Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 206580
Eingetragen
15.1.2003
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Die Bereitstellung von IT-Beratungsleistungen, insbesondere die Beratung zur IT- Technologie und IT-Architektur sowie zu den Businessprozessen.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Friedhelm Görig
seit 21.2.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
33.34%
33.33%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Ludwigsburg
8.334 €
33.34%
Haimhausen
8.333 €
33.33%

Beteiligungen

NameAnteil
GSInno GmbHAufgelöst
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Tapcon GmbH

Ludwigsburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 28.599,00 41.290,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 1.096,00 13.787,00
III. Finanzanlagen 27.501,00 27.501,00
B. Umlaufvermögen 197.690,67 280.270,65
I. Vorräte 37.919,35 55.211,14
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 158.792,34 219.659,11
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 978,98 5.400,40
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.028,59
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 28.528,45 3.337,90
Bilanzsumme, Summe Aktiva 254.818,12 325.927,14

Passiva

   
  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 28.337,90 3.439,09
III. Jahresfehlbetrag 25.190,55 24.898,81
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 28.528,45 3.337,90
B. Rückstellungen 5.500,00 24.750,32
C. Verbindlichkeiten 249.318,12 301.176,82
Bilanzsumme, Summe Passiva 254.818,12 325.927,14

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Firma Tapcon GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die Gesellschaft nimmt für Zwecke der Offenlegung des Jahresabschlusses die Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bilanzierungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Ansatzstetigkeit i.S.d. § 246 Abs. 3 HGB wurde beachtet. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

1. Anlagevermögen

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen sowohl degressiv als auch linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden zum Nennwert angesetzt.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

2. Umlaufvermögen

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

3. Rückstellungen

Rückstellungen wurden in Höhe des Betrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der jeweiligen Risiken und möglichen Verpflichtungen erforderlich sein wird (Erfüllungsbetrag). Sofern Rückstellungen eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben, entspricht der durchschnittliche Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre den künftigen Preis- und Kostensteigerungen, so dass eine Abzinsung nicht vorgenommen wurde. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen der Vorjahre.

4. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über dem Erfüllungsbetrag lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Angaben zur Bilanz

5. Aktive latente Steuern

Auf das Ansatzwahlrecht i.S.d. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB hinsichtlich einer aktiven latenten Steuer wurde verzichtet.

2.Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 20.404,40 € (Vorjahr: 15.102,35 €). Eine Verzinsung wurde mit 4 % vorgenommen.

Sonstige Pflichtangaben

6. Namen der Mitglieder der Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres gehörten die folgenden Personen der Geschäftsführung an:

Herr Friedhelm Görig, ausgeübter Beruf: Diplom - Finanzwirt (FH)

Herr Markus Wilke, ausgeübter Beruf: Diplominformatiker

Herr Dr. Wolfgang Winklmayr, ausgeübter Beruf: Berater.

Die Angabe der Gesamtbezüge nach § 285 Nr. 9 HGB unterbleibt gem. § 288 Abs. 1 HGB.

7. Angaben über verbundene Unternehmen

Aufstellung des Anteilsbesitzes gem. § 285 Nr. 11 HGB:

An den nachfolgend aufgeführten Unternehmen besteht ein Anteilsbesitz von mindestens 50 %:

Name u. Sitz der Gesellschaft Anteil am Kapital
%
Eigenkapital
in Tsd.
Ergebnis in Tsd. Geschäftsjahr
Tapcon & Analyse-systeme GmbH, Salzburg 100 35 0 2012
GSInno GmbH, 71640 Ludwigsburg 100 25 0 2012

Angaben i.S.d. § 264 II Satz 2 HGB sind nicht zu machen, da keine besonderen Umstände vorliegen, die von dem entsprechenden Bild des Jahresabschlusses abweichen.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

 

Ludwigsburg, den 8.11.2013

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 8.11.2013.

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