KB Intellectual Property GmbH & Co. KG
Selbe AdressePatentanwaltskanzleien
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Paolo Manfreddi seit 22.7.2025 | Prokura |
Aleksander Dr. Szymanski seit 19.7.2022 | Geschäftsführer |
Thomas Rinn seit 30.6.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Ferrari S.p.A. | 50.00% |
CA Auto Bank S.p.A. | 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ferrari Financial Services GmbHPullach i.IsartalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024der Ferrari Financial Services GmbH1) Grundlagen des Unternehmens 2) Wirtschaftsbericht 3) Vermögenslage 4) Finanzlage 5) Ertragslage 6) Risikobericht 7) Prognosebericht: Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung 1) Grundlagen des Unternehmens Rechtsform:Die Gesellschaft wird in der Rechtsform der GmbH geführt. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 226758 eingetragen. Gesellschaftsstruktur: Die Ferrari Financial Services GmbH (im Folgenden: "FFS") ist ein als Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) operierendes Finanzdienstleistungsinstitut der Ferrari S.p.A., Maranello, Italien und der CA Auto Bank S.p.A, Turin, Italien (im Folgenden: "CAAB"). Ziel der Gesellschaft ist es, in den nachfolgend bezeichneten Märkten einen signifikanten Anteil des Leasing- und Finanzierungsgeschäftes der Marke Ferrari in den eigenen Büchern zu realisieren, soweit dies in den verschiedenen Märkten (aufsichts-)rechtlich zulässig ist. Zusätzlich werden auch Fahrzeuge anderer Marken der Ferrari Vertragshändler ("Multibrand") sowie Gebrauchtfahrzeuge, die die Ferrari Händler in Zahlung genommen haben, finanziert. Die Anteile der FFS werden mehrheitlich (888.801 von 1.777.600 Anteilen) von der CAAB und von der Ferrari S.p.A., Maranello, Italien, (888.799 von 1.777.600 Anteilen) gehalten. Geschäftsfokus Der Fokus von Ferrari S.p.A. als Hersteller von Luxusfahrzeugen liegt in der langfristigen Kundenbindung. Dies ist auch Ziel von FFS, das sie durch ihr Angebot an flexiblen, auf Kundenbedürfnisse angepasste Finanzdienstleistungslösungen erreichen möchte. Durch ihre enge Zusammenarbeit mit Vertragshändlern von Ferrari ist FFS immer erste Wahl, wenn es um Finanzierungslösungen geht. (Luxus-) Fahrzeuge anderer Marken werden auf Kundenwunsch ebenso finanziert, nicht jedoch als strategisches Ziel. Organisatorische Leitung/Personal Die Gesellschaft wurde von den Geschäftsführern Roberto Sportiello (CEO), Thomas Rinn (COO) und Dr. Aleksander Szymanski (CFO) geleitet und beschäftigt zum Bilanzstichtag 31.12.2024 insgesamt 41 eigene Mitarbeiter für die Bereiche Markt (9), Marktfolge (8), Verwaltung (17), Risikomanagement & Compliance (4), interne Revision (1) und Personal (2). Standort Der Sitz der Gesellschaft befindet sich unverändert in Pullach i.Isartal, wo die Gesellschaft Räumlichkeiten angemietet hat. Das Geschäft wird sowohl für den deutschen Markt, als auch "Cross Border" für die Auslandsmärkte Schweiz und Großbritannien abgewickelt. Der An- und Verkauf von Fahrzeugen für diese Kunden ist dabei nicht auf diese Länder beschränkt. Produkte Die FFS bietet unverändert folgende Produkte an:
Außerdem bietet die Gesellschaft Factoring an, das in 2015 bis auf Weiteres eingestellt wurde. Neugeschäfte wurden seit 2016 nicht mehr abgeschlossen. Rechtliche Einflussfaktoren Die FFS zählt in Deutschland zur Kategorie der Finanzdienstleistungsinstitute (§ 1 Abs. 1a KWG) und unterliegt der laufenden Beaufsichtigung durch die BaFin und die Deutsche Bundesbank. In Großbritannien ist die Gesellschaft darüber hinaus durch die "Financial Conduct Authority" reguliert (FRN 734973) und verfügt über eine "Consumer Credit License". Zur Bearbeitung dieses Marktes verfügt die Gesellschaft unverändert über eine als „overseas company“ (FC029486) registrierte Zweigniederlassung (UK branch code: BR014468) in Slough, Großbritannien. Eine Unterstellung des von der FFS in der Schweiz betriebenen Geschäfts unter die Regulierung der schweizerischen Regulierungsbehörde FINMA erfolgte im Geschäftsjahr 2024 nach wie vor nicht und ist auch künftig aus Sicht der Geschäftsleitung nicht zu erwarten, so dass die FFS das Geschäft in der Schweiz unverändert fortführen darf und wird. 2) WirtschaftsberichtDer Krieg in der Ukraine und die Folgen Die wirtschaftlichen Auswirkungen des weiterhin andauernden Krieges Russlands gegen die Ukraine, die sich insbesondere durch hohe Inflationsraten bemerkbar machten, sind im Berichtsjahr weniger ausgeprägt gewesen. Aufgrund sich deutlich abschwächender Inflation haben Notenbanken im Berichtsjahr weltweit mit Zinssenkungen begonnen. FFS ist diesem Trend durch Zinssenkungen gefolgt, wird ihre Preispolitik in den betreuten Märkten weiterhin prüfen und ihre Preise ggf. anpassen. Militärische Auseinandersetzung Israels mit der Hamas Die politische Lage in Nahen Osten ist weiterhin fragil und eine Ausweitung der militärischen Aktionen ist nicht ausgeschlossen. Da die FFS nach wie vor keine Geschäfte in den Krisenregionen tätigt und auch der Kundenstamm von der FFS keine Kunden aus den Krisenregionen umfasst, war ein unmittelbarer negativer Einfluss weiterhin nicht gegeben. Gesamtwirtschaft Die Zinspolitik der Notenbanken hat weltweit die erhofften Ergebnisse gezeigt und die Inflationsraten in den von FFS betreuten Märkten sind im Berichtsjahr zurückgegangen. Das hohe Zinsniveau hat allerdings zu der Gefahr einer Rezession in den Märkten geführt, was insbesondere in Deutschland deutlich zu sehen ist. Auswirkungen weltwirtschaftlicher Entwicklungen auf das Zahlungsverhalten der Kundinnen und Kunden von FFS im Berichtsjahr waren nicht zu beobachten. Die Gesellschaft musste im Berichtsjahr lediglich 19 (Vorjahr: 26) Verträge wegen Zahlungsstörungen seitens der Kunden kündigen. Im Rahmen der Einzelfallbearbeitung wird jeweils der Grund der Zahlungsstörungen sichtbar, so dass die Fallzahlen an Insolvenzen von Privatpersonen und Firmen in den betreuten Märkten bekannt sind und rechtzeitig negative Tendenzen auch im eigenen Kundenstamm erkannt werden können. Deutschland Das Bruttoinlandsprodukt sank im 4. Berichtsjahr 2024 insgesamt um 0,2% gegenüber dem Vorjahr. (Quelle: Statistisches). Die Inflation in Deutschland hat sich im Jahre 2024 deutlich abgeschwächt. Sie lag im Jahresdurchschnitt 2024 bei 2,2%, wobei im Dezember 2024 eine leichte Erhöhung gegenüber dem Vorjahresmonat auf 2,8% verzeichnet wurde. (Quelle: Statistisches Bundesamt). Die EZB hat im Juni 2024 eine Zinswende eingeleitet und im Verlauf des Berichtsjahres den Leitzins viermal gesenkt, zuletzt in ihrer Sitzung vom 12. Dezember 2024 auf nunmehr 3,0% (Quelle: EZB). Großbritannien Das BIP (GDP) in Großbritannien stieg im 3. Quartal 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 0,9%, im Vergleich zum 2. Quartal 2024 blieb es unverändert (Quelle: Office for National Statistics). Die Inflation in Großbritannien bewegte sich zuletzt (Dezember 2024) wieder über dem 2%-Ziel der Bank of England, sie lag bei 3,5% für das Gesamtjahr 2024 (Quelle: Office for National Statistics). Die Bank of England hat am 1. August 2024 ebenfalls eine Zinswende eingeleitet und den Leitzins um 0,25 Prozentpunkte auf 5,00% gesenkt, eine erneute Senkung auf 4,75% erfolgte am 7. November 2024 (Quelle: Bank of England). Der Kurs des britischen Pfund im Vergleich zum Euro hat sich im Berichtsjahr vom 0,86645 am 2. Januar 2024 zu 0,82918 am 31.Dezember entwickelt (Quelle: EZB). Nach Beobachtungen der Regulierungsbehörde FCA (Financial Conduct Authority) sind Privathaushalte in Großbritannien von der Steigerung der Lebenshaltungskosten nach wie vor sehr betroffen. Die FCA erhob auch im Berichtsjahr wieder Daten zum „Cost of living increase“ von allen regulierten Instituten, um einen Überblick zu bekommen. Schweiz Das BIP in der Schweiz wuchs im 3. Quartal 2024 um 0,2% gegenüber dem Vorquartal, nach 0,4% im 2. Quartal 2024 (Quelle: Staatssekretariat für Wirtschaft). Für das Gesamtjahr 2024 wird eine Steigerung um 0,9% gegenüber 2023 erwartet, für 2025 liegt die Erwartung bei 1,4% (Quelle Konjunkturforschungsstelle unter https://kof.ethz.ch). Die Inflation in der Schweiz ist im Berichtsjahr ebenfalls deutlich gesunken, sie lag im Dezember bei 0,6% gegenüber dem Vorjahresmonat, nach 0,7% im November. Im Jahresdurchschnitt betrug die Inflation 1,1% (Quelle: Bundesamt für Statistik). Die Schweizer Nationalbank hat in 2024 den Leitzins viermal gesenkt, von 1,75% im Januar 2024 auf 0,5% in ihrer Sitzung im Dezember 2024 (Quelle: Schweizerische Nationalbank). Der Schweizer Franken entwickelte sich gegenüber dem Euro im Berichtsjahr von 0,9305 am 2. Januar 2024 auf 0,9412 am 31.12.2024 (Quelle: EZB). Überblick über den Geschäftsverlauf 2024: Die weltweite Nachfrage nach Fahrzeugen der Marke Ferrari war auch im Berichtsjahr 2024 ungebrochen, Neufahrzeuge haben, lange Lieferzeiten. Ferrari hat im Berichtsjahr einen neuen Supercar vorgestellt, das Modell Ferrari F80, mit dem Ferrari die Reihe der Supercars F40, F50, Enzo und La Ferrari fortsetzt. Das Fahrzeug wird nur an ausgewählte Kunden verkauft. Weiterhin wurde mit der „12 Cilindri“ Reihe (Coupé und Spider) die Modellreihe 812 Superfast durch ein neues 12 Zylinder Modell abgelöst. Auch diese neuen Modelle wurden von den Kunden in allen Märkten sehr gut angenommen. Die Modellpalette von Ferrari umfasst mittlerweile ca. 55% an Hybridfahrzeugen bei den Auslieferungen. Die hohe Nachfrage nach Neufahrzeugen und die damit einhergehende Knappheit der Verfügbarkeit von Fahrzeugen hat im Berichtsjahr die Aktivitäten von Ferrari und damit auch von FFS im Bereich der Fahrzeuge aus Vorbesitz (pre-owned) weiterhin in den Fokus gerückt. Gegenüberstellung der in 2023 und 2024 realisierten Verträge und Finanzierungssummen (inkl. Verlängerungen):
Gegenüberstellung der für 2024 geplanten und 2024 realisierten Verträge und Finanzierungssummen (inkl. Verlängerungen):
FFS hat im Berichtsjahr ein Neugeschäftsvolumen in Höhe von 726,9 Millionen Euro erreicht und damit die gesetzten Umsatzziele erneut übertroffen. Aber nicht nur im Bereich der pre-owned Fahrzeuge hat FFS in 2024 eine Neugeschäftssteigerung erzielt, auch im Bereich der Neufahrzeuge wurde mehr Neugeschäft als im Vorjahr erzielt. Im wichtigen Markt Großbritannien (368,7 mEUR Neugeschäft) wurde das gesetzte Neugeschäfts- Budget erreicht. Deutschland (224,2 mEUR / +20,99% gegenüber Budget) und der Markt Schweiz (134,0 mEUR / 66,46%) konnten deutlich mehr Neugeschäft generieren als geplant. Indikatoren zur Beurteilung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens werden nachfolgend dargestellt. Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten. Im Vergleich zum Vorjahr lag das realisierte Neugeschäft um 6,9% höher. FFS sieht die Gründe für den anhaltenden Erfolg in der weiterhin sehr engen Zusammenarbeit mit den Ferrari Vertragshändlern in den betreuten Märkten, sowie in der Fokussierung auf die TOP Kunden das Hauses Ferrari, die weiterhin mit auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenem Service versorgt werden. FFS legt dabei insbesondere Wert auf die Verkürzung der Antwortzeiten bzw. Genehmigungszeiten für Anfragen, ohne dabei die Qualität der Kreditprüfung zu vernachlässigen. 3) VermögenslageDie Bilanzsumme beläuft sich zum 31. Dezember 2024 auf EUR 1.376 Mio. (Vorjahr: EUR 1.241 Mio). Auf der Aktivseite werden im Wesentlichen das Leasingvermögen mit EUR 358 Mio. (Vorjahr: mit EUR 303 Mio.) und die Forderungen an Kunden von EUR 973 Mio. (Vorjahr: EUR 864 Mio.) ausgewiesen. Diese beinhalten in erster Linie die Forderungen aus Autokauffinanzierung in Deutschland und Schweiz sowie Mietkauf (Hire Purchase) in Großbritannien von EUR 890 Mio. (Vorjahr: EUR 785 Mio.). Die Refinanzierung erfolgt über Konzerndarlehen der CAAB, die auf der Passivseite in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von insgesamt EUR 527 Mio. (Vorjahr: EUR 465 Mio.) ausgewiesen sind sowie über eine ABS-Transaktionen in Höhe von EUR 672 Mio. (Vorjahr: 618 Mio.) unter den sonstigen Verbindlichkeiten. Die Erhöhung der beiden Positionen entspricht der Erhöhung der Kundenforderungen. In den passiven Rechnungsabgrenzungsposten mit EUR 78 Mio. (Vorjahr: EUR 70 Mio.) werden insbesondere abgegrenzte Leasingsonderzahlungen ausgewiesen. Die Rückstellungen von EUR 15 Mio. (Vorjahr: EUR 8 Mio.) enthalten in Höhe von EUR 5 Mio. Rückstellungen (Vorjahr: EUR 4 Mio.) für Restbuchwertrisiken sowie Steuerrückstellungen in Höhe von EUR 5 Mio (Vorjahr: EUR 0 Mio). Der Jahresabschluss weist zum 31. Dezember 2024 einen Jahresüberschuss von EUR 16,2 Mio. (Vorjahr: EUR 1,1 Mio.) sowie ein bilanzielles Eigenkapital von EUR 73,3 Mio. (Vorjahr: EUR 57,1 Mio.) aus. 4) FinanzlageRefinanzierungspolitik: Die Refinanzierung der Gesellschaft erfolgte in 2024 im Wesentlichen durch die Aufnahme von Darlehen vom Hauptgesellschafter (CAAB), im Rahmen eines Cash-Poolings der FCA Capital Ireland Plc, sowie eines strukturierten Verkaufs von Kundenforderungen (ABS-Transaktion / Asset BackedSecuritization). Die ABS-Transaktion RAST hat eine revolvierende Periode von 18 Monaten bis Mai 2025. Durch die bestehenden Verträge geht die Geschäftsleitung auch für das Geschäftsjahr 2025 davon aus, dass sowohl für das Neugeschäft als auch für das Bestandsgeschäft ausreichende Refinanzierungsmittel zur Verfügung stehen. Das aktuelle Kreditlimit des CAAB-Darlehens beträgt EUR 550 Mio. zum Bilanzstichtag 2024 und kann bei Bedarf bis zu einem Maximalbetrag von EUR 1.200 Mio. erhöht werden. Aufgrund aktueller Verträge mit den Gesellschaftern ist die Refinanzierung des Instituts inklusive des Neugeschäfts bis mindestens 2027 gesichert. Ferner bestand im Berichtsjahr ein CHF-, GBP- und EUR-Cash-Pooling-System mit FCA Capital Irland Plc über das wesentliche Teile des Zahlungsverkehrs abgewickelt wurden und das die laufende Liquidität in 2024 sichergestellt hat. Liquiditätsteuerung: Der Cash Pooling-Vertrag mit FCA Capital Ireland Plc schließt ein EUR-Konto, ein GBP-Konto und ein CHF-Konto mit ein, die jeweils für sämtliche Zahlungsaus- und Zahlungseingänge dienten. Die Cash-Pooling-Konten wurden täglich überprüft und liquide Mittel für den täglichen Finanzierungsbedarf nach Meldung bereitgehalten. Diverse Kontroll- und Meldungsinstrumente gaben täglich Auskunft sowie wöchentlich Überblick über alle Zahlungsströme. Zinssicherung/Derivate: Im Geschäftsjahr 2024 und zum Bilanzstichtag waren Zins-Derivate im Bestand, die einzig der Absicherung der Risiken aus der variablen Refinanzierung des Portfolios dienten. Die Vermögens- und Finanzlage war im Berichtszeitraum jederzeit geordnet. 5) ErtragslageDie FFS schließt das Geschäftsjahr 2024 mit einem sehr positiven Ergebnis ab, der Jahresüberschuss betrug TEUR 16.161 (Vorjahr: TEUR 1.069). Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Ertragslage im Wesentlichen wie folgt verändert: Das Ergebnis aus Leasingerträgen (TEUR 763.071; Vorjahr: TEUR 621.565) abzüglich Leasingaufwendungen (TEUR 654.859; Vorjahr: TEUR 542.642), abzüglich Abschreibungen auf das Leasingvermögen (TEUR 94.186; Vorjahr: TEUR 77.812), zzgl. des geringeren Ertragseffektes der Zuführung der Rückstellung für Restbuchwertrisiken (TEUR 1.260; Vorjahr: TEUR 890) erhöht sich von TEUR 220 um TEUR 12.546 auf TEUR 12.766. Das Zinsergebnis hat sich in 2024 von TEUR 19.897 um TEUR 2.411 auf TEUR 22.308 erhöht. Dies ist bei steigendem Mietkaufvertragsbestand in erster Linie auf stabile Refinanzierungskosten im Vergleich zum Vorjahr zurückzuführen. Das negative Provisionsergebnis hat sich mit TEUR 1.225 um TEUR 534 gegenüber dem Vorjahreswert erhöht (Vorjahr: TEUR 691). Das Ergebnis aus sonstigen betrieblichen Erträgen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen (ohne Veränderung der Rückstellung für Restbuchwertrisiken) sowie der Abschreibung auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen beträgt TEUR 1.397 (Vorjahr: TEUR -5.229). Der negative Saldo aus den Zuführungen zu den Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und den Zuschreibungen auf Forderungen betrug im Berichtsjahr TEUR 2.369 nach TEUR 1.000 im Vorjahr. Die Ertragslage der Gesellschaft ist weitgehend unabhängig von inflationären Einflüssen und weitgehend befreit von Wechselkurseffekten. Die Allgemeinen Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich um TEUR 1.012 auf TEUR 10.609 (Vorjahr: TEUR 9.597). Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit betrug TEUR 22.268 im Geschäftsjahr 2024 und erhöhte sich um TEUR 18.667 im Vergleich zum Vorjahr (TEUR 3.601). Unter Berücksichtigung eines im Vorjahresvergleich um TEUR 3.575 erhöhtem Netto-Steueraufwandes ergab sich ein Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 16.162 (Vorjahr: TEUR 1.069). 6) RisikoberichtA. Strategie und Grundsätze Die Ausrichtung der FFS in Form der "Captive Strategie", die primär auf Kundenzufriedenheit und mithin auf Kundenbindung an die Marke ausgerichtet ist, bedingt, dass Wachstums- und Ertragsziele nicht alleiniger Fokus sind. Die Wachstumsziele des Unternehmens werden durch die Produktion und Allokation des Herstellers in Maranello bestimmt und sind daher nicht oder nur eingeschränkt durch die Gesellschaft frei zu bestimmen. Dabei liegen die Chancen der Gesellschaft in der ständigen Weiterentwicklung der Fahrzeuge durch den Hersteller und in der anhaltenden Versorgung der Märkte mit innovativen Produkten. Die laufende Überwachung der Risiken, eine transparente und direkte Kommunikation mit der Geschäftsleitung sowie die Einbindung gewonnener Erkenntnisse in das operative Risikomanagement sind die Grundlage für eine bestmögliche Ausnutzung der Marktpotenziale auf Basis einer bewussten und effektiven Steuerung des Gesamtrisikos der FFS. Zur Gewährleistung eines angemessenen und konsequenten Umgangs mit den Risiken innerhalb der Gesellschaft dienen risikopolitische Leitlinien unter Berücksichtigung der Geschäfts- sowie der daraus abgeleiteten Risikostrategie. Die Geschäftsleitung der FFS hat eine den „Mindestanforderungen an das Risikomanagement" (MaRisk) konforme und zur Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie erarbeitet. Diese wird mindestens einmal jährlich überprüft, gegebenenfalls angepasst und mit dem Aufsichtsrat erörtert. Neben Adressenausfall- und Marktpreisrisiken werden auch Liquiditätsrisiken, operationelle sowie sonstige Risiken näher betrachtet. Anhand dieser risikopolitischen Grundsätze werden risikobehaftete Geschäfte beurteilt und gesteuert. Rahmengebend für die Risikopositionierung der FFS sind die in der Geschäftsstrategie vorgegebenen strategischen Ziele:
Die Risikostrategie der Gesellschaft ist darüber hinaus von den folgenden Grundsätzen geprägt:
Grundsätzliches Ziel ist es, zu kontrollieren, ob die Gesellschaft jederzeit in der Lage ist, die eingegangenen Risiken zu tragen. Wesentliche Aufgaben sind hierbei die Identifikation und Analyse potenzieller Risiken, ihre Bewertung und Messung sowie die Festlegung von Maßnahmen zu deren Bewältigung und Steuerung. Als Entscheidungsalternativen stehen hierfür die Möglichkeiten die Risiken zu tragen, zu vermeiden, abzuwälzen oder durch geeignete Maßnahmen zu reduzieren zur Verfügung. Die ermittelten und bewerteten Risiken werden zum Gesamtrisiko bzw. Verlustpotenzial der FFS zusammengefasst. Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung wird dem potenziellen Verlust die Risikodeckungsmasse gegenübergestellt. Die Risikotragfähigkeit ist dann gegeben, wenn die ermittelten Verlustpotenziale je Risikoart laufend durch entsprechende Risikodeckungsmasse abgedeckt werden können. Andernfalls sind die Geschäfts- und Risikostrategie zu überarbeiten und an die von der Gesellschaft tragbaren (Verlust-) Potenziale anzupassen. Auf der Grundlage dieser Grundsätze hat die Gesellschaft Indikatoren zur frühzeitigen Risikoerkennung sowie für jedes Risiko einen Schwellenwert definiert, welche die Einhaltung der strategischen Ziele sicherstellen sollen. A. Risikoarten Unter Risiko versteht die FFS die Unsicherheit über zukünftige Entwicklungen, die die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft negativ beeinträchtigen können. Dieses Risiko wird je nach Ursprung in verschiedene Risikoarten gegliedert. Gleichzeitig analysiert und bewertet die Gesellschaft stets auch die Chancen, welche sich aus den bewusst eingegangenen Risiken ergeben. Die Risiken, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist, gliedern sich in die folgenden Gruppen: Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken, operationelle Risiken, sonstige Risiken und Kreditspreadrisiken a) Adressenausfallrisiko Definition Unter Adressenausfallrisiko werden mögliche Forderungsverluste aufgrund des Ausfalls oder der Bonitätsverschlechterung eines Kunden oder einer Kundengruppe oder eines Händlers verstanden. Darüber hinaus schließt das Adressenausfallrisiko Objekt- und Verwertungsrisiken (Restwertrisiken) mit ein. Diese bestehen, sobald der prognostizierte Marktwert bei einer aufgrund von Zahlungsstörungen / freiwilligen Ablösen notwendigen Verwertung des Leasinggegenstands / des Sicherungsobjekts nach Kündigung geringer ist als der bei Vertragsabschluss für diesen Zeitpunkt kalkulierte Restwert. Direkte Restwertrisiken liegen aufgrund des Geschäftsmodells der FFS nur in geringem Umfang vor. Demgegenüber besteht die Chance, durch die Verwertung des Leasinggegenstands / des Sicherungsobjekts mehr als den kalkulierten Restwert zu erhalten. Ein Emittenten- bzw. Kontrahentenrisiko ist nur marginal vorhanden, weil Zinsswaps ausschließlich durch die CAAB abgeschlossen und im Innenverhältnis der FFS zugeordnet werden. Die Absicherung der variablen Refinanzierung durch den Abschluss von Zinsswaps ist inhärenter Teil der Refinanzierungsvereinbarung mit der CAAB. Hinsichtlich des Kontrahentenrisikos ist festzuhalten, dass die Gesellschaft ausschließlich auf den drei für Ferrari wichtigsten europäischen Märkten (Vereinigtes Königreich, Deutschland und Schweiz) tätig ist. Das Vereinigte Königreich ist mit einem Anteil von ca. 54% der wichtigste Markt, gefolgt von Deutschland mit einem Anteil von ca. 28%. Alle drei Länder haben gemäß der Ratingagentur S&P sehr gute Risikobewertungen: Deutschland und die Schweiz haben aktuell mit „AAA“ das höchstmögliche Rating, das Vereinigte Königreich mit „AA“ das drittbeste. Die Länderrisiken sind dementsprechend als gering einzustufen. Weiterhin sind auch ESG-Risiken im Rahmen des Adressenausfallrisikos vorhanden und zwar in Bezug auf einen eventuellen Marktwertverfall von Verbrenner-Fahrzeugen aufgrund von neuen Umweltregelungen. Das Adressenausfallrisiko wird anhand von mehreren erwarteten und unerwarteten Komponenten eingeschätzt. Der erwartete Ausfall errechnet sich aus der durchschnittlichen Ausfallquote des Portfolios (ein jährlich ermittelter Durchschnitt der eingetretenen, normalisierten Ausfälle aus einer vierjährigen Beobachtungsperiode) multipliziert mit dem aktuellen Portfoliovolumen zum Bewertungsstichtag. Ergänzt wird die Auslastung um eine Komponente hinsichtlich des potenziellen Ausfalls von Schweizer Händlern mit Restwertverpflichtungen. Hierbei wird die erwartete Ausfallquote (weil es bisher zu keinem Ausfall eines Schweizer Händlers kam, wird ein hypothetischer Wert angesetzt) gerechnet auf die kumulierte Summe der Restwerte von Verträgen mit einer Restwertverpflichtung zum Bewertungsstichtag sowie der kumulierte Überschussbetrag aus einem Stresstest zwischen den definierten Bonitätslimits des jeweiligen Händlers im Vergleich zu den jeweils aktuellen aggregierten Restwerten von Verträgen mit einer Restwertverpflichtung, und zwar in zwölf Monaten. Zur Berechnung der unerwarteten Ausfälle wird nachfolgendes Szenario zugrunde gelegt. Zum jeweiligen Bewertungsstichtag ergibt sich der unerwartete Ausfallbetrag aus dem Kreditlimit der drei größten Finanzierungen und einer für den jeweiligen Bewertungsstichtag unterstellten LGD (Loss- Given-Default-Rate). Für die Vertragsbestände in der Schweiz mit einer Rückkaufverpflichtung des Händlers wird ein Ausfall der kumulierten Restwertsumme des größten Händlers unterstellt, wiederum multipliziert mit der erwarteten Ausfallquote für Schweizer Händler. Ferner wird der Ausfall einer der Geschäftsbanken und dadurch ein Verlust von einem Teil der flüssigen Mittel (Bilanzwert) unterstellt. Weiterhin wird unterstellt, dass es trotz Abnahmeverpflichtungen zu einem hohen und unerwarteten Rücklauf eines Ferrari Modells kommt. Die Verwertungsmöglichkeiten sind damit eingeschränkt und betreffen jenes Ferrari Modell, das am jeweiligen Bewertungsstichtag den höchsten kumulierten Barwert im Portfolio hat. Es wird unterstellt, dass ein Teil dieser Fahrzeuge (gemessen am Gesamtbarwert) nicht angemessen verwertet werden kann und ein unterstellter Wertverlust abgeschrieben werden muss. Zudem wird unterstellt, dass die freiwilligen Kündigungen (Voluntary Terminations) in Großbritannien zunehmen und nicht kompensierte Verluste verursachen, die einen Teil des Gesamtbarwertes aller berechtigten Verträge ausmachen. Außerdem wird in Bezug auf ESG- Risiken unterstellt, dass es bei Verbrennerfahrzeugen im Portfolio zu erhöhten Verwertungsverlusten kommt. Die erstmalige Einbeziehung von ESG-Risiken im Adressenausfallrisiko fand Ende 2023 statt. Die Quantifizierung in der aktuellen Form wurde Anfang 2024 implementiert. Zielsetzung und strategischer Fokus Die konsequente Steuerung, Limitierung und Überwachung von Adressenausfallrisiken sind unerlässlich für eine nachhaltige strategische Ausrichtung der FFS. Ziel ist die Optimierung des Chancen- und Risikoverhältnisses. Daraus ergeben sich folgende Rahmenbedingungen für die Adressenausfallrisikostrategie:
Steuerung und Limitierung Zur Umsetzung der Elemente für die Adressenausfallrisikostrategie werden insbesondere folgende Steuerungsparameter und Limite festgelegt:
Die Zielwerte zeigen den strategischen Schwerpunkt auf. Die Limite begrenzen das Leasing- und Finanzierungsgeschäft der FFS. Das Setzen von Zielwerten bzw. Limiten stellt die Umsetzung der Geschäftsstrategie der FFS in Bezug auf die Adressenausfallrisiken dar. Überwachung Alle Kredite bzw. Finanzierungen werden hinsichtlich ihrer
im Rahmen geeigneter Prozesse überwacht. Hinsichtlich des Restwertrisikomanagements werden seitens FFS regelmäßige Wertanalysen der einzelnen Modelle erstellt, mit den Gesellschaftern abgestimmt und die Restwerttabellen für neue Vertragskalkulationen regelmäßig angepasst. Die Werte der Restwerttabellen stellen grundsätzlich die Wertobergrenze in den Vertragskalkulationen dar. MaRisk-konforme Stresstests mit Bezug auf Adressenausfallrisiken werden regelmäßig durchgeführt. Die Adressenausfallrisiken werden in der regelmäßigen Risikoberichterstattung dargestellt. b) Marktpreisrisiko Definition Das Marktpreisrisiko bezeichnet den potenziellen Verlust aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussenden Parametern. Es beinhaltet im Wesentlichen das Zinsänderungs- sowie das Währungsrisiko. Das Zinsänderungsrisiko umfasst potenzielle Verluste aufgrund der Veränderung von Marktzinsen. Es resultiert im Wesentlichen aus fristeninkongruenter Refinanzierung und aus unterschiedlichen Zinselastizitäten der Leasing- und Finanzierungsaktiva (feste Verzinsung) und deren Refinanzierung (feste und variable Verzinsung). Die Gesellschaft sichert das Zinsänderungsrisiko über Zinsswaps ab. Die Zinsswaps werden durch die CAAB auf Konzernebene erworben und dann im Innenverhältnis FFS zugeordnet. Die Absicherung der variablen Refinanzierung durch den Abschluss von Zinsswaps ist inhärenter Teil der Refinanzierungsvereinbarung. Das Währungsrisiko beinhaltet potenzielle Verluste aufgrund nachteiliger Veränderungen von Wechselkursen in nicht EUR-Märkten, in denen die Gesellschaft in der jeweiligen Landeswährung tätig ist. Aktuell ist die Gesellschaft in den Fremdwährungen CHF und GBP engagiert. Auswirkungen von ESG-Risiken innerhalb des Marktpreisrisikos sind aus Sicht der Gesellschaft nicht vorhanden und werden entsprechend nicht im Rahmen des Risikotragfähigkeitskonzepts berücksichtigt. Währungsschwankungen sind von der ESG-Thematik unabhängig. Da FFS konzernintern refinanziert ist bzw. für GBP zusätzlich über eine ABS-Transaktion, und beide Refinanzierungen im Falle variabler Zinssätze durch Zinsswaps abgesichert sind, sind auch im Bereich des Zinsänderungsrisikos keine Auswirkungen von ESG-Risiken zu erwarten. Beide Risikoart-Bestandteile werden anhand einer erwarteten und einer unerwarteten Komponente eingeschätzt. Die Berechnung der erwarteten Zinsänderungsrisiken beruht auf der zukünftigen Marge im Bestandsportfolio und zukünftigen Refinanzierungskosten, jeweils ermittelt zum Berichtsstichtag sowie zum Stichtag der Substanzwertrechnung. Bei den Refinanzierungskosten werden neben den erwarteten Zinskurven je Währung auch die Kosten aus den bestehenden Refinanzierungsverbindlichkeiten sowie die Kosten/Erträge aus den bestehenden Swaps berücksichtigt. Dies gilt auch für die Refinanzierung im Rahmen der ABS-Transaktion. Für beide Bestandteile werden jeweils das Delta zwischen den beiden Stichtagen ermittelt, welche anschließend verrechnet werden. Für die Berechnung der unerwarteten Zinsänderungsrisiken wird bei der Berechnung der zukünftigen Refinanzierungskosten ein Aufschlag von 50 Basispunkten auf die Zinskurven je Währung vorgenommen. Dann werden analog zu den erwarteten Zinsänderungsrisiken die gesamten zukünftigen Refinanzierungskosten (inkl. Swaps und ABS) berechnet. Der Saldo aus diesen unerwarteten Refinanzierungskosten sowie den erwarteten Erträgen ergibt das unerwartete Zinsänderungsrisiko. Zur Messung der Auslastung der Fremdwährungsrisiken wird je Fremdwährung der zum Bewertungsstichtag offene Betrag (aktivische bzw. passivische offene Position gemäß Quartalsabschluss) mit der Differenz vom 12-Monats-Kurs der jeweiligen Fremdwährung und dem aktuellen Umrechnungskurs gewichtet. Zusätzlich werden unerwartete Risiken aus der Entwicklung von Fremdwährungsrisiken durch Annahmen für weitere Wechselkursänderungen, jeweils bezogen auf die gemäß Limitierung maximal zulässigen offenen Positionen je Fremdwährung, quantifiziert. Zielsetzung und strategischer Fokus Ziel der Gesellschaft ist es:
Steuerung und Limitierung Die Geschäftsleitung informiert sich laufend über die aktuelle Lage des Zinsänderungsrisikos. Das Zinsänderungsrisiko wird durch eine monatliche Berichterstattung überwacht und in einer Zinsbindungsanalyse erfasst, dabei wird auf der Grundlage von nachvollziehbaren Annahmen das Abschmelzen des Aktivbestandes simuliert und analysiert. Dem gegenübergestellt wird die aktuelle vertragliche Refinanzierungs- und Zinsabsicherungssituation der Gesellschaft. Auf Basis der Analysen der Geschäftsleitung werden Entscheidungen über den Einsatz von Zinsswaps zur Zinssicherung getroffen, die ausschließlich konzernintern durch die CAAB abgeschlossen und dann im Innenverhältnis FFS zugeordnet werden. Zinsänderungsrisiken und mögliche Kontrahentenrisiken werden dadurch weitgehend begrenzt. Die Refinanzierung erfolgt in Fremdwährung, sodass Währungsrisiken nahezu vollständig ausgeschlossen sind. Überwachung Zinsänderungsrisiken werden von der Geschäftsleitung laufend anhand beobachtbarer Parameter an den Kapitalmärkten überwacht. Falls erforderlich, erfolgt eine Zinssicherung über die CAAB. Obwohl die Refinanzierung in Fremdwährung erfolgt und mögliche Währungsrisiken nahezu vollständig ausgeschlossen sind, überwacht die FFS, ob nicht abgesicherte Transaktionen im laufenden Geschäftsbetrieb anstehen, und sorgt im Bedarfsfall bei deren Durchführung für eine entsprechende Absicherung. Die Risikokommunikation erfolgt für anstehende, nicht gesicherte Geschäfte durch die Buchhaltung an die Geschäftsleitung der Gesellschaft, die den Abschluss von Sicherungsgeschäften einleitet oder einen Währungswechsel herbeiführt. c) Liquiditätsrisiko Definition Das Liquiditätsrisiko beschreibt das Risiko einer Gesellschaft, ihren Zahlungsverpflichtungen nicht termingerecht oder nicht in voller Höhe nachkommen zu können. Zu unterscheiden sind hierbei das Abrufrisiko durch unerwartet in Anspruch genommene Leasingzusagen sowie das Refinanzierungsrisiko, welches berücksichtigt, dass erforderliche Anschlussfinanzierungen nicht durchgeführt werden können. FFS sieht aufgrund der derzeitigen Refinanzierungsstruktur, die von grundlegender Bedeutung für das Liquiditätsmanagement der Gesellschaft ist, keinerlei Auswirkungen von ESG-Risken innerhalb des Liquiditätsrisikos. Ziele und strategischer Fokus Oberstes Ziel des Liquiditätsrisikomanagements der FFS ist die Gewährleistung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit. Die Refinanzierung der Gesellschaft erfolgt für die Währungen CHF und EUR mittels Kreditgewährungen seitens der Mehrheitsgesellschafterin CAAB. Für die Währung GBP begann im Dezember 2023 eine Kooperation mit der Bank of America im Rahmen einer ABS-Transaktion. Darüber hinausgehender Finanzierungsbedarf für GBP wird ebenfalls mittels Kreditgewährungen der CAAB abgedeckt. Der Gesellschaft standen für das aktuelle Geschäftsjahr jederzeit ausreichend Refinanzierungslinien zur Verfügung, dies gilt auch für die Fortführung des Geschäfts in der Zukunft. Einen Anrechnungsbetrag für das Refinanzierungsrisiko ermittelt die Gesellschaft nicht, da die Refinanzierung über den Konzern langfristig gesichert ist, daher wird für Liquiditätsrisiken im Rahmen der Risikotragfähigkeit kein Auslastungsbetrag angesetzt. Nichtsdestotrotz ermittelt die Gesellschaft währungsspezifische Liquiditätsübersichten, in denen die Zahlungszuflüsse und -abflüsse gegenübergestellt werden. Zur Ermittlung dieser Übersicht greift die Gesellschaft auf die Budgetplanung und historische Daten zurück, aus welchen Annahmen für die Zukunft abgeleitet werden. Aus Risikogesichtspunkten kommt es aufgrund des Geschäftsmodells und der Refinanzierungsstruktur zu keinen strukturellen Liquiditätsproblemen. So bestehen weder externe Kundenlinien, die ohne Zutun der Gesellschaft gezogen werden könnten, noch täglich fällige Kundeneinlagen, die ad-hoc abgezogen werden könnten. Ein existenzgefährdender Liquiditätsabfluss ist damit derzeit über die Aktiva und Passiva nicht zu erwarten. Steuerung und Überwachung Für die Identifikation von Liquiditätsrisiken und für die Liquiditätsplanung ist die Geschäftsleitung der FFS verantwortlich, die sich dabei der Konzernabteilung CAAB-Treasury bedient. Die erwarteten Liquiditätsströme werden dort für den Konzernverbund gebündelt und ausgewertet. Die Identifikation und Erfassung von Liquiditätsrisiken erfolgen auf Basis der täglichen Liquiditätsanforderungen, der Liquiditätsplanung auf Tages-, Monats- und Jahressicht sowie der zur Verfügung stehenden Liquiditätsreserven. Die Determinanten der Liquiditätsplanung berücksichtigen zum einen die bereits bekannten Zahlungsverpflichtungen und zum anderen die Cashflow-Prognosen, welche regelmäßig auf Basis historischer Werte verifiziert werden. Die Liquiditätsrisiken steuert und überwacht die Geschäftsleitung in regelmäßigen Sitzungen und entscheidet über Refinanzierungsmaßnahmen. Die Refinanzierung der Gesellschaft ist aufgrund aktueller Verträge inklusive des Neugeschäfts bis mindestens Ende 2026 gesichert. d) Operationelle Risiken Definition Die operationellen Risiken werden als die Gefahr von Verlusten definiert, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens in einer der nachfolgenden Kategorien auftreten können:
Strategische Risiken und Reputationsrisiken werden nicht unter den operationellen, sondern unter den sonstigen Risiken betrachtet. Die Auslastung des Risikokapitals für operationelle Risiken ergibt sich auf folgender Berechnungsgrundlage:
Zielsetzung und strategischer Fokus Die Geschäftsleitung verantwortet die Weiterentwicklung von Leitlinien, Verfahren, Methoden und Systemen zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation von operationellen Risiken. Ziel ist es, ermittelte und bewertete Risiken zu identifizieren, Maßnahmen zur Gegensteuerung zu veranlassen und Vorkehrungen zu treffen, sodass derartige oder ähnliche Schadensfälle möglichst nicht (mehr) eintreten. Das Management von operationellen Risiken muss gemäß den aktuellen Regeln der FFS erfolgen. Dabei sind alle operationellen Risiken zu identifizieren, bei Wesentlichkeit zu dokumentieren, mit Maßnahmen zu begrenzen und deren aktuelle Bedeutung über ein Monitoring sicherzustellen. Hierbei unterstützen ein Self-Assessment und eine Schadensfalldatenbank. Steuerung und Überwachung Das Self-Assessment und die Schadensfalldatenbank sind Grundpfeiler des Managements der operationellen Risiken. Im Self-Assessment werden im Rahmen einer jährlichen Selbsteinschätzung Verlustdaten nach Verlusthöhe- und Verlusthäufigkeitsschätzungen und sowohl quantitativ als auch qualitativ bewertet. In der Schadensfalldatenbank werden die internen Schadensfälle und die monetären operationellen Verluste erfasst und die relevanten historischen Daten ausgewertet. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt durch die Gesellschaft auf Grundlage der in Kraft gesetzten Arbeitsanweisungen / Handbücher sowie durch unternehmenseigene Vorgaben. Die Schadensfalldatenbank ermöglicht die systematische Analyse eingetretener Schadensfälle und die Überwachung eingeleiteter Maßnahmen. Bei der Steuerung und Überwachung der operationellen Risiken werden u.a. folgende Risikoparameter berücksichtigt:
e) Sonstige Risiken Definition Unter den sonstigen Risiken werden im Wesentlichen die Reputationsrisiken und die strategischen Risiken zusammengefasst. Im Rahmen der sonstigen Risiken können ESG-Risiken auftreten, v.a. im Bereich der Reputationsrisiken. Ziele und strategischer Fokus Die sonstigen Risiken werden mindestens einmal jährlich identifiziert und unter Berücksichtigung der Möglichkeiten zur Risikoreduzierung hinsichtlich ihrer potenziellen Schadenshöhe und Eintritts- häufigkeit beurteilt. Steuerung und Überwachung Die Risikosteuerung und -überwachung der sonstigen Risiken erfolgt prozessual analog zu den operationellen Risiken. f) Kreditspreadrisiken Definition Das Kreditspreadrisiko wird verstanden als das Risiko, das durch die Veränderung des Spreads eines Instruments (z.B einer Refinanzierungslinie) entstehen kann, ohne dass dieses Risiko bereits im Rahmen der anderen Risikoarten (z.B. Zinsänderungsrisiko) erfasst wird. FFS sieht das Kreditspreadrisiko als für das Institut nicht wesentlich an. Auf der Aktivseite sind aufgrund des Geschäftsmodells keine Kreditspreadrisiken vorhanden, auf der Passivseite könnten theoretisch Kreditspreadrisiken vorhanden sein. Bei den Refinanzierungslinien mit der CAAB werden - unabhängig davon, ob diese fest oder variabel verzinst sind - langfristig fixierte Spreads abgeschlossen. Bei der ABS-Transaktion ist der Spread für die Laufzeit fixiert und es besteht das vertragliche Recht, das verkaufte Portfolio nach Ende der ABS-Transaktion abzuschmelzen (Runoff). In beiden Fällen besteht somit kein Kreditspreadrisiko. Lediglich bei den zur Absicherung abgeschlossenen Zinsswaps kann es ein minimales Kreditspreadrisiko geben. Dieses liegt jedoch im Myriaden-Bereich (0,0x%) und wird aufgrund dessen als unwesentlich eingeordnet. Zusätzlich gilt, dass aufgrund nichtexistierender, externer Zusagen seitens FFS an Kunden ein vorübergehendes Aussetzen des Neugeschäfts jederzeit möglich wäre, also auch für den Fall, dass bspw. Zinsen oder Spreads kurzfristig nachteilig wären und FFS aufgrund dessen aktuell keine neue Refinanzierungslinien abschließen will. Im Fall von mittel- oder langfristigen Erhöhungen des Spreads könnte FFS, da das Portfolio mit durchschnittlich ca. zwei Jahren Vertragslaufzeit vergleichsweise schnell rolliert, durch eine Justierung auf der Aktivseite (an Kunden verkaufter Zinssatz) gegensteuern. B. Risikodeckungspotenzial Das Risikodeckungspotenzial wurde plausibel und entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten aus der zum 31.12.2023 ermittelten und geprüften Substanzwertrechnung (einschließlich Eigenkapital, abzüglich der nicht gebuchten aktiven latenten Steuern auf körperschaftsteuerliche Verlustvorträge), die nach dem Schema des Bundesverbands Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) aufgestellt wurde, abgeleitet. Das Risikodeckungspotenzial wird auf der Grundlage der Substanzwertrechnung grundsätzlich jährlich ermittelt. Unterjährig ergebniswirksam gewordene Risiken, die in der GuV des jeweiligen Geschäftsjahres abgebildet sind, werden vom jährlich ermittelten Kapitalpuffer (Risikodeckungspotenzial minus allokiertes Kapital) abgezogen. Sofern die Hälfte des Kapitalpuffers unterjährig verbraucht wurde, wird unmittelbar eine neue Substanzwertrechnung und gleichzeitig eine Aktualisierung des Risikodeckungspotenzials durchgeführt. Die Risiken werden anhand des bestehenden Geschäftsvolumens sowie der erwarteten Planung/Ausweitung dieser Geschäfte bewertet. Damit nicht nur die Risiken aus den laufenden Geschäften im Risikotragfähigkeitskonzept Berücksichtigung finden, sondern auch die darin enthaltenen Vermögenswerte, leitet die Gesellschaft das Risikodeckungspotenzial vermögenswertbasiert ab. Zur Ermittlung des Risikodeckungspotenzials 2024 legte die Gesellschaft den zum 31.12.2023 ermittelten und geprüften Substanzwert sowie das bilanzielle Eigenkapital zum 31.12.2023 zugrunde. Das Risikodeckungspotenzial für das aktuell Geschäftsjahr ermittelt sich wie folgt:
C. Risikotragfähigkeit Auf der Grundlage des Gesamtrisikoprofils stellt die FFS sicher, dass die wesentlichen Risiken der Gesellschaft durch das Risikodeckungspotenzial (Risikodeckungsmasse), unter Berücksichtigung von Risikokonzentrationen, laufend abgedeckt sind und damit die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Die Risikotragfähigkeitsrechnung ist eng mit der Risikostrategie und den Planungsprozessen in der Gesellschaft verzahnt. Die Risiken werden - soweit möglich - quantifiziert und ein entsprechender Risikobetrag (Verlustpotenzial, allokiertes Risikokapital) festgelegt, teilweise unter Berücksichtigung von Plausibilisierungen durch qualifizierte Expertenschätzungen oder anhand aufsichtsrechtlich vorgegebener Methoden. Zu den jeweiligen vierteljährlichen Berichtsstichtagen wird durch die Quantifizierung der Auslastung der Risikoarten die Risikotragfähigkeit ermittelt und berichtet. Die den Methoden zugrundeliegenden Annahmen sind aus Sicht der Gesellschaft nachvollziehbar begründet. Die Angemessenheit der Methoden wird mindestens jährlich durch einen externen Dienstleister geprüft. Die wesentlichen Elemente der Risikotragfähigkeitssteuerung sowie die wesentlichen zugrundeliegenden Annahmen werden von der Abteilung Risikomanagement entwickelt und von der Geschäftsleitung genehmigt. Darüber hinaus analysiert die Abteilung Risikomanagement bei beabsichtigten Veränderungen der Geschäftstätigkeit oder der strategischen Ziele oder erwarteten Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds die Art und den Umfang der Auswirkungen auf die Risikotragfähigkeit der FFS. Die Ergebnisse der Analyse werden im Risikobericht beschrieben. Die nachfolgende Tabelle zeigt sowohl die für die Jahre 2023 und 2024 ermittelten Risikolimite je Risikokategorie als auch deren Auslastungen zum 31.12. des jeweiligen Jahres.
Zur Bestimmung des Gesamtrisikos im Rahmen des Risikotragfähigkeitskonzepts besteht die Möglichkeit, Diversifikationseffekte innerhalb oder zwischen Risikoarten risikomindernd anzusetzen. Um jedoch potenzielle Diversifikationseffekte zu beanspruchen, ist die Aufwand-zu-Nutzen-Relation abzuwägen. Bei der Größe der Gesellschaft sind die erwarteten Diversifikationseffekte eher gering. Daher wird auf die Nutzung von Diversifikationseffekten verzichtet und unterstellt, dass die in den Hauptkategorien definierten Risiken gleichzeitig eintreten können (und das allokierte Risikokapital gleichzeitig in Anspruch nehmen). Das Gesamtrisiko der Gesellschaft ist somit die Summe der Einzelrisiken der jeweiligen Risikokategorie. Die Kriege in der Ukraine sowie in Israel und die damit einhergehenden Folgen für die Wirtschaft hatten im Berichtsjahr keinen signifikanten Einfluss auf die Risikoauslastung der FFS. Die zum 31. Dezember 2024 quantifizierten Risiken konnten durch das vorhandene Risikodeckungs- potenzial abgedeckt werden, die Risikotragfähigkeit war im Berichtsjahr jederzeit gegeben. Im Berichtsjahr betrug die Auslastung der Risikotragfähigkeit EUR 36,9 Mio. und 27,8% (Vorjahr: EUR 20,7 Mio. und 17,8%). Die Auslastung ist damit im Vergleich zum Vorjahr sowohl absolut als auch prozentual deutlich gestiegen. Dies hat mehrere Gründe, liegt jedoch hauptsächlich an der Integration von ESG-Risiko-Komponenten in die Adressenausfallrisiken sowie Operationellen Risiken, kleineren methodischen Aktualisierungen in den Berechnungslogiken sowie der Berücksichtigung etwaiger Konsequenzen aus der Kundenbeschwerdewelle im gesamten Finanzdienstleistungssektor in UK im vergangenen Jahr (siehe hierzu auch nachfolgender Abschnitt). 7) Prognosebericht: Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung Aussichten für das Geschäftsjahr 2025:Die Wirtschaft in den von FFS betreuten Märkten hat sich nach der Pandemie und nach den Schockwellen, die der Ukraine Krieg ausgelöst hat, erholt, wenngleich insbesondere im deutschen Markt die Anzeichen einer Rezession zu spüren sind. Kunden der Gesellschaft, d.h. deren Geschäftsmodelle und Einkommensquellen, zeigen sich weiterhin stabil, und so hat FFS im Bereich von Ausfällen durch wirtschaftliche Probleme von Kunden im Berichtsjahr keine hohen Risiken zu verzeichnen. Im Markt Großbritannien haben sich regulatorische Unsicherheiten gezeigt, die die gesamte Finanzdienstleitungsbranche betroffen haben und auch darüber hinaus wirtschaftliche Auswirkungen haben könnten. Eine große Welle von Kundenbeschwerden über nicht offengelegte Provisionszahlungen an Händler und Vermittler hat regulatorischen und zivilrechtlichen Handlungsbedarf aufgezeigt. FFS ist, aufgrund ihres speziellen Geschäftsmodelles und ihrer Kundenstruktur, hier nur in geringem Umfang betroffen gewesen: die Gesellschaft bietet ihren Kunden, die in der Regel geschäftserfahrene Selbständige, Unternehmer, leitende Angestellte etc. sind, Finanzdienstleistungen für Fahrzeuge an, die diese Kunden nicht zum täglichen Gebrauch benötigen, sondern die als Investition gesehen werden und Wertsteigerungen in der Zukunft versprechen. Diese Kunden sehen keinen Grund, Beschwerden zu erheben, wie dies Kunden im „Massenmarkt“ in großer Anzahl getan haben. FFS hatte im Markt Großbritannien im Berichtsjahr lediglich 168 Kundenbeschwerden zu verzeichnen, bei Fallzahlen von deutlich mehr als zwei Millionen in Großbritannien. Ein zweitinstanzliches (Court of Appeal) Urteil in drei Fällen wurde zu Gunsten der klagenden Kunden gefällt, die Fälle werden in der ersten Jahreshälfte 2025 vor dem höchsten Gericht in Großbritannien, dem Supreme Court, verhandelt. Branchenverbände, die Regulierungsbehörde und die britische Regierung sind sensibilisiert und arbeiten an Lösungen, die die Marktintegrität der Finanzdienstleistungsbranche nicht gefährdet. Künftig mögliche regulatorische Änderungen oder eine mögliche Festlegung von Entschädigungsleistungen zu Gunsten von Kunden könnte FFS aber ebenso treffen wie die gesamte Branche. Konkrete Tendenzen sind derzeit nicht zu sehen, eine Einschätzung zu Struktur und möglichem Umfang solcher Entschädigungen ist noch nicht möglich. FFS beobachtet die Entwicklungen sehr genau und ist in engem Austausch mit Branchenverbänden, eigenen Anwälten vor Ort und den Behörden. Auf der Basis des erzielten Neugeschäfts 2024 und unter Einbeziehung des Geschäftsergebnisses 2023 wurde die Planung für 2025 vorgenommen. Gegenüberstellung der für 2024 realisierten und für 2025 geplanten Verträge und Finanzierungs- summen (inkl. Verlängerungen):
Die Nachfrage nach Fahrzeugen der Marke Ferrari ist nach wie vor hoch, was sich in ebenfalls hoher Nachfrage nach Finanzdienstleistungsprodukten widerspiegelt. Der für die Gesellschaft wichtige Markt Großbritannien hat in den vergangenen Jahren hohe Wachstumsraten bei der Auslieferung von Ferrari Neufahrzeugen erlebt. Die Gesellschaft erwartet hier eine Reduzierung der Auslieferungen von Neufahrzeugen, die voraussichtlich durch die Märkte Deutschland und Schweiz nicht kompensiert werden kann. Aus diesem Grunde plant die Gesellschaft 2025 ein gegenüber dem Berichtsjahr geringeres Neugeschäftsvolumen. Preisentwicklung und Refinanzierung: FFS verfügte im Berichtsjahr jederzeit über ausreichende Refinanzierungsmittel, die von der CA Auto Bank SpA und zusätzlich für das Geschäft in Großbritannien über eine ABS-Struktur in Zusammenarbeit mit der Bank of America zur Verfügung gestellt wurden. Die positive Entwicklung der Referenzzinsen der Notenbanken in den betreuten Märkten hat sich positiv auf die Refinanzierungszinsen ausgewirkt, sodass FFS Preissenkungen vornehmen konnte. Die Gesellschaft wird ihre Angebotspreise in Abhängigkeit der Zinsentwicklung am Markt in 2025 prüfen und ggfs. anpassen. Ergebnisprognose: Im Berichtsjahr konnte durch das wiederum hohe Niveau der Neugeschäftsabschlüsse der Finanzierungsbestand der FFS (average managed outstanding, der rollierende 12-Monats-Durchschnitt aus Barwerten des finanzierten Portfolios) nochmals auf nunmehr EUR 1.187 Mio. gesteigert werden. Das kontrahierte Neugeschäft 2024 wird dabei zu einem sehr positiven handelsrechtlichen Ergebnis führen, das auf dem Niveau des Vorjahres liegen wird.
Pullach i.Isartal, den 13.02.2025 Ferrari Financial Services GmbH Roberto Sportiello, CEO Thomas Rinn, COO Dr. Aleksander Szymanski, CFO Jahresbilanz zum 31.12.2024Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2024
ANHANG für das Geschäftsjahr 2024der FERRARI FINANCIAL SERVICES GMBH, PULLACH I.ISARTALA. ALLGEMEINE ANGABEN1. Aufstellungsgrundsätze und Gliederung Die Ferrari Financial Services GmbH, Pullach i.Isartal, hat die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zum Betreiben des Finanzierungsleasings (§ 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 10 KWG) sowie des Factorings (§ 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 9 KWG). Die Ferrari Financial Services GmbH, Pullach i.Isartal, ist somit nach § 340 Abs. 4 S. 1 HGB verpflichtet, einen Jahresabschluss nach den für Kreditinstitute geltenden Regelungen des § 340 ff. HGB i.V.m. der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufzustellen. Die Ferrari Financial Services GmbH gilt als große Kapitalgesellschaft gemäß § 340a Abs. 1 S. 1 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt gemäß Formblatt 3 zur RechKredV in Staffelform. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenständen und Schulden wird von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres sind beibehalten worden. a) Forderungen an Kreditinstitute Die Forderungen an Kreditinstitute wurden zum Nennwert angesetzt. b) Forderungen an Kunden Die Forderungen an Kunden werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Soweit erforderlich, wurden auf die Forderungen Einzelwertberichtigungen und pauschalierte Wertberichtigungen vorgenommen. Noch nicht fällige Forderungen aus Autokauffinanzierungen werden abgezinst zum Barwert bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Pauschalwertberichtigung folgt den Vorgaben des IDW RS BFA 7 und besteht aus zwei Komponenten. Der erste Teil folgt der IFRS9-Systematik und beruht auf der Berechnung des erwarteten Verlusts auf Basis der beobachteten Kreditausfälle der Vergangenheit sowie aktuellen Informationen und Erwartungen für die Zukunft. Der gesamte Leasing- und Mietkaufbestand wird hierbei in drei Stufen unterteilt. In der ersten Stufe handelt es sich um Verträge, bei denen es keinen Zahlungsverzug innerhalb der letzten zwölf Monate gab. Diese werden mit dem einjährigen erwarteten Forderungsverlust (Expected Credit Loss) bewertet. In die zweite Stufe werden Verträge eingeordnet, die aktuell im Verzug sind oder innerhalb der letzten zwölf Monate rückständig waren. Für diese Untergruppe wird ein erwarteter Forderungsverlust herangezogen, der sich auf die gesamte Restlaufzeit des zugrundeliegenden Vertrags (Lifetime Expected Credit Loss) bezieht. In der dritten Stufe wird für Verträge mit einem Verzug von über 90 Tagen eine Einzelwertberichtigung ermittelt. Der zweite Teil der Pauschalwertberichtigung berücksichtigt Konzentrationen innerhalb des Forderungsbestands, hierbei wird eine zusätzliche Pauschalwertberichtigung für Kreditinanspruchnahmen über € 1 Mio. pro Kreditnehmereinheit unter Berücksichtigung von Länderrisiken, Risiken aus der Art der gestellten Sicherheiten und der Höhe der Kreditinanspruchnahme im Verhältnis zum Sicherheitswert berechnet. Schuldverschreibungen sind mit ihren historischen Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots bilanziert (§340e Abs. 1 Satz 2 i.V.m § 253 Abs. 4 S.1, Abs. 5 S. 1 HGB Die Gesellschaft bilanziert Forderungsverkäufe im Rahmen von ABS-Transaktionen gemäß IDW RS HFA 8 "Zweifelsfragen bei der Bilanzierung von asset backed securities-Gestaltungen und ähnlichen Transaktionen". Dabei übernimmt die Gesellschaft bei den ABS-Transaktion als Originator die Junior Notes. Da somit sämtliche Chancen und Risiken bei der Gesellschaft verbleiben, bleibt sie auch wirtschaftlicher Eigentümer der verkauften Forderungen. Deshalb werden gemäß IDW RS HFA 8 die verkauften Forderungen weiterhin in der Bilanz ausgewiesen ("Non True Sale"). Dazu korrespondierend wird das Volumen der verkauften Forderungen (Nominalbetrag) auf der Passivseite unter Sonstige Verbindlichkeiten mit dem Verkaufspreis ausgewiesen. Dieser wird entsprechend der Zahlungseingängen der Kunden getilgt. c) Leasingvermögen Die Gegenstände des Leasingvermögens werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, bilanziert. Die Abschreibungen auf das Vermietungsvermögen erfolgen linear, im Jahr des Zugangs pro rata temporis, über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von sechs Jahren bei Neufahrzeugen und über die entsprechend bemessene Restnutzungsdauer bei Gebrauchtfahrzeugen. d) Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die Bilanzierung und Bewertung der immateriellen Anlagewerte sowie der Sachanlagen erfolgen zu historischen Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Die Zugänge zum Anlagevermögen des Geschäftsjahres 2024 werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer - pro rata temporis - abgeschrieben. Die zugrunde gelegten Nutzungsdauern betragen zwischen 3 und 10 Jahre. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. e) Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Unter diesem Posten ausgewiesene Waren werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. f) Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen im Voraus bezahlte Aufwendungen des Folgejahres. g) Forderungen in fremder Währung Forderungen in fremder Währung werden mit dem Kurs am Tage des Geschäftsvorfalls umgerechnet und unter Berücksichtigung des § 256a i.V.m. § 340h HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag angesetzt. Zum Bilanzstichtag in Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände belaufen sich auf TEUR 943.993 (Vj. TEUR 862.586). h) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. i) Verbindlichkeiten in fremder Währung Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Kurs am Tage des Geschäftsvorfalls umgerechnet und unter Berücksichtigung des § 256a HGB i.V.m. §340 h HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag angesetzt. Zum Bilanzstichtag in Fremdwährung lautende Verbindlichkeiten belaufen sich auf TEUR 992.923 (Vj. TEUR 896.884). j) Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Einnahmen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Die Auflösungen erfolgen linear über die den Abgrenzungen zugrundeliegenden Vertragslaufzeiten. k) Steuer- Pensions- und andere Rückstellungen Die Steuer-, Pensions- und anderen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und werden auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung zum Erfüllungsbetrag angesetzt. l) Eigenkapital Der Ansatz und Ausweis des Eigenkapitals erfolgen gemäß § 272 HGB. m) Latente Steuern Zum Bilanzstichtag bestehen temporäre Differenzen zwischen den Wertansätzen der Handels- und Steuerbilanz bei Finanzierungsforderungen (Hire-Purchase), sonstigen Rückstellungen und Pensionsrückstellungen, welche zu aktiven latenten Steuern führen würden. Aufgrund des sich ergebenden Aktivüberhangs wird das Wahlrecht nach §274 Abs. 1 HGB ausgeübt und es werden keine latenten Steuern angesetzt. Die sich darüber hinaus zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 auf den bestehenden Verlustvortrag ergebenden aktiven latenten Steuern wurden ebenfalls unter Nutzung der Wahlrechtes nach § 274 Abs. 1 HGB nicht angesetzt. Der Ermittlung der latenten Steuern lag in Deutschland ein kombinierter Steuersatz für Körperschaft- und Gewerbesteuer von 24,93 % und in Großbritannien für Körperschaftsteuer von 25 % zugrunde. n) Leasingergebnis Leasingerträge aus laufenden Leasingraten werden periodengerecht entsprechend den vereinbarten Zahlplänen vereinnahmt. Leasingsonderzahlungen, die zu Beginn der Vertragslaufzeit geleistet werden, werden über den passiven Rechnungsabgrenzungsposten linear über die Leasinglaufzeit verteilt oder ggf. vorzeitig in voller Höhe vereinnahmt, wenn der zugrundeliegende Vertrag bzw. das Fahrzeug verkauft wird. Leasingerträge im Zusammenhang mit dem Verkauf von Leasingobjekten werden mit Übergang von Nutzen und Lasten realisiert. Leasingaufwendungen werden verursachungs- bzw. periodengerecht zu den entsprechenden Leasingerträgen erfasst. o) Zinsergebnis Zinsen werden mit dem zeitanteiligen Betrag, der auf das Geschäftsjahr entfällt, erfasst. p) Provisionsergebnis Die Provisionserträge enthalten Einmalzahlungen, die nach vollständiger Leistungserbringung ver- einnahmt werden. Provisionsaufwendungen werden entsprechend der in Anspruch genommenen Leistung als Aufwand verbucht. q) Allgemeine Verwaltungsaufwendungen Allgemeine Verwaltungsaufwendungen werden verursachungs- bzw. periodengerecht erfasst. B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ1. Forderungen an Kreditinstitute Die Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von TEUR 22.775 (Vj. TEUR 16.952) beinhalten ausschließlich täglich fällige Bankguthaben. Das Bankguthaben enthält ebenfalls das Cash Pooling mit der FCA Capital Ireland Plc. Die Forderungen hieraus gegenüber der CA Auto Bank S.p.A. (CAAB) belaufen sich auf TEUR 12.731 (Vj. TEUR 12.920). 2. Forderungen an Kunden Die Forderungen an Kunden TEUR 972.861 (Vj. TEUR 863.652) beinhalten fällige Raten sowie Barwerte der Autokauffinanzierungen in Höhe von TEUR 889.921 (Vj. TEUR 784.854). Ebenso werden hier die im Rahmen der ABS-Transaktion erworbenen Junior Notes in Höhe von TEUR 84.148 (Vj TEUR 78.797) ausgewiesen. Zur Erfassung der mit den Forderungen verbundenen Ausfallrisiken wurden Einzelwertberichtigungen und pauschalierte Wertberichtigungen auf den Forderungsbestand in Höhe von TEUR 12.123 (Vj. TEUR 11.842) vorgenommen. Die Restlaufzeit der Forderungen an Kunden gemäß § 9 Abs. 1 und 2 RechKredV stellt sich wie folgt dar:
3. Leasingvermögen, immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die Zusammensetzung und die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr sind im Anlagen- gitter (Anlage zum Anhang) dargestellt. Die immateriellen Anlagen in Höhe von TEUR 3.031 (Vj. TEUR 3.431) sowie die Sachanlagen in Höhe von TEUR 80 (Vj. TEUR 66) dienen der Erhaltung des eigenen Geschäftsbetriebs. 4. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen überwiegend Steuerforderungen in Höhe von TEUR 4.114 (Vj. TEUR 3.105) sowie Kautionen in Höhe von TEUR 2.243 (Vj. TEUR 85). Des Weiteren wird insbesondere das Vorratsvermögen mit TEUR 11.779 (Vj. TEUR 34.506) ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um 29 Fahrzeuge deren Vertragsaktivierung im Januar 2025 stattfand. 5. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entfallen auf Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin CAAB in Höhe von TEUR 527.020 (Vj. TEUR 464.747). Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gemäß § 9 Abs. 3 RechKredV stellt sich wie folgt dar:
6. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden In den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden TEUR 7.005 (Vj. TEUR 3.136) werden im Wesentlichen die kreditorischen Debitoren in Höhe von TEUR 4.952 (Vj. TEUR 3.243) ausgewiesen sowie einbehaltene Mehrerlöse in Höhe von TEUR 2.053 (Vj. TEUR 414). 7. Sonstige Verbindlichkeiten Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden insbesondere die Verbindlichkeiten aus der ABS-Transaktion in Höhe von TEUR 672.390 (Vj TEUR 634.755) ausgewiesen. Ein Anteil von TEUR 94 (Vj. TEUR 79) betreffen Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer. Außerdem beinhalten die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 2.286 (Vj. TEUR 2.154) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Zum Bilanzstichtag 31.12.2024 bestanden außerdem Steuerverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 17 (Vj. TEUR 0). 8. Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 240 (Vj. TEUR 277) betreffen vorausbezahlte Aufwendungen des folgenden Geschäftsjahres. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen abzugrenzende Leasingsonderzahlungen in Höhe von TEUR 77.462 (Vj. TEUR 69.013), Zinssubventionen von Händlern in Höhe von TEUR 20 (Vj. TEUR 47), sowie abgegrenzte Versicherungsbeiträge i.H.v. TEUR 425 (Vj TEUR 625). 9. Rückstellungen Für die in 2019 entgeltlich übernommene Pensionsrückstellung in Höhe von EUR 325.274 wurden folgende Bewertungs- und Berechnungsgrundsätze angewandt:
Der Verpflichtungsumfang nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Jahre beträgt zum Stichtag 31. Dezember 2024 insgesamt EUR 408.839. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des siebenjährigen und des zehnjährigen Durchschnittszinssatzes beläuft sich daher auf EUR 0. Somit besteht keine Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 S. 2 HGB In den Steuerrückstellungen werden die berechneten Verbindlichkeiten für Gewerbesteuer i.H.v. TEUR 1.941 sowie für Körperschaftsteuer TEUR 2.876 Die anderen Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 5.347 (Vj. TEUR 4.528) und drohende Verluste in Höhe von TEUR 4.965 (Vj. TEUR 3.705) gebildet worden. Die Drohverlustrückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen, die auf das Leasinggeschäft für Restbuchwertunterdeckung entfallen. 10. Eigenkapital Das Stammkapital der Ferrari Financial Services GmbH ist zum 31. Dezember 2024 in 1.777.600 Geschäftsanteile aufgeteilt. Die Kapitalrücklage ist unverändert zum Vorjahr und betrifft andere Zuzahlungen in das Eigenkapital nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. C. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG1. Leasingerträge Die Leasingerträge in Höhe von TEUR 763.071 beinhalten im Wesentlichen Mietkauferlöse bei Vertragsabschluss (Barwert der Mietkaufforderungen) TEUR 555.122 (Vj. TEUR 472.259), laufende Leasingerträge TEUR 42.204 (Vj. TEUR 34.198), die Auflösung von passiven Rechnungsabgrenzungsposten für Mietsonderzahlungen TEUR 57.927 (Vj. TEUR 46.081) sowie Erlöse aus dem Verkauf von Leasingvermögen TEUR 104.783 (Vj. TEUR 66.566). Die Erlöse aus Anlageabgängen werden in den Leasingerträgen, die Abgänge der korrespondierenden Restbuchwerte werden in den Leasingaufwendungen gezeigt. Das wirtschaftliche Gesamtergebnis bei vorzeitigen Vertragsablösungen ergibt sich aus der Gesamtbetrachtung der Gewinne bzw. Verluste aus dem Fahrzeugverkauf und dem Anlagenabgang, sowie der Erträge aus der sofortigen Auflösung der abgegrenzten Leasingsonderzahlung. 2. Leasingaufwendungen Die Leasingaufwendungen TEUR 654.859 (Vj. TEUR 542.642) betreffen im Wesentlichen Objekteinkäufe für Autokauffinanzierungen TEUR 555.127 (Vj. TEUR 472.259) und Restwertabgänge aus verkauften Leasingobjekten TEUR 91.476 (Vj. TEUR 62.524). 3. Zinserträge Die Zinserträge betreffen die laufenden Zinserträge aus dem Mietkaufgeschäft. Die nachstehende Tabelle zeigt die Verteilung auf die einzelnen Märkte.
4. Zinsaufwendungen Die Zinsaufwendungen betreffen im Wesentlichen die Zinszahlungen für die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der CAAB. 5. Provisionsaufwendungen Die Provisionsaufwendungen entstehen gegenüber dem Ferrari-Händlernetz für die Vermittlung von Leasing- und Mietkaufverträgen. 6. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge in Höhe von TEUR 69.304 (Vj. TEUR 4.371) aus realisierten Kursgewinnen und der Währungsumrechnung von Fremdwährungspositionen zum Abschlussstichtag (§ 256a HGB i.V.m. 340h HGB), sowie Erträge aus Weiterbelastungen an Kunden in Höhe von TEUR 676 (Vj. TEUR 2.062). 7. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen betreffen Personal- und Sachaufwendungen des laufenden Geschäftsbetriebes. 8. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Leasingvermögen Die Abschreibungen auf das Leasingvermögen betreffen den finanzierten Bestand an Leasingfahr- zeugen. Die Abschreibung wurde linear unter Berücksichtigung gängiger Nutzungsdauern ermittelt. 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 67.612 (Vj. TEUR 9.846) enthalten. Der Posten setzt sich zusammen aus realisierten Kursverlusten und aus Verlusten aus der Währungsumrechnung von Fremdwährungspositionen zum Abschlussstichtag (§ 256a HGB i.V.m. 340h HGB). Außerdem enthalten sind Aufwendungen zur Weiterbelastung an Kunden in Höhe von TEUR 49 (Vj. TEUR 1.212). 10. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen TEUR 2.369 (Vj. TEUR 1.000) betreffen die Bildung von Einzelwertberichtigungen und pauschalierten Wertberichtigungen TEUR 281 (Vj. TEUR 987) sowie die finale Realisierung von Forderungsverlusten TEUR 2.088 (Vj. TEUR 13). 11. Ertragsteuern Die Steuern von Einkommen und Ertrag bestehen im Wesentlichen aus Zuführungen zu Körperschaft- und Gewerbesteuerrückstellung in Höhe von T€ 5.759 und aus einer Zuführung zu Körperschaftsteuerrückstellung für die britische Betriebsstätte in Höhe von T€ 0. Zudem ergibt sich ein Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerertrag für die Vorjahre in Höhe von T€ 15 sowie ein Körperschaftsteueraufwand für die britische Betriebsstätte für Vorjahre in Höhe von T€ 359. D. SONSTIGE ANGABEN1. Angaben zu derivativen Finanzinstrumenten Analog zum Vorjahr wurden Zinsswaps zur Absicherung künftiger Zahlungsströme aus variabel verzinslichen Darlehen verwendet. Folgend die Eckdaten der verwendeten Zinsswaps und der abgesicherten Darlehen:
Die Tabelle weist alle Swaps aus, die am 31.12.2024 bestanden. Swaps werden ausschließlich konzernintern durch die CAAB abgeschlossen. Die Swaps bilden zusammen mit Ihren Grundgeschäften eine Bewertungseinheit nach § 254 HGB und dienen lediglich der Zinssicherung der langfristigen Verbindlichkeiten zur Finanzierung des Portfolios. Die prospektive und retrospektive Beurteilung der Wirksamkeit der Bewertungseinheiten erfolgt anhand des Vergleichs der wertbestimmenden Faktoren von Grund- und Sicherungsgeschäft der Bewertungseinheiten. Die maßgeblichen Risikoparameter von Grund- und Sicherungsinstrument sind jeweils aufeinander abgestimmt (Bewertungseinheit). Bilanziell zu berücksichtigende relevante Unwirksamkeiten bezogen auf die Bewertungseinheiten ergaben sich daher nicht. Für die Abbildung der Bewertungseinheiten als Cash Flow Hedges wird die Einfrierungsmethode angewandt, wonach die sich ausgleichenden Wertänderungen aus den Bewertungseinheiten nicht bilanziert werden. Die längere Laufzeit der einzelnen Zinsswaps im Vergleich zu den einzelnen Kredittranchen wird kompensiert durch den revolvierenden Charakter des Darlehens gegenüber der CAAB (lt. Rahmenvertrag vom 07.11.2016). Das führt dazu, dass zurückgeführte Kredittranchen wieder durch entsprechende, neu aufgenommene Kredittranchen ersetzt werden. Die Kredittranchen und die entsprechenden Sicherungsinstrumente sind aufeinander soweit abgestimmt, dass eine vollständige Kompensation des gesicherten Risikos gegeben ist. Das mit den, aus den Grundgeschäften und den Sicherungsgeschäften gebildeten Bewertungseinheiten nach § 254 HGB, gesicherte Kreditvolumen (ausgewiesen unter Verbindlichkeiten Kreditinstitute und sonstigen Verbindlichkeiten) beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 1.158.709 (Vj.TEUR 1.071.084). Die Höhe der mit den Bewertungseinheiten abgesicherten Risiken beträgt zum Stichtag TEUR 654.671 (Vj. TEUR 555.184). 2. Angaben zum Abschlussprüferhonorar Für den Abschlussprüfer sind für das Geschäftsjahr 2024 Aufwendungen in folgender Höhe berücksichtigt: -Abschlussprüfungsleistungen: TEUR 260.
3. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen - wie im Vorjahr - nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen zum 31.12.2024 wie folgt: Verpflichtungen aus langfristigen Miet- und Leasingverträgen TEUR 463 (Vj. TEUR 550), davon werden in 2025 fällig: TEUR 340 (Vj TEUR 437). 4. Angaben zu nahestehenden Personen Nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen. 5. Geschäftsführung und Aufsichtsrat Geschäftsführung
Die Angabe der Vorstands- / Geschäftsführerbezüge entfällt gemäß § 286 Abs. 4 HGB. Aufsichtsrat, (nicht im Sinne von §52 GmbHG)
6. Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte außer der Geschäftsführung im Jahresdurchschnitt 41 (Vj. 37) Arbeitnehmer.
7. Verwendung des Jahresergebnisses Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2024 in Höhe von EUR 16.161.889,65 soll in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt werden. 8. Angaben zur Identifikation Die Ferrari Financial Services GmbH hat ihren Sitz in Pullach i.Isartal, Landkreis München und ist im Handelsregister B des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 226758 eingetragen. 9. Konzernverbindung Die Anteile an der Ferrari Financial Services GmbH werden gehalten von der Ferrari S.p.A., Maranello/Italien (888.799 Anteile) und der CA Auto Bank S.p.A., Turin, Italien (888.801 Anteile). Die Race Auto Securitization Transaction S.a.r.l., Luxemburg ist nach § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB in den Konzernabschluss der Ferrari Financial Services GmbH miteinzubeziehen. Kleinster Konsolidierungskreis ist der Konzernabschluss der CA Auto Bank S.p.A.. Dieser ist am Sitz der Gesellschaft in Turin und unter dem folgenden Link erhältlich: https://www.ca- autobank.com/en/investor-relations/statements-and-reports/. Aufgrund dieses Einbezugs ist die Ferrari Financial Services GmbH verbundenes Unternehmen der CA Auto Bank S.p.A. und damit gemäß § 290, 291 HGB von der Aufstellung eines eigenen Konzernabschlusses befreit. Größter Konsolidierungskreis ist der Konzernabschluss der Credit Agricole S.A.. Der Konzernabschluss der Credit Agricole S.A.. ist an deren Sitz in Paris erhältlich und unter folgendem Link einsehbar: https://www.credit-agricole.com/en/finance. 10. Nachtragsbericht Es haben sich nach Schluss des Geschäftsjahres 2024 keine Vorgänge ereignet, die für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind.
Pullach i.Isartal, den 13.02.2025 Die Geschäftsführung Roberto Sportiello Thomas Rinn Dr. Aleksander Szymanski Entwicklung des Anlagevermögens vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Ferrari Financial Services GmbH, Pullach i.Isartal Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Ferrari Financial Services GmbH, Pullach i.Isartal, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Ferrari Financial Services GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 14. Februar 2025 PricewaterhouseCoopers GmbH Michael Henneberger, Wirtschaftsprüfer Sabrina Riedl, Wirtschaftsprüferin
CA Auto Bank S.p.A.
Turin, 04.03.2025 Giacomo Carelli, Managing Director, Amministratore Delegato Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 wurde am 04. März 2025 festgestellt. |
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