FW Automobile GmbH
Hannoversche Straße 23, 31547 Rehburg-Loccum, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Uwe Deutschmann seit 10.10.2007 | Geschäftsführer |
Ferdinand Wesling jun. seit 12.10.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Irie Wessling | 100.00% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
FW Automobile GmbHEigenbeteiligung | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 50.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FW Automobile GmbHRehburg-LoccumJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht 20231. Grundlagen des Unternehmens FW Automobile GmbH mit Hauptsitz in Rehburg-Loccum betreibt insgesamt 4 Kfz-Reparaturwerkstätten an folgenden Standorten: Münchehagen, Loccum, Stolzenau und Neu Staßfurt. Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art und Kraftfahrzeugzubehör, der Betrieb von Kfz-Reparaturwerkstätten sowie alle Geschäfte der Automobil- und Automobilzubehörbranche. 2. Wirtschaftsbericht Rahmenbedingungen Die Auslastung der Standorte bezogen auf die Reparaturen ist gut. Auftragseingänge bezogen auf Neufahrzeugbestellungen und Reparaturen führten zu einem guten Betriebsergebnis. Geschäftsverlauf FW Automobile GmbH konnte das Geschäftsjahr 2023 erfolgreich abschließen. Die Umsätze stiegen um 1,777 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr. Dies entspricht einen Zuwachs von 12,7 %. Der vorläufige Gewinn von 698.980 Euro hat sich gegenüber dem Vorjahr in etwa verdoppelt. Auf der Grundlage der Vorjahreszahlen wurden die Aufwendungen und Erträge für das Geschäftsjahr 2023 vorsichtig geplant. Das Ergebnis ist allerdings deutlich besser ausgefallen, da es auch im Geschäftsjahr 2023 bei dem geplanten Wertstattumbau in Münchehagen zu Verzögerungen kam, und es somit keine Einschränkungen im Ablauf des Werkstattbetriebs gab. Wirtschaftliche Lage des Unternehmens Ertragslage Der im Geschäftsjahr 2023 erzielte vorläufige Jahresüberschuss von 698.980 Euro ergibt sich wie in den Vorjahren, überwiegend aus den Geschäftsfeldern Fahrzeugreparatur, Fahrzeugverkauf, Ersatzteilverkauf, Kraftstoffverkauf (Tankstellenbetrieb) sowie Zinseinnahmen. Vermögenslage Das Gesamtvermögen hat sich, vor allem bedingt durch den Anstieg der Bankguthaben um TEUR 881 erhöht. Dies entspricht einem Anstieg von ca. 10,7 %. Finanzlage Im Rahmen des Finanzmanagements wird vorrangig darauf geachtet, sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus dem laufenden Geschäftsverkehr sowie gegenüber den finanzierenden Banken termingerecht nachkommen zu können. Darüber hinaus gilt es, Zahlungsströme so zu gestalten, das ausreichend Eigenmittel für die Instandhaltung und Neuinvestitionen zur Verfügung stehen ohne dass dadurch die Eigenkapitalquote beeinträchtig wird. Unsere Verbindlichkeiten bestehen ausschließlich in Euro-Währung, sodass Währungsrisiken nicht bestehen. Finanzielle (und nichtfinanzielle) Leistungsindikatoren Finanzielle Leistungsindikatoren Das Unternehmen ist überwiegend durch Eigenkapital finanziert. Die Eigenkapitalquote beträgt ca. 69 %. Die Eigenkapitalrentabilität beträgt ca. 11 %. Die Finanzierungssituation ist dementsprechend als gut zu beurteilen. Die Gesamtkapitalrendite vor Zinsen und Steuern beträgt ca. 9,6 %, die Umsatzrendite vor Steuern 6,2 % und der EBITA TEUR 1.035. Sämtliche Kennzahlen haben sich im Vergleich zum Vorjahr verbessert. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren FW Automobile GmbH ist nach ISO 9001:2015 zertifiziert. Durch die Zertifizierung ergibt sich, dass Kundenbelange sowie Kundenzufriedenheit fortlaufend im Fokus des Unternehmens stehen und ausgewertet werden. Diese Auswertung ergab im Verlauf des Geschäftsjahres 2023 keinen Grund zu Sorge. Des Weiteren wird großen Wert auf die Weiterbildung und Qualifizierung der Mitarbeiter gelegt. Auf Arbeitnehmerbelange wird durch Aufarbeitung der geführten Mitarbeitergespräche reagiert. 3. Risiko- und Chancenbericht Risiken der künftigen Entwickelung Risiken werden in regelmäßiger interner Berichterstattung analysiert, und mit dem Gesellschafter besprochen. Unsere Risikobewertung ist darauf ausgerichtet, eine dauerhafte Zahlungsfähigkeit sicherzustellen und das Eigenkapital zu stärken. Risiken aufgrund Zahlungsausfällen der in Rechnung gestellten Leistungen sind z.Zt. nicht erkennbar, werden aber fortlaufend bewertet. Chancen der künftigen Entwicklung Auch für die Zukunft erwarten wir eine gute Auftragslage, die zur Erfüllung der geplanten Ziele positiv beiträgt. Investitionen in die Ausbildung unserer Mitarbeiter, sowie neue Fahrzeugtechniken bringen Chancen für zukünftiges Wachstum. 4. Prognosebericht Für das Geschäftsjahr 2024 wird gemäß der erstellten Planung ein Gewinn von 514.944 Euro erwartet. Dies entspricht einem vorläufigen Ergebnisrückgang von ca. 26 % des Vorjahresergebnisses. Begründet ist der Rückgang in dem begonnenen Werkstattumbau in Münchehagen, so wie der z.Zt. schwächelnden Wirtschaft. Ein zurückhaltendes Kaufverhalten im Bereich der Neufahrzeugvermarktung ist bereits deutlich spürbar. Weiterhin gibt auch der sich abzeichnende Fachkräftemangel Grund zur Sorge.
Rehburg-Loccum, 22. April 2024 Uwe Deutschmann, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang 20231. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften erstellt. Er entspricht in Gliederung und Bewertung den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Gesellschaft gemäß § 267 Absatz 2 HGB. Die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften werden im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise und für Zwecke der Offenlegung vollumfänglich in Anspruch genommen. 2. Angaben zur Bewertung und Bilanzierung Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind gemäß den §§ 266 und 275 Absatz 2 HGB gegliedert. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen sind nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 wurden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu Nennwerten. Dem Ausfallrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung in Höhe von ca. 1,5 % des Nettoforderungsbestandes angemessen Rechnung getragen. Konkrete Ausfallrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nominalwert angesetzt. Die Bemessung der sonstigen Rückstellungen erfolgt unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken und Verpflichtungen. Sie sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bemessen. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens der FW Automobile GmbH ist im beiliegenden Anlagenspiegel dargestellt. Verbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben EUR 565.872,56 eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. 4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen In 2024 ist mit Mietaufwendungen von ca. TEUR 346 zu rechnen. Aus bestehenden Mietleasingverträgen ergeben sich finanzielle Verpflichtungen von ca. TEUR 12 für 2024. 5. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Die Geschäftsführung oblag im abgelaufenen Geschäftsjahr: Herrn Uwe Deutschmann, Rehburg-Loccum, Geschäftsführer der FW Automobile GmbH Herrn Ferdinand Wesling jun., Rehburg-Loccum, Geschäftsführer der Ferdinand Wesling GmbH & Co. KG. 6. Angaben über die Zahl der beschäftigten Mitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer betrug im Geschäftsjahr 41. Die Berechnung erfolgt gemäß § 267 Absatz 5 HGB. 7. Angaben über Registrierung
8. Angabe nach § 264 Absatze 2 HGB Die Gesellschaft hat für Forderungen gegen die FG Kunststoffmatten GmbH, in Höhe von EUR 480.000,00 einen Rangrücktritt erklärt. Aufgrund aktueller Planungen der FG Kunststoffmatten GmbH ist von einer Tilgung aus künftigen Gewinnen auszugehen. sonstige BerichtsbestandteileUnterzeichnung des Jahresabschlusses nach § 245 HGB
Rehburg-Loccum, 27. Februar 2024 FW Automobile GmbH, Rehburg-Loccum Uwe Deutschmann, Geschäftsführer Ferdinand Wesling jun., Geschäftsführer Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 30.07.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die FW Automobile GmbH Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der FW Automobile GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang 2023, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der FW Automobile GmbH für das Geschäftsjahr 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023. • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Absatz 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Nienburg, 29. April 2024 WTV
TREUHANDGESELLSCHAFT VOGEL & KURZHALS GMBH
A. Kurzhals, Wirtschaftsprüferin |
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