Comulus
AG
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2016 bis zum 31.03.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2017
EUR |
31.3.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
444.714,23 |
414.312,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
246.208,00 |
301.923,00 |
| II.
Sachanlagen |
193.506,23 |
107.389,00 |
| III.
Finanzanlagen |
5.000,00 |
5.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
192.929,67 |
778.776,09 |
| I.
Vorräte |
23.764,76 |
23.958,40 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
148.533,77 |
723.357,09 |
| III.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten |
20.631,14 |
31.460,60 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.190,98 |
16.464,85 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
107.574,42 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
755.409,30 |
1.209.552,94 |
Passiva
|
|
31.3.2017
EUR |
31.3.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
126.851,02 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
210.000,00 |
200.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
60.000,00 |
0,00 |
| 1.
Einstellung während des
Geschäftsjahres |
60.000,00 |
0,00 |
| 2.
Agio aus der Ausgabe von Anteilen |
60.000,00 |
0,00 |
| III.
Bilanzverlust |
377.574,42 |
73.148,98 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
107.574,42 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
23.855,00 |
29.020,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
731.554,30 |
1.053.681,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
755.409,30 |
1.209.552,94 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Comulus AG mit Sitz in Berlin wird im
Handelsregister unter der Nummer HR B 165266 beim
Amtsgericht in Charlottenburg geführt.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der
Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften gemäß den §§
242 ff., 264 ff. HGB sowie den einschlägigen
Vorschriften des AktG aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Aufstellung des Anhangs erfolgte unter
Inanspruchnahme der größenabhängigen
Erleichterungen gemäß § 288 Abs. 1 HGB.
Aufgrund des "Nicht durch Eigenkapital gedeckten
Fehlbetrages" i. H. v. T€ 108 wurde ein
Rangrücktritt hinsichtlich eines unter den
Verbindlichkeiten ausgewiesenen Darlehens über T€
232 erklärt.
Im Geschäftsjahr 2016/2017 wurden erstmals die
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des HGB in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG)
angewendet.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wurde von dem Grundsatz der
Unternehmensfortführung ausgegangen
(going-concern-Prinzip, § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis
256 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatz- und Bewertungsvorschriften für
Kapitalgesellschaften (§§ 269 bis 274, 279 bis
283 HGB) aufgestellt.
Im Einzelnen wurden folgende
Bewertungsgrundsätze angewendet:
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
lineare Abschreibungen, die der voraussichtlichen
Nutzungsdauer entsprechen, bewertet. Bei den
Anschaffungskosten werden Minderungen und Nebenkosten
berücksichtigt (§ 255 Abs. 1 HGB).
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis zu € 410,00 wurden
gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der
Anschaffung voll abgeschrieben und als Abgang
berücksichtigt.
Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten
bewertet.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips (§ 253 Abs. 3
HGB).
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zum
Nominalwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden
durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem
allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde dadurch
Rechnung getragen, dass eine Pauschalwertberichtigung auf
die Nettoforderungen (ohne die einzelwertberichtigten
Forderungen) gebildet wurde.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital wurde mit seinem Nennwert
angesetzt.
Bei der Bildung der sonstigen Rückstellungen ist
den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen. Sie sind in Höhe des
Erfüllungsbetrages bemessen, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
3. Angaben zu Posten der Bilanz
Die Restlaufzeit der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände beträgt nicht mehr als
ein Jahr.
Das Grundkapital beträgt € 210.000,00
und ist eingeteilt in 210.000 Aktien; diese sind als
Inhaberaktien ausgestellt.
In die Kapitalrücklage wurden
€ 60.000,00 als Agio aus der Ausgabe von neuen
Aktien eingestellt.
Der Bilanzverlust enthält einen Verlustvortrag
in Höhe von T€ 73.
Die Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern i. H. v.
T€ 12,6 (Vj.: T€ 2).
Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr.
4. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2016/2017 wurden
durchschnittlich 9 (Vj.: 7) Arbeitnehmer beschäftigt.
Zum Bilanzstichtag bestanden sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus 3 Leasingverträgen mit einer
Restlaufzeit von 20 bis 30 Monaten. Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungen aus diesen Leasingverträgen
beläuft sich auf T€ 386,6.
Berlin, den 18. Juli 2017
gez. Dirk Walla
(Vorstand)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2017 festgestellt.
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