahr 2022 lag gemäß der Nebenbuchhaltung des Altgesellschafters bei 72 kt. Die Verkaufsmenge betrug 79 kt. Bei einem Umsatz von 27,2 Mio. € wurden ein EBITDA von 286 T€ erzielt. Die zentralen Steuerungsgrößen verfehlten dabei alle die aufgestellten Planwerte, wobei ohne die nachfolgend aufgeführten, einmaligen Geschäftsvorfälle ein noch deutlich positiveres EBITDA über dem Planwert erzielt worden wäre. Das Ergebnis wurde maßgeblich durch folgende außergewöhnliche und einmalige Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit dem Gesellschafterwechsel negativ beeinflusst: 1) Einzelwertberichtigung der MPV gemäß Vereinbarung LEAG in Höhe von 688.125,77 € 2) Abschreibung geleisteter Anzahlungen auf Anlagen in Bau in Höhe von 878.264,67 € 3) Ausbuchung aktiv latenter Steuern aufgrund schlechter Prognosen in Höhe von 952.210,00 € 4) Inventurdifferenzen in Höhe von 3.084.619,88 € 2022 wurden die Roh- und Brennstoffe im Wesentlichen durch 2 Gesellschaften beschafft. Die Brüning Group versorgte den Standort Oranienbaum, die MPV versorgte Löbau. Ertragslage Die Propell erzielte im Geschäftsjahr 2022 ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von -3.493 T€ (Vorjahr: 96 T€), das wesentlich unter dem geplanten Jahresergebnis liegt. Grund für die Negativabweichung sind vor allem die oben genannten außergewöhnlichen Geschäftsvorfälle.
Die Umsatzerlöse von insgesamt 27.242 T€ (Vorjahr: 17.202 T€) setzen sich aus Pellet-Erlösen in Höhe von 26.899 T€ und Stromerlösen in Höhe von 343 T€ zusammen. Die Erhöhung des Umsatzes resultiert aus der Erhöhung der Absatzpreise, die durch die Energiekrise ausgelöst wurde. Die Gesamtleistung des Geschäftsjahres beträgt 28.418 T€ (Vorjahr: 17.292 T€) und setzt sich aus den Umsatzerlösen in Höhe von 27.242 T€ (Vorjahr: 17.202 T€), den Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen in Höhe von 837 T€ (Vorjahr: 64 T€) sowie den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 279 T€ (Vorjahr: 26 T€) zusammen. Der Gesamtleistung stehen Materialaufwendungen in Höhe von 20.963 T€ (Vorjahr: 12.631 T€) gegenüber. Die Materialaufwandsquote in Bezug auf die Gesamtleistung war mit 73,9 % (Vorjahr: 72,8 %) relativ konstant. Der Personalaufwand betrug im Geschäftsjahr, wie geplant, 1.405 T€ (Vorjahr: 1.397 T€). Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie Sachanlagen beliefen sich im Geschäftsjahr 2022 auf 1.616 T€ (Vorjahr: 612T€). Die Abschreibungen auf Forderungen beliefen sich auf 831 T€ (Vorjahr: 0,0 T€), davon 727 T€ Forderungen gg. den Alt-Gesellschafter. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 5.704 T€ (Vorjahr: 2.120 T€) lagen deutlich über dem Vorjahreswert. Grund dafür ist ein durch die Inventur aufgedeckter Untergang von Vorräten in Höhe von 3.085 T€. Der Zinsaufwand betrug für kurzfristige (Lieferanten-)Verbindlichkeiten 61 T€ und für langfristige Verbindlichkeiten 308 T€. Vermögenslage
Den im Jahr 2022 getätigten Investitionen in das Anlagevermögen von 452 TEUR standen Abschreibungen von 1.616 T€ gegenüber. Davon sind ca. 900 T€ außerplanmäßige Abschreibungen auf geleistete Abzahlung für Projekte, die nicht realisiert wurden. Die Steigerung der Eigenmittel resultieren aus der Erhöhung der Kapitalrücklage, da der Altgesellschafter am 04.10.2022 Darlehen ggü. der Flatexbank direkt in Höhe von 6.512 T€ abgelöst hat. Die Eigenkapitalquote belief sich auf 66 % und hat sich gegenüber dem Vorjahr durch eine Kapitaleinlage im Rahmen des Gesellschafterwechsels mehr als verdoppelt. Die im Vergleich zu Vorjahr niedrigeren mittel- und kurzfristigen Fremdmittel sind auf geringere Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (- 6.276 T€) bei gleichzeitiger Steigerung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (+2.278 T€) zurückzuführen. Finanzlage Die Gesellschaft war im abgelaufenen Geschäftsjahr jederzeit in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Gesamtaussage zur Lage des Unternehmens und zum Geschäftsverlauf im Jahr 2022 und zur Lage am 31.12.2022 Vor dem Hintergrund des sowohl im Vergleich zum Vorjahr als auch zum Plan hinter den Erwartungen zurückgebliebenen Ergebnisses wird der Geschäftsjahresverlauf durch die Geschäftsführung als unterdurchschnittlich eingeschätzt.
Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wird insgesamt als noch zufriedenstellend beurteilt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Am 31. Dezember 2022 beschäftigte die Propell GmbH 35 Mitarbeiter. Die Anzahl der Mitarbeiter verringerte sich gegenüber dem 31.12.2021 um 5 Personen. Diese Verringerung ergibt sich aus 3 Zugängen und 8 Abgängen. Beide Werke sind reine Produktionsstätten und beinhalten bis auf die Waage keine administrativen Bereiche. Das Lohnniveau liegt knapp über Mindestlohn. Es gibt keine Altersteilzeitverträge. Weiterbildungen wurden nicht durchgeführt. Prognosebericht Das Geschäft der Propell GmbH war im Jahr 2023 weiterhin den Auswirkungen der durch den Ukrainekrieg ausgelösten veränderten geopolitischen und inflationären Situation ausgesetzt. Energiekosten für die Standorte haben sich weiter erhöht und die Rohstoffkosten, wie vermutet, haben sich im Jahr 2023 nur langsam normalisiert. Es war davon auszugehen, dass die Pelletpreise im Wärmemarkt aufgrund der gut gefüllten Lager, der fehlenden Nachfrage und des milden Winters, deutlich sinken werden und die Rohmarge entsprechend belasten. Dies bestätigte sich im Jahresverlauf 2023 und ist zumindest auch für das 1./2. Quartal 2024 weiterhin zu erwarten. Die für das Jahr 2023 geplante Vollproduktion in beiden Werken und der entsprechende Absatz (Plan: 107 kt) konnten nicht realisiert werden. Grund dafür waren unerwartete Havarien in beiden Werken. Stillstand in Oranienbaum war vom Februar bis Juli 2023 und in Löbau von April bis August 2023. Das Jahr 2023 war für die Propell geprägt von außerordentlichen Aufwendungen von insgesamt 1,7 Mio. € in die Reparatur und Wiederherstellung einer sicheren Produktion. Für das Jahr 2024 sind weitere Investitionen (1,3 Mio. €) in die Sanierung der Werke geplant. Größter Posten mit 900 T€ bildet dabei der Kesseltausch in Oranienbaum Ende 3. Quartal. Im Verbund mit dem Vertrieb der Veredlung war geplant, mit Beginn des Jahres 2023 bestehende Verkaufskanäle der Kohleprodukte für den Vertrieb der Pellets zu nutzen. Aufgrund der oben beschriebenen Havarien konnte die Produktion und der Verkauf erst ab dem 3. Quartal 2023 realisiert werden. In diesem Zusammenhang und zur Absicherung der Liquidität der Propell GmbH wurde 01/2023 ein Pelletabnahmevertrag mit der LEAG geschlossen, der eine 100%-ige Abnahme der Produktionsmenge beinhaltet. Darüber hinaus erfolgte 01/2023 die Unterzeichnung eines Cashpoolvertrages mit der LEAG. Die für 2023 geplanten Werte der zentralen Steuerungsgrößen wurden weit verfehlt.
Ziel ist eine Produktions- und Absatzmenge von 92 kt zu erzielen mit einem Umsatz von 28,5 Mio.€. Für 2024 rechnet die Geschäftsführung jedoch mit einer Erholung und einem EBITDA im niedrigen einstelligen Millionenbereich. Die geplanten Einstellungen für 2023 konnten teilweise umgesetzt werden. Die Priorität je Standort lag auf der Einstellung eines neuen Werkleiters, was realisiert wurde. Die Propell setzt den Einstellungsprozess auch im Jahr 2024 fort, um einen reibungslosen Betriebsablauf sicherstellen zu können. Chancen- und Risikobericht Risikomanagementsystem Die Propell ist seit dem Gesellschafterwechsel Bestandteil des Risikomanagementsystems der LEAG. Darüber hinaus dienen wöchentliche Meetings zwischen Gesellschafter und Geschäftsführung der Risikoüberwachung und Steuerung. Chancen und Risiken Für die Propell GmbH bestehen im Wesentlichen folgende Risiken, die entsprechend ihrer Bedeutung für die Gesellschaft in die Risikofelder sortiert sind. Technische Risiken Negative Ereignisse, die Fehler am Produkt oder an Produktionsanlagen auslösen, können auf verschiedene Ursachen zurückzuführen sein. Eine häufige Ursache ist der Maschinenausfall von Anlagenteilen, der die reibungslose Funktion der Produktionslinie beeinträchtigen kann. Dies kann zu Unterbrechungen führen, die die Produktionsleistung beeinträchtigen und letztendlich zu Qualitätsproblemen bei den Endprodukten führen. Eine weitere Ursache für negative Ereignisse sind Störungen der Produktionsanlagen, sei es durch Materialmangel, unzureichende Wartung oder unvorhergesehene technische Probleme. Solche Störungen können wie 2023 geschehen den gesamten Fertigungsprozess behindern und zu Produktionsausfällen führen. Darüber hinaus können auch IT-Störungen eine bedeutende Rolle spielen. Wenn die Informationstechnologie, die den Produktionsprozess unterstützt, nicht ordnungsgemäß funktioniert, können Datenverluste, Systemausfälle oder Cyberangriffe auftreten, die die Betriebsabläufe erheblich beeinträchtigen können. Insgesamt ist es entscheidend, diese potenziellen Ursachen zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Zuverlässigkeit und Effizienz der Produktionsanlagen zu verbessern und das Risiko negativer Ereignisse zu minimieren. Um sicherzustellen, dass Anlagen und Ausrüstungen optimal funktionieren und Ausfallzeiten minimiert werden, ist es entscheidend, bestehende Wartungsverträge regelmäßig zu überprüfen. Dieser Schritt gewährleistet, dass die vereinbarten Leistungen und Servicelevel den aktuellen Anforderungen entsprechen und eventuelle Engpässe oder Probleme frühzeitig erkannt werden können. Darüber hinaus ist es unerlässlich, alle notwendigen Wartungen gemäß den festgelegten Intervallen durchzuführen. Dies beinhaltet präventive Wartungsmaßnahmen, um potenzielle Probleme zu identifizieren und zu beheben, bevor sie zu größeren Ausfällen führen können. Durch die regelmäßige Durchführung von Wartungsarbeiten können die Lebensdauer der Anlagen verlängert, die Betriebssicherheit erhöht und teure Reparaturen vermieden werden. Rechtliche Risiken und politisches Umfeld Die Einführung neuer Gesetze und Regelungen kann erhebliche Auswirkungen auf den Produktionsbetrieb haben und zu Einschränkungen führen. Dies kann zukünftig im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren wie REDIII (Renewable Energy Directive III) oder BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz), die darauf abzielen, Umweltschutzstandards zu verbessern und den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren. Diese neuen Auflagen können dazu führen, dass zusätzliche Anforderungen erfüllt werden müssen, wie zum Beispiel strengere Emissionsauflagen oder die Implementierung umweltfreundlicherer Technologien. Die Umsetzung solcher Auflagen kann erhebliche Kosten verursachen, sei es durch Investitionen in neue Ausrüstung, die Einführung von Umweltschutzmaßnahmen oder die Anpassung des Produktionsprozesses. Möglicherweise müssen auch zusätzliche Ressourcen für Schulungen und Compliance-Maßnahmen bereitgestellt werden, um die neuen Anforderungen zu erfüllen. Insgesamt erfordern die sich ändernden gesetzlichen Vorschriften ein proaktives Management, um sicherzustellen, dass den rechtlichen Anforderungen entsprochen und gleichzeitig die betriebliche Effizienz aufrechterhalten werden kann. Risiken am Absatz- und Beschaffungsmarkt Der Einkaufspreis für Rohstoffe ist ein entscheidender Faktor für die Umsatzerzielung der Propell GmbH. Schwierigkeiten bei der Beschaffung können zu beträchtlichen Liquiditätsverlusten führen und die betriebliche Stabilität gefährden. Eine der Hauptursachen für Probleme in der Beschaffung ist die Rohstoffknappheit. Wenn wichtige Rohstoffe auf dem Markt knapp werden, steigen die Preise, was die Margen belasten kann. Darüber hinaus können Lieferantenausfälle oder Lieferkettenprobleme auftreten, die die rechtzeitige Beschaffung von Rohstoffen behindern. Lieferanten können mit eigenen Herausforderungen konfrontiert sein, wie Produktionsausfällen, Logistikproblemen oder Qualitätsmängeln. Politische Ereignisse wie Handelsbeschränkungen, Exportverbote oder geopolitische Spannungen können ebenfalls die Verfügbarkeit von Rohstoffen beeinträchtigen und zu Preisschwankungen führen. Darüber hinaus können sich Änderungen in den Gesetzgebungen, beispielsweise im Bereich des Umweltschutzes oder der Handelsvorschriften, auf die Beschaffung von Rohstoffen auswirken und zusätzliche Anforderungen oder Einschränkungen mit sich bringen. Angesichts dieser vielfältigen Risiken ist es entscheidend, robuste Beschaffungsstrategien zu entwickeln, Lieferantenbeziehungen zu pflegen und alternative Beschaffungsquellen zu identifizieren, um die Auswirkungen von Beschaffungsproblemen zu minimieren. Um die Rohstoffbeschaffung effizient zu gestalten und die Rohstoffversorgung sicherzustellen, werden zwei Strategien verfolgt. Eine Strategie sind längerfristige Verträge mit Lieferanten. Durch diese Verträge lässt sich eine langfristige Rohstoffversorgung sicherstellen und sich gleichzeitig gegen Preisschwankungen absichern. Eine weitere Strategie besteht darin, die Beschaffung auf viele Lieferanten zu verteilen. Indem die Rohstoffbeschaffung auf mehrere Lieferanten verteilt wird, verringert sich das Risiko von Lieferengpässen und Abhängigkeiten von einzelnen Lieferanten. Diese Diversifizierung der Lieferantenbasis ermöglicht es, von Wettbewerbsvorteilen und günstigeren Preisen zu profitieren, die sich aus dem Wettbewerb zwischen den Lieferanten ergeben. Finanzwirtschaftliche Risiken Das Begleichen fälliger Zahlungen birgt das Risiko, dass die benötigten Zahlungsmittel möglicherweise nicht zur Verfügung stehen, was ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten verursachen kann. Offene Forderungen führen zu einem Engpass bei den verfügbaren Mitteln, insbesondere wenn Kunden ihre Rechnungen nicht rechtzeitig begleichen. Dies verringert den Cashflow und kann die Liquidität beeinträchtigen. Diese zusätzlichen finanziellen Belastungen können unerwartet auftreten und die verfügbaren Mittel weiter reduzieren. Insgesamt ist es von entscheidender Bedeutung, über eine solide Finanzplanung und -kontrolle zu verfügen, um sicherzustellen, dass ausreichende Liquidität vorhanden ist, um fällige Zahlungen termingerecht zu begleichen und finanzielle Risiken zu minimieren. Aus diesem Grund wurde in 01/2023 ein Cashpoolvertrag mit der LEAG abgeschlossen, sodass die laufende Liquidität sichergestellt ist und die Instrumente des Risikomanagementsystems der LEAG zur Verfügung stehen. Aufgrund guter Kundenbeziehungen, ist das Forderungsausfallrisiko für die Unternehmenssteuerung von untergeordneter Bedeutung. Chancen Die Geschäftsführung sieht im Absatzmarkt für Holzpellets weiterhin einen nachhaltigen Wachstumsmarkt. Die hohe Akzeptanz sowie die unveränderte hohe Nachfrage nach erneuerbaren Energien bieten weiterhin gute Entwicklungsperspektiven. Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Energiekrise ist von einer Beibehaltung der ambitionierten Klimaziele im Wärmemarkt auszugehen. Gesamtrisikolage Die Geschäftsführung sieht aktuell aufgrund der Liquiditätsversorgung durch die LEAG-Gruppe (Cashpool bis Dezember 2023, anschließend Kreditvergabe) keine Risiken, die einzeln oder aggregiert bestandsgefährdend wirken. Jedoch üben der technische Zustand der Maschinen, sowie die Entwicklungen der Rohstoffpreise und der zunächst zurückbleibenden Nachfrage, Druck auf die kommenden Jahresergebnisse aus, sodass in der nahen Zukunft weiterhin mit negativen bis sehr geringen positiven Ergebnissen zu rechnen ist. BilanzAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Vorbemerkungen Der Jahresabschluss der Propell GmbH (Propell), mit Sitz in Cottbus, wurde nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Eintragung der Propell in das Handelsregister des Amtsgerichtes Cottbus erfolgte am 15. Juli 2020 unter der Registernummer HRB 16798. Alle Werte sind in Tausend Euro ausgewiesen. Zur übersichtlicheren Darstellung sind in der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Propell wird in den Konzernabschluss der Lausitz Energie Verwaltungs GmbH (LEV) mit Sitz in Cottbus einbezogen (kleinster und größter Kreis). Der Konzernabschluss der LEV wird nach deutschem Recht erstellt und im Unternehmensregister offengelegt. Umsatzsteuerlich gehört die Propell zum Organkreis der LEV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden AKTIVA Anlagevermögen Von dem Aktivierungswahlrecht für selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände wird kein Gebrauch gemacht. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird gemäß § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB über 10 Jahre abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um Abschreibungen bewertet. Die Herstellkosten der selbst erstellten Anlagen umfassen neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten in angemessenem Umfang anteilige Gemeinkosten. Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen. Abschreibungen für Sachanlagen, die vor dem 1. Januar 2008 angeschafft oder hergestellt wurden, werden, soweit steuerlich zulässig, nach der degressiven Methode vorgenommen. Ein Übergang auf die lineare Methode erfolgt, sobald diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führt. Für ab dem 1. Januar 2008 angeschaffte oder hergestellte Sachanlagen wird die lineare Abschreibungsmethode angewandt. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer bei Gebäuden und Grundstücksausbauten über fünf bis dreiunddreißig, bei Technischen Anlagen und Maschinen über eins bis fünfundzwanzig sowie bei Betriebs- und Geschäftsausstattung über drei bis fünfzehn Jahre abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen im Anlagevermögen werden vorgenommen, wenn bei dauerhafter Wertminderung der Ansatz mit einem niedrigeren beizulegenden Wert erforderlich ist. Sofern die Gründe für die außerplanmäßigen Abschreibungen entfallen sind, erfolgt eine Wertaufholung bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten des Vermögensgegenstands. Geringwertige Wirtschaftsgüter gemäß steuerlicher Definition, die ab dem Geschäftsjahr 2013 angeschafft wurden, werden als Sammelposten ausgewiesen und linear über fünf Geschäftsjahre abgeschrieben. Umlaufvermögen Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten und Herstellungskosten unter Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren und unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Von dem Wahlrecht angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebes, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung einzubeziehen, wurde kein Gebrauch gemacht. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und der geminderten Verwertbarkeit ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Allen erkennbaren Einzelrisiken und dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen. Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. PASSIVA Eigenkapital Die Posten des Eigenkapitals werden zum Nennwert angesetzt. Rückstellungen Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in notwendigem Umfang Rechnung getragen. Die sonstigen Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Dabei werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Bei dem zugrunde gelegten Rechnungszins für die Abzinsung handelt es sich um den von der Deutschen Bundesbank ermittelten und für den 31. Dezember 2022 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern Latente Steuern werden gemäß § 274 HGB auf temporäre oder quasi-permanente Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge ermittelt. Latente Steuern werden saldiert, von dem Ansatzwahlrecht eines aktiven Überhangs wird grds. Gebrauch gemacht. Erläuterungen zur Bilanz (1) Anlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten im Berichtsjahr 2022 ist in der Entwicklung des Anlagevermögens dargestellt. Entwicklung des Anlagevermögens
Die am 01.01.2022 ausgewiesenen historischen Anschaffungskosten in Höhe von 12.260 T€ weichen von den am 31.12.2021 im Anlagespiegel ausgewiesenen ab. Diese waren um 142 T€ zu hoch angegeben. (2) Vorräte
(3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen umfassen Forderungen gegen die Gesellschafterin LEVEB in Höhe von 1.015 T€ (Vorjahr: 0 T€). Diese entfallen auf ursprünglich auf Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 1.015, welche im Rahmen des Schuldübernahmevertrages von der alten auf die neue Gesellschafterin übergegangen sind, und sonstige Forderungen in Höhe von 0 T€. (4) Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten im Wesentlichen Abgrenzungen für Vorauszahlungen auf Lieferungen und Leistungen. (5) Aktive latente Steuern In der Bilanz zum 31.12.2021 wurden aktive latente Steuern in Höhe von 952 T€ ausgewiesen. Da derzeit nicht davon auszugehen ist, dass der Verlustvortrag mittelfristig ausgeglichen werden kann, wurden die aktiven latenten Steuern vollständig aufgelöst (§ 274 Abs. 1 Satz 4 HGB). (6) Eigenkapital Das gezeichnete Kapital wurde zu 100 % von der Lausitz Energie Vorsorge- und Entwicklungsgesellschaft Brandenburg mbH & Co. KG (LEVEB), Cottbus, gehalten. Vom gemäß Geschäftsanteilskauf und -abtretungsvertrag vom 04.10.2022 vereinbarten Ablösebetrag wurden 6.512 T€ als sonstige Zuzahlung (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) in die Kapitalrücklage eingestellt. (7) Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen ausstehende Eingangsrechnungen. (8) Verbindlichkeiten
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (9) Umsatzerlöse
(10) Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen periodenfremde Erträge und Erstattungen von Krankenkassen. (11) Materialaufwand
Die Aufwendungen für Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren betreffen im Wesentlichen Holz zur Weiterverarbeitung zu Pellets und Brennstoffe. Bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen handelt es sich vor allem um Aufwendungen für Fremdleistungen und Abfallbeseitigung. (12) Personalaufwand
Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
* Davon im Jahr 2022 und 2021 jeweils 5 Frauen. (13) Abschreibungen
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sind im Einzelnen aus der Entwicklung des Anlagevermögens zu entnehmen. Im Geschäftsjahr wurden außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von 893 T€ auf Anlagen im Bau vorgenommen. Die Abschreibungen auf Forderungen betreffen in Höhe von 727 T€ Forderungen ggü. Gesellschafter und in Höhe von 104 T€ sonstige Forderungen. (14) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Vergleichszahlen des Vorjahres liegen nur in einer Summe vor. (15) Finanzergebnis
(16) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die bis zum Vorjahr gebildeten aktiven latenten Steuern in Höhe von 952 T€ wurden vollständig ergebniswirksam ausgebucht. (17) Sonstige Steuern Die ausgewiesenen sonstigen Steuern betreffen Grund- und KFZ-Steuern. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten bestanden zum Stichtag nicht. Angaben zu den Organen der Gesellschaft Geschäftsführer Kathrin Wiedmer, Kauffrau (bis 06.10.2022) Kai-Uwe Schmiedel, Dipl.-Wi.-Ing. (von 06.10.2022 bis 01.01.2024) Matthias Vette, Dipl.-Ing. (ab 06.10.2022) Hinsichtlich der Geschäftsführerbezüge wird von der Befreiungsvorschrift gemäß § 286 Absatz 4 HGB Gebrauch gemacht. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Abschlussstichtag nicht eingetreten. Der Jahresabschluss 2022 wurde nicht innerhalb der Offenlegungsfrist an das Unternehmensregister übermittelt.
Cottbus, 26.04.2024 Geschäftsführung der Propell GmbH Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Propell GmbH, Cottbus VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Eingeschränkte Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Propell GmbH, Cottbus, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Propell GmbH, Cottbus, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung mit Ausnahme der genannten Einschränkungen der Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die eingeschränkten Prüfungsurteile Das Vorhandensein der Vorräte zum 31. Dezember 2022 in Höhe von TEUR 4.315 ist nicht hinreichend nachgewiesen, weil wir die Inventur nicht beobachten und durch alternative Prüfungshandlungen keine hinreichende Sicherheit über deren Bestand gewinnen konnten. Wir können daher nicht ausschließen, dass Änderungen insbesondere am Ausweis der Vorräte, des Jahresergebnisses sowie des Eigenkapitals hätten vorgenommen werden müssen. Dieser Sachverhalt beeinträchtigt möglicherweise auch die Darstellung des Geschäftsverlaufs im Lagebericht einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gesellschaft sowie die Darstellung der Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung. Wir wurden am 28. November 2023 als gesetzlicher Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und Lageberichts der Gesellschaft bestellt und haben daher die Inventur zu Beginn des Geschäftsjahres (31. Dezember 2021/1. Januar 2022) nicht beobachten können. Wir waren auch nicht in der Lage, uns durch alternative Prüfungshandlungen von den am 1. Januar 2022 gehaltenen Vorratsmengen in Höhe von TEUR 1.773 mit hinreichender Sicherheit zu überzeugen. Da die Vorräte zu Beginn des Geschäftsjahres in die Bestimmung der Ertragslage eingehen, können wir nicht ausschließen, dass Änderungen des in der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr ausgewiesenen Jahresergebnisses sowie des Eigenkapitals hätten vorgenommen werden müssen. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr ist zudem aufgrund der möglichen Auswirkung dieses Sachverhalts auf die Vergleichbarkeit der im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 ausgewiesenen Beträge mit den Beträgen des Vorjahres (31. Dezember 2021) ebenfalls modifiziert. Diese Sachverhalte beeinträchtigen möglicherweise auch die Darstellung des Geschäftsverlaufs im Lagebericht einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gesellschaft sowie die Darstellung der Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung. Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere eingeschränkten Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Gesellschaft für das vorhergehende am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der mit Datum vom 22. Juni 2022 nicht modifizierte Prüfungsurteile zu diesem Jahresabschluss und diesem Lagebericht abgegeben hat. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Januar 2022 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Berlin, den 26. April 2024 Deloitte
GmbH
Gerald Reiher, Wirtschaftsprüfer Christoph Henry Krause, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss 2022 wurde am 17.05.2024 festgestellt. |
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