Edelstahl NORD GmbHLiquidiert

31137 Hildesheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hildesheim HRB 3630
Vorher
Opal 23. Vermögensverwaltungs GmbHPascheit Edelstahltechnik GmbH
Eingetragen
20.9.2004
Branche
Herstellung von Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus StahlStahlgießereienHerstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen Metallen
Gegenstand
Metallbe- und Verarbeitung.

Historie

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Management

NameRolle
Torsten Lühr
seit 28.1.2015
Geschäftsführer
Katja Mozar
seit 8.6.2009
Prokura
Jürgen Mozar
seit 15.12.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

156.000 €
52.00%
144.000 €
48.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Edelstahl NORD GmbH

Hildesheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 1.569.300,62 1.688.946,45
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 299.744,00 348.759,00
II. Sachanlagen 1.269.556,62 1.340.187,45
B. Umlaufvermögen 1.767.603,99 1.743.243,98
I. Vorräte 1.063.742,50 734.862,39
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 688.318,48 941.177,10
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 15.543,01 67.204,49
C. Rechnungsabgrenzungsposten 91.292,13 124.107,38
Bilanzsumme, Summe Aktiva 3.428.196,74 3.556.297,81

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 666.121,43 830.759,81
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 300.000,00 300.000,00
II. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 75.000,00 75.000,00
III. Gewinnvortrag 455.759,81 261.764,72
IV. Jahresfehlbetrag 164.638,38 -193.995,09
B. Rückstellungen 221.400,00 258.300,00
C. Verbindlichkeiten 2.340.675,31 2.267.238,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 3.428.196,74 3.556.297,81

Anhang

III. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungs-gesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapital-gesellschaft.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

1. Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

2. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

3. Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen sowohl degressiv und linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und auf 5 Jahre abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Soweit Abzinsungen erforderlich waren, wurden diese berücksichtigt.

IV. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, sowie die Entwicklung des Postens "Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs" sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich.

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Die Gliederung, die Restlaufzeit und die Besicherung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind aus dem Forderungenspiegel ersichtlich.

In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind keine Disagio-Beträge enthalten.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstige Rückstellungen beinhalten Risiken und Eventualverbindlichkeiten

T€

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen 78

davon entfallen auf:

a) Gesellschafter 6

b) Steuern 72

c) im Rahmen der sozialen Sicherheit 0

Die Aufgliederung, die Restlaufzeit und die Besicherung der Verbindlichkeiten sind aus dem Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich.

Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt € 0.

V. Zusatzangaben zur Bilanz

Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sogenannte kleine Kapitalgesellschaft handelt.

VI. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

In den 'Sonstigen betrieblichen Aufwendungen' sind keine Aufwendungen für die Einstellung in den Sonderposten enthalten.

VII. Ergänzende Angaben
1. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Mozar Jürgen Geschäftsführer Alleinvertretung
(ohne §181 BGB-Beschränkung)
Lühr
Ratajczyk
Thorsten
Jens
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Alleinvertretung
Alleinvertretung
(eingetragen am 23.01.2017)
Mozar
Katja
Prokuristin

Einzelprokura
2. Arbeitnehmer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres waren durchschnittlich 65 Personen beschäftigt (ohne Organmitglieder).

VIII. Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.

IX. Forderungenspiegel

Forderungen / Restlaufzeit

insgesamt
T€

bis 1 Jahr
T€

1 bis 5 Jahre
T€

über 5 Jahre
T€

Summe
688 688 0 0
Vorjahr 941 941
0 0

X. Verbindlichkeitenspiegel

Verbindlichkeiten / Restlaufzeit

insgesamt
T€

bis 1 Jahr
T€

1 bis 5 Jahre
T€

über 5 Jahre
T€
Summe 2.187 1.755 404 28
Vorjahr 2.179 1.618 511 50

Die Bankdarlehen sind durch Sicherungsübereignung oder Eigentumsvorbehalte der entsprechenden Wirtschaftsgüter besichert.


1. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.Anhang

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