Stammdaten

Register
Amtsgericht Wittlich HRB 4465
Vorher
Trilan GmbH
Eingetragen
7.3.2001
Branche
Herstellung von Geräten und Einrichtungen der TelekommunikationstechnikBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und TelekommunikationLeitungsgebundene Telekommunikation
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist das Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen aller Art sowie das Planen, Errichten und Betreiben von Telekommunikationsanlagen einschließlich der dazugehörigen Hard- und Softwareprodukte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Torsten Martiny
seit 13.3.2019
Prokura
Patrick Braun
seit 8.8.2008
Prokura
Martin Marx
seit 8.12.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
Stadtwerke Trier GmbH
74.00%
26.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Stadtwerke Trier GmbH
Germany
37.000 €
74.00%
VSE Net GmbH
Germany
13.000 €
26.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

SWT trilan GmbH

Trier

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 2.478.971,74 2.417.293,62
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 18.335,77 24.620,53
II. Sachanlagen 2.460.635,97 2.392.673,09
B. Umlaufvermögen 785.519,10 594.762,49
I. Vorräte 139.943,23 134.698,74
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 643.913,77 439.512,37
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.662,10 20.551,38
C. Rechnungsabgrenzungsposten 19.093,54 8.835,72
Summe Aktiva 3.283.584,38 3.020.891,83

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 2.000.451,57 1.853.311,29
I. Gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto / Kapitalanteile 50.000,00 50.000,00
II. Kapitalrücklage 250.000,00 250.000,00
III. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 500.000,00 500.000,00
IV. Gewinnvortrag 536.311,29 458.000,00
V. Jahresüberschuss 664.140,28 595.311,29
B. Sonstige Sonderposten 420.841,12 185.264,52
C. Rückstellungen 333.300,50 313.696,10
D. Verbindlichkeiten 528.991,19 668.619,92
Summe Passiva 3.283.584,38 3.020.891,83

Anhang

DER SWT TRILAN GMBH, TRIER FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS ZUM 31. DEZEMBER 2023

Allgemeine Angaben

Die SWT trilan GmbH ist entsprechend § 267 Abs. 1 und 4 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft mit Sitz in Trier. Sie ist im Handelsregister beim Amtsgericht Wittlich eingetragen unter HRB 04465. Der Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB, soweit darüber hinaus gehend nach der EigAnVO-RLP sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Es wurden die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des HGB angewendet.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den Vorschriften des § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten aktiviert. Die planmäßigen Abschreibungen werden generell nach der linearen Methode vorgenommen, ausgenommen die in 2009 zugegangenen beweglichen Gegenstände des Sachanlagevermögens, die degressiv abgeschrieben werden. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern im Sinne des § 253 Abs. 3 HGB zugrunde.

Die Vorräte sind mit durchschnittlichen Einstandspreisen, unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet. Die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten und sofern zutreffend, mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind, unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos, mit dem Nominalwert bewertet.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bilanziert.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Das Eigenkapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die empfangenen Ertragszuschüsse wurden mit den Nennwerten passiviert und werden planmäßig aufgelöst.

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages (d.h. einschließlich künftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt wurde. Die Rückstellungen tragen allen erkennbaren bilanzierungspflichtigen Risiken Rechnung. Soweit die Laufzeit der Rückstellungen mehr als ein Jahr beträgt, wurde auf den Barwert nach § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Aktive latente Steuern

Aus steuerlich abweichenden Ansätzen im Anlagevermögen, den sonstigen Vermögensgegenständen und bei den sonstigen Rückstellungen ergeben sich in der Steuerbilanz temporäre Differenzen in Höhe von 66 T€. Bei einem Steuersatz von 30,875 % ergeben sich aktive latente Steuern in Höhe von 20 T€, die entsprechend dem Wahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert worden sind.

Angaben zu Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zu diesem Anhang dargestellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Lieferungen und Leistungen.

Die Forderungen gegenüber der Stadt Trier und gegenüber Gebietskörperschaften betreffen Lieferungen und Leistungen.

Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Eigenkapital

Stand Stand
01.01.2023 Einstellungen Entnahmen Umbuchungen 31.12.2023
 
Gezeichnetes Kapital 50.000,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00
Kapitalrücklage 250.000,00 0,00 0,00 0,00 250.000,00
Gewinnrücklagen 500.000,00 0,00 0,00 0,00 500.000,00
Gewinnvortrag 458.000,00 0,00 0,00 78.311,29 536.311,29
Jahresüberschuss 595.311,29 664.140,28 -517.000,00 -78.311,29 664.140,28
Gesamt 1.853.311,29 664.140,28 -517.000,00 0,00 2.000.451,57

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen überwiegend ausstehende Rechnungen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 425 T€ (Vorjahr 577 T€) betreffen die Gesellschafterin SWT Stadtwerke Trier GmbH mit 27 T€ (Vorjahr 27 T€), die SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH mit 357 T€ (Vorjahr 260 T€) und mit 42 T€ (Vorjahr 12 T€) die SWT-AöR. Im Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Lieferungen und Leistungen in Höhe von 387 T€ (Vorjahr 425 T€) enthalten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 17 T€ (Vorjahr 19 T€) betreffen die VSE NET GmbH. Sie betreffen mit 17 T€ (Vorjahr 19 T€) Lieferungen und Leistungen.

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus den zum Abschlussstichtag bestehenden Verträgen ergeben sich finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 60 T€ p.a. (Vorjahr 57 T€), davon 57 T€ gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen ergeben sich aus der Überlassung von Telekominfrastruktur, die längenabhängig berechnet wird. Das Bestellobligo zum 31.12.2023 beträgt 83 T€.

Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte zwei Angestellte in Teilzeit.

Konzernbeziehungen

Die SWT trilan GmbH, Trier, wird nach § 291 HGB in den befreienden Konzernabschluss der SWT-AöR, Trier, einbezogen, der gemäß der Satzung und den maßgeblichen Vorschriften offengelegt wird.

Gesamthonorar des Abschlussprüfers

Die Angaben für das im Geschäftsjahr berechnete Honorar des Abschlussprüfers sind im Konzernabschluss der SWT-AöR, Trier, enthalten.

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag, die sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Geschäftsjahres 2023 auswirken, sind bis heute nicht eingetreten.

Angaben zu den Organen der Gesellschaft

Geschäftsführung

Alleiniger Geschäftsführer ist Herr Martin Marx, Betriebswirt für Informationstechnik. Auf die Angabe der Bezüge wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Gesellschafter

SWT Stadtwerke Trier GmbH, Trier mit 37.000 € = 74 %

VSE NET GmbH, Saarbrücken mit 13.000 € = 26 %

Das Stammkapital beträgt 50.000 €.

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, aus dem Jahresüberschuss von 664 T€ einen Betrag von 573 T€ an die Gesellschafter auszuschütten und 91 T€ auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Trier, 04. April 2024

gez. Martin Marx

Geschäftsführung

Bestätigungsvermerk

Der zur Offenlegung bestimmte Jahresabschluss wurde nach § 326 HGB verkürzt. Dem vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht hat der unabhängige Abschlussprüfer folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die SWT trilan GmbH, Trier

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der SWT trilan GmbH, Trier, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SWT trilan GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres

Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mir den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."

 

Köln, 23. April 2024

BBH AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft  

gez. Stefan Mackenrodt, Wirtschaftsprüfer

gez. Michael Koch, Wirtschaftsprüfer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29.05.2024

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