TAP Steuerungsgesellschaft Verwaltungs-GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralf Gerbershagen seit 28.5.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadtwerke Tauberfranken GmbH | 16.67% |
| 16.67% | |
HVV Herforder Versorgungs- und Verkehrs-Beteiligungs-GmbH | 14.42% |
| 12.48% | |
| 10.81% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
6 Gesellschafter
GmbH-Struktur
5 von 6 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
5G-Synergiewerk GmbHAugsburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023GrundlagenGeschäftsmodellDie 5G-Synergiewerk GmbH, im Folgenden "5G-Synergiewerk" oder "Gesellschaft" genannt, wurde im Handelsregister B des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 36189 am 28. Mai 2021 eingetragen. Die Gesellschaft wurde am 27. April 2021 gegründet. Gesellschafter sind die Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co.KG, Lohr-Karlstadt, Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH, Kitzingen, Stadtwerk Tauberfranken GmbH, Bad Mergentheim, energie schwaben gmbh, Augsburg, Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH, Bad Hersfeld und Stadtwerke Herford GmbH, Herford, mit je einem Anteil von 16,67 % am Stammkapital. Gegenstand des Unternehmens ist die Bündelung, Schaffung, Unterhaltung und Vermarktung von 5G-Antennenstandorten, deren Erschließung mit Strom und Breitband sowie artverwandte Dienstleistungen insbesondere im Bereich der Kommunikationstechnologien. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens zu fördern. WirtschaftsberichtFinanzielle LeistungsindikatorenDie für die Steuerung der Gesellschaft bedeutsamen finanziellen Leistungsindikatoren sind die Umsatzerlöse, Materialaufwand und Personalaufwand sowie die Investitionen. Aufgrund der beschränkten Geschäftsfähigkeit der 5G-Synergiewerk wurden keine nicht-finanziellen Leistungsindikatoren definiert.
Abweichung Ist-Geschäftsjahr zum Ist-VorjahrDie Umsatzerlöse und der Materialaufwand sind im aktuellen Geschäftsjahr 2023, im Vergleich zum Vorjahr, gestiegen, da das Geschäftsmodell über weitere Standorte ausgerollt werden könnte. Der Personalaufwand ist gegenüber dem Vorjahr weiter gestiegen, da offenen Stellen besetzt wurden. Die Investitionen des Geschäftsjahres liegen über den Investitionen zum Vorjahr, da die ersten beiden Funkmasten in Augsburg in Betrieb gegangen sind. Wir weisen darauf hin, dass Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch genau ergebenen Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben und so weiter) auftreten können. Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter. Abweichung Ist-Geschäftsjahr zum Plan-GeschäftsjahrDie Umsatzerlöse und der Materialaufwand des Geschäftsjahres 2023 sind im Vergleich zum Plan des Jahres 2023 deutlich niedriger. Es wurde in der Planung des Jahres mit einer schnellen Umsetzung der Großmasten gerechnet. Der Personalaufwand des Geschäftsjahres 2023 liegt über dem Plan des Jahres 2023, da noch mehr Mitarbeiter akquiriert werden konnten, als eingeplant war. Die Investitionen des Geschäftsjahres liegen unter dem Planniveau. Im Planjahr ist man von einer grundsätzlichen Aktivierung der Mastsysteme in der 5G ausgegangen. Abweichung Plan-Folgejahr zum Ist-GeschäftsjahrEs wird für das Folgejahr 2024 von einem Anstieg der Indikatoren, im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023, ausgegangen. Die Ursachen hierzu liegen in dem Aufbau des Großmastgeschäftes. GeschäftsverlaufDie Gesellschaft unterstützt das Ziel der Bundesregierung einer flächendeckenden 5G-Versorgung in Deutschland. Dabei verfolgt die Gesellschaft ein "Open-Access-Modell", bei dem die Mobilfunkstandorte den Mobilfunknetzbetreibern (MNO) oder anderen Anwendern (zum Beispiel Tower Companies) diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt werden. Der wesentliche Zweck der Gesellschaft besteht in der Orchestrierung der 5G-Aktivitäten sowie der Bündelung und Vermarktung der Standorte von Energieversorgungsunternehmen (Regionalversorger, Verteilnetzbetreiber, Stadtwerke), kommunalen Partnern (Kommunen und deren kommunalen Gesellschaften oder Eigenbetrieben) und weiteren Dritten (zum Beispiel: Industriekunden, Gebietskörperschaften o. ä.). Gemeinsam mit Industriepartnern wird den Mobilfunknetzbetreibern oder anderen Anwendern ein modulares Baukastensystem mit unterschiedlichen Wertschöpfungsstufen angeboten (beginnend mit reiner Flächennutzung bis hin zur fertig aufgebauten mit Strom und Breitband erschlossenen Antenne "Turn-Key"). Die Bündelung vieler Standorte ist das übergeordnete Ziel der Gesellschaft. Sie ist deshalb auf starkes Wachstum ausgelegt. Dabei können weitere Partner, neben der klassischen Kundenrolle, auch grundsätzlich Gesellschaftsanteile erwerben. Im Geschäftsjahr 2023 wurden die Akquise von Standorten für den Ausbau des 5G Funknetzes weiter vorangetrieben und weitere umfangreiche Vertragsabschlüsse für die Standorte Frankfurt, Stuttgart, Köln und Würzburg abgeschlossen. Zusätzlich wurden auch weitere 6 Verträge für den Aufbau von Großmasten in Deutschland abgeschlossen. ErtragslageDie Gewinn- und Verlustrechnung setzt sich im Wesentlichen aus den folgenden Positionen zusammen: Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 1.047 TEUR (Vorjahr 61 TEUR) für die Vorleistung in der Standortakquise und des Engineerings für Funkmasten sowie den Schnellaufbau. Der Materialaufwand beträgt 284 TEUR (Vorjahr 53 TEUR) für den Einkauf von Funkmastsystemen. Die Personalkosten belaufen sich im Geschäftsjahr auf 609 TEUR (Vorjahr 235 TEUR). Die Abschreibungen in Höhe von 2 TEUR (Vorjahr 1 TEUR) sind planmäßige Abschreibungen im Sachanlagevermögen für Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 542 TEUR (Vorjahr 347 TEUR). Sie enthalten im Wesentlichen Dienstleistungen für Marketing, Personalakquise, kfm. Betriebsführung sowie rechtliche Beratung in Höhe von 120 TEUR (Vorjahr 6 TEUR), Aufwendungen für Büromiete in Höhe von 31 TEUR (Vorjahr 0 TEUR) und Dienstleistungen von freien Mitarbeiter in Höhe von 332 TEUR (Vorjahr 306 TEUR). Die Dienstleistungen für Marketing, Büromiete, Personalakquise sind erstmalig im Geschäftsjahre 2023 angefallen. Die Gesellschaft hat im Jahr 2023 ein negatives Betriebsergebnis in Höhe von 390 TEUR (Vorjahr 576 TEUR) und einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 390 TEUR (Vorjahr 579 TEUR) erzielt. Vermögens- und FinanzlageDie Bilanzsumme beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 2.041 TEUR (Vorjahr 1.185 TEUR), davon entfallen 383 TEUR (Vorjahr 453 TEUR) auf die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände. Die Höhe der liquiden Mittel zum Bilanzstichtag liegen bei 1.309 TEUR (Vorjahr 678 TEUR). Das bilanzielle Eigenkapital beträgt im Berichtsjahr 1.256 TEUR (Vorjahr 745 TEUR). Das Stammkapital beträgt 120 TEUR (Vorjahr 120 TEUR). Die Gesellschaft erhielt im Januar 2023 eine Kapitalerhöhung in Höhe von 900 TEUR und hat damit ausreichend liquide Mittel zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Verfügung. Die Eigenkapitalquote beträgt 61,5 % (Vorjahr 62,9 %). Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für Jahresabschlusskosten und Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen, sowie personalbezogenen Rückstellungen. Die Finanzlage der Gesellschaft ist geordnet. Die Auszahlungen im Geschäftsjahr für Materialaufwand, Personalkosten, Beratungs- und Dienstleistungen wurden durch den vorhandenen Bankbestand sowie aus den laufenden Einnahmen und der Einzahlung durch die Kapitalerhöhung gedeckt. Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt mittel- und langfristig über das Eigen- und Fremdkapital. Chancen und Risiken der künftigen EntwicklungChancenIn einem schlichten Zweckbau in Mainz wurde am 12. Juni 2019 der Weg in eine neue Technologie geebnet. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) versteigerte die Frequenzen für den Echtzeitmobilfunk 5G. 5G ist der nächste Schritt in der Entwicklung des Mobilfunks - und dieser Sprung ist gigantisch. Die technischen Daten von 5G beeindrucken. Die Reaktionsgeschwindigkeit ist so schnell wie beim menschlichen Nervensystem, es geht nur noch um Millisekunden. Daneben ermöglicht der neue Standard auch eine neue Form von Intelligenz. Die Übertragungsleistung lässt sich mittels Network Slicing immer passend zu einzelnen Anwendungen einstellen. Das bedeutet, das Netz wird in verschiedene Schichten aufgeteilt. Der Datenfluss in 5G ist enorm, bis zu einem Gigabit pro Sekunde können über 5G übertragen werden. Der neue Standard nutzt Funkfrequenzen etwa dreimal so gut wie 4G | LTE. Für die Zukunftsfähigkeit ist zudem die Stärke von 5G entscheidend, möglichst viele Geräte anzuschließen. Die Zahl der Sensoren, Maschinen und Menschen mit Internet-Anschluss wird weiter rasant steigen. Bis zu 50.000 Geräte lassen sich so vernetzen, egal ob im Stadtverkehr, in einem Stadion oder in der Provinz. Überall im Land wird 5G neue Möglichkeiten bieten. Der 5G-Layer bietet die Grundlage für die smarte Stadt, in der immer mehr intelligente Dienste, Maschinen und Menschen miteinander kommunizieren. So steigert 5G die Lebensqualität für die Bewohner - etwa durch intelligentere Verkehrssteuerung, weniger Stau und leichtere Parkplatzsuche. Für die smarte Stadt mit vernetzten Sensoren bietet 5G die verlässliche, flexible und schnelle Basis. Aber auch der ländliche Raum profitiert vom neuen Mobilfunknetz. Wo bislang die Bewohner von Dörfern und Regionen über schwache Internet-Versorgung klagen, bietet 5G den Sprung ins schnelle Internet. Auch in der Landwirtschaft hilft 5G beim Sprung in die digitalisierte Zukunft. Für die Industrie bietet der neue Standard erhebliche Potenziale und Sicherheit - nicht nur wegen der enorm hohen Geschwindigkeiten in der Datenübertragung. Unternehmen und ganze Gewerbegebiete nutzen mit 5G individuelle Campus-Lösungen. Sie bekommen dann bedarfsgerechte Slices, also Schichten aus dem Netz, mit garantierter Leistung. Für die Kommunikation mit und zwischen Maschinen ist 5G die beste Basis. So entstehen neue Anwendungen zur Wartung, Steuerung und Abstimmung von Prozessen etwa in Roboterstraßen oder KI. Dank intelligenter Antennentechnologien und einer automatischen Steuerung der Netzkapazitäten funkt 5G besonders nutzerorientiert. In diesem Zuge ist 5G Plus auch energieeffizienter als bisherige Mobilfunkstandards. So verbraucht 5G bis zu 90 Prozent weniger Strom pro Byte als die Vorgängergenerationen. Durch bis zu viermal geringeren Reichweiten der 5G-Mobilfunktechnologie wird eine Verdichtung der bestehenden Standorte notwendig sein. Das 5G-Synergiewerk unterstützt das Ziel einer flächendeckenden Mobilfunkversorgung in Deutschland. Eine Bündelung der Aktivitäten mehrerer Energieversorgungsunternehmen mit einer Gesellschaft ermöglicht, gegenüber den Mobilfunknetzbetreibern, einen zentralen Ansprechpartner über die komplette Wertschöpfungskette, ein modulares Produktkonzept mit standortspezifischen Lösungen bei einem hohen Standardisierungsgrad, einen schnellen Netzausbau mit hohem Verdichtungsgrad und Bildung kommunaler Nähe mit Zugang zu städtischer Infrastruktur durch die Beteiligung der ortsansässigen Stadtwerke und Energieversorger. RisikenBis es in Deutschland flächendeckend 5G gibt wird es noch etwas dauern, da der Netzaufbau teuer und mit einem Genehmigungsverfahren verbunden ist. In der Planungsphase werden alle Herausforderungen, die das anschließende Baugenehmigungsverfahren verzögern könnten, mit dem Vermieter, der Gemeinde und der Behörde geklärt. Die komplexe Berücksichtigung, unter anderem von Belangen des Naturschutzes und die Ertüchtigung der Infrastruktur (Energieanschluss, Zuwegung und Bodenverhältnisse), kann daher sehr viel Zeit in Anspruch nehmen, bevor ein ordentlicher Bauantrag zur Genehmigung eingereicht werden kann. Das Baugenehmigungsverfahren und/oder die Abstimmung mit diversen Behörden erweist sich in vielen Fällen als ein zeitliches Hemmnis für die Realisierung eines neuen Standortes. Baugenehmigungen sind in der Regel für Bauten ab einer Höhe von zehn Metern erforderlich. Verfahrensdurchlaufzeiten von einem Jahr sind keine Seltenheit. Neben der Beschaffung, der für den Bau notwendigen Materialien, werden weitere Genehmigungen, wie zum Beispiel für die Errichtung von Straßensperren oder Abwassereinleitungen sowie die Stromversorgung des Mastes, mit dem örtlichen Energieanbieter koordiniert. Oftmals erweist sich die Stromanbindung der teilweise weit von jeglicher Bebauung entfernt gelegenen Standorte als zusätzliche Herausforderung. Potenzielle finanzielle Risiken werden grundsätzlich im Ausfall von Debitoren gesehen, welche jedoch als eher gering eingeschätzt werden können. PrognoseberichtDie Geschäftsführung erwartet für das kommende Geschäftsjahr 2024 stark steigende Umsatzerlöse bei steigenden Material- und Personalaufwand und damit erstmalig ein positives Betriebsergebnis.
München, 7. März 2024 5G-Synergiewerk GmbH Geschäftsführung Ralf Gerbershagen Bilanz zum 31.12.2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine HinweiseDer Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Bilanzierung und Bewertung wird nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 242 bis 256a HGB sowie den Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften nach §§ 264 bis 278 HGB vorgenommen. Die 5G-Synergiewerk GmbH, München, im Folgenden "5G-Synergiewerk" oder "Gesellschaft" genannt, wurde im Handelsregister B des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 36189 am 28. Mai 2021 eingetragen. Die Gesellschaft wurde am 27. April 2021 gegründet. Gesellschafter sind die Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co.KG, Lohr-Karlstadt, Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH, Kitzingen, Stadtwerk Tauberfranken GmbH, Bad Mergentheim, energie schwaben gmbh, Augsburg, Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH, Bad Hersfeld und Stadtwerke Herford GmbH, Herford, mit je einem Anteil von 16,67 % am Stammkapital. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft gemäß § 267a Absatz 1 HGB auf. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der 5G-Synergiewerk wird gemäß der Satzung nach den geltenden Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme einer positiven Fortbestehensprognose. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr angewendet. Bei der Bewertung der einzelnen Positionen wurden folgende Grundsätze angewendet: Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten abzüglich der nach § 253 Abs. 3 HGB notwendigen Abschreibungen bewertet. Die technischen Anlagen und Maschinen unterliegen der linearen Abschreibung gemäß den steuerlichen Abschreibungs-Tabellen (AfA-Tabellen) und werden im Zugangsjahr pro rata temporis abgeschrieben. Die Nutzungsdauer liegt bei drei und 15 Jahren. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen netto 250 EUR bis 800 EUR werden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten netto 250 EUR nicht übersteigen, werden im Anschaffungsjahr direkt im Aufwand erfasst. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten beziehungsweise zu Herstellungskosten für unfertige Erzeugnisse und unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung erkennbarer Risiken zu Nominalbeträgen bewertet. Das Guthaben bei Kreditinstituten wird zum Nennwert bilanziert. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Das Eigenkapital wird zum Nennbetrag angesetzt. Wir weisen darauf hin, dass Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch genau ergebenen Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben und so weiter) auftreten können. Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einzahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Erläuterungen zur BilanzAktivaDie Aufgliederung des Anlagevermögens geht aus der "Entwicklung des Anlagevermögens 2023" hervor (Anlage zum Anhang). Die Forderungen haben alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. PassivaDas Stammkapital beträgt im Geschäftsjahr 120 TEUR. Die Kapitalrücklage beträgt im Geschäftsjahr 2.400 TEUR (Vorjahr 1.500 TEUR). Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für die Jahresabschlussprüfung in Höhe von 3 TEUR (Vorjahr 5 TEUR), Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen in Höhe von 16 TEUR (Vorjahr 13 TEUR), sowie erstmalig sonstige personalbezogen Rückstellungen in Höhe von 99 TEUR. Die Verbindlichkeiten haben alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Vorauszahlungen in Höhe von 376 TEUR (Vorjahr 366 TEUR) für Funkmasten. Der Gesamtsteuersatz der 5G-Synergiewerk setzt sich wie folgt zusammen:
Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Umsatzerlöse werden ausschließlich im Inland durch Handelstätigkeit in Höhe von 1.047 TEUR (Vorjahr 61 TEUR) erzielt. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Auflösungen von Rückstellungen enthalten. Der Materialaufwand beinhaltet die Beschaffung der Mastsystem in Höhe von 284 TEUR (Vorjahr 53 TEUR). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen die Miete für Büroräume, Reisekosten und Aufwendungen für freie Mitarbeiter enthalten. Sonstige AngabenHaftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenZum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen in Höhe von 299 TEUR. Organe der Gesellschaft
Gesamtbezüge für Mitglieder der GeschäftsführungHinsichtlich der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird von der Befreiungsvorschrift des § 286 Absatz 4 HGB gebraucht gemacht. BeschäftigtenzahlenIn den Geschäftsjahren 2023 und 2022 waren durchschnittlich beschäftigt:
Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023Das vom Abschlussprüfer, Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, für das Geschäftsjahr 2023 berechnete Gesamthonorar in Höhe von 5 TEUR (Vorjahr 5 TEUR) entfällt in voller Höhe auf die Abschlussprüfungsleistungen. NachtragsberichtNach § 285 Nr. 33 HGB sind nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, von denen ein wesentlicher Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zu erwarten ist. Es traten im Jahr 2024 bis zum Datum der Erstellung des Jahresabschlusses keine bestandsgefährdenden Risiken auf. ErgebnisverwendungEs wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 390 TEUR zusammen mit dem Verlustvortrag in Höhe von 875 TEUR auf neue Rechnung vorzutragen.
München, 7. März 2024 5G-Synergiewerk GmbH Geschäftsführung Ralf Gerbershagen Entwicklung des Anlagevermögens 2023(HGB)
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die 5G-Synergiewerk GmbH, MünchenPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der 5G-Synergiewerk GmbH, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der 5G-Synergiewerk GmbH, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lage berichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulation der Rechnungslegung und Vermögensschädigung) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, den 19. März 2024 Baker
Tilly GmbH & Co. KG
Daniel Deutsch, Wirtschaftsprüfer Alexander Ott, Wirtschaftsprüfer Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss der 5G-Synergiewerk GmbH, München, zum 31. Dezember 2023 wurde am 26. März 2024 festgestellt. |
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