van Blanken
GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
103.270,72 |
104.177,72 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7.838,00 |
8.557,00 |
| II.
Sachanlagen |
43.779,00 |
46.967,00 |
| III.
Finanzanlagen |
51.653,72 |
48.653,72 |
| B.
Umlaufvermögen |
302.727,35 |
234.770,19 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
301.164,07 |
233.172,04 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
96.174,49 |
57.348,23 |
| davon
gegen Gesellschafter |
112.598,70 |
82.162,57 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.563,28 |
1.598,15 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.927,06 |
2.052,00 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
17.022,04 |
| Aktiva |
408.925,13 |
358.021,95 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
6.004,77 |
0,00 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
29.522,04 |
-112.111,59 |
| III.
Jahresüberschuss |
23.026,81 |
-141.633,63 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
17.022,04 |
| B.
Rückstellungen |
37.295,73 |
84.786,08 |
| C.
Verbindlichkeiten |
365.624,63 |
273.235,87 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
229.705,34 |
207.479,36 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
135.919,29 |
65.756,51 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
7.744,39 |
7.608,71 |
| Passiva |
408.925,13 |
358.021,95 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2022
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die van Blanken GmbH hat ihren Sitz in
Düsseldorf und ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Düsseldorf unter der Nummer HR B 83932 eingetragen.
Der Jahresabschluss der van Blanken GmbH,
Düsseldorf, zum 31.12.2022 wurde nach den Vorschriften
der §§ 242 ff HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) sowie des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der
Jahresabschluss umfasst somit die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Die Gliederung der
Bilanz erfolgte nach den gesetzlichen Bestimmungen des
§ 266 HGB.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewandten Gliederungsgrundsätze nach den geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches erfolgt (§§
265 Abs. 1, 266 ff HGB).
Die Erleichterungsvorschriften des § 274a
HGB und des § 288 Abs. 1 HGB wurden bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch
genommen.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden im Vergleich zum Vorjahr
unverändert angewendet und folgen den geltenden
Bestimmungen des Handelsgesetzbuches.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden
gemäß § 256a HGB zum Stichtagskurs
umgerechnet. Erträge und Aufwendungen aus der
Währungsumrechnung werden entsprechend in der Gewinn-
und Verlustrechnung ausgewiesen.
2. Immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Sofern
erforderlich, werden Abschreibungen auf den niedrigeren
beizulegenden Wert vorgenommen.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
linear über die voraussichtlich
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die
steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG
angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung,
Herstellung oder Einlage in voller Höhe als
Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen
Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut
€ 800,00 nicht übersteigen.
3. Finanzanlagen
Das Finanzanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten angesetzt.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei
Vorliegen voraussichtlich dauernder Wertminderungen
vorgenommen. Zuschreibungen aufgrund des
Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den
Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine
dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.
4. Vorräte
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
sowie der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips.
Die fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten
(Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst, § 255 Abs. 2 S. 2 HGB) bewertet. Die
Bewertung der unfertigen Erzeugnisse erfolgt ebenfalls zu
Herstellungskosten entsprechend ihrem Fertigungsstand.
5. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
bewertet. Sofern erforderlich, erfolgen Abschreibungen
(Einzelwertberichtigungen) auf den niedrigeren, am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert.
6. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben
bei Kreditinstituten und Schecks Die flüssigen Mittel
werden zu Nominalwerten angesetzt.
7. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die Bewertung erfolgt zu den zeitanteilig auf die
folgenden Geschäftsjahre entfallenden Aufwendungen.
8. Eigenkapital
Das Stammkapital ist als gezeichnetes Kapital
ausgewiesen und wird zum Nennbetrag bewertet.
9. Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen Die Steuerrückstellungen und die
sonstigen Rückstellungen werden je für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Der Ansatz erfolgt mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag.
Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).
10. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
11. Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der
Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag
ausgewiesen, sofern sie Ertrag für eine bestimmte Zeit
nach diesem Tag darstellen.
III. Angaben zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Der Posten Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände beinhaltet Forderungen gegen
Gesellschafter in Höhe von EUR 112.598,70 (Vorjahr:
EUR 82.162,57).
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 96.174,49
(Vorjahr: EUR 57.348,23).
2. Verbindlichkeiten
Der Posten Verbindlichkeiten beinhaltet
Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter in Höhe von EUR
7.744,39 (Vorjahr: EUR 7.608,71).
Der Betrag der Verbindlichkeiten bis zu einer
Restlaufzeit einem Jahr beträgt EUR 229.705,34
(Vorjahr: EUR 207.479,36).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR
135.919,29 (Vorjahr: EUR 65.756,51).
IV. Sonstige Angaben
1. Mitarbeiter
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 11 (Vorjahr: 9).
sonstige Berichtsbestandteile
__________________________ Gez. die
Geschäftsführung Herr Jonas van
Blanken Düsseldorf den
21.06.2023
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.06.2023
festgestellt.
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