Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 88688
Eingetragen
18.9.1989
Branche
Großhandel mit AnstrichmittelnGroßhandel mit TextilienGroßhandel mit chemischen Erzeugnissen
Gegenstand
Groß- und Einzelhandel mit Farben, Lacken, Tapeten, Bodenbelägen, Dekostoffen und allen branchenverwandten Artikeln

Historie

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Management

NameRolle
Andrea Pfefferkorn
seit 5.12.2017
Geschäftsführer
Hans Zelle
seit 16.11.2001
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Hans Zelle
Schüsselkarstr. 6, 8000 München 70
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Zelle GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 81.928,00 342,00
I. Sachanlagen 81.928,00 342,00
B. Umlaufvermögen 57.042,48 132.712,56
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 44.976,64 124.312,59
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 12.065,84 8.399,97
Bilanzsumme, Summe Aktiva 138.970,48 133.054,56

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 126.711,61 119.658,31
I. gezeichnetes Kapital 204.516,75 204.516,75
II. Verlustvortrag 84.858,44 104.491,66
III. Jahresüberschuss 7.053,30 19.633,22
B. Rückstellungen 3.763,58 5.484,99
C. Verbindlichkeiten 8.495,29 7.911,26
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 8.495,29 7.911,26
Bilanzsumme, Summe Passiva 138.970,48 133.054,56

Anhang


 
  I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 der Zelle GmbH, München (im Folgenden "Gesellschaft") ist gemäß §264 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB auf der Grundlage der erstmals zum 1. Januar 2010 verpflichtend anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und den Sondervorschriften des GmbH-Gesetzes. Die erstmalige Anwendung der durch das BilMoG geänderten Vorschriften führte zu keinen Änderungen bei den Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen war daher nicht notwendig, die Zahlen des laufenden Geschäftsjahres sind mit den Vorjahreszahlen vergleichbar.

Bei der Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde von den größenabhängigen Erleichterungen gem. § 276 HGB kein Gebrauch gemacht.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet.

Bei der Aufstellung des Anhangs wurde von den größenabhängigen Erleichterungen gem. §§ 288, 286 (4) HGB vollständig Gebrauch gemacht.

  II. BILANZIERUNG UND BEWERTUNG

  1. Grundsätze

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet und werden linear wie folgt abgeschrieben:

                                                                               Nutzungsdauer
                                                                                        Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung

EDV-Geräte                                                                       3 - 5
Betriebsausstattung                                                           8 - 13
Kraftfahrzeuge                                                                  4

Seit dem 01.01.2010 werden die abnutzbaren beweglichen Vermögensgegenstände sowie bestimmte immateriellen Vermögensgegenstände (Trivialprogramme) des Anlagevermögens mit einem Anschaffungswert von bis zu netto EUR 410, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Bis zum 31.12.2009 wurden abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände sowie bestimmte immateriellen Vermögensgegenstände (Trivialprogramme) des Anlagevermögens bis zu einem Wert von netto 150 EUR im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Bei abnutzbaren beweglichen Vermögensgegenständen mit einem Nettowert über EUR 150 und unter 1.000 EUR sowie bei immateriellen Vermögensgegenständen (Trivialprogramme) mit einem Nettowert zwischen € 150 und € 410 erfolgte die Erfassung aller Zugänge eines Geschäftsjahrs in einem Sammelposten. Dieser wird gem. § 6 Abs. 2 a EStG über 5 Jahre verteilt gleichmäßig aufgelöst (20 % p. a.)

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit den Nennwerten bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken sind durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Die liquiden Mittel werden mit Nennwerten angesetzt.

Bei den Steuerrückstellungen sowie den sonstigen Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt. Sie werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

  2. Berücksichtigung steuerlicher Vorschriften

Die Handelsbilanz zum 31.12.2010 entspricht der Steuerbilanz.

  III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen zum 31.12.2010 nicht.

Zum 31.12.2010 beläuft sich das Stammkapital auf EUR 204.516,75 und ist voll eingezahlt.

Die sonstigen Rückstellungen enthalten Beträge für die Abschlusserstellung sowie für andere ungewisse Verbindlichkeiten.

Alle Verbindlichkeiten weisen keine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren auf.


  IV. ANDERE ANGABEN

  1. Geschäftsführung

Der Geschäftsführer ist von der Beschränkung des § 181 BGB befreit.

 Zum Geschäftsführ ist bestellt: Herr Hans Zelle, Rentner

  2. Vorschlag für die Gewinnverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.



München, 31. August 2011

Zelle GmbH


Die Geschäftsführung



_________________________     

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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