Zelle
GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
81.928,00 |
342,00 |
| I.
Sachanlagen |
81.928,00 |
342,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
57.042,48 |
132.712,56 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
44.976,64 |
124.312,59 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.065,84 |
8.399,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
138.970,48 |
133.054,56 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
126.711,61 |
119.658,31 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
204.516,75 |
204.516,75 |
| II.
Verlustvortrag |
84.858,44 |
104.491,66 |
| III.
Jahresüberschuss |
7.053,30 |
19.633,22 |
| B.
Rückstellungen |
3.763,58 |
5.484,99 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.495,29 |
7.911,26 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
8.495,29 |
7.911,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
138.970,48 |
133.054,56 |
Anhang
I.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010
der Zelle GmbH, München (im Folgenden "Gesellschaft")
ist gemäß §264 Abs. 1 HGB in Verbindung mit
§ 267 Abs. 1 HGB auf der Grundlage der erstmals zum 1.
Januar 2010 verpflichtend anzuwendenden
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches unter
Berücksichtigung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG) und den Sondervorschriften des GmbH-Gesetzes. Die
erstmalige Anwendung der durch das BilMoG geänderten
Vorschriften führte zu keinen Änderungen bei den
Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften. Eine
Anpassung der Vorjahreszahlen war daher nicht notwendig,
die Zahlen des laufenden Geschäftsjahres sind mit den
Vorjahreszahlen vergleichbar.
Bei der Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
wurde von den größenabhängigen
Erleichterungen gem. § 276 HGB kein Gebrauch gemacht.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gesamtkostenverfahren angewendet.
Bei der Aufstellung des Anhangs wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen gem.
§§ 288, 286 (4) HGB vollständig Gebrauch
gemacht.
II.
BILANZIERUNG UND BEWERTUNG
1.
Grundsätze
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. mit
dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet und werden
linear wie folgt abgeschrieben:
Nutzungsdauer
Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
EDV-Geräte
3 - 5
Betriebsausstattung
8 - 13
Kraftfahrzeuge
4
Seit dem 01.01.2010 werden die abnutzbaren
beweglichen Vermögensgegenstände sowie bestimmte
immateriellen Vermögensgegenstände
(Trivialprogramme) des Anlagevermögens mit einem
Anschaffungswert von bis zu netto EUR 410, die einer
selbstständigen Nutzung fähig sind, im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird
unterstellt.
Bis zum 31.12.2009 wurden abnutzbare bewegliche
Vermögensgegenstände sowie bestimmte
immateriellen Vermögensgegenstände
(Trivialprogramme) des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von netto 150 EUR im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Bei
abnutzbaren beweglichen Vermögensgegenständen mit
einem Nettowert über EUR 150 und unter 1.000 EUR sowie
bei immateriellen Vermögensgegenständen
(Trivialprogramme) mit einem Nettowert zwischen € 150
und € 410 erfolgte die Erfassung aller Zugänge
eines Geschäftsjahrs in einem Sammelposten. Dieser
wird gem. § 6 Abs. 2 a EStG über 5 Jahre verteilt
gleichmäßig aufgelöst (20 % p. a.)
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit den Nennwerten
bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken sind durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Die liquiden Mittel werden mit Nennwerten angesetzt.
Bei den Steuerrückstellungen sowie den sonstigen
Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt. Sie werden
mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
2.
Berücksichtigung steuerlicher Vorschriften
Die Handelsbilanz zum 31.12.2010 entspricht der
Steuerbilanz.
III.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestehen zum 31.12.2010 nicht.
Zum 31.12.2010 beläuft sich das Stammkapital auf
EUR 204.516,75 und ist voll eingezahlt.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten
Beträge für die Abschlusserstellung sowie
für andere ungewisse Verbindlichkeiten.
Alle Verbindlichkeiten weisen keine Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren auf.
IV.
ANDERE ANGABEN
1.
Geschäftsführung
Der Geschäftsführer ist von der
Beschränkung des § 181 BGB befreit.
Zum Geschäftsführ ist bestellt: Herr
Hans Zelle, Rentner
2.
Vorschlag für die Gewinnverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
München, 31. August 2011
Zelle GmbH
Die Geschäftsführung
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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