Stiftung Musik Hilft GmbHLiquidiert

22763 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 51370
Vorher
Stiftung zur Förderung der Nordoff/Robbins Musiktherapie GmbH
Eingetragen
2.11.1992
Gegenstand
1. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung, Studentenhilfe, der öffentlichen Gesundheitspflege, der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, der Jugendhilfe und Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen durch die Kunst der Musik als Therapie. Dieser Satzungszweck soll insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht werden: a) Förderung der Wissenschaft und Forschung durch Unterstützung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben im Zusammenhang mit sämtlichen Formen der Musiktherapie sowie Vergabe von Forschungsaufträgen in diesem Bereich, jeweils im Rahmen der zur Verfügung stehenden Förderungsmittel; b) finanzielle Unterstützung von steuerbegünstigten Therapie- und Forschungseinrichtungen; c) Planung, Durchführung und / oder finanzielle Unterstützung von therapeutischen und sozialpädagogischen Resozialisierungsmaßnahmen durch den Einsatz von Musik und/oder unter Mitwirkung Musikschaffender im Bereich der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene; d) Planung, Durchführung und / oder finanzielle Unterstützung von musikbasierten Projekten, auch unter Mitwirkung Musikschaffender, im Bereich der Jugendhilfe und Altenhilfe sowie in den Bereichen des Gesundheitswesens, des Hospizwesens und des Wohlfahrtswesens; e) finanzielle Unterstützung musiktherapeutischer und musikpädagogischer Arbeitsstätten bzw. klinischer Abteilungen in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens sowie des Hospizwesens, die steuerbegünstigte Körperschaften sind; f) finanzielle Unterstützung universitärer Ausbildungseinrichtungen und Vergabe von Stipendien an Studierende im Bereich gemäß vorstehend lit. a); g) Informations- und Öffentlichkeitsarbeit. 2. Weiterer Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln - in Form von Geld-, Sach-, oder Arbeitsleistungen - über die von ihr betriebene lnternetplattform www.musik-hilft.de zur Förderung sämtlicher der in § 52 Abs. 2 AO aufgeführten gemeinnützigen Zwecke sowie der in § 53 AO genannten mildtätigen Zwecke, insbesondere zur Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Förderung der Religion, der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO, und von Tierseuchen, der Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Förderung von Kunst und Kultur, der Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes, der Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege ( 23 der UmsatzsteuerDurchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, der Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, der Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, der Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung, der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, der Förderung des Tierschutzes, der Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, der Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz, der Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, der Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, der Förderung des Schutzes von Ehe und Familie, der Förderung der Kriminalprävention, der Förderung des Sports, der Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, der Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes, der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zu Gunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Dieser Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Weiterleitung von Mitteln an steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts oder ausländische Körperschaften für die steuerbegünstigten Zwecke. Die Weiterleitung der Mittel an eine ausländische Körperschaft erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, jährlich spätestens vier Monate nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres einen detaillierten Rechenschaftsbericht über die Verwendung der von der Stiftung erhaltenen Mittel vorzulegen. Ergibt sich aus diesem Rechenschaftsbericht nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsgemäßen Zwecke der Stiftung verfolgt werden oder kommt der Empfänger der Mittel der Pflicht zur Vorlage des Rechenschaftsberichts nicht nach, wird die Weiterleitung der Stiftungsmittel unverzüglich eingestellt.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (10)

NameAnteil
R***** H******* S*******
9.00%
K**** W**** M****
9.00%
S***** S***
8.00%

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
9.00%
9.00%

Gesellschafter

10 Gesellschafter

GmbH-Struktur

5 von 10 angezeigt

Germany
9000
18.00%
R***** S*******
4500
9.00%
K**** M****
4500
9.00%
S***** S***
4000
8.00%
C********** G******
4000
8.00%

Beteiligungen

NameAnteil
18.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stiftung Musik Hilft GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

  31.12.2011
31.12.2010
A. Anlagevermögen        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00   15,00  
II. Sachanlagen 5.285,00 5.286,00 6.817,00 6.832,00
B. Umlaufvermögen        
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 548,00   2.075,92  
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr Euro 0,00 (Euro 0,00)        
II. Wertpapiere        
1. Sonstige Wertpapiere 1.191.500,49   1.199.836,99  
III. Kassenbestand, Bundesbank- guthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 30.936,19 1.222.984,68 13.136,79 1.215.049,70
C. Rechnungsabgrenzungsposten   8.925,00   0,00
    1.237.195,68   1.221.881,70

Passiva

       
  31.12.2011
31.12.2010
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   25.564,59   25.564,59
II. Satzungsmäßige Rücklagen   1.198.560,80   1.182.637,89
B. Rückstellungen   7.300,00   9.200,00
C. Verbindlichkeiten   5.770,29   4.479,22
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 5.770,29 (Euro 4.479,22)        
    1.237.195,68   1.221.881,70

Anhang

Es handelt sich bei der Stiftung um eine "kleine" Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die größenabhängigen Erleichterungen bei den Angaben im Anhang gem. § 288 S. 1 HGB sind in Anspruch genommen worden.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

I. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

Auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden angewandt:

Anlagevermögen

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden mit den Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen wurden aufgrund einer Verteilung der Anschaffungskosten auf die voraussichtliche Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen.

Für Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten € 150,- aber nicht € 1.000,- übersteigen, wurde im Jahr der Anschaffung ein Sammelposten gebildet. Dieser wurde im Jahr der Bildung und wird in den folgenden vier Jahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst.

Umlaufvermögen

Die Bewertung der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Wertpapiere wurden mit den Anschaffungskosten oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden nicht.

Rückstellungen

Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag bilanziert.

II. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich (Seite 4).

Wertpapiere des Umlaufvermögens

Der Kurswert der Wertpapiere beträgt zum 31. Dezember 2011 insgesamt € 1.166.787,40.

Rückstellungen

Bei den Rückstellungen handelt es sich um Aufwendungen zur Erstellung des Jahresabschlusses 2011 und für Beratungsleistungen 2011.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten beinhalten sonstige Verbindlichkeiten und sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

III. Sonstige Angaben

Geschäftsführerin der Stiftung bei Erstellung des Jahresabschlusses ist Frau Sandra Seel

 

Hamburg, den 03. April 2012

Stiftung Musik Hilft GmbH

gez. Sandra Seel, Geschäftsführerin

Anlagespiegel

  Anschaffungskosten
  01.01.2011
EUR
Zugang
EUR
Abgang
EUR
31.12.2011
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 79,00 0,00 0,00 79,00
II. Sachanlagen        
Betriebs- und Geschäftsausstattung 15.251,99 0,00 0,00 15.251,99
III. Geringwertige Wirtschaftsgüter        
Sammelposten 2008 1.168,39 0,00 0,00 1.168,39
  16.499,38 0,00 0,00 16.499,38
  Abschreibungen
  Stand 01.01.2011
EUR
Zugang
EUR
Abgang
EUR
Stand 31.12.2011
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 64,00 14,00 0,00 78,00
II. Sachanlagen        
Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.902,99 1.299,00 0,00 10.201,99
III. Geringwertige Wirtschaftsgüter        
Sammelposten 2008 700,39 233,00 0,00 933,39
  9.667,38 1.546,00 0,00 11.213,38
  Buchwerte
  Stand 31.12.2011
EUR
Stand 31.12.2010
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 15,00
II. Sachanlagen    
Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.050,00 6.349,00
III. Geringwertige Wirtschaftsgüter    
Sammelposten 2008 235,00 468,00
  5.286,00 6.832,00

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