Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 713801
Eingetragen
3.2.2012
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und anderen Unternehmen, die Verwaltung der Beteiligungen sowie die Erbringung von IT-Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist berechtigt sämtliche Tätigkeiten einer geschäftsführenden Holding für verbundene Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) zu erbringen. Ausgenommen sind genehmigungsbedürftige Geschäfte, insbesondere solcher im Sinne von § 1 KWG und § 34 c-34f GewO; bestehende Ausnahmen, insbesondere § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 6 KWG, bleiben unberührt.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Matthias Kaulich
seit 10.1.2022
Vorstandsmitglied

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
INTER Versicherungsverein aG
Germany
50.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

INTER Beteiligungen AG

Mannheim

Geschäftsbericht 2023

INTER Beteiligungen AG

Erzbergerstraße 9-15

68165 Mannheim

Telefon: 0621/ 427-427

Bilanz zum 31.12.2023

AKTIVSEITE

Geschäftsjahr* Vorjahr
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 15.775.180,47 15.808.169,80
II. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.940,81 3.639,84
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 10.099.020,82 9.934.642,87
25.877.142,10 25.746.452,51
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 27.116.844,82 24.093.757,08
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.016.223,67 711.732,69
2. Sonstige Vermögensgegenstände 435.835,05 352.176,89
1.452.058,72 1.063.909,58
III. Guthaben bei Kreditinstituten 132.400,63 336.536,50
28.701.304,17 25.494.203,16
C. Rechnungsabgrenzungsposten 31.323,28 31.059,00
Summe der Aktiva 54.609.769,55 51.271.714,67

* AfA aus 2022 berücksichtigt auf Grund technischem zeitlichen Versatz der AfA, Siehe Anhang, Immaterielle Vermögensgegenstände, letzter Satz.

PASSIVSEITE

Geschäftsjahr* Vorjahr
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Kapitalrücklage 11.344.240,00 11.344.240,00
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 5.000,00 5.000,00
IV. Bilanzverlust / -gewinn -1.017.629,06 -775.742,20
10.381.610,94 10.623.497,80
B. Rückstellungen
1. Sonstige Rückstellungen 201.750,00 203.035,00
201.750,00 203.035,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.891,88 0,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 44.016.516,73 40.445.181,87
44.026.408,61 40.445.181,87
Summe der Passiva 54.609.769,55 51.271.714,67

* AfA aus 2022 berücksichtigt auf Grund technischem zeitlichen Versatz der AfA Siehe Anhang, Immaterielle Vermögensgegenstände, letzter Satz.

Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. bis 31.12.2023

Geschäftsjahr Vorjahr
1. Umsatzerlöse 3.233.956,24 4.194.162,31
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an unfertigen Erzeugnissen und Leistungen 4.653.192,70 3.598.202,02
3. Sonstige betriebliche Erträge 187.269,96 10.031,35
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für bezogene Leistungen 6.185.988,80 5.455.085,54
5. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.665.296,32 2.821.049,88
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 431.710,41 461.134,56
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.211.260,54 4,81
davon aus verbundenen Unternehmen T€ 22 (Vorjahr T€ 0)
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.225.866,68 97,55
davon an verbundene Unternehmen T€ 1.226 (Vorjahr T€ 0)
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 18.704,09 0,33
10. Ergebnis nach Steuern -241.886,86 -934.967,37
11. Jahresfehlbetrag/-überschuss -241.886,86 -934.967,37
12. Gewinn-/Verlustvortrag aus dem Vorjahr -775.742,20 159.225,17
13. Bilanzverlust / -gewinn -1.017.629,06 -775.742,20

Anhang

Angaben zur Identifikation gemäß § 264 Abs. 1 a HGB

Die INTER Beteiligungen AG, Mannheim, ist beim Amtsgericht Mannheim unter der Nummer HRB 713801 eingetragen.

Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Maßgebende Rechnungslegungsvorschriften

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Dabei wurden die Erleichterungsvorschriften gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten nach Abzug linearer Abschreibungen gem. der im System hinterlegten amtlichen AfA-Tabellen bewertet, entsprechend der Nutzungsdauer von 15 Jahren.

Im Zusammenhang mit dem IT-Großprojekt ALADIN werden diverse Softwaremodule für andere Konzernunternehmen erworben und auf die INTER-Bedürfnisse angepasst. Für diese besteht grundsätzlich eine Abnahmeverpflichtung dieser Unternehmen. In Abstimmung mit den verbundenen Unternehmen wurde entschieden, dass diese Module nicht an diese Unternehmen veräußert werden, sondern bei der INTER Beteiligungen AG (IBAG) verbleiben und die IBAG den verbundenen Unternehmen diese Module zur Nutzung über eine Dienstleistungsvereinbarung zu Vollkosten zur Verfügung stellt. Entsprechend erfolgte eine Umbuchung der bisher angefallenen Anschaffungs- und Herstellungskosten in die immateriellen Vermögensgegenstände. Die Module werden pro rata temporis ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme linear abgeschrieben.

Auf Grund technischem und zeitlichem Versatz in der Anlagebuchhaltung, musste die Abschreibung i.H.v. 299,77 Euro aus 2022 nachgeholt werden.

Sachanlagen

Die Sachanlagen und Vorräte wurden zu Anschaffungskosten und nach Abzug linearer Abschreibungen gem. der im System hinterlegten amtlichen AfA-Tabellen bewertet. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden in dem jeweiligen Geschäftsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Vorräte wurden nach einem Pauschalverfahren in Abhängigkeit vom unterjährigen Beschaffungsvolumen bewertet. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Scheck- und Kassenbestand wurden mit dem Nominalwert angesetzt.

Andere Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert ausgewiesen.

Finanzanlagen

Die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgte zu Anschaffungskosten, soweit nicht außerplanmäßige Abschreibungen wegen voraussichtlich dauernder Wertminderungen vorzunehmen waren. Das Wertaufholungsgebot des § 253 Abs. 5 HGB wurde beachtet.

Umlaufvermögen

Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse und Leistungen erfolgte mit den Herstellungskosten. Diese beinhalten neben den direkt zurechenbaren Lizenzgebühren und Fremdleistungen auch die von der INTER Krankenversicherung AG (INTER Kranken) über deren Kostenverteilung an die IBAG weiterbelasteten Personaleinzelkosten sowie notwendige und angemessene Personal- und Sachgemeinkosten im Zusammenhang mit dem IT-Großprojekt.

Die Bewertung der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zu den Nominalwerten.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit den Nominalbeträgen angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten

Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit den Nominalbeträgen angesetzt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt und, falls die Laufzeiten mehr als ein Jahr betragen, gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Verzinsung der internen Verrechnungskonten

Auf Grund des aktuell herrschenden Zinsniveaus, wurde die Verzinsung der internen Verrechnungskonten wieder aufgenommen.

Angaben zur Bilanz

AKTIVA

Zu. A. Anlagevermögen

III. Finanzanlagen

Anteile an verbundenen Unternehmen

Direkte Beteiligung des Mutterunternehmens Indirekte Beteiligung des Mutterunternehmens Eigenkapital der Gesellschaft zum 31.12.2023 Ergebnis des Geschäftsjahres
in % in % in € in €
die verbundenen Unternehmen
TU INTER Polska S.A., Warschau 100,00 26.455.656,78 2.696.442,92
TU INTER-ZYCIE Polska S.A., Warschau 100,00 6.384.661,25 556.040,15
INTER Assistance Spolka z oo, Warschau
über die TU INTER Polska S.A. 100,00 150.087,43 551,74

Zeitwerte des Finanzanlagevermögens

Buchwerte Zeitwerte Buchwerte Zeitwerte
2023 2023 2022 2022
A.III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 10.099.020,82 30.027.147,72 9.934.642,87 23.561.498,92
2. Summe A. III. 10.099.020,82 30.027.147,72 9.934.642,87 23.561.498,92
davon zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert 10.099.020,82 30.027.147,72 9.934.642,87 23.561.498,92
davon mit stillen Lasten 0,00 0,00 0,00 0,00

Bei den verbundenen Unternehmen wurde der Ertragswert zugrunde gelegt.

PASSIVA

Zu A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital beträgt € 50.000,00. Es ist in voller Höhe eingezahlt und in 50.000 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Der INTER Versicherungsverein aG, Mannheim, hält 100% des Grundkapitals der INTER Beteiligungen AG. Die entsprechende Mitteilung nach § 20 AktG liegt vor.

IV. Bilanzgewinn

Bilanzgewinn/-verlust

2023 2022
Jahresfehlbetrag/-überschuss -241.886,86 -934.967,37
Gewinn-/Verlustvortrag aus dem Vorjahr -775.742,20 159.225,17
Stand am 31.12. -1.017.629,06 -775.742,20

Sonstige Angaben

Erklärung über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Der Bericht des Vorstands über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG schließt mit folgender Erklärung:

"Nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, hat die Gesellschaft bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Berichtspflichtige Maßnahmen wurden weder getroffen noch unterlassen."

Unternehmensgruppe

Der INTER Versicherungsverein aG mit Sitz in Mannheim erstellt als Mutterunternehmen einen befreienden Konzernabschluss (kleinster und größter Konsolidierungskreis), in den die IBAG einbezogen wird. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

In der Bilanz sind weder Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren noch Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, enthalten.

Die INTER Kranken und die IBAG haben am 15.12.2014 gemeinsam Verträge über die Einführung von Bestands- und Leitungsbearbeitungssystemen bei den INTER Versicherungen abgeschlossen. Hieraus ergeben sich für das Jahr 2023 finanzielle Verpflichtungen in Höhe von € 5.130.000. Zur Finanzierung dieses Projektes wurden der Gesellschaft entsprechende Mittel durch die INTER Kranken über das Verrechnungskonto mit der INTER Kranken zur Verfügung gestellt. Das Verrechnungskonto mit der INTER Kranken weist am Bilanzstichtag einen Saldo von € 44.016.516,73 zu Lasten der IBAG aus.

Angaben zu den Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen

Zu den nahe stehenden Unternehmen zählen die mit dem INTER Verein verbundenen Unternehmen sowie die FAMK, die mit dem INTER Verein einen Gleichordnungskonzern im Sinne des § 18 Abs. 2 AktG bildet.

Zu den nahe stehenden Personen gehören die Mitglieder des Aufsichtsrats, des Vorstands und die leitenden Angestellten der ersten Führungsebene unter dem Vorstand sowie die nahen Familienangehörigen.

Zwischen den nahe stehenden Unternehmen bestehen ein Organisationsgemeinschaftsvertrag sowie diverse Generalagenturverträge und ein Vertrag über die Ausgliederung von Funktionen, Versicherungstätigkeiten und sonstigen Tätigkeiten zwischen dem INTER Verein und den deutschen Tochtergesellschaften, wobei ganz überwiegend die INTER Kranken Dienstleistungen für die Konzernunternehmen erbringt und in geringem Umfang erhält. Die Dienstleistungen werden bzw. wurden überwiegend zu Selbstkosten einschließlich entsprechender Gemeinkostenzuschläge bzw. zu vereinbarten marktüblichen Preisen oder im Wege der sachgerechten Kostenteilung abgerechnet.

Bei den Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen handelt es sich im Wesentlichen um Versicherungs- und Bausparverträge. Hierbei erhalten nahe stehende Personen Versicherungsschutz zu für Mitarbeiter von Finanzdienstleistern geltenden Konditionen und Mitarbeiterkonditionen bei Bausparverträgen. Ansonsten erfolgen die Vertragsabschlüsse zu den üblichen Bedingungen. Zusammenfassend ergibt sich keine Berichterstattungspflicht im Sinne des § 285 Satz 1 Nr. 21 HGB über wesentliche Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen.

Mitglieder der Organe

Aufsichtsrat

Thomas, Peter vorm. Vorsitzender der Vorstände der INTER Versicherungen, Betriebswirt, Nieblum, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Schillinger, Michael Mitglied des Vorstands der INTER Versicherungsgruppe (ab 03.07.2023)
Dr. Solf, Michael Sprecher des Vorstands der INTER Versicherungen, Baierbrunn (bis 30.06.2023)
Svenda, Roberto Mitglied des Vorstands der INTER Versicherungen, Versicherungsbetriebswirt, Ilvesheim, Sprecher des Vorstands der INTER Versicherungsgruppe (ab 03.07.2023)

Vorstand

Buchwald, Mark Bammental
Ernst, Bernadette Mannheim
Kaulich, Matthias Offenbach

 

Mannheim, 26.03.2024

INTER Beteiligungen AG

Der Vorstand
Mark Buchwald Bernadette Ernst Matthias Kaulich

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die INTER Beteiligungen AG, Mannheim

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der INTER Beteiligungen AG, Mannheim, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Die sonstigen Informationen umfassen den Geschäftsbericht - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 9. April 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Martin Eibl ppa. Lea Winnewisser
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat ließ sich im Jahre 2023 über die Geschäftsentwicklung, die Geschäftsführung und die finanzielle Situation des Unternehmens vom Vorstand umfassend schriftlich und mündlich berichten. Zudem wurden in zwei gemeinsamen Sitzungen alle wichtigen geschäftspolitischen Ereignisse eingehend besprochen und dabei vom Vorstand alle Fragen erschöpfend beantwortet.

Der Jahresabschluss 2023 wurde durch den vom Aufsichtsrat bestellten Abschlussprüfer, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft. Es wurden keine Beanstandungen erhoben, so dass der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde.

Der Aufsichtsrat hat zu den Prüfungsergebnissen keine Bemerkungen zu machen.

Der Aufsichtsrat hat den ihm vorgelegten Jahresabschluss geprüft. Er erhebt keine Einwendungen und billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 2023 der damit festgestellt ist.

Der Aufsichtsrat hat den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft und schließt sich den Feststellungen der Abschlussprüfer an. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hat der Aufsichtsrat Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nicht zu erheben.

Dem Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erteilten die Abschlussprüfer folgenden Bestätigungsvermerk:

"Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass die tatsächlichen Angaben des Abhängigkeitsberichtes richtig sind und bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind."

 

Mannheim, den 22.05.2024

INTER Beteiligungen AG

Der Aufsichtsrat

Thomas
Vorsitzender

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

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Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

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