Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 171232
Eingetragen
12.12.2007
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungIngenieurbüros für Tragwerksplanung
Gegenstand
Erbringung von Ingenieurdienstleistungen für Unternehmen, insbesondere allgemeine Beratung, Erstellung von Konzepten sowie Entwicklung und Anpassung von Software im Engineering Bereich.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Roman Dr. Rojko
seit 12.12.2007
Geschäftsführer
Karsten Höppner
seit 12.12.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

25.00% identifiziert75.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
25.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
75.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Q-PERIOR AG
Germany
75.00%
Roman Rojko
Erding
25.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ESPRiT Engineering GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.03.2024

Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr 2024

der ESPRiT ENGINEERING GmbH - Deutschland

Marktposition und Geschäftsmodell der ESPRiT ENGINEERING GmbH

Seit vielen Jahren ist die ESPRiT ENGINEERING GmbH mittelständischer Projektpartner renommierter deutscher Automobilhersteller und kooperiert mit ihnen erfolgreich in der Technologieentwicklung.

Der Marktauftritt erfolgt mit den Schwerpunktthemen softwareseitige Elektronikentwicklung in den Bereichen Systemdesign, Systemintegration und Komponenten sowie der Optimierung und Etablierung von Prozessen, Methoden und Tools.

Das organische Wachstum des Unternehmens in den vergangenen Jahren hat die Bedeutung des Unternehmens für Kunden, Mitarbeiter und Bewerber weiter erhöht und die Positionierung des Unternehmens verfestigt.

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Die Weltkonjunktur hielt sich angesichts des Inflationsschocks und der Fortsetzung der straffen Geldpolitik im ersten Quartal 2024 besser als erwartet, auch wenn die wirtschaftliche Expansion weiterhin moderat war. Die Inflation geht inzwischen zurück, jedoch bleibt die Geldpolitik bisher in 2024 weiterhin restriktiv. Eine konjunkturelle Belebung zeichnet sich daher nur langsam ab. In den fortgeschrittenen Volkswirtschaften bremsen eine hohe Unsicherheit über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, und finanzpolitische Impulse fallen weg. In China bleibt die wirtschaftliche Dynamik angesichts struktureller Probleme verhalten.

Die deutsche Wirtschaft war im Verlauf des 1. Quartals 2024 weiterhin von einer wirtschaftlichen Stagnation bei gleichzeitig hohen, wenn auch rückläufigen Inflationsraten geprägt. Ursächlich für diese schwächer als allgemein erwartete Entwicklung waren vor allem die Nachwirkungen der massiven Kaufkraftverluste im Zuge der Energiepreiskrise, die den privaten Konsum weiterhin geschwächt haben. Hinzu kommt die deutlich geringere Wachstumsdynamik der Weltwirtschaft sowie die dämpfenden Effekte der weiter anhaltenden geopolitischen Spannungen und Krisen.

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) sieht im 1. Quartal 2024 ein gedämpftes Wachstum beim Pkw-Absatz. Die Anzahl der Neuregistrierungen stieg bisher in 2024 im Vorjahresvergleich leicht um vier Prozent auf 0,7 Mio. Einheiten in Deutschland, womit das Vorkrisenniveau von 2019 weiterhin deutlich unterschritten wird. Der Export ging im Vergleich zum Vorjahreszeitrum in den ersten drei Monaten in 2024 um 5% zurück und lag bei 0,8 Mio PKWs.

Für den Kundenkreis der ESPRiT ENGINEERING bietet insbesondere die sinkende Inflation sowie die zuletzt positive Investitionsentwicklung gute Entwicklungschancen, wobei jedoch der nach wie vor starke Trend zur Elektromobilität und die wachsende Konkurrenz im Ausland für die deutschen Automobilhersteller große Herausforderungen darstellen.

Lage der Gesellschaft und Geschäftsverlauf zum 31. März 2024

Die Vorjahresangaben umfassen den Zeitraum 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 (Geschäftsjahr 2023) wohingegen das Rumpfgeschäftsjahr 2024 lediglich den Zeitraum 1. Januar 2024 bis 31. März 2024 umfasst, sodass die beiden Perioden nur eingeschränkt vergleichbar sind.

Stabiles Umsatz- und Ergebniswachstum

ESPRiT ENGINEERING hat auch im Rumpfgeschäftsjahr 2024 eine große Zahl erfolgreicher Kundenprojekte durchgeführt. Der sich deutlich beschleunigende Entwicklungsdruck bei den Automobilherstellern hat sich in einem weiterhin steigenden Auftragsvolumen für die Dienstleistungen der ESPRiT ENGINEERING niedergeschlagen. Insbesondere bei den Bestandskunden - bezogen auf den vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres - konnten jeweils weiterhin stabile Umsätze generiert werden. Auch die Veränderung der Einkaufsabteilungen einiger Kunden hat sich nicht negativ auf die Entwicklung ausgewirkt.

Die langjährige Entwicklungserfahrung, das hohe Qualitätsniveau und die hervorragenden Branchen- kenntnisse der ESPRiT ENGINEERING spiegeln sich einem weiterhin stabilen Auftragsvolumen und einer sehr hohen Weiterbeauftragung wider.

Die Geschäftsführung verwendet zur Steuerung des Unternehmens insbesondere die finanziellen Leistungsindikatoren Umsatz und Jahresergebnis sowie als nicht-finanziellen Indikator die Mitarbeiterzahl.

Stabile Umsätze und fortgeführtes Wachstum

Umsatzerlöse bestehen im Rumpfgeschäftsjahr 2024 in Höhe von 1,5 Mio. € (Vorjahr: 20,5 Mio. €). Der Jahresüberschuss liegt zum 31.03.2024 bei 0,5 Mio. € (Vorjahr: 2,7 Mio. €).

Durch den höheren Bestand an unfertigen Leistungen beträgt die Gesamtleistung im Geschäftsjahr 4,0 Mio. € (Vorjahr 21,2 Mio. €)

Die weiterhin stabile Umsatzgenerierung geht Hand in Hand mit der auch in 2024 vorangetriebenen Kapazitätserweiterung. Die Personalkosten liegen im Rumpfgeschäftsjahr 2024 bei 3,1 Mio. €. Die bezogenen Leistungen liegen im Rumpfgeschäftsjahr bei 0,8 Mio. € und sind im Wesentlichen auf den weiteren Aufbau der Tochtergesellschaft in Rumänien zurückzuführen. Die Beteiligungserträge betrugen im Rumpfgeschäftsjahr 0,2 Mio. €.

Konstanter Anstieg der Mitarbeiterbasis

Die Anzahl der Mitarbeiter erhöhte sich im Rumpfgeschäftsjahr 2024 auf 155 Mitarbeiter (Vorjahr: 146 Mitarbeiter).

Gute Liquiditäts- und Vermögenslage

Der Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit lag mit -2,8 Mio. € gegenüber 4,4 Mio. € 2023 deutlich unter dem Vorjahresniveau. Der Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt 0,0 Mio. € (Vorjahr -1,2 Mio. €). Daneben steht der Cash-Flow aus Investitionstätigkeit mit +0,2 Mio. € (Vorjahr -0,2 Mio. €).

Die Bilanzsumme hat im Rumpfgeschäftsjahr zum 31. März 2024 mit 11,9 Mio. € fast das Vorjahresniveau von 13,7 Mio. € erreicht. Auf der Aktivseite betragen die Vorräte durch den höheren Bestand an unfertigen Leistungen 3,4 Mio. € (Vorjahr 0,9 Mio. €) und damit 28,6 % (Vorjahr 6,6 %) der Bilanzsumme. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 4,5 Mio. € (Vorjahr 6,3 Mio. €) und damit 37,9 % (Vorjahr 46,2 %) der Bilanzsumme. Die liquiden Mittel liegen im Rumpfgeschäftsjahr zum 31. März 2024 bei 3,5 Mio. €. Auf der Passivseite sind zum Stichtag Schulden in Höhe von 5,4 Mio. € ausgewiesen. Darin sind insbesondere Rückstellungen in Höhe von 4,3 Mio. € enthalten. Die Eigenkapitalquote liegt zum Bilanzstichtag 31. März 2024 bei 54,5% (Vorjahr: 44,1%).

Gesamtaussage zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Insgesamt ist die Lage der ESPRiT ENGINEERING aufgrund der stabilen Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowie der weiterhin sehr hohen Eigenkapitalquote als gut zu bezeichnen.

Risiko und Chancenbericht

Risikobericht

Die Unternehmenspolitik der ESPRiT ENGINEERING zielt darauf ab, Risiken möglichst niedrig zu halten, frühzeitig zu erkennen und soweit möglich ganz zu vermeiden. Hierfür werden Markt- bzw. Akquisitionsrisiken, Personalrisiken, Risiken der Projektentwicklung, aus Liquiditätsschwankungen sowie Ausfallrisiken laufend überwacht.

Die Kunden von ESPRiT ENGINEERING sind vor allem die deutschen Automobilhersteller. Die konjunkturellen Zyklen haben damit Einfluss auf das Geschäfts- und Investitionsverhalten dieser Kunden. Investitionsstopps und Kostensenkungsmaßnahmen auf Kundenseite können zu Projektverschiebungen und - stornierungen führen. ESPRiT ENGINEERING versucht, dieses Marktrisiko insbesondere durch Fokussierung auf Zukunftsthemen wie beispielsweise Elektromobilität zu minimieren.

Als Ingenieurs-Dienstleister sind Personalrisiken von besonderer Bedeutung. Die ESPRiT ENGINEERING GMBH unternimmt zahlreiche Maßnahmen, um qualifiziertes Personal zu gewinnen und den Abgang von wertvollen Mitarbeitern möglichst gering zu halten. Der Arbeitsmarkt lässt es aber nicht immer zu, alle offenen Stellen zu besetzen. Die konsequente Durchführung von Personalbindungsmaßnahmen, Wer- bung in sozialen Netzen sowie die Auszeichnung als Arbeitgeber der Zukunft verschaffen dem Unternehmen eine im Vergleich zum Wettbewerb gute Ausgangsposition, um auch weiterhin die benötigten Mitarbeiter zu gewinnen.

Im Rahmen der operativen Planung werden die Risiken der Projekte identifiziert und soweit möglich in ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und möglichen Schadenshöhe bewertet. Aufgabe der Verantwortlichen ist es auch, Maßnahmen zu entwickeln und notwendigerweise einzuleiten, die dazu dienen, Risiken zu vermeiden, zu reduzieren oder sich gegen diese abzusichern. Im Rahmen unterjähriger Prozesse werden die wesentlichen Risiken sowie eingeleitete Gegenmaßnahmen überwacht. Zusätzlich zur Regelbericht- erstattung gibt es für unerwartet auftretende Risiken eine interne Berichterstattungspflicht. Die Geschäftsführung wird regelmäßig über die wesentlichen identifizierten Risiken informiert.

Liquiditätsrisiken sowie Risiken aus Zahlungsstromschwankungen stehen die sehr hohe Eigenkapitalquote und eingeräumte Verfügungsrahmen der Hausbanken als wirksame Maßnahmen gegenüber. Im Rumpfgeschäftsjahr 2024 wurden diese Kreditlinien nicht genutzt.

Der gesamte Wirtschaftsraum unterliegt im Rumpfwirtschaftsjahr 2024 weiterhin einem Inflationsrisiko. Für ESPRiT ENGINEERING besteht im Personalbereich insbesondere das Risiko steigender Gehaltskosten, die nicht in vollem Umfang oder nur mit Zeitverzug an unsere Kunden weitergegeben werden können. Wir beobachten die Gehaltsentwicklung durch Benchmarks genau und werden - wie bislang auch - unsere Gehaltspolitik auf die Marktsituation abstimmen. Im Absatzbereich werden wir bei Neuverträgen entsprechend der allgemeinen Preisentwicklung ggfls. vermehrt Preise erhöhen und Anpassungsmechanismen auf Basis der Inflationsentwicklung integrieren.

Ausfallrisiken sind in sehr geringem Umfang vorhanden. Da die Kunden allerdings hauptsächlich die sehr kapitalstarken deutschen Automobilhersteller sind, ergeben sich keine unerwarteten Ausfallrisiken.

Chancenbericht

Der auch politisch stark forcierte Trend zur E-Mobilität und der Wettbewerbsdruck auf dem Automobilmarkt, hier stark Innovation und Weiterentwicklungen voranzutreiben, bietet der ESPRiT ENGINEERING sehr gute Möglichkeiten in den nächsten Jahren, hier weiterhin stark am Wachstum dieses Bereiches zu partizipieren. Investitionsstopps von Seiten unserer Kunden sind im Anbetracht der Bedeutung des Bereichs für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit beinahe ausgeschlossen.

ESPRiT ENGINEERING ist sehr gut in das zweite Quartal 2024 gestartet, konnte viele Weiterbeauftragungen zu laufenden Vorhaben gewinnen und ist auch im verbleibenden Jahr 2024 weiterhin auf klarem Wachstumskurs. Aufgrund der sehr guten Positionierung bei unseren Bestandskunden erhalten wir weiterhin konstant neue Aufträge und Entwicklungsprojekte bei unseren Kunden.

Mittel- und langfristig wird sich der Trend zur E-Mobilität oder anderen Antriebsformen eher noch beschleunigen als verlangsamen. Die Dienstleistungen der ESPRiT ENGINEERING ermöglichen Kunden den Wechsel zu alternativen Antriebsformen zu vollziehen und weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben. Vor diesem Hintergrund sehen wir uns sehr gut positioniert, auch im Geschäftsjahr 2024/2025 deutlich zu wachsen.

Gesamtbewertung der Risiko- und Chancensituation

Die wesentlichen für die Unternehmensentwicklung maßgebenden Risiken und Chancen hängen eng mit der Entwicklung der Branchen, in denen die Kunden von ESPRiT ENGINEERING tätig sind, zusammen. Die mittelfristigen Chancen für ESPRiT ENGINEERING vom Megatrend E-Mobilität profitieren zu können, überwiegen aus unserer Sicht die kurzfristigen Risiken durch die Inflation und vor allem den Ukraine-Krieg.

Ein besonderes Augenmerk legen wir zudem auf weiteres Mitarbeiterwachstum, um mit gesteigerter Kapazität von den zusätzlichen Anfragen und Aufträgen unserer Kunden profitieren zu können.

Ausblick

Wir rechnen für das Geschäftsjahr 2024/2025 im Gesamtjahresvergleich mit einem geringem Umsatzwachstum der ESPRiT ENGINEERING. Die Ergebnisentwicklung erwarten wir leicht unterhalb der Umsatzsteigerung, da den höheren Umsätzen auch erhöhte Kosten durch allgemeine Kostensteigerungen entgegenstehen. Nachdem wir die letzten vier Jahre auf Wachstumskurs waren, liegt im Geschäftsjahr 2024/2025 weiterhin der Fokus auf der Stabilisierung.

Aufgrund der aus unserer Sicht mittel- bis langfristig nach wie vor sehr guten Aussichten für die Geschäftsentwicklung der ESPRiT ENGINEERING werden wir weiter versuchen, selektiv hochkarätige Fach- und Führungskräfte zu gewinnen.

Die ständige Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter durch interne und externe Trainings sowie der Erhalt der überdurchschnittlichen Mitarbeiterzufriedenheit sind unser Ziel.

 

München, 03.07.2024

gez. Karsten Höppner

gez. Dr. Roman Rojko

Bilanz

Aktiva

31.3.2024
EUR
31.12.2023
EUR
A. Anlagevermögen 170.795,12 208.017,12
I. Sachanlagen 170.387,00 207.609,00
II. Finanzanlagen 408,12 408,12
B. Umlaufvermögen 11.688.059,07 13.361.539,93
I. Vorräte 3.407.538,04 904.127,74
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.793.367,21 6.395.427,38
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.487.153,82 6.061.984,81
C. Rechnungsabgrenzungsposten 56.487,72 114.540,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 11.915.341,91 13.684.097,05

Passiva

31.3.2024
EUR
31.12.2023
EUR
A. Eigenkapital 6.497.174,47 6.037.799,17
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Gewinnvortrag 5.987.799,17 3.289.695,85
III. Jahresüberschuss 459.375,30 2.698.103,32
B. Rückstellungen 4.280.377,73 5.227.369,31
C. Verbindlichkeiten 1.137.789,71 2.418.928,57
Bilanzsumme, Summe Passiva 11.915.341,91 13.684.097,05

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2024 - 31.3.2024
EUR
1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1. Rohergebnis 3.971.729,87 18.567.055,11
2. Personalaufwand 3.054.063,59 11.982.803,92
a) Löhne und Gehälter 2.603.267,73 10.274.798,94
b) soziale Abgaben und für Unterstützung 450.795,86 1.708.004,98
3. Abschreibungen auf Sachanlagen 16.745,52 126.571,38
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 514.869,13 2.480.275,08
5. Erträge aus Beteiligungen 201.017,15 0,00
davon aus verbundenen Unternehmen 201.017,15 0,00
6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 250,00 1.000,00
davon aus verbundenen Unternehmen 250,00 1.000,00
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.640,00 18.203,93
8. Steuern vom Einkommen und Ertrag 123.303,48 1.262.097,48
9. Ergebnis nach Steuern 459.375,30 2.698.103,32
Jahresüberschuss 459.375,30 2.698.103,32

Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr 2024

I. Allgemeine Angaben

Die ESPRiT Engineering GmbH - im Folgenden auch kurz Gesellschaft genannt - hat ihren Sitz in München, Leopoldstr. 254, und ist beim Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 171232 eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. März 2024 der ESPRiT Engineering GmbH wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Durch Gesellschafterbeschluss vom 22. Januar 2024 wurde das Geschäftsjahr der Gesellschaft auf den Zeitraum vom 1. April bis 31. März umgestellt.

Der Jahresabschluss umfasst daher das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis 31. März 2024.

Die Vorjahreswerte (Gj. 2023) sind teilweise nicht mit den Zahlen des Rumpfgeschäftsjahres vergleichbar. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen wurde nicht vorgenommen. Die Vorjahresvergleichsangaben in der Gewinn- und Verlustrechnung beziehen sich auf 12 Monate und damit auf einen längeren Zeitraum als das aktuelle Rumpfgeschäftsjahr (3 Monate).

Es handelt sich um eine mittelgroße Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 2 HGB. Die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 276 und 288 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Aktiva

Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und um die planmäßige lineare Abschreibung vermindert. Abschreibungen wurden nach der erwarteten wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Wirtschaftsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über EUR 800,00, wurden nach der erwarteten wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten bewertet.

Die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten, bestehend aus den im Rahmen der Auftragsabwicklung anfallenden Einzelkosten zuzüglich angemessener Gemeinkosten, angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Das latente Ausfallrisiko sowie das Mahnkosten- und Zinsrisiko wurde durch eine aktiv gekürzte Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Bewertung des Bankbestandes erfolgte zum Nennwert.

Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Passiva

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich um kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Umsatzrealisierung erfolgt entsprechend der mit den Kunden in der Geschäftsabwicklung regelmäßig angewandten Vorgehensweise anhand der von Kunden unterschriebenen Leistungsnachweise.

III. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Die Entwicklung des Sachanlagevermögens und der Finanzanlagen ist aus der Anlage zu ersehen, die Bestandteil des Anhangs ist.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und gegen verbundene Unternehmen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 57.637,18 (i. Vj. EUR 57.222,39) handelt es sich sachlich in Höhe von EUR 52.500,00 (i. Vj. EUR 52.250,00) um Darlehensforderungen und in Höhe von EUR 5.137,18 (i. Vj. EUR 4.972,39) um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche ebenfalls wie im Vorjahr in voller Höhe den Forderungen gegen Gesellschafter zuzurechnen sind.

Die in den sonstigen Vermögensgegenständen enthaltenen Kautionsforderungen EUR 6.874,98 (i. Vj. EUR 6.874,98) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die übrigen sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 286.656,61 (i. Vj. EUR 428.622,62) handelt sich in Höhe von EUR 13.659,65 (i. Vj. 45.658,88) um Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin. Sachlich sind die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen wie im Vorjahr in voller Höhe den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zuzuordnen.

Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 827 (VJ. TEUR 72) beinhalten im Wesentlichen außergewöhnliche Erträge durch den Verbrauch der Rückstellungen für Nacharbeiten in Höhe von TEUR 747 (VJ. TEUR 0).

IV. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten (Eventualverbindlichkeiten) i.S.d. § 251 HGB bestehen nicht.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen i.S.d. § 285 ff. HGB (Verpflichtungen aus Miet- bzw. Leasingverträgen) bestehen in Höhe von TEUR 4.503 zum 31. März 2024 (Vorjahr: TEUR 2.481). Davon haben TEUR 184 (Vorjahr: 235) eine Restlaufzeit über 5 Jahre, TEUR 3.463 (Vorjahr: 1.485) eine Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahren und TEUR 856 (Vorjahr: 761) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Angabe gemäß § 327 Nr. 1 HGB

A II 3 andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 170.387,00 (Vj. € 207.609,00)
A III 1 Anteile an verbundenen Unternehmen: 408,12 (Vj. € 408,12)
B II 2 Forderungen gegen verbundene Unternehmen: 57.637,18 (Vj. € 57.222,39)
C 6 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen: 286.656,61 (Vj. € 428.622,62)

Im Rumpfgeschäftsjahr 2024 waren durchschnittlich 155 (Vorjahr: 146) Mitarbeiter beschäftigt.

Zu Geschäftsführern sind Dr. Roman Rojko (Dr. Ingenieur) und Herr Karsten Höppner (Dipl.-Ingenieur) bestellt. Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Die Wavestone SA mit Sitz in Paris, Frankreich erstellt als oberstes Mutterunternehmen einen Konzernabschluss. Der Konzernabschluss der Wavestone SA wird offengelegt.

Ereignisse von besonderer Bedeutung, über die zu berichten wäre, waren nach dem Schluss des Rumpfgeschäftsjahres 2024 nicht zu verzeichnen.

 

München, den 03.07.2024

gez. Karsten Höppner

gez. Dr. Roman Rojko

Anlagespiegel

Entwicklung des Anlagevermögens

Anschaffungs- und Herstellungskosten:

01.01.2024
Zugänge U=Umbuchung
Abgänge U=Umbuchung
31.03.2024
I. Sachanlagen 451.096,66 17.961,52 44.762,52 424.295,66
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 451.096,66 17.961,52 44.762,52 424.295,66
II. Finanzanlagen 408,12 0,00 0,00 408,12
Anteile an verbundenen Unternehmen 408,12 0,00 0,00 408,12
Summe Anlagevermögen 451.504,78 17.961,52 44.762,52 424.703,78

Abschreibungen:

01.01.2024
Abschreibungen
Abgänge
31.03.2024
I. Sachanlagen 243.487,66 16.745,52 6.325,52 253.908,66
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 243.487,66 16.745,52 6.324,52 253.908,66
II. Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Anlagevermögen 243.487,66 16.745,52 6.324,52 253.908,66

Buchwerte:

31.03.2024
31.12.2023
I. Sachanlagen 170.387,00 207.609,00
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 170.387,00 207.609,00
II. Finanzanlagen 408,12 408,12
Anteile an verbundenen Unternehmen 408,12 408,12
Summe Anlagevermögen 170.795,12 208.017,12

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 07.08.2024 festgestellt.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Für den vorstehenden, zur Offenlegung bestimmten Jahresabschluss wurden gesetzlich zulässige Offenlegungserleichterungen in Anspruch genommen. Der Abschlussprüfer hat zum vollständigen Jahresabschluss nebst Lagebericht der ESPRiT Engineering GmbH mit einer Bilanzsumme von € 11.915.341,91 und einem Jahresüberschuss von € 459.375,30 den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

An die ESPRiT Engineering GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der ESPRiT Engineering GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. März 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ESPRiT Engineering GmbH für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. März 2024 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. März 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. März 2024 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlagen für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Nürnberg, den 18. Juli 2024

EXTERNA GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Frank Blacha, Wirtschaftsprüfer

gez. Christian Michel, Wirtschaftsprüfer

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