UMT-LUXURY IT GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Uhren und Schmuck
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Paul Fusaro seit 21.10.2024 | Geschäftsführer |
Leyla Sharifullina seit 25.5.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Bitwise Europe Management Ltd. | 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ETC Issuance GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Wir haben den Jahresabschluss der ETC Issuance GmbH, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ETC Issuance GmbH, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-AprVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 f) EU-AprVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüferleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-AprVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. BESONDERS WICHTIGER PRÜFUNGSSACHVERHALT IN DER PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES Besonders wichtiger Prüfungssachverhalt ist ein solcher Sachverhalt, der nach unserem pflichtgemäßen Ermessen in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 am bedeutsamsten war. Dieser Sachverhalt wurde im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesem Sachverhalt ab. Bestand und Bewertung der Kryptowährungsbestände Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang im Abschnitt "Bewertungseinheiten". Das Risiko für den Jahresabschluss Zum 31. Dezember 2021 verwahrt die Gesellschaft Bestände an Kryptowährungen. Insgesamt beträgt der Buchwert der mit den relevanten Marktpreisen bewerteten Gesamtbestand zum 31. Dezember 2020 TEUR 1.010.038. Der Bestand der Kryptowährungen wird bei einer von der ETC Issuance GmbH unabhängigen Gesellschaft verwahrt. Der Bestand der Bitcoins repräsentiert 99,2 % der Aktiva des Unternehmens zum 31. Dezember 2021. Die ETC Issuance GmbH emittiert seit 2020 stücknotierte Inhaberschuldverschreibungen, die durch hinterlegte Kryptowährungsbestände gesichert sind. Die Gesellschaft hat entsprechend § 254 HGB eine Bewertungseinheit gebildet und bilanziert diese nach der Durchbuchungsmethode. Die Bewertung der Bestände an Bitcoins sowie der Inhaberschuldverschreibungen erfolgte zum relevanten Zeitwert zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2021. Die Bilanzwerte der Bestände an Kryptowährungen und der ausstehenden Inhaberschuldverschreibungen resultieren aus der korrekten Ermittlung des jeweiligen Bestandes und der beizulegenden Zeitwerte. Vor diesem Hintergrund besteht das Risiko, dass nicht korrekt ermittelte Bestände oder beizulegende Zeitwerte der Bestände an Kryptowährungen sich materiell auf die Darstellung der Vermögens- und Ertragslage und damit dem Abschluss der ETC Issuance GmbH auswirken können. Vorgehensweise in der Prüfung Basierend auf unserer Risikoeinschätzung und der Beurteilung der Fehlerrisiken haben wir die Einrichtung und Ausgestaltung sowie Funktionsfähigkeit identifizierter interner Kontrollen insbesondere im Hinblick auf die Existenz der Bestände an Kryptowährungen, der Ermittlung aktueller Marktpreise und ihrer Deckung mit ausgegebenen Inhaberschuldverschreibungen beurteilt. Die Prüfung erfolgte auch auf Grundlage der gesonderten Bestätigungen der Verwahrstelle für die Kryptowährungen, des als Verwalter des verwahrten Vermögens und der ausgegebenen Schuldverschreibungen eingesetzten Dritten sowie der Zahlstelle für die ausgegebenen Schuldverschreibungen. In diesem Zusammenhang haben wir auch die im Geschäftsjahr bei der Verwahrstelle und dem Bestandsystem der Gesellschaft erfolgte Erfassung der Zu- und Abgänge an Kryptowährungen im Hinblick auf ihre ordnungsgemäße Erfassung und die Einhaltung der internen Kontrollen beurteilt. Im Rahmen der Prüfung der korrekten Erfassung der ausstehenden Inhaberschuldverschreibungen haben wir einen Abgleich mit Depotauszügen durchgeführt. Die für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes verwendeten Marktpreise haben wir mit öffentlich zugänglichen Kursinformationen verglichen. Des Weiteren haben wir die rechnerische Richtigkeit der Berechnungen nachvollzogen Schlussfolgerung Das Vorgehen der ETC Issuance GmbH zur Erfassung der vorhandenen Bestände ist sachgerecht. Die verwendeten Marktpreise zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes sind angemessen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-AprVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhaltes aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Wir wurden am 12. Oktober 2021 von der Gesellschafterversammlung als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 13. Oktober 2021 von der Geschäftsführung beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2020 ununterbrochen als Abschlussprüfer der ETC Issuance GmbH tätig.
Offenbach am Main, den 22. März 2022 BFS
REVISION- UND TREUHAND GMBH
Thomas Schlieper, Wirtschaftsprüfer |
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