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Hausbau GmbH
Kabelsketal
OT Dölbau (Saalkreis
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
27.408,00 |
58.912,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
137.847,99 |
174.288,43 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
790,42 |
1.364,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
166.046,41 |
234.565,41 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
40.764,05 |
33.595,61 |
| B.
Rückstellungen |
7.121,40 |
12.422,20 |
| C.
Verbindlichkeiten |
118.160,96 |
188.547,60 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
77.801,38 |
134.737,55 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
40.359,58 |
53.810,05 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
166.046,41 |
234.565,41 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2018 wurde nach den Vorschriften des HGB insbesondere der
§§ 242 ff. HGB und in Anlehnung der §§
264 ff. HGB sowie unter Berücksichtigung der
größenabhängigen Erleichterungen
aufgestellt.
Die Gesellschaft gilt nach den
Größenmerkmalen des § 267aAbs. 1 HGB als
Kleinstkapitalgesellschaft.
Bei den Erläuterungs- und Ausweispflichten im
Anhang wurde ebenfalls von den genannten
größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch
gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen
den handelsüblichen und ertragsteuerlichen
Vorschriften. Der Jahresabschluss enthält
sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge,
soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das
Saldierungsverbot nach § 246 Abs. 2 HGB wurde
beachtet.
Sämtliche Bilanzposten sind gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Die im Anlagenvermögen ausgewiesenen
Gegenstände sind bestimmt, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Rückstellungen wurden nach den Bestimmungen des
§ 249 und § 253 Abs. 1 HGB gebildet.
Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des
§ 250 HGB ausgewiesen.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wurde von einer Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden sind zum
Abschlussstichtag einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 2
und 3 HGB).
Das Vorsichtsprinzip gemäß § 252 Abs.
1 Nr. 4 HGB wurde beachtet.
Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Umlaufvermögen
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten unter Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden
durch Abschreibungen auf diese Forderungen
berücksichtigt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach den Bestimmungen
des § 249 HGB gebildet und nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung, im Einklang mit § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB, angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen
Rückzahlungsbeträgen passiviert.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen keine
Rechte und Pflichten.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestehen nicht.
Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
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Frau Cornelia Wolf
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ausgeübter Beruf:
|
Kauffrau
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Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss beträgt EUR 7.168,44.
Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Kabelsketal, OT Dölbau, 04.02.2020
gez. Cornelia Wolf
Geschäftsführerin
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.02.2020 festgestellt.
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