TEDO
Logistik Verwaltungs GmbH
Ibbenbüren
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
31.655,48 |
30.450,12 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
30.889,19 |
30.407,40 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
766,29 |
42,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
31.655,48 |
30.450,12 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
28.351,24 |
27.813,40 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.813,40 |
2.061,84 |
| III.
Jahresüberschuss |
537,84 |
751,56 |
| B.
Rückstellungen |
2.105,74 |
2.553,12 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.198,50 |
83,60 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.198,50 |
83,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
31.655,48 |
30.450,12 |
Anhang zum 31. Dezember 2010
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Absatz 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Absatz 1 Satz 2, 266 ff.
HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt.
Die bisherige Form der Darstellung und die bisher
angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst.
Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor
(Artikel 67 Absatz 8 Satz 1 HGB).
Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Artikel 67
Absatz 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten
(§ 253 Absatz 1 Satz 1 HGB).
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch
Bildung angemessen dotierter Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag gem. §
256a Absatz 2 HGB bewertet (§ 284 Absatz 2 Nr. 2 HGB).
Flüssige Mittel und
Rechnungsabgrenzungsposten werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Absatz 1 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Absatz 1 Satz 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Absatz 2 Satz 1
HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 Absatz 1 Satz 2 HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die
sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H.
v. 10.000,00€ eine Restlaufzeit von über 1 Jahr
(Vorjahr: 10.000,00 €).
Die sonstigen Vermögensgegenstände
beinhalten erst im Folgejahr abzugsfähige
Vorsteuerbeträge in Höhe von 0,00 €
(Vorjahr: 0,00
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Absatz 3
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von
10.000,00 € (Vorjahr: 10.000,00 €).
|
€
|
Die
sonstigen
Rückstellungen betragen
|
1.700,00
|
davon
entfallen auf:
|
|
|
|
|
Jahresabschluss-
und Prüfungskosten
|
|
1.700,00
|
Die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten (§ 268 Absatz 5 Satz 1 HGB,
§ 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt:
Verbindlichkeiten
|
kleiner 1 Jahr
|
1 - 5 Jahre
|
größer 5
Jahre
|
Summe
|
Lieferungen und
Leistungen
|
1,0
|
0,0
|
0,0
|
1,0
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
0,2
|
0,0
|
0,0
|
0,2
|
Summe
|
1,2
|
0,0
|
0,0
|
1,2
|
IV. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Herrn Wolfgang Plake, Geschäftsführer
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 286 Absatz 4 HGB wurde
in Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 266,
288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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