Comet-Cine-Center GmbH
Mönchengladbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
493.299,00 |
336.009,93 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.036,00 |
4.857,00 |
| II.
Sachanlagen |
489.763,00 |
311.860,00 |
| III.
Finanzanlagen |
500,00 |
19.292,93 |
| B.
Umlaufvermögen |
141.183,03 |
374.592,31 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
48.987,98 |
44.430,72 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
92.195,05 |
330.161,59 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
36.658,55 |
21.036,86 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
492.124,23 |
412.067,15 |
| Aktiva |
1.163.264,81 |
1.143.706,25 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
462.067,15 |
574.105,33 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
80.057,08 |
-112.038,18 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
492.124,23 |
412.067,15 |
| B.
Rückstellungen |
12.000,00 |
15.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.151.264,81 |
1.128.206,25 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.119.272,47 |
1.027.152,52 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
31.992,34 |
101.053,73 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
984.675,04 |
853.827,79 |
| Summe
Passiva |
1.163.264,81 |
1.143.706,25 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
I.
Allgemeine Erläuterungen
Die Gesellschaft wird beim Finanzamt
Mönchengladbach-Mitte unter der Steuer-Nummer
121/5711/4481 steuerlich geführt.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Firma
Comet-Cine-Center GmbH, Mönchen- gladbach, ist nach
den Vorschriften der §§ 242 - 256 HGB und der
§§ 264 ff HGB aufgestellt, wobei auf die
Erstellung eines Lageberichts nach § 264 Abs. 1 HGB
zulässigerweise verzichtet wurde.
Die Gesellschaft ist nach den
Größenklassen des § 267 HGB eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Für das Jahr 2023 kann somit für Zwecke der
Offenlegung nach § 325 HGB von der Erleichterung
für kleine Kapitalgesellschaften des § 326 HGB
Gebrauch gemacht werden.
Das Wirtschaftsjahr umfasst den Zeitraum 01.01.2023
bis 31.12.2023.
Die Wertansätze sind aus der Bilanz zum
31.12.2022 als Vortrag übernommen. Aufbau und
Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
entsprechen dem Vorjahr.
Aufbauend auf der Vorjahresbilanz, wurde der
Jahresabschluss ordnungsgemäß aus der
Buchführung und den weiteren Unterlagen abgeleitet.
Die Ansatz-, Ausweis und Bewertungsmethoden
entsprechen handelsrechtlichen Vorschriften. Der in §
252 Abs. 1 Nr. 6 HGB kodifizierte Stetigkeitsgrundsatz
wurde beachtet.
Einzelheiten der Bewertung sind im Anhang
erläutert. Der Anhang ist entsprechend den
Vorschriften für große Kapitalgesellschaften
unter Berücksichtigung der
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften gem. § 288 HGB
aufgestellt. Die Angaben im Anhang sind vollständig
und zutreffend.
Bei der Erstellung der Erfolgsrechnung wird das
Gesamtkostenverfahren angewandt.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Wertansätze zum 31.12.2023 entsprechen den
handelsrechtlichen Vorschriften.
Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 3
HGB, die Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage haben, liegen nicht vor.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
bewertet. Bei Ermittlung der planmäßigen
Abschreibungen kam die lineare Abschreibungsmethode zur
Anwendung.
Außerplanmäßige Abschreibungen
wurden nicht vorgenommen. Bei der Bemessung der
Nutzungsdauer wurde auf die Werte der AfA-Tabellen und auf
die betrieblichen Erfahrungen abgestellt.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden nach
steuerrechtlichen Grundsätzen aktiviert und nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist in einem Anlagenspiegel
dargestellt, der als Anlage beigefügt ist. Dort ist
auch die Abschreibung des laufenden Geschäftsjahres
angegeben.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
bewertet.
Bei den Gegenständen des Umlaufvermögens
wurde dem Niederstwertprinzip Rechnung getragen.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert. Diese
haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Erkennbare
Risiken sind nicht vorhanden.
Guthaben bei Kreditinstituten und der Kassenbestand
wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung tragen.
Die Verbindlichkeiten sind zu
Rückzahlungsbeträgen angesetzt und haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Periodenfremde und außergewöhnliche
Geschäftsvorfälle sind nicht zu verzeichnen.
III.
Angaben zur Geschäftsführung
GeschäftsführungWährend des
abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte
des Unternehmens durch
Hans-Jürgen Brandtner
geführt.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Hans-Jürgen Brandtner
Mönchengladbach, 18-03-2025
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.03.2025
festgestellt.
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