MQ 302 Verwaltungs GmbH
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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dirk Oliver Inderst seit 24.10.2024 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RRH Projekt GmbHMonheim am Rhein (vormals: Gelsenkirchen)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016Bilanz
AnhangA. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRuG) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie der Regelungen der Satzung der Gesellschaft aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. B. Angaben zu Bilanzierung, Bewertung und DarstellungBesondere Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln, liegen nicht vor (§ 264 Abs. 2 Satz 2 HGB). Die Gliederung der Bilanz sowie die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. I. AnlagevermögenVermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich angefallener Anschaffungsnebenkosten, abzüglich von Anschaffungskostenminderungen und planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. II. UmlaufvermögenDie Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennwert angesetzt. Es bestanden zum Bilanzstichtag Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG bzw. § 264 c Abs. 1 HGB) in Höhe von 100.844,29 €. Kassen-, Bank- und Postscheckbestände wurden mit den durch Protokoll, Saldenbestätigung und Kontoauszügen nachgewiesenen Nominalbeträgen angesetzt. Zahlungen des Geschäftsjahres, die ganz oder teilweise Aufwand des folgenden Jahres sind, wurden periodengerecht abgegrenzt. III. EigenkapitalDas Eigenkapital wird zum Nennbetrag ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital ist in voller Höhe eingezahlt. IV. RückstellungenDie übrigen Rückstellungen (Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen) werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen (§ 284 Abs. 2 HGB). V. VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit nach § 285 Nr. 1a HGB lagen am Bilanzstichtag nicht vor. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnlichen Rechten gesichert. Es bestanden zum Bilanzstichtag keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG bzw. § 264 c Abs. 1 HGB). Die Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. C. Sonstige AngabenI. Angaben zu den Organen der GesellschaftZu Geschäftsführern waren bzw. wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr bestellt: Thorsten Bader, Erkrath, Kaufmann vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Dem Geschäftsführer wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Vorschüsse oder Kredite gewährt und es sind für ihn keine Haftungsverhältnisse (§ 285 Satz 1 Nr. 9c HGB) eingegangen worden. II. Anzahl ArbeitnehmerIm Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt. III. Angaben zu den HaftungsverhältnissenHaftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB sowie unter diesen Haftungsverhältnissen auszuweisende Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen (§ 268 Abs. 7 HGB) bestehen nicht. IV. NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, liegen nicht vor. Düsseldorf, den 30. November 2017
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.11.2017. |
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