Stammdaten

Register
Amtsgericht Kiel HRB 952 NM
Eingetragen
6.1.2005
Branche
Großhandel mit Altmaterialien und ReststoffenSonstige Verwertung von AbfällenEnergetische Verwertung von Abfällen
Gegenstand
Recycling von Stoffen aller Art insbesondere von Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie der Handel mit Abfällen, Sekundärrohstoffen und sonstigen Waren

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Paul Tammo Behrendt
seit 4.8.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 4 angezeigt

Germany
13.000 €
50.00%
Behrendt Beteiligungs-gesellschaft mbH i.G.
Germany
9.360 €
36.00%

Beteiligungen

NameAnteil
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Behrendt Recycling GmbH

Neumünster

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.004.461,90 940.928,42
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 8.568,00 15.596,00
II. Sachanlagen 995.693,90 925.132,42
III. Finanzanlagen 200,00 200,00
B. Umlaufvermögen 3.378.234,06 2.220.671,29
I. Vorräte 125.704,61 91.500,53
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.609.066,76 1.173.574,73
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 643.462,69 955.596,03
C. Rechnungsabgrenzungsposten 703,70 703,70
Aktiva 4.383.399,66 3.162.303,41

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 3.145.017,63 1.963.126,45
I. ausgegebenes Kapital 13.000,00 13.000,00
1. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
2. eigene Anteile -13.000,00 -13.000,00
II. Bilanzgewinn 3.132.017,63 1.950.126,45
B. Rückstellungen 248.164,38 94.059,20
C. Verbindlichkeiten 983.291,65 1.105.117,76
D. Rechnungsabgrenzungsposten 6.926,00  
Summe Passiva 4.383.399,66 3.162.303,41

Anhang

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB un­ter Be­ach­tung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fas­sung des Bi­lanzrichtlinie-Umset­zungsgesetz (BilRUG) erstellt.

Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach den für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Absatz 1 HGB) maßgeblichen Vorschriften. Teilweise wurden die Darstellungen freiwillig an die Vor­schriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften angepasst.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Kiel, HRB Nr. 952 un­ter der Fir­ma Behrendt Recycling GmbH eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist Neumünster.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen worden.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

1. Die Immateriellen Vermögensgegenstände sowie das Sachanlagevermögen wurden zu An­schaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermin­dert.

2. Die Vermögensgegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter Zugrundele­gung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear bzw. degressiv abgeschrieben. Bewegli­che Wirt­schaftsgüter des Anlagevermögens mit einem Netto-Einzelanschaffungswert von bis zu € 800,00 wur­den im Zu­gangsjahr voll abgeschrieben.

3. Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Für außerplanmäßige Abschreibungen bzw. Zuschreibungen bestand keine Veranlassung.

Die Darstellung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem beigefügten Anlagenspiegel.

4. Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nach dem Grundsatz der Einzelbewertung unter Berücksichtigung der zulässigen Bewertungsvereinfachungsverfah­ren an­ge­setzt.

Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert, der sich aus dem Tageswert am Abschlussstich­tag er­gibt, wur­den entsprechend berücksichtigt. Hierbei wurde das Alter der Bestände, Gän­gig­keit und Ver­wertbar­keit bei der Bewertung zu Grunde gelegt. Alle erkennbaren Risiken aus ei­ner verminder­ten Verwert­bar­keit des Vorratsvermögens wurden berücksichtigt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu den Herstellungskosten (Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie ange­messene Teile der Ma­te­rialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werte­verzehrs des Anlagevermö­gens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, Einzel­kosten sowie an­ge­messene Teile der allgemeinen Ver­wal­tungs­kosten) bewertet.

5. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert, soweit er­for­derlich abzüglich Einzelwertberichtigungen sowie abzüglich einer Pauschalwertberichtigung für das all­ge­meine Kreditrisiko, be­wer­tet. For­de­run­gen und sonstige Ver­mö­gensgegenstände mit einer Rest­lauf­zeit von mehr als 1 Jahr be­stehen nicht.

Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgte bei den Forderungen mit dem aktuellen Kurs am Entstehungstag bzw. dem niedrigeren Kurs am Abschlussstichtag.

6.  Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

7. Für Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag geleistet wurden, wirtschaftlich aber eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebil­det.

8. Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses auf­ge­stellt wor­den (§ 268 Absatz 1 HGB). In dem Posten "Bilanzgewinn" in Höhe von € 3.132.017,63 ist ein Gewinn- / Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von € 1.950.126,45 enthalten.

9. Der Gesamtbetrag, der gemäß § 268 Absatz 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, be­trägt € 0,00.

10. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach ver­nünf­­­­­­­­­ti­ger kauf­män­nischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit ent­spre­chenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre ab­ge­zinst wor­den.

11. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgte bei den Verbindlich­keiten mit dem aktuellen Kurs am Entstehungstag bzw. dem Devisenmittelkurs am Abschluss­stichtag.

12. Für Einnahmen, die vor dem Bilanzstichtag geleistet wurden, wirtschaftlich aber eine bestimm­te Zeit nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden passive Rechnungsabgrenzungsposten ge­bildet.

3. Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285 HGB

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr betrug im Vorjahr € 1.105.117,76 und mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jah­ren € 0,00.

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von € 392.797,56.

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeit­nehmer be­trug 47.

Geschäftsführer war im abgelaufenen Geschäftsjahr Herr Tammo Behrendt (§ 285 Nr. 10 HGB).

sonstige Berichtsbestandteile

 

Neumünster, den 20. Januar 2025

gez. Tammo Behrendt


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.01.2025 festgestellt.

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