Scanfil Holding Germany GmbH

Röberstraße 5, 99848 Wutha-Farnroda, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 516691
Eingetragen
5.3.2020
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Kai Jarmo Valo
seit 24.1.2024
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Scanfil OyjFIN
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Scanfil Oyj
Finland
25.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Scanfil Holding Germany GmbH

Wutha-Farnroda

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

A k t i v a


31.12.2023 31.12.2022

EUR EUR
A. Anlagevermögen

Finanzanlagen

Anteile an verbundenen Unternehmen 10.634.164,29 10.634.164,29
B. Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen gegen verbundene Unternehmen 338.276,34 1.803.730,05

338.276,34 1.803.730,05
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

1. Verlustvortrag, soweit nicht durch Eigenkapital gedeckt

(vgl. Posten A. der Passivseite) 7.070.968,17 5.336.412,78
2. Jahresfehlbetrag 431.503,03 1.734.555,39

7.502.471,20 7.070.968,17

18.474.911,83 19.508.862,51


P a s s i v a


31.12.2023 31.12.2022

EUR EUR EUR EUR
A. Eigenkapital



I. Gezeichnetes Kapital
25.000,00
25.000,00
II. Kapitalrücklage
7.000.000,00
7.000.000,00
III. Verlustvortrag, soweit



durch Eigenkapital gedeckt
-7.025.000,00
-7.025.000,00
Verlustvortrag insgesamt -14.095.968,17
-12.361.412,78
- davon nicht durch Eigenkapital gedeckt



(vgl. Posten C. der Aktivseite) - 7.070.968,17
5.336.412,78


0,00
0,00
B. Rückstellungen



Sonstige Rückstellungen
29.140,00
43.500,00
C. Verbindlichkeiten



Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen



Unternehmen
18.445.771,83
19.465.362,51


18.474.911,83
19.508.862,51

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023


2023 2022

EUR EUR
1. Sonstige betriebliche Erträge 18.419,15 0,00
2. Sonstige betriebliche Aufwendungen -24.656,60 -35.028,71
3. Erträge aus Gewinnabführung 103.873,33 0,00
- davon aus verbundenen Unternehmen

EUR 103.873,33 (i. Vj. EUR 0,00) -

4. Aufwendungen aus Verlustübernahme -294.039,66 -1.561.497,42
- davon aus verbundenen Unternehmen

EUR 294.039,66 (i. Vj. EUR 1.561.497,42) -

5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 11.645,42 0,00
- davon aus verbundenen Unternehmen

EUR 11.645,42 (i. Vj. EUR 0,00) -

6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -247.458,88 -138.029,26
- davon an verbundene Unternehmen

EUR 247.458,88 (i. Vj. EUR 138.029,26) -

7. Erstattete Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 714,21 0,00
8. Ergebnis nach Steuern/Jahresfehlbetrag -431.503,03 -1.734.555,39

Anhang für das Geschäftsjahr 2023


A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

I. Angaben zur Gesellschaft laut Registergericht

Firma: Scanfil Holding Germany GmbH
Sitz: Wutha-Farnroda
Registergericht: Amtsgericht Jena
Register-Nr.: HRB 516691

II. Anwendung gesetzlicher Regelungen

1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, nach den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

2. Bei der Gesellschaft handelt es sich im Berichtsjahr um eine sog. "kleine" Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Absatz 1 HGB. Die Gesellschaft gilt als sog. "passive" Holding gem. § 267a Abs. 3 Nr. 3 HGB nicht als Kleinstkapitalgesellschaft.

3. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erfordern bzw. sich durch den Ansatz neuer HGB-Vorschriften ergeben.

B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsgrundsätze

Der Jahresabschluss 2023 wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften in §§ 265, 268 - 274a, 276 - 277 HGB aufgestellt.

Für die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung wurden die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 HGB und 275 HGB sowie § 42 GmbH-Gesetz angewandt.

Die Davon-Vermerke zu den Restlaufzeiten der Forderungen und Verbindlichkeiten sind im Anhang angegeben. Die Mitzugehörigkeit - falls vorhanden - zu anderen Posten ist im Anhang vermerkt.

Die Haftungsverhältnisse werden - soweit vorhanden - im Anhang angegeben.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Scanfil Holding Germany GmbH weist zum Bilanzstichtag eine bilanzielle Überschuldung auf. Die zum Bilanzstichtag bestehenden kurzfristigen Forderungen von T€ 338 reichen nicht aus, um die kurzfristigen Schulden von T€ 440 zu decken. Durch die Muttergesellschaft, Scanfil Oyi, wurde am 19. November 2024 eine kurzfristige Liquiditätshilfe von T€ 200 gewährt mit Hilfe derer die kurzfristigen Schulden taggleich beglichen werden konnten.

Die übrigen Verbindlichkeiten von rund € 18,0 Mio. resultieren aus den von der Muttergesellschaft und der Tochtergesellschaft, Scanfil GmbH, gewährten Darlehen und werden im Geschäftsjahr 2025 fällig. Auf Grundlage der aktuellen Unternehmensplanung verfügt die Scanfil Holding Germany GmbH nicht über ausreichend finanzielle Mittel, um die Rückzahlung dieser Verbindlichkeiten bei Fälligkeit leisten zu können. Im Konzern wird derzeit eine Neustrukturierung der Finanzierung erarbeitet, die auch die vorgenannten Darlehen einschließt. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass entsprechende Vereinbarungen geschlossen werden können oder andere Maßnahmen getroffen werden, die die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft dauerhaft sicherstellen.

Diese Ereignisse und Gegebenheiten deuten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko darstellt.

Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit im Prognosezeitraum hat die Gesellschafterin, Scanfil Oyj, Sievi/Finnland, eine betragsmäßig unbeschränkte Patronatserklärung gegenüber der Scanfil Holding Germany GmbH erteilt, in der sie sich verpflichtet, die Tochtergesellschaft mit ausreichend finanziellen Mitteln auszustatten, damit diese all ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllen kann. Die Scanfil Oyj verpflichtet sich darüber hinaus im Rahmen der Patronatserklärung keine Handlungen vorzunehmen, die den Fortbestand der Scanfil Holding Germany GmbH gefährden oder die Wertansätze und die Gliederung der Vermögensgegenstände und Schulden im Jahresabschluss der Tochtergesellschaft beeinflussen. Die Patronatserklärung ist rechtlich bindend für die Scanfil Oyi und hat eine Mindestlaufzeit bis 31. Dezember 2025.

Die Geschäftsführung der Scanfil Holding Germany GmbH ist überzeugt, dass die Neustrukturierung der Finanzierung der Gesellschaft gelingt und dass die im Rahmen der Patronatserklärung zugesicherte finanzielle Unterstützung im Bedarfsfall weiterhin gewährt wird. Demgemäß wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 auf Basis der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt.

II. Bewertungsgrundsätze

Die Bewertungen erfolgen nach den Vorschriften des HGB und entsprechenden Bewertungsmethoden der §§ 252 - 256a HGB.

1. Anlagevermögen

Finanzanlagen

Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. beim Vorliegen einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Entsprechende Zuschreibungen werden vorgenommen, sobald der Wegfall Grund für die außerplanmäßige Abschreibung entfallen ist.

2. Umlaufvermögen

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt; notwendige Einzelwertberichtigungen werden in erforderlichem Umfang vorgenommen.

3. Latente Steuern

Die Gesellschaft nimmt die Erleichterungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB zur Nichtanwendung von § 274 HGB für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch.

4. Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital/Stammkapital der Gesellschaft wurde zum Nennwert angesetzt. Es beträgt € 25.000,00 und ist unverändert zum Vorjahr.

5. Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen; sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung sowie des nach der Erkenntnis zum Bilanzstichtag notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.

6. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind jeweils mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

C. Angaben zur Bilanz

1. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die darauf entfallenden Abschreibungen für 2023 sind im anbei liegenden Anlagenspiegel dargestellt.

2. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind, wie im Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig.

Am Bilanzstichtag bestehen Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus vertraglich vereinbarter Gewinnabführung in Höhe von T€ 104 sowie aus Cashpool-Guthaben in Höhe von T€ 234.

3. Rückstellungen

Art der Rückstellung Stand zum Stand zum Änderung ggü.

31.12.2023 31.12.2022 d. Vorjahr in

T€ T€ T€ %
Sonstige Rückstellungen 29 44 -14 -33
Abschluss- und Prüfungskosten 29 44 -14 -33
Personalkosten 0 0 0
sonstige Rückstellungen 0 0 0

29 44 -15 -33


4. Die Zusammensetzung und Höhe der Verbindlichkeiten ergibt sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel, aus dem sich auch die Restlaufzeiten und die Sicherungsrechte ergeben.

Art der Verbindlichkeit bis zu zwischen mehr als Gesamt- davon Art und Form der

1 Jahr 1 Jahr 5 Jahre betrag gesicherte
Beträge
Sicherheit


und
2023



5 Jahre




T€ T€ T€ T€ T€
Verbindlichkeiten
ggü verb.
Unternehmen
411 18.035 0 18.446 - -
Art der Verbindlichkeit bis zu zwischen mehr als Gesamt- davon Art und Form

1 Jahr 1 Jahr 5 Jahre betrag gesicherte der Sicherheit


und
2022 Beträge


5 Jahre




T€ T€ T€ T€ T€
Verbindlichkeiten ggü





verb. Unternehmen 1.565 17.900 0 19.465 - -


Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren in Höhe von T€ 294 aus vertraglich zugesicherter Verlustübernahme und in Höhe von T€ 18.151 aus Darlehen und darauf entfallenden Zinsen. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von T€ 15.535 (im Vorjahr: T€ 15.389), der zugleich ein verbundenes Unternehmen ist, resultieren vollständig aus dem gewährten Darlehen sowie der darauf entfallenden Zinsen. Sämtliche Verbindlichkeiten sind unbesichert.

D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Angabe zu Erträgen und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung (§ 285 Nr. 31 HGB): -keine -

E. Sonstige Angaben

1. Anzahl der Arbeitnehmer

Im Berichtszeitraum sind keine Arbeitnehmer beschäftigt.

2. Geschäftsführung

Im Berichtszeitraum waren als Geschäftsführer bestellt und tätig:

Herr Petteri Jokitalo (bis 24.01.2024),
Herr Kai Jarmo Valo (ab 24.01.2024).

Die Geschäftsführer sind stets einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

3. Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag

Zwischen der Gesellschaft und den Tochtergesellschaften Scanfil Electronics GmbH, Wutha-Farnroda, und Scanfil GmbH, Wutha-Farnroda (bis 27.12.2022: Schenefeld), wurden am 13.03.2021 Gewinnabführungs- und Verlustübernahmeverträge abgeschlossen. Die Verträge wurden am 27.03.2021 im Handelsregister der Tochtergesellschaften eingetragen und gelten rückwirkend ab 01.01.2021.

Von der Scanfil GmbH wurde im Berichtsjahr ein Gewinn von T€ 104 an die Gesellschaft abgeführt und von der Scanfil Electronics GmbH ein Verlust von T€ 294 von der Gesellschaft übernommen.

Die Begleichung sämtlicher in Zusammenhang mit den Gewinnabführungs- und Verlustübernahmeverträgen zum 31. Dezember 2022 bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten erfolgte im Geschäftsjahr 2023.

4. Konzernabschluss

Die Scanfil Holding Germany GmbH ist aufgrund des Unterschreitens der Größenklassenkriterien des § 293 Abs. 1 HGB nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet.

Die Muttergesellschaft, Scanfil Oyj, Sievi/Finnland, stellt den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis verbundener Unternehmen unter Anwendung der IFRS, so wie sie in der EU anzuwenden sind, auf. Die Scanfil Holding Germany GmbH und ihre Tochtergesellschaften werden in diesen Konzernabschluss einbezogen. Der Konzernabschluss wird auf der Internetseite der Konzernmuttergesellschaft veröffentlicht.

5. Vorschlag für die Verwendung des Jahresergebnisses (§ 285 Nr. 34 HGB)

Der Jahresfehlbetrag 2023 beträgt € 431.503,03 und wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Wutha-Farnroda, den 04.12.2024

Kai Jarmo Valo
Geschäftsführer

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023


Anschaffungs- und Herstellungskosten

1.1.2023 Zugänge Abgänge 31.12.2023

EUR EUR EUR EUR
Finanzanlagen



Anteile an verbundenen Unternehmen
15.414.163,29

0,00

0,00

15.414.163,29

Kumulierte Abschreibungen Buchwerte



1.1.2023
Abschrei-
bungen des
Geschäfts-
Jahres


Abgänge


31.12.2023


31.12.2023


31.12.2022

EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Finanzanlagen





Anteile an verbundenen Unternehmen

4.779.999,00


0,00


0,00


4.779.999,00


10.634.164,29


10.634.164,29

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers


An die Scanfil Holding Germany GmbH, Wutha-Farnroda

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Scanfil Holding Germany GmbH, Wutha-Farnroda​, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften​​ und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Februar bis zum 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB​​ erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB​​ unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung​​​ durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter im Anhang. Dort ist in Abschnitt B. I. "Bilanzierungsgrundsätze" aufgeführt, dass die Gesellschaft gemäß der aktuellen Unternehmensplanung, nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, um eine Rückzahlung der im Geschäftsjahr 2025 fälligen Darlehensverbindlichkeiten zu leisten. Zur Sicherstellung der Liquidität im Prognosezeitraum ist die Gesellschaft demnach darauf angewiesen, dass die abgestrebte Neustrukturierung der Finanzierung gelingt oder dass die Muttergesellschaft, Scanfil Oyi, die im Rahmen der erteilten Patronatserklärung zugesicherte finanzielle Unterstützung im Bedarfsfall tatsächlich gewährt.

Wie in Angabe Abschnitt B. I. "Bilanzierungsgrundsätze" dargelegt, zeigen diese Ereignisse und Gegebenheiten, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ist bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter​​ für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften​​ in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB​​ unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung​ durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Jena, den 4. Dezember 2024

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Lauer, Wirtschaftsprüfer

Leser, Wirtschaftsprüfer

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde in der Gesellschafterversammlung am 6. Dezember 2024 festgestellt. Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag EUR 431.503,03 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

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