G.W.P.
Manufacturing Services AG
Teltow
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
528.778,80 |
532.154,80 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
26.635,50 |
34.119,50 |
| II.
Sachanlagen |
401.559,80 |
397.971,80 |
| III.
Finanzanlagen |
100.583,50 |
100.063,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.007.435,31 |
2.236.288,84 |
| I.
Vorräte |
918.637,33 |
1.226.190,19 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
632.532,12 |
648.719,19 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
16.295,16 |
20.590,94 |
| III.
Wertpapiere |
39.907,76 |
48.446,49 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
416.358,10 |
312.932,97 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
15.442,29 |
8.940,78 |
| Aktiva |
2.551.656,40 |
2.777.384,42 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.260.641,28 |
1.062.602,71 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
125.000,00 |
125.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
62.500,00 |
62.500,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
1.073.141,28 |
875.102,71 |
| davon
Gewinnvortrag |
675.103,68 |
685.280,76 |
| B.
Rückstellungen |
310.121,01 |
385.924,16 |
| C.
Verbindlichkeiten |
980.894,11 |
1.328.857,55 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
601.764,17 |
818.338,64 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
379.129,94 |
510.518,91 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
1.718,03 |
76,85 |
| Summe
Passiva |
2.551.656,40 |
2.777.384,42 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Der Jahresabschluss der
G.W.P AG wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Die Vorschriften zur Rechnungslegung durch das
Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) hinsichtlich der
Darstellungsform und Bewertungsmethoden sowie die
Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes
(BilRUG) wurden berücksichtigt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn-
und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2) In der Bilanz und in der G.u.V. sind zu jedem
Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben worden.
3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden.
4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert worden.
5) Dem Anlagevermögen sind nur
Gegenstände zugeordnet worden, die dem
Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und
bestimmt sind.
6) Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber den Gesellschaftern sind in der Bilanz
nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der
Bilanz unter den Posten "sonstige
Vermögensgegenstände bzw. sonstige
Verbindlichkeiten".
7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind weitestgehend beibehalten
worden. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaften,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind
gesondert ausgewiesen worden.
8) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs.
1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3) Rückstellungen sind nur im Rahmen
des § 249 Abs. 1 HGB gebildet worden. Die
Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im
Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
II. Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden
orientieren sich an den handelsrechtlichen Bestimmungen;
steuerrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.
2) Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit
denen der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein.
3) Bei der Bewertung wird von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch
rechtliche Gründe entgegen.
4) Die Vermögensgegenstände und
Schulden sind einzeln bewertet worden. Die Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurden pauschalwertberichtigt.
5) Gewinne wurden nur berücksichtigt,
soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
erfasst worden.
6) Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde ausschließlich von der linearen
Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände im Einzelwert unter €
250,00 wurden im Zugangsjahr sofort in voller Höhe
abgeschrieben. Geringwertige Anlagenzugänge bis 800,00
Euro wurden sofort abgeschrieben.
7) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
8) Die sonstigen Rückstellungen wurden
nach üblicher kaufmännischer Schätzung
ermittelt. Langfristige Rückstellungen sind mit dem
abgezinsten Betrag angesetzt worden.
9) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt worden.
10) Beteiligungen wurden mit den
Anschaffungskosten bewertet.
11) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Beteiligungen
Beteiligung an der G.W.P. Manufacturing Services Ltd.
vormals Flaming International Ltd, VR China. Die
Beteiligung beträgt 100%. Das Stammkapital dieser
Gesellschaft beträgt 100.000 HKD. Das
Betriebsergebniss 2022 beläuft sich auf 57.375 HKD.
II. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Angaben zu G.u.V.-Posten
Keine im Anhang aufzuführende Besonderheiten.
E. Sonstige Angaben
I. Vorstand
Rocco Weyers, Teltow
Jörg Faust, ZhongShan City, GuangDong,China
II. Aufsichtsrat (in 2023)
Thomas Knappworst, Berlin
Friedrich W. Winkowski, Potsdam
Prof. Dr. Ing. Kai Wundram, Berlin
Matthias Groß, Dresden
III. Sitz
Teltow
IV. Registergericht
Potsdam HRB 27161 P7
V. Gewinnverwendung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 398.037,60 wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung von EUR 2,00 je Aktie (125.000,00
Stück, gesamt EUR 250.00,00) Die Dividende ist am
17.06.2024 fällig. Die Auszahlung der Dividende
erfolgt unverzüglich nach Eintritt der
Fälligkeit, voraussichtlich ab dem 17.06.2024, auf die
bekannten Konten der Aktionäre. Ist kein Konto bekannt
erfolgt die Zahlung per Verrechnungsscheck an die bekannten
Adressen.
Vortrag des überschüssigen Betrages
(EUR 148.037,60 ) auf neue Rechnung.
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses werden hiermit versichert.
Teltow, 10. Juni 2024
Weyers
(Vorstand)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.06.2024
festgestellt.
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