Plantag Lacke GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hanno Baumann seit 27.12.2012 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Baumann Beteiligungs- und Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Baumann Beteiligungs- und Immobilienverwaltungsgesellschaft mbHDetmoldKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022KONZERN-LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022I. Grundlagen des Konzerns Die Baumann Beteiligungs- und Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH ist eine Unternehmensgruppe der chemischen Industrie, welche Lacke und Lackhilfsstoffe, im Wesentlichen für die Möbel- und Möbelzulieferindustrie, herstellt und vertreibt. Die Produkte werden über Tochtergesellschaften produziert und entweder direkt im Inland vertrieben, oder über weitere, teilweise 100%ige, Tochtergesellschaften in das Ausland exportiert. II. Wirtschaftsbericht Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der Branche Die konjunkturelle Lage in Deutschland war im Jahr 2022 weiterhin gekennzeichnet durch das Auslaufen der Corona - Pandemie. Die für die Lackherstellung benötigten Rohstoffe kommen zu einem erheblichen Maß aus Asien / China. In China galt bis zuletzt die Null - Covid Strategie, die zu partiellen Lockdowns in China führte. Dadurch wurden die Lieferketten bis Ende 2022 massiv gestört und die Preise der Rohstoffe wurden auch im ersten Halbjahr 2022 teilweise massiv erhöht. Die Weitergabe dieser Preiserhöhungen im Markt konnte, trotz erheblicher Bemühungen, nur in mehreren Schritten erfolgen und wurde zur Mitte 2022 eingestellt, weil der Markt durch beginnende Nachfrageschwäche keine Preiserhöhungen mehr akzeptiert hat. Diese Einschätzung gilt für die gesamte Branche der Holzlackhersteller. Seit Februar 2022 tobt ein Krieg in der Ukraine zwischen Russland und der Ukraine. Die Folgen sind erheblich und zeigen sich durch eine deutlich angestiegene Inflation und Leitzinsen. Dies führt zu erheblicher Kaufzurückhaltung der Konsumenten, was wiederum erhebliche Umsatzrückgänge in der zweiten Jahreshälfte und darüber hinaus erwarten lässt. Insgesamt muss man grundsätzlich erkennen, dass sich das Einrichtungsverhalten der Verbraucher in Europa geändert hat. Die pro qm Wohnung mit Möbeln belegte Fläche sinkt. Außerdem gewinnen kunststoffbeschichtete Möbel immer größere Marktanteile. Dies bedeutet, dass langfristig Umsatzzuwächse in Europa nur noch über Verdrängung anderer Lacklieferanten möglich sein werden. Neben dem deutschen Markt werden in der Branche erhebliche - meist über 50 % der Umsätze - im Ausland erzielt. Die meisten Umsätze werden dabei in Osteuropa und im deutschsprachigen Raum erzielt. Die einzelnen Zielländer haben bis heute alle mehr oder weniger stark mit den Auswirkungen von Corona und dem Ukraine - Krieg zu kämpfen. In den Zielländern findet man leider nicht die wirtschaftliche und politische Stabilität vor, die wir in Deutschland kennen und schätzen. Im Gegenteil sind diese Märkte anfällig für politische Vetternwirtschaft, Währungsschwankungen, Korruption, bis hin zu kriegerischen Auseinandersetzungen. Leistungsindikatoren, Geschäftsverlauf und Lage des Konzerns Wesentliche Leistungsindikatoren Bedeutsame Leistungsindikatoren für die Baumann Unternehmensgruppe, die auch zur internen Steuerung der Unternehmensgruppe herangezogen werden, sind:
Zur Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage des Konzerns wird nachfolgend insbesondere auch auf diese Leistungsindikatoren eingegangen. Jahresergebnis/Ertragslage Das Ergebnis vor Ertragsteuern beträgt -335 TEUR (Vorjahr: 1.930 TEUR). Nach Steuern weist die Baumann Unternehmensgruppe einen Jahresfehlbetrag von 303 TEUR (Vorjahr: Jahresüberschuss von 1.984 TEUR) aus. Zum Konzernergebnis haben die inländischen Gesellschaften mit -1,11 Mio. EUR (Vorjahr: 1,56 Mio. EUR) und die ausländischen Gesellschaften mit 187 TEUR (Vorjahr: 630 TEUR) beigetragen (jeweils vor Konsolidierungsbuchungen); ergebniswirksame Konsolidierungsbuchungen haben das Konzernergebnis in Summe um 620 TEUR erhöht (Vorjahr: Minderung um 204 TEUR). Das Jahresergebnis erhöht sich durch Erträge aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 32 TEUR (Vorjahr: 55 TEUR). Umsatzerlöse Die Baumann-Unternehmensgruppe konnte im Berichtsjahr einen Umsatz von 63.103 TEUR (Vorjahr: 61.013 TEUR) ausweisen; dies entspricht einem Umsatzanstieg von 3,4 %. Die Entwicklung der Umsatzerlöse blieb damit hinter dem Plan zurück. Bankverschuldung/Finanzlage Die Baumann Unternehmensgruppe hat Bankverbindlichkeiten in Höhe von 14.301 TEUR (Vorjahr: 10.441 TEUR). Die planmäßig im Geschäftsjahr aufgenommenen Darlehen in Höhe von 1,7 Mio. EUR stehen wie die besehenden Bankverbindlichkeiten mit dem Erwerb von Grundstücken bzw. der Errichtung von Betriebsgebäuden im Zusammenhang. Daneben wurden weitere kurzfristige Darlehen in Höhe von 3,7 Mio. EUR aufgenommen. Die Tilgungen der Darlehen werden planmäßig durchgeführt. Demgegenüber stehen Bankguthaben von 638 TEUR (Vorjahr: 1.095 TEUR). Das Eigenkapital ist im Geschäftsjahr um 756 TEUR auf 15.253 TEUR gesunken, die Eigenkapitalquote hat sich aufgrund der angestiegenen Bilanzsumme von 36,6 % im Vorjahr auf 33,7 % im Geschäftsjahr verringert. Geschäftsverlauf und Lage des Konzerns Wie aus dem Vorgenannten ersichtlich, ist die Geschäftsentwicklung des Konzerns im Geschäftsjahr nicht zufriedenstellend verlaufen. Die Lieferkettenprobleme und die gestiegenen Rohstoffkosten haben auch im Jahr 2022 noch erhebliche Probleme bereitet. Das Konzernergebnis hat die Erwartungen in 2022 nicht erfüllt. Die geplanten Umsatzerlöse für das Jahr 2022 konnten nicht erreicht werden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass ein Großkunde Mitte 2022 auf einen anderen Lack - Lieferanten umgestellt hat. III. Chancen- und Risiko- sowie Prognosebericht Chancen und Risiken Der hohe Exportanteil birgt das grundsätzliche Risiko von Forderungsausfällen. Ausländische Märkte sind zum Teil über eine Kreditversicherung nicht versicherbar. Da es sich im Ausland oft um Großkunden handelt, bestehen bei üblichen Zahlungszielen von 60 bis 90 Tagen zum Teil relativ hohe Forderungen. Ein permanentes Risiko, besonders im Hinblick auf Exporte, sind Währungsrisiken, die in den einzelnen Ländern mehr oder weniger stark ausgeprägt sind. Dem härter werdenden Wettbewerb werden wir weiterhin durch Erfahrung, Innovation, Zuverlässigkeit und durch ein hohes Maß an Qualität begegnen. Dies soll auch dafür sorgen neue Kunden zu gewinnen und Kunden, die uns verlassen haben, zurückzuholen. Auf der Beschaffungsseite können wir auf eine breite Palette von Liefermöglichkeiten zurückgreifen. Die Lieferketten haben sich im Laufe des Jahres 2022 weitgehend wieder aufgebaut, so dass sich die Lage im Bereich der Beschaffung normalisiert hat. Dennoch sehen wir in unserem Markt weiteres Potential und versuchen in diesen sehr volatilen Marktverhältnissen durch enge Zusammenarbeit mit Lieferanten und Kunden Risiken frühzeitig zu erkennen und dementsprechend minimieren zu können. Der Fokus liegt dabei unter anderem auf den Tochterfirmen, die in die jeweiligen Märkte vorstoßen und potenzielle Kunden mit unseren Produkten und Service zufriedenstellen sollen. Wir werden 2023 erheblich in den Standort im Industriegebiet in Detmold investieren, um effektiver produzieren und Änderungen in den Anforderungen des Marktes besser begegnen zu können. Das Ziel in Europa kann nur sein, besser und schneller und kostengünstiger als der Wettbewerb zu sein, um zusätzliche Marktanteile zu gewinnen. Sämtliche Investitionen in den Standort folgen diesen Prämissen. Prognose Eine Prognose für das Jahr 2023 abzugeben, fällt sehr schwer, weil praktisch alle Einflussfaktoren auf den Geschäftsverlauf volatil erscheinen. Der Krieg in Europa und die sich daraus ergebenden Folgen, wie Inflation, Flüchtlingsströme, hohe Zinsen etc. führen zu einem Nachfragerückgang, der auch die Möbelindustrie - also unsere Kunden - hart trifft und weiter treffen wird. Auch die geplanten Gesetze, z. B. zum Klimaschutz verunsichern die Menschen und lassen den Konsum weiter einbrechen. Wir rechnen in 2023 mit einem Umsatzrückgang im einstelligen Bereich. Wir gehen weiter davon aus, dass durch die Nachfrageschwäche die Preise für die von uns eingesetzten Rohstoffe moderat sinken werden. Wir gehen davon aus, dass wir in 2023 die Löhne der Mitarbeitenden anpassen müssen und wir weitere Kostensteigerungen in sämtlichen Kostenarten sehen werden. Unter Abwägung des Gesagten rechnen wir für das Jahr 2023 mit einem Konzernergebnis nahe oder um Null.
Detmold, den 11. Oktober 2023 Geschäftsführung Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022AKTIVA
KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022
KONZERNANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 20221 Allgemeine Angaben Die Muttergesellschaft hat ihren Sitz in Detmold und ist beim Amtsgericht Lemgo im Handelsregister, Abteilung B, unter der Nr. 4754 mit der Firma Baumann Beteiligungs- und Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH eingetragen. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Zusätzlich wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Der nach diesen Grundsätzen aufgestellte Konzernabschluss ist aus dem Jahresabschluss der Baumann Beteiligungs- und Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH, Detmold, (Mutterunternehmen) und den jeweiligen Jahresabschlüssen der einbezogenen Tochtergesellschaften entwickelt worden. In der Gliederung der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ergaben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen. Die Vergleichbarkeit der Vorjahreszahlen ist in formeller und materieller Hinsicht gegeben. Die dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 zugrunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr angewandt. Für die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bisher angewandte Gesamtkostenverfahren des § 275 Abs. 2 HGB beibehalten. 2 Angaben zum Konsolidierungskreis 2.1 Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss sind neben der Baumann Beteiligungs- und Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH (Mutterunternehmen) die Gesellschaften einbezogen, bei denen die Baumann Beteiligungs- und Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss ausüben kann. Der Konsolidierungskreis hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. a. Anteile an verbundenen Unternehmen (§ 313 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Folgende Gesellschaften sind neben der Baumann Beteiligungs- und Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH (Mutterunternehmen) in den Konzernabschluss einbezogen worden:
* : Die Gesellschaften sind gemäß § 264 Abs. 4 HGB i. V. m. § 264 Abs. 3 HGB von ihrer Verpflichtung befreit, einen Jahresabschluss und einen Lagebericht nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen, prüfen zu lassen und offenzulegen. Diese Befreiungsvorschriften werden von den Gesellschaften hinsichtlich der Offenlegung und - soweit anwendbar - hinsichtlich der Erstellung eines Lageberichtes in Anspruch genommen. ** : Das Mutterunternehmen ist direkt mit 50 % an der BLC Lack Chemie GmbH beteiligt. Die restlichen 50 % hält ein Gesellschafter des Mutterunternehmens im Privatvermögen. Um die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vollständig darzustellen, wurden die von dem Gesellschafter gehaltenen Anteile im Rahmen der Konsolidierung fiktiv in die Muttergesellschaft eingelegt. b. Anteile an assoziierten Unternehmen (§ 313 Abs. 2 Nr. 2 HGB) Folgende assoziierte Unternehmen wurden in den Konzernabschluss einbezogen:
Der Jahresabschluss des assoziierten Unternehmens ist auf den Stichtag des Konzernabschlusses (31. Dezember 2022) aufgestellt worden. 3 Konsolidierungsgrundsätze und -methoden 3.1 Kapitalkonsolidierung Bei der Kapitalkonsolidierung der verbundenen Unternehmen wurde gemäß Artikel 66 Abs. 3 Satz 4 EGHGB die Neubewertungsmethode (§ 301 Abs. 1 HGB) angewendet. Dabei wurde der Buchwert der Anteile mit dem auf sie entfallenden Eigenkapital des Tochterunternehmens verrechnet, welches dem Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten entspricht. Aus der Kapitalkonsolidierung resultieren passivische Unterschiedsbeträge in Höhe von T€ 6.605 und aktive Unterschiedsbeträge in Höhe von T€ 820. Passive Unterschiedsbeträge werden als eigener Posten "Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung" erfasst. Sie resultieren aus Gewinnthesaurierungen der erworbenen Tochterunternehmen nach dem Erwerb der Anteile bis zur erstmaligen Konsolidierung und haben somit Eigenkapitalcharakter. Aktive Unterschiedsbeträge werden als "Geschäfts- oder Firmenwert" erfasst und über eine Nutzungsdauer von zehn Jahren planmäßig abgeschrieben. 3.2 Schuldenkonsolidierung Die Bilanzposten der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen sind, soweit sie Forderungen bzw. Verpflichtungen gegenüber dem Mutter- oder anderen Tochterunternehmen beinhalten, gemäß § 303 Abs. 1 HGB gegeneinander aufgerechnet worden. 3.3 Aufwands- und Ertragskonsolidierung Gemäß § 305 Abs. 1 HGB sind die Erträge und Aufwendungen, die aus Beziehungen zwischen den in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen stammen, gegeneinander aufgerechnet worden. 3.4 Zwischenergebniseliminierung In den Vorräten enthaltene Vermögensgegenstände aus konzerninternen Lieferungen wurden gemäß § 304 HGB um Zwischenergebnisse eliminiert. 3.5 Steuerabgrenzung nach § 306 HGB In dem Posten Aktive latente Steuern ist ein Betrag von € 649.054,63 (Vorjahr: € 631.023,05) enthalten, der auf Steuerabgrenzungen nach § 306 HGB in Zusammenhang mit temporären Differenzen zwischen den steuerlichen und den handelsbilanziellen Wertansätzen (in der HB II) von Vermögensgegenständen und Schulden bzw. Rückstellungen entfällt. 3.6 Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen Die Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen wird nach der Equity-Methode mit dem Wert angesetzt, der dem anteiligen Eigenkapital des assoziierten Unternehmens am 31. Dezember 2022 entspricht. Bei der Aufrechnung des Beteiligungsbuchwertes mit dem anteiligen Eigenkapital ergab sich ein passiver Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 83. 4 Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden 4.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften aufgestellt (§ 308 HGB). Hierzu werden die nach landesspezifischen Vorschriften erstellten Abschlüsse der Tochtergesellschaften an die konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze angepasst, soweit sie nicht den HGB-Grundsätzen entsprechen und die Bewertungsabweichungen wesentlich sind. Bei Aufstellung des Konzernabschlusses wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Im Jahr des Zugangs wird die Abschreibung zeitanteilig ermittelt. Der zum Bilanzstichtag ausgewiesene Geschäfts- oder Firmenwert resultiert aus der Erstkonsolidierung der Plantag Sp. z o.o. zum 31. Dezember 2017 und wird ab 2018 über eine Nutzungsdauer von zehn Jahren abgeschrieben, da die voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden kann. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen sowohl nach der degressiven als auch nach der linearen Methode über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände. Diese orientiert sich jeweils an den kürzesten zulässigen Nutzungsdauern der von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen. Mit Ausnahme der Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen sind die Finanzanlagen zu Anschaffungskosten bewertet worden. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Die fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten angesetzt. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten wurden Material- und Fertigungsgemeinkosten erfasst. Die Gegenstände des Vorratsvermögens werden unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Die aktiven latenten Steuern sind in Höhe der sich insgesamt ergebenden Steuerentlastung bewertet. Die handelsrechtlichen Wertansätze von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten weisen zu ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen auf. Des Weiteren berücksichtigen die aktiven latenten Steuern grundsätzlich auch künftige Steuerentlastungen, die sich aus der erwarteten künftigen Nutzung eventuell bsstehender steuerlicher Verlustvorträge ergeben. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt jeweils auf der Basis der Steuersätze, die nach gegenwärtiger Rechtslage zum Realisationszeitpunkt für die jeweilige Gesellschaft gelten bzw. erwartet werden (25 % und 30 %). Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method) unter Berücksichtigung der Heubeck'schen Richttafeln 2018G unter Verwendung eines durchschnittlichen Marktzinssatzes (1,87 - 1,98 %) der vergangenen zehn Jahre für eine angenommene Restlaufzeit von fünfzehn Jahren berechnet. Aufgrund der getroffenen Vereinbarungen liegt der Berechnung als Annahme eine erwartete Rentendynamik von 0,0 % p. a. zugrunde. Vermögensgegenstände, die der Erfüllung von Verpflichtungen aus Pensionszusagen dienen und als Deckungsvermögen im Sinne von § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB anzusehen sind (insolvenzgesicherte Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen), werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Diese Rückdeckungsansprüche werden mit den korrespondierenden Rückstellungen verrechnet. Gleiches gilt für die Zinsaufwendungen und -erträge aus der Bewertung der Rückstellungen und dem zu verrechnenden Vermögen. Der aus der Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach den Regelungen des BilMoG entstandene Unterschiedsbetrag zum 1. Januar 2010 wurde bereits im Geschäftsjahr 2010 in Ausübung des Wahlrechts der Übergangsvorschrift des Artikels 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB vollständig aufwandswirksam erfasst. Die Erfolgsauswirkungen aus der Änderung des Abzinsungssatzes wurden im Finanzergebnis gezeigt. In den Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verpflichtungen ausreichend Rechnung getragen. Die Bewertung erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wesentlichkeit mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Aufwendungen und Erträge aus der Aufzinsung bzw. der Abzinsung von Rückstellungen werden unter den Positionen "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" bzw. "sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" ausgewiesen. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Fremdwährungsposten werden bei Zugang grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs bzw. einem Sicherungskurs angesetzt; gegebenenfalls sind Forderungen mit dem niedrigeren Wert und Verbindlichkeiten mit dem höheren Wert, wie er sich aus dem Kurs des Bilanzstichtages ergibt, bilanziert. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Einnahmen vor dem Stichtag, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die passiven latenten Steuern wurden im Vorjahr in Höhe der sich insgesamt ergebenden Steuerbelastung bewertet. Die handelsrechtlichen Wertansätze von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten weisen zu ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen auf. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgte auf der Basis der Steuersätze, die nach gegenwärtiger Rechtslage zum Realisationszeitpunkt für die jeweilige Gesellschaft gelten bzw. erwartet werden (30 %). 4.2 Grundlagen für die Währungsumrechnung Umrechnung der Fremdwährungsposten in- und ausländischer Unternehmen Forderungen in Fremdwährungen sind mit dem historischen Umrechnungskurs oder mit dem niedrigeren Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet worden. Verbindlichkeiten in Fremdwährungen sind mit dem historischen Umrechnungskurs oder imparitätisch mit dem höheren Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet worden. Guthaben bei Kreditinstituten in Fremdwährungen sind mit dem am Bilanzstichtag gültigen amtlichen Mittelkurs umgerechnet und imparitätisch berücksichtigt worden. Umrechnung der auf Fremdwährung lautenden Jahresabschlüsse ausländischer Tochtergesellschaften Die Währungsumrechnung der auf Fremdwährung lautenden Jahresabschlüsse ausländischer Tochtergesellschaften erfolgt auf der Grundlage der modifizierten Stichtagsmethode. Die Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung werden mit folgenden Kursen umgerechnet:
Währungsdifferenzen werden erfolgsneutral im Eigenkapital des Konzerns erfasst. 5 Entwicklung des Konzernanlagevermögens zum 31. Dezember 2022
6 Konzernverbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2022
* : Der Gesamtbetrag der besicherten Verbindlichkeiten beträgt bei den
7 Erläuterungen zur Konzernbilanz und zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 7.1 Konzernbilanz 7.1.1 Geschäfts- oder Firmenwert gemäß § 301 Abs. 3 HGB In dem Bilanzposten Geschäfts- oder Firmenwert ist ein Betrag von T€ 3.280 (Vorjahr: T€ 3.936) enthalten, der bei der Verrechnung nach § 301 Abs. 1 Satz 3 HGB (Kapitalkonsolidierung) entstanden ist. Dieser wird gemäß § 309 Abs. 1 Satz 2 HGB linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer von zehn Jahren abgeschrieben. Der Posten setzt sich wie folgt zusammen:
7.1.2 Beteiligungen Das Mutterunternehmen Baumann Beteiligungs- und Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH besitzt folgende Kapitalanteile von mindestens 20 % an anderen Unternehmen (Beteiligungen):
7.1.3 Passivischer Unterschiedsbetrag Der sich bei der Erstkonsolidierung der Plantag Coatings Sp. z o.o., Zmigrod/Polen ergebende passivische Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 98 resultiert aus Gewinnthesaurierungen der erworbenen Tochterunternehmen nach dem Erwerb der Anteile bis zur erstmaligen Konsolidierung und haben somit Eigenkapitalcharakter. Dieser wird daher als eigener Posten "Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung" erfasst. 7.1.4 Aktive latente Steuern Die latenten Steuern beruhen auf folgenden Differenzen, die jeweils mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz bewertet wurden:
7.1.5 Pensionsrückstellungen Für die Pensionsverpflichtungen bestehen teilweise Rückdeckungsversicherungen, die als Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zu qualifizieren sind, sodass diese zum Zeitwert bewerteten Vermögensgegenstände mit den betreffenden Pensionsverpflichtungen zu verrechnen sind. Der Nettowert der Rückstellungen für Pensionen ergibt sich wie folgt:
Der Zeitwert des Deckungsvermögens entspricht dem versicherungsmathematisch ermittelten Aktivwert der abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen. Aus dem Deckungsvermögen resultierende Erträge in Höhe von T€ 42 wurden mit den Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen in Höhe von insgesamt T€ 18 verrechnet. Der verbleibende Betrag wird unter den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen ausgewiesen. Aus der Abzinsung der Rückstellung für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 65. 7.2 Konzerngewinn- und Verlustrechnung 7.2.1 Aufgliederung der Umsatzerlöse gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 3 HGB Umsatzspiegel nach Regionen
7.2.2 Erträge aus der Währungsumrechnung In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von € 258.462,09 (Vorjahr: € 437.528,84) enthalten. 7.2.3 Aufwendungen aus der Währungsumrechnung In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von € 404.248,44 (Vorjahr: € 270.922,38) enthalten. 7.2.4 Aufwendungen aus der Abzinsung In den Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Abzinsung in Höhe von € 32.381,74 (Vorjahr: € 11.036,51) enthalten. 7.2.5 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten Erträge (saldiert mit Aufwendungen) für latente Steuern in Höhe von € 18.031,58 (Vorjahr: € 434.841,67). 8 Sonstige Angaben 8.1 Anzahl der Beschäftigten Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer (ohne assoziierte Unternehmen) stellt sich wie folgt dar:
8.2 Mitglieder der Geschäftsführung und Aufwendungen für Organe im Geschäftsjahr Der Geschäftsführung der Muttergesellschaft gehörte im Geschäftsjahr an: Herr Hanno Baumann, Dipl.-Ing. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung unterbleibt gem. § 314 Abs. 3 HGB. 8.3 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen 8.3.1 Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB i. V. m. § 298 Abs. 1 HGB Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB i. V. m. § 298 Abs. 1 HGB bestehen zum Bilanzstichtag wie folgt:
Das Mutterunternehmen hat sich vertraglich verpflichtet, etwaige inländische Steuerzahlungen der ehemaligen Tochtergesellschaft Abbeyroyd Ltd. zu übernehmen. Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme gem. § 314 Nr. 19 HGB Die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme aus den oben genannten Haftungsverhältnissen wurde als gering eingeschätzt, weil die Geschäftsleitung davon ausgeht, dass die zugrunde liegenden Vertragsverhältnisse von allen Parteien ordnungsgemäß erfüllt werden. 8.3.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 314 Nr. 2a HGB Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen Verpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen (Miet-, und Leasing- und Lizenzverträge) in Höhe von T€ 557 für Folgejahre. 8.4 Abschlussprüferhonorar Für Leistungen des Konzernabschlussprüfers wurden im Geschäftsjahr Aufwendungen in Höhe von insgesamt T€ 72 für Abschlussprüfungsleistungen erfasst. Die Angabe des Abschlussprüferhonorars ist mit dem Nettowert, d. h. ohne Umsatzsteuer, angesetzt. 8.5 Ergebnisverwendung Der Gewinnverwendungsvorschlag der Geschäftsleitung des Mutterunternehmens sieht vor, den Jahresüberschuss 2022 des Mutterunternehmens auf neue Rechnung vorzutragen.
Detmold, den 11. Oktober 2023 Geschäftsführung Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2022
* Ergänzt um die Position Cash Earnings nach DVFA/SG Konzerneigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2022
BESTÄTIGUNGSVERMERK FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022Zu dem am 11. Oktober 2023 gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde der folgende Bestätigungsvermerk mit Datum vom 13. Oktober 2023 erteilt. Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die Baumann Beteiligungs- und Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH, Detmold, Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Baumann Beteiligungs- und Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH, Detmold, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Baumann Beteiligungs- und Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und - vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. - holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. - beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Osnabrück, den 13. Oktober 2023 PKF
WMS GmbH & Co. KG
Dr. Marc Danne, Wirtschaftsprüfer Sven Duisen, Wirtschaftsprüfer |
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