SINGLE TEMPERIERTECHNIK GMBH
Selbe AdresseHerstellung von Heizkörpern für Zentralheizungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ulrich Walk seit 6.12.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
SIHAG Swiss Industrial Holding AG | 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SINGLE Group GmbHHochdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr2023A. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen I. ALLGEMEINE ANGABEN Die Single Group GmbH hat ihren Sitz in Hochdorf und wird unter HRB 751715 beim Amtsgericht Stuttgart geführt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden hinsichtlich der Bewertung und des Ausweises die Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des GmbH-Gesetzes und die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages beachtet. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgen unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Die Finanzierung des Unternehmens erfolgt durch ein festverzinsliches Darlehen der SIHAG über 7,0 MEUR mit einer Laufzeit von 5 Jahren. Das Darlehen wurde zu marktüblichen Konditionen im Jahr 2015 ausgereicht und wurde Anfang 2020 um weitere 5 Jahre verlängert. Zudem existiert noch ein Bankdarlehen über TEUR 3.200 mit einer Laufzeit bis Ende 2024 sowie ein KfW Darlehen mit TEUR 1.125. Im Dezember 2023 wurde durch die finanzierenden Banken ein Sanierungsgutachten nach IDW-S6 Standard angefordert. Dieses Gutachten wurde im Zeitraum Januar - Juni 2024 erstellt und bildet die Grundlage für einen Sanierungsprozess bis Ende 2026. Die Finanzierung für den gesamten Sanierungszeitraum bis Ende 2026 wurde über einen Kreditvertrag mit den Finanzierungspartnern sichergestellt, der am 27. Juni 2024 unterzeichnet wurde. Die Gesellschaft hat für die Aufstellung des Jahresabschlusses die Erleichterungsvorschriften nach § 288 Abs. 2 HGB teilweise in Anspruch genommen. II. Anlagevermögen 1. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Herstellungskosten umfassen direkt zurechenbare Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Alle Anlagengegenstände werden dabei einzeln anhand ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauern betragen zwischen 3 und 13 Jahren. 2. Die Zugänge und Nachaktivierungen werden monatsgenau berücksichtigt. 3. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG werden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. 4. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt. III. Umlaufvermögen 1. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu den letzten Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert. 2. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips nach § 253 Abs. 4 Satz 1 und 2 HGB bewertet. In den unfertigen Erzeugnissen sind teilweise Verwaltungskosten aktiviert. Die Bewertung erfolgt anhand der tatsächlich angefallenen Materialeinzelkosten zuzüglich aktivierungsfähiger Materialgemeinkosten. Die Fertigungslohnkosten werden ausgehend von den Verkaufspreisen anhand des individuell ermittelten Fertigstellungsgrades retrograd ermittelt. Die Prozentsätze, die für die Ermittlung der Herstellungskosten verwendet werden, entsprechen denen im Vorjahr, die mit den aktuellen Kostenstrukturen des Unternehmens geprüft wurden. Fremdkapitalzinsen sind in den Herstellungskosten nicht enthalten. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. es wurde maximal zum voraussichtlichen Verkaufspreis abzüglich von Abschlägen für noch anfallende Kosten bewertet. Alle erkennbaren Risiken, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet, wobei Risiken im Forderungsbestand angemessen berücksichtigt werden. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos und des nachlaufenden Skontoaufwands werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Kurzfristige Forderungen in fremder Währung mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Insofern sind im vorliegenden Jahresabschluss unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung enthalten. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Umrechnung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips. 4. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. 5. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. IV. Passivposten 1. Das Stammkapital in Höhe von TEUR 25 ist voll eingezahlt. Alleinige Gesellschafterin ist die SIHAG Swiss Industrial Holding AG, Uetikon am See/Schweiz. 2. Die Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages nach Maßgabe der voraussichtlichen Inanspruchnahme durch die Gesellschaft bemessen. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt wurde, abgezinst. 3. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungs- oder Erfüllungsbetrag angesetzt. 4. Verbindlichkeiten in fremder Währung mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Insofern sind im vorliegenden Jahresabschluss unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung enthalten. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Umrechnung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Höchstwertprinzips. V. Angaben zu Pensionsrückstellungen 1. Die in den Rückstellungen enthaltenen Pensionsrückstellungen basieren auf einem versicherungsmathematischen Gutachten und sind nach der Projected-Unit-Credit-Methode und unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck bewertet worden. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzins bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 verwendet. Der Rechnungszinssatz beträgt 1,82% (10-Jahres-Durchschnitt) für Altersvorsorgeverpflichtungen und 1,72% (7-Jahres-Durchschnitt) für den Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB. Für Gehaltssteigerungen wurde von 0%, für Rentensteigerungen von 0 % ausgegangen. Die Fluktuationswahrscheinlichkeit ist mit 0 % berücksichtigt. Der Unterschiedsbetrag (§ 253 Abs. 6 HGB) zum 31. Dezember 2023 beträgt EUR 31.096,00 und ist ausschüttungsgesperrt. 2. Pensionsverpflichtungen wurden in Höhe von EUR 1.543.459,00 gebildet. Innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung wurden Zinsaufwendungen aus der Pensionsverpflichtung in Höhe von EUR 11.606,00 ausgewiesen. B. Angaben zur Bilanz I. Anlagevermögen Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich zum Stichtag wie folgt zusammen: Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in TEUR
Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen TEUR 6.608 auf den Liefer- und Leistungsverkehr (Vorjahr: TEUR 3.313) und TEUR 423 (Vorjahr TEUR 423) aus der Übertragung von Pensionen. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen gegenüber folgenden Gesellschaften: Single Temperiertechnik GmbH TEUR 2.061, Single Distribution GmbH TEUR 2.187, Single USA TEUR 2.107, Single Hongkong TEUR 84, Single China TEUR 592. III. Eigenkapital Es besteht zum 31. Dezember 2023 eine Ausschüttungssperre in Höhe EUR 234.662,00. Diese setzt sich zusammen aus dem Unterschied der Pensionsrückstellungen (EUR 31.096,00) und dem Buchwert der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagenvermögens (EUR 203.566,00). IV. Rückstellungen Die Sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Tantieme TEUR 460 (Vorjahr TEUR 684), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen TEUR 139 (Vorjahr TEUR 561), Altersteilzeit TEUR 47 (Vorjahr TEUR 150), Urlaubsrückstellungen TEUR 38 (Vorjahr TEUR 36) und Berufsgenossenschaftsrückstellungen TEUR 17 (Vorjahr TEUR 14), sowie für Gewährleistungen TEUR 241 (Vorjahr TEUR 181). V. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten setzen sich zum Stichtag wie folgt zusammen: 1. Verbindlichkeitenspiegel in TEUR
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 12.844 (Vorjahr: TEUR 7.404) betreffen Verbindlichkeiten aus Darlehen TEUR 4.786 (Vorjahr TEUR 4.386) gegenüber der SIHAG und TEUR 154 (Vorjahr 144) gegenüber Single Hongkong, sowie Darlehenszinsen gegenüber der SIHAG TEUR 2.250 (Vorjahr TEUR 1.749), und Verbindlichkeiten gegen- über der SIHAG aus dem Leistungsverkehr in Höhe von TEUR 682 (Vorjahr 0), sowie USt-Verbindlichkeiten TEUR 2 (Vorjahr TEUR 7) an die Single Distribution GmbH und TEUR 10 (Vorjahr TEUR 33) an die Single Temperiertechnik GmbH sowie Verbindlichkeiten aus Liefer- und Leistungsverkehr gegenüber der Single Temperiertechnik in Höhe von TEUR 3.950 (Vorjahr TEUR 753) und der Single Distribution in Höhe von TEUR 977 (Vorjahr TEUR 332) sowie gegen- über Single Polen TEUR 33. C. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung In den Umsatzerlösen sind IC-Umsätze in Höhe von TEUR 3.828 enthalten. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 250, sowie TEUR 124 aus Währungsumrechnungen enthalten. Die Zinserträge in Höhe von TEUR 23 resultieren aus einem Darlehen gegenüber der Single Polen. In den Zinsaufwendungen sind TEUR 11 aus der Anpassung der Pensionsrückstellung, sowie TEUR 513 aus einem Gesellschafterdarlehen. Der Rest betrifft Darlehens- und Bankzinsen bzw. Bankgebühren. D. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne des § 285 HGB in Höhe von TEUR 2.498. Davon betreffen TEUR 246 Leasingaufwendungen für Fahrzeuge in den Jahren 2024 bis 2026, sowie Mietaufwendung bis zum Jahr 2028 in Höhe von TEUR 2.252. E. Außerbilanzielle Geschäfte Die Gesellschaft hat im Dezember 2019 einen Factoring-Vertrag abgeschlossen. Danach erwirbt der Factor die Forderungen der Single Group GmbH, Hochdorf, auf EURO-Basis das Delkredererisiko verbleibt bei den angekauften Forderungen ausschließlich beim Factor. Zweck der Maßnahme ist die Verbesserung der Finanzierungsstruktur des Unternehmens und gleichzeitig die Minimierung von Forderungsausfallrisiken. Der vereinbarte Sicherheitseinbehalt beträgt 15 % der verkauften Forderungen (stilles Factoringverfahren). Er beläuft sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 343 (Vorjahr TEUR 195) und findet sich ebenfalls in den sonstigen Vermögensgegenständen wieder. Der Factoring-Vertrag konnte erstmals zum 31. Dezember 2023 mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Eine Kündigung gab es nicht. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn die Kündigung nicht unter Einhaltung der Frist von drei Monaten gekündigt wird. F. Organe der Gesellschaft Die Gesellschaft macht von der Erleichterung des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch. Geschäftsführung Geschäftsführer war im Geschäftsjahr:
Beschäftigte Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter beträgt:
G. Konzernverhältnisse Die Single Group GmbH ist nach § 293 HGB von der Aufstellung eines Konzernabschlusses befreit, stellt allerdings freiwillig einen Konzernabschluss auf. Den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Konsolidierungskreis stellt die SIHAG Swiss Industrial Holding AG, Uetikon am See/Schweiz, auf, der aber nicht in Deutschland publiziert wird. Anteilsbesitz Die Gesellschaft besitzt Anteile an folgenden Unternehmen:
H. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung hat vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 8.245.544,15 auf neue Rechnung vorzutragen. I. Nachtragsbericht Die Finanzierung für den gesamten Sanierungszeitraum bis Ende 2026 wurde über einen Kreditvertrag mit den Finanzierungspartnern sichergestellt, der am 27. Juni 2024 unterzeichnet wurde.
Hochdorf, 2. Juli 2024 Single Group GmbH Ulrich Walk, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens der Single Group GmbH, Hochdorf, im Geschäftsjahr 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell Die SINGLE Group GmbH ist ein Hersteller von leistungsfähiger und energieeffizienter Temperiertechnik. Zum Produktportfolio zählen hochwertige Temperiersysteme mit Wasser oder Öl als Umlaufmedium, Kältetechnik für Prüfstände sowie individuell konfigurierte und kundenspezifische Sonderserien und Sonderlösungen. Wesentliche Kunden von SINGLE sind Kunststoffverarbeiter, Hersteller von Kunststoffmaschinen, die Anwender von Druckgießtechnik, die chemische und pharmazeutische Industrie, die Galvano- und Lebensmitteltechnik sowie die Prüfstandstechnik und die Halbleiterindustrie. Bis Juli 2022 wurden in der SINGLE Group GmbH zum Großteil die Querschnittsfunktionen für die Gruppe übernommen. Seit August 2022 tritt die SINGLE Group GmbH auch im Außenverhältnis gegenüber Kunden und Lieferanten auf und übernimmt Vertrieb und Auftragsabwicklung. 2. Konzernzugehörigkeit Weitere, für den Vertrieb im jeweiligen Ausland zuständige, Tochtergesellschaften sind die SINGLE Temperature Controls, Inc. in den USA, die SINGLE Temperature Controls Hong Kong Ltd., die wiederum Muttergesellschaft der SINGLE Temperature Controls (Shenzhen) Co., Ltd. ist. Zusätzlich hält die SINGLE Group GmbH alle Anteile an der weiteren Produktionsgesellschaft in Polen, der SINGLE Polska sp. z o.o. Die SINGLE Group GmbH ist nach § 293 HGB nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet. Der größte Kreis der Gesellschaften, die einen Konzernabschluss aufstellen könnten, ist der von SIHAG Swiss Industrial Holding AG, Schweiz, die keiner Registerpublizität in Deutschland unterliegt. II. Wirtschaftsbericht 1. Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen Die SINGLE Group GmbH hat zum 1. August 2022 die Aufträge der SINGLE Temperiertechnik GmbH übernommen. Nach dem 1. August war der Geschäftsbetrieb mit Herausforderungen konfrontiert, die durch das zum 1. August 2022 eingeführte neue ERP-System sowie Materialknappheit aufgekommen sind. Die Prozesse liefen allerdings im Geschäftsjahr 2023 um einiges besser und die SINGLE Group GmbH konnte die sehr hohen Auftragseingänge aus dem Jahr 2022 im Geschäftsjahr 2023 sukzessive abarbeiten. Im 2. Halbjahr 2023 gingen die Auftragseingänge und in Folge der sehr hohe Auftragsbestand zurück. Auch die Aufträge aus der Halbleiterindustrie waren das ganze Jahr über rückläufig. Die aufgebauten Lagerkapazitäten bei den Kunden sowie eine schwächelnde Konjunktur führten somit zu einer negativen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Wiederum war auch in diesem Geschäftsjahr die Materialverfügbarkeit teilweise kritisch und löste sich nicht wie ursprünglich gedacht auf. Die Lieferketten sind weiterhin verlängert, dass sie auch für SINGLE zu einem nachhaltig höheren Finanzbedarf führen. Die Sicherstellung einer bestmöglichen termingerechten Auslieferung konnte so nur durch rechtzeitige Bestellung und Anlieferung von kritischen Teilen erreicht werden. Diese Veränderung treffen die gesamte Industrie und werden auch weiterhin vorhanden sein. Die dadurch sehr niedrige Produktivität durch regelmäßige bzw. dauernde Unterbrechungen im Prozessfluss und daraus resultierende "stop-and-go" Prozesse schlagen sich in sehr stark erhöhten Aufwänden bei Personal und sonstigen Kosten im Jahresergebnis nieder. Schlussendlich sieht die SINGLE aber eine Normalisierung der Geschäftsentwicklung was Materialverfügbarkeiten, Auftragsbestände und damit verbundene Lieferzeiten angeht, so dass Kunden künftig termingerechter beliefert werden können. Einzig die Kostenstruktur gilt es zu flexibilisieren, um evtl. Schwankungen trotz allem wirtschaftlich abbilden zu können. 2. Finanzielle Leistungsindikatoren Die SINGLE Gruppe verwendete zur internen Steuerung folgende bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren, die regelmäßig im Führungskreis sowie gegenüber dem Gesellschafter kommuniziert werden und deren Entwicklung regelmäßig analysiert wird. Hierzu zählten aufgrund des Geschäftsmodells die Umsatzerlöse und das EBIT. Aufgrund der aktuellen Umsetzung des Sanierungsgutachtens wird zukünftig das EBITDA als bedeutsamer Leistungsindikator herangezogen. 3. Ertragslage Die SINGLE Group GmbH erwirtschaftete in 2023 einen Umsatz von 32.884 TEUR (Vorjahr: 18.860 TEUR). Das Geschäftsjahr endete mit einem EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) von -997 TEUR (Vorjahr 1.944 TEUR). Der Jahresfehlbetrag beträgt 8.246 TEUR. Hierbei wirkte sich die vollständige Abschreibung der Beteiligung an der STG mit 6.640 TEUR aus. Der Materialaufwand im Geschäftsjahr stieg auf 17.257 TEUR (Vorjahr: 9.236 TEUR). Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen auf 477 TEUR (Vorjahr: 217 TEUR) wohingegen die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ähnlich dem Materialaufwand stark auf 9.030 TEUR (Vorjahr: 3.247 TEUR) gestiegen sind. 4. Vermögens- und Finanzlage Das Sachanlagevermögen betrug 122 TEUR (Vorjahr 158 TEUR). Die immateriellen Vermögenswerte betrugen 4.699 TEUR (Vorjahr 5.258 TEUR). Die Rohmaterial-, Halbfertig- und Fertigwarenbestände betragen 6.083 (Vorjahr 6.510 TEUR). Die Forderungen beinhalten Liefer- und Leistungsforderungen in Höhe von 7.701 TEUR (Vorjahr 5.209 TEUR) und entfallen mit 1.093 TEUR (Vorjahr 1.897 TEUR) auf externe Kunden sowie auf die Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit 6.608 TEUR (Vorjahr 3.313 TEUR). Es bestanden sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 914 TEUR (Vorjahr 740 TEUR). Wesentlicher Bestandteil der sonstigen Vermögensgegenstände sind Steuerrückforderungen in Höhe von 335 TEUR (Vorjahr 113 TEUR). Die liquiden Mittel betrugen zum Jahresende 593 TEUR (Vorjahr 2 TEUR). Die Finanzierung des Unternehmens erfolgt durch ein festverzinsliches Darlehen der SIHAG über 7,0 Mio. EUR mit einer Laufzeit von 5 Jahren. Das Darlehen wurde zu marktüblichen Konditionen im Jahr 2015 ausgereicht und wurde Anfang 2020 um weitere 5 Jahre verlängert. Zudem existiert noch ein Bankdarlehen über 3.200 TEUR mit einer Laufzeit bis Ende 2024 sowie ein KfW Darlehen mit 1.125 TEUR. Im Dezember 2023 wurde durch die finanzierenden Banken ein Sanierungsgutachten nach IDW-S6 Standard angefordert. Dieses Gutachten wurde im Zeitraum Januar - Juni 2024 erstellt und bildet die Grundlage für einen Sanierungsprozess bis Ende 2026. Die für die Sanierung notwendige Liquidität bis zum Ende des Sanierungszeitraums im Dezember 2026 wird über Vereinbarungen mit den Finanzierungspartnern und Gesellschaftern sichergestellt. Die Vereinbarungen wurden am 27. Juni 2024 unterschrieben. Die Pensionsrückstellungen sind im Geschäftsjahr um 296 TEUR auf 1.543 TEUR gestiegen. Der Beteiligungsbuchwert der SINGLE an der Single Temperiergeräte GmbH ("STG") in Höhe von 6.640 TEUR wurde auf Basis des Sanierungsgutachtens im GJ 2023 in voller Höhe abgeschrieben, da geplant ist, einen wesentlichen Teil des operativen Geschäfts der STG an den Standort in Polen zu verlagern. Im Zusammenhang mit der Abwertung der Beteiligung STG ergibt sich ein Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 2.484 TEUR. Weiterhin sollen vor allem die operativen Cashflows genutzt werden, um die Geschäftsfortführung der SINGLE zu finanzieren. Aufgrund der aktuell reduzierten Auftragseingänge und des Restrukturierungsprozesses wird es allerdings notwendig werden, dass auch die Gesellschafter sowie die Bank die ggf. notwendige Finanzierung gemeinsam mit stemmen werden. Der Kapitalbedarf bis Ende 2026 wurde im Rahmen der Gutachtenerstellung ermittelt und die Finanzierungsbedarfe quantifiziert. Die erforderlichen Mittel werden vollumfänglich durch die Banken und die Gesellschafter abgedeckt. 5. Gesamtaussage Die SINGLE Group GmbH blickt auf ein spannendes Jahr mit volatilen Dynamiken und einem geänderten Geschäftsmodel zurück. Sukzessive hat sich das neue ERP-System bewährt und die überarbeiteten Prozesse funktionierten um ein Vielfaches besser als im Vorjahr. Trotz weiterhin auftretender Probleme in der Lieferkette, die zu Materialengpässen in der Montage führten, konnte bis zum Jahresende der sehr hohe Auftragsbestand stark zurückgeführt werden, so dass man in das Jahr 2024 gut hineinstarten konnte. Allerdings muss man konstatieren, dass erhebliche Produktivitätsverluste durch den "stop-and-go-Betrieb" im Jahr 2023 hingenommen werden mussten. Diese sind auf die wackligen Lieferketten und eine erhöhte Krankenquote zurückzuführen. Sukzessive arbeitet man an den notwendigen Produktivitätsverbesserungen in allen Bereichen des Unternehmens und arbeitet zusammen mit dem Betriebsrat an den notwendigen Flexibilisierungsmöglichkeiten zur Sicherung und dem Erhalt des deutschen Standortes. Die Umsetzung der Flexibilisierungsmöglichkeiten, die Steigerung der Produktivität und die Sicherstellung der Finanzierung stehen im Mittelpunkt der Herausforderungen und sind ausschlaggebend für die künftige Wirtschaftlichkeit. III. Chancen- und Risikobericht Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, auf wesentliche Risiken der zukünftigen Entwicklung, die bestandsgefährdende oder wesentliche Einflüsse auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, hinzuweisen. Das laufende Risikomanagement basiert auf einer monatlichen Berichterstattung der wesentlichen Finanzkennzahlen verbunden mit einer Abweichungsanalyse. Auf Basis der in der Berichterstattung enthaltenen Prognosen werden frühzeitig eventuell notwendige Gegenmaßnahmen abgeleitet, welche die Fortführung sicherstellen sollen. Die Geschäftsleitung sieht im Zuge der bestehenden und erwarteten allgemeinen wirtschaftlichen Gesamtlage und den internen Herausforderungen einer noch notwendigen erhöhten Produktivität sowie Flexibilität eine insgesamt weiterhin erhöhte Risikosituation. Die angespannte Konjunktur und die stark reduzierten Auftragseingänge in den letzten Monaten führen dazu, dass viele, schon bestellte Aufträge, von den Kunden verschoben werden und somit nur mit starker Verzögerung ausgeliefert werden. Die daraus resultierenden Leerlaufzeiten müssen aufgrund einer ebenfalls angespannten Liquiditätssituation finanziell abgefangen werden. Deshalb hat sich die Geschäftsführung entschlossen die Möglichkeiten der Kurzarbeit in diesem Falle zu nutzen. Weitere Einsparpotentiale bei Unterauslastung und schlechter Produktivitätskennzahlen werden sukzessive abgewogen und je nach Bedarf eingesetzt werden. Nach Einschätzung der Geschäftsführung wird sich die Situation kurzfristig nicht verbessern, so dass stärkere Einschnitte unabdingbar sind und auch in der SINGLE Group GmbH Kürzungen in allen Bereichen vorgenommen werden müssen, um die Gesellschaft wettbewerbsfähig zu machen. Es müssen neue, flexible und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen gefunden und geschaffen werden. Die Finanzierung ist bis Ende 2026 sichergestellt, wenn die Unternehmensentwicklung sich im Sanierungskorridor bewegt. Der Konflikt zwischen der Ukraine und Russland und die damit verbundenen Sanktionen gegen Russland stellen für die SINGLE zurzeit kein besonderes hohes Risiko dar, da weder der russische noch der ukrainische Markt für SINGLE eine besondere Relevanz haben. Das Werk in Polen befindet sich 350 Kilometer von der Grenze zur Ukraine entfernt. Und ist damit, solange sich der Konflikt auf die Ukraine beschränkt, nicht direkt betroffen. Das Risiko einer Ausweitung des Konflikts auf das NATO- Mitglied Polen gilt derzeit als äußerst unwahrscheinlich. Die Inflation hat sich im Jahr 2023 um 1% ggü. Vorjahr (6,9%) zurück entwickelt. Die hohen Energiepreise sind für SINGLE gut zu managen, da SINGLE nicht in einer energieintensiven Branche tätig ist. Auswirkungen ergeben sich allerdings immer noch durch angestiegene Materialpreise und auch sonstige Kostensteigerungen belasten das Unternehmen. In den zurückliegenden Geschäftsjahren hat die SINGLE immer wieder hohe Anstrengungen unternommen, um sich auf schwankende Umsätze und die notwendigen Personalanpassungen einstellen zu können. Eine längere Periode mit einer stark reduzierten Auftragslage ist allerdings nur schwer mit konventionellen Mitteln zu handhaben, so dass Restrukturierungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen. Die finanzielle Situation ist stark von der konjunkturellen Entwicklung in den Hauptmärkten Europa und USA abhängig. SINGLE hat preislich und qualitativ wettbewerbsfähige Produkte, in Nischen mit Wettbewerbsvorteilen, die von den Kunden weltweit nachgefragt werden. Bei der Montage der Temperiergeräte hat sich SINGLE in den letzten beiden Jahren eine sehr gute Ausgangsposition im Wettbewerb erarbeitet und kann mit dem Standort in Polen auf sehr attraktive Bedingungen zurückgreifen. Am Standort in Deutschland muss über eine Anpassung der Kostenstruktur und Produktivitätssteigerungen sowie Flexibilisierungswerkzeuge an der Wettbewerbsfähigkeit gearbeitet werden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte man aufgrund stockender Prozesse und Störungen die geplante Produktivität nicht erreichen. Die finanzielle Situation und das Zahlungsverhalten bei unseren Kunden sind seit Jahren konstant positiv. Es kam zu keinen signifikanten Forderungsausfällen. Durch das Factoring sind mögliche Forderungsausfälle noch weiter reduziert. Der Euro unterlag während des Jahres 2023 nur kleinen Schwankungen gegenüber dem US-Dollar (~5%). Eine Prognose über die Währungskursentwicklungen in der Zukunft ist schwierig. In Anbetracht eines geplanten wachsenden Umsatzanteils, der direkt in US-$ fakturiert wird, wird auch die zukünftige Absicherung von Währungsrisiken, abhängig von der tatsächlichen Entwicklung, in Betracht gezogen. Ein weiteres Risiko liegt in der Zinsentwicklung. Die Darlehenszinsen der SINGLE können wahlweise an den 3-/6- Monats Euribor gebunden werden. Der Anstieg war auch in 2023 spürbar. Für den Zeitraum bis Ende 2026 wurden die Zinsen mit der Bank festgelegt. Insbesondere das langfristige Darlehen wird zu gleichen Konditionen weitergeführt. Die kurzfristigen Kontokorrentbedarfe orientieren sich am €STR (Euro Short Term Range) und sind mit einer Risikomarge versehen. Chancen der SINGLE liegen in einer schnelleren Erholung der Konjunktur und steigenden Marktanteilen, in bereits bedienten Exportmärkten und der Erschließung neuer (Groß-) Kunden, neuen Applikationen sowie in zusätzlichen marktreifen Innovationen. Des Weiteren ist die Kostenstruktur, welche stark durch die Produktivität und Flexibilität beeinflusst wird, bei den Produktionsgesellschaften ausschlaggebend für die Wettbewerbsfähigkeit. Strategisches Ziel bleibt in Deutschland mit anerkannten Fachkräften zu zeigen, dass SINGLE komplexe Temperiertechnik wirtschaftlich attraktiv für die Kunden produzieren kann. Zusätzliches strategisches Ziel bleibt weiterhin der Ausbau der Internationalisierung. In den USA erwarten wir weiterhin eine Wachstumsentwicklung im zweistelligen Prozentbereich gegenüber dem Vorjahr verursacht durch gute Vertriebsarbeit und einen akquirierten Großkunden. Die am 1. Oktober 2020 gegründete weitere Produktionsgesellschaft der SINGLE Gruppe in Polen hat ihren Marktanteil an Montagedienstleistungen innerhalb der SINGLE Gruppe weiter ausgebaut und im Jahr 2023 die 50% Hürde überwunden. Die Gesellschaft in Polen übernimmt somit nicht mehr nur seriennahe Standardgeräte mit geringer und moderater Komplexität, sondern sukzessive auch komplexere Produktgruppen in kleineren Stückzahlen. Im Jahr 2024 wird die SINGLE Polen für weitere Produkte qualifiziert und vermehrt Aufgaben in der Logistik übernehmen, um als unabhängiger Standort agieren zu können. Die SINGLE Polen trägt durch ihre Produktivität und Flexibilität zu einem bedeutenden Teil zu der Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit in der SINGLE Gruppe bei. IV. Prognose Im Jahr 2024 wird die SINGLE Gruppe ein Restrukturierungsprogramm durchlaufen, in das die strategischen Maßnahmen für nachhaltige Optimierungen in der Produktivität und Flexibilität einfließen aber auch Personalmaßnahmen unvermeidbar sind. Auf Basis des Sanierungsgutachtens ist das Zielbild der SINGLE Group GmbH definiert, um im aktuellen Geschäftsjahr als auch in den Folgejahren umgesetzt zu werden. Deshalb geht die Geschäftsführung 2024 von einem in jeder Hinsicht schwierigen Jahr aus. Die Finanzierung ist auf Basis der in das Gutachten eingeflossenen Maßnahmen und dem Finanzierungs- und Liquiditätsplan für die nächsten Jahre sichergestellt. Das Gutachten sieht die SINGLE Produkte als wettbewerbsfähig und zukunftsträchtig an und sieht Handlungsbedarfe bei Personalkosten und Prozessverbesserungen, um die Produkte in der erforderlichen Zeit und mit den geplanten Kosten herzustellen. Nach einem Restrukturierungsjahr 2024, in dem das Ergebnis EBITDA in Höhe von 1.590 TEUR negativ sein wird, rechnet die Geschäftsleitung in 2025 mit einem positiven EBITDA in Höhe von ca. 200 TEUR. Eine nachhaltige Ergebnisverbesserung wird voraussichtlich ab 2026 eintreten, wenn die Sanierungsmaßnahmen vollumfänglich umgesetzt sind. Es ist geplant, dass die SINGLE Gruppe ab 2026 marktübliche Renditen erzielt. Die für die Sanierung notwendige Liquidität bis zum Ende des Sanierungszeitraums im Dezember 2026 wird über Vereinbarungen mit den Finanzierungspartnern und Gesellschaftern sichergestellt. Die Vereinbarungen wurden am 27. Juni 2024 unterschrieben.
Hochdorf, 2. Juli 2024 Ulrich Walk, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Single Group GmbH, Hochdorf Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Single Group GmbH, Hochdorf ,bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Single Group GmbH, Hochdorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnen Erkenntnissen im Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 4. Juli 2024 RSM
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Patrick Huhn, Wirtschaftsprüfer Markus Will, Wirschaftsprüfer |
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