WES Systeme
Electronic GmbH
Nidderau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.837,17 |
406.105,57 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
4,00 |
| II.
Sachanlagen |
8.833,17 |
349.306,17 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
56.795,40 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.067.388,32 |
1.003.819,70 |
| I.
Vorräte |
435.306,00 |
596.486,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
91.543,54 |
117.563,94 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
540.538,78 |
289.769,76 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.481,09 |
15.135,76 |
| Aktiva |
1.087.706,58 |
1.425.061,03 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
765.844,34 |
1.028.389,65 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
150.000,00 |
150.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
50.000,00 |
50.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
370.048,61 |
721.063,52 |
| IV.
Jahresüberschuss |
195.795,73 |
107.326,13 |
| B.
Rückstellungen |
83.079,85 |
131.238,81 |
| C.
Verbindlichkeiten |
238.782,39 |
265.432,57 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
238.782,39 |
265.432,57 |
| Summe
Passiva |
1.087.706,58 |
1.425.061,03 |
Anhang
Grundlagen der Rechnungslegung
Der vorliegende Jahresabschluss der WES Systeme
Electronic GmbH, wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§
266, 275 HGB gegliedert.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die Wertansätze in der Bilanz der Firma WES
Systeme Electronic GmbH zum 31.12.2022 wurden
unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung
übernommen.
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.
Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung
für Abnutzung zur Anwendung.
Im Geschäftsjahr 2023 zugegangene geringwertige
Wirtschaftsgüter wurden gemäß analoger
Anwendung von § 6 Abs. 2 EStG im Anschaffungsjahr voll
abgeschrieben.
Die Vorräte sind nach den folgenden
Grundsätzen aktiviert worden:
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren sind
grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. zu den
niedrigeren Tagespreisen des Bilanzstichtages bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt. Die Forderungen wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Es wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die Rückstellungen beinhalten sämtliche,
nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung
erkennbaren Risiken. Die Steuerrückstellungen
betreffen Ertragssteuern des laufenden Jahres.
Es wurde nach § 274a HGB auf den Ausweis von
latenter Steuer verzichtet.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt
0,00 EUR (Vorjahr 0,00 EUR).
Forderungen
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt 3.270,00 EUR (Vorjahr:
3.270,00 EUR).
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Der Betrag der Forderungen gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR (Vorjahr 0,00 Euro).
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR (Vorjahr 0,00 Euro).
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB.
Im Jahresdurchschnitt waren 10 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte bei Herrn Joachim
Schreiweis (bis zum 4.9.2023). Ab 4.9.2023 waren Herr Steve
Möckel und Tino Pietzsch Geschäftsführer. Ab
dem 17.10.2023 kam Herr Pierre Beer hinzu.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB
angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Nidderau, den 31. Dezember 2024
Steve Möckel, Tino Pietzsch, Pierre Beer
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.05.2024
festgestellt.
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