ADRENALIN EXPERIENCES UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sven Manfred Schneider seit 16.1.2026 | Vorstandsmitglied |
Ugur Sakinc seit 9.5.2022 | Prokura |
Thomas Bodrich seit 9.5.2022 | Prokura |
Frank Geisen seit 28.6.2019 | Vorstandsmitglied |
Ingrid Hammer seit 28.6.2019 | Prokura |
Markus Erbach seit 28.6.2019 | Prokura |
Hauke Kahlcke seit 28.6.2019 | Vorstandsmitglied |
Gerhard Glesel seit 28.6.2019 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Aktivbank AktiengesellschaftFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Gesamtwirtschaftliche RahmenbedingungenA. Konjunktur in Deutschland 1Leichter Rückgang der WirtschaftsleistungIm Jahr 2023 beeinträchtigten die Spätfolgen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und der Coronapandemie die konjunkturelle Entwicklung Deutschlands. Infolge dieser Belastungen sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,3 %, nachdem es 2022 noch merklich zugelegt hatte (+1,8 %). Die Inflationsrate verminderte sich zwar von 6,9 % im Jahresdurchschnitt 2022 auf 5,9 % für 2023. Der Preisauftrieb blieb damit aber weiterhin ausgesprochen hoch. Dämpfende Einflüsse überlagern sichDie bereits Ende 2022 im Zuge des Ukrainekriegs eingetretene wirtschaftliche Schwächephase dauerte im Wesentlichen das gesamte Jahr 2023 an. Dabei überlagerten sich die dämpfenden Einflüsse vielfach. Die bis ins Frühjahr bestehenden Hoffnungen auf eine konjunkturelle Erholung erfüllten sich nicht. Zu Jahresbeginn wurde die Konjunktur vor allem durch die nur langsam schwindenden Belastungen durch die hohe Inflation, die Materialengpässe und die teilweise noch bestehenden Coronaschutzmaßnahmen gedämpft. Im weiteren Jahresverlauf belasteten dann verstärkt die von den westlichen Notenbanken in Reaktion auf die Inflation vorgenommenen kräftigen Leitzinsanhebungen die wirtschaftliche Situation in Deutschland und weltweit. Überlagert wurden diese Einflüsse auch von dem andauernden Arbeits- und Fachkräftemangel hierzulande und den hohen Unsicherheiten, beispielsweise über die Folgen des Ende 2023 eskalierenden Nahostkonflikts und den wirtschaftspolitischen Kurs in Deutschland nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts im November 2023. In Reaktion auf das Urteil musste die Bundesregierung zum Jahresende in ihrer Finanzplanung deutliche Kürzungen und Einsparungen vornehmen. Inflation hemmt den PrivatkonsumNach einem durch die Erholung von der Coronakrise getriebenen kräftigen Zuwachs im Vorjahr um 3,9 % gingen die privaten Konsumausgaben 2023 preisbereinigt um 0,8 % zurück. Hauptgrund war der kräftige Anstieg der Verbraucherpreise, der die Kaufkraft der Einkommen vieler Haushalte deutlich dämpfte. Vor allem in Bereichen, in denen die Preise auf dem hohen Stand des Vorjahres verharrten oder sogar weiter zulegten, kam es zu rückläufigen Ausgaben. Die Privathaushalte gaben insbesondere für Einrichtungsgegenstände und Haushaltsgeräte (-6,2 %) sowie Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren (-4,5 %) erheblich weniger aus, trotz der vielfach deutlichen Lohn- und Gehaltssteigerungen und der insgesamt robusten Arbeitsmarktlage. Die staatlichen Konsumausgaben verminderten sich mit dem Wegfall von pandemiebedingten Sonderausgaben ebenfalls. Der Staatskonsum, der 2022 noch um 1,6 % gestiegen war, sank um deutliche 1,7 %. Insgesamt trugen die Konsumausgaben mit einem Beitrag von -0,8 Prozentpunkten wesentlich zum Rückgang des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts bei. Gespaltene InvestitionskonjunkturÄhnlich wie bereits im Vorjahr zeigte sich die Investitionskonjunktur gespalten. Einerseits legten die Investitionen in Ausrüstungen wie Fahrzeuge und Maschinen erneut zu, wenn auch schwächer als 2022 (+3,0 % nach +4,0 %). Andererseits gaben die Bauinvestitionen, die im Vorjahr um 1,8 % gesunken waren, abermals nach. Sie wurden noch stärker als die Ausrüstungsinvestitionen durch die rasant steigenden Leitzinsen ausgebremst und verminderten sich, trotz eines witterungsbedingt günstigen Jahresauftakts, um 2,1 %. Schwacher AußenhandelDer grenzüberschreitende Handel der deutschen Wirtschaft konnte 2023 nicht an die deutlichen Zuwächse während der Erholung von der Coronakrise im Jahr 2022 anknüpfen. Sowohl die Exporte als auch die Importe sanken um 1,8 % beziehungsweise 3,0 %, nachdem sie im Vorjahr noch um 3,3 % und 6,6 % gestiegen waren. Maßgeblich für den Rückgang des Exportgeschäfts war die im Jahresverlauf schwächer werdende weltwirtschaftliche Gangart. Zudem belasteten die hohen inländischen Energiekosten die deutschen Exportunternehmen, insbesondere in den energieintensiven Produktionsbereichen wie der chemischen Industrie. Niedrigeres Finanzierungsdefizit des StaatesDie staatlichen Einnahmen expandierten 2023 mehr als die Ausgaben. Befördert wurde das Einnahmenwachstum vor allem durch steigende Sozialbeiträge und höhere Verkaufserlöse, unter anderem aus Anhebungen von städtischen Gebühren und von Eintrittsgeldern für öffentliche Einrichtungen. Stärkste Treiber des Ausgabenwachstums waren Anpassungen bei den Renten und Pensionen sowie höhere Zinsaufwendungen. Hinzu kamen umfangreiche Mehrausgaben zur Abmilderung der Energiekrise, wie die Zahlungen für die Gas-, Fernwärme- und Strompreisbremsen der Bundesregierung. Das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit gab in Relation zum nominal kräftig gestiegenen Bruttoinlandsprodukt leicht von 2,5 % im Vorjahr auf 2,0 % nach. Robuste ArbeitsmarktlageTrotz der allgemeinen Konjunkturschwäche blieb der Arbeitsmarkt in einer soliden Grundverfassung. Zwar stieg die Arbeitslosenzahl in der Statistik, auch wegen der verstärkten Erfassung Geflüchteter, von 2,4 Millionen Menschen im Vorjahr auf 2,6 Millionen Menschen. Die Arbeitslosenquote befand sich mit 5,7 % aber nach wie vor auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau und nur leicht über dem Stand von 2022 (+5,3 %). Zudem hielt der Beschäftigungsaufbau an. Die Erwerbstätigenzahl kletterte im Vorjahresvergleich um rund 300.000 auf einen neuen Rekordwert von gut 45,9 Millionen Menschen. Inflationsrate nach Höchststand etwas gesunkenNachdem die jährliche Veränderungsrate des Verbraucherpreisindex 2022 mit 6,9 % den höchsten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht hatte, ging sie 2023 etwas zurück. Im Jahresdurchschnitt lag die Inflationsrate bei 5,9 %, wobei die Monatswerte einen klar rückläufigen Trend zeigten. Generell haben sich die Triebkräfte der Inflation verschoben, weg von den Importpreisen hin zur Binnenteuerung. Verantwortlich für den Rückgang der Gesamtteuerung war in erster Linie der nachlassende Preisanstieg bei Energie. Angesichts staatlicher Entlastungsmaßnahmen und rückläufiger Notierungen für Energieträger verteuerten sich Energieprodukte 2023 um unterdurchschnittliche 5,3 %, nach einem enormen Anstieg um 29,7 % im Vorjahr. Bei Nahrungsmitteln hielt hingegen der hohe Preisauftrieb nahezu ungebremst an. Sie verteuerten sich um 12,4 %, nach einer Erhöhung um 13,4 % im Vorjahr. B. Finanzmarkt 2 -Die Finanzmärkte sehen Zins- und Inflationsgipfel erreichtDas langsame, noch andauernde Abklingen des Inflationsschocks des Jahres 2022 dominierte das vergangene Jahr 2023 an den Finanzmärkten. Die Notenbanken setzten ihre geldpolitischen Straffungen aus dem Vorjahr fort und erhöhten ihre Leitzinsen weiter. Beide Notenbanken erreichten damit 2023 und binnen unter achtzehn Monaten Erhöhungsphase die höchsten Leitzinsniveaus seit der globalen Finanzkrise von 2008; im Falle der EZB die höchsten seit Einführung des Euro. Im Zuge dieser Zinspolitik sanken die konjunkturellen Aussichten der Weltwirtschaft aufgrund der steigenden Finanzierungskosten. Auch die Entwicklung in der Volksrepublik China trug zur einsetzenden Konjunkturbremsung bei, da das dortige Wachstum durch eine Immobilienkrise und Nachwirkungen der strengen Nullcovidpolitik geschwächt wurde. Geopolitische Unsicherheiten wie der andauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, der durch den Terrorangriff der Hamas auf Israel intensivierte Nahostkonflikt oder die Rivalität zwischen China und den USA belasteten die Konjunkturaussichten ebenfalls. Europa: EZB erhöht Leitzinsen um 200 Basispunkte auf höchstes Zinsniveau ihrer GeschichteNachdem die Europäische Zentralbank ihre Leitzinsen 2022 um 250 Basispunkte erhöht hatte, vollzog sie 2023 sechs weitere Zinserhöhungen um 200 Basispunkte. Am 20. September 2023 erreichten die Leitzinsen ihren vorläufigen Höhepunkt mit 4 % für die Einlagefazilität und 4,5 % für die Hauptrefinanzierungsfazilität sowie 4,75 % für die Spitzenrefinanzierungsfazilität. Damit überschritt die EZB erstmals ihr vor der Finanzkrise erreichtes Leitzinsniveau, als die Einlagefazilität im Maximum bei 3,25 % gelegen hatte. Auf den nachfolgenden Sitzungen bis zum Jahresende bestätigte die EZB dieses Zinsniveau und kündigte an, es so lange aufrecht halten zu wollen, bis die Inflation das mittelfristige EZB-Ziel von 2 % wieder erreiche. Anleihenachterbahn mit finalen KursgewinnenInflations- und Zinserwartungen sowie die tatsächlichen Entscheidungen der Notenbanken prägten die Anleihenmärkte 2023 in Form hoher Volatilität. Das Jahr 2023 begann zunächst, nach den starken Kursverlusten durch Kriegs-, Inflations- und Zinsschocks aus dem Jahr 2022, mit einer Erholung der Renditen. In der Folge fielen die Renditen der Staatsanleihen aber. So belief sich die Rendite der zehnjährigen deutschen Staatsanleihe am 2. Februar 2023 auf 2,07 %, nach noch 2,56 % an Neujahr. Aufgrund der weiterhin restriktiven Politik der Notenbanken stiegen die Renditen danach jedoch wieder an. In der Spitze erreichte die zehnjährige Bundesanleihe am 2. März 2023 eine Rendite von 2,75 %. Im Zuge der US-Regionalbankenkrise und der Schieflage der Credit Suisse, die zu einer von den Schweizer Behörden organisierten Zusammenlegung mit dem Schweizer Konkurrenten UBS führte, fiel diese Rendite jedoch bis zum 20. März 2023 auf 2,1 % zurück. Die zehnjährige Bundesanleihe erreichte ihre maximale Rendite von 2,97 % am 28. September 2023. Im vierten Quartal und insbesondere zum Jahresende erholten sich die Kurse der Anleihen jedoch deutlich, wodurch die zugehörigen Renditen sanken. Die zehnjährige Bundesanleihe erwirtschaftete zum Jahresende mit 2,03 % ein Fünftel weniger Rendite als zum Jahresanfang. II. WirtschaftsberichtA. Geschäftsverlauf, Beurteilung der wirtschaftlichen Lage und LeistungsindikatorenDie AKTIVBANK AG betreibt das Zentralregulierungs- und Factoringgeschäft für Handelskooperationen und den ihnen angeschlossenen Handelsunternehmen sowie für die mittelständischen Firmenkunden. Als hundertprozentige Tochter der DZB BANK GmbH gehört sie wie diese zur ANWR-Group. Innerhalb der ANWR-Group ist die AKTIVBANK AG das Spezialinstitut für Einkaufs - und Absatzfinanzierung für Bündnisse in Handel und Handwerk. Zu den Kunden gehören insbesondere mittelständische Großhändler, Wiederverkäufer und Weiterverarbeiter, die sich in Verbundgruppen, Franchiseorganisationen oder Kooperationen zusammengeschlossen haben. Mit unseren geschäftspolitischen Leitlinien stehen unsere Kunden im Mittelpunkt unseres Handelns. Wir verstehen uns als Supply-Chain-Finanzdienstleister, also Finanzdienstleistungen "rund um die Forderung" als integraler Bestandteil entlang der Wertschöpfungs- und Lieferketten vom Lieferanten bis zum Endkunden. Die hierfür erforderliche Usability (z.B. in Form einer dauerhaften technischen Weiterentwicklung) und Servicequalität sowie die zeitnahe und flexible Betreuung unserer Kunden sind daher unsere wesentlichen Aufgabenstellungen. Im Hinblick auf unsere gesellschaftliche Verantwortung ist unser Ziel, in möglichst vielen Bereichen die Nachhaltigkeit unserer Aktivitäten zu verankern und zu leben. Unser Nachhaltigkeitsverständnis umfasst dabei alle drei ESG-Dimensionen: Umweltschutz (Environmental), soziale Gerechtigkeit (Social) sowie gute Unternehmensführung (Governance). Mit dem Ziel, langfristig innerbetriebliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren und somit einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz beizutragen, ermitteln wir anhand unseres bankinternen CO 2 -Abdrucks alle relevanten Emissionstreiber und leiten hieraus entsprechende Maßnahmen zur Reduktion ab. Im Jahr 2023 unterstützten wir den Naturschutz unter anderem im Rahmen einer Baumpflanzaktion. Hierbei haben die Mitarbeiter/-innen der AKTIVBANK AG aktiv bei der Bepflanzung einer geschützten Waldfläche mitgewirkt. Des Weiteren bestand für alle Mitarbeiter/innen die Möglichkeit, sich auch im sozialen Bereich zu engagieren und unter dem Motto "Gemeinsam AKTIV für einen guten Zweck" an verschiedenen sozialen Projekten in den Regionen Frankfurt a.M. und Pforzheim mitzuarbeiten. Ziel der Aktionen war, soziales Engagement der Mitarbeiter/innen zu fördern. Die AKTIVBANK AG hat auch im Geschäftsjahr 2023 die Einkaufsverbände mit deren Anschlusshäusern und Lieferanten sowie die Kunden aus dem Geschäftsfeld Factoring mit Service- und Finanzierungsangeboten unterstützt. So bieten wir beispielsweise bei saisonalen Schwankungen des Geschäftsverlaufes unserer Kunden darauf ausgerichtete Finanzierungsangebote im Geschäftsbereich Zentralregulierung an. Im Geschäftsbereich Factoring ermöglichen wir die hundertprozentige Auszahlung des Rechnungsbetrages (100 % Auszahlung im Factoring). Durch die hundertprozentige Auszahlung wird die Planungssicherheit der Factoringkunden erhöht (Auszahlungsbetrag entspricht dem vollen Rechnungsbetrag) und die Buchhaltung der Factoringkunden vereinfacht, weil die Buchungen gegen das Sperrkonto vollständig entfallen. Das Geschäftsjahr war neben dem noch andauernden Russland-Ukraine-Krieg und dessen wirtschaftlichen Folgen von einer sich fortsetzenden deutlichen Inflation, einem Zinsanstieg sowie dem der durch den Terrorangriff der Hamas auf Israel intensivierten Nahostkonflikt geprägt. Der Vorstand der AKTIVBANK AG beurteilt den Geschäftsverlauf des Jahres 2023 unter Berücksichtigung dieser herausfordernden Einflussfaktoren als positiv. Die Vermögens-, Finanz- und Liquiditätslage werden als geordnet beurteilt. Für mögliche, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft wurden Pauschalrisikovorsorgen gemäß IDW RS BFA 7 gebildet; für mögliche latente Adressrisiken haben wir eine ausreichende Risikovorsorge getroffen sowie den Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340 g HGB weiter aufgestockt. Im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 wurde im Prognosebericht über die für das Jahr 2023 angestrebte Ertragslage berichtet. Im Folgenden wird auf die Erreichung der Zielwerte in absoluter Höhe eingegangen. Sowohl bei der steuerungsrelevanten Zielgröße (bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren) Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit als auch beim geplanten Jahresüberschuss wurden die Planwerte aus dem Prognosebericht übertroffen. Im Zuge der gesamtwirtschaftlichen Situation konnten die Planwerte für den Provisionsüberschuss in den Geschäftsfeldern Zentralregulierung und Factoring zwar nicht erreicht werden, aber durch das stark gestiegene Zinsniveau liegt der Zinsüberschuss deutlich oberhalb der prognostizierten Werte. Im Vergleich zu den Prognosewerten ist der Verwaltungsaufwand und das Bewertungsergebnis geringer ausgefallen. B. Zentralregulierungs- und FactoringgeschäftIm Geschäftsjahr 2023 sind die kumulierten Umsätze im Zentralregulierungs- und Factoringgeschäft auf 13.735,0 Mio. EUR gesunken und lagen somit 882,7 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert (14.617,7 Mio. EUR). Damit beträgt das Umsatzrückgang 6,0 %. Treiber ist insbesondere das Zentralregulierungsgeschäft mit einem Umsatzrückgang von 908,7 Mio. EUR; im Geschäftsfeld Factoring konnte hingegen ein Umsatzwachstum von 3,0 % generiert werden. Damit konnten die Planwerte für den Provisionsüberschuss in den Geschäftsfeldern Zentralregulierung und Factoring nicht erreicht werden. Ursachen für die negative Entwicklung im Zentralregulierungsgeschäft waren insbesondere die im Abschnitt I dargestellten, für die angeschlossenen Handelsunternehmen belastenden gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. C. VermögenslageDie Bilanzsumme beträgt am Bilanzstichtag TEUR 297.248 und ist damit im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant geblieben. Die Forderungen an Kunden belaufen sich auf TEUR 79.235 und liegen damit um TEUR 1.380 über dem Vorjahr. Die Forderungen an Kreditinstituten sind um TEUR 1.253 auf TEUR 212.933 gestiegen. Weitere wesentliche Vermögenswerte sind die Barreserve in Höhe von TEUR 2.043 (Vj.: TEUR 2.010) und die immateriellen Anlagewerte mit TEUR 1.131 (Vj.: TEUR 3.444). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten belaufen sich auf TEUR 80 (Vj.: TEUR 5.058). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind um TEUR 1.757 auf nun TEUR 188.110 rückläufig. Die Eigenkapitalbasis (vor Bilanzgewinn) und die Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB wurden durch die vollständige Gewinnthesaurierung um TEUR 6.476 auf insgesamt TEUR 78.926 gestärkt (Eigenkapitalquote: 22,6 %). Wesentliche weitere Passivposten sind Nachrangige Verbindlichkeiten über TEUR 10.205 (Vj.: TEUR 10.205) sowie die Rückstellungen mit TEUR 15.129 (Vj.: TEUR 14.434). Die Vermögenslage der AKTIVBANK AG ist geordnet. D. ErtragslageIm Einzelnen stellt sich die Ertragslage für das Geschäftsjahr 2023 wie folgt dar:
E. Finanz- und LiquiditätslageUnsere Refinanzierung erfolgt - neben dem Eigenkapital - im Wesentlichen durch Kundeneinlagen und nachrangige Verbindlichkeiten. Wir verfügen über Geldhandelslinien, insbesondere innerhalb des Genossenschaftlichen Finanzverbunds. Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kunden resultieren in der Regel aus der Abwicklung des ZR-Geschäfts und sind lediglich stichtagsbedingt. Die zufriedenstellende Eigenmittelausstattung wurde im Berichtsjahr insbesondere durch eine vollständige Thesaurierung der Jahresüberschüsse und der wiederholten Aufstockung des Fonds für allgemeine Bankrisiken weiter gestärkt. III. Risikomanagement-Organisation und RisikoberichtA. Risikostrategie und RisikotragfähigkeitskonzeptDie Steuerung von Risiken und Erträgen ist in unserem Haus darauf ausgerichtet, die Ertragskraft zu verstetigen. Risikostrategien, Prozessorganisation sowie die Risikomessungs- und Überwachungsinstrumente umfassen alle Geschäftsbereiche. Die AKTIVBANK AG verfügt über ein schriftlich fixiertes aktuelles Risikomanagement-Regelwerk. Das Risikomanagement setzt sich aus der Geschäfts- und Risikostrategie und den internen Kontrollverfahren zusammen. Unser Risikomanagementsystem ist über die Gruppensteuerung der DZB BANK GmbH in das Risikomanagementsystem der ANWR GROUP eingebunden. Die Geschäfts- und Risikostrategie wird vom Vorstand mindestens jährlich überarbeitet und neu festgelegt. Grundlage hierfür ist die strategische und operative Jahresplanung im Rahmen der geschäftspolitischen Leitlinien. Weiterhin dienen hierzu die Risikotragfähigkeitsanalyse und Risikoinventur. Der Vorstand erörtert mit dem Aufsichtsrat in seinen Sitzungen regelmäßig und bei Bedarf anlassbezogen die Geschäfts- und Risikostrategie, die Risikolage, den Kapitalplanungsprozess und das Risikomanagement der Bank. Der Aufsichtsrat wird über die Entwicklung der Risiken durch entsprechende Berichte turnusgemäß bzw. bei Notwendigkeit ad hoc informiert. Das Risikomanagement der AKTIVBANK AG umfasst insbesondere eine gezielte Risikoidentifizierung, -messung und -steuerung. Grundsätzlich erfolgt die Messung der Risiken nach Berücksichtigung von wirksamen Risikobegrenzungsmaßnahmen wie bewertete Sicherheiten. Darüber hinaus bestehen nicht quantifizierbare Risikobegrenzungsmaßnahmen, wie sie sich aus den MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) ergeben. Hierzu zählt beispielsweise das interne Kontrollsystem. Von den MaRisk werden die als wesentlich definierten Risiken unter Berücksichtigung der damit verbundenen Risikokonzentrationen und ESG-Risiken erfasst und durch das zur Verfügung gestellte Risikodeckungspotenzial laufend abgedeckt (Risikotragfähigkeit). Unsere bankinternen Risikotragfähigkeitskonzepte und deren prozessuale Einbindung in die Gesamtbanksteuerung (ICAAP) sind an den einschlägigen Leitfaden der Bankenaufsicht ("RTF-Leitfaden") ausgerichtet. Für die normative Perspektive verfügen wir über einen mittel- bis langfristigen Kapitalplanungsprozess, welcher insbesondere die geschäftspolitische Entwicklung mit den daraus resultierenden höheren Eigenmittelanforderungen und deren Auswirkung und Einhaltung auf Kapitalgrößen (Kernkapitalanforderung, SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die "Eigenmittelempfehlung") und Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals (wie die Höchstverschuldungsquote und Großkreditgrenzen) abdeckt. Ebenfalls haben wir einen mehrjährigen internen Refinanzierungsplan, der unser Geschäftsmodell sowie unsere Geschäfts- und Risikostrategie widerspiegelt. Die Ermittlung der Risikotragfähigkeit erfolgt auf Basis aufsichtsrechtlicher Vorschriften (ICCAP) als barwertnaher Ansatz. Die maximale Risikodeckungsmasse beträgt zum Stichtag 31.12.2023 TEUR 95.219 und ergibt sich aus Bestandteilen des bilanziellen Eigenkapitals i. W. s. (gezeichnetes Kapital, offene Rücklagen und offene Vorsorgereserven gemäß § 340g HGB), stillen Reserven und Lasten, künftigen Erträgen nach Kosten sowie einem Pufferabzugsposten. Aus dem Risikodeckungspotenzial für das Limitsystem wird je ein Risikolimit für das Adressenausfallrisiko Kreditgeschäft (TEUR 10.000), Adressenausfallrisiko Handelsgeschäft (TEUR 400), Marktpreisrisiko (TEUR 2.500), operationelle Risiko (TEUR 2.300), Beteiligungsrisiko (TEUR 150) und für das Liquiditätsrisiko (TEUR 1.350) festgelegt, deren Einhaltung auch im Rahmen der vierteljährlichen oder anlassbezogenen Risikoberichterstattung laufend kontrolliert und überwacht wird. Die Risikoquantifizierung erfolgt auf Basis einer rollierenden 12-Monats-Betrachtung, sodass stets ein einjähriger Risikohorizont der Risikomessung zu Grunde gelegt wird. Bei der Bestimmung des Risikowerts werden auch mögliche risikoerhöhende Sachverhalte, die sich aus der Strategie - insbesondere in Anbetracht einer positiven Geschäftsentwicklung - ergeben können, berücksichtigt. Ebenfalls wurden historische und hypothetische Stressszenarien in die Risikobetrachtung einbezogen sowie ein inverser Stresstest und ein Stresstest für einen schweren konjunkturellen Abschwung definiert. Auf dieser Basis werden im Rahmen der vierteljährlichen oder anlassbezogenen Risikoberichterstattung die Auswirkungen der Risiken analysiert. Wirtschaftliche und rechtliche Bestandsgefährdungspotenziale sind nicht erkennbar. B. AdressenausfallrisikoFür unser Haus besteht vor dem Hintergrund unseres Geschäftsmodells das Adressenausfallrisiko in Form des Kreditrisikos bzw. in Form des Nichtzahlungsrisikos. Ein Kreditrisiko liegt vor, wenn durch den Ausfall des Vertragspartners die vertragskonforme Rückzahlung nicht oder nicht mehr vollständig gewährleistet ist. Beim Nichtzahlungsrisiko ist der Vertragspartner nicht in der Lage, seinen bestehenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen (Bonitätsrisiko) oder die Verpflichtung existiert nicht dem Grunde oder der Höhe nach (Veritätsrisiko). Die organisatorischen Vorkehrungen des Kreditrisikomanagement-Systems werden durch die geschäftspolitisch gewollte breite Streuung der Kreditrisiken hinsichtlich der Größenklassen- und Branchenverteilung gestützt. Im Rahmen der Zentralregulierung hat das Zahlungsverhalten der Anschlusshäuser größte Bedeutung. So werden für das nicht kleinteilige Geschäft zur Durchführung der Zentralregulierung zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse Unterlagen wie Bilanzen, BWAs, Planungsrechnungen, Brancheninformationen und Branchenkennzahlen herangezogen; nach positiver Würdigung dieser Unterlagen wird grundsätzlich beim Kreditversicherer ein den Branchengegebenheiten und dem Umsatzvolumen entsprechendes Deckungslimit beantragt. Im Rahmen des Factorings erfolgt für die einzelnen Debitoren eine Kreditlimitzeichnung, wenn keine negativen Zahlungserfahrungen bekannt sind und eine ausreichende Rückversicherungsdeckung besteht. Dem Veritätsrisiko, d.h. Risiken, die durch fehlende oder eingeschränkte Rechtsbeständigkeit der von unseren Factoringkunden angekauften Forderungen entstehen können, begegnen wir insbesondere durch Überprüfung der erbrachten Leistungen bei den eingereichten Rechnungen, die Auswahl und Überwachung unserer Kunden und durch eine vertraglich vereinbarte Rückgriffsmöglichkeit auf den Forderungsverkäufer. Da über die Handelsgeschäfte kein Zusatzertrag durch das Eingehen von Risiken erzielt werden soll, werden Emittenten- und Kontrahentenlimite nur bei einwandfreier Bonität vergeben. Beim Geschäftsrisiko aus der Zentralregulierung wird zur Risikoquantifizierung der erwartete Verlust zum aktuellen Stichtag durch das Produkt aus dem Durchschnittsexposure, der Ausfallrate und der abgeleiteten Verlustquote bestimmt. Für den Risikowert wird der erwartete Verlust mit Faktoren multipliziert, die für das Risikoszenario sowie für die historische und hypothetische Stressbetrachtung unterschiedlich ausfallen. Für das Factoringgeschäft wird das Adressenausfallrisiko mit einer ähnlichen Vorgehensweise quantifiziert. Es wird der erwartete Verlust durch das Produkt aus dem Durchschnittsexposure und einer durchschnittlichen realisierten Verlustquote hergeleitet. Den Faktoren wird eine Verschärfung zu Grunde gelegt. Für den Risikowert wird der erwartete Verlust mit Faktoren multipliziert, die für das Risikoszenario sowie für die historische und hypothetische Stressbetrachtung unterschiedlich ausfallen. Beim Ausfallrisiko im Handelsgeschäft wird zwischen Anlagen im und außerhalb des genossenschaftlichen Finanzverbunds (Mitgliedschaft der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken) unterschieden. Forderungen an Mitglieder dieser Sicherungseinrichtung unterliegen der Institutssicherung (Garantieverbund). Die damit verbundene Garantieerklärung für mögliche Leistungsverpflichtungen stellt die Grundlage für die Risikoquantifizierung in den Szenarien dar. Außerhalb des genossenschaftlichen Finanzverbundes haben wir derzeit keine hier zu berücksichtigen Forderungen an Kreditinstitute. C. LiquiditätsrisikenBeim Liquiditätsrisiko unterscheiden wir insbesondere zwischen dem Risiko, die gegenwärtigen oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht zeitnah oder vollständig erfüllen zu können (Zahlungsunfähigkeitsrisiko), und dem Risiko, erforderliche Refinanzierungsmittel nicht im geplanten Umfang oder nur zu erhöhten Marktkonditionen beschaffen zu können (Refinanzierungsrisiko). Der langfristige Refinanzierungsbedarf wird in einem abgestimmten Prozess auf Basis unserer erwarteten Geschäftsentwicklung ermittelt und regelmäßig aktualisiert. Der Mindestreserveverpflichtung gegenüber der Deutschen Bundesbank sowie den aufsichtsrechtlichen Quoten aus LCR und NSFR sind wir stets nachgekommen bzw. wir haben diese eingehalten. Das Liquiditätsrisiko wird insbesondere insofern in das Risikotragfähigkeitskonzept einbezogen, dass bei Nichtausführung bzw. verspäteter Zahlung (z.B. auf Grund eines Systemausfalls) eines ZR-Zahlungstermins ein erhöhter Zinsaufwand zu zahlen ist. D. MarktpreisrisikenDas Marktpreisrisiko ist die Gefahr von Vermögenseinbußen auf Grund von möglichen Veränderungen von Marktpreisen bzw. der preisbildenden Parameter von Finanzinstrumenten, wie z.B. Zinsen, Währungen, Aktien, Volatilitäten etc. Das Zinsänderungsrisiko aus Pensionsverpflichtungen wird den Markpreisrisiken zugeordnet. Marktpreisrisiken bestehen in unserem Haus als Nichthandelsbuchinstitut im Wesentlichen auf Basis von geänderten Zinsen. Der Umfang der mit Festzinsen gewährten Kredite ist laufzeitkongruent refinanziert. Auch darüber hinaus haben wir uns langfristige Refinanzierungsmittel gesichert. Durch den Passivüberhang besteht ein Risiko bei fallenden Zinsen. Die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos erfolgt auf Basis des BaFin-Rundschreiben 06/2019 mit der Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve um +204/-214 Basispunkten nach einem Handelstag im Risikoszenario und +245/-476 Basispunkten nach einem Handelstag im historischen Stressverfahren. Der Risikowert beläuft sich auf TEUR 1.752. E. Operationelle und sonstige RisikenUnter "operationellen Risiken" werden entsprechend der Definition nach Basel III die potenziellen Verluste verstanden, die in der Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen oder Systemen oder in Folge von externen Ereignissen oder Katastrophen eintreten können. Diese Definition schließt Rechtsrisiken ein, beinhaltet aber nicht strategische Risiken und Reputationsrisiken. Im Jahr 2023 haben wir erneut in die Entwicklung und den Ausbau der Informationstechnologie sowie in die Schulung unserer Mitarbeiter investiert. Unser Institut ist dem Rechenzentrum der Atruvia AG, Frankfurt am Main, angeschlossen. Mit der Atruvia AG als Mehrmandantendienstleister ist ein Auslagerungsvertrag abgeschlossen. Das Rechtsrisiko wird begrenzt durch den Einsatz von standardisierten Formularen, die laufend der Entwicklung der Gesetzgebung und Rechtsprechung angepasst werden. Bei der Prüfung von individuellen Vertragsabschlüssen, insbesondere im Zentralregulierungs- und Factoringgeschäft, binden wir grundsätzlich juristische Beratungen ein. In einem Notfallplan sind Vertretungsfragen, Personalausfall, Datensicherung und das Verhalten im Brandfall geregelt. Darüber hinaus besteht für eventuell eintretende Schäden ein Versicherungsschutz, inkl. einer Cyber-Schutz-Versicherung. Bei der Risikoquantifizierung finden additiv eine Vergangenheitskomponente, eine Zukunftskomponente sowie die verbleibenden Risiken aus der Informationssicherheit Berücksichtigung. Für die vergangenheitsbezogenen Komponente wird auf die interne Schadensfalldatenbank zurückgegriffen. Bei der zukunftsbezogenen Komponente handelt es sich um Expertenschätzungen, die sich im Wesentlichen am Grundgedanken der Eigenmittelunterlegung für operationelle Risiken nach Artikel 315 f. CRR orientieren. Die verbleibenden Risiken aus der Informationssicherheit werden bewertet und berücksichtigt. F. Zusammenfassende Darstellung der RisikolageAuf Gesamtbankebene beläuft sich die Limitauslastung im Risikoszenario auf Basis einer rollierenden 12-Monats-Betrachtung für das folgende Geschäftsjahr auf 75 %. Die Risikotragfähigkeit war sowohl in der ökonomischen als auch in der normativen Perspektive im Berichtsjahr gegeben. Der Vorstand beurteilt die Risikolage als geordnet. IV. PersonalIm Jahresdurchschnitt 2022 beschäftigten wir 42,8 (Vj.: 46,8) weibliche und 66,8 (Vj.: 63,3) männliche Mitarbeiter. Hinsichtlich der Zieldefinition einer Geschlechterquote (Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f Abs. 4 i. V. m. § 289f Abs. 2 Nr. 4 HGB) hat der Aufsichtsrat für die Gremien des Vorstandes und des Aufsichtsrates in seiner Sitzung vom 6. Dezember 2022 eine Zielquote von 0 % (aktuell: 0 %) für Frauen bis zum 31. Dezember 2025 festgelegt. Ebenfalls unter Fristsetzung bis zum 31. Dezember 2025 hat der Vorstand für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstandes (§ 76 Abs. 4 AktG) die Zielquote für Frauen mit 17 % (aktuell: 17 %) definiert. Dies entspricht 0 bzw. 3 Personen. Grundsätzlich erfolgt die Auswahl neuer Mitglieder des Aufsichtsrates sowie Vorstandes der AKTIVBANK AG kompetenzbasiert. Bei neuen Wahlvorschlägen für den Aufsichtsrat und Vorstand bewährt sich bis dato die Überzeugung, unabhängig des Geschlechts der vorgeschlagenen Person, Entscheidungen ausschließlich auf Basis der persönlichen Eignung, Leistung und Qualifikation zu treffen. Primär sollten sich die Profile der Mitglieder des Aufsichtsrates sowie des Vorstandes fachlich ergänzen, um Strategien und Vorgehensweisen entwickeln zu können, welche die bestmöglichen Entscheidungsgrundlagen für das Unternehmen bieten. Bei der AKTIVBANK AG werden Frauen bei Wahlvorschlägen daher in gleicher Weise wie Männer berücksichtigt. V. AbhängigkeitsberichtFür das Geschäftsjahr 2023 wurde ein Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG erstellt. Dieser schließt mit folgender Schlusserklärung: "Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden. Den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen haben wir entsprechend den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaftslegung erstellt." VI. Prognose inkl. Chancen und Risiken der künftigen EntwicklungFür das Zinsumfeld in Europa ist im Jahr 2024 in Anbetracht der abflachenden Inflation und der konjunkturellen Entwicklung mit nun moderaten Leitzinssenkungen 2024 durch die Europäischen Zentralbank (EZB) zu rechnen. Weiterhin ergeben sich aus den Vorschriften der mehr und mehr europäisch geprägten Bankenaufsicht und den dort entwickelten Standards der internationalen Regulatoren weiterhin hohe Anforderungen an den Eigenmittel- sowie Liquiditätsbedarf und die internen Steuerungssysteme sowie Governance der Kreditinstitute. Die AKTIVBANK beobachtet daher sorgsam die weiteren Entwicklungen, um rechtzeitig die notwendigen Unternehmensentwicklungen und -maßnahmen planen und einleiten zu können. Die AKTIVBANK AG nimmt Veränderungen und Entwicklungen in ihrem Marktumfeld strukturiert auf, um sie zu analysieren, Chancen und Risiken gegeneinander abzuwägen, und, bei einer positiven Einschätzung, erkannte Potenziale zu heben. Die weitere Geschäftsentwicklung der Bank im Geschäftsfeld Zentralregulierung wird in den folgenden Jahren neben neuen regulatorischen Anforderungen im Kontext des sogenannten "Basel IV-Gesamtpaketes" und der europäischen Bankenaufsicht unter anderem von der Einschätzung der Regulatoren hinsichtlich der nicht bankgestützten Zentralregulierung von Verbundgruppen geprägt sein. Sollte die Bankenaufsicht die aufsichtlichen Anforderungen an die Durchführung des Geschäftes weiter verstärken, ist mit einer steigenden Nachfrage nach bankmäßiger Zentralregulierung, wie sie die AKTIVBANK AG und ihre Muttergesellschaft DZB BANK GmbH anbieten, zu rechnen. Zu Jahresbeginn 2024 befindet sich die deutsche Wirtschaft in einer milden Rezession. Vor allem die nur langsam schwindende Inflation, das weiterhin hohe Zinsniveau, die schwache Weltkonjunktur und die enormen Unsicherheiten - unter anderem über den Fortgang des Nahostkonflikts - belasten das Wirtschaftsgeschehen merklich. Auch die Auswirkungen der verhängten Sanktionen gegen Russland aufgrund der kriegerischen Ereignisse in der Ukraine seit Ende Februar 2022 werden die gesamtwirtschaftliche Lage weiter beeinflussen. Die Auswirkungen dieser Gesamtlage auf die deutsche Wirtschaft bleiben aktuell noch mit großen Unsicherheiten behaftet. Diese gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden auch die weitere Entwicklung der AKTIVBANK und ihrer Geschäftspartner stark beeinflussen. Aufgrund der noch nicht einschätzbaren weiteren Folgen des Nahostkonflikts, des Russland-Ukraine-Krieges und der stagnierenden Inflation sind zuverlässige Prognosen zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich. Erhöhte Adress-, Marktpreis- und Liquiditätsrisiken sind durch diese Verwerfungen daher nicht ausgeschlossen. Bei längerem Anhalten dieses ungünstigen gesamtwirtschaftlichen Umfelds ist - statt der nachfolgenden Prognosen - auch für die AKTIVBANK AG mit rückläufigen Zentralregulierungsumsätzen und daraus resultierenden Provisionserträgen sowie einem Anstieg der Risikokosten zu rechnen. Dennoch gehen wir gemäß unserer aktuellen Planung für das Jahr 2024 gegenüber dem vergangenen Geschäftsjahr insgesamt von einem leicht rückläufigen Zinsüberschuss und einem leicht steigenden Provisionsüberschuss in den Geschäftsfeldern Zentralregulierung und Factoring aus. Insbesondere eine schwächere konjunkturelle Entwicklung, die sich bspw. aus den Auswirkungen zur aktuellen Lage des Russland-Ukraine-Krieges ergeben kann, sowie durch anhaltende Lieferengpässe im Großhandelsbereich, kann zu einer Verschlechterung des Provisionsüberschusses im Bereich Zentralregulierung und Factoring führen. Bei einer positiven konjunkturellen Entwicklung und rückläufiger Inflation ist mit einem geringeren Zinsniveau zu rechnen, was zu einem geringeren Zinsüberschuss führen kann. Bei den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen wird für 2024 ein Anstieg kalkuliert. Beim Bewertungsergebnis (ohne Vorsorgereserven nach § 340g HGB) erwarten wir gegenüber 2023 einen leichten Anstieg. Hierbei ist bereits das wirtschaftliche Umfeld und die allgemeinen Risikolage für 2024 inkludiert. Wir gehen davon aus, dass auf Basis dieser Prognosewerte unsere Steuerungsgrößen Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit und Jahresüberschuss (jeweils ohne Vorsorgereserven nach § 340g HGB) gemäß unserer Planung und Erwartungen durch die oben genannten Ergebnisse gegenüber 2023 moderat rückläufig sein werden. VII. VerbandszugehörigkeitDie AKTIVBANK AG ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V., Berlin. Sie gehört der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) an. Entsprechend den Bestimmungen des Status dieser Sicherungseinrichtung sind damit die Einlagen der Kunden und die Schuldverschreibungen im Besitz von Kunden der Bank im Rahmen der Institutssicherung geschützt. Des Weiteren sind wir der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) angeschlossen (Einlagenentschädigung gemäß dem Einlagensicherungsgesetz). Weiterhin gehören wir dem Bankenfachverband e.V., Berlin, und dem Deutschen Factoring-Verband e.V., Berlin an.
Frankfurt am Main, 20. März 2024 AKTIVBANK AKTIENGESELLSCHAFT Geisen Glesel Kahlcke Jahresbilanz zum 31.12.2023Aktivseite
Frankfurt am Main, 20. März 2024 Geisen Glesel Kahlcke Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Frankfurt am Main, 20. März 2024 Geisen Glesel Kahlcke Anhang1. Allgemeine ErläuterungenDer Jahresabschluss der Aktivbank AG ist nach den Vorschriften des Aktiengesetzes, des Kreditwesengesetzes und des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ebenso wurde die Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) beachtet. Die Aktivbank AG ist beim Handelsregister in Frankfurt unter der HRB-Nr. 115867 eingetragen. KonzernabschlussDer Jahresabschluss der Aktivbank AG wird über ihre Gesellschafterin DZB BANK GmbH, Mainhausen, in den nach HGB aufgestellten Konzernabschluss der ANWR GROUP eG, Mainhausen, zum 31. Dezember 2023 (kleinster und größter Kreis) einbezogen. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister offengelegt. Die Aktivbank AG ist mit ihrer Tochtergesellschaft, der AKTIV ZR ZENTRALE ABRECHNUNG GmbH, Pforzheim, daher gemäß § 291 HGB von der Verpflichtung, einen eigenen Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufzustellen, befreit. 2. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenForderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zu den Anschaffungskosten bewertet. Die Barreserve wird zum Nennwert angesetzt. Allen erkennbaren Einzelrisiken im Kundenkreditgeschäft wurden durch die Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Höhe der Einzelwertberichtigungen deckt dabei den Blankoanteil, welcher sich aus der Differenz zwischen der Inanspruchnahme bzw. höheren Zusage eines Kredites und den erwarteten zukünftigen Zahlungseingänge unter Berücksichtigung des Deckungswerts der Sicherheiten ermittelt wird. Die Regelungen des IDW RS BFA 7 gelten verpflichtend für die Aufstellung von Abschlüssen für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen. Für die mit einem Adressausfallrisiko behafteten Positionen an Kreditinstitute und an Kunden, die keiner akuten Risikovorsorge wie EWB unterliegen, ist eine angemessene pauschale Risikovorsorge nach den Grundsätzen des IDW RS BFA 7 zu bilden. Die pauschale Risikovorsorge wird in Anlehnung an den erwarteten Verlust bei einem Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten und unter Berücksichtigung der Adjustments (auf Basis der aktuellen und zukünftigen Risiken) in einer vereinfachten Methodik hergeleitet und berücksichtigt. Die Berechnung der pauschale Risikovorsorge erfolgt auf Basis der Risikoparameter Ausfallwahrscheinlichkeit und Verlustquote (inkl. Adjustments) sowie dem Exposure. Um den aktuellen bzw. künftigen Risiken aus dem Russland-Ukraine-Krieg und deren mittelbaren potenziell negativen Auswirkungen auf die Kerngeschäftsfelder Zentralregulierung und Factoring der Bank (Inflation und Lieferkettenprobleme) angemessen Rechnung zu tragen, sind vor diesem Hintergrund Anpassungen (Verschärfungen / Management Adjustments) der Modellparameter weiterhin erforderlich. Darüber hinaus wird eine darüberhinausgehende Verschärfung auf Basis der sich in Deutschland und Europa abzeichnende Rezession erwartet. Darüber hinaus bestehen Vorsorgereserven nach § 340f HGB. Die entsprechenden Beträge wurden aktivisch von den Forderungen an Kunden abgesetzt. Anlagevermögen, immaterielle Vermögensgegenstände und FinanzanlagenDas Sachanlagevermögen und die immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis EUR 800,00 wurden im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben. Die ausgewiesenen Sachanlagen enthalten Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Mietereinbauten. Die Sachanlagen werden linear über Nutzungsdauer hinweg abgeschrieben. Der aktivierte Geschäfts- oder Firmenwert wird planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben. Diese Schätzung basiert auf der geschätzten durchschnittlichen Laufzeit der übernommenen Zentralregulierungsverträge. Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung wird bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Die Entwicklung des Sachanlagevermögens, der immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie der Anteile an verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr sind dem als Anlage zu diesem Anhang beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen. Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag gebildet, die Aufwand bzw. Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Auflösung erfolgt über die jeweilige restliche Laufzeit. VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen bzw. abgezinste Sparbriefe mit dem Barwert passiviert. RückstellungenBei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle bekannten Verpflichtungen und erkennbaren Risiken aus schwebenden Geschäften einbezogen. Die Bewertung erfolgte in Höhe des nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Mit Ausnahme der Altersvorsorgeverpflichtungen werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Den Pensions-, Jubiläums- und Altersteilzeitrückstellungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der Heubeck-Richttafeln RT 2018 G zugrunde. Verpflichtungen aus Pensions- und Jubiläumsanwartschaften werden mittels der projizierten Einmalbeitragsmethode angesetzt. Bei den Pensionsrückstellungen sind laufende Rentenverpflichtungen und Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern mit dem Barwert bilanziert. Für die Pensionsrückstellungen wurden erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 2,90 % und eine Rentendynamik in Höhe von 2,40 % zugrunde gelegt. Der bei der Abzinsung der Pensionsrückstellungen angewendete Zinssatz von 1,82 % wurde unter Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre festgelegt, dieser beruht auf einem Rechnungszinsfuß gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV). Der Unterschiedsbetrag, der sich aus der Anwendung des sieben- und zehnjährigen durchschnittlichen Marktzinssatzes ergibt und zum 31.12.2023 einen Betrag von EUR 70.655 (Vorjahr: EUR 205.403) aufweist, ist nur unter den einschränkenden Bedingungen des § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsfähig. Für die Jubiläumsrückstellungen wurden erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 2,90 % zugrunde gelegt. Bei der Abzinsung der Jubiläumsrückstellungen wurde ein Rechenzinssatz zum Ende des Geschäftsjahres von 2,90 % zugrunde gelegt. Bei der Abzinsung der Altersteilzeitrückstellungen wurde ein Rechenzinssatz zum Ende des Geschäftsjahres von 1,19 % zugrunde gelegt. Die Bildung einer Drohverlustrückstellung gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 HGB für einen Verpflichtungsüberschuss aus dem Geschäft mit zinsbezogenen Finanzinstrumenten im Bankbuch von Kreditinstituten i.S.d. § 1 Abs. 1 KWG wurde entsprechend geprüft. Nach der Berechnung der Bank unter Anwendung einer GuV-orientierten Betrachtungsweise liegt unter Berücksichtigung des Geschäftsmodells kein Verpflichtungsüberschuss vor, so dass keine Drohverlustrückstellung zu bilden war. EigenkapitalDas gezeichnete Kapital beträgt EUR 10,25 Mio. und ist in 4.000.000 nennwertlose Inhaberaktien eingeteilt. Der rechnerische Nennwert der Aktie beträgt EUR 2,5625. Das gezeichnete Kapital ist in Sammelurkunden verbrieft. Die Kapitalrendite gemäß § 26a KWG beträgt zum 31.12.2023 1,18 %. Die DZB BANK GmbH hält seit dem 3. Februar 2009 100 % der Anteile an der Aktivbank AG. Latente SteuerVom Aktivierungswahlrecht eines Überhangs für latente Steuern nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Im Berichtsjahr erfolgt daher kein Ansatz. WährungsumrechnungAuf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages umgerechnet. Alle Restlaufzeiten der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten betragen bis zu einem Jahr. Zum 31.12.2023 hatte die Aktivbank AG ein stichtagsbezogenes Guthaben bei der DZ Bank in Höhe von USD 200.000,00 (EUR 180.995,48) und CHF 1.126.780,84 (EUR 1.216.825,96). Hiervon entfallen CHF 826.780,84 auf Regulierungsbeträge, die im Rahmen der Zentralregulierung von Anschlusshäusern für die Begleichung der Forderung gegen Lieferanten überwiesen wurden. Weitere stichtagsbezogene Forderungen bestehen in Höhe von CHF 116,64 (EUR 124,99). Die sich aus der Währungsumrechnung ergebenden Aufwendungen wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Provisionsaufwendungen und -erträgeDie vereinnahmten Provisionserträge und -aufwendungen aus Zentralregulierungsverträgen werden aufgrund des wirtschaftlichen Sachzusammenhangs dieser Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung zulässigerweise verrechnet, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ertragslage zu vermitteln. 3. Erläuterungen der Bilanz und Gewinn- und VerlustrechnungAKTIVA 3 - Forderungen an Kreditinstitute - In diesem Posten sind im Wesentlichen die Zahlungsverkehrsverrechnungskonten bei der DZ BANK AG in Höhe von TEUR 212.645 enthalten. Nach Restlaufzeiten gegliedert ergibt sich für andere Forderungen folgendes Bild:
AKTIVA 4 - Forderungen an Kunden - Kredite an Vorstandsmitglieder und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestanden am Bilanzstichtag nicht. Forderungen gegen verbundene Unternehmen i.S.d. § 271 Abs. 2 HGB bestanden in Höhe von TEUR 875 (im Vorjahr TEUR 1.050). Nach Restlaufzeiten gegliedert ergibt sich folgendes Bild:
Die Forderungen bis 3 Monate beinhalten im Wesentlichen Debitorenkonten aus dem Factoring nach Abzug der Pauschalwertberichtigung in Höhe von TEUR 41.369 (im Vorjahr TEUR 38.349). AKTIVA 8 - Anteile an verbundenen Unternehmen - Die Bank hält folgende unmittelbare und mittelbare Anteile an anderen Unternehmen:
Das ausgewiesene Eigenkapital und Ergebnis bei der AKTIV ZR ZENTRALE ABRECHNUNG GmbH und der financial.service.plus GmbH betreffen das Geschäftsjahr 2022. AKTIVA 11 - Immaterielle Anlagewerte In diesem Posten ist im Wesentlichen der aus der Übernahme des Zentralregulierungsportfolios der VR-Diskontbank GmbH, Eschborn, entstandene Geschäftswert in Höhe von TEUR 970, nach Abschreibung, enthalten. AKTIVA 12 - Sachanlagen - In diesem Posten sind die Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von TEUR 42, Kraftfahrzeuge in Höhe von TEUR 40 sowie Mietereinbauten in Höhe von TEUR 29 enthalten. AKTIVA 14 - Sonstige Vermögensgegenstände - In diesem Posten sind hauptsächlich Steuerforderungen in Höhe von TEUR 1.024 enthalten. AKTIVA 15 - Rechnungsabgrenzungsposten - Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten im Wesentlichen Abgrenzungen für Sachaufwand in Höhe von TEUR 231 und die Abgrenzung von Vermittlungsprovisionen in Höhe von TEUR 1. PASSIVA 1 - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - Der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ergibt sich im Wesentlichen aus der Rückführung der Kreditlinie in Höhe von TEUR 5.000. Nach Restlaufzeiten gegliedert ergibt sich folgendes Bild:
PASSIVA 2 - Verbindlichkeiten gegenüber Kunden - In diesem Posten sind Verbindlichkeiten gegenüber dem verbundenen Unternehmen AKTIV ZR ZENTRALE ABRECHNUNG GmbH in Höhe von TEUR 1.866 (im Vorjahr TEUR 0) enthalten. Der Anstieg der Anderen Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist bis 3 Monate ergibt sich aus den Termineinlagen. Nach Restlaufzeiten gegliedert ergibt sich folgendes Bild:
PASSIVA 5 - Sonstige Verbindlichkeiten - Hier sind im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt in Höhe von TEUR 545 sowie aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 335 enthalten. PASSIVA 7 - Rückstellungen - In den anderen Rückstellungen sind vor allem Rückstellungen für Umsatzbonifikation aus ZR und Factoring in Höhe von TEUR 5.547, Sonder- und Tantiemezahlungen inkl. der Urlaubsrückstellung sowie Beiträge zur Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft in Höhe von TEUR 1.464, Prüfungs- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 345 sowie Delkredere-Versicherung in Höhe von TEUR 213 enthalten. PASSIVA 9 - Nachrangige Verbindlichkeiten - Für die in dieser Position ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von TEUR 205 angefallen. Mittelaufnahmen, die 10 % des Gesamtbetrages der nachrangigen Verbindlichkeiten übersteigen, erfolgten zu folgenden Bedingungen:
Die Verbindlichkeiten sind im Falle des Insolvenzverfahrens oder der Liquidation der Bank erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückzuzahlen. Eine Umwandlung in andere Eigenkapitalformen ist nicht möglich. Eine vorzeitige Rückzahlung der nachrangigen Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen. Die mit den Gläubigern der nachrangigen Verbindlichkeiten getroffenen Nachrangabreden erfüllen die Voraussetzungen für die Anerkennung als Eigenmittel gemäß Art. 63 CRR. PASSIVA 12 c - Gewinnrücklagen - Aus dem Gewinn des Geschäftsjahres wurden TEUR 176 in die gesetzliche Rücklage eingestellt. Damit beläuft sich die gesetzliche Rücklage auf TEUR 2.243. Aus dem Gewinn des Geschäftsjahres 2022 wurden TEUR 3.300 in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Die anderen Gewinnrücklagen belaufen sich somit auf TEUR 21.283. EventualverbindlichkeitenUnter den Eventualverbindlichkeiten werden ausschließlich Bürgschaften ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um Anzahlungs- und Mietbürgschaften. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Inanspruchnahme nach derzeitigen Erkenntnissen. Gewinn- und VerlustrechnungPosition 1 und 2 - Zinserträge und -aufwendungen - In diesem Posten sind im Wesentlichen die Erträge und Aufwendungen aus den Zins- und Geldmarktgeschäften enthalten, die aus dem Kundengeschäft resultieren. Position 5 und 6 - Provisionserträge und -aufwendungen - In diesem Posten sind im Wesentlichen die Erträge und Aufwendungen aus der Zentralregulierung und aus dem Factoringgeschäft enthalten. Die vereinnahmten Provisionserträge und -aufwendungen aus der Zentralregulierung werden in der Gewinn- und Verlustrechnung verrechnet, um aufgrund des wirtschaftlichen Sachzusammenhangs ein zutreffendes Bild der Ertragslage zu vermitteln. Position 8 - Sonstige betriebliche Erträge - In diesem Posten sind im Wesentlichen Erträge aus Weiterberechnungen (TEUR 138) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 854) und periodenfremde Erträge (TEUR 42) enthalten. Die periodenfremden Erträge sind im Wesentlichen auf Provisionseinnahmen (TEUR 39) für das Geschäftsjahr 2022 zurückzuführen. Des Weiteren sind Rückflüsse auf im Jahr 2022 vorgenommenen Wertminderungen auf übernommene Waren im Zusammenhang mit einem Schadenfall in Höhe von 328 TEUR enthalten. Position 12 - Sonstige betriebliche Aufwendungen - Die Position enthält Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 32 (Vorjahr TEUR 139). Der Anteil der periodenfremden Aufwendungen beträgt TEUR 1. Position 13 -Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft - In diesem Posten sind insbesondere Aufwendungen für die Rückversicherung der Zentralregulierung und des Factoringgeschäfts sowie der Aufwand für Rückstellungen im Kredit-, Zentralregulierungs- und Factoringgeschäft erfasst. Weiterhin enthält diese Position neben dem Aufwand für die Zuführung zu den § 340 f HGB-Vorsorgereserven sowie § 340g HGB-Rücklagen auch Pauschalwertberichtigungen/-rückstellungen auf Grundlage der des IDW RS BFA 7 sowie eine pauschalierte Einzelwertberichtigung. Position 23 - Steuern vom Einkommen und vom Ertrag - Die Position enthält insbesondere laufende Ertragssteuerzahlungen für das Geschäftsjahr 2023. BilanzgewinnDer Jahresüberschuss beläuft sich auf TEUR 3.519. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr in Höhe von TEUR 41 sowie nach Dotierung der gesetzlichen Rücklagen in Höhe von TEUR 176 ergibt dies einen Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 3.385. GewinnverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt vor, einen Betrag in Höhe von TEUR 3.300 in die anderen Gewinnrücklagen zu übernehmen. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 85 soll als noch nicht verwendeter Gewinn vorgetragen werden. 4. Ereignisse nach dem BilanzstichtagVorgänge von besonderer Bedeutung auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage nach Schluss des Geschäftsjahres liegen nicht vor. 5. Sonstige AngabenHaftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenHaftungsverhältnisse, die aus der Bilanz nicht ersichtlich sind, bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen ergeben sich im Wesentlichen aus langfristig abgeschlossenen Miet- und Wartungsverträgen. Insgesamt gesehen sind diese Verpflichtungen von untergeordneter Bedeutung für die Finanzlage der Bank. OffenlegungGemäß Teil 8 der CRR (Artikel 435 bis 455) offenzulegende Inhalte sind zum Teil im Lagebericht enthalten; wir beabsichtigen alle erforderlichen Angaben in einem separaten Offenlegungsbericht auf Gruppenebene zu machen und auf der Homepage (https://www.dzb-bank.de/wer-wir-sind-downloads) der DZB BANK GmbH zu veröffentlichen. Bezüge des Vorstands und des AufsichtsratsAuf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Der Aufsichtsrat erhielt eine Vergütung in Höhe von EUR 10.000,00. Honorar AbschlussprüferDas von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Honorar beträgt für Abschlussprüfungsleistungen TEUR 215. Darüber hinaus wurde ein Honorar in Höhe von TEUR 2,5 für die Prüfung des Erhebungsbogens zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Garantiefondsbeitrag 2023 berechnet. GarantieverbundMit der Mitgliedschaft in der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (Garantieverbund) ist die Abgabe einer Garantieerklärung für mögliche Leistungsverpflichtungen in Höhe von TEUR 1.034 verbunden. PersonalbestandIm Jahresdurchschnitt beschäftigten wir 42,8 (im Vorjahr 46,8) weibliche und 66,8 (im Vorjahr 63,3) männliche Mitarbeiter. Organe der GesellschaftAufsichtsrat
Vorstand
Frankfurt am Main, 20. März 2024 Aktivbank Aktiengesellschaft Frank Geisen Gerhard Glesel Hauke Kahlcke Anlagespiegel 2023 per 31. Dezember 2023 in EUROdie Entwicklung des Anlagevermögens:
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die AKTIVBANK AG, Frankfurt am Main VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der AKTIVBANK AG, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AKTIVBANK AG, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die in Abschnitt "IV. Personal" im Lagebericht enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir mit der Bewertung von Forderungen an Kunden bei notleidenden Verträgen den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert: a. Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht) und b. Prüferisches Vorgehen. Bewertung von Forderungen an Kunden bei notleidenden Krediten a. Im Jahresabschluss der AKTIVBANK AG, Frankfurt am Main, werden Forderungen an Kunden in Höhe von TEUR 79.235 (d.s. 26,7 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die Bewertung der betreffenden Forderungen bei notleidenden Krediten erfordert regelmäßig ermessensbehaftete Schätzungen der gesetzlichen Vertreter, insbesondere im Hinblick auf zukünftige Mittelzuflüsse der Kunden und die Bewertung der gewährten Sicherheiten. Daraus ergibt sich ein erhöhtes Risiko, dass die Höhe der gegebenenfalls erforderlichen Risikovorsorge nicht angemessen ist. Da die Bewertung von Forderungen an Kunden bei notleidenden Krediten folglich mit Unsicherheiten behaftet ist, war der Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. Die Angaben der gesetzlichen Vertreter zur Bewertung von Forderungen bei notleidenden Krediten sind in der Anhangangabe Abschnitt 2 sowie in der Lageberichtsdarstellung unter III. B. enthalten. b. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit der Bewertungsverfahren der Bank für die Ermittlung der Einzelwertberichtigungen von Forderungen bei notleidenden Krediten untersucht. Dabei haben wir, unter Berücksichtigung der entsprechenden Geschäftsorganisation und der relevanten IT-Systeme, die Angemessenheit der für die Bewertung von Forderungen bei notleidenden Krediten relevanten Prozesse und Kontrollen sowie die Wirksamkeit dieser Kontrollen beurteilt. Hierbei haben wir Spezialisten aus dem Bereich Risk Advisory hinzugezogen. Unsere Prüfung bezog sich insbesondere auf die Prozesse und Kontrollen der Bank zur Identifizierung von Engagements mit akuten Ausfallrisiken, zur Bewertung der Kreditsicherheiten, zur Ermittlung der einzelfallbezogenen Einzelwertberichtigungen bei notleidenden Krediten sowie zur Buchung dieser Einzelwertberichtigungen. Des Weiteren haben wir auf Grundlage von repräsentativen und nicht-repräsentativen Stichproben untersucht, ob die für diese Engagements gebildete Risikovorsorge periodengerecht gebildet und angemessen dotiert wurde. Dabei haben wir für ausgewählte Kundenengagements eine Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer vorgenommen und unsere Ergebnisse mit den Analysen der Bank verglichen und Abweichungen geklärt, Annahmen über die noch zu erwartenden vertraglichen Zahlungsströme und/oder die erwarteten Zahlungsströme aus der Verwertung der gestellten Kreditsicherheiten gewürdigt sowie die ordnungsgemäße Bestellung der Sicherheiten sowie deren Existenz und Wertansätze geprüft, soweit auf diese in der Bewertung abgestellt wurde. Für die ausgewählten Engagements haben wir zudem die rechnerische Ermittlung der zu buchenden Einzelwertberichtigung nachvollzogen. Ferner haben wir die Angaben im Anhang auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und, sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 21. März 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 28. September 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2020 als Abschlussprüfer der AKTIVBANK AG, Frankfurt am Main, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Martina Mietzner.
Frankfurt am Main, den 20. März 2024 Deloitte
GmbH
Martina Mietzner, Wirtschaftsprüferin Uwe Hoefke, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss wurde am 20. März 2024 festgestellt. Bericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2023 den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens überwacht und ihn in seiner Geschäftsführung beraten. Hierzu gab es insgesamt vier gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat, und zwar am 21.03. / 02.05. / 25.09. und 05.12.2023. Mit Wirkung zum 02.05.2023 wurde Hayo Galipp-Le Hanne, ein langjähriges Mitglied des Aufsichtsrats der Muttergesellschaft (DZB BANK), in den Aufsichtsrat bestellt. Zum 20.10.2023 ist Matthias Grevener, als langjähriger stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 25.09.2023), ausgeschieden. Im Namen des gesamten Gremiums danken wir Matthias Grevener für die jederzeit ausgezeichnete und gute Zusammenarbeit. Neuer Stellvertreter ist seit 25.09.2023 Franz Herrlein. Der Aufsichtsrat wurde in jeder der o.g. Sitzungen vom Vorstand über den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft unterrichtet. Vorgänge, die für die Rentabilität und Liquidität von erheblicher Bedeutung waren oder sein könnten, wurden gesondert dargestellt. Abweichungen von der Planung wurden untersucht und erläutert. Den Berichten lagen jeweils schriftliche Unterlagen zugrunde. Dies waren zum einen Unterlagen, die regelmäßig vorgelegt werden, wie der Monatsreport, der jedem Mitglied des Aufsichtsrates monatlich zur Verfügung gestellt wird, und der vierteljährlich erstellte Risikobericht. Letzterer enthält Informationen über die Geschäftsentwicklung in den verschiedenen Geschäftsbereichen Zentralregulierung, Kreditgeschäft und Factoring sowie die Darstellung der Risikotragfähigkeit, wesentlichen Einzelengagements sowie Risikovorsorge. Des Weiteren legte der Vorstand zu jeder Sitzung einen Bericht über die Marktaktivitäten vor, gegliedert nach den verschiedenen Geschäftsbereichen. Diese Berichte wurden vom Vorstand in den Sitzungen mündlich erläutert und sodann intensiv mit uns beraten. Neben diesen regelmäßig vorgelegten Unterlagen gab es schriftliche Vorlagen zu einer Vielzahl von weiteren im Aufsichtsrat behandelten Gegenständen. Vereinzelt wurden Vorgänge mündlich dargestellt. Die Revisionsberichte waren Gegenstand der Sitzungen. Wie in jedem Jahr, so auch in diesem, widmeten wir uns in einer Sitzung der Überprüfung der Geschäfts- und Risikostrategie. In diesem Zusammenhang wurde auch das fortgeschriebene Steuerungshandbuch eingehend behandelt. Wir befassten uns in einer der Sitzungen unter anderem mit dem Vergütungssystem. Die Planung für das Folgejahr wurde in der Zusammenkunft vom 05.12.2023 verabschiedet. Desgleichen erfolgte die Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung. Darüber hinaus befassten wir uns mit einer Reihe von ad hoc aufgetretenen Fragestellungen und Herausforderungen. Gegenstand der Berichte und Beratungen war in 2023 die Auswirkungen der anhaltenden Inflation auf die Geschäfts- und Risikoentwicklung. Hierzu wurde in mehreren Sitzungen berichtet und beraten. Des Weiteren wurden Einflussfaktoren wie die aktuelle Zinspolitik sowie geopolitische Herausforderungen als Folge des anhaltenden Ukraine-Krieges und des Nahostkonflikts kritisch betrachtet und beurteilt. Darüber hinaus wurde vom Vorstand ein monatliches Reporting zur Verfügung gestellt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates wurde zwischen den Sitzungen vom Vorstand über wesentliche Geschäftsvorfälle unterrichtet. Der Vorsitzende hat in der nächstfolgenden Aufsichtsratssitzung seinerseits hierüber informiert. Der Aufsichtsrat hat - wie im Vorjahr - auch im Jahr 2023 an aufsichtsrechtlichen Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen, um die geforderte Sachkunde stetig zu erweitern. Der Aufsichtsrat hat im Laufe des Berichtsjahres 10 Beschlüsse in Kreditangelegenheiten, die seiner Zustimmung bedurften, gefasst. Der vom Vorstand vorgelegte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde unter Einbeziehung der Buchhaltung und des Lageberichts von der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend befunden. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt gem. § 322 Abs. 1 HGB erteilt. Ferner wurde der vom Vorstand aufgestellte Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) von der vorgenannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Diese hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk im Sinne des § 313 Abs. 3 AktG erteilt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht sowie den Prüfungsbericht und den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns eingehend geprüft. In der Sitzung vom 20.03.2024 wurden die Unterlagen mit dem Vorstand und den Abschlussprüfern, die an der Sitzung teilgenommen und über die Ergebnisse ihrer Prüfung berichtet haben, intensiv besprochen. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir gegen den Jahresabschluss und den Lagebericht keine Einwendungen zu erheben. Gegen das Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichtes durch den Abschlussprüfer haben wir ebenfalls keine Bedenken. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichtes. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss 2023 gebilligt. Dieser ist damit festgestellt. Wir haben uns dem Vorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung angeschlossen. Wir danken dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bank für ihren großartigen Einsatz und die im Jahre 2023 geleistete Arbeit.
Mainhausen, im März 2024 Der Aufsichtsrat Frank Schuffelen, Vorsitzender GewinnverwendungsbeschlussDie Hauptversammlung vom 20. März 2024 hat beschlossen, dem Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates über die Gewinnverwendung zuzustimmen. Der Beschluss der Hauptversammlung bezüglich der Gewinnverteilung lautet demzufolge: Der Bilanzgewinn von EUR 3.384.733,69 wird wie folgt verwendet:
EUR 3.300.000,00 werden in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. |
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