Autohaus Berlenbach GmbH
Paffrather Straße 92, 51465 Bergisch Gladbach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Roland Wilczek seit 18.8.2023 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Autohaus Berlenbach GmbHBergisch GladbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben
67.326,51 Rückstellungen Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 1.791.493,21 (Euro 735.919,75). Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen nicht. Haftungsverhältnisse Zum Abschlussstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB. Sonstige Angaben Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Geschäftsführer: Herr Rolf Berlenbach (bis 31.07.2023) und Herrn Roland Wilczek (ab 01.08.2023) Herr Rolf Berlenbach und Herr Roland Wilczek waren alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB (Selbstkontrahierungsverbot) befreit. Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3 HGB Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen kann. sonstige Berichtsbestandteile
Bergisch Gladbach, den 26. März 2025 gez. Roland Wilczek, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
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