Scanfil Holding Germany GmbH
Wutha-Farnroda
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz zum 31. Dezember 2023
A k t i v a
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
|
|
| Finanzanlagen |
|
|
| Anteile
an verbundenen Unternehmen |
10.634.164,29 |
10.634.164,29 |
| B.
Umlaufvermögen |
|
|
| Forderungen
und sonstige Vermögensgegenstände |
|
|
| Forderungen
gegen verbundene Unternehmen |
338.276,34 |
1.803.730,05 |
|
338.276,34 |
1.803.730,05 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
|
| 1.
Verlustvortrag, soweit nicht durch Eigenkapital
gedeckt |
|
|
| (vgl.
Posten A. der Passivseite) |
7.070.968,17 |
5.336.412,78 |
| 2.
Jahresfehlbetrag |
431.503,03 |
1.734.555,39 |
|
7.502.471,20 |
7.070.968,17 |
|
18.474.911,83 |
19.508.862,51 |
P a s s i v a
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
| A.
Eigenkapital |
|
|
|
|
| I.
Gezeichnetes Kapital |
|
25.000,00 |
|
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
|
7.000.000,00 |
|
7.000.000,00 |
| III.
Verlustvortrag, soweit |
|
|
|
|
| durch
Eigenkapital gedeckt |
|
-7.025.000,00 |
|
-7.025.000,00 |
| Verlustvortrag
insgesamt |
-14.095.968,17 |
|
-12.361.412,78 |
|
| -
davon nicht durch Eigenkapital gedeckt |
|
|
|
|
| (vgl.
Posten C. der Aktivseite) - |
7.070.968,17 |
|
5.336.412,78 |
|
|
|
0,00 |
|
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
|
|
|
|
| Sonstige
Rückstellungen |
|
29.140,00 |
|
43.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
| Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen |
|
|
|
|
| Unternehmen |
|
18.445.771,83 |
|
19.465.362,51 |
|
|
18.474.911,83 |
|
19.508.862,51 |
Gewinn-
und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2023
|
2023 |
2022 |
|
EUR |
EUR |
| 1.
Sonstige betriebliche Erträge |
18.419,15 |
0,00 |
| 2.
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
-24.656,60 |
-35.028,71 |
| 3.
Erträge aus Gewinnabführung |
103.873,33 |
0,00 |
| -
davon aus verbundenen Unternehmen |
|
|
| EUR
103.873,33 (i. Vj. EUR 0,00) - |
|
|
| 4.
Aufwendungen aus Verlustübernahme |
-294.039,66 |
-1.561.497,42 |
| -
davon aus verbundenen Unternehmen |
|
|
| EUR
294.039,66 (i. Vj. EUR 1.561.497,42) - |
|
|
| 5.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
11.645,42 |
0,00 |
| -
davon aus verbundenen Unternehmen |
|
|
| EUR
11.645,42 (i. Vj. EUR 0,00) - |
|
|
| 6.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
-247.458,88 |
-138.029,26 |
| -
davon an verbundene Unternehmen |
|
|
| EUR
247.458,88 (i. Vj. EUR 138.029,26) - |
|
|
| 7.
Erstattete Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
714,21 |
0,00 |
| 8.
Ergebnis nach Steuern/Jahresfehlbetrag |
-431.503,03 |
-1.734.555,39 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
I. Angaben zur Gesellschaft laut Registergericht
| Firma: |
Scanfil Holding Germany
GmbH |
| Sitz: |
Wutha-Farnroda |
| Registergericht: |
Amtsgericht Jena |
| Register-Nr.: |
HRB 516691 |
II. Anwendung gesetzlicher Regelungen
1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, nach den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie
nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
2. Bei der Gesellschaft handelt es sich im Berichtsjahr
um eine sog. "kleine" Kapitalgesellschaft im Sinne von §
267 Absatz 1 HGB. Die Gesellschaft gilt als sog. "passive"
Holding gem. § 267a Abs. 3 Nr. 3 HGB nicht als
Kleinstkapitalgesellschaft.
3. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erfordern bzw. sich durch den Ansatz neuer HGB-Vorschriften
ergeben.
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsgrundsätze
Der Jahresabschluss 2023 wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften in
§§ 265, 268 - 274a, 276 - 277 HGB aufgestellt.
Für die Bilanz sowie die Gewinn- und
Verlustrechnung wurden die gesetzlichen Gliederungsschemata
der §§ 266 HGB und 275 HGB sowie § 42
GmbH-Gesetz angewandt.
Die Davon-Vermerke zu den Restlaufzeiten der
Forderungen und Verbindlichkeiten sind im Anhang angegeben.
Die Mitzugehörigkeit - falls vorhanden - zu anderen
Posten ist im Anhang vermerkt.
Die Haftungsverhältnisse werden - soweit vorhanden
- im Anhang angegeben.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Scanfil Holding Germany GmbH weist zum
Bilanzstichtag eine bilanzielle Überschuldung auf. Die
zum Bilanzstichtag bestehenden kurzfristigen Forderungen von
T€ 338 reichen nicht aus, um die kurzfristigen Schulden
von T€ 440 zu decken. Durch die Muttergesellschaft,
Scanfil Oyi, wurde am 19. November 2024 eine kurzfristige
Liquiditätshilfe von T€ 200 gewährt mit Hilfe
derer die kurzfristigen Schulden taggleich beglichen werden
konnten.
Die übrigen Verbindlichkeiten von rund € 18,0
Mio. resultieren aus den von der Muttergesellschaft und der
Tochtergesellschaft, Scanfil GmbH, gewährten Darlehen
und werden im Geschäftsjahr 2025 fällig. Auf
Grundlage der aktuellen Unternehmensplanung verfügt die
Scanfil Holding Germany GmbH nicht über ausreichend
finanzielle Mittel, um die Rückzahlung dieser
Verbindlichkeiten bei Fälligkeit leisten zu können.
Im Konzern wird derzeit eine Neustrukturierung der
Finanzierung erarbeitet, die auch die vorgenannten Darlehen
einschließt. Die Geschäftsführung geht davon
aus, dass entsprechende Vereinbarungen geschlossen werden
können oder andere Maßnahmen getroffen werden, die
die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft dauerhaft
sicherstellen.
Diese Ereignisse und Gegebenheiten deuten auf das
Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame
Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur
Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen
kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko darstellt.
Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit im
Prognosezeitraum hat die Gesellschafterin, Scanfil Oyj,
Sievi/Finnland, eine betragsmäßig
unbeschränkte Patronatserklärung gegenüber der
Scanfil Holding Germany GmbH erteilt, in der sie sich
verpflichtet, die Tochtergesellschaft mit ausreichend
finanziellen Mitteln auszustatten, damit diese all ihre
finanziellen Verpflichtungen erfüllen kann. Die Scanfil
Oyj verpflichtet sich darüber hinaus im Rahmen der
Patronatserklärung keine Handlungen vorzunehmen, die den
Fortbestand der Scanfil Holding Germany GmbH gefährden
oder die Wertansätze und die Gliederung der
Vermögensgegenstände und Schulden im
Jahresabschluss der Tochtergesellschaft beeinflussen. Die
Patronatserklärung ist rechtlich bindend für die
Scanfil Oyi und hat eine Mindestlaufzeit bis 31. Dezember
2025.
Die Geschäftsführung der Scanfil Holding
Germany GmbH ist überzeugt, dass die Neustrukturierung
der Finanzierung der Gesellschaft gelingt und dass die im
Rahmen der Patronatserklärung zugesicherte finanzielle
Unterstützung im Bedarfsfall weiterhin gewährt
wird. Demgemäß wurde der Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2023 auf Basis der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB
aufgestellt.
II. Bewertungsgrundsätze
Die Bewertungen erfolgen nach den Vorschriften des HGB
und entsprechenden Bewertungsmethoden der §§ 252 -
256a HGB.
1. Anlagevermögen
Finanzanlagen
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. beim
Vorliegen einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung zum
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Entsprechende
Zuschreibungen werden vorgenommen, sobald der Wegfall Grund
für die außerplanmäßige Abschreibung
entfallen ist.
2. Umlaufvermögen
Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt;
notwendige Einzelwertberichtigungen werden in erforderlichem
Umfang vorgenommen.
3. Latente Steuern
Die Gesellschaft nimmt die Erleichterungsvorschrift des
§ 274a Nr. 4 HGB zur Nichtanwendung von § 274 HGB
für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch.
4. Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital/Stammkapital der Gesellschaft
wurde zum Nennwert angesetzt. Es beträgt €
25.000,00 und ist unverändert zum Vorjahr.
5. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen umfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen; sie sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
sowie des nach der Erkenntnis zum Bilanzstichtag notwendigen
Erfüllungsbetrags bewertet.
6. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen sind jeweils mit ihrem Erfüllungsbetrag
passiviert.
C. Angaben zur Bilanz
1. Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens und die darauf entfallenden
Abschreibungen für 2023 sind im anbei liegenden
Anlagenspiegel dargestellt.
2. Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind, wie im Vorjahr,
innerhalb eines Jahres fällig.
Am Bilanzstichtag bestehen Forderungen gegen verbundene
Unternehmen aus vertraglich vereinbarter Gewinnabführung
in Höhe von T€ 104 sowie aus Cashpool-Guthaben in
Höhe von T€ 234.
3. Rückstellungen
| Art
der Rückstellung |
Stand zum |
Stand zum |
Änderung
ggü. |
|
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
d. Vorjahr in |
|
|
T€ |
T€ |
T€ |
% |
| Sonstige
Rückstellungen |
29 |
44 |
-14 |
-33 |
| Abschluss-
und Prüfungskosten |
29 |
44 |
-14 |
-33 |
| Personalkosten |
0 |
0 |
0 |
|
| sonstige
Rückstellungen |
0 |
0 |
0 |
|
|
29 |
44 |
-15 |
-33 |
4. Die Zusammensetzung und Höhe der
Verbindlichkeiten ergibt sich aus dem nachfolgenden
Verbindlichkeitenspiegel, aus dem sich auch die
Restlaufzeiten und die Sicherungsrechte ergeben.
| Art
der Verbindlichkeit |
bis zu |
zwischen |
mehr als |
Gesamt- |
davon |
Art und Form der |
|
1 Jahr |
1 Jahr |
5 Jahre |
betrag |
gesicherte
Beträge |
Sicherheit |
|
|
und |
|
2023 |
|
|
|
|
5 Jahre |
|
|
|
|
|
T€ |
T€ |
T€ |
T€ |
T€ |
|
Verbindlichkeiten
ggü verb.
Unternehmen |
411 |
18.035 |
0 |
18.446 |
- |
- |
| Art
der Verbindlichkeit |
bis zu |
zwischen |
mehr als |
Gesamt- |
davon |
Art und Form |
|
1 Jahr |
1 Jahr |
5 Jahre |
betrag |
gesicherte |
der Sicherheit |
|
|
und |
|
2022 |
Beträge |
|
|
|
5 Jahre |
|
|
|
|
|
T€ |
T€ |
T€ |
T€ |
T€ |
|
| Verbindlichkeiten
ggü |
|
|
|
|
|
|
| verb.
Unternehmen |
1.565 |
17.900 |
0 |
19.465 |
- |
- |
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen resultieren in Höhe von T€ 294 aus
vertraglich zugesicherter Verlustübernahme und in
Höhe von T€ 18.151 aus Darlehen und darauf
entfallenden Zinsen. Verbindlichkeiten gegenüber dem
Gesellschafter in Höhe von T€ 15.535 (im Vorjahr:
T€ 15.389), der zugleich ein verbundenes Unternehmen
ist, resultieren vollständig aus dem gewährten
Darlehen sowie der darauf entfallenden Zinsen. Sämtliche
Verbindlichkeiten sind unbesichert.
D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Angabe zu Erträgen und Aufwendungen von
außergewöhnlicher Größenordnung oder
außergewöhnlicher Bedeutung (§ 285 Nr. 31
HGB): -keine -
E. Sonstige Angaben
1. Anzahl der Arbeitnehmer
Im Berichtszeitraum sind keine Arbeitnehmer
beschäftigt.
2. Geschäftsführung
Im Berichtszeitraum waren als Geschäftsführer
bestellt und tätig:
Herr Petteri Jokitalo (bis 24.01.2024),
Herr Kai Jarmo Valo (ab 24.01.2024).
Die Geschäftsführer sind stets
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
3. Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag
Zwischen der Gesellschaft und den Tochtergesellschaften
Scanfil Electronics GmbH, Wutha-Farnroda, und Scanfil GmbH,
Wutha-Farnroda (bis 27.12.2022: Schenefeld), wurden am
13.03.2021 Gewinnabführungs- und
Verlustübernahmeverträge abgeschlossen. Die
Verträge wurden am 27.03.2021 im Handelsregister der
Tochtergesellschaften eingetragen und gelten rückwirkend
ab 01.01.2021.
Von der Scanfil GmbH wurde im Berichtsjahr ein Gewinn
von T€ 104 an die Gesellschaft abgeführt und von
der Scanfil Electronics GmbH ein Verlust von T€ 294 von
der Gesellschaft übernommen.
Die Begleichung sämtlicher in Zusammenhang mit den
Gewinnabführungs- und
Verlustübernahmeverträgen zum 31. Dezember 2022
bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten erfolgte im
Geschäftsjahr 2023.
4. Konzernabschluss
Die Scanfil Holding Germany GmbH ist aufgrund des
Unterschreitens der Größenklassenkriterien des
§ 293 Abs. 1 HGB nicht zur Aufstellung eines
Konzernabschlusses verpflichtet.
Die Muttergesellschaft, Scanfil Oyj, Sievi/Finnland,
stellt den Konzernabschluss für den kleinsten und
größten Kreis verbundener Unternehmen unter
Anwendung der IFRS, so wie sie in der EU anzuwenden sind,
auf. Die Scanfil Holding Germany GmbH und ihre
Tochtergesellschaften werden in diesen Konzernabschluss
einbezogen. Der Konzernabschluss wird auf der Internetseite
der Konzernmuttergesellschaft veröffentlicht.
5. Vorschlag für die Verwendung des
Jahresergebnisses (§ 285 Nr. 34 HGB)
Der Jahresfehlbetrag 2023 beträgt €
431.503,03 und wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Wutha-Farnroda, den
04.12.2024
Kai
Jarmo Valo
Geschäftsführer
Entwicklung
des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
|
Anschaffungs- und Herstellungskosten |
|
1.1.2023 |
Zugänge |
Abgänge |
31.12.2023 |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
| Finanzanlagen |
|
|
|
|
| Anteile
an verbundenen Unternehmen |
15.414.163,29 |
0,00 |
0,00 |
15.414.163,29 |
|
Kumulierte
Abschreibungen |
Buchwerte |
|
1.1.2023 |
Abschrei-
bungen des
Geschäfts-
Jahres |
Abgänge |
31.12.2023 |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
| Finanzanlagen |
|
|
|
|
|
|
| Anteile
an verbundenen Unternehmen |
4.779.999,00 |
0,00 |
0,00 |
4.779.999,00 |
10.634.164,29 |
10.634.164,29 |
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Scanfil Holding Germany GmbH, Wutha-Farnroda
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Scanfil Holding
Germany GmbH, Wutha-Farnroda, - bestehend aus der
Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und
Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und
vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Februar bis zum 31. Dezember 2023.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1
HGB erklären wir, dass unsere Prüfung
zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit
des Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und
Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des
Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als
Grundlage für unser Prüfungsurteil zum
Jahresabschluss zu dienen.
Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
Wir verweisen auf die Ausführungen der
gesetzlichen Vertreter im Anhang. Dort ist in Abschnitt B. I.
"Bilanzierungsgrundsätze" aufgeführt, dass die
Gesellschaft gemäß der aktuellen
Unternehmensplanung, nicht über ausreichend finanzielle
Mittel verfügt, um eine Rückzahlung der im
Geschäftsjahr 2025 fälligen
Darlehensverbindlichkeiten zu leisten. Zur Sicherstellung der
Liquidität im Prognosezeitraum ist die Gesellschaft
demnach darauf angewiesen, dass die abgestrebte
Neustrukturierung der Finanzierung gelingt oder dass die
Muttergesellschaft, Scanfil Oyi, die im Rahmen der erteilten
Patronatserklärung zugesicherte finanzielle
Unterstützung im Bedarfsfall tatsächlich
gewährt.
Wie in Angabe Abschnitt B. I.
"Bilanzierungsgrundsätze" dargelegt, zeigen diese
Ereignisse und Gegebenheiten, dass eine wesentliche
Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein
bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs.
2 Satz 3 HGB darstellt. Unser Prüfungsurteil zum
Jahresabschluss ist bezüglich dieses Sachverhalts nicht
modifiziert.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen
entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in
Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig
bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu
ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen
Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h.
Manipulationen der Rechnungslegung und
Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben
sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können
aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und
werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise
erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt
die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir
die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im
Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken
durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage
für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das
Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, ist höher als das Risiko, dass aus
Irrtümern resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose
Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen,
beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen bzw. das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
|
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis
von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses
relevanten internen Kontrollsystem, um
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den
gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht
mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.
|
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit
der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der
von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
geschätzten Werte und damit zusammenhängenden
Angaben.
|
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie,
auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise,
ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit
Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame
Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen,
dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben
unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu
modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf
der Grundlage der bis zum Datum unseres
Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass
die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht
mehr fortführen kann.
|
| ― |
beurteilen wir Darstellung, Aufbau
und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt
einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt.
|
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
Jena, den 4. Dezember 2024
KPMG
AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Lauer,
Wirtschaftsprüfer
Leser,
Wirtschaftsprüfer
Feststellung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde in der
Gesellschafterversammlung am 6. Dezember 2024 festgestellt.
Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag EUR 431.503,03 wird auf
neue Rechnung vorgetragen. |