MSK Ungarn
Holding GmbH
Kleve
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2023
EUR |
30.9.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
362.551,51 |
3.550.063,51 |
| I.
Finanzanlagen |
362.551,51 |
3.550.063,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.970.071,54 |
2.706.921,40 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.889.042,73 |
2.612.201,05 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
81.028,81 |
94.720,35 |
| Aktiva |
7.332.623,05 |
6.256.984,91 |
Passiva
|
|
30.9.2023
EUR |
30.9.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.637.577,07 |
4.637.577,07 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
4.611.577,07 |
4.611.577,07 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
29.000,00 |
28.760,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.666.045,98 |
1.590.647,84 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.666.045,98 |
1.590.647,84 |
| Passiva |
7.332.623,05 |
6.256.984,91 |
Anhang zum Jahresabschluss
I. Allgemeines
Der beigefügte Jahresabschluss zum 30. September
2023 der Firma
MSK Ungarn Holding GmbH
mit Sitz Benzstraße 3, in 47533 Kleve, wurde
unter Berücksichtigung der nachfolgenden Angaben und
Erläuterungen nach den handelsrechtlichen
Gewinnermittlungsvorschriften erstellt.
II. Gesellschaft, Gesellschafter und Gegenstand
Die Gesellschaft wurde durch notariellen Vertrag vom
01.07.2013 gegründet.
Die Gesellschaft hat Ihren Sitz in Kleve.
Registergericht ist das Amtsgericht Kleve, eingetragen ist
die Gesellschaft dort unter der Nummer HRB 12298.
Das Stammkapital beträgt EUR 26.000,00.
Gegenstand der Gesellschaft ist das Halten von
Gesellschaftsbeteiligungen.
Geschäftsführer im Geschäftsjahr
2022/2023 waren Herr Dipl.-Ing. Reiner Hannen und Frau
Christina Hannen.
Beide Geschäftsführer sind
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit, insofern mit der
Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
III. Jahresabschluss
1.
Allgemeine Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze:
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
aufgestellt, ergänzend dazu waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes (GmbHG) zu beachten.
Die Berichtsfirma ist zum Bilanzstichtag eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB
i.V.m. § 267a Abs. 3. Nr. 3 HGB. Eine
Prüfungspflicht ergibt sich in Anwendung des §
316 HGB nicht.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens nach §
275 Abs. 2 HGB angewandt.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("going
concern") ausgegangen. Das Vorliegen der Voraussetzungen
zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit wurde
von der Geschäftsführung der Gesellschaft
geprüft.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
Im Einzelnen wurden folgende Grundsätze
angewandt:
a.) Anlagevermögen
Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
vermindert um planmäßige und evtl. - bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung -
außerplanmäßige Abschreibungen bewertet.
Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im
Geschäftsjahr 2022/2023 nicht vorgenommen.
b.) Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen bei
erkennbaren Risiken angesetzt.
Fremdwährungsforderungen mit einer Restlaufzeit
von unter einem Jahr sowie liquide Mittel in
Fremdwährungen wurden zum Tageskurs am Bilanzstichtag
umgerechnet.
Die übrigen Vermögensgegenstände
wurden zum Nennwert bilanziert.
c.) Eigenkapital
Zum 25.07.2014 wurde das Stammkapital der MSK Ungarn
Holding GmbH um EUR 1.000,00 durch die Einbringung einer
Beteiligung von T€ 25 auf T€ 26 erhöht.
d.) Schulden
Der Teil der gebildeten Rückstellungen, welcher
auf Ausgaben entfällt, die nach Ablauf des dem
Abschlussstichtag folgenden Geschäftsjahres anfallen,
wird mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins abgezinst.
Bei der Ermittlung der Rückstellung für
Archivierungskosten wurde eine durchschnittliche
Restaufbewahrungsdauer von 5,5 Jahren und voraussichtliche
Preis- und Kostensteigerungen zugrunde gelegt.
Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den
Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz
angesetzt, sofern sich diese in späteren
Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive und
passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Im
Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum
Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des
§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht.
Die sonstigen Rückstellungen sind mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen, der unter Beachtung des
Vorsichtsprinzips bei vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung anzusetzen ist.
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit größer
einem Jahr bestehen nicht, sämtliche Forderungen in
Höhe von TEUR 6.889,0 (VJ TEUR 5.799,7) sind innerhalb
eines Jahres fällig.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt zum Stichtag
TEUR 2.666,0 (VJ TEUR 1.590,6).
IV. Sonstige Angaben
1.
Haftungsverhältnisse/Eventualverbindlichkeiten:
Haftungsverhältnisse nach
§ 251 HGB oder andere
Eventualverbindlichkeiten sind nicht erhebbar und liegen
laut Auskunft der Geschäftsführung auch nicht
vor.
2.
Geschäftsführung:
Die Mitglieder der Geschäftsführungsorgane
sowie Kredite gegen die Geschäftsführung ergeben
sich aus dem Punkt "Allgemeines" sowie aus den
Kontennachweisen zur Bilanz.
3.
Konzernabschluss:
Die Berichtsfirma ist nicht in einen Konzernabschluss
einzugliedern.
4.
Angaben zum Anteilsbesitz:
Anzugebende mindestens 20%ige Beteiligungen an
anderen Unternehmen durch die Berichtsfirma liegen nach
Auskunft der Geschäftsführung vor und ergeben
sich aus dem Anlagenverzeichnis zur Position "Anteile an
verbundenen Unternehmen".
5. Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer:
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 2. Hierbei handelt es sich um die
beiden Geschäftsführer (ohne Aktivbezüge)
der Gesellschaft.
6. Verwendung des Jahresergebnisses:
Die Einbuchung des Gewinnabführungsanspruchs
erfolgte auf der Grundlage des vorliegenden
Ergebnisabführungsvertrages.
Kleve,
________________________
Dipl.-Ing. Reiner Hannen
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Kleve, den 30.04.2024;
gez.
Dipl.-Ing. Reiner Hannen (Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.04.2024
festgestellt.
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