Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 226758
Eingetragen
30.6.2016
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenInstitute für Factoring-GeschäfteVermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels Carsharing
Gegenstand
Aufbau und die Durchführung eines europaweiten Ferrari Financial Services Konzepts für Herstellerabsatzfinanzierungen von Fahrzeugen im Auftrag der Ferrari S.p.A. mit Sitz in Maranello, Italien; Einführung und Vertrieb von Leasingmodellen und Autokauffinanzierungen unter dem Label Ferrari Financial Services durch die authorisierten Vertragspartner der Ferrari S.p.A.; Verwaltung und Servicing der Verträge unter dem Label Ferrari Financial Services; Kauf von Mobilien aller Art, insbesondere Fahrzeuge der Marke Ferrari zum Zwecke des Finance Leasing, des Operate-Leasing, des Mietkaufs, der Vermietung und des Abzahlungsverkaufs als Autokauffinanzierung; Betreiben von Factoring-Geschäft; Gründung von Niederlassungen und Gesellschaften in europäischen Ländern sowie Kauf, Übernahme oder Beratung von anderen Unternehmen zum Zwecke der Durchführung des Ferrari Financial Services Konzepts; Erstellung und Durchführung von Marketing-Konzepten unter diesem Label; Tätigkeit als produktakzessorischer Versicherungsmakler mit Erlaubnisbefreiung nach § 34d Abs. 6 GewO

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Paolo Manfreddi
seit 22.7.2025
Prokura
Geschäftsführer
Thomas Rinn
seit 30.6.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
Ferrari S.p.A.ITA
50.00%
CA Auto Bank S.p.A.ITA
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
CA Auto Bank S.p.A.
Italy
888.801 €
50.00%
Ferrari S.p.A.
Italy
888.799 €
50.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ferrari Financial Services GmbH

Pullach i.Isartal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024

der Ferrari Financial Services GmbH

1) Grundlagen des Unternehmens

2) Wirtschaftsbericht

3) Vermögenslage

4) Finanzlage

5) Ertragslage

6) Risikobericht

7) Prognosebericht: Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung

1) Grundlagen des Unternehmens Rechtsform:

Die Gesellschaft wird in der Rechtsform der GmbH geführt. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 226758 eingetragen.

Gesellschaftsstruktur:

Die Ferrari Financial Services GmbH (im Folgenden: "FFS") ist ein als Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) operierendes Finanzdienstleistungsinstitut der Ferrari S.p.A., Maranello, Italien und der CA Auto Bank S.p.A, Turin, Italien (im Folgenden: "CAAB").

Ziel der Gesellschaft ist es, in den nachfolgend bezeichneten Märkten einen signifikanten Anteil des Leasing- und Finanzierungsgeschäftes der Marke Ferrari in den eigenen Büchern zu realisieren, soweit dies in den verschiedenen Märkten (aufsichts-)rechtlich zulässig ist. Zusätzlich werden auch Fahrzeuge anderer Marken der Ferrari Vertragshändler ("Multibrand") sowie Gebrauchtfahrzeuge, die die Ferrari Händler in Zahlung genommen haben, finanziert.

Die Anteile der FFS werden mehrheitlich (888.801 von 1.777.600 Anteilen) von der CAAB und von der Ferrari S.p.A., Maranello, Italien, (888.799 von 1.777.600 Anteilen) gehalten.

Geschäftsfokus

Der Fokus von Ferrari S.p.A. als Hersteller von Luxusfahrzeugen liegt in der langfristigen Kundenbindung. Dies ist auch Ziel von FFS, das sie durch ihr Angebot an flexiblen, auf Kundenbedürfnisse angepasste Finanzdienstleistungslösungen erreichen möchte. Durch ihre enge Zusammenarbeit mit Vertragshändlern von Ferrari ist FFS immer erste Wahl, wenn es um Finanzierungslösungen geht. (Luxus-) Fahrzeuge anderer Marken werden auf Kundenwunsch ebenso finanziert, nicht jedoch als strategisches Ziel.

Organisatorische Leitung/Personal

Die Gesellschaft wurde von den Geschäftsführern Roberto Sportiello (CEO), Thomas Rinn (COO) und Dr. Aleksander Szymanski (CFO) geleitet und beschäftigt zum Bilanzstichtag 31.12.2024 insgesamt 41 eigene Mitarbeiter für die Bereiche Markt (9), Marktfolge (8), Verwaltung (17), Risikomanagement & Compliance (4), interne Revision (1) und Personal (2).

Standort

Der Sitz der Gesellschaft befindet sich unverändert in Pullach i.Isartal, wo die Gesellschaft Räumlichkeiten angemietet hat. Das Geschäft wird sowohl für den deutschen Markt, als auch "Cross Border" für die Auslandsmärkte Schweiz und Großbritannien abgewickelt. Der An- und Verkauf von Fahrzeugen für diese Kunden ist dabei nicht auf diese Länder beschränkt.

Produkte

Die FFS bietet unverändert folgende Produkte an:

Leasing für gewerbliche und private Kunden in Deutschland und der Schweiz,

Autokauffinanzierungsverträge (AKF) für gewerbliche und private Kunden in Deutschland,

sogenannte "Libero" Verträge (entspricht den deutschen AKF-Verträgen) für gewerbliche und private Kunden in der Schweiz und

Mietkauf (Hire-Purchase) mit oder ohne Ballonrate für den englischen Markt.

Außerdem bietet die Gesellschaft Factoring an, das in 2015 bis auf Weiteres eingestellt wurde. Neugeschäfte wurden seit 2016 nicht mehr abgeschlossen.

Rechtliche Einflussfaktoren

Die FFS zählt in Deutschland zur Kategorie der Finanzdienstleistungsinstitute (§ 1 Abs. 1a KWG) und unterliegt der laufenden Beaufsichtigung durch die BaFin und die Deutsche Bundesbank.

In Großbritannien ist die Gesellschaft darüber hinaus durch die "Financial Conduct Authority" reguliert (FRN 734973) und verfügt über eine "Consumer Credit License". Zur Bearbeitung dieses Marktes verfügt die Gesellschaft unverändert über eine als „overseas company“ (FC029486) registrierte Zweigniederlassung (UK branch code: BR014468) in Slough, Großbritannien.

Eine Unterstellung des von der FFS in der Schweiz betriebenen Geschäfts unter die Regulierung der schweizerischen Regulierungsbehörde FINMA erfolgte im Geschäftsjahr 2024 nach wie vor nicht und ist auch künftig aus Sicht der Geschäftsleitung nicht zu erwarten, so dass die FFS das Geschäft in der Schweiz unverändert fortführen darf und wird.

2) Wirtschaftsbericht

Der Krieg in der Ukraine und die Folgen

Die wirtschaftlichen Auswirkungen des weiterhin andauernden Krieges Russlands gegen die Ukraine, die sich insbesondere durch hohe Inflationsraten bemerkbar machten, sind im Berichtsjahr weniger ausgeprägt gewesen. Aufgrund sich deutlich abschwächender Inflation haben Notenbanken im Berichtsjahr weltweit mit Zinssenkungen begonnen. FFS ist diesem Trend durch Zinssenkungen gefolgt, wird ihre Preispolitik in den betreuten Märkten weiterhin prüfen und ihre Preise ggf. anpassen.

Militärische Auseinandersetzung Israels mit der Hamas

Die politische Lage in Nahen Osten ist weiterhin fragil und eine Ausweitung der militärischen Aktionen ist nicht ausgeschlossen.

Da die FFS nach wie vor keine Geschäfte in den Krisenregionen tätigt und auch der Kundenstamm von der FFS keine Kunden aus den Krisenregionen umfasst, war ein unmittelbarer negativer Einfluss weiterhin nicht gegeben.

Gesamtwirtschaft

Die Zinspolitik der Notenbanken hat weltweit die erhofften Ergebnisse gezeigt und die Inflationsraten in den von FFS betreuten Märkten sind im Berichtsjahr zurückgegangen. Das hohe Zinsniveau hat allerdings zu der Gefahr einer Rezession in den Märkten geführt, was insbesondere in Deutschland deutlich zu sehen ist.

Auswirkungen weltwirtschaftlicher Entwicklungen auf das Zahlungsverhalten der Kundinnen und Kunden von FFS im Berichtsjahr waren nicht zu beobachten.

Die Gesellschaft musste im Berichtsjahr lediglich 19 (Vorjahr: 26) Verträge wegen Zahlungsstörungen seitens der Kunden kündigen. Im Rahmen der Einzelfallbearbeitung wird jeweils der Grund der Zahlungsstörungen sichtbar, so dass die Fallzahlen an Insolvenzen von Privatpersonen und Firmen in den betreuten Märkten bekannt sind und rechtzeitig negative Tendenzen auch im eigenen Kundenstamm erkannt werden können.

Deutschland

Das Bruttoinlandsprodukt sank im 4. Berichtsjahr 2024 insgesamt um 0,2% gegenüber dem Vorjahr. (Quelle: Statistisches).

Die Inflation in Deutschland hat sich im Jahre 2024 deutlich abgeschwächt. Sie lag im Jahresdurchschnitt 2024 bei 2,2%, wobei im Dezember 2024 eine leichte Erhöhung gegenüber dem Vorjahresmonat auf 2,8% verzeichnet wurde. (Quelle: Statistisches Bundesamt).

Die EZB hat im Juni 2024 eine Zinswende eingeleitet und im Verlauf des Berichtsjahres den Leitzins viermal gesenkt, zuletzt in ihrer Sitzung vom 12. Dezember 2024 auf nunmehr 3,0% (Quelle: EZB).

Großbritannien

Das BIP (GDP) in Großbritannien stieg im 3. Quartal 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 0,9%, im Vergleich zum 2. Quartal 2024 blieb es unverändert (Quelle: Office for National Statistics).

Die Inflation in Großbritannien bewegte sich zuletzt (Dezember 2024) wieder über dem 2%-Ziel der Bank of England, sie lag bei 3,5% für das Gesamtjahr 2024 (Quelle: Office for National Statistics).

Die Bank of England hat am 1. August 2024 ebenfalls eine Zinswende eingeleitet und den Leitzins um 0,25 Prozentpunkte auf 5,00% gesenkt, eine erneute Senkung auf 4,75% erfolgte am 7. November 2024 (Quelle: Bank of England).

Der Kurs des britischen Pfund im Vergleich zum Euro hat sich im Berichtsjahr vom 0,86645 am 2. Januar 2024 zu 0,82918 am 31.Dezember entwickelt (Quelle: EZB). Nach Beobachtungen der Regulierungsbehörde FCA (Financial Conduct Authority) sind Privathaushalte in Großbritannien von der Steigerung der Lebenshaltungskosten nach wie vor sehr betroffen. Die FCA erhob auch im Berichtsjahr wieder Daten zum „Cost of living increase“ von allen regulierten Instituten, um einen Überblick zu bekommen.

Schweiz

Das BIP in der Schweiz wuchs im 3. Quartal 2024 um 0,2% gegenüber dem Vorquartal, nach 0,4% im 2. Quartal 2024 (Quelle: Staatssekretariat für Wirtschaft). Für das Gesamtjahr 2024 wird eine Steigerung um 0,9% gegenüber 2023 erwartet, für 2025 liegt die Erwartung bei 1,4% (Quelle Konjunkturforschungsstelle unter https://kof.ethz.ch).

Die Inflation in der Schweiz ist im Berichtsjahr ebenfalls deutlich gesunken, sie lag im Dezember bei 0,6% gegenüber dem Vorjahresmonat, nach 0,7% im November. Im Jahresdurchschnitt betrug die Inflation 1,1% (Quelle: Bundesamt für Statistik).

Die Schweizer Nationalbank hat in 2024 den Leitzins viermal gesenkt, von 1,75% im Januar 2024 auf 0,5% in ihrer Sitzung im Dezember 2024 (Quelle: Schweizerische Nationalbank).

Der Schweizer Franken entwickelte sich gegenüber dem Euro im Berichtsjahr von 0,9305 am 2. Januar 2024 auf 0,9412 am 31.12.2024 (Quelle: EZB).

Überblick über den Geschäftsverlauf 2024:

Die weltweite Nachfrage nach Fahrzeugen der Marke Ferrari war auch im Berichtsjahr 2024 ungebrochen, Neufahrzeuge haben, lange Lieferzeiten. Ferrari hat im Berichtsjahr einen neuen Supercar vorgestellt, das Modell Ferrari F80, mit dem Ferrari die Reihe der Supercars F40, F50, Enzo und La Ferrari fortsetzt. Das Fahrzeug wird nur an ausgewählte Kunden verkauft. Weiterhin wurde mit der „12 Cilindri“ Reihe (Coupé und Spider) die Modellreihe 812 Superfast durch ein neues 12 Zylinder Modell abgelöst. Auch diese neuen Modelle wurden von den Kunden in allen Märkten sehr gut angenommen. Die Modellpalette von Ferrari umfasst mittlerweile ca. 55% an Hybridfahrzeugen bei den Auslieferungen.

Die hohe Nachfrage nach Neufahrzeugen und die damit einhergehende Knappheit der Verfügbarkeit von Fahrzeugen hat im Berichtsjahr die Aktivitäten von Ferrari und damit auch von FFS im Bereich der Fahrzeuge aus Vorbesitz (pre-owned) weiterhin in den Fokus gerückt.

Gegenüberstellung der in 2023 und 2024 realisierten Verträge und Finanzierungssummen (inkl. Verlängerungen):

Realisiert 2023 Realisiert 2024 Veränderung
Anzahl Verträge 2.203 2.356 +6,9%
Finanzierungssumme EUR 602,8 Mio. EUR 726,9 Mio. +20,6%
davon Ferrari Neufahrzeuge 712 761 +6,9%
Finanzierungssumme EUR 212,5 Mio. EUR 246,2 Mio. +15,8%
Andere Marken / Gebrauchtfahrzeuge 1.491 1.595 +7,0%
Finanzierungssumme EUR 390,2 Mio. EUR 480,7 Mio. +23,2%

Gegenüberstellung der für 2024 geplanten und 2024 realisierten Verträge und Finanzierungssummen (inkl. Verlängerungen):

Geplant 2024 Realisiert 2024 Veränderung
Anzahl Verträge 2.212 2.356 +6,5%
Finanzierungssumme EUR 611,7 Mio. EUR 726,9 Mio. +18,8%
davon Ferrari Neufahrzeuge 768 761 -0,9%
Finanzierungssumme EUR 243,0 Mio. EUR 246,2 Mio. +1,3%
Ferrari Gebrauchtfahrzeuge 1.444 1.595 +10,5%
Andere Marken
Finanzierungssumme EUR 368,7 Mio. EUR 480,7 Mio. +30,4%

FFS hat im Berichtsjahr ein Neugeschäftsvolumen in Höhe von 726,9 Millionen Euro erreicht und damit die gesetzten Umsatzziele erneut übertroffen. Aber nicht nur im Bereich der pre-owned Fahrzeuge hat FFS in 2024 eine Neugeschäftssteigerung erzielt, auch im Bereich der Neufahrzeuge wurde mehr Neugeschäft als im Vorjahr erzielt.

Im wichtigen Markt Großbritannien (368,7 mEUR Neugeschäft) wurde das gesetzte Neugeschäfts- Budget erreicht. Deutschland (224,2 mEUR / +20,99% gegenüber Budget) und der Markt Schweiz (134,0 mEUR / 66,46%) konnten deutlich mehr Neugeschäft generieren als geplant.

Indikatoren zur Beurteilung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens werden nachfolgend dargestellt. Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten.

Im Vergleich zum Vorjahr lag das realisierte Neugeschäft um 6,9% höher. FFS sieht die Gründe für den anhaltenden Erfolg in der weiterhin sehr engen Zusammenarbeit mit den Ferrari Vertragshändlern in den betreuten Märkten, sowie in der Fokussierung auf die TOP Kunden das Hauses Ferrari, die weiterhin mit auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenem Service versorgt werden. FFS legt dabei insbesondere Wert auf die Verkürzung der Antwortzeiten bzw. Genehmigungszeiten für Anfragen, ohne dabei die Qualität der Kreditprüfung zu vernachlässigen.

3) Vermögenslage

Die Bilanzsumme beläuft sich zum 31. Dezember 2024 auf EUR 1.376 Mio. (Vorjahr: EUR 1.241 Mio). Auf der Aktivseite werden im Wesentlichen das Leasingvermögen mit EUR 358 Mio. (Vorjahr: mit EUR 303 Mio.) und die Forderungen an Kunden von EUR 973 Mio. (Vorjahr: EUR 864 Mio.) ausgewiesen. Diese beinhalten in erster Linie die Forderungen aus Autokauffinanzierung in Deutschland und Schweiz sowie Mietkauf (Hire Purchase) in Großbritannien von EUR 890 Mio. (Vorjahr: EUR 785 Mio.).

Die Refinanzierung erfolgt über Konzerndarlehen der CAAB, die auf der Passivseite in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von insgesamt EUR 527 Mio. (Vorjahr: EUR 465 Mio.) ausgewiesen sind sowie über eine ABS-Transaktionen in Höhe von EUR 672 Mio. (Vorjahr: 618 Mio.) unter den sonstigen Verbindlichkeiten. Die Erhöhung der beiden Positionen entspricht der Erhöhung der Kundenforderungen. In den passiven Rechnungsabgrenzungsposten mit EUR 78 Mio. (Vorjahr: EUR 70 Mio.) werden insbesondere abgegrenzte Leasingsonderzahlungen ausgewiesen. Die Rückstellungen von EUR 15 Mio. (Vorjahr: EUR 8 Mio.) enthalten in Höhe von EUR 5 Mio. Rückstellungen (Vorjahr: EUR 4 Mio.) für Restbuchwertrisiken sowie Steuerrückstellungen in Höhe von EUR 5 Mio (Vorjahr: EUR 0 Mio).

Der Jahresabschluss weist zum 31. Dezember 2024 einen Jahresüberschuss von EUR 16,2 Mio. (Vorjahr: EUR 1,1 Mio.) sowie ein bilanzielles Eigenkapital von EUR 73,3 Mio. (Vorjahr: EUR 57,1 Mio.) aus.

4) Finanzlage

Refinanzierungspolitik:

Die Refinanzierung der Gesellschaft erfolgte in 2024 im Wesentlichen durch die Aufnahme von Darlehen vom Hauptgesellschafter (CAAB), im Rahmen eines Cash-Poolings der FCA Capital Ireland Plc, sowie eines strukturierten Verkaufs von Kundenforderungen (ABS-Transaktion / Asset BackedSecuritization). Die ABS-Transaktion RAST hat eine revolvierende Periode von 18 Monaten bis Mai 2025.

Durch die bestehenden Verträge geht die Geschäftsleitung auch für das Geschäftsjahr 2025 davon aus, dass sowohl für das Neugeschäft als auch für das Bestandsgeschäft ausreichende Refinanzierungsmittel zur Verfügung stehen.

Das aktuelle Kreditlimit des CAAB-Darlehens beträgt EUR 550 Mio. zum Bilanzstichtag 2024 und kann bei Bedarf bis zu einem Maximalbetrag von EUR 1.200 Mio. erhöht werden.

Aufgrund aktueller Verträge mit den Gesellschaftern ist die Refinanzierung des Instituts inklusive des Neugeschäfts bis mindestens 2027 gesichert.

Ferner bestand im Berichtsjahr ein CHF-, GBP- und EUR-Cash-Pooling-System mit FCA Capital Irland Plc über das wesentliche Teile des Zahlungsverkehrs abgewickelt wurden und das die laufende Liquidität in 2024 sichergestellt hat.

Liquiditätsteuerung:

Der Cash Pooling-Vertrag mit FCA Capital Ireland Plc schließt ein EUR-Konto, ein GBP-Konto und ein CHF-Konto mit ein, die jeweils für sämtliche Zahlungsaus- und Zahlungseingänge dienten. Die Cash-Pooling-Konten wurden täglich überprüft und liquide Mittel für den täglichen Finanzierungsbedarf nach Meldung bereitgehalten. Diverse Kontroll- und Meldungsinstrumente gaben täglich Auskunft sowie wöchentlich Überblick über alle Zahlungsströme.

Zinssicherung/Derivate:

Im Geschäftsjahr 2024 und zum Bilanzstichtag waren Zins-Derivate im Bestand, die einzig der Absicherung der Risiken aus der variablen Refinanzierung des Portfolios dienten.

Die Vermögens- und Finanzlage war im Berichtszeitraum jederzeit geordnet.

5) Ertragslage

Die FFS schließt das Geschäftsjahr 2024 mit einem sehr positiven Ergebnis ab, der Jahresüberschuss betrug TEUR 16.161 (Vorjahr: TEUR 1.069). Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Ertragslage im Wesentlichen wie folgt verändert:

Das Ergebnis aus Leasingerträgen (TEUR 763.071; Vorjahr: TEUR 621.565) abzüglich Leasingaufwendungen (TEUR 654.859; Vorjahr: TEUR 542.642), abzüglich Abschreibungen auf das Leasingvermögen (TEUR 94.186; Vorjahr: TEUR 77.812), zzgl. des geringeren Ertragseffektes der Zuführung der Rückstellung für Restbuchwertrisiken (TEUR 1.260; Vorjahr: TEUR 890) erhöht sich von TEUR 220 um TEUR 12.546 auf TEUR 12.766.

Das Zinsergebnis hat sich in 2024 von TEUR 19.897 um TEUR 2.411 auf TEUR 22.308 erhöht. Dies ist bei steigendem Mietkaufvertragsbestand in erster Linie auf stabile Refinanzierungskosten im Vergleich zum Vorjahr zurückzuführen.

Das negative Provisionsergebnis hat sich mit TEUR 1.225 um TEUR 534 gegenüber dem Vorjahreswert erhöht (Vorjahr: TEUR 691).

Das Ergebnis aus sonstigen betrieblichen Erträgen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen (ohne Veränderung der Rückstellung für Restbuchwertrisiken) sowie der Abschreibung auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen beträgt TEUR 1.397 (Vorjahr: TEUR -5.229).

Der negative Saldo aus den Zuführungen zu den Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und den Zuschreibungen auf Forderungen betrug im Berichtsjahr TEUR 2.369 nach TEUR 1.000 im Vorjahr.

Die Ertragslage der Gesellschaft ist weitgehend unabhängig von inflationären Einflüssen und weitgehend befreit von Wechselkurseffekten. Die Allgemeinen Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich um TEUR 1.012 auf TEUR 10.609 (Vorjahr: TEUR 9.597).

Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit betrug TEUR 22.268 im Geschäftsjahr 2024 und erhöhte sich um TEUR 18.667 im Vergleich zum Vorjahr (TEUR 3.601).

Unter Berücksichtigung eines im Vorjahresvergleich um TEUR 3.575 erhöhtem Netto-Steueraufwandes ergab sich ein Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 16.162 (Vorjahr: TEUR 1.069).

6) Risikobericht

A. Strategie und Grundsätze

Die Ausrichtung der FFS in Form der "Captive Strategie", die primär auf Kundenzufriedenheit und mithin auf Kundenbindung an die Marke ausgerichtet ist, bedingt, dass Wachstums- und Ertragsziele nicht alleiniger Fokus sind.

Die Wachstumsziele des Unternehmens werden durch die Produktion und Allokation des Herstellers in Maranello bestimmt und sind daher nicht oder nur eingeschränkt durch die Gesellschaft frei zu bestimmen. Dabei liegen die Chancen der Gesellschaft in der ständigen Weiterentwicklung der Fahrzeuge durch den Hersteller und in der anhaltenden Versorgung der Märkte mit innovativen Produkten.

Die laufende Überwachung der Risiken, eine transparente und direkte Kommunikation mit der Geschäftsleitung sowie die Einbindung gewonnener Erkenntnisse in das operative Risikomanagement sind die Grundlage für eine bestmögliche Ausnutzung der Marktpotenziale auf Basis einer bewussten und effektiven Steuerung des Gesamtrisikos der FFS. Zur Gewährleistung eines angemessenen und konsequenten Umgangs mit den Risiken innerhalb der Gesellschaft dienen risikopolitische Leitlinien unter Berücksichtigung der Geschäfts- sowie der daraus abgeleiteten Risikostrategie.

Die Geschäftsleitung der FFS hat eine den „Mindestanforderungen an das Risikomanagement" (MaRisk) konforme und zur Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie erarbeitet. Diese wird mindestens einmal jährlich überprüft, gegebenenfalls angepasst und mit dem Aufsichtsrat erörtert. Neben Adressenausfall- und Marktpreisrisiken werden auch Liquiditätsrisiken, operationelle sowie sonstige Risiken näher betrachtet. Anhand dieser risikopolitischen Grundsätze werden risikobehaftete Geschäfte beurteilt und gesteuert.

Rahmengebend für die Risikopositionierung der FFS sind die in der Geschäftsstrategie vorgegebenen strategischen Ziele:

Wachstum,

Rentabilität,

Kosteneffizienz,

Risikoorientierung.

Die Risikostrategie der Gesellschaft ist darüber hinaus von den folgenden Grundsätzen geprägt:

Die Risikoneigung wird in Abhängigkeit der verfügbaren Risikodeckungsmasse durch die Geschäftsleitung bestimmt und ist als moderat einzustufen.

Risiken aus neuen und modifizierten Produkten, neuen Vertriebswegen und/oder neuen Märkten durchlaufen einen MaRisk-konformen Genehmigungsprozess und werden entsprechend ihrer Bewertung in das Gesamtrisiko der Gesellschaft eingefügt.

Die Differenzierung zwischen sonstigem Fremdbezug von Dienstleistungen und Auslagerung sowie die Überprüfung der Wesentlichkeit der Auslagerung durchlaufen ebenfalls fest vorgegebene und dokumentierte Prozesse.

ICT-Strategie der FFS ist es, ICT-Aktivitäten (insbesondere ICT-Infrastruktur und ICT-Organisation) weitgehend an die Gesellschafter auszulagern.

Eine Risikostreuung erfolgt hinsichtlich Kunden sowie Ländern und, soweit es im Rahmen der

„Captive Strategie“ möglich ist, hinsichtlich der Produkte.

Die Gesellschaft folgt als Captive der Nachhaltigkeitsstrategie des Herstellers. Unabhängig davon ist die Berücksichtigung von ESG-Risiken (Environmental, Social und Governance Risiken). Die FFS sieht für die Gesellschaft jedoch grundsätzlich nur ESG-Risiken im Rahmen der Adressenausfallrisiken sowie der operationellen und sonstigen Risken und auch hier nur in geringem Umfang.

Es wird eine risikoorientierte Wertberichtigungspolitik angewendet.

Die Zuständigkeiten zur Finanzierungs- und Leasingvergabe sind geregelt. Die Vergabeprozesse unterliegen in den verschiedenen Bereichen entsprechenden Richtlinien und werden gemäß eines volumenabhängigen Genehmigungsverfahrens pro Fall entschieden.

Ein Vertragsabschluss erfolgt nur nach vorhergehender, sorgfältiger Legitimations- und Bonitätsprüfung. Zur Unterstützung des Entscheidungsprozesses bzgl. dem Eingehen, Begrenzen oder Vermeiden von Risiken werden entsprechende Steuerungsinstrumente (wie z.B. Bonitätsbeurteilungsverfahren, Sicherheitenbewertung) eingesetzt. Die eingesetzten Instrumente sind regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen.

Die Gesellschaft hat große Kreditnehmereinheiten als Risikokonzentration identifiziert. Darüber hinaus bestehen aufgrund des Geschäftsmodells als Captive-Unternehmen mit vorgegebenen Zielmärkten zwangsläufig Ertrags- und Risikokonzentrationen (Fahrzeuge, Länder, Händler und Produkte). Insbesondere fällt darunter die Fokussierung auf die Marke Ferrari sowie auf eine begrenzte Anzahl von Zielmärkten. Diese Ertrags- und Risikokonzentrationen nimmt die Gesellschaft bewusst in Kauf. Die Überwachung dieser Konzentrationen erfolgt risikobewusst.

Grundsätzliches Ziel ist es, zu kontrollieren, ob die Gesellschaft jederzeit in der Lage ist, die eingegangenen Risiken zu tragen. Wesentliche Aufgaben sind hierbei die Identifikation und Analyse potenzieller Risiken, ihre Bewertung und Messung sowie die Festlegung von Maßnahmen zu deren Bewältigung und Steuerung. Als Entscheidungsalternativen stehen hierfür die Möglichkeiten die Risiken zu tragen, zu vermeiden, abzuwälzen oder durch geeignete Maßnahmen zu reduzieren zur Verfügung.

Die ermittelten und bewerteten Risiken werden zum Gesamtrisiko bzw. Verlustpotenzial der FFS zusammengefasst.

Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung wird dem potenziellen Verlust die Risikodeckungsmasse gegenübergestellt. Die Risikotragfähigkeit ist dann gegeben, wenn die ermittelten Verlustpotenziale je Risikoart laufend durch entsprechende Risikodeckungsmasse abgedeckt werden können. Andernfalls sind die Geschäfts- und Risikostrategie zu überarbeiten und an die von der Gesellschaft tragbaren (Verlust-) Potenziale anzupassen.

Auf der Grundlage dieser Grundsätze hat die Gesellschaft Indikatoren zur frühzeitigen Risikoerkennung sowie für jedes Risiko einen Schwellenwert definiert, welche die Einhaltung der strategischen Ziele sicherstellen sollen.

A. Risikoarten

Unter Risiko versteht die FFS die Unsicherheit über zukünftige Entwicklungen, die die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft negativ beeinträchtigen können. Dieses Risiko wird je nach Ursprung in verschiedene Risikoarten gegliedert. Gleichzeitig analysiert und bewertet die Gesellschaft stets auch die Chancen, welche sich aus den bewusst eingegangenen Risiken ergeben. Die Risiken, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist, gliedern sich in die folgenden Gruppen:

Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken, operationelle Risiken, sonstige Risiken und Kreditspreadrisiken

a) Adressenausfallrisiko

Definition

Unter Adressenausfallrisiko werden mögliche Forderungsverluste aufgrund des Ausfalls oder der Bonitätsverschlechterung eines Kunden oder einer Kundengruppe oder eines Händlers verstanden. Darüber hinaus schließt das Adressenausfallrisiko Objekt- und Verwertungsrisiken (Restwertrisiken) mit ein. Diese bestehen, sobald der prognostizierte Marktwert bei einer aufgrund von Zahlungsstörungen / freiwilligen Ablösen notwendigen Verwertung des Leasinggegenstands / des Sicherungsobjekts nach Kündigung geringer ist als der bei Vertragsabschluss für diesen Zeitpunkt kalkulierte Restwert. Direkte Restwertrisiken liegen aufgrund des Geschäftsmodells der FFS nur in geringem Umfang vor. Demgegenüber besteht die Chance, durch die Verwertung des Leasinggegenstands / des Sicherungsobjekts mehr als den kalkulierten Restwert zu erhalten. Ein Emittenten- bzw. Kontrahentenrisiko ist nur marginal vorhanden, weil Zinsswaps ausschließlich durch die CAAB abgeschlossen und im Innenverhältnis der FFS zugeordnet werden. Die Absicherung der variablen Refinanzierung durch den Abschluss von Zinsswaps ist inhärenter Teil der Refinanzierungsvereinbarung mit der CAAB. Hinsichtlich des Kontrahentenrisikos ist festzuhalten, dass die Gesellschaft ausschließlich auf den drei für Ferrari wichtigsten europäischen Märkten (Vereinigtes Königreich, Deutschland und Schweiz) tätig ist. Das Vereinigte Königreich ist mit einem Anteil von ca. 54% der wichtigste Markt, gefolgt von Deutschland mit einem Anteil von ca. 28%. Alle drei Länder haben gemäß der Ratingagentur S&P sehr gute Risikobewertungen: Deutschland und die Schweiz haben aktuell mit „AAA“ das höchstmögliche Rating, das Vereinigte Königreich mit „AA“ das drittbeste. Die Länderrisiken sind dementsprechend als gering einzustufen. Weiterhin sind auch ESG-Risiken im Rahmen des Adressenausfallrisikos vorhanden und zwar in Bezug auf einen eventuellen Marktwertverfall von Verbrenner-Fahrzeugen aufgrund von neuen Umweltregelungen.

Das Adressenausfallrisiko wird anhand von mehreren erwarteten und unerwarteten Komponenten eingeschätzt. Der erwartete Ausfall errechnet sich aus der durchschnittlichen Ausfallquote des Portfolios (ein jährlich ermittelter Durchschnitt der eingetretenen, normalisierten Ausfälle aus einer vierjährigen Beobachtungsperiode) multipliziert mit dem aktuellen Portfoliovolumen zum Bewertungsstichtag. Ergänzt wird die Auslastung um eine Komponente hinsichtlich des potenziellen Ausfalls von Schweizer Händlern mit Restwertverpflichtungen. Hierbei wird die erwartete Ausfallquote (weil es bisher zu keinem Ausfall eines Schweizer Händlers kam, wird ein hypothetischer Wert angesetzt) gerechnet auf die kumulierte Summe der Restwerte von Verträgen mit einer Restwertverpflichtung zum Bewertungsstichtag sowie der kumulierte Überschussbetrag aus einem Stresstest zwischen den definierten Bonitätslimits des jeweiligen Händlers im Vergleich zu den jeweils aktuellen aggregierten Restwerten von Verträgen mit einer Restwertverpflichtung, und zwar in zwölf Monaten.

Zur Berechnung der unerwarteten Ausfälle wird nachfolgendes Szenario zugrunde gelegt. Zum jeweiligen Bewertungsstichtag ergibt sich der unerwartete Ausfallbetrag aus dem Kreditlimit der drei größten Finanzierungen und einer für den jeweiligen Bewertungsstichtag unterstellten LGD (Loss- Given-Default-Rate). Für die Vertragsbestände in der Schweiz mit einer Rückkaufverpflichtung des Händlers wird ein Ausfall der kumulierten Restwertsumme des größten Händlers unterstellt, wiederum multipliziert mit der erwarteten Ausfallquote für Schweizer Händler. Ferner wird der Ausfall einer der Geschäftsbanken und dadurch ein Verlust von einem Teil der flüssigen Mittel (Bilanzwert) unterstellt. Weiterhin wird unterstellt, dass es trotz Abnahmeverpflichtungen zu einem hohen und unerwarteten Rücklauf eines Ferrari Modells kommt. Die Verwertungsmöglichkeiten sind damit eingeschränkt und betreffen jenes Ferrari Modell, das am jeweiligen Bewertungsstichtag den höchsten kumulierten Barwert im Portfolio hat. Es wird unterstellt, dass ein Teil dieser Fahrzeuge (gemessen am Gesamtbarwert) nicht angemessen verwertet werden kann und ein unterstellter Wertverlust abgeschrieben werden muss. Zudem wird unterstellt, dass die freiwilligen Kündigungen (Voluntary Terminations) in Großbritannien zunehmen und nicht kompensierte Verluste verursachen, die einen Teil des Gesamtbarwertes aller berechtigten Verträge ausmachen. Außerdem wird in Bezug auf ESG- Risiken unterstellt, dass es bei Verbrennerfahrzeugen im Portfolio zu erhöhten Verwertungsverlusten kommt. Die erstmalige Einbeziehung von ESG-Risiken im Adressenausfallrisiko fand Ende 2023 statt. Die Quantifizierung in der aktuellen Form wurde Anfang 2024 implementiert.

Zielsetzung und strategischer Fokus

Die konsequente Steuerung, Limitierung und Überwachung von Adressenausfallrisiken sind unerlässlich für eine nachhaltige strategische Ausrichtung der FFS. Ziel ist die Optimierung des Chancen- und Risikoverhältnisses. Daraus ergeben sich folgende Rahmenbedingungen für die Adressenausfallrisikostrategie:

Die Bonitäten müssen analysiert werden und aus dem Ergebnis dieser Analyse ist abzuleiten, ob ein Leasing- oder Autokauffinanzierungsvertrag angeboten wird.

Einerseits muss die Genehmigungspolitik restriktiv genug sein, um die Risiken so gering wie möglich zu halten, andererseits müssen Ertragschancen genutzt werden.

Die Prozesse der FFS sind in den Kredithandbüchern (Credit Manuals) dokumentiert, gewährleisten eine Trennung von Markt und Marktfolge und bilden die Basis für objektive Finanzierungsentscheidungen. Durch sie ist im Angebots-, Antrags- und Annahmeprozess eine gleichartige Bearbeitung von Leasing- und Finanzierungsanfragen gewährleistet.

Die initiale Risikobeurteilung wird durch ein Scoringverfahren unterstützt.

Grundsätzlich werden Leasing- und Finanzierungsgeschäfte entsprechend der Bonität risikoangemessen besichert.

Das Restwertrisiko wird in nahezu allen Fällen vertraglich auf den Leasingnehmer bzw. den Ferrari Händler übertragen. Direkte Restwertrisiken liegen aufgrund des Geschäftsmodells der FFS nur in geringem Umfang vor.

Steuerung und Limitierung

Zur Umsetzung der Elemente für die Adressenausfallrisikostrategie werden insbesondere folgende Steuerungsparameter und Limite festgelegt:

Allokiertes Kapital für Adressenausfallrisiken,

Limite / Zielwerte für Einzeladressen / Händler,

Budgetierung des Neugeschäfts,

Risikoadjustierte Bepreisung,

Analyse und Steuerung des Bestandsgeschäfts anhand von Indikatoren für eine frühzeitige Risikoidentifizierung (insbesondere Mahnstufen),

Risikobewertung im Rahmen der Einzelwertberichtigungen,

Komponenten der Risikovorsorge: Einzelwertberichtigungen der bereits gekündigten Verträge, eine pauschale Wertberichtigung auf das aktive Portfolio gemäß IFRS-9 sowie einer zusätzlichen Komponente (Add-On), die die einschlägigen Konzentrationsrisiken innerhalb des Portfolios abbildet.

Die Zielwerte zeigen den strategischen Schwerpunkt auf. Die Limite begrenzen das Leasing- und Finanzierungsgeschäft der FFS. Das Setzen von Zielwerten bzw. Limiten stellt die Umsetzung der Geschäftsstrategie der FFS in Bezug auf die Adressenausfallrisiken dar.

Überwachung

Alle Kredite bzw. Finanzierungen werden hinsichtlich ihrer

wirtschaftlichen Verhältnisse,

Sicherheiten,

genehmigten Kreditlinien,

vertraglichen Verpflichtungen sowie

externen und internen Auflagen

im Rahmen geeigneter Prozesse überwacht.

Hinsichtlich des Restwertrisikomanagements werden seitens FFS regelmäßige Wertanalysen der einzelnen Modelle erstellt, mit den Gesellschaftern abgestimmt und die Restwerttabellen für neue Vertragskalkulationen regelmäßig angepasst. Die Werte der Restwerttabellen stellen grundsätzlich die Wertobergrenze in den Vertragskalkulationen dar.

MaRisk-konforme Stresstests mit Bezug auf Adressenausfallrisiken werden regelmäßig durchgeführt. Die Adressenausfallrisiken werden in der regelmäßigen Risikoberichterstattung dargestellt.

b) Marktpreisrisiko

Definition

Das Marktpreisrisiko bezeichnet den potenziellen Verlust aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussenden Parametern. Es beinhaltet im Wesentlichen das Zinsänderungs- sowie das Währungsrisiko.

Das Zinsänderungsrisiko umfasst potenzielle Verluste aufgrund der Veränderung von Marktzinsen. Es resultiert im Wesentlichen aus fristeninkongruenter Refinanzierung und aus unterschiedlichen Zinselastizitäten der Leasing- und Finanzierungsaktiva (feste Verzinsung) und deren Refinanzierung (feste und variable Verzinsung). Die Gesellschaft sichert das Zinsänderungsrisiko über Zinsswaps ab. Die Zinsswaps werden durch die CAAB auf Konzernebene erworben und dann im Innenverhältnis FFS zugeordnet. Die Absicherung der variablen Refinanzierung durch den Abschluss von Zinsswaps ist inhärenter Teil der Refinanzierungsvereinbarung.

Das Währungsrisiko beinhaltet potenzielle Verluste aufgrund nachteiliger Veränderungen von Wechselkursen in nicht EUR-Märkten, in denen die Gesellschaft in der jeweiligen Landeswährung tätig ist. Aktuell ist die Gesellschaft in den Fremdwährungen CHF und GBP engagiert.

Auswirkungen von ESG-Risiken innerhalb des Marktpreisrisikos sind aus Sicht der Gesellschaft nicht vorhanden und werden entsprechend nicht im Rahmen des Risikotragfähigkeitskonzepts berücksichtigt. Währungsschwankungen sind von der ESG-Thematik unabhängig. Da FFS konzernintern refinanziert ist bzw. für GBP zusätzlich über eine ABS-Transaktion, und beide Refinanzierungen im Falle variabler Zinssätze durch Zinsswaps abgesichert sind, sind auch im Bereich des Zinsänderungsrisikos keine Auswirkungen von ESG-Risiken zu erwarten.

Beide Risikoart-Bestandteile werden anhand einer erwarteten und einer unerwarteten Komponente eingeschätzt.

Die Berechnung der erwarteten Zinsänderungsrisiken beruht auf der zukünftigen Marge im Bestandsportfolio und zukünftigen Refinanzierungskosten, jeweils ermittelt zum Berichtsstichtag sowie zum Stichtag der Substanzwertrechnung. Bei den Refinanzierungskosten werden neben den erwarteten Zinskurven je Währung auch die Kosten aus den bestehenden Refinanzierungsverbindlichkeiten sowie die Kosten/Erträge aus den bestehenden Swaps berücksichtigt. Dies gilt auch für die Refinanzierung im Rahmen der ABS-Transaktion. Für beide Bestandteile werden jeweils das Delta zwischen den beiden Stichtagen ermittelt, welche anschließend verrechnet werden.

Für die Berechnung der unerwarteten Zinsänderungsrisiken wird bei der Berechnung der zukünftigen Refinanzierungskosten ein Aufschlag von 50 Basispunkten auf die Zinskurven je Währung vorgenommen. Dann werden analog zu den erwarteten Zinsänderungsrisiken die gesamten zukünftigen Refinanzierungskosten (inkl. Swaps und ABS) berechnet. Der Saldo aus diesen unerwarteten Refinanzierungskosten sowie den erwarteten Erträgen ergibt das unerwartete Zinsänderungsrisiko.

Zur Messung der Auslastung der Fremdwährungsrisiken wird je Fremdwährung der zum Bewertungsstichtag offene Betrag (aktivische bzw. passivische offene Position gemäß Quartalsabschluss) mit der Differenz vom 12-Monats-Kurs der jeweiligen Fremdwährung und dem aktuellen Umrechnungskurs gewichtet. Zusätzlich werden unerwartete Risiken aus der Entwicklung von Fremdwährungsrisiken durch Annahmen für weitere Wechselkursänderungen, jeweils bezogen auf die gemäß Limitierung maximal zulässigen offenen Positionen je Fremdwährung, quantifiziert.

Zielsetzung und strategischer Fokus

Ziel der Gesellschaft ist es:

Das Zinsänderungsrisiko laufend zu bewerten und zu überwachen.

Das Währungsrisiko durch geeignete Sicherungsinstrumente zu vermeiden oder zumindest zu minimieren.

Steuerung und Limitierung

Die Geschäftsleitung informiert sich laufend über die aktuelle Lage des Zinsänderungsrisikos. Das Zinsänderungsrisiko wird durch eine monatliche Berichterstattung überwacht und in einer Zinsbindungsanalyse erfasst, dabei wird auf der Grundlage von nachvollziehbaren Annahmen das Abschmelzen des Aktivbestandes simuliert und analysiert. Dem gegenübergestellt wird die aktuelle vertragliche Refinanzierungs- und Zinsabsicherungssituation der Gesellschaft. Auf Basis der Analysen der Geschäftsleitung werden Entscheidungen über den Einsatz von Zinsswaps zur Zinssicherung getroffen, die ausschließlich konzernintern durch die CAAB abgeschlossen und dann im Innenverhältnis FFS zugeordnet werden. Zinsänderungsrisiken und mögliche Kontrahentenrisiken werden dadurch weitgehend begrenzt.

Die Refinanzierung erfolgt in Fremdwährung, sodass Währungsrisiken nahezu vollständig ausgeschlossen sind.

Überwachung

Zinsänderungsrisiken werden von der Geschäftsleitung laufend anhand beobachtbarer Parameter an den Kapitalmärkten überwacht. Falls erforderlich, erfolgt eine Zinssicherung über die CAAB.

Obwohl die Refinanzierung in Fremdwährung erfolgt und mögliche Währungsrisiken nahezu vollständig ausgeschlossen sind, überwacht die FFS, ob nicht abgesicherte Transaktionen im laufenden Geschäftsbetrieb anstehen, und sorgt im Bedarfsfall bei deren Durchführung für eine entsprechende Absicherung. Die Risikokommunikation erfolgt für anstehende, nicht gesicherte Geschäfte durch die Buchhaltung an die Geschäftsleitung der Gesellschaft, die den Abschluss von Sicherungsgeschäften einleitet oder einen Währungswechsel herbeiführt.

c) Liquiditätsrisiko

Definition

Das Liquiditätsrisiko beschreibt das Risiko einer Gesellschaft, ihren Zahlungsverpflichtungen nicht termingerecht oder nicht in voller Höhe nachkommen zu können. Zu unterscheiden sind hierbei das Abrufrisiko durch unerwartet in Anspruch genommene Leasingzusagen sowie das Refinanzierungsrisiko, welches berücksichtigt, dass erforderliche Anschlussfinanzierungen nicht durchgeführt werden können.

FFS sieht aufgrund der derzeitigen Refinanzierungsstruktur, die von grundlegender Bedeutung für das Liquiditätsmanagement der Gesellschaft ist, keinerlei Auswirkungen von ESG-Risken innerhalb des Liquiditätsrisikos.

Ziele und strategischer Fokus

Oberstes Ziel des Liquiditätsrisikomanagements der FFS ist die Gewährleistung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit. Die Refinanzierung der Gesellschaft erfolgt für die Währungen CHF und EUR mittels Kreditgewährungen seitens der Mehrheitsgesellschafterin CAAB. Für die Währung GBP begann im Dezember 2023 eine Kooperation mit der Bank of America im Rahmen einer ABS-Transaktion. Darüber hinausgehender Finanzierungsbedarf für GBP wird ebenfalls mittels Kreditgewährungen der CAAB abgedeckt. Der Gesellschaft standen für das aktuelle Geschäftsjahr jederzeit ausreichend Refinanzierungslinien zur Verfügung, dies gilt auch für die Fortführung des Geschäfts in der Zukunft.

Einen Anrechnungsbetrag für das Refinanzierungsrisiko ermittelt die Gesellschaft nicht, da die Refinanzierung über den Konzern langfristig gesichert ist, daher wird für Liquiditätsrisiken im Rahmen der Risikotragfähigkeit kein Auslastungsbetrag angesetzt. Nichtsdestotrotz ermittelt die Gesellschaft währungsspezifische Liquiditätsübersichten, in denen die Zahlungszuflüsse und -abflüsse gegenübergestellt werden. Zur Ermittlung dieser Übersicht greift die Gesellschaft auf die Budgetplanung und historische Daten zurück, aus welchen Annahmen für die Zukunft abgeleitet werden. Aus Risikogesichtspunkten kommt es aufgrund des Geschäftsmodells und der Refinanzierungsstruktur zu keinen strukturellen Liquiditätsproblemen. So bestehen weder externe Kundenlinien, die ohne Zutun der Gesellschaft gezogen werden könnten, noch täglich fällige Kundeneinlagen, die ad-hoc abgezogen werden könnten. Ein existenzgefährdender Liquiditätsabfluss ist damit derzeit über die Aktiva und Passiva nicht zu erwarten.

Steuerung und Überwachung

Für die Identifikation von Liquiditätsrisiken und für die Liquiditätsplanung ist die Geschäftsleitung der FFS verantwortlich, die sich dabei der Konzernabteilung CAAB-Treasury bedient. Die erwarteten Liquiditätsströme werden dort für den Konzernverbund gebündelt und ausgewertet. Die Identifikation und Erfassung von Liquiditätsrisiken erfolgen auf Basis der täglichen Liquiditätsanforderungen, der Liquiditätsplanung auf Tages-, Monats- und Jahressicht sowie der zur Verfügung stehenden Liquiditätsreserven. Die Determinanten der Liquiditätsplanung berücksichtigen zum einen die bereits bekannten Zahlungsverpflichtungen und zum anderen die Cashflow-Prognosen, welche regelmäßig auf Basis historischer Werte verifiziert werden.

Die Liquiditätsrisiken steuert und überwacht die Geschäftsleitung in regelmäßigen Sitzungen und entscheidet über Refinanzierungsmaßnahmen. Die Refinanzierung der Gesellschaft ist aufgrund aktueller Verträge inklusive des Neugeschäfts bis mindestens Ende 2026 gesichert.

d) Operationelle Risiken

Definition

Die operationellen Risiken werden als die Gefahr von Verlusten definiert, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens in einer der nachfolgenden Kategorien auftreten können:

Rechtliche und politische Risiken (z.B. Verstoß gegen geltendes Recht),

Risiken in den Bereichen ICT, ICT-Infrastruktur und Informationssicherheit,

Personalrisiken,

Prozessrisiken bzgl. internen Geschäftsoperationen,

Externe Ereignisse (z.B. Einbruch),

ESG-Risiken,

Sonstige operationelle Risiken (z.B. keine sichere Verwahrung von Vertragsdokumenten).

Strategische Risiken und Reputationsrisiken werden nicht unter den operationellen, sondern unter den sonstigen Risiken betrachtet.

Die Auslastung des Risikokapitals für operationelle Risiken ergibt sich auf folgender Berechnungsgrundlage:

Erwartete Komponente: das durchschnittliche, annualisierte Schadensvolument der vergangenen zwölf Quartale wird multipliziert mit der aktuellen, durchschnittlichen Laufzeit des Portfolios.

Unerwartete Komponente: Hier wird das Eintreten von Schäden in sämtlichen Risikokategorien der Risikoinventur berücksichtigt, d.h. das Eintreten von rechtlichen und politischen Risiken, ICT-/ Informationssicherheitsrisiken, Personalrisiken, Risiken hinsichtlich internen und externen Einflussfaktoren bei Geschäftsoperationen, ESG-Risiken sowie sonstigen operationellen Risiken. Zudem wird eine externe Datenbank der VÖB-Service GmbH (ÖffSchOR) zur Quantifizierung von unerwarteten Schadensfällen herangezogen und für die Berechnung von zwei Auslastungswerten (einer mit und einer ohne ESG-Bezug) verwendet.

Zielsetzung und strategischer Fokus

Die Geschäftsleitung verantwortet die Weiterentwicklung von Leitlinien, Verfahren, Methoden und Systemen zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation von operationellen Risiken. Ziel ist es, ermittelte und bewertete Risiken zu identifizieren, Maßnahmen zur Gegensteuerung zu veranlassen und Vorkehrungen zu treffen, sodass derartige oder ähnliche Schadensfälle möglichst nicht (mehr) eintreten.

Das Management von operationellen Risiken muss gemäß den aktuellen Regeln der FFS erfolgen. Dabei sind alle operationellen Risiken zu identifizieren, bei Wesentlichkeit zu dokumentieren, mit Maßnahmen zu begrenzen und deren aktuelle Bedeutung über ein Monitoring sicherzustellen. Hierbei unterstützen ein Self-Assessment und eine Schadensfalldatenbank.

Steuerung und Überwachung

Das Self-Assessment und die Schadensfalldatenbank sind Grundpfeiler des Managements der operationellen Risiken. Im Self-Assessment werden im Rahmen einer jährlichen Selbsteinschätzung Verlustdaten nach Verlusthöhe- und Verlusthäufigkeitsschätzungen und sowohl quantitativ als auch qualitativ bewertet. In der Schadensfalldatenbank werden die internen Schadensfälle und die monetären operationellen Verluste erfasst und die relevanten historischen Daten ausgewertet.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt durch die Gesellschaft auf Grundlage der in Kraft gesetzten Arbeitsanweisungen / Handbücher sowie durch unternehmenseigene Vorgaben. Die Schadensfalldatenbank ermöglicht die systematische Analyse eingetretener Schadensfälle und die Überwachung eingeleiteter Maßnahmen.

Bei der Steuerung und Überwachung der operationellen Risiken werden u.a. folgende Risikoparameter berücksichtigt:

Geschäftsunterbrechung,

Informationstechnologie,

Betrug,

Geldwäsche,

Adressenausfall- / Marktpreisrisiko,

Projektrisiken,

Outsourcing.

e) Sonstige Risiken

Definition

Unter den sonstigen Risiken werden im Wesentlichen die Reputationsrisiken und die strategischen Risiken zusammengefasst. Im Rahmen der sonstigen Risiken können ESG-Risiken auftreten, v.a. im Bereich der Reputationsrisiken.

Ziele und strategischer Fokus

Die sonstigen Risiken werden mindestens einmal jährlich identifiziert und unter Berücksichtigung der Möglichkeiten zur Risikoreduzierung hinsichtlich ihrer potenziellen Schadenshöhe und Eintritts- häufigkeit beurteilt.

Steuerung und Überwachung

Die Risikosteuerung und -überwachung der sonstigen Risiken erfolgt prozessual analog zu den operationellen Risiken.

f) Kreditspreadrisiken

Definition

Das Kreditspreadrisiko wird verstanden als das Risiko, das durch die Veränderung des Spreads eines Instruments (z.B einer Refinanzierungslinie) entstehen kann, ohne dass dieses Risiko bereits im Rahmen der anderen Risikoarten (z.B. Zinsänderungsrisiko) erfasst wird.

FFS sieht das Kreditspreadrisiko als für das Institut nicht wesentlich an. Auf der Aktivseite sind aufgrund des Geschäftsmodells keine Kreditspreadrisiken vorhanden, auf der Passivseite könnten theoretisch Kreditspreadrisiken vorhanden sein. Bei den Refinanzierungslinien mit der CAAB werden - unabhängig davon, ob diese fest oder variabel verzinst sind - langfristig fixierte Spreads abgeschlossen. Bei der ABS-Transaktion ist der Spread für die Laufzeit fixiert und es besteht das vertragliche Recht, das verkaufte Portfolio nach Ende der ABS-Transaktion abzuschmelzen (Runoff). In beiden Fällen besteht somit kein Kreditspreadrisiko. Lediglich bei den zur Absicherung abgeschlossenen Zinsswaps kann es ein minimales Kreditspreadrisiko geben. Dieses liegt jedoch im Myriaden-Bereich (0,0x%) und wird aufgrund dessen als unwesentlich eingeordnet.

Zusätzlich gilt, dass aufgrund nichtexistierender, externer Zusagen seitens FFS an Kunden ein vorübergehendes Aussetzen des Neugeschäfts jederzeit möglich wäre, also auch für den Fall, dass bspw. Zinsen oder Spreads kurzfristig nachteilig wären und FFS aufgrund dessen aktuell keine neue Refinanzierungslinien abschließen will. Im Fall von mittel- oder langfristigen Erhöhungen des Spreads könnte FFS, da das Portfolio mit durchschnittlich ca. zwei Jahren Vertragslaufzeit vergleichsweise schnell rolliert, durch eine Justierung auf der Aktivseite (an Kunden verkaufter Zinssatz) gegensteuern.

B. Risikodeckungspotenzial

Das Risikodeckungspotenzial wurde plausibel und entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten aus der zum 31.12.2023 ermittelten und geprüften Substanzwertrechnung (einschließlich Eigenkapital, abzüglich der nicht gebuchten aktiven latenten Steuern auf körperschaftsteuerliche Verlustvorträge), die nach dem Schema des Bundesverbands Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) aufgestellt wurde, abgeleitet. Das Risikodeckungspotenzial wird auf der Grundlage der Substanzwertrechnung grundsätzlich jährlich ermittelt.

Unterjährig ergebniswirksam gewordene Risiken, die in der GuV des jeweiligen Geschäftsjahres abgebildet sind, werden vom jährlich ermittelten Kapitalpuffer (Risikodeckungspotenzial minus allokiertes Kapital) abgezogen. Sofern die Hälfte des Kapitalpuffers unterjährig verbraucht wurde, wird unmittelbar eine neue Substanzwertrechnung und gleichzeitig eine Aktualisierung des Risikodeckungspotenzials durchgeführt.

Die Risiken werden anhand des bestehenden Geschäftsvolumens sowie der erwarteten Planung/Ausweitung dieser Geschäfte bewertet. Damit nicht nur die Risiken aus den laufenden Geschäften im Risikotragfähigkeitskonzept Berücksichtigung finden, sondern auch die darin enthaltenen Vermögenswerte, leitet die Gesellschaft das Risikodeckungspotenzial vermögenswertbasiert ab.

Zur Ermittlung des Risikodeckungspotenzials 2024 legte die Gesellschaft den zum 31.12.2023 ermittelten und geprüften Substanzwert sowie das bilanzielle Eigenkapital zum 31.12.2023 zugrunde. Das Risikodeckungspotenzial für das aktuell Geschäftsjahr ermittelt sich wie folgt:

In TEUR 2024 2023
Eigenkapital 57.101 56.032
Substanzwert 74.071 56.974
Summe Substanzwert und Eigenkapital 131.172 113.005
Barwert der Risikoabschläge auf zukünftige Leasing-Forderungen, Restwerte, Rückkaufvereinbarungen: 2.559 3.009
Summe ökonomisches Kapital / Risikodeckungspotenzial 133.730 116.014
Abgerundet 133.000 116.000

C. Risikotragfähigkeit

Auf der Grundlage des Gesamtrisikoprofils stellt die FFS sicher, dass die wesentlichen Risiken der Gesellschaft durch das Risikodeckungspotenzial (Risikodeckungsmasse), unter Berücksichtigung von Risikokonzentrationen, laufend abgedeckt sind und damit die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Die Risikotragfähigkeitsrechnung ist eng mit der Risikostrategie und den Planungsprozessen in der Gesellschaft verzahnt.

Die Risiken werden - soweit möglich - quantifiziert und ein entsprechender Risikobetrag (Verlustpotenzial, allokiertes Risikokapital) festgelegt, teilweise unter Berücksichtigung von Plausibilisierungen durch qualifizierte Expertenschätzungen oder anhand aufsichtsrechtlich vorgegebener Methoden. Zu den jeweiligen vierteljährlichen Berichtsstichtagen wird durch die Quantifizierung der Auslastung der Risikoarten die Risikotragfähigkeit ermittelt und berichtet.

Die den Methoden zugrundeliegenden Annahmen sind aus Sicht der Gesellschaft nachvollziehbar begründet. Die Angemessenheit der Methoden wird mindestens jährlich durch einen externen Dienstleister geprüft.

Die wesentlichen Elemente der Risikotragfähigkeitssteuerung sowie die wesentlichen zugrundeliegenden Annahmen werden von der Abteilung Risikomanagement entwickelt und von der Geschäftsleitung genehmigt. Darüber hinaus analysiert die Abteilung Risikomanagement bei beabsichtigten Veränderungen der Geschäftstätigkeit oder der strategischen Ziele oder erwarteten Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds die Art und den Umfang der Auswirkungen auf die Risikotragfähigkeit der FFS. Die Ergebnisse der Analyse werden im Risikobericht beschrieben.

Die nachfolgende Tabelle zeigt sowohl die für die Jahre 2023 und 2024 ermittelten Risikolimite je Risikokategorie als auch deren Auslastungen zum 31.12. des jeweiligen Jahres.

Risikolimit 31.12.2024
in TEUR
Auslastung 31.12.2024
in TEUR
Auslastung 31.12.2024
in %
Risikolimit 31.12.2023
in TEUR
Auslastung 31.12.2023
in TEUR
Auslastung 31.12.2023
in %
Adressenausfallrisiken 41.000 25.379 61,9 34.400 15.222 44,3
Marktpreisrisiken 27.300 210 0,8 20.600 284 1,4
davon Zinsänderungsrisiken davon Währungsrisiken 25.300 0 0,0 19.100 0 0,0
2.000 210 10,5 1.500 284 19,0
Liquiditätsrisiken 5.100 0 0,0 4.800 0 0,0
Operationelle Risiken 12.500 8.104 64,8 13.000 3.953 30,4
Sonstige Risiken 4.000 1.916 47,9 3.000 704 23,5
Risikodeckungsmasse/ Auslastung 89.900 35.609 39,6 75.800 20.164 26,6
Kapitalpuffer für Modellrisiken 3.000 0 0,0 2.000 0,0 0,0
Kapitalpuffer für ESG- Risiken 3.000 0 0,0
Ungebundener 37.100 1.316 3,5 38.200 542 1,4
Kapitalpuffer

Zur Bestimmung des Gesamtrisikos im Rahmen des Risikotragfähigkeitskonzepts besteht die Möglichkeit, Diversifikationseffekte innerhalb oder zwischen Risikoarten risikomindernd anzusetzen. Um jedoch potenzielle Diversifikationseffekte zu beanspruchen, ist die Aufwand-zu-Nutzen-Relation abzuwägen.

Bei der Größe der Gesellschaft sind die erwarteten Diversifikationseffekte eher gering. Daher wird auf die Nutzung von Diversifikationseffekten verzichtet und unterstellt, dass die in den Hauptkategorien definierten Risiken gleichzeitig eintreten können (und das allokierte Risikokapital gleichzeitig in Anspruch nehmen). Das Gesamtrisiko der Gesellschaft ist somit die Summe der Einzelrisiken der jeweiligen Risikokategorie.

Die Kriege in der Ukraine sowie in Israel und die damit einhergehenden Folgen für die Wirtschaft hatten im Berichtsjahr keinen signifikanten Einfluss auf die Risikoauslastung der FFS.

Die zum 31. Dezember 2024 quantifizierten Risiken konnten durch das vorhandene Risikodeckungs- potenzial abgedeckt werden, die Risikotragfähigkeit war im Berichtsjahr jederzeit gegeben. Im Berichtsjahr betrug die Auslastung der Risikotragfähigkeit EUR 36,9 Mio. und 27,8% (Vorjahr: EUR 20,7 Mio. und 17,8%). Die Auslastung ist damit im Vergleich zum Vorjahr sowohl absolut als auch prozentual deutlich gestiegen. Dies hat mehrere Gründe, liegt jedoch hauptsächlich an der Integration von ESG-Risiko-Komponenten in die Adressenausfallrisiken sowie Operationellen Risiken, kleineren methodischen Aktualisierungen in den Berechnungslogiken sowie der Berücksichtigung etwaiger Konsequenzen aus der Kundenbeschwerdewelle im gesamten Finanzdienstleistungssektor in UK im vergangenen Jahr (siehe hierzu auch nachfolgender Abschnitt).

7) Prognosebericht: Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung Aussichten für das Geschäftsjahr 2025:

Die Wirtschaft in den von FFS betreuten Märkten hat sich nach der Pandemie und nach den Schockwellen, die der Ukraine Krieg ausgelöst hat, erholt, wenngleich insbesondere im deutschen Markt die Anzeichen einer Rezession zu spüren sind. Kunden der Gesellschaft, d.h. deren Geschäftsmodelle und Einkommensquellen, zeigen sich weiterhin stabil, und so hat FFS im Bereich von Ausfällen durch wirtschaftliche Probleme von Kunden im Berichtsjahr keine hohen Risiken zu verzeichnen.

Im Markt Großbritannien haben sich regulatorische Unsicherheiten gezeigt, die die gesamte Finanzdienstleitungsbranche betroffen haben und auch darüber hinaus wirtschaftliche Auswirkungen haben könnten. Eine große Welle von Kundenbeschwerden über nicht offengelegte Provisionszahlungen an Händler und Vermittler hat regulatorischen und zivilrechtlichen Handlungsbedarf aufgezeigt. FFS ist, aufgrund ihres speziellen Geschäftsmodelles und ihrer Kundenstruktur, hier nur in geringem Umfang betroffen gewesen: die Gesellschaft bietet ihren Kunden, die in der Regel geschäftserfahrene Selbständige, Unternehmer, leitende Angestellte etc. sind, Finanzdienstleistungen für Fahrzeuge an, die diese Kunden nicht zum täglichen Gebrauch benötigen, sondern die als Investition gesehen werden und Wertsteigerungen in der Zukunft versprechen. Diese Kunden sehen keinen Grund, Beschwerden zu erheben, wie dies Kunden im „Massenmarkt“ in großer Anzahl getan haben. FFS hatte im Markt Großbritannien im Berichtsjahr lediglich 168 Kundenbeschwerden zu verzeichnen, bei Fallzahlen von deutlich mehr als zwei Millionen in Großbritannien. Ein zweitinstanzliches (Court of Appeal) Urteil in drei Fällen wurde zu Gunsten der klagenden Kunden gefällt, die Fälle werden in der ersten Jahreshälfte 2025 vor dem höchsten Gericht in Großbritannien, dem Supreme Court, verhandelt. Branchenverbände, die Regulierungsbehörde und die britische Regierung sind sensibilisiert und arbeiten an Lösungen, die die Marktintegrität der Finanzdienstleistungsbranche nicht gefährdet. Künftig mögliche regulatorische Änderungen oder eine mögliche Festlegung von Entschädigungsleistungen zu Gunsten von Kunden könnte FFS aber ebenso treffen wie die gesamte Branche. Konkrete Tendenzen sind derzeit nicht zu sehen, eine Einschätzung zu Struktur und möglichem Umfang solcher Entschädigungen ist noch nicht möglich. FFS beobachtet die Entwicklungen sehr genau und ist in engem Austausch mit Branchenverbänden, eigenen Anwälten vor Ort und den Behörden.

Auf der Basis des erzielten Neugeschäfts 2024 und unter Einbeziehung des Geschäftsergebnisses 2023 wurde die Planung für 2025 vorgenommen.

Gegenüberstellung der für 2024 realisierten und für 2025 geplanten Verträge und Finanzierungs- summen (inkl. Verlängerungen):

Business Plan 2025 Realisiert 2024
Anzahl Verträge 2.255 2.356
Finanzierungssumme EUR 640,0 Mio. EUR 726,9 Mio.
Ferrari Neufahrzeuge 741 761
Finanzierungssumme EUR 245,8 Mio. EUR 246,2 Mio.
Andere Marken/Gebrauchtfahrzeuge 1.514 1.595
Finanzierungssumme EUR 394,3 Mio. EUR 480,7 Mio.

Die Nachfrage nach Fahrzeugen der Marke Ferrari ist nach wie vor hoch, was sich in ebenfalls hoher Nachfrage nach Finanzdienstleistungsprodukten widerspiegelt. Der für die Gesellschaft wichtige Markt Großbritannien hat in den vergangenen Jahren hohe Wachstumsraten bei der Auslieferung von Ferrari Neufahrzeugen erlebt. Die Gesellschaft erwartet hier eine Reduzierung der Auslieferungen von Neufahrzeugen, die voraussichtlich durch die Märkte Deutschland und Schweiz nicht kompensiert werden kann. Aus diesem Grunde plant die Gesellschaft 2025 ein gegenüber dem Berichtsjahr geringeres Neugeschäftsvolumen.

Preisentwicklung und Refinanzierung:

FFS verfügte im Berichtsjahr jederzeit über ausreichende Refinanzierungsmittel, die von der CA Auto Bank SpA und zusätzlich für das Geschäft in Großbritannien über eine ABS-Struktur in Zusammenarbeit mit der Bank of America zur Verfügung gestellt wurden.

Die positive Entwicklung der Referenzzinsen der Notenbanken in den betreuten Märkten hat sich positiv auf die Refinanzierungszinsen ausgewirkt, sodass FFS Preissenkungen vornehmen konnte. Die Gesellschaft wird ihre Angebotspreise in Abhängigkeit der Zinsentwicklung am Markt in 2025 prüfen und ggfs. anpassen.

Ergebnisprognose:

Im Berichtsjahr konnte durch das wiederum hohe Niveau der Neugeschäftsabschlüsse der Finanzierungsbestand der FFS (average managed outstanding, der rollierende 12-Monats-Durchschnitt aus Barwerten des finanzierten Portfolios) nochmals auf nunmehr EUR 1.187 Mio. gesteigert werden. Das kontrahierte Neugeschäft 2024 wird dabei zu einem sehr positiven handelsrechtlichen Ergebnis führen, das auf dem Niveau des Vorjahres liegen wird.

 

Pullach i.Isartal, den 13.02.2025

Ferrari Financial Services GmbH

Roberto Sportiello, CEO

Thomas Rinn, COO

Dr. Aleksander Szymanski, CFO

Jahresbilanz zum 31.12.2024

Aktivseite

EUR 31.12.2024
EUR
EUR 31.12.2023
EUR
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 22.775.024,58 16.952.258,64
22.775.024,58 16.952.258,64
4. Forderungen an Kunden 972.861.191,47 863.651.653,15
darunter: an Finanzdienstleistungsinstitute EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00)
10a. Leasingvermögen 358.020.000,71 303.404.740,22
11. Immaterielle Anlagewerte
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.030.852,66 3.431.418,54
3.030.852,66 3.431.418,54
12. Sachanlagen 79.547,32 65.654,76
14. Sonstige Vermögensgegenstände 18.944.866,60 52.854.420,24
15. Rechnungsabgrenzungsposten 240.081,06 276.725,09
Summe der Aktiva 1.375.951.564,40 1.240.636.870,64

Passivseite

EUR 31.12.2024
EUR
EUR 31.12.2023
EUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 527.019.619,90 464.746.905,65
527.019.619,90 464.746.905,65
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 7.005.319,71 3.136.091,70
7.005.319,71 3.136.091,70
5. Sonstige Verbindlichkeiten 675.219.405,74 637.234.732,12
6. Rechnungsabgrenzungsposten 77.907.408,93 69.685.424,87
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 408.839,00 413.366,00
b) Steuerrückstellungen 4.816.368,82 87.064,81
c) andere Rückstellungen 10.312.130,92 8.232.703,76
15.537.338,74 8.733.134,57
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 1.777.600,00 1.777.600,00
b) Kapitalrücklage 5.211.720,00 5.211.720,00
c) Gewinnrücklagen
ca) gesetzliche Rücklage 3.355,42 3.355,42
cd) andere Gewinnrücklagen 50.107.906,31 49.038.930,92
d) Bilanzgewinn 16.161.889,65 1.068.975,39
73.262.471,38 57.100.581,73
Summe der Passiva 1.375.951.564,40 1.240.636.870,64

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2024

EUR EUR 2024
EUR
EUR
01. Leasingerträge 763.070.922,45
02. Leasingaufwendungen 654.858.682,46
108.212.239,99
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 38.953.826,81
2. Zinsaufwendungen 16.645.781,02
22.308.045,79
6. Provisionsaufwendungen 1.225.329,34
-1.225.329,34
8. Sonstige betriebliche Erträge 69.984.891,99
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 3.784.866,40 3.766.381,35
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung darunter: für Altersversorgung 60.081,18 EUR (Vorjahr: EUR 27.078,59) 539.489,13 4.324.355,53 523.390,22
b) andere Verwaltungsaufwendungen 6.284.566,22
10.608.921,75
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
a) Leasingvermögen 94.186.334,42
b) Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 568.830,29
94.755.164,71
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 69.278.552,81
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 2.369.353,62
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 22.267.855,54
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 6.103.801,89
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12. ausgewiesen 2.164,00
27. Jahresüberschuss / Bilanzgewinn 16.161.889,65
EUR 2023
EUR
01. Leasingerträge 621.564.622,27
02. Leasingaufwendungen 542.641.926,66
78.922.695,61
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 58.942.311,11
2. Zinsaufwendungen 39.044.919,38
19.897.391,73
6. Provisionsaufwendungen 691.487,19
-691.487,19
8. Sonstige betriebliche Erträge 6.432.785,84
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung darunter: für Altersversorgung 60.081,18 EUR (Vorjahr: EUR 27.078,59) 4.289.771,57
b) andere Verwaltungsaufwendungen 5.307.235,16
9.597.006,73
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
a) Leasingvermögen 77.812.439,25
b) Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 560.131,79
78.372.571,04
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 11.991.455,54
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 999.823,29
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 3.600.529,39
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 2.528.890,00
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12. ausgewiesen 2.664,00
27. Jahresüberschuss / Bilanzgewinn 1.068.975,39

ANHANG für das Geschäftsjahr 2024

der FERRARI FINANCIAL SERVICES GMBH, PULLACH I.ISARTAL

A. ALLGEMEINE ANGABEN

1. Aufstellungsgrundsätze und Gliederung

Die Ferrari Financial Services GmbH, Pullach i.Isartal, hat die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zum Betreiben des Finanzierungsleasings (§ 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 10 KWG) sowie des Factorings (§ 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 9 KWG). Die Ferrari Financial Services GmbH, Pullach i.Isartal, ist somit nach § 340 Abs. 4 S. 1 HGB verpflichtet, einen Jahresabschluss nach den für Kreditinstitute geltenden Regelungen des § 340 ff. HGB i.V.m. der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufzustellen. Die Ferrari Financial Services GmbH gilt als große Kapitalgesellschaft gemäß § 340a Abs. 1 S. 1 HGB.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt gemäß Formblatt 3 zur RechKredV in Staffelform.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenständen und Schulden wird von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres sind beibehalten worden.

a) Forderungen an Kreditinstitute

Die Forderungen an Kreditinstitute wurden zum Nennwert angesetzt.

b) Forderungen an Kunden

Die Forderungen an Kunden werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Soweit erforderlich, wurden auf die Forderungen Einzelwertberichtigungen und pauschalierte Wertberichtigungen vorgenommen. Noch nicht fällige Forderungen aus Autokauffinanzierungen werden abgezinst zum Barwert bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Pauschalwertberichtigung folgt den Vorgaben des IDW RS BFA 7 und besteht aus zwei Komponenten.

Der erste Teil folgt der IFRS9-Systematik und beruht auf der Berechnung des erwarteten Verlusts auf Basis der beobachteten Kreditausfälle der Vergangenheit sowie aktuellen Informationen und Erwartungen für die Zukunft. Der gesamte Leasing- und Mietkaufbestand wird hierbei in drei Stufen unterteilt. In der ersten Stufe handelt es sich um Verträge, bei denen es keinen Zahlungsverzug innerhalb der letzten zwölf Monate gab. Diese werden mit dem einjährigen erwarteten Forderungsverlust (Expected Credit Loss) bewertet. In die zweite Stufe werden Verträge eingeordnet, die aktuell im Verzug sind oder innerhalb der letzten zwölf Monate rückständig waren. Für diese Untergruppe wird ein erwarteter Forderungsverlust herangezogen, der sich auf die gesamte Restlaufzeit des zugrundeliegenden Vertrags (Lifetime Expected Credit Loss) bezieht. In der dritten Stufe wird für Verträge mit einem Verzug von über 90 Tagen eine Einzelwertberichtigung ermittelt.

Der zweite Teil der Pauschalwertberichtigung berücksichtigt Konzentrationen innerhalb des Forderungsbestands, hierbei wird eine zusätzliche Pauschalwertberichtigung für Kreditinanspruchnahmen über € 1 Mio. pro Kreditnehmereinheit unter Berücksichtigung von Länderrisiken, Risiken aus der Art der gestellten Sicherheiten und der Höhe der Kreditinanspruchnahme im Verhältnis zum Sicherheitswert berechnet.

Schuldverschreibungen sind mit ihren historischen Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots bilanziert (§340e Abs. 1 Satz 2 i.V.m § 253 Abs. 4 S.1, Abs. 5 S. 1 HGB

Die Gesellschaft bilanziert Forderungsverkäufe im Rahmen von ABS-Transaktionen gemäß IDW RS HFA 8 "Zweifelsfragen bei der Bilanzierung von asset backed securities-Gestaltungen und ähnlichen Transaktionen".

Dabei übernimmt die Gesellschaft bei den ABS-Transaktion als Originator die Junior Notes. Da somit sämtliche Chancen und Risiken bei der Gesellschaft verbleiben, bleibt sie auch wirtschaftlicher Eigentümer der verkauften Forderungen. Deshalb werden gemäß IDW RS HFA 8 die verkauften Forderungen weiterhin in der Bilanz ausgewiesen ("Non True Sale"). Dazu korrespondierend wird das Volumen der verkauften Forderungen (Nominalbetrag) auf der Passivseite unter Sonstige Verbindlichkeiten mit dem Verkaufspreis ausgewiesen. Dieser wird entsprechend der Zahlungseingängen der Kunden getilgt.

c) Leasingvermögen

Die Gegenstände des Leasingvermögens werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, bilanziert. Die Abschreibungen auf das Vermietungsvermögen erfolgen linear, im Jahr des Zugangs pro rata temporis, über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von sechs Jahren bei Neufahrzeugen und über die entsprechend bemessene Restnutzungsdauer bei Gebrauchtfahrzeugen.

d) Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Die Bilanzierung und Bewertung der immateriellen Anlagewerte sowie der Sachanlagen erfolgen zu historischen Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Die Zugänge zum Anlagevermögen des Geschäftsjahres 2024 werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer - pro rata temporis - abgeschrieben. Die zugrunde gelegten Nutzungsdauern betragen zwischen 3 und 10 Jahre. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

e) Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit ihrem Nennbetrag angesetzt.

Unter diesem Posten ausgewiesene Waren werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

f) Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen im Voraus bezahlte Aufwendungen des Folgejahres.

g) Forderungen in fremder Währung

Forderungen in fremder Währung werden mit dem Kurs am Tage des Geschäftsvorfalls umgerechnet und unter Berücksichtigung des § 256a i.V.m. § 340h HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag angesetzt. Zum Bilanzstichtag in Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände belaufen sich auf TEUR 943.993 (Vj. TEUR 862.586).

h) Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

i) Verbindlichkeiten in fremder Währung

Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Kurs am Tage des Geschäftsvorfalls umgerechnet und unter Berücksichtigung des § 256a HGB i.V.m. §340 h HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag angesetzt. Zum Bilanzstichtag in Fremdwährung lautende Verbindlichkeiten belaufen sich auf TEUR 992.923 (Vj. TEUR 896.884).

j) Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Einnahmen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Die Auflösungen erfolgen linear über die den Abgrenzungen zugrundeliegenden Vertragslaufzeiten.

k) Steuer- Pensions- und andere Rückstellungen

Die Steuer-, Pensions- und anderen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und werden auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

l) Eigenkapital

Der Ansatz und Ausweis des Eigenkapitals erfolgen gemäß § 272 HGB.

m) Latente Steuern

Zum Bilanzstichtag bestehen temporäre Differenzen zwischen den Wertansätzen der Handels- und Steuerbilanz bei Finanzierungsforderungen (Hire-Purchase), sonstigen Rückstellungen und Pensionsrückstellungen, welche zu aktiven latenten Steuern führen würden.

Aufgrund des sich ergebenden Aktivüberhangs wird das Wahlrecht nach §274 Abs. 1 HGB ausgeübt und es werden keine latenten Steuern angesetzt.

Die sich darüber hinaus zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 auf den bestehenden Verlustvortrag ergebenden aktiven latenten Steuern wurden ebenfalls unter Nutzung der Wahlrechtes nach § 274 Abs. 1 HGB nicht angesetzt.

Der Ermittlung der latenten Steuern lag in Deutschland ein kombinierter Steuersatz für Körperschaft- und Gewerbesteuer von 24,93 % und in Großbritannien für Körperschaftsteuer von 25 % zugrunde.

n) Leasingergebnis

Leasingerträge aus laufenden Leasingraten werden periodengerecht entsprechend den vereinbarten Zahlplänen vereinnahmt. Leasingsonderzahlungen, die zu Beginn der Vertragslaufzeit geleistet werden, werden über den passiven Rechnungsabgrenzungsposten linear über die Leasinglaufzeit verteilt oder ggf. vorzeitig in voller Höhe vereinnahmt, wenn der zugrundeliegende Vertrag bzw. das Fahrzeug verkauft wird. Leasingerträge im Zusammenhang mit dem Verkauf von Leasingobjekten werden mit Übergang von Nutzen und Lasten realisiert.

Leasingaufwendungen werden verursachungs- bzw. periodengerecht zu den entsprechenden Leasingerträgen erfasst.

o) Zinsergebnis

Zinsen werden mit dem zeitanteiligen Betrag, der auf das Geschäftsjahr entfällt, erfasst.

p) Provisionsergebnis

Die Provisionserträge enthalten Einmalzahlungen, die nach vollständiger Leistungserbringung ver- einnahmt werden.

Provisionsaufwendungen werden entsprechend der in Anspruch genommenen Leistung als Aufwand verbucht.

q) Allgemeine Verwaltungsaufwendungen

Allgemeine Verwaltungsaufwendungen werden verursachungs- bzw. periodengerecht erfasst.

B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Forderungen an Kreditinstitute

Die Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von TEUR 22.775 (Vj. TEUR 16.952) beinhalten ausschließlich täglich fällige Bankguthaben. Das Bankguthaben enthält ebenfalls das Cash Pooling mit der FCA Capital Ireland Plc. Die Forderungen hieraus gegenüber der CA Auto Bank S.p.A. (CAAB) belaufen sich auf TEUR 12.731 (Vj. TEUR 12.920).

2. Forderungen an Kunden

Die Forderungen an Kunden TEUR 972.861 (Vj. TEUR 863.652) beinhalten fällige Raten sowie Barwerte der Autokauffinanzierungen in Höhe von TEUR 889.921 (Vj. TEUR 784.854). Ebenso werden hier die im Rahmen der ABS-Transaktion erworbenen Junior Notes in Höhe von TEUR 84.148 (Vj TEUR 78.797) ausgewiesen.

Zur Erfassung der mit den Forderungen verbundenen Ausfallrisiken wurden Einzelwertberichtigungen und pauschalierte Wertberichtigungen auf den Forderungsbestand in Höhe von TEUR 12.123 (Vj. TEUR 11.842) vorgenommen.

Die Restlaufzeit der Forderungen an Kunden gemäß § 9 Abs. 1 und 2 RechKredV stellt sich wie folgt dar:

Restlaufzeit bis zu 3 Monaten mehr als 3 Monate bis zu 1 Jahr mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren mehr als 5 Jahre Gesamt
Aktiva TEUR 247.674 TEUR 245.026 TEUR 480.161 TEUR 0 TEUR 972.861
Forderungen an Kunden (Vj. TEUR 92.120) (Vj. TEUR 154.112) (Vj. TEUR 538.622 (Vj. TEUR 0) (Vj. TEUR 784.854)

3. Leasingvermögen, immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Die Zusammensetzung und die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr sind im Anlagen- gitter (Anlage zum Anhang) dargestellt.

Die immateriellen Anlagen in Höhe von TEUR 3.031 (Vj. TEUR 3.431) sowie die Sachanlagen in Höhe von TEUR 80 (Vj. TEUR 66) dienen der Erhaltung des eigenen Geschäftsbetriebs.

4. Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen überwiegend Steuerforderungen in Höhe von TEUR

4.114 (Vj. TEUR 3.105) sowie Kautionen in Höhe von TEUR 2.243 (Vj. TEUR 85). Des Weiteren wird insbesondere das Vorratsvermögen mit TEUR 11.779 (Vj. TEUR 34.506) ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um 29 Fahrzeuge deren Vertragsaktivierung im Januar 2025 stattfand.

5. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entfallen auf Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin CAAB in Höhe von TEUR 527.020 (Vj. TEUR 464.747).

Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gemäß § 9 Abs. 3 RechKredV stellt sich wie folgt dar:

Restlaufzeit bis zu 3 Monaten mehr als 3 Monate bis zu 1 Jahr mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren mehr als 5 Jahre Gesamt
Passiva Verbindlichkeiten TEUR 101.441 TEUR 0 TEUR 425.578 TEUR 0 TEUR 527.020
ggü. Kreditinstituten (Vj TEUR 53.178) (Vj TEUR 145.167) (Vj TEUR 411.569) (Vj TEUR 0) (Vj TEUR 464.747)

6. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

In den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden TEUR 7.005 (Vj. TEUR 3.136) werden im Wesentlichen die kreditorischen Debitoren in Höhe von TEUR 4.952 (Vj. TEUR 3.243) ausgewiesen sowie einbehaltene Mehrerlöse in Höhe von TEUR 2.053 (Vj. TEUR 414).

7. Sonstige Verbindlichkeiten

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden insbesondere die Verbindlichkeiten aus der ABS-Transaktion in Höhe von TEUR 672.390 (Vj TEUR 634.755) ausgewiesen. Ein Anteil von TEUR 94 (Vj. TEUR 79) betreffen Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer. Außerdem beinhalten die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 2.286 (Vj. TEUR 2.154) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Zum Bilanzstichtag 31.12.2024 bestanden außerdem Steuerverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 17 (Vj. TEUR 0).

8. Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 240 (Vj. TEUR 277) betreffen vorausbezahlte Aufwendungen des folgenden Geschäftsjahres.

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen abzugrenzende Leasingsonderzahlungen in Höhe von TEUR 77.462 (Vj. TEUR 69.013), Zinssubventionen von Händlern in Höhe von TEUR 20 (Vj. TEUR 47), sowie abgegrenzte Versicherungsbeiträge i.H.v. TEUR 425 (Vj TEUR 625).

9. Rückstellungen

Für die in 2019 entgeltlich übernommene Pensionsrückstellung in Höhe von EUR 325.274 wurden folgende Bewertungs- und Berechnungsgrundsätze angewandt:

Bewertungsverfahren: Projected Unit Credit (PUC)
Rechnungszins: 1,90%
Biometrie: Heubeck-Richttafeln 2018 G
Trend Renten: - %
Trend Anwartschaften: 4,00 %

Der Verpflichtungsumfang nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Jahre beträgt zum Stichtag 31. Dezember 2024 insgesamt EUR 408.839. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des siebenjährigen und des zehnjährigen Durchschnittszinssatzes beläuft sich daher auf EUR 0. Somit besteht keine Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 S. 2 HGB

In den Steuerrückstellungen werden die berechneten Verbindlichkeiten für Gewerbesteuer i.H.v. TEUR 1.941 sowie für Körperschaftsteuer TEUR 2.876

Die anderen Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 5.347 (Vj. TEUR 4.528) und drohende Verluste in Höhe von TEUR 4.965 (Vj. TEUR 3.705) gebildet worden. Die Drohverlustrückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen, die auf das Leasinggeschäft für Restbuchwertunterdeckung entfallen.

10. Eigenkapital

Das Stammkapital der Ferrari Financial Services GmbH ist zum 31. Dezember 2024 in 1.777.600 Geschäftsanteile aufgeteilt. Die Kapitalrücklage ist unverändert zum Vorjahr und betrifft andere Zuzahlungen in das Eigenkapital nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB.

C. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

1. Leasingerträge

Die Leasingerträge in Höhe von TEUR 763.071 beinhalten im Wesentlichen Mietkauferlöse bei Vertragsabschluss (Barwert der Mietkaufforderungen) TEUR 555.122 (Vj. TEUR 472.259), laufende Leasingerträge TEUR 42.204 (Vj. TEUR 34.198), die Auflösung von passiven Rechnungsabgrenzungsposten für Mietsonderzahlungen TEUR 57.927 (Vj. TEUR 46.081) sowie Erlöse aus dem Verkauf von Leasingvermögen TEUR 104.783 (Vj. TEUR 66.566).

Die Erlöse aus Anlageabgängen werden in den Leasingerträgen, die Abgänge der korrespondierenden Restbuchwerte werden in den Leasingaufwendungen gezeigt.

Das wirtschaftliche Gesamtergebnis bei vorzeitigen Vertragsablösungen ergibt sich aus der Gesamtbetrachtung der Gewinne bzw. Verluste aus dem Fahrzeugverkauf und dem Anlagenabgang, sowie der Erträge aus der sofortigen Auflösung der abgegrenzten Leasingsonderzahlung.

2. Leasingaufwendungen

Die Leasingaufwendungen TEUR 654.859 (Vj. TEUR 542.642) betreffen im Wesentlichen Objekteinkäufe für Autokauffinanzierungen TEUR 555.127 (Vj. TEUR 472.259) und Restwertabgänge aus verkauften Leasingobjekten TEUR 91.476 (Vj. TEUR 62.524).

3. Zinserträge

Die Zinserträge betreffen die laufenden Zinserträge aus dem Mietkaufgeschäft. Die nachstehende Tabelle zeigt die Verteilung auf die einzelnen Märkte.

Land TEUR
UK 24.734
Deutschland 9.380
Schweiz 4.840
Summe 38.954

4. Zinsaufwendungen

Die Zinsaufwendungen betreffen im Wesentlichen die Zinszahlungen für die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der CAAB.

5. Provisionsaufwendungen

Die Provisionsaufwendungen entstehen gegenüber dem Ferrari-Händlernetz für die Vermittlung von Leasing- und Mietkaufverträgen.

6. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge in Höhe von TEUR 69.304 (Vj. TEUR 4.371) aus realisierten Kursgewinnen und der Währungsumrechnung von Fremdwährungspositionen zum Abschlussstichtag (§ 256a HGB i.V.m. 340h HGB), sowie Erträge aus Weiterbelastungen an Kunden in Höhe von TEUR 676 (Vj. TEUR 2.062).

7. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen

Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen betreffen Personal- und Sachaufwendungen des laufenden Geschäftsbetriebes.

8. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Leasingvermögen

Die Abschreibungen auf das Leasingvermögen betreffen den finanzierten Bestand an Leasingfahr- zeugen. Die Abschreibung wurde linear unter Berücksichtigung gängiger Nutzungsdauern ermittelt.

9. Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 67.612 (Vj. TEUR 9.846) enthalten. Der Posten setzt sich zusammen aus realisierten Kursverlusten und aus Verlusten aus der Währungsumrechnung von Fremdwährungspositionen zum Abschlussstichtag (§ 256a HGB i.V.m. 340h HGB). Außerdem enthalten sind Aufwendungen zur Weiterbelastung an Kunden in Höhe von TEUR 49 (Vj. TEUR 1.212).

10. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen

Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen TEUR 2.369 (Vj. TEUR 1.000) betreffen die Bildung von Einzelwertberichtigungen und pauschalierten Wertberichtigungen TEUR 281 (Vj. TEUR 987) sowie die finale Realisierung von Forderungsverlusten TEUR 2.088 (Vj. TEUR 13).

11. Ertragsteuern

Die Steuern von Einkommen und Ertrag bestehen im Wesentlichen aus Zuführungen zu Körperschaft- und Gewerbesteuerrückstellung in Höhe von T€ 5.759 und aus einer Zuführung zu Körperschaftsteuerrückstellung für die britische Betriebsstätte in Höhe von T€ 0. Zudem ergibt sich ein Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerertrag für die Vorjahre in Höhe von T€ 15 sowie ein Körperschaftsteueraufwand für die britische Betriebsstätte für Vorjahre in Höhe von T€ 359.

D. SONSTIGE ANGABEN

1. Angaben zu derivativen Finanzinstrumenten

Analog zum Vorjahr wurden Zinsswaps zur Absicherung künftiger Zahlungsströme aus variabel verzinslichen Darlehen verwendet. Folgend die Eckdaten der verwendeten Zinsswaps und der abgesicherten Darlehen:

Instr. Code Instrument Währung Betrag in Währung
23121152 Darlehen EUR -125.000.000,00
23121990 Darlehen EUR -8.000.000,00
231220160 Darlehen EUR -10.000.000,00
231227200 Darlehen EUR -30.000.000,00
241023135 Darlehen EUR -8.000.000,00
241217138 Darlehen EUR -28.000.000,00
21122283 Zinsswap EUR 5.000.000,00
220126172 Zinsswap EUR 8.000.000,00
230130456 Zinsswap EUR 20.000.000,00
230320107 Zinsswap EUR 15.000.000,00
23121895 Zinsswap EUR 30.000.000,00
23985 Zinsswap EUR 2.500.000,00
240621155 Zinsswap EUR 15.000.000,00
240925167 Zinsswap EUR 20.000.000,00
231025123 Darlehen CHF -25.000.000,00
231025125 Darlehen CHF -15.000.000,00
23121988 Darlehen CHF -38.000.000,00
231220162 Darlehen CHF -10.000.000,00
231227194 Darlehen CHF -53.000.000,00
241023133 Darlehen CHF -12.000.000,00
241119145 Darlehen CHF -15.000.000,00
241217136 Darlehen CHF -40.000.000,00
220329212 Zinsswap CHF 8.500.000,00
220628142 Zinsswap CHF 1.000.000,00
220927107 Zinsswap CHF 8.000.000,00
221222130 Zinsswap CHF 7.500.000,00
22637 Zinsswap CHF 500.000,00
23122073 Zinsswap CHF 20.000.000,00
23166 Zinsswap CHF 1.500.000,00
23341 Zinsswap CHF 1.500.000,00
23650 Zinsswap CHF 500.000,00
240620132 Zinsswap CHF 30.000.000,00
240925200 Zinsswap CHF 15.000.000,00
241122172 Zinsswap CHF 20.000.000,00
241212148 Zinsswap CHF 15.000.000,00
24349 Darlehen GBP -15.000.000,00
211221179 Darlehen GBP -20.000.000,00
241028279 Darlehen GBP -10.000.000,00
241122123 Darlehen GBP -12.000.000,00
241217140 Darlehen GBP -20.000.000,00
220428215 Zinsswap GBP 10.000.000,00
220525247 Zinsswap GBP 6.000.000,00
220628148 Zinsswap GBP 8.000.000,00
22072695 Zinsswap GBP 20.000.000,00
22092798 Zinsswap GBP 17.000.000,00
22102683 Zinsswap GBP 13.000.000,00
221222143 Zinsswap GBP 15.000.000,00
22831 Zinsswap GBP 3.500.000,00
230324154 Zinsswap GBP 9.000.000,00
230630200 Zinsswap GBP 30.000.000,00
230725104 Zinsswap GBP 20.000.000,00
23121486 Zinsswap GBP 50.000.000,00
23124 Zinsswap GBP 7.000.000,00
23353 Zinsswap GBP 2.000.000,00
23638 Zinsswap GBP 4.000.000,00
240620199 Zinsswap GBP 50.000.000,00
240925203 Zinsswap GBP 65.000.000,00
241220180 Zinsswap GBP 18.000.000,00
Instr. Code Restlaufzeit vierteljährl. Basiszins Marktwert 31.12.2024
23121152 bis 1 Jahr vierteljährl. 3,80%
23121990 bis 1 Jahr vierteljährl. 3,78%
231220160 bis 1 Jahr vierteljährl. 3,78%
231227200 1 bis 5 Jahre vierteljährl. 3,66%
241023135 Bis zu 3 Monate vierteljährl. 4,24%
241217138 Bis zu 3 Monate vierteljährl. 3,91%
21122283 bis 1 Jahr vierteljährl. 2,84% 68.649,62
220126172 Bis zu 3 Monate vierteljährl. 3,07% 65.366,07
230130456 1 bis 5 Jahre vierteljährl. 3,06% -300.298,19
230320107 1 bis 5 Jahre vierteljährl. 2,72% -129.854,38
23121895 1 bis 5 Jahre vierteljährl. 2,85% -232.372,75
23985 Bis zu 3 Monate vierteljährl. 2,90% 21.053,52
240621155 1 bis 5 Jahre vierteljährl. 2,73% -196.158,71
240925167 1 bis 5 Jahre vierteljährl. 2,73% -45.510,56
231025123 bis 1 Jahr vierteljährl. 2,38%
231025125 1 bis 5 Jahre vierteljährl. 2,36%
23121988 bis 1 Jahr vierteljährl. 1,31%
231220162 bis 1 Jahr vierteljährl. 1,31%
231227194 1 bis 5 Jahre vierteljährl. 1,30%
241023133 Bis zu 3 Monate vierteljährl. 1,86%
241119145 Bis zu 3 Monate vierteljährl. 1,54%
241217136 Bis zu 3 Monate vierteljährl. 1,54%
220329212 1 bis 5 Jahre vierteljährl. 0,39% -9.194,11
220628142 1 bis 5 Jahre vierteljährl. 0,40% -7.001,19
220927107 1 bis 5 Jahre vierteljährl. 0,39% -261.649,64
221222130 1 bis 5 Jahre vierteljährl. 0,41% -70.188,94
22637 1 bis 5 Jahre vierteljährl. 0,40% 2.548,80
23122073 1 bis 5 Jahre vierteljährl. 0,41% -594.703,80
23166 Bis zu 3 Monate vierteljährl. 0,41% 4.219,25
23341 Bis zu 3 Monate vierteljährl. 0,70% 5.411,93
23650 Bis zu 3 Monate vierteljährl. 0,40% 2.372,59
240620132 bis 1 Jahr vierteljährl. 0,41% -520.377,16
240925200 1 bis 5 Jahre vierteljährl. 0,40% -120.397,58
241122172 1 bis 5 Jahre vierteljährl. 0,53% -60.059,45
241212148 1 bis 5 Jahre vierteljährl. 0,42% -29.584,40
24349 Bis zu 3 Monate vierteljährl. 1,91%
211221179 1 bis 5 Jahre vierteljährl. 2,37%
241028279 Bis zu 3 Monate vierteljährl. 6,01%
241122123 Bis zu 3 Monate vierteljährl. 6,00%
241217140 Bis zu 3 Monate vierteljährl. 5,95%
220428215 1 bis 5 Jahre vierteljährl. 4,75% 233.288,20
220525247 1 bis 5 Jahre vierteljährl. 4,70% 134.300,16
220628148 1 bis 5 Jahre vierteljährl. 4,64% 189.776,04
22072695 bis 1 Jahr vierteljährl. 4,75% 318.714,00
22092798 bis 1 Jahr vierteljährl. 4,63% -101.020,44
22102683 1 bis 5 Jahre vierteljährl. 4,75% -26.091,56
221222143 1 bis 5 Jahre vierteljährl. 4,65% 18.412,40
22831 Bis zu 3 Monate vierteljährl. 4,87% 42.443,00
230324154 1 bis 5 Jahre vierteljährl. 4,64% 56.394,74
230630200 1 bis 5 Jahre vierteljährl. 4,64% -502.012,62
230725104 1 bis 5 Jahre vierteljährl. 4,76% -385.888,31
23121486 1 bis 5 Jahre vierteljährl. 4,66% 317.967,63
23124 Bis zu 3 Monate vierteljährl. 4,77% 78.477,19
23353 Bis zu 3 Monate vierteljährl. 4,87% 24.061,40
23638 1 bis 5 Jahre vierteljährl. 4,75% 125.942,54
240620199 1 bis 5 Jahre vierteljährl. 4,65% -82.374,50
240925203 1 bis 5 Jahre vierteljährl. 4,64% 538.562,32
241220180 1 bis 5 Jahre vierteljährl. 4,65% 4.086,02

Die Tabelle weist alle Swaps aus, die am 31.12.2024 bestanden. Swaps werden ausschließlich konzernintern durch die CAAB abgeschlossen. Die Swaps bilden zusammen mit Ihren Grundgeschäften eine Bewertungseinheit nach § 254 HGB und dienen lediglich der Zinssicherung der langfristigen Verbindlichkeiten zur Finanzierung des Portfolios.

Die prospektive und retrospektive Beurteilung der Wirksamkeit der Bewertungseinheiten erfolgt anhand des Vergleichs der wertbestimmenden Faktoren von Grund- und Sicherungsgeschäft der Bewertungseinheiten. Die maßgeblichen Risikoparameter von Grund- und Sicherungsinstrument sind jeweils aufeinander abgestimmt (Bewertungseinheit). Bilanziell zu berücksichtigende relevante Unwirksamkeiten bezogen auf die Bewertungseinheiten ergaben sich daher nicht. Für die Abbildung der Bewertungseinheiten als Cash Flow Hedges wird die Einfrierungsmethode angewandt, wonach die sich ausgleichenden Wertänderungen aus den Bewertungseinheiten nicht bilanziert werden. Die längere Laufzeit der einzelnen Zinsswaps im Vergleich zu den einzelnen Kredittranchen wird kompensiert durch den revolvierenden Charakter des Darlehens gegenüber der CAAB (lt. Rahmenvertrag vom 07.11.2016). Das führt dazu, dass zurückgeführte Kredittranchen wieder durch entsprechende, neu aufgenommene Kredittranchen ersetzt werden. Die Kredittranchen und die entsprechenden Sicherungsinstrumente sind aufeinander soweit abgestimmt, dass eine vollständige Kompensation des gesicherten Risikos gegeben ist. Das mit den, aus den Grundgeschäften und den Sicherungsgeschäften gebildeten Bewertungseinheiten nach § 254 HGB, gesicherte Kreditvolumen (ausgewiesen unter Verbindlichkeiten Kreditinstitute und sonstigen Verbindlichkeiten) beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 1.158.709 (Vj.TEUR 1.071.084). Die Höhe der mit den Bewertungseinheiten abgesicherten Risiken beträgt zum Stichtag TEUR 654.671 (Vj. TEUR 555.184).

2. Angaben zum Abschlussprüferhonorar

Für den Abschlussprüfer sind für das Geschäftsjahr 2024 Aufwendungen in folgender Höhe berücksichtigt:

-Abschlussprüfungsleistungen: TEUR 260.

TEUR
PricewaterhouseCoopers WPG GmbH 260

3. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen - wie im Vorjahr - nicht.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen zum 31.12.2024 wie folgt:

Verpflichtungen aus langfristigen Miet- und Leasingverträgen TEUR 463 (Vj. TEUR 550), davon werden in 2025 fällig: TEUR 340 (Vj TEUR 437).

4. Angaben zu nahestehenden Personen

Nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen.

5. Geschäftsführung und Aufsichtsrat Geschäftsführung

 

Herr Roberto Sportiello, gesamtvertretungsberechtigt

(Degree in Economics and Business Management)

CEO

 

Herr Thomas Rinn, gesamtvertretungsberechtigt

(Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH))

COO

 

Herr Dr. Aleksander Szymanski, gesamtvertretungsberechtigt

(Diplombetriebswirt/Doktor der Philosophie)

CFO

Die Angabe der Vorstands- / Geschäftsführerbezüge entfällt gemäß § 286 Abs. 4 HGB.

Aufsichtsrat, (nicht im Sinne von §52 GmbHG)

 

Herr Giacomo Carelli, Vorsitzender

(Vorsitzender der Geschäftsführung CAAB S.p.A.)

 

Frau Lucyna Zofia Bogusz, Turin

(Head of Sales & Marketing of CAAB S.p.A)

 

Frau Fabiola Portoso,

(Leitende Angestellte Finanzen/Treasury Ferrari S.p.A.)

 

Herr Antonio Picca Piccon,

(CFO Ferrari S.p.A.)

 

Herr Enrico Galliera

(Leiter Vertrieb & Marketing Ferrari S.p.A.)

 

Herr Amir Djourabtchi

(CEO Creditplus Bank AG)

 

Frau Anne-Marie Guirchoux

(Mitglied der Group Compliance Com. der CAAB S.p.A.)

6. Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte außer der Geschäftsführung im Jahresdurchschnitt 41 (Vj. 37) Arbeitnehmer.

2024 2023
Management 3 3
Internal Audit 1 1
Compliance & Risk 4 3
HR 2 1
Sales 9 7
Verwaltung 17 17
Customer Care 8 7

7. Verwendung des Jahresergebnisses

Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2024 in Höhe von EUR 16.161.889,65 soll in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt werden.

8. Angaben zur Identifikation

Die Ferrari Financial Services GmbH hat ihren Sitz in Pullach i.Isartal, Landkreis München und ist im Handelsregister B des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 226758 eingetragen.

9. Konzernverbindung

Die Anteile an der Ferrari Financial Services GmbH werden gehalten von der Ferrari S.p.A., Maranello/Italien (888.799 Anteile) und der CA Auto Bank S.p.A., Turin, Italien (888.801 Anteile). Die Race Auto Securitization Transaction S.a.r.l., Luxemburg ist nach § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB in den Konzernabschluss der Ferrari Financial Services GmbH miteinzubeziehen.

Kleinster Konsolidierungskreis ist der Konzernabschluss der CA Auto Bank S.p.A.. Dieser ist am Sitz der Gesellschaft in Turin und unter dem folgenden Link erhältlich: https://www.ca- autobank.com/en/investor-relations/statements-and-reports/.

Aufgrund dieses Einbezugs ist die Ferrari Financial Services GmbH verbundenes Unternehmen der CA Auto Bank S.p.A. und damit gemäß § 290, 291 HGB von der Aufstellung eines eigenen Konzernabschlusses befreit.

Größter Konsolidierungskreis ist der Konzernabschluss der Credit Agricole S.A.. Der Konzernabschluss der Credit Agricole S.A.. ist an deren Sitz in Paris erhältlich und unter folgendem Link einsehbar: https://www.credit-agricole.com/en/finance.

10. Nachtragsbericht

Es haben sich nach Schluss des Geschäftsjahres 2024 keine Vorgänge ereignet, die für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind.

 

Pullach i.Isartal, den 13.02.2025

Die Geschäftsführung

Roberto Sportiello

Thomas Rinn

Dr. Aleksander Szymanski

Entwicklung des Anlagevermögens vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024

Anschaffungskosten
01.01.2024
EUR
Zugang
EUR
Abgang
EUR
Umbuchung
EUR
31.12.2024
EUR
I. Leasingvermögen
1. Fahrzeuge (PKW + LKW) 439.982.606,38 240.930.931,63 170.367.186,62 0,00 510.546.351,39
439.982.606,38 240.930.931,63 170.367.186,62 0,00 510.546.351,39
II. Immaterielle Anlagewerte
1. Konzessionen und ähnliche Rechte 879.666,25 0,00 0,00 0,00 879.666,25
2. EDV Software 7.593.637,54 129.779,97 0,00 0,00 7.723.417,51
3. Anzahlungen (noch nicht fertiggestellt) 0,00 0,00 0,00 0,00
8.473.303,79 129.779,97 0,00 0,00 8.603.083,76
III. Sachanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 418.976,65 50.278,59 0,00 0,00 469.255,24
2. Mietereinbauten 8.569,63 0,00 0,00 0,00 8.569,63
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung (Pool) 33.211,95 0,00 0,00 0,00 33.211,95
460.758,23 50.278,59 0,00 0,00 511.036,82
448.916.668,40 241.110.990,19 170.367.186,62 0,00 519.660.471,97
Kumulierte Abschreibungen
01.01.2024
EUR
Zugang
EUR
Abgang
EUR
Umbuchung
EUR
31.12.2024
EUR
I. Leasingvermögen
1. Fahrzeuge (PKW + LKW) 136.579.964,57 94.233.977,49 78.287.591,38 0,00 152.526.350,68
136.579.964,57 94.233.977,49 78.287.591,38 0,00 152.526.350,68
II. Immaterielle Anlagewerte
1. Konzessionen und ähnliche Rechte 879.666,25 0,00 0,00 0,00 879.666,25
2. EDV Software 4.162.219,00 530.345,85 0,00 0,00 4.692.564,85
3. Anzahlungen (noch nicht fertiggestellt) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
5.041.885,25 530.345,85 0,00 0,00 5.572.231,10
III. Sachanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 351.223,48 38.484,44 0,00 0,00 389.707,92
2. Mietereinbauten 8.569,63 0,00 0,00 0,00 8.569,63
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung (Pool) 33.211,95 0,00 0,00 0,00 33.211,95
393.005,06 38.484,44 0,00 0,00 431.489,50
142.014.854,88 94.802.807,78 78.287.591,38 0,00 158.530.071,28
Buchwerte
31.12.2024
EUR
Vorjahr
EUR
I. Leasingvermögen
1. Fahrzeuge (PKW + LKW) 358.020.000,71 303.402.641,81
358.020.000,71 303.402.641,81
II. Immaterielle Anlagewerte
1. Konzessionen und ähnliche Rechte 0,00 0,00
2. EDV Software 3.030.852,66 3.431.418,54
3. Anzahlungen (noch nicht fertiggestellt) 0,00 0,00
3.030.852,66 3.431.418,54
III. Sachanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 79.547,32 67.753,17
2. Mietereinbauten 0,00 0,00
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung (Pool) 0,00 0,00
79.547,32 67.753,17
361.130.400,69 306.901.813,52

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Ferrari Financial Services GmbH, Pullach i.Isartal

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Ferrari Financial Services GmbH, Pullach i.Isartal, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Ferrari Financial Services GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

erlangen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 14. Februar 2025

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Michael Henneberger, Wirtschaftsprüfer

Sabrina Riedl, Wirtschaftsprüferin

Gesellschafterbeschluss der Shareholders’ Resolution of
Ferrari Financial Services GmbH Ferrari Financial Services GmbH
(1) Ferrari S.p.A., eine Aktiengesellschaft (società per azioni), eingetragen im Unternehmensregister von Modena (registro delle imprese di Modena) unter Registernummer 00159560366 und mit eingetragener Geschäftsanschrift Via Emilia Est Nr. 1163, Modena, Italien („Ferrari S.p.A.“); und (1) Ferrari S.p.A., a stock corporation (società per azioni), registered with the companies’ register of Modena (registro delle imprese di Modena) under registration number 00159560366 and having its registered office at Via Emilia Est No. 1163, Modena, Italy (“Ferrari S.p.A.”); and
(2) CA Auto Bank S.p.A., eine Aktiengesellschaft (società per azioni), eingetragen im Unternehmensregister von Turin (registro delle imprese di Torino) unter Registernummer 08349560014 und mit eingetragener Geschäftsanschrift Corso Orbassano Nr. 367, Turin, Italien („CAAB“) (2) CA Auto Bank S.p.A., a stock corporation (società per azioni), registered with the companies’ register of Turin (registro delle imprese di Torino) under registration number 08349560014 and having its registered office at Corso Orbassano No. 367, Turin, Italy (“CAAB”)
(zusammen, die „Gesellschafter“; einzeln ein „Gesellschafter“) sind die alleinigen Gesellschafter der Ferrari Financial Services GmbH, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 226758 und mit eingetragener Geschäftsanschrift Wolfratshauser Straße 42, 82049 Pullach i.Isartal, Deutschland (die „Gesellschaft“). (together, the “Shareholders”, each a “Shareholder”) are the sole shareholders of Ferrari Financial Services GmbH, a limited liability company (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), registered with the commercial register of the local court of Munich under registration number HRB 226758 and having its registered office at Wolfratshauser Straße 42, 82049 Pullach i.Isartal, Germany (the “Company”).
Unter Verzicht auf alle gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Vorschriften über Einberufung, Ankündigung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung halten die Gesellschafter hiermit die ordentliche Gesellschafterversammlung der Gesellschaft ab und beschließen hiermit einstimmig was folgt: Waiving all statutory requirements and requirements under the articles of association of the Company for the convention, announcement and holding of a shareholders’ meeting, the Shareholders hereby hold the ordinary shareholders’ meeting of the Company and resolve unanimously the following:
1. Den Gesellschaftern liegt der von PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main geprüfte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 der Gesellschaft vor, der diesem Gesellschafterbeschluss in Kopie als Anlage beigefügt wird. Der Jahresabschluss wird hiermit der Anlage entsprechend festgestellt; 1. The annual financial statement for the fiscal year 2024 of the Company audited by PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main has been submitted to the Shareholders, a copy of which is attached hereto as Annex. The annual financial statement is hereby adopted in accordance with the Annex hereto;
2. Der im Geschäftsjahr 2024 erzielte Jahresüberschuss in Höhe von EUR 16.161.889,65 wird in die andere Gewinnrücklage im Sinne von § 272 Abs. 3 HGB gestellt; 2. The annual net profit achieved in the fiscal year 2024 in the amount of EUR 16.161.889,65 is allocated to the other capital reserves (andere Gewinnrücklage) in the meaning of Section 272 para. 3 of the German Commercial Code (Handelsgesetzbuch - HGB);
3. Den Geschäftsführern und den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft wird jeweils einzeln für ihre entsprechende Tätigkeit im Zeitraum von dem Gesellschafterbeschluss durch den sie als Geschäftsführer oder Aufsichtsrat bestellt worden sind oder durch den ihnen die letzte Entlastung erteilt worden ist oder von ihrer Entsendung durch einen Gesellschafter (der spätere Zeitpunkt ist maßgeblich) bis zum Datum dieses Gesellschafterbeschlusses Entlastung erteilt; 3. Each of the managing directors and each of the members of the supervisory board of the Company shall respectively be discharged for their actions as managing directors or supervisory board members for the time period of the shareholders’ resolution pursuant to which they have been appointed or they have been discharged last or their appointment (Entsendung) by a Shareholder (whichever came later) until the date of this shareholders’ resolution;
4. Zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für die Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2025 4. PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main is hereby appointed as auditor for the audit of the annual financial statements for the fiscal year 2025 (January 1, 2025 until December 31, 2025).
(01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025) wird die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main bestellt.
5. Herr Giacomo Carelli wird als Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft bestätigt. Seine Amtszeit als Aufsichtsratsvorsitzende/r der Gesellschaft endet nach der Gesellschafterversammlung, in der über den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2027 beschlossen wird. rftgh 5. Mr. Giacomo Carelli is hereby confirmed as chairperson of the supervisory board of the Company. His terms as chairperson of the supervisory board of the Company expires after the end of the shareholders’ meeting in which the annual financial statements for the business year 2027 are adopted.
6. Die Geschäftsführer der Gesellschaft werden hiermit beauftragt und ermächtigt, alle Maßnahmen zu ergreifen und Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, die zur Durchführung der vorstehenden Beschlüsse notwendig oder zweckdienlich sind. 6. The managing directors of the Company are hereby authorized and instructed to take all measures and to make and receive all declarations which are required or useful in order to implement the aforesaid resolutions.
Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst. No further resolutions are passed
Die deutsche Fassung dieses Gesellschafterbeschlusses ist bindend; die englische Fassung ist nur eine unverbindliche Übersetzung. Only the German version of this shareholders’ resolution is binding; the English version is a convenience translation only.

CA Auto Bank S.p.A.

 

Turin, 04.03.2025

Giacomo Carelli, Managing Director, Amministratore Delegato

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 wurde am 04. März 2025 festgestellt.

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