evidia Frankfurt GmbHLiquidiert

44269 Dortmund, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 108584
Vorher
Blitz F17-342 GmbHDeutsche Radiologie Holding GmbHMeine Radiologie Holding GmbH
Eingetragen
29.5.2017
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von pharmazeutischen Erzeugnissen, medizinischen Artikeln, Krankenhaus-, Dental- und Altenpflegebedarf
Gegenstand
Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Unternehmen der Gesundheitsbranche, insbesondere Gesundheitsdienstleistern, Medizinprodukteherstellern und bzw. Beteiligungen an solchen Unternehmen. Gesellschaftszweck ist darüber hinaus der Betrieb von oder das Halten von Beteiligungen an Einrichtungen des Gesundheitswesens, insbesondere Hilfsmittelerbringern nebst nichtärztlichen Dialyse-Sachleistungserbringern, Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen zur Versorgung kranker und hilfsbedürftiger Personen

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Geschäftsführer
Niels Ackermann
seit 2.11.2023
Geschäftsführer
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Knight 3 S.á.r.l.LUX
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
44.950 €
100.00%

Beteiligungen

Konzern- und Jahresabschlüsse

Meine Radiologie Holding GmbH

Frankfurt am Main

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

A. Grundlagen des Konzerns

1. Geschäftsmodell des Konzerns

Die Meine Radiologie Holding (vormals Deutsche Radiologie Holding) mit Sitz in Frankfurt am Main ist ein deutschlandweiter Verbund von radiologischen, nuklearmedizinischen und radiotherapeutische Praxen und deckt mit einer hochmodernen volldigitalisierten Geräte-Ausstattung das gesamte Spektrum der modernen bildgebenden Verfahren der radiologischen Diagnostik ab und kann ihren Patienten radiologische Untersuchungen auf höchstem Niveau anbieten. Die 13 Tochtergesellschaften sind in den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin und Nordrhein-Westfalen tätig. Die Geschäftstätigkeit wird überwiegend in radiologischen Praxen und Medizinischen Versorgungszentren erbracht. Verwaltungssitz des Konzernes ist Frankfurt am Main.

Die Gesellschaft verfolgt entsprechend ihrer Ausrichtung eine Buy-and-Build-Strategie. Die fortbestehende Fragmentierung des Marktes und die Überalterung der Ärzteschaft sollte die Akquisition weiterer radiologischer Behandlungszentren ermöglichen und beschleunigen.

Der Konzern der Meine Radiologie Holding GmbH, welcher die Gesellschaften mit der Marke Meine Radiologie betreibt, wurde im Jahr 2017 gegründet und zum 1. Februar 2019 vom Private Equity Investor Triton gekauft. Anteilseigner der Konzernmuttergesellschaft ist die Platin 1638. GmbH, DRH MIP GmbH & Co. KG, mit Sitz in Frankfurt am Main. Die Gesellschaft erstellt daher einen Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2019. Aufgrund wesentlicher Änderungen des Konsolidierungskreises ist die Vergleichbarkeit der Vorjahreszahlen im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 beeinträchtigt, wir verweisen auf den Anhang.

B. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die deutsche Wirtschaft ist 2019 moderat gewachsen. Für das gesamte Jahr ergibt sich nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ein durchschnittlicher Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von 0,6 %. Auch die Verbraucherpreise stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 1,4 %. Dieser Wert liegt deutlich unter den Zahlen der vergangenen Jahre. So stieg das BIP 2018 um 1,8 % und 2017 um 2,2 %.

Die demographische Entwicklung zeigt eine immer älter werdende Bevölkerung. Der Altersquotient (Personen im Rentenalter im Verhältnis zu 100 Personen im erwerbsfähigen Alter) liegt im Jahr 2018 bei 36, im Jahr 2025 wird dieser voraussichtlich bei 42 liegen.

Die Gesundheitswirtschaft setzt sich aus vielen Akteuren zusammen. Der Kernbereich, auch erster Gesundheitsmarkt genannt, umfasst den Bereich der "klassischen" Gesundheitsversorgung, die größtenteils durch die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV), jeweils einschließlich Pflegeversicherung, sowie zu kleineren Anteilen auch durch Arbeitgeber (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall), den Staat (Zuschüsse zur GKV) und weitere Sozialversicherungsträger geprägt ist.

Die demographische Entwicklung und der medizin-technische Fortschritt sind dabei Wachstumsfaktoren, die insbesondere auch im Bereich der Radiologie bzw. Strahlentherapie ihren Niederschlag finden. Der Bedarf an radiologischen Leistungen älterer Menschen hat in den vergangenen Jahren zugenommen und wird weiterhin steigen.

Der Markt für radiologische und strahlentherapeutische Dienstleistungen im niedergelassenen ärztlichen Bereich in Deutschland hat nach eigenen Schätzungen eine Größe circa 3 Mrd. Euro. Die Anzahl der Praxen für diagnostische Radiologie beläuft sich auf 730 Praxen. Davon sind bei mehr als 200 Praxen mehr als sechs Ärzte angestellt. Die Praxen mit mehr als einem Radiologen belaufen sich auf über 400 in ganz Deutschland. Die großen Praxen liegen bei einem Umsatz von deutlich über 20 Mio. Euro.

2. Geschäftsverlauf

Der MRH Konzern konnte in 2019 weiter kontinuierlich, organisch sowie anorganisch wachsen. Das Wachstum resultiert im Wesentlichen aus steigenden Fallzahlen im Bereich der Magnetresonanztomographie (MRT) sowie Computertomographie (CT).

Die wesentlichen Treiber der positiven Entwicklung in Bezug auf Umsatzerlöse und EBITDA im Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahr sind die Medizinischen Versorgungszentren in Tuttlingen und Franken.

Die operative Liquiditätslage des Konzerns hat sich entsprechend dem EBITDA gut entwickelt.

Des Weiteren sind keine wesentlichen Änderungen im Geschäftsumfang und in der Geschäftspolitik eingetreten.

Bezüglich der Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wird auf die nachfolgenden Abschnitte verwiesen.

Die Vorjahresprognose bezüglich steigender Umsatzerlöse konnte erreicht werden. Die prognostizierte Steigerung des adjustierten EBITDA konnte trotz (Sonder-)Effekte im sonstigen betrieblichen Aufwand (gestiegene Beratungsleistungen) sowie gestiegener Personalaufwendungen erreicht werden.

Insgesamt ist die Geschäftsführung mit der Entwicklung im Jahr 2019, insbesondere im Hinblick auf die weiter stabilisierende Zahl der Untersuchungserfolge im Bereich der Magnetresonanztomographie (MRT) sowie Computertomographie (CT), sehr zufrieden.

3. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Das operative Geschäft des Konzerns wird im Wesentlichen durch die finanziellen Leistungsindikatoren der Umsatzerlöse und des EBITDA gesteuert. Im Geschäftsjahr 2019 wurde ein positives EBITDA in Höhe von € 5,5 Mio (VJ € -1,5 Mio) erwirtschaftet. Die EBITDA-Marge (Verhältnis des EBITDA zu Umsatzerlöse) beträgt im Geschäftsjahr 18,9 % (VJ -8,4 %). Es wurden insgesamt knapp 141 Tsd. (VJ 139 Tsd.) Untersuchungen durchgeführt, davon in den Bereichen Magnetresonanztomographie (MRT) mehr als 94 Tsd. (VJ 94 Tsd.) und bei Computertomographie mehr als 33 Tsd. (VJ 30,5 Tsd.).

Nachhaltiger Erfolg und die bestmögliche Patientenbehandlung sowie die Mitarbeiterzufriedenheit, -bindung sowie -qualifikation liegen im Fokus der Geschäftsführung. Dies drückt sich auch in entsprechenden fokussierten Personalentwicklungsprogrammen aus.

4. Vermögens- Finanz- und Ertragslage

a) Vermögenslage

Die Aktivseite der Bilanz in Höhe von T€ 93.370 (VJ T€ 66.284) ist geprägt durch einen Geschäfts-und Firmenwert in Höhe von T€ 62.598 (VJ T€ 42.989), Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 6.026 (VJ T€ 4.271), einem Bestand an Kasse und Guthaben bei Kreditinstituten von T€ 5.767 (VJ T€ 10.104) sowie einem negativen Eigenkapital von T€ 10.260 (VJ T€ 3.362). Der Anstieg des Geschäfts- und Firmenwerts ist geprägt durch die Zukäufe in Tuttlingen, Mosbach und Berlin. Die Anlagenintensität (Verhältnis Anlagevermögen zur Bilanzsumme abzüglich des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags) beträgt 84,2 % (VJ 76,5 %).

Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2019 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von TEUR T€ 10.260 aus.

Die Passivseite der Bilanz besteht vor allem aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von T€ 46.449 (VJ T€ 189) und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen T€ 37.358 (VJ T€ 24.921). Der Anstieg ist ebenfalls geprägt durch die Zukäufe der Medizinischen Versorgungszentren im Berichtsjahr.

Abschließend lässt sich feststellen, dass die Vermögens- und Ertragslage durch einen abschreibungsbedingt negativen Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von T€ 6.898 (VJ T€ 6.559) und in Folge dessen durch eine negatives Eigenkapital von T€ 10.260 (VJ T€ 3.362) gekennzeichnet ist, welche aber angesichts der relativ hohen, nicht zahlungswirksamen Firmenwertanschreibung zu relativieren sind. Die Finanzlage ist, wie beschrieben, durch einen hohen Bestand an flüssigen Mitteln (T€ 5.767 (VJ T€ 10.104)) sowie durch einen positiven operativen Cash Flow gesichert. Insgesamt kann die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als zufriedenstellend eingeschätzt werden.

b) Finanzlage

i. Kapitalstruktur

Um das angestrebte starke Wachstum der Gruppe - sowohl organisch wie insbesondere auch durch Akquisitionen - auf sicherer finanzieller Basis realisieren zu können, wurden im Berichtsjahr Darlehen gegenüber Kreditinstituten aufgenommen, welche mit Valuta vom 31. Dezember 2019 von T€ 46.344 langfristig bestehen. Im Geschäftsjahr wurde die Kreditmittellinie noch einmal erhöht. Ebenfalls zur Finanzierung von erworbenen medizinischen Versorgungszentren wurden weitere langfristige Darlehen gegenüber Gesellschaftern im Berichtsjahr aufgenommen (T€ 9.200).

ii. Investitionen

Der MRH Konzern investierte im abgelaufenen Geschäftsjahr kontinuierlich in die Erneuerung seiner Infrastruktur, um weitere zusätzliche Ertragspotenziale zu realisieren.Im Geschäftsjahr wurden auch durch den begonnenen Umbau zweier Standorte insbesondere Investitionen in Betriebs- und Geschäftsausstattungen (T€ 3.364) getätigt.

iii. Liquidität

Die Liquidität des Konzerns ist gekennzeichnet durch einen positiven Cash Flow aus der operativen Geschäftstätigkeit in Höhe von € 4,4 Mio (VJ € 0,5 Mio). Dagegen ist der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit durch Neuerwerbe im Geschäftsjahr negativ in Höhe von € 60,7 Mio (VJ € 2,5 Mio). Den gezahlten Bankzinsen und Gebühren in Höhe von € 4,4 Mio stehen Zuflüsse aus Darlehensaufnahmen von € 46,2 Mio gegenüber, sodass ein positiver Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von € 52,2 Mio (VJ € 3,9 Mio) resultiert.

Insgesamt ist die Liquiditätsläge des Konzerns komfortabel. Zum Bilanzstichtag verfügt der Konzern über insgesamt € 5,8 Mio (VJ € 10,1 Mio) liquide Mittel.

Darüber hinaus verfügte die Tochtergesellschaft Berglandklinik Lüdenscheid GmbH & Co. KG über eine noch nicht gezogene Kreditlinie von € 53,7 Mio. Konzernmutter und -töchter sind somit jederzeit (auch im Rahmen der Corona-Krise) in der Lage gewesen, ihren finanziellen Verpflichtungen vollumfänglich nachzukommen.

c) Ertragslage

Die Umsätze betrugen im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 im Konzern T€ 29.251 (VJ T€ 17.766) und wurden vor allem durch über 141 Tsd. MR Untersuchungen und über 33 Tsd. CT Untersuchungen erzielt.

Mit Gesellschaftsvertrag vom 30. Juli 2019 wurde die MVZ Meine Radiologie Neustadt GmbH, Neustadt an der Aisch, von der von der vollkonsolidierten Gesellschaft Berglandklinik Lüdenscheid GmbH & Co. KG gegründet. Trägerin des Medizinischen Versorgungszentrums war die MVZ Meine Radiologie Franken GmbH, Fürth. Die MVZ Meine Radiologie Neustadt GmbH, Neustadt an der Aisch, war im Berichtsjahr nicht im Konsolidierungskreis enthalten. Der Konzern erzielte aus dem oben beschriebenen Sachverhalt einen Ertrag von TEUR 2.878, der in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen ist.

Der Materialaufwand in Höhe von T€ 2.054 (VJ T€ 1.257) schlägt im Verhältnis zu den Umsatzerlösen mit 7,0 %(VJ 7,1 %) zu Buche. Der Personalaufwand beträgt im Geschäftsjahr T€ 14.414 (VJ T€ 10.712) und entspricht damit 49,3 % (VJ 60,6 %) der Umsatzerlöse. Zum 31. Dezember 2019 wurden 300 (VJ 220) Mitarbeiter beschäftigt, welche aus 179 Praxis-Mitarbeitern, 69 Ärzten, sowie 52 Verwaltungsmitarbeiter bestehen.

Der Zinsaufwand verschlechtert sich insbesondere aufgrund der Refinanzierung, welche im Januar 2019 abgeschlossen wurde. Die Zinsbelastungen steigen auf T€ 4.429.

Das Ergebnis nach Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von T€ -6.895 (VJ T€ -6.557) ist geprägt durch Abschreibungen in Höhe von T€ 7.443 (VJ T€ 3.402) vor allem für Geschäfts- und Firmenwerte sowie durch ein negatives Finanzergebnis von T€ 4.412 (VJ T€ 1.672).

C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Durch eine enge monatliche Verfolgung der Entwicklung der Leistungs- undFinanzkennzahlen bis auf Einzelstandortebene auf Basis eines tiefgegliederten Berichtswesens wird die Erreichung der geplanten Ziele durch die Geschäftsführung regelmäßig überprüft und im Falle von Abweichungen negativer Natur werden Gegenmaßnahmen initiiert. Positive Abweichungen werden als Chancen zur weiteren Verbesserung überprüft.

1) Prognosebericht

Der Konzern rechnet in seiner Prognose vom November 2019 infolge des organischen sowie anorganischen Wachstums sowie des Umbaus zweier Standorte in Franken für das Geschäftsjahr 2020 mit deutlich steigenden Umsatzerlösen durch mehr Behandlungen bzw. Behandlungsscheine im mittleren einstelligen Prozentbereich (5 %). Durch stringentes Kostenmanagement wird eine EBITDA-Steigerung in entsprechender Höhe erwartet.

Die Liquiditätslage des Konzerns wird sich gemäß der angepassten Unternehmensplanung des EBITDA positiv entwickeln, sodass die Zahlungsfähigkeit weiterhin gewährleistet ist. Größere Akquisitionen werden bei Bedarf durch die Aufnahme neuer Darlehen in entsprechender Höhe finanziert.

Seit Januar 2020 breitet sich das Coronavirus weltweit weiter aus (Coronavirus-Pandemie). Die Geschäftsführung hat ihre Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung in 2020 gegenüber der Planung aus November 2019 angepasst. Wir erwarten je nach Szenario unterschiedlich Umsatzrückgänge aufgrund geringerer Patientenzahlen. Aufgrund der hohen Unsicherheit der Entwicklung der Pandemie ist die Prognosefähigkeit stark eingeschränkt. Für den Fall einer lang anhaltenden Pandemie bis Ende Juli 2020 gehen wir für 2020 von einem Umsatzrückgang aus, während wir für den Fall der weitest gehenden Erholung noch bis Ende Juni 2020 von einer Umsatzstagnation ausgehen.

Am 25./27. März 2020 wurde das Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen vom Deutschen Bundestag/Bundesrat verabschiedet. Die wesentlichen Eckpunkte dieses Gesetzes für die vertragsärztlichen Leistungserbringer sind folgende:

1.

Bei einer Umsatzminderung von mehr als 10,0 % gegenüber dem Vorjahresquartal, die durch einen Rückgang der Fallzahlen aufgrund der Coronavirus-Pandemie begründet ist, können niedergelassene Ärzte durch Ausgleichzahlungen sowie durch die zeitnahe Anpassungen der Honorarverteilung unterstützt werden.

2.

Zusätzliche Kosten für außerordentliche Maßnahmen, die zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung erforderlich sind, werden den kassenärztlichen Vereinigungen durch die Krankenkassen erstattet.

Aus dem Infektionsschutzgesetz ergibt sich außerdem der Anspruch von Ärzten auf Entschädigung, wenn der Praxisbetrieb aus infektionsrechtlichen Gründen untersagt wird. Die wesentlichen Eckpunkte dieses Gesetzes für die Krankenhäuser sind folgende:

1.

Als Ausgleich für Erlösverluste wegen der Verschiebung oder Aussetzung planbarer Aufnahmen, Eingriffe oder Operationen erhalten Krankenhäuser vom 16. März 2020 bis zum 30. September 2020 einen Pauschalbetrag in Höhe von € 560 je Tag für im Vergleich zur durchschnittlichen Belegung in 2019 geringere Patientenzahlen. Aufgrund einer wöchentlichen Meldung der Zahlen an die zuständige Landesbehörde erfolgt eine zeitnahe Auszahlung an die Krankenhäuser.

2.

Für zusätzlich geschaffene intensivmedizinische Behandlungskapazitäten mit maschineller Beatmungsmöglichkeit erhalten Krankenhäuser einen bundeseinheitlichen Betrag in Höhe von € 50.000 für jedes bis zum 30. September 2020 aufgestellte oder vorgehaltene Bett. Eine zeitnahe Auszahlung über die Landesbehörde wird sichergestellt.

3.

Zur pauschalen Abgeltung von Preis- und Mengensteigerungen infolge des Coronavirus, insbesondere bei persönlichen Schutzausrüstungen, rechnen zugelassene Krankenhäuser vom 1. April 2020 bis zum 30. September 2020 je voll- und teilstationärem Patient einen Zuschlag in Höhe von € 50 ab.

4.

Der übergangsweise Pflegeentgeltwert wird ab dem 1. April 2020 auf € 185,00 angehoben. Bis zum 31. März 2020 bleibt es beim Übergangsbetrag von € 146,55. Wenn die Erhebung des Zuschlags zu einer Unterdeckung der tatsächlichen Pflegepersonalkosten führt, erfolgt ein vollständiger Ausgleich. Bei einer Überdeckung der Pflegepersonalkosten erfolgt keine Rückzahlung durch das Krankenhaus.

5.

Vom Tag der Verkündung des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2020 gilt eine Zahlungsfrist für erbrachte und abgerechnete Krankenhausleistungen von fünf Tagen nach Rechnungseingang.

6.

Die mit dem MDK-Reformgesetz für das Jahr 2020 festgelegte maximale Krankenhausrechnungs-Prüfquote in Höhe von 12,5 % wird auf 5,0 % gesenkt. Die für 2020 vorgesehene Strafzahlung in Höhe von 10,0 % des Differenzbetrags bzw. mindestens € 300 wird gestrichen und die für das Jahr 2021 vorgesehenen Strafzahlungen werden um ein Jahr verschoben.

2) Risikobericht

Im Gesundheitswesen besteht seit Jahren ein hoher Kostendruck, welcher zu Änderungen der Abrechnung des radiologischen Bereichs führen könnte. Dies gilt insbesondere für den Fall einer möglichen Änderung der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ). Eine Änderung der GoÄ wurde zwar mehrfach in verschiedenen Richtungen diskutiert, aber nicht umgesetzt. Eine Abschätzung der wirtschaftlichen Auswirkungen einer eventuellen Änderung auf den Konzern ist derzeit nicht möglich. Eine Reduzierung der Budgetierung in den GKV-Erlösen hätte identische Folgen. Am 1. April 2020 tritt der überarbeitete Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) in Kraft, diese hat ebenso Auswirkung auf die Gesellschaft, welche sich allerdings zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer abschätzen lassen.

Da die radiologischen Dienstleistungen personalintensiv durchgeführt werden, besteht ein mittleres Risiko darin, qualifiziertes Personal an den Standorten zu beschaffen. Um dem entgegenzuwirken, wurden Personalgewinnungsmaßnahmen durchgeführt.

Aufgrund der wirtschaftlichen Lage des Konzerns sind Liquiditätsrisiken derzeit nicht erkennbar. Die Liquiditätslage ist insgesamt zufriedenstellend, es sind keine Engpässe zu erwarten.

Aus der Ausbreitung des Coronavirus seit Januar 2020 besteht für den MRH Konzern das Risiko, dass wir aufgrund von sinkenden Patientenzahlen Umsatzeinbußen erleiden. Das Risiko wird als hoch eingeschätzt,

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die bestehenden Risiken keine Bestandgefährdung für den Konzern oder die Gesellschaften darstellen. Grundlegende Änderungen dieser Risikoeinschätzung werden derzeit nicht erwartet.

3) Chancenbericht

Die alternde Bevölkerung und sich stetig verbessernde Untersuchungs- und Diagnosemethoden eröffnen MRH auch künftig Wachstumschancen. Neue Verfahren wie die Hyperpolarisations-MRT, die Rolle von Artificial Intelligence und die engere Zusammenarbeit zwischen Radiologen und Pathologen zeigen: Die Radiologie befindet sich im Wandel, welcher der MRH Gruppe auch künftig Wachstumschancen ermöglicht.

Die Demographie und die zunehmende Bereitschaft, zur Erhaltung der eigenen Gesundheit einen eigenen finanziellen Beitrag zu leisten, werden für ungebrochene Nachfrage sowie ein angemessenes Preisniveau sorgen.

Eine besondere Chance liegt im Bereich des externen Wachstums. Der Konzern hat bereits zahlreiche medizinische Versorgungszentren erworben. Die fortbestehende Fragmentierung des Marktes und die Überalterung der Ärzteschaft sollten die Akquisition weiterer Behandlungszentren ermöglichen und beschleunigen. Durch den Zusammenschluss von Praxen in der Gruppe können einerseits operative Synergien wie zum Beispiel im Einkauf oder bei der Vereinheitlichung von Systemen erzielt und andererseits wesentliche Fortschritte bezüglich der Behandlungsmethoden erreicht werden.

Die abgeschlossenen Sanierungen und die fertig gestellten Umbaumaßnahmen in den vergangenen Jahren sowie die laufende technische Aktualisierung ermöglichen dem Unternehmen eine maßvolle Expansion auf einem soliden Fundament.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Summe der bestehenden Chancen die der Risiken übersteigt.

4. Risikobericht über die Verwendungen von Finanzinstrumenten

Zu den bei der Gesellschaft bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Guthaben gegenüber Kreditinstituten sowie Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Ziel des Finanz- und Risikomanagements ist die Absicherung gegen finanzielle Risiken jeder Art. Beim Management der Finanzpositionen wird eine konservative Risikopolitik verfolgt.

Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Das Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfristen zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Da Forderungen im Wesentlichen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung sowie gegenüber Privatpatienten bestehen, sind Forderungsausfälle die Ausnahme.

 

Frankfurt, 30. April 2020

Dr. Dr. med. Dirk Knüppel, Geschäftsführer

Ingmar Beck, Geschäftsführer

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019

Aktiva

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 517.692,66 571.584,66
2. Geschäfts- oder Firmenwert 62.598.837,86 63.116.530,52 42.989.017,39 43.560.602,05
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 343.904,00 2.318,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 256.501,02 899.407,02
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.847.221,84 3.529.505,25
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 58.310,00 6.505.936,86 1.834,98 4.433.065,25
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 314.931,93 85.904,38
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 2.078,90
3. Beteiligungen 52.115,20 367.047,13 52.115,20 140.098,48
69.989.514,51 48.133.765,78
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 130.328,55 99.978,69
2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 19.878,90 25.540,34
3. Fertige Erzeugnisse und Waren 15.000,00 0,00
4. Geleistete Anzahlungen 3.000,00 168.207,45 0,00 125.519,03
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.167.953,41 3.282.745,44
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 885,48 0,00
3. Sonstige Vermögensgegenstände 1.857.052,94 6.025.891,83 988.554,82 4.271.300,26
III. Wertpapiere
Sonstige Wertpapiere 166,11 0,00
IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 5.767.226,59 10.103.729,65
11.961.491,98 14.500.548,94
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.159.481,32 287.203,69
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 10.259.999,75 3.362.443,47
93.370.487,56 66.283.961,88

Passiva

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 3.980.000,00 3.980.000,00
III. Konzernverlustvortrag -7.367.443,47 -808.608,19
IV. Konzernjahresfehlbetrag -6.897.556,28 -6.558.835,28
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 10.259.999,75 3.362.443,47
0,00 0,00
B. Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 610.682,25 687.017,53
C. Sonderposten für Zulagen und Zuschüsse 627.786,23 722.365,40
D. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 758.183,37 436.731,06
2. Sonstige Rückstellungen 2.492.376,23 1.533.282,63
E. Verbindlichkeiten 3.250.559,60 1.970.013,69
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 46.448.588,97 188.845,04
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.473.790,74 3.854.605,61
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 37.357.987,60 24.920.552,59
4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 18.749,98
5. Sonstige Verbindlichkeiten 2.435.623,15 33.921.812,04
- davon aus Steuern EUR 569.720,91 (i. Vj. EUR 266.221,35) -
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 14.834,69 (i. Vj. EUR 7.058,80) -
88.715.990,46 62.904.565,26
F. Rechnungsabgrenzungsposten 165.469,02 0,00
93.370.487,56 66.283.961,88

Konzerngewinn- und -verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

2019 2018
EUR EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 29.250.824,18 17.666.488,93
2. Verminderung/Erhöhung des Bestands an unfertigen Leistungen -5.661,44 157,37
3. Sonstige betriebliche Erträge 3.744.186,52 32.989.349,26 875.752,15 18.542.398,45
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 678.260,85 858.232,26
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.375.558,55 2.053.819,40 399.070,83 1.257.303,09
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 12.579.897,05 9.368.614,54
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.834.247,63 14.414.144,68 1.343.505,09 10.712.119,63
- davon für Altersversorgung EUR 24.547,17 (i. Vj. EUR 22.762,27) -
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 7.443.483,96 2.466.825,24
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten 0,00 7.443.483,96 934.770,21 3.401.595,45
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 10.997.076,09 8.056.879,30
-1.919.174,87 -4.885.499,02
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 16.895,10 103.631,44
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.428.613,55 -4.411.718,45 1.775.305,23 -1.671.673,79
- davon an verbundene Unternehmen EUR 4.303.987,36 (i. Vj. EUR 1.717.371,78) -
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 564.516,46 0,00
11. Ergebnis nach Steuern -6.895.409,78 -6.557.172,81
12. Sonstige Steuern 2.146,50 1.662,47
13. Konzernjahresfehlbetrag -6.897.556,28 -6.558.835,28

Konzerneigenkapitalspiegel

Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Verlustvortrag
EUR EUR EUR
Stand am 1.1.2018 25.000,00 3.980.000,00 -808.608,19
Umgliederung in den Verlustvortrag 0,00 0,00 0,00
Konzernjahresfehlbetrag 0,00 0,00 0,00
Umgliederung in den Aktivposten "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" 0,00 0,00 0,00
Stand 31.12.2018 25.000,00 3.980.000,00 -808.608,19
Stand 31.12.2018 25.000,00 3.980.000,00 -808.608,19
Umgliederung in den Verlustvortrag -6.558.835,28
Konzernjahresfehlbetrag
Umgliederung in den Aktivposten "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag"
Stand 31.12.2019 25.000,00 3.980.000,00 -7.367.443,47
Konzernjahresfehlbetrag Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Konzerneigenkapital
EUR EUR EUR
Stand am 1.1.2018 0,00 0,00 3.196.391,81
Umgliederung in den Verlustvortrag 0,00 0,00 0,00
Konzernjahresfehlbetrag -6.558.835,28 0,00 -6.558.835,28
Umgliederung in den Aktivposten "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" 0,00 3.362.443,47 3.362.443,47
Stand 31.12.2018 -6.558.835,28 3.362.443,47 0,00
Stand 31.12.2018 -6.558.835,28 3.362.443,47 0,00
Umgliederung in den Verlustvortrag 6.558.835,28 0,00
Konzernjahresfehlbetrag -6.897.556,28 -6.897.556,28
Umgliederung in den Aktivposten "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" 6.897.556,28 6.897.556,28
Stand 31.12.2019 -6.897.556,28 10.259.999,75 0,00

Konzernkapitalflussrechnung

2019 2018
TEUR TEUR
Periodenergebnis -6.898 -6.559
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 7.443 2.467
Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 1.281 1.010
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge und Aufwendungen 260 1.159
Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -2.670 -215
Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 19 919
Gewinne/Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -27 16
Zinsaufwendungen/Zinserträge 4.412 1.672
Ertragsteueraufwand 565 0
Ertragsteuerzahlungen -12 -20
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 4.374 448
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -1.733 -1.453
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des imateriellen Anlagevermögens 0 0
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -3.419 -1.024
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 0 0
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 0 -28
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 0 0
Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis -55.544 0
Einzahlungen aus Abgängen aus dem Konsolidierungskreises 0 0
Nachträgliche Auszahlungen für Anteile (= Minderung passiver Unterschiedsbetrag) 0 -53
Erhaltene Zinsen 17 104
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -60.679 -2.454
Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-)Krediten 55.544 3.586
Auszahlungen für die Tilgung von (Finanz-)Krediten 0 0
Erhaltenene Zuschüsse/Zuwendungen 102 340
Gezahlte Zinsen -1.994 -58
Gezahlte Gebühren -1.494 0
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 52.158 3.868
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds -4.148 1.862
Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 0 203
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 9.915 7.850
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 5.767 9.915

Der Finanzmittelfonds setzt sich aus Kassenbestand und Bankguthaben (TEUR 5.767; i. Vj. TEUR 10.104) sowie kurzfristigen Krediten (TEUR 0; i. Vj. TEUR 189) zusammen.

Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

I. Vorbemerkung

Das Mutterunternehmen ist unter der Firma Meine Radiologie Holding GmbH (vormals Deutsche Radiologie Holding GmbH) mit Sitz in Frankfurt im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 108584 eigetragen.

Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs, der deutschen Rechnungslegungsstands (DRS) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die einschlägigen Gliederungs- und Bewertungsvorschriften wurden eingehalten.

In Ergänzung des Gliederungsschemas des § 266 Abs. 3 HGB wird ein Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen ausgewiesen sowie ein negativer Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung.

Das Geschäftsjahr des Mutter- und der Tochterunternehmen entspricht dem Kalenderjahr.

Mit notariellem Vertrag vom 2. Mai 2019 und Verschmelzungsstichtag vom 1. Oktober 2018 wurde sämtliches Vermögen des MVZ Meine Radiologie Nürnberg GmbH von der MVZ Meine Radiologie Franken GmbH (vormals MVZ Meine Radiologie Fürth GmbH) übernommen (Verschmelzung durch Aufnahme).

Die Vergleichbarkeit zum Vorjahr ist aus folgenden Gründen eingeschränkt:

Der Konzern wurde durch Akquise am 1. Juli 2019 um ein medizinisches Versorgungszentrum in Tempelhof und in Mosbach erweitert. Außerdem wurden die Tochterunternehmen BLK Berglandklinik Verwaltungs GmbH mit Sitz in Lüdenscheid, die Mediren GmbH mit Sitz in Einbeck sowie die IMAGO Med GmbH mit Sitz in Berlin erstmalig in den Konsolidierungskreis aufgenommen. Die BLK Berglandklinik Verwaltungs GmbH, Lüdenscheid, sowie die Mediren GmbH, Einbeck, wurden gemäß § 296 Abs. 2 HGB im Vorjahr wegen untergeordneter Bedeutung nicht in den Konzernabschluss einbezogen.

Aufgrund wesentlicher Änderungen des Konsolidierungskreises ist die Vergleichbarkeit der Vorjahreszahlen im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 beeinträchtigt. Gemäß § 294 Abs. 2 HGB erfolgt daher nachfolgend eine Übersicht zur Entwicklung wesentlicher Konzernabschlussposten des aktuellen Geschäftsjahres auf Basis des Konsolidierungskreises des Geschäftsjahres 2018. Zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises 2018 verweisen wir auf die Beteiligungsliste. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konsolidierungskreises des Geschäftsjahres 2019 hat sich für die wesentlichen Konzernabschlussposten wie folgt entwickelt:

Konzern Gesamt 31.12.2019 Veränderung durch Zukäufe Konzern Gesamt ohne Zukäufe Konzern Vorjahr
Gewinn- und Verlustrechnung T€ T€ T€ T€
Umsatzerlöse 29.251 14.017 15.234 17.666
Materialaufwand -2.054 -1.072 -982 -1.257
Personalaufwand -14.414 -4.228 -10.186 -10.712
Konzernbilanz
Sachanlagevermögen 6.506 1.989 4.517 4.433
Forderungen LuL 4.168 1.814 2.354 3.283
Sonstige Rückstellungen 2.493 261 2.232 1.533
Verbindlichkeiten LuL 2.474 2.730 -256 3.855

II. Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss der Meine Radiologie Holding GmbH, Frankfurt am Main, sind zehn inländische Konzernunternehmen im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen. Die Meine Radiologie Holding GmbH, Frankfurt am Main, ist unmittelbar Mutterunternehmen für die Berglandklinik Lüdenscheid GmbH & Co. KG mit Sitz in Lüdenscheid, BLK Berglandklinik Verwaltungs GmbH mit Sitz in Lüdenscheid sowie die Mediren GmbH mit Sitz in Einbeck und mittelbar für die MVZ Meine Radiologie Franken GmbH mit Sitz in Fürth, MVZ Strahlentherapie Nürnberg GmbH mit Sitz in Nürnberg, MVZ Radiologie Tuttlingen GmbH mit Sitz in Tuttlingen, MVZ Radiologie und Neurologie Mosbach GmbH mit Sitz in Mosbach, MVZ Radiologie Tempelhof GmbH mit Sitz in Berlin und IMAGO Med GmbH mit Sitz in Berlin.

Daher umfasst der Konzernabschluss die aufgeführten Tochterunternehmen. Die Anteilsquote beträgt jeweils 100 %.

Folgende Tochterunternehmen (zu 100%) wurden gemäß § 296 Abs. 2 HGB wegen untergeordneter Bedeutung nicht in den Konzernabschluss einbezogen:

Die MVZ Meine Radiologie und Nuklearmedizin Rheinland-Pfalz GmbH sowie die MVZ Meine Radiologie und Nuklearmedizin Rhein-Ruhr GmbH entfalten keine aktive Tätigkeit und wurden deswegen wegen Unwesentlichkeit nicht mit einbezogen.

III. Konsolidierungsmethoden

Die auf die Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden stimmen mit den entsprechend den gesetzlichen Vorschriften einheitlich festgelegten, für den Konzernabschluss geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Mutterunternehmens überein.

1. Kapitalkonsolidierung

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Neubewertungsmethode zum Zeitpunkt, zu dem das jeweilige Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Bei der Kapitalkonsolidierung werden die Beteiligungsansätze mit dem auf das Mutterunternehmen entfallenden Anteil am Eigenkapital zum vorstehend genannten Zeitpunkt und im Rahmen der Folgekonsolidierung verrechnet. Die sich aus der Kapitalkonsolidierung ergebenden aktiven Unterschiedsbeträge werden auf 10 Jahre abgeschrieben. Passive Unterschiedsbeträge werden nach dem Eigenkapital ausgewiesen und bei Entstehung der Verluste aufgelöst.

Der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an den Anteilen an der MVZ Radiologie Tuttlingen GmbH erfolgte erst kurz vor Ende des Konzern-Geschäftsjahres 2018. Die MVZ Radiologie Tuttlingen GmbH wurde somit in 2018 erstmals in den Konzernabschluss einbezogen. Es erfolgte eine Rumpfkonsolidierung, die sich auf die Kapitalkonsolidierung und die Schuldenkonsolidierung beschränkt. Das Ergebnis dieser Tochtergesellschaft wurde somit in der Konsolidierung in 2018 nicht berücksichtigt, eine Aufwands- und Ertragskonsolidierung mit der Tochtergesellschaft fand nicht statt.

Bei der Verrechnung der Anteile an den Tochtergesellschaften mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals des jeweiligen Tochterunternehmens entstanden jeweils zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung aktive Unterschiedsbeträge in Höhe von insgesamt 36.886 T€ (2019). Die aktiven Unterschiedsbeträge werden über 10 Jahre aufwandswirksam als Firmenwert abgeschrieben.

Bei der Verrechnung der Anteile an einer Tochtergesellschaft entstand zum 01. Januar 2018 ein passiver Unterschiedsbetrag in Höhe von 816 T€. Der passive Unterschiedsbetrag hat sich aufgrund von nachträglichen Anschaffungskosten auf die Anteile im Geschäftsjahr 2018 um 53 T€ vermindert und wird über 10 Jahre ertragswirksam aufgelöst.

2. Schuldenkonsolidierung

Die Schuldenkonsolidierung erfolgt nach § 303 Abs. 1 HGB durch Eliminierungen der Forderungen mit den entsprechenden Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

3. Aufwands- und Ertragskonsolidierung

In der Konzerngewinn- und -verlustrechnung sind Erlöse und sonstige Erträge aus gruppeninternen Lieferungen und Leistungen mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet worden.

4. Latente Steuern

Wesentliche Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen ergeben sich nicht. Die Aktivierung latenter Steuern auf vorhandene steuerliche Verlustvorträge unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. Latente Steuern aus Konsolidierungsmaßnahmen ergeben sich weder zum 01. Januar 2019 noch zum 31. Dezember 2019.

IV. Angaben zu allgemeinen Grundsätzen zur Konzernbilanz und Konzerngewinn- und -verlustrechnung

Im Einzelnen werden die folgenden Grundsätze angewandt:

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen werden zu Konzernanschaffungskosten bzw. -herstellungskosten - und soweit abnutzbar - vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt.

Dabei werden die Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer wie folgt vorgenommen:

Anlageposition Abschreibungsmethode Nutzungsdauer
Gewerbliche Schutzrechte und Software Linear 3 bis 5 Jahre
Geschäfts-/Firmenwert Linear 10 Jahre
Einbauten Linear 10 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen Linear 3 bis 13 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Linear 3 bis 13 Jahre

Der Geschäfts-/Firmenwert resultiert sowohl aus ausgewiesenen Geschäfts-/Firmenwerten, die in den Jahresabschlüssen der einbezogenen Unternehmen entstanden sind, als auch aus der Kapitalkonsolidierung. Die entgeltlich erworbenen Geschäfts-/Firmenwerte aus den Einzelabschlüssen der Tochtergesellschaften sowie die Geschäfts-/Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung wurden jeweils unter Zugrundelegung einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben; als Faktoren für die Nutzungsdauerschätzung wurden insbesondere die Art und Bestandsdauer der erworbenen Radiologie-Praxen einschließlich der gesetzlich und vertraglichen Regelungen, die Stabilität und voraussichtliche Bestandsdauer der Branche "Radiologie", der jeweils nachhaltige Patientenstamm sowie die weitere Mitarbeit des jeweiligen Ärzteteams in Betracht gezogen.

Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 250 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Bei einem Netto-Einzelwert von EUR 250 bis EUR 800 sind diese im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu den Konzernanschaffungskosten bzw. den jeweils niedrigeren beizulegenden Werten bewertet.

Unfertige Leistungen sind mit den bis zum Bilanzstichtag erbrachten Teilleistungen je Patient mit den aus der jeweiligen DRG-Fallpauschale abgeleiteten Beträgen bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Einzelwertberichtigungen wurden in notwendigen Umfang gebildet.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert angesetzt.

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Durch die Aufnahme neuer Kreditlinien ist die Liquidität gesichert.

Der Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen betrifft Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens nach KHG.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, und decken alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken ab. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit größer ein Jahr werden grundsätzlich abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt.

V. Angaben und Erläuterungen zur Konzernbilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Konzernanlagevermögens ist als Anlage zum Konzernanhang dargestellt.

Aufgliederung der Geschäfts-/Firmenwerte:

31.12.2019 31.12.2018
In Einzelabschlüssen der einbezogenen Unternehmen 30.125 T€ 8.523 T€
Aufgrund Kapitalkonsolidierung 32.474 T€ 34.466 T€
Gesamt 62.599 T€ 42.989 T€

Die Zugänge von Anlagevermögen resultieren im Wesentlichen aus Auszahlungen für den Erwerb von weiteren Tochterunternehmen, was vor allem den Geschäfts- und Firmenwert für die Gesellschaften MVZ Radiologie und Neurologie Mosbach GmbH, MVZ Radiologie Tempelhof GmbH und IMAGO Med GmbH betrifft. Die Zugänge zum Geschäfts- und Firmenwert im Geschäftsjahr 2019 betragen 25.794T€.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen sind innerhalb eines Jahres fällig.

3. Eigenkapital

Die Entwicklung des Eigenkapitals ist in einem gesonderten Konzerneigenkapitalspiegel dargestellt, welcher nach DRS 22 aufgestellt wurde.

Das gezeichnete Kapital des Mutterunternehmens beträgt unverändert EUR 25.000,00 und ist vollständig eingezahlt.

4. Passiver Unterschiedsbetrag

Der passive Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung resultiert aus einem "Lucky Buy", hat insofern Eigenkapitalcharakter und wird über 10 Jahre ertragswirksam aufgelöst. Die Auflösung im Geschäftsjahr 2019 beträgt 76 T€.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten, aufgegliedert nach Restlaufzeiten, stellen sich wie folgt dar:

Verbindlichkeiten bis 1 Jahr über 1 Jahr davon über 5 Jahre gesamt
T€ T€ T€ T€
1. gegenüber Kreditinstituten 104 46.344 46.344 46.448
(Vorjahr) (189) (0) (0) (189)
2. aus Lieferungen und Leistungen 1.994 480 0 2.474
(Vorjahr) (3.855) (0) (0) (3.855)
3. gegenüber verbundenen Unternehmen 7.308 30.050 0 37.358
(Vorjahr) (0) (0) (24.921) (24.921)
4. gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0 0 0 0
(Vorjahr) (19) (0) (0) (19)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 2.436 0 0 2.436
(Vorjahr) (33.922) (0) (0) (33.922)
Gesamt 11.842 76.874 46.344 88.716
Vorjahr (37.985) (0) (24.921) (62.906)

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 37.358 T€ sind wie im Vorjahr gleichzeitig Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Zur Vermeidung einer bilanziellen Überschuldung besteht bei allen Darlehen ein Rangrücktritt des Gesellschafters.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind wir im Vorjahr durch die Abtretung von Forderungen, Verpfändungen von Bankguthaben und Geschäftsanteilen gesichert.

Wir schätzen die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme aus diesen Haftungsverhältnissen als gering ein, da die Gruppe derzeit in der Lage ist, ihren Verpflichtungen nachzukommen und keine Erkenntnisse im Rahmen der Planungen ersichtlich wurden, dass sich dies in absehbarer Zeit ändert.

6. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Im Berichtsjahr wurde bei der Ausgabe von Darlehen Gebühren in Höhe von 829 T€ abgegrenzt.

VI. Angaben und Erläuterungen zur Konzerngewinn- und -verlustrechnung

1. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse werden ausschließlich innerhalb Deutschlands und mit Ausnahme der Umsatzerlöse aus der Berglandklinik aus der ambulanten Versorgung von Patienten erwirtschaftet.

2. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Auflösungen aus dem passiven Unterschiedsbetrag von 76 T€.

Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen befinden sich zudem Beträge in Höhe von 2.878 T€, die aus dem Verkauf einer Gesellschaft herrühren (MVZ Meine Radiologie Neustadt GmbH), sowie einen Betrag in Höhe von 244 T€ periodenfremde Erträge. Diese resultieren im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen.

3. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen befinden sich periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 128 T€. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Aufwendungen durch Nachbelastungen für Vorjahre.

4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Es wurden im Geschäftsjahr 4.429 T€ (VJ 1.775 T€) an Zinsaufwendungen ausgewiesen. Davon entfallen 4.304 T€ (VJ 1.717 T€) auf Zinsen auf Gesellschafterdarlehen und 2.117 T€ (VJ 58 T€) auf Bankzinsen, Bereitstellungsgebühren und sonstige zinsähnliche Aufwendungen.

5. Steuern

Ertragsteuern wurden im Geschäftsjahr 343 T€ (VJ 21 T€) gezahlt, davon 236 T€ (VJ 20 T€) aus den Steuerrückstellungen.

VII. Angaben zur Kapitalflussrechnung

Der Finanzmittelfonds beträgt zum 31. Dezember 2019 5.767 T€ und lässt sich zum Posten "Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten" wie folgt überleiten:

31.12.2019 31.12.2018
T€ T€
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 5.767 10.104
jederzeit fällige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 -189
Finanzmittelfonds 5.767 9.915

Die sonstigen zahlungsunwirksamen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen die Effekte aus Wertberichtigungen der Forderungen und die Auflösung bzw. Bildung von Rückstellungen.

Es sind Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 3.145 T€ verpfändet.

VIII. Sonstige Angaben

1. Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2019 wurden im Durchschnitt 270 Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer und Auszubildende) beschäftigt, es waren nur Angestellte und keine gewerblichen Mitarbeiter beschäftigt.

2. Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschriften

Folgende Tochterunternehmen beabsichtigen, hinsichtlich ihres jeweiligen Jahresabschlusses von den Erleichterungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch zu machen:

MVZ Radiologie und Neurologie Mosbach GmbH, Mosbach

MVZ Meine Radiologie Franken GmbH (vormals MVZ Meine Radiologie Fürth GmbH), Fürth

3. Abschlussprüferhonorar

Das im Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorar des Konzernabschlussprüfers betrifft die Prüfung des Konzernabschlusses selbst, die Prüfung der Jahresabschlüsse von einbezogenen Tochtergesellschaften sowie die Überprüfung der Arbeit von anderen Teilbereichsprüfern einbezogener Tochterunternehmen und beträgt insgesamt 65,5 T€.

Das im Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorar anderer Abschlussprüfer von einbezogenen Tochtergesellschaften beträgt 122 T€.

4. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

a) Haftungsverhältnisse

Die zum 01. Januar 2019 einbezogenen Konzerngesellschaften haften aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten und können aus einem Darlehensvertrag über 58.000 T€ in Anspruch genommen werden. Zum Abschlussstichtag war das Darlehen aus dem Vertrag in Höhe von 46.344 T€ ausgereicht. Die Inanspruchnahme aus den Bürgschaften schätzen wir aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen uns nicht vor (§ 314 Nr. 19 HGB).

b) Sonstige finanzielle Verpflichtungen/außerbilanzielle Geschäfte

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen 15.943 T€ und betreffen im Wesentlichen Leasing-, Wartungs- und Mietverträge, längstens mit Laufzeiten bis 31.12.2029.

5. Geschäfte mit nahestehenden Personen

Im Jahr 2018 wurde dem damaligen Geschäftsführer ein unverzinsliches und unbesichertes Mitarbeiterdarlehen von TEUR 175 gewährt, das im Berichtsjahr unverändert bestand.

6. Organe der Gesellschaft und Aufwendungen für Organe

Gemäß Gesellschaftsvertrag sind Organe des Mutterunternehmens die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung. Geschäftsführer des Mutterunternehmens sind:

Dr. Dr. med. Dirk Knüppel, Bad Vilbel (ab 09. März 2020) Geschäftsführung (CEO) MRH Gruppe
Ingmar Beck, Bad Vilbel (ab 21. Januar 2020) Finanzgeschäftsführer (CFO)
Steffen Dauster, Murnau (bis 09. März 2020) Geschäftsführung (CEO) MRH Gruppe
Dr. Jens Wiese, Bad Soden im Taunus (bis 14. Januar 2020) Finanzgeschäftsführer (CFO)
Martin Herrmann, Frankfurt am Main (bis 04. Februar 2019) Manager
Marco Moser, Frankfurt am Main (bis 04. Februar 2019) Manager

Das Mutterunternehmen wird entweder durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Beide Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Martin Herrmann und Marco Moser haben im Berichtsjahr für ihre Geschäftsführertätigkeit keine Vergütung erhalten.

Mitglieder des Beirats der Gesellschaft während des Geschäftsjahres:

Prof. Dr. Michael Almeling, Bad Homburg Arzt, Gesundheitsökonom
Götz Meyer, Bad Homburg Investment Advisory Professionell, Triton
Andi Klein, Frankfurt am Main Investment Advisory Professionell, Triton
Martin Herrmann (bis 04. Februar 2020) Manager
Marco Moser, Frankfurt am Main (bis 04. Februar 2019) Manager

Die jährliche Vergütung für jedes Beiratsmitglied beträgt TEUR 30, für den Beiratsvorsitzenden TEUR 50.

7. Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses des Mutterunternehmens

Durch den bestehenden Bilanzverlust wird der Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorgetragen.

IX. Nachtragsbericht

Seit Januar 2020 breitet sich das Coronavirus weltweit weiter aus (Coronavirus-Pandemie). Laut Schätzung des ifo-Instituts vom März 2020 wird zwar erwartet, dass die Auswirkung auf die deutsche Wirtschaft mit 4,2 Prozentpunkten weniger Wachstum als ohne Pandemie insgesamt gering sein dürfte.

Für die Meine Radiologie Holding GmbH erwarten wir, dass aufgrund der Zusicherung diverser Kassenärztlicher Vereinigungen in den einzelnen Bundesländern, ab dem 1. Quartal 2020 den Praxen bis zu 90 % ihres kollektiven Vorjahresquartalumsatzes zu erstatten (eine analoge Regelung durch die Bundesebene auch für das 2. Quartal wird angestrebt), die Umsatzerlöse- je nach Dauer und Intensität der Pandemie - aufgrund verminderter Privatumsätze gegenüber dem Geschäftsjahr 2019 zwischen 5 und 10 % einbrechen können. Für spätere Geschäftsjahre gehen wir derzeit von einer schnellen Erholung und daher von keinen Umsatzeinbrüchen gegenüber dem Geschäftsjahr 2019 aus.

Am 25./27. März 2020 wurde das Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen vom Deutschen Bundestag/Bundesrat verabschiedet. Die wesentlichen Eckpunkte dieses Gesetzes für die vertragsärztlichen Leistungserbringer sind folgende:

1.

Bei einer Umsatzminderung von mehr als 10,0% gegenüber dem Vorjahresquartal, die durch einen Rückgang der Fallzahlen aufgrund der Coronavirus-Pandemie begründet ist, können niedergelassene Ärzte durch Ausgleichzahlungen sowie durch die zeitnahe Anpassungen der Honorarverteilung unterstützt werden.

2.

Zusätzliche Kosten für außerordentliche Maßnahmen, die zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung erforderlich sind, werden den kassenärztlichen Vereinigungen durch die Krankenkassen erstattet.

Aus dem Infektionsschutzgesetz ergibt sich außerdem der Anspruch von Ärzten auf Entschädigung, wenn der Praxisbetrieb aus infektionsrechtlichen Gründen untersagt wird.

Die wesentlichen Eckpunkte dieses Gesetzes für die Krankenhäuser sind folgende:

1.

Als Ausgleich für Erlösverluste wegen der Verschiebung oder Aussetzung planbarer Aufnahmen, Eingriffe oder Operationen erhalten Krankenhäuser vom 16. März 2020 bis zum 30. September 2020 einen Pauschalbetrag in Höhe von € 560 je Tag für im Vergleich zur durchschnittlichen Belegung in 2019 geringere Patientenzahlen. Aufgrund einer wöchentlichen Meldung der Zahlen an die zuständige Landesbehörde erfolgt eine zeitnahe Auszahlung an die Krankenhäuser.

2.

Für zusätzlich geschaffene intensivmedizinische Behandlungskapazitäten mit maschineller Beatmungsmöglichkeit erhalten Krankenhäuser einen bundeseinheitlichen Betrag in Höhe von € 50.000 für jedes bis zum 30. September 2020 aufgestellte oder vorgehaltene Bett. Eine zeitnahe Auszahlung über die Landesbehörde wird sichergestellt.

3.

Zur pauschalen Abgeltung von Preis- und Mengensteigerungen infolge des Coronavirus, insbesondere bei persönlichen Schutzausrüstungen, rechnen zugelassene Krankenhäuser vom 1. April 2020 bis zum 30. September 2020 je voll- und teilstationärem Patient einen Zuschlag in Höhe von € 50 ab.

4.

Der übergangsweise Pflegeentgeltwert wird ab dem 1. April 2020 auf € 185,00 angehoben. Bis zum 31. März 2020 bleibt es beim Übergangsbetrag von € 146,55. Wenn die Erhebung des Zuschlags zu einer Unterdeckung der tatsächlichen Pflegepersonalkosten führt, erfolgt ein vollständiger Ausgleich. Bei einer Überdeckung der Pflegepersonalkosten erfolgt keine Rückzahlung durch das Krankenhaus.

5.

Vom Tag der Verkündung des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2020 gilt eine Zahlungsfrist für erbrachte und abgerechnete Krankenhausleistungen von fünf Tagen nach Rechnungseingang.

6.

Die mit dem MDK-Reformgesetz für das Jahr 2020 festgelegte maximale Krankenhausrechnungs-Prüfquote in Höhe von 12,5% wird auf 5,0% gesenkt. Die für 2020 vorgesehene Strafzahlung in Höhe von 10,0% des Differenzbetrags bzw. mindestens € 300 wird gestrichen und die für das Jahr 2021 vorgesehenen Strafzahlungen werden um ein Jahr verschoben.

Neben der Strahlentherapie in Franken wurde am 23. Januar 2020 eine weitere Strahlentherapie in Augsburg erworben. Nach dem Abschluss haben sich Änderungen in der Geschäftsführung ergeben. So treten Herr Dr. Dr. med. Dirk Knüppel als CEO in die Gesellschaft ein, Herr Ingmar Beck als CFO.

 

Frankfurt am Main, den 30. April 2020

Meine Radiologie Holding GmbH

Die Geschäftsführer

Dr. Dr. med. Dirk Knüppel

Ingmar Beck

Entwicklung des Konzernanlagevermögens im Geschäftsjahr 2019

Anschaffungs- und Herstellungskosten
1.1.2019 Zugänge Zugänge aus Veränderung Konsolidierungskreis Umbuchungen Abgänge 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 827.440,62 76.421,44 112.633,82 112.322,88 9.405,00 1.119.413,76
2. Geschäfts- oder Firmenwert 46.447.446,11 25.793.668,61 136.322,88 -112.322,88 0,00 72.265.114,72
47.274.886,73 25.870.090,05 248.956,70 0,00 9.405,00 73.384.528,48
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2.318,00 -3.263,91 394.377,27 0,00 0,00 393.431,36
2. Technische Anlagen und Maschinen 1.148.499,62 0,00 0,00 -629.646,14 8.738,00 510.115,48
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.078.962,92 3.364.432,56 1.734.721,92 629.646,14 194.880,04 10.612.883,50
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.834,98 58.310,00 0,00 0,00 1.834,98 58.310,00
6.231.615,52 3.419.478,65 2.129.099,19 0,00 205.453,02 11.574.740,34
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 85.904,38 0,00 229.027,55 0,00 0,00 314.931,93
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2.078,90 0,00 0,00 0,00 2.078,90 0,00
3. Beteiligungen 52.115,20 0,00 0,00 0,00 0,00 52.115,20
140.098,48 0,00 229.027,55 0,00 2.078,90 367.047,13
53.646.600,73 29.289.568,70 2.607.083,44 0,00 216.936,92 85.326.315,95
Kumulierte Abschreibungen
1.1.2019 Zugänge Zugänge aus Veränderung Konsolidierungskreis Umbuchungen Abgänge 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 255.855,96 133.907,44 112.772,32 108.327,38 9.142,00 601.721,10
2. Geschäfts- oder Firmenwert 3.458.428,72 6.183.849,15 132.326,37 -108.327,38 0,00 9.666.276,86
3.714.284,68 6.317.756,59 245.098,69 0,00 9.142,00 10.267.997,96
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 45.366,09 4.161,27 0,00 0,00 49.527,36
2. Technische Anlagen und Maschinen 249.092,60 24.376,00 24.759,27 -42.064,41 2.549,00 253.614,46
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.549.457,67 1.055.985,28 2.192.177,34 42.064,41 74.023,04 4.765.661,66
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
1.798.550,27 1.125.727,37 2.221.097,88 0,00 76.572,04 5.068.803,48
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
5.512.834,95 7.443.483,96 2.466.196,57 0,00 85.714,04 15.336.801,44
Buchwerte
31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 517.692,66 571.584,66
2. Geschäfts- oder Firmenwert 62.598.837,86 42.989.017,39
63.116.530,52 43.560.602,05
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 343.904,00 2.318,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 256.501,02 899.407,02
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.847.221,84 3.529.505,25
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 58.310,00 1.834,98
6.505.936,86 4.433.065,25
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 314.931,93 85.904,38
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 2.078,90
3. Beteiligungen 52.115,20 52.115,20
367.047,13 140.098,48
69.989.514,51 48.133.765,78

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Meine Radiologie Holding GmbH (bis zum 27. Dezember 2019 Deutsche Radiologie Holding GmbH), Frankfurt am Main

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Meine Radiologie Holding GmbH (bis zum 27. Dezember 2019 Deutsche Radiologie Holding GmbH), Frankfurt am Main, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzerngewinn- und -verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Meine Radiologie Holding GmbH, Frankfurt am Main für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Mainz, den 30. April 2020

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