LUMAG GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Lampen und Leuchten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Fux seit 30.9.2024 | Vorstandsmitglied |
Sophie Fux seit 30.9.2024 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Lunor AktiengesellschaftBad LiebenzellJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2022 bis zum 31.08.2023BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2022/2023
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022/2023 wurde nach den Grundsätzen der §§ 238 ff. HGB, insbesondere nach den Vorschriften für die Kapitalgesellschaften gem. § 264 HGB und den Vorschriften des Akt-Gesetzes erstellt. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für mittlere Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des Akt-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden entsprechend nicht angepasst. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. II. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind; Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. III. Bewertung einzelner Posten ANLAGEVERMÖGEN Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird innerhalb von 15 Jahren abgeschrieben. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen für Zwecke der steuerlichen Gewinnermittlung linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelwert unter EUR 800,00 werden für Zwecke der steuerlichen Gewinnermittlung im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe abgeschrieben. Nach handelsrechtlichen Vorschriften erfolgt die Abschreibung linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden zum Nennwert angesetzt. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen. UMLAUFVERMÖGEN Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die Material- und Fertigungsgemeinkosten. Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden, sofern notwendig, durchgeführt und erläutert. Aktive Rechnungsangrenzungen wurden in dem gesetzlich gebotenen Umfang vorgenommen. RÜCKSTELLUNGEN Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren. VERBINDLICHKEITEN Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. WÄHRUNGSUMRECHNUNG Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. C. Allgemeine Angaben zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagespiegel) ist in Anlage 4 zum Jahresabschlussbericht dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB). 2. Eigenkapital/Ergebnisverwendung Gem. § 150 Abs. 1 und 2 AktG sind 5% des Jahresüberschusses bis 10% des Stammkapitals in die gesetzliche Rücklage einzustellen. Der Höchstbetrag von EUR 5.000 wurde erreicht. Im Wirtschaftsjahr 2022/2023 wurde gemäß Beschluss vom 28.02.2023 aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres ein Betrag i. H. v. 650.000,00 EUR als Gewinnrücklage in die Bilanz eingestellt. Weiter wurde eine Gewinnausschüttung in Höhe von EUR 150.000 beschlossen. Die Auszahlung erfolgt im Wirtschaftsjahr 2022/2023. Der Geschäftsführer, Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den verbleibenden Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: Gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr: EUR 0,00; mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr EUR 1.573.452,14 (Investitionsdarlehen); Die Gesamtverbindlichkeiten in Höhe von EUR 1.573.452,14 sind gesichert. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr: EUR 46.227,22. Sonstige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr: EUR 88.992,37; 4. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt. Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter Bezug auf § 288 HGB unterlassen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. E. Sonstige Pflichtangaben gem. § 285 HGB Zum Stichtag unterliegen keine Beträge der Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB: Im Berichtsjahr 2022/2023 erfolgte die Geschäftsführung durch folgende Gesellschafter:
Weitere Organe waren nicht vorhanden. Unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer (§ 285 Nr. 9 a und b HGB) verzichtet. sonstige Berichtsbestandteile
Bad Liebenzell, den 22.03.2024 Ulrich Fux, Vorstandsvorsitzender Michael Fux, Vorstand Angaben zur Feststellung Der Jahresabschluss wurde am 22.03.2024 festgestellt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
3 nahegelegene Organisationen
Herstellung von Lampen und Leuchten
Einzelhandel mit Brillen und Kontaktlinsen
Herstellung von elektrischem Installationsmaterial
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen